Die Wirtschaftspolitik stand im Mittelpunkt einer Plenardebatte am Donnerstag, 19. März 2026. Grundlage dafür waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sowohl der Antrag mit dem Titel „Wirtschaft 2045 – GreenTech als Wachstumstreiber nutzen, Technologiesouveränität stärken“ (21/4754) als auch der Antrag „Zukunft der europäischen Chemieindustrie sichern – Innovation, Nachhaltigkeit und Resilienz stärken“ (21/4755) wurden nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Erster Antrag der Grünen Umweltfreundliche Technologien und Dienstleistungen sollen erheblich ausgebaut werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem ersten Antrag, GreenTech als Wachstumstreiber zu nutzen und gleichzeitig die Technologiesouveränität zu stärken. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Einklang mit den bereits beschlossenen europäischen Zielen des Clean Industrial Deals und Net Zero Industry Acts (NZIA) die GreenTech-Branche als Wachstumsmotor zu begreifen und prioritär zu unterstützen. Durch Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen soll sichergestellt werden, dass der GreenTech-Anteil an der deutschen Bruttowertschöpfung von aktuell neun Prozent bis zum Jahr 2045 auf rund 20 Prozent steigt. In diesem Zusammenhang sollen auch die Elektromobilität und die Solarenergie weiter gestärkt und der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft beschleunigt werden. Außerdem wird verlangt, die Versorgungssicherheit mit kritischen Rohstoffen als materielle Basis für GreenTech und Technologiesouveränität sicherzustellen und dafür eine nachhaltige Rohstoffpolitik zu verfolgen, die an die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards ausgerichtet sein soll. Auch die Standortbedingungen für GreenTech-Produktionen in Deutschland sollen verbessert werden, insbesondere durch wettbewerbsfähige Energiepreise und schnellere Genehmigungsverfahren für eine „Industrie der Innovation“. Unter anderem soll eine vollständige Wertschöpfungskette für Halbleiter aufgebaut werden, um die Abhängigkeit von asiatischen Anbietern zu reduzieren. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstreicht die Bedeutung der GreenTech-Branche. Unter Berufung auf Daten des Umweltbundesamtes heißt es, mit fünf Prozent Wachstum pro Jahr seit 2010 sei GreenTec wesentlich dynamischer als andere Teile der deutschen Wirtschaft. 3,4 Millionen Menschen würden dort arbeiten (7,5 Prozent der Erwerbstätigen). Acht Prozent der Exporte seien auf die Branche zurückzuführen, die Bruttowertschöpfung betrage über 300 Milliarden Euro. Zweiter Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die europäische Chemieindustrie als strategische Schlüsselbranche stärken. In ihrem zweiten Antrag (21/4755) heißt es, die Transformation zur Klimaneutralität, zu umweltschonenden Verfahren und Produkten solle beschleunigt werden. Dazu solle die Bundesregierung eine „Chemieagenda 2045“ in Zusammenarbeit mit Industrie, Sozialpartnern, Umweltverbänden und Bundesländern vorlegen. Die Agenda solle mit klaren Zeitplänen, hinterlegter Finanzierung und regionalem Fokus Wettbewerbsfähigkeit, Klimaneutralität, industrielle Resilienz und Standortsicherung strategisch zusammenführen und beschleunigen. Unterstützung für diese Maßnahmen soll ein finanziell starker Wettbewerbsfähigkeitsfonds im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU bringen. Gefordert wird außerdem eine Sicherstellung wettbewerbsfähiger, planbarer und verlässlicher Energiepreise für energieintensive Teile der chemischen Industrie. Außerdem wird gefordert, „chemische Grundstoff- und Verbundstandorte als systemrelevante industrielle Infrastruktur zu stabilisieren, strategische Importabhängigkeiten bei chemischen Vorprodukten zu verringern und unfairen Wettbewerb, Dumpingimporte und Carbon Leakage konsequent zu begrenzen“. Die deutsche chemische Industrie befinde sich infolge geopolitischer Spannungen und struktureller Herausforderungen in einer tiefgreifenden Krise, heißt es in dem Antrag. Die Produktions- und Auslastungsniveaus energie- und rohstoffintensiver Anlagen lägen seit Jahren unter dem wirtschaftlich tragfähigen Bereich. „Deutschland war immer ein erfolgreicher Standort der Chemieindustrie, das soll auch in Zukunft so bleiben“, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (hle/19.03.2026)
In light of ongoing and active hostilities in Iran and the surrounding region since February 28, 2026, owners, operators and charterers/traders of vessels operating in and around the Strait of Hormuz should be aware of developments.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur neunten Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ (21/4550, 21/4783) debattiert. Mitberaten wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken" (21/4753) sowie ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung" (21/4745). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden alle drei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Steuerberatungsgesetz besteht laut Bundesregierung insbesondere bei der Befugnis zur entgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen umfangreicher Modernisierungsbedarf. Darüber hinaus sei die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen angesichts des gesellschaftlichen Wandels reformbedürftig. Die starre Beschränkung der Zulässigkeit unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige der Steuerpflichtigen bilde die Lebensrealitäten nicht mehr sachgerecht ab und berücksichtige alternative Lebenskonzepte nicht. Änderungsbedarf gebe es auch im Bereich der Lohnsteuerhilfevereine. Der Entwurf sieht daher eine Liberalisierung vor, indem auf eine abschließende Aufzählung der zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Vereinigungen verzichtet wird. Die entsprechenden Vorschriften sollen vollständig neu geordnet und um eine nicht abschließende Generalklausel für die Hilfeleistung in Steuersachen ergänzt werden, die als Nebenleistung zu einem anderen Berufs- oder Tätigkeitsbild erbracht wird. Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert Im Zuge der Neuordnung der Vorschriften soll auch die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen maßvoll durch den Wegfall der Betragsgrenzen bei den vereinbaren Tätigkeiten erweitert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen grundlegend neu auszugestalten und weitestgehend an Paragraf 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes anzugleichen, der für die unentgeltliche Rechtsdienstleistung auf allen anderen Rechtsgebieten außer dem Steuerrecht gelte. Damit entstehe ein kohärentes Regelungsgefüge, heißt es. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke will mit ihrem Antrag (21/4753) den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer auf 350 Prozent erhöhen. Auch Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren will die Linksfraktion künftig in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einbeziehen. Selbstständige sollen dem Antrag zufolge künftig ebenfalls Gewerbesteuer zahlen. Zugleich solle der Freibetrag auf 30.000 Euro angehoben werden. Die Gewerbesteuerumlage will die Linksfraktion abschaffen. Gesetzentwurf der Grünen Die Grünen kritisieren in ihrem Gesetzentwurf (21/4745): „Derzeit sind Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind, von der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen befreit.“ Weiter heißt es in der Problembeschreibung zum Gesetzentwurf: „Gesamtwirtschaftlich führt diese Steuervergünstigung zu Verzerrungen zwischen Wirtschaftszweigen, Fehlallokation von Kapital und mindert die Einnahmen der Kommunen, die die Gewerbesteuer als einzige eigene Einnahmequelle haben.“ Um diesen Umstand zu ändern, sehe der Gesetzentwurf vor, die "erweiterte Grundstückskürzung abzuschaffen“. Die Grünen erklären: „Dadurch beteiligen sich alle Kapitalgesellschaften in Zukunft systemkonform am Gemeinwesen und die Einnahmen der Kommunen steigen deutlich.“ (bal/hau/19.03.2026)
Eine Regelung zum gemeindlichen Vorkaufsrecht in einem Grundstückskaufvertrag bestimmte die Rechtsfolgen für den Fall, dass die Stadt "ein ihr zustehendes gesetzliches Vorkaufsrecht ausübt". Der BGH beanstandet die Formulierung als unklar und sieht Amtspflichten des Notars verletzt.
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Traf sich die angeklagte Unternehmerin Christina Block kurz vor der Rückholung ihrer jüngsten Kinder in einem Hotel mit den maskierten Entführern? Beim Schlagabtausch der Anwälte fallen scharfe Worte.
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Eine Abmahnung und ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Die drei Buchläden, die von der Liste für den Deutschen Buchhandlungspreis gestrichen wurden, gehen nun rechtlich gegen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vor.
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Inneres/Antwort Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu Menschen aus Pakistan im Jahr 2025 sind ein Thema der Regierungsantwort auf eine Linken-Anfrage.
Enquete-Kommission Corona/Anhörung Mit der Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesen in der Pandemie hat sich am Donnerstag die Enquete-Kommission befasst.
Inneres/Antwort Über die Zahl der in Bezug auf den Hauptbahnhof Berlin durch die Bundespolizei im Jahr 2025 erfassten Gewaltdelikte berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage.
Bei Sportwetten verlorenes Geld zurückholen, weil der Anbieter keine Lizenz hatte? EuGH-Generalanwalt Emiliou gibt Spielern Hoffnung – setzt aber eine Bedingung.
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Die AfD-Fraktion will das Amt des Polizeibeauftragten des Bundes abschaffen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (21/4349) vorgelegt, mit dem das „Polizeibeauftragtengesetz“ aufgehoben werden soll. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert und nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der AfD Die Verabschiedung des Polizeibeauftragtengesetzes und die damit verbundene Einführung des Amtes des Polizeibeauftragten hätten dazu geführt, Polizeibeamten und sonstigen Beschäftigten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Polizei beim Deutschen Bundestag „mit weiterem Misstrauen zu begegnen“ und diese Beschäftigten mit zusätzlichen bürokratischen Pflichten zu belasten, schreibt die Fraktion in der Begründung ihres Gesetzentwurfs. Weiter führt die Fraktion aus, dass das Polizeibeauftragtengesetz zu vermeidende Doppelzuständigkeiten bei der Untersuchung von Vorgängen geschaffen habe. Auch ist der AfD zufolge „nicht ersichtlich, warum ausgerechnet die Polizeibehörden des Bundes einer verstärkten Beobachtung eines Beauftragten bedürfen sollen, nicht aber sonstige Behörden des Bundes, welche Staatsgewalt ausüben“. (sto/19.03.2026)
„Preisexplosion im Gastronomiegewerbe verhindern – Arbeitsplätze sichern – Bürokratie abbauen“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion avisierten Antrags, den das Parlament ursprünglich am Donnerstag, 19. März 2026, beraten wollte. Die Aussprache wurde jedoch von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. (hau/17.03.2026)
Makabrer Plot-Twist in Wisconsin: Nach dem Tod ihres Ehemannes schrieb die 35-Jährige Kouri Richins ein Kinderbuch über Trauerbewältigung. In ihrem Mordprozess wurde nun klar, dass sie ihren Mann selbst vergiftet hatte.
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Zum Prozessende spitzt es sich zu: Die Staatsanwälte fordern eine lange Haftstrafe für den Sohn der Kronprinzessin. Die Forderung der Verteidiger liegt weit darunter. Wie entscheiden die Richter?
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Wer sich zu einem Newsletter anmeldet, nur um dann Auskunft über die Datenverarbeitung und schließlich Schadensersatz nach der DS-GVO zu verlangen, muss damit rechnen, dass sein Ansinnen als missbräuchlich eingestuft wird. Der EuGH erklärt, wann das der Fall sein kann.
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“ (21/3737) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/4815) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierte die Linksfraktion. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/4816) zur Finanzierbarkeit vor. Gesetzentwurf in der Ausschussfassung Kreditinstitute werden künftig dazu verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung von elektronischen Dokumenten zu eröffnen. Dies sei ein „wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“, so die Begründung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für eine entsprechende Anpassung der Zivilprozessordnung in einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Kreditinstitute seien die hauptsächlich adressierten Drittschuldner der jährlich rund 1,1 Millionen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, heißt es weiter. Bislang werden diese Beschlüsse durch die Gerichtsvollzieher in Papierform zugestellt. Für Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts gilt diese Verpflichtung bereits. Diese und weitere Änderungen am Regierungsentwurf wurden in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 18. März 2026, beschlossen. Nutzung elektronischer Dokumente Ziel des Entwurfs ist es, die Nutzung elektronischer Dokumente in Zwangsvollstreckungsverfahren zu stärken und damit Medienbrüche zu vermeiden. Gegenüber dem Regierungsentwurf schreiben die Koalitionsfraktionen zudem eine stärkere Nutzung strukturierter maschinenlesbarer Daten im XML-Format gegenüber PDF-Dokumenten in diesen Verfahren vor. Hintergrund sind demnach Erfahrungen aus der Praxis im Umgang mit der Änderung von PDF-Dokumenten an den Gerichten. Angepasst wurde zudem die geplante Erhöhung der Gebührensätze in der Abgabenordnung. Sie werden auf 31,20 Euro statt auf 32,60 Euro erhöht, da im Regierungsentwurf ein Redaktionsversehen vorgelegen habe, heißt es im Änderungsantrag. Wesentliche Teile des Gesetzentwurfs treten zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten und damit im Gleichlauf mit der geplanten Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung. Die Verpflichtung für Kreditinstitute, einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung von elektronischen Dokumenten zu eröffnen, soll erst nach Ablauf einer rund einjährigen Übergangsfrist, nämlich zum ersten Tag des 13. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats, in Kraft treten. Gleiches gilt für die im Gesetzentwurf vorgesehene Pflicht für Rechtsanwälte und Behörden, in den neu geregelten Verfahren elektronische Dokumente zu nutzen. (scr/hau/19.03.2026)
Die Grünen wollen vielleicht wegen des Sondervermögens klagen. Der EuGH zeigt wenig Verständnis für DSGVO-Hopper, aber viel für eine gekündigte Kirchenmitarbeiterin. Der Berliner Justizsenatorin wird das Partizipationsgesetz unheimlich. Und wen zeigt man an, wenn man von Grok geroastet wird?
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Die AfD-Fraktion dringt in einem Antrag darauf, „im Namen der Familienehre versuchte und vollendete Morddelikte“ statistisch zu erfassen (21/4752). Der Bundestag hat den Antrag am Donnerstag, 19. März 2026, 30 Minuten lang debattiert. Im Anschluss wurde er zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen. Die AfD hatte Federführung beim Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantragt, konnte sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen. Antrag der AfD In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, Fälle von seit 2005 in Deutschland versuchten und vollendeten Morden zu erfassen, die aus Gründen der Familienehre an einem Mädchen oder an einer Frau – und zum Teil (auch) an deren unerwünschtem Intimpartner – durch ihre eigenen Verwandten ersten oder zweiten Grades verübt wurden. Das Ergebnis soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „nach Jahren und Bundesländern geordnet“ der Öffentlichkeit zugänglich machen. Auch wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, das Problemphänomen solcher „Ehrenmorde“ künftig im Zusammenwirken mit den Ländern zu erfassen und in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auszuweisen. In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass es in Deutschland auch mehr als 20 Jahre nach dem in Berlin erfolgten Mord an der kurdischstämmigen Hatun Sürücü „weiter mehrfach im Jahr zu im Namen der Familienehre versuchten und vollendeten Tötungsdelikten“ komme. „Bei einem Ehrenmord werden in der Regel Frauen von ihren männlichen Blutsverwandten getötet, weil sie zuvor ein sowohl in den Augen ihrer Familie als auch in den Augen ihrer ethnischen Herkunftsgemeinschaft ehrenrühriges Verhalten, das nicht selten mit ihrer Sexualität zusammenhängt, an den Tag gelegt haben und sich damit nach Ansicht ihrer Verwandten an der Familienehre schuldig gemacht haben“, heißt es in dem Antrag weiter. Danach werden in Einzelfällen „auch Männer Opfer von versuchten oder vollendeten Ehrenmorden, etwa wenn sie von den Blutsverwandten einer Frau als unpassender Intimpartner erachtet werden“. Darüber hinaus würden auch „Fälle von Partnerschaftstötungen, bei denen in der Regel ein Mann seine (Ehe-)Partnerin ermordet, weil diese zuvor – etwa aufgrund einer von ihr beabsichtigten oder vollzogenen Trennung – ein in seinen Augen ehrverletzendes Verhalten an den Tag legte und damit gegen gewisse fremdländische Kulturnormen verstieß“, als Ehrenmord bezeichnet, führen die Abgeordneten ferner aus. (sto/19.03.2026)
Eine Erstattung von Physiotherapie kommt auch für einen Blindenhund nur infrage, wenn die Leistung vorab bei der Krankenkasse beantragt wurde. Das hat das SG Hannover entschieden.
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