Finanzen/Anhörung Die Implementierung der globalen Mindeststeuer sorgt unter Experten für ein geteiltes Echo, wie sich in einer Anhörung des Finanzausschusses am Montag zeigte.
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/KleineAnfrage Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen interessiert sich für die Freisetzung von Trifluoressigsäure (TFA) und andere Ewigkeitschemikalien.
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion fragt nach der Cybersicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Auswärtiges/Antwort Über das von ihr geförderte Projekt "o[s]tklick" des "Zentrums Liberale Moderne" gibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine AfD-Anfrage Auskunft.
Gesundheit/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach dem Auftreten meldepflichtiger Krankheiten.
Haushalt/Unterrichtung Über technische Änderungen am griechischen Rückzahlungsplan für Kredite aus dem ersten Hilfsprogramm informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung.
Gesundheit/KleineAnfrage Für die IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums interessiert sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.
Inneres/Anhörung Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wurde bei einer Expertenanhörung unterschiedlich bewertet.
Wirtschaft und Energie/Anhörung Die von der Bundesregierung geplante Entlastung der Stromkunden ist in einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses am Montag von allen Sachverständigen begrüßt worden.
Nach den jüngsten Berichten über Gewaltverbrechen in der sudanesischen Stadt Al-Faschir haben die Ankläger des IStGH Ermittlungen angekündigt. Die Anklage am Sitz des Gerichts in Den Haag teilte mit, sie sei zutiefst beunruhigt über die Berichte.
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Wieder einmal versucht sich Wetzlar gegen Rechts aufzustellen. Dieses Mal unterliegt die örtliche Sparkasse. Sie muss dem Bezirksverband Mittelhessen der verfassungsfeindlichen "Die Heimat" ein Girokonto eröffnen.
Eine Sparkasse wollte kein Girokonto für einen Bezirksverband der NPD-Nachfolgepartei Die Heimat einrichten. Sie meinte, dass sie nur natürlichen Personen verpflichtet sei, auch die Verfassungsfeindlichkeit der Partei sei ein Problem. Das VG Gießen wischte alle Argumente beiseite.
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Der Entwurf der Bundesregierung für ein Tariftreuegesetz (21/1941) ist bei einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 3. November 2025, auf Kritik in verschiedenen Punkten gestoßen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen mit Tarifbindung vergeben werden. Kritik an bürokratischer Belastung Grundsätzlich abgelehnt wurde das Vorhaben von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die Bundesregierung ignoriere die anhaltende wirtschaftliche Schwächephase und widerspreche „dem klaren Bekenntnis der Koalitionspartner zu einem nachhaltigen Bürokratieabbau“, heißt des in der schriftlichen Stellungnahme des BDA. Der Abteilungsleiter Arbeitsrecht des BDA, Roland Wolf, kritisierte neben der bürokratischen Belastung unter anderem, dass Haustarifverträge von Unternehmen keine Berücksichtigung finden sollen. Der auf AfD-Vorschlag geladene Verein „Zentrum – Die alternative Gewerkschaft“ begrüßte zwar die Zielsetzung gegen Lohndumping, lehnte den Gesetzentwurf aber dennoch ab. Dadurch, dass es jeweils den Tarifvertrag der stärksten Branchengewerkschaft zum Maßstab macht, werde „den großen, überwiegend im DGB organisierten Gewerkschaften de facto eine monopolähnliche Stellung eingeräumt“ werde, heißt es in dessen schriftlicher Stellungnahme. Das erklärte Ziel, die Tarifbindung zu stärken, erreiche man aber nur, „wenn es eine pluralistische Gewerkschaftslandschaft gibt“, sagte der Zentrum-Vorsitzende Oliver Hilburger. Kritik an Ausnahmen vom Geltungsbereich Die anderen Sachverständigen hatten keine so grundsätzlichen Einwände. Der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte insbesondere Ausnahmen vom Geltungsbereich des Tariftreuegesetzes wie den Schwellenwert von 50.000 Euro, unterhalb dessen das Gesetz nicht angewendet werden soll, und die Nichtanwendung für Aufträge der Bundeswehr bis Ende 2032. Zu den weiteren Kritikpunkten des DGB gehört, dass die Einhaltung des Gesetzes nur anlassbezogen kontrolliert werden soll