Aktuelle Nachrichten

Rückgabe von Elektroschrott und E-Zigaretten soll einfacher werden

beck-aktuell - Fr, 07.11.2025 - 11:20

In Deutschlands Haushalten haben sich mehr als 300 Millionen ausgediente Laptops und Handys angesammelt. Darin schlummern wertvolle Rohstoffe, die in den Wirtschaftskreislauf zurückkehren sollen. Deshalb hat der Bundestag beschlossen, das Recycling zu vereinfachen.



Weiterlesen

Grünes Licht für unterirdische CO2-Speicherung

beck-aktuell - Fr, 07.11.2025 - 11:01

Im Kampf gegen klimaschädliches Kohlendioxid hat der Bundestag den Weg für die unterirdische CO2-Speicherung freigemacht. Umweltschützer sehen das kritisch.



Weiterlesen

Rechtsstaats-Erlebnisprojekt in Karlsruhe und Leipzig: "Forum Recht" wird doch ein Museum

LTO Nachrichten - Fr, 07.11.2025 - 10:32

Der neue Direktor der Forum Recht-Stiftung Cord Brügmann verbreitet Aufbruchstimmung. Doch erst 2035 sollen die beiden Häuser in Karlsruhe und Leipzig öffnen. Was will die Stiftung bis dahin machen?

omega-cap(.)com: BaFin warnt vor Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website omega-cap.com. Über die Website bieten die bisher unbekannten Betreiber ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen an. Konkret bieten sie den Handel mit Kryptowerten an.
Kategorien: Finanzen

5 ARs 14/25, Entscheidung vom 21.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 07.11.2025 - 10:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

VI ZR 137/25, Entscheidung vom 14.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 07.11.2025 - 10:30
Leitsatzentscheidung
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

5 StR 360/25, Entscheidung vom 08.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 07.11.2025 - 10:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

3 StR 303/25, Entscheidung vom 02.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 07.11.2025 - 10:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

3 StR 29/25, Entscheidung vom 02.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 07.11.2025 - 10:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

3 StR 239/25, Entscheidung vom 01.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 07.11.2025 - 10:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

I ZR 170/24, Entscheidung vom 25.09.2025

BGH Nachrichten - Fr, 07.11.2025 - 10:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

XII ZB 627/24, Entscheidung vom 24.09.2025

BGH Nachrichten - Fr, 07.11.2025 - 10:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

PatAnwZ 1/25, Entscheidung vom 09.09.2025

BGH Nachrichten - Fr, 07.11.2025 - 10:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

6 AR 1/25, Entscheidung vom 24.06.2025

BGH Nachrichten - Fr, 07.11.2025 - 10:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

ICM Capital Limited: Keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, Wertpapierinstitutsgesetz oder Kryptomärkteaufsichtsgesetz

Es besteht der Verdacht, dass unter der Bezeichnung ICM Capital Limited ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Eine ICM Capital Limited, angeblich mit Sitz in Stuttgart, wendet sich aktuell per E-Mail an Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Betreiber behaupten wahrheitswidrig eine Aufsicht durch die BaFin sowie die „Europäischen Finanzaufsichtsbehörde“ (FINA EU). Diese Behörde gibt es nicht, die BaFin warnt bereits entsprechend. Bei den in dem Zusammenhang vorgelegten Zertifikaten handelt es sich um Fälschungen.
Kategorien: Finanzen

quantum-banc(.)world: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website quantum-banc(.)world. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Kategorien: Finanzen

Verbesserte Finanzierungs­bedingungen für Unternehmen

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 07.11.2025 - 09:00
Um Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen, will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts“ (Standortfördergesetz, 21/2507) in den Bundestag einbringen. Die erste Lesung ist für Freitag, 7. November 2025, vorgesehen. Nach einstündiger Debatte soll der Gesetzentwurf gemeinsam mit einem Antrag der AfD dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Die AfD fordert die "Aufhebung der sogenannten Wegzugbesteuerung gemäß Paragraf 6 Außensteuergesetz" (21/2544). Gesetzentwurf der Bundesregierung Die deutsche Wirtschaft stehe vor strukturellen Herausforderungen, die das Wachstum dämpfen könnten, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf und benennt die Dekarbonisierung, geoökonomische Fragmentierungen „und eine geringere Produktivität, auch durch eine schleppende Digitalisierung“. Um diesen Herausforderungen entgegenzutreten und Wachstumspotenziale zu heben, bedürfe es der Verbesserung allgemeiner Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Abbaus von Investitionshemmnissen. Geld soll bei Unternehmen ankommen Das Standortfördergesetz leiste einen Beitrag, um verschiedene zentrale Aspekte anzugehen. Ziel sei es, die Finanzierungsbedingungen insbesondere von jungen, dynamischen Unternehmen zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts zu stärken. Zudem schaffe das Gesetz mehr Möglichkeiten, damit insbesondere Investmentfonds verstärkt in erneuerbare Energien und Infrastruktur investieren können. „Das Gesetz zielt darauf ab, Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen“, schreibt die Regierung. Es soll dafür sorgen, dass das Geld da ankommt, wo es in Deutschland gebraucht werde: bei den Unternehmen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert mit ihrem Antrag, den Paragraf 6 Außensteuergesetz (AStG) sowie "die damit verbundenen Ausführungsbestimmungen zur Wegzugsbesteuerung ersatzlos zu streichen“. Sie begründet das wie folgt: „Die Wegzugsbesteuerung behindert die freie Entscheidung von Bürgern, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Sie stellt eine faktische Strafe für den Wunsch dar, in einem anderen Land zu leben oder zu arbeiten, und widerspricht damit grundlegenden Freiheitsrechten.“ (hau/bal/05.11.2025)

Bundestag debattiert über Windindustrie und Photovoltaik

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 07.11.2025 - 08:55
„180-Grad-Wende bei Windindustrie und Photovoltaik einleiten“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/2545), der am Freitag, 7. November 2025, auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Nach einstündiger Debatte soll der Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Aufhebung des Klimaschutzgesetzes. Der subventionierte Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland soll ebenso gestoppt werden wie andere Förderungen von erneuerbaren Energien. Daher soll nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) unmittelbar nach Auslaufen der letzten Regelungen für bestehende Anlagen „vollständig und ersatzlos“ aufgehoben werden. Ebenfalls aufgehoben werden soll das Windenergie-auf-See-Gesetz. Zur Begründung heißt es, erneuerbare Energien könnten ohne Subventionen am Markt nicht bestehen. „Sie machen wirtschaftlich keinen Sinn, sondern sind ideologisch gewollt. Sie stellen Gelddruckmaschinen global agierender Großinvestoren und Vermögensverwalter dar“, erklärt die AfD-Fraktion, die außerdem auf erhebliche Umweltprobleme beim Bau und Betrieb solcher Anlagen hinweist und auch auf Probleme bei der Entsorgung von außer Betrieb genommenen Anlagen. (hle/05.11.2024)

Absicherung des Deutschlandtickets für das Jahr 2026

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 07.11.2025 - 08:50
Der Bundestag stimmt am Freitag, 7. November 2025, über die finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets für das Jahr 2026 ab. Die Bundesregierung legt dazu den Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (21/1495, 21/1932, 21/2146 Nr. 1.5) vor. Der Abstimmung liegen eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Verkehrsausschusses (21/2639) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (21/2640) zur Finanzierbarkeit zugrunde liegen. Ebenfalls auf Grundlage einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (21/2628) stimmen die Abgeordneten über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur dauerhaften Sicherung des Deutschlandtickets (21/1543) ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Bund werden demnach die Länder auch im Jahr 2026 mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zum Ausgleich der durch das Deutschlandticket bei den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr entstehenden Mindereinnahmen unterstützen, heißt es in dem Entwurf. Die Länder reichen diese Mittel im Rahmen ihrer Zuständigkeit an die Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr und diese an die Verkehrsunternehmen weiter. Zudem soll für das Jahr 2026 ein angepasster Verwendungsnachweis eingeführt werden, „der eine Nachweisführung unabhängig von der von den Ländern noch zu bestimmenden Ausgleichssystematik sicherstellt“. Ab dem kommenden Jahr soll der Preis des Deutschlandtickets von aktuell 58 Euro auf 63 Euro pro Monat steigen. Ab 2027 soll der Preis des Tickets dann anhand eines zu erarbeitenden Kostenindexes ermittelt werden, der zum Beispiel Lohn- und Energiekosten berücksichtigt. Bund und Länder werden sich gemäß der Gesetzesvorlage in den kommenden fünf Jahren mit jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr an der Finanzierung des Tickets beteiligen, um die zu erwartenden Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen auszugleichen. Zudem soll ein angepasster Verwendungsnachweis eingeführt werden, „der eine Nachweisführung unabhängig von der von den Ländern noch zu bestimmenden Ausgleichssystematik sicherstellt“. Änderungen im Verkehrsausschuss Der Gesetzentwurf der Regierung sieht eine Verlängerung des Deutschlandtickets nur bis Ende 2026 vor. Der federführende Verkehrsausschuss verlängerte jedoch am Mittwoch, 5. November, die im Entwurf festgelegte Gültigkeit bis Ende 2030 durch die Annahme eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen mit deren Stimmenmehrheit. Er folgte damit dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 18. September dieses Jahres und der Gegenäußerung des Bundesrates zum Gesetzentwurf (21/1932). Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat spricht sich dafür aus, noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Regionalisierungsgesetzes eine dauerhafte Finanzierung für das Deutschlandticket sicherzustellen, „mindestens jedoch bis Ende des Jahres 2030“. Das geht aus der Stellungnahme der Länderkammer (21/1932) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor. Darin stellt der Bundesrat außerdem klar, dass für eine Erhöhung der Finanzierungslast der Länder, die über die Teilfinanzierung im Umfang von insgesamt 1,5 Milliarden Euro hinausgeht, angesichts der erheblichen haushaltärischen Herausforderungen auf Länderebene kein Spielraum bestehe. Der Bundesrat bekräftigt außerdem die beschlossene Forderung der Verkