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AGB hin oder her: Lagerbetreiberin haftet für beschädigte Yacht

beck-aktuell - Mi, 01.10.2025 - 12:42

Das LG Hamburg stellt klar: Wer eine Segelyacht über Winter einlagert, darf auf eine sorgfältige Verwahrung vertrauen. Eine pauschale Abwälzung des gesamten Risikos auf den Eigner in den AGB hält vor Gericht nicht. Denn: Den Lagerhalter treffen Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.



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Familien in unsicheren Zeiten – Der Wunsch nach einem Plan B

CMS Hasche Sigle Blog - Mi, 01.10.2025 - 12:36

Viele Familien spüren aktuell eine wachsende Unsicherheit. Geopolitische Spannungen, der Aufstieg populistischer Bewegungen sowie der Vertrauensverlust in demokratische Strukturen prägen die gesellschaftliche Stimmung. Hinzu kommt die Sorge um die persönliche Sicherheit im eigenen Land.

Obwohl viele Familien grundsätzlich in Deutschland verwurzelt bleiben möchten, wächst parallel der Gedanke an Alternativen. Der Wunsch nach einem „Plan B“ gewinnt an Bedeutung.

Sicherheit im Wandel – Was bedeutet ein Plan B für Familien?

Ein Plan B ist immer individuell. Er richtet sich nach der Lebenssituation der Familienmitglieder, dem vorhandenen Vermögen, den persönlichen Zielsetzungen und den Motiven. Ein Plan B reicht von dem Kauf von Goldmünzen oder der Eröffnung eines Bankkontos im Ausland bis zum Erwerb einer zusätzlichen ausländischen Staatsangehörigkeit und einem konkreten Ablaufplan für den speziellen Tag. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über zentrale Überlegungen, die Familien in ihre Planungen einbeziehen.

Vorbereitungen im Wegzugsland Deutschland

Ein möglicher Wegzug beginnt mit der Analyse der Konsequenzen in Deutschland. Besonders relevant ist die Wegzugsbesteuerung. Diese kann erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Verkürzt dargestellt, greift die Wegzugssteuer ein, wenn eine in Deutschland lebende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt und mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft besessen hat (seit 2025 auch bei bspw. ETF’s mit Anschaffungskosten von mindestens EUR 500.000).

Zwischenfazit: Zwingende Prüfung einer potenziellen Wegzugssteuer und eine Anpassung der Struktur zur Vermeidung soweit möglich.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie Einkünfte und Vermögen im Zuzugsland verfügbar gemacht werden. Sollen Vermögenswerte bereits heute im Ausland verwaltet oder erst im Ernstfall kurzfristig transferiert werden? Oder empfiehlt sich ein internationaler Familienpool, der unabhängig vom späteren Zuzugsland funktioniert?

Zwischenfazit: Ein internationaler Familienpool für bestimmte Vermögenswerte außerhalb Deutschlands ist eine häufig gewählte Lösung, um flexibel zu bleiben.

Auswahl des potenziellen Zuzugslandes

Die Wahl des Ziellandes ist stark von individuellen Faktoren geprägt. Während Nachbarländer wie die Schweiz oder Österreich für viele nicht mehr die erste Wahl darstellen, gewinnen andere Standorte an Attraktivität:

  • in Europa gelten Irland, Balearen, Monaco als aktuelle europäische Favoriten; Italien lockt mit steuerlichen Sonderprogrammen wie der Pauschalbesteuerung von EUR 200.000 jährlich, die Auslandseinkünfte steuerfrei stellt. 
  • Wenn Europa keine Option ist, rücken häufig die USA, Kanada, Neuseeland oder Australien in den Fokus.
Vorbereitungshandlungen: Vom Fundament bis ins Detail

Die Tiefe der Vorbereitung bestimmt die Handlungsfähigkeit im Ernstfall. Je schneller ein Wegzug möglich sein soll, desto präziser müssen die Schritte geplant sein. Typische Stufen sind:

Basismaßnahmen

  • Pässe mit einer Restlaufzeit von mindestens sechs Monaten sicherstellen.
  • Visa- und Aufenthaltsregelungen im Zuzugsland klären.
  • Zugriff auf Vermögen außerhalb Deutschlands gewährleisten.

Ergänzung: Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung

  • Potenzielle Wegzugsbesteuerung prüfen.
  • Möglichkeiten zur Vermeidung durch geeignete Strukturen wie KG-Struktur oder Familienstiftung nutzen.

Ergänzung: Vermögenszugriff im Ausland

  • Vorbereitungen reichen von der Kontoeröffnung bis zur Strukturierung von Vermögen im Ausland.
  • Deutsche Familien nutzen häufig eine Familienstiftung in Liechtenstein; Trusts sind wegen steuerrechtlicher Hürden selten.
  • Oft zeigt sich, dass die nächste Generation international geprägt ist, weshalb eine internationale Vermögensbündelung unabhängig des Plan B sinnvoll ist.
  • Eine Familienstiftung in Liechtenstein ermöglicht ein „Generation-Skipping“ und kann deutsche Schenkung-, Erbschaft- sowie Erbersatzsteuer vermeiden; zugleich unterstützt sie die Internationalisierung der Familie.

Ergänzung: Visa und Staatsangehörigkeit

  • Ab 2024 ermöglicht eine Gesetzesänderung in Deutschland den Erwerb einer zweiten Staatsangehörigkeit, ohne die deutsche zu verlieren.
  • Somit ist für Deutsche die Möglichkeit eröffnet auch präventiv eine weitere Staatsantehörigkeit zu erwerben. Zu prüfen ist, welche Bedingungen für den Erwerb im Zielland gelten.
  • In den USA bestehen Investitionsprogramme, die durch Investitionen Aufenthaltsrechte eröffnen und Präsident Trump erweitert diese aktuell mit dem Ziel des Erwerbs der US-Staatsbürgerschaft („Gold- bzw. Platin-Card“).

Ergänzung: Immobilien

  • Der Erwerb einer Immobilie im Zielland schafft eine faktische Sicherheit für einen Plan B.
  • In vielen Ländern ist der Immobilienerwerb eng mit Aufenthaltsrechten verknüpft.

Ergänzung: Detaillierte Vorbereitungen

  • Steuerliche Pflichten im Zielland klären.
  • Notfalldokumente wie Vollmachten und Testament erstellen.
  • Aufbau von „Fluchtwährungen“ wie Gold- oder Silbermünzen.
  • Planung und regelmäßige Aktualisierung einer möglichen Fluchtroute für die Familie
Fazit: Vorsorge schafft Handlungsfreiheit für Familien

Ein Plan B ist keine Abkehr von Deutschland, sondern eine durchdachte Vorsorge. Er eröffnet Familien die Möglichkeit, in unsicheren Zeiten Handlungsspielräume zu bewahren, statt erst im Notfall reagieren zu müssen. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann Strukturen schaffen, die sowohl Sicherheit als auch Flexibilität für die Familienmitglieder bieten. 

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Entbehrliche Gesetze im Justiz- und Verbraucherschutzressort

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Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage "Maßnahmen zum Bürokratieabbau seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz" lautet der Titel einer Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Kommunalen Aufgaben und Ausgaben durch Bundesentscheidungen

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 01.10.2025 - 12:32
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage In einer Kleinen Anfrage erkundigt sich die AfD-Fraktion nach kommunalen Aufgaben und Ausgaben, die durch Entscheidungen des Bundes entstanden sind.

Empfehlungen zur altruistischen Leihmutterschaft

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 01.10.2025 - 12:32
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage den Umgang der Bundesregierung mit dem Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.

Verbandsklagen: Keine Informationen zu Gerichtsverfahren

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 01.10.2025 - 12:32
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Der Bundesregierung liegen laut einer Antwort auf AfD-Anfrage zufolge keine Einzelheiten zu konkreten Gerichtsverfahren nach Umweltverbandsklagen vor.

Bundesfreiwilligendienst in sozialen Einrichtungen

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 01.10.2025 - 12:32
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort In diesem Jahr sind rund 25.000 Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst in sozialen Einrichtungen tätig, Frauen doppelt so häufig wie Männer, wie aus einer Regierungsantwort hervorgeht.

Sanierung und Ersatzneubau von Autobahnbrücken thematisiert

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 01.10.2025 - 12:32
Verkehr/KleineAnfrage Um die Sanierung und den Ersatzneubau von Brückenbauwerken im Netz der Bundesautobahnen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Affendiebstahl aus Leipziger Zoo: Jugendstrafe bestätigt

beck-aktuell - Mi, 01.10.2025 - 11:51

Affenzirkus mit ernsten Folgen: Wegen einer Reihe von Straftaten, die mit dem Diebstahl des Bartaffenweibchens Ruma aus dem Leipziger Zoo begann, muss ein junger Mann nun für drei Jahre und sechs Monate in Haft. Der BGH bestätigte das Urteil.



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BVerwG 1 B 12.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mi, 01.10.2025 - 11:50
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 20 F 8.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mi, 01.10.2025 - 11:50
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Verfassungsbeschwerde unzulässig: Anom-Daten sind verwertbar

LTO Nachrichten - Mi, 01.10.2025 - 11:13

Bei einer internationalen Aktion verteilte das FBI eine angeblich abhörsichere Messaging-App namens Anom gezielt an Kriminelle. Informationen, die Ermittler über diese App gewannen, unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot, so das BVerfG.