und nicht stichprobenartig, und dass Nachunternehmer und Verleiher von der Dokumentationspflicht befreit sein sollen. Trotz dieser Einwände begrüßte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell das Vorhaben ausdrücklich, da es die Tarifbindung stärken werde. Nach Ansicht der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) wird der Gesetzentwurf dem Ziel, die Tarifbindung zu stärken, allerdings nur begrenzt gerecht. Dazu sei der Schwellenwert von 50.000 Euro zu hoch angesetzt. Fast ein Viertel der Aufträge des Bundes im Baubereich falle so nicht unter das Tariftreuegesetz. Vor allem aber bemängele Antonius Allgaier von der IG BAU die vorgesehenen Kontrollen nach Aktenlage als unzureichend. So zeigten viele Beispiele auf dem Bau, „dass deutlich länger gearbeitet wird als auf dem Papier“. Die Lohnhöhe lasse sich aber nur in Verbindung mit der geleisteten Arbeitszeit kontrollieren. Schwächen bei Kontrolldichte und Kontrollstrategie Auch die von der Fraktion Die Linke nominierte Sozialwissenschaftlerin Dr. Karen Jaehrling vom Institut für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen monierte „Schwachstellen bei der Kontrolldichte und Kontrollstrategie“. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf sähen Tariftreuegesetze auf Länderebene unangemeldete Kontrollen vor. „Papier ist geduldig“, sagte Jaehrling und nannte Beispiele aus der Praxis. Zudem hielten die Länder im Verhältnis mehr Personal für Kontrollen vor als die im Gesetzentwurf vorgesehenen acht Stellen. Ergänzend dazu wies Axel Joachim von der Deutschen Rentenversicherung Bund darauf hin, dass deren Daten nicht zur Ermittlung der tatsächlich bezahlten Löhne beitragen könnten. Ihr lägen solche Daten nur aus Betriebsprüfungen vor, und die müssten nach sechs Wochen gelöscht werden. Gleichstellung kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien Der auf Vorschlag der Union geladene Verband „Dienstgeberseite der Caritas“ forderte, die im Sozial- und Gesundheitsbereich verbreiteten kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) im Gesetzestext mit Tarifverträgen gleichzustellen. Die AVR sähen teilweise niedrigere Löhne, dafür aber bessere Sozialleistungen vor als die entsprechenden Tarifverträge. Müssten nun kirchliche Anbieter dieselben Löhne zahlen wie gewerbliche Anbieter, wären sie im Wettbewerb benachteiligt. In anderen Fällen, in denen die nach dem Tariftreuegesetz herangezogenen Tariflöhne niedriger lägen, müssten die kirchlichen Anbieter dennoch ihre AVR einhalten und seinen so ebenfalls nicht konkurrenzfähig. Das Gesetz in vorliegender Form werde „zur Frage führen, ob sich kirchliche Hilfswerke überhaupt an Ausschreibungen beteiligen“, sagte Verbandsgeschäftsführer Marcel Bieniek voraus. Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit Der Göttinger Arbeitsrechtler Prof. Dr. Rüdiger Krause konzentrierte sich in seiner Stellungnahme auf die Rechtmäßigkeit des Gesetzentwurfs. Er billigte dem Gesetzestext die Konformität mit dem Grundgesetz zu und sah keinen unzulässigen Eingriff in die Tarifvertragsfreiheit. Europarechtlich sieht Krause eine Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit, die jedoch aus dem Allgemeininteresse des Arbeitnehmerschutzes zu rechtfertigen sei. Allerdings schränkte Krause mit Blick auf den Europäischen Gerichtshof ein: „Ein kleines Risiko bleibt immer beim Gang nach Luxemburg.“ (pst/03.11.2025)
Mehrere Sachverständige haben sich in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 3. November 2025, für über die Pläne der Bundesregierung hinaus gehende Entlastungsmaßnahmen bei der Stromsteuer ausgesprochen. Der Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (21/1866, 21/2469) sieht die Fortsetzung der Senkung der Stromsteuer auf das EU-rechtliche Minimum für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft vor. Diese Entlastung würde ohne gesetzgeberische Maßnahmen ab Januar 2026 auslaufen, so dass die Strompreise für Unternehmen steigen würden. Außerdem ging es in der Anhörung um einen Antrag der AfD-Fraktion (21/2086), die eine Reduzierung der Stromsteuer „für alle“ auf das europäisch zulässige Minimum fordert. "Falsches Signal" In der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Die Linke) geleiteten Anhörung erklärte Mareike Drexler-Röckendorf vom Zentralverband des deutschen Handwerks, die Verschiebung der im Koalitionsvertrag noch angekündigten allgemeinen Senkung des Stromsteuersatzes auf das europäische Mindestmaß gebe das falsche Signal an die Betriebe, die nicht zum Produzierenden Gewerbe zählen, und an die Verbraucher. „Ein solches Vorgehen ist den Betrieben nicht vermittelbar und schwächt das Vertrauen in das politische Handeln“, kritisierte sie. Es müssten auch die Betriebe entlastet werden, die energieintensiv sind, aber nicht zum Produzierenden Gewerbe zählen. Florian Munder (Verbraucherzentrale Bundesverband) wies darauf hin, dass die privaten Haushalte in Deutschland im europäischen Vergleich nach wie vor einen der höchsten Strompreise zu zahlen hätten. Er kritisierte, dass Privathaushalte im Entwurf der Bundesregierung nicht berücksichtigt würden, obwohl dies im Koalitionsvertrag angekündigt worden sei. Das sei ein „Wortbruch“. Würde die Stromsteuer für Privathaushalte auf den europäischen Mindestsatz gesenkt, würde dies bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr eine Entlastung von 83 Euro jährlich bedeuten. "Hochlauf klimaneutraler Antriebe unterstützen" Dr. Karoline Kampermann vom Verband der Automobilindustrie begrüßte die im Gesetzentwurf vorgesehene Entfristung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen. Es seien jedoch weitergehende Maßnahmen im Bereich der Strom- und Energiesteuer dringend erforderlich, „um den Hochlauf klimaneutraler Antriebe nachhaltig zu unterstützen und den Elektromobilitätsstandort Deutschland zu stärken“. Franz-Josef Holzenkamp vom Deutschen Raiffeisenverband unterstützte die Ziele des Gesetzes zur Entlastung und Bürokratievereinfachung. Er forderte den Gesetzgeber allerdings auf, den Agrarhandel der Landwirtschaft gleichzustellen, um damit eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung zu korrigieren. Der Agrarhandel übernehme seit Jahren zunehmend Aufgaben, die auf landwirtschaftlichen Betrieben stattfinden wie etwa die Erfassung, Reinigung, Kühlung und Einlagerung von Getreide und Raps. Der Handel müsse daher mit Landwirtschaft und Industrie gleichgestellt werden. "Steuerentlastung für betroffene Unternehmen" Prof. Dr. Michael Rutemöller (Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften) erklärte, die beabsichtigte Entfristung der Absenkung der Stromsteuer sei ausdrücklich zu begrüßen. „Diese Maßnahme sichert die Steuerentlastung für betroffene Unternehmen für die Zukunft ab und schafft damit dringend benötigte Rechtssicherheit.“ Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie forderte, es müssten jetzt endlich die Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe – wie E-Fuels und nachhaltige biogene Kraftstoffe – sowohl bei Verwendung in Reinform als auch in der Beimischung idealerweise auf den Mindeststeuersatz des Vorschlags der EU-Kommission gesenkt werden. Die Branche in Deutschland befinde sich in einer schwierigen Lage. Produktionskapazitäten würden reduziert, Wertschöpfungsketten seien unter Druck geraten, Arbeitsplätze und Versorgungssicherheit seien perspektivisch gefährdet. "Energiewende im ländlichen Raum nicht gefährden" Dass Biomasse künftig nicht mehr zu den „erneuerbaren Energieträgern“ gehören soll, stieß auf massive Kritik von Sandra Rostek (Hauptstadtbüro Bioenergie). Dies widerspreche dem EU-Recht, wonach Biomasse ausdrücklich als erneuerbare Energiequelle gelte. „Eine nationale Einschränkung auf Wind, Sonne, Wasser und Geothermie verletzt das unionsrechtliche Gleichbehandlungsgebot und widerspricht dem systematischen Ziel der Steuerbefreiung für dezentrale Eigenversorgung aus erneuerbaren Quellen und dem faktischen Gleichbehandlungsgrundsatz im Steuerrecht“, erklärte Rostek. Dieser Forderung schloss sich der Raiffeisenverband an, der davor warnte, die Energiewende im ländlichen Raum zu gefährden. Dr. Dirk Jansen (Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung) nannte den Gesetzentwurf eine sinnvolle Maßnahme zu Entlastung der Industrie. Auf Forderungen nach Einbeziehung aller energieintensiven Unternehmen reagierte er skeptisch. Im Gegensatz zur Industrie würden diese Unternehmen nicht so stark im internationalen Wettbewerb stehen. (hle/04.11.2025)
In Hamburg geht es seit Monaten vor Gericht um die Entführung der Kinder, in Dänemark dagegen um das Sorgerecht. Christina Block ist erschüttert von dem Urteil – und will dagegen vorgehen.
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Der Deutsche Fernsehpreis nominierte ein Regisseur-Duo für seine Arbeit an der TV-Reality-Show "Kaulitz & Kaulitz", nannte aber nicht Pablo Ben Yakov als weiteren Regisseur. Der klagte, und bekam Recht: Sein Recht auf Anerkennung der Urheberschaft werde verletzt, entschied das LG Köln.
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Gesundheitsexperten haben sich in einer zweiten Anhörung erneut mit dem Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Pflegekompetenzgesetz, 21/1511, 21/1935) befasst und dabei separat über einen sachfremden Änderungsantrag beraten. Die Koalition will das sogenannte „kleine Sparpaket“ zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an das Pflegegesetz anhängen. Scharfe Kritik an den Einsparplänen kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die den Hauptteil der Einsparungen in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro für 2026 tragen soll. Die Sachverständigen äußerten sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag, 3. November 2025, sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Sparpaket der Bundesregierung Das Sparpaket umfasst drei Punkte: Geplant sind Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bei den Kliniken sowie jeweils 100 Millionen Euro beim Innovationsfonds der GKV sowie bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen. Dem Änderungsantrag zufolge soll bei den Kliniken die sogenannte Meistbegünstigungsklausel für 2026 ausgesetzt werden. Damit wird der Kostenrahmen, der zugunsten der Krankenhäuser vergütet wird, verkleinert. Vergütet wird demnach nur die reale Kostensteigerung nach dem sogenannten Orientierungswert. Um die Verwaltungskosten der Krankenkassen zu deckeln, soll der Ausgabenanstieg 2026 gegenüber dem Jahr 2024 auf acht Prozent begrenzt werden. Schließlich wird auch das Fördervolumen für den Innovationsfonds 2026 einmalig von 200 auf 100 Millionen Euro reduziert. Beitragssatzsteigerungen erwartet Nach Einschätzung der Krankenkassen wird es trotz des vorliegenden Sparpakets 2026 zu Beitragssatzsteigerungen kommen. Der errechnete durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent für 2026 decke den kassenspezifischen Finanzbedarf für den gesetzlich geforderten Aufbau der Mindestreserven nicht ab, erklärte der GKV-Spitzenverband. Um die Reserven aufzufüllen, ergebe sich ein zusätzlicher Finanzbedarf von mindestens 0,1 Beitragssatzpunkten. Insgesamt sei davon auszugehen, dass die tatsächlich erhobenen Zusatzbeiträge zu Jahresbeginn 2026 im Durchschnitt drei Prozent überschreiten werden. Der Verband forderte, weitere große Ausgabenbereiche wie die Arzneimittelversorgung und die vertragsärztliche Versorgung in die Sparbemühungen einzubeziehen. Für ausgewogene Kostendämpfungsregelungen Auch die Techniker Krankenkasse (TK) forderte ausgewogene Kostendämpfungsregelungen, die weitere Leistungsbereiche umfassen sollten, etwa die ambulante oder die Heil- und Hilfsmittel-Versorgung. Die Frage sei auch, warum die Meistbegünstigungsklausel für Kliniken nicht dauerhaft abgeschafft werde. Was die Deckelung der Verwaltungsausgaben der Kassen betrifft, forderte die TK eine nach der Versichertenzahl differenzierte Regelung. Eine pauschale Deckelung sei nicht sachgerecht, weil sie von kosteneffizienten und wachsenden Kassen einen überproportionalen Einsparbeitrag erfordere. Die Knappschaft Bahn-See erklärte hingegen, ein erheblicher Teil der Sachkosten entfalle auf Grundstücke und Gebäude oder den IT-Betrieb und habe Fixkostencharakter. Sachkosten seien nur mittelbar abhängig von der Zahl der Versicherten. Die Innungskrankenkassen (IKK) erinnerten an das von der GKV geforderte Ausgabenmoratorium und die nötigen Strukturreformen. Ferner seien die Einsparungen über die Meistbegünstigungsklausel und die Verwaltungskosten der Kassen in der Umsetzung nicht hinreichend konkret. Es bestehe weiter dringender Handlungs- und Nachbesserungsbedarf. "Sparpaket völlig verfehlt" Nach Ansicht der DKG ist das Sparpaket völlig verfehlt. Der Gesetzgeber habe in der Vergangenheit mit Auflagen wie der Mindestvorhaltung für Personal selbst dafür gesorgt, dass die Kosten in den Krankenhäusern gestiegen sind. Gleichzeitig werde an unzeitgemäßen Vorgaben festgehalten und damit eine Entlastung der Krankenhäuser verhindert. Vor diesem Hintergrund sei das Sparpaket absolut unangebracht und inakzeptabel. Der Beschluss, die Sofort-Transformationskosten der Jahre 2022/2023 in Höhe von vier Milliarden Euro zumindest einmalig zu schließen, würde durch die geplante gesetzliche Änderung ad absurdum geführt. In der Anhörung warnte der Vertreter der DKG vor den möglichen Konsequenzen der Sparrunde für die Versorgung. Ende 2026 könnte die Finanzierungslücke größer sein als heute, nämlich bei knapp sechs Milliarden Euro. Spätestens dann wären Kliniken gezwungen, sich von defizitären Bereichen zu trennen, davon könnte etwa die Geburtshilfe betroffen sein. Mit der Meistbegünstigungsklausel seien die Kliniken im Übrigen keineswegs überfinanziert. Mehrere Fragen der Abgeordneten zielten in der Anhörung auf mögliche Kompromisse, um zum einen die Finanzierung der Krankenhäuser weiter zu sichern und zum anderen zu gewährleisten, dass die Krankenkassen die Beiträge wie versprochen 2026 nicht anheben müssen. Kassenvertreter forderten daraufhin nachdrücklich, das Sparpaket auf andere Versorgungsbereiche auszudehnen und teure, aber ineffiziente Versorgungsregelungen dauerhaft zu streichen. (pk/03.11.2025)
An den Kassamärkten der Deutschen Börse wurde im Oktober ein Handelsvolumen von 146,23 Mrd. € erzielt (Vorjahr: 108,00 Mrd. € / Vormonat: 138,08 Mrd. €).
Davon entfielen 141,05 Mrd. € auf Xetra (Vorjahr: 104,28 Mrd. € / Vormonat: 133,95 Mrd. €), womit der durchschnittliche Xetra-Tagesumsatz bei 6,13 Mrd. € lag (Vorjahr: 4,53 Mrd. € / Vormonat: 6,09 Mrd. €). Am Handelsplatz Börse Frankfurt wurden 5,18 Mrd. € umgesetzt (Vorjahr: 3,72 Mrd. € / Vormonat: 4,13 Mrd. €).
Nach Wertpapierarten entfielen im gesamten Kassamarkt auf Aktien 107,56 Mrd. €. Im Handel mit ETFs/ETCs/ETNs lag der Umsatz bei 36,34 Mrd. €. In Anleihen wurden 0,85 Mrd. € umgesetzt, in Zertifikaten 1,43 Mrd. € und in Fonds 0,06 Mrd. €.
Umsatzstärkster DAX-Titel auf Xetra im Oktober war Rheinmetall AG mit einem Volumen von 8,51 Mrd. €. Bei den MDAX-Werten lag Renk Group AG mit 1,34 Mrd. € Umsatz vorn. Im Aktienindex SDAX führte Salzgitter AG mit 256,44 Mio. €. Im ETF-Segment erzielte iShares Core MSCI World UCITS ETF mit 901,36 Mio. € das größte Volumen.
Handelsumsätze für Oktober 2025 in Mrd. Euro:
Xetra
Frankfurt
Gesamt
Aktien
104,99
2,57
107,56
ETFs/ETCs/ETNs
34,06
0,27
36,34
Anleihen
-
0,85
0,85
Zertifikate
-
1,43
1,43
Fonds
-
0,06
0,06
Gesamt Oktober ‘25
141,05
5,18
146,23
Gesamt September ‘25
133,95
4,13
138,08
Gesamt Oktober ‘24
104,28
3,72
108,00
Weitere Einzelheiten sind in der Kassamarktstatistik der Deutschen Börse zu finden. Ein europaweiter Vergleich der Handelsplätze ist in den Statistiken der Federation of European Securities Exchanges (FESE) zu finden.
Medienkontakt:
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Wer Eigenbedarf geltend machen will, muss mehr liefern als Alter, Trennung und Wohnsituation. Das LG Heilbronn verlangt für Eigenbedarfskündigungen eine substanzielle Begründung – pauschale Floskeln genügen nicht.
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Über 16 Jahre, genauer gesagt seit Dezember 2009, war er als Richter am BVerwG tätig – jetzt ist Andreas Hartung in den Ruhestand getreten.
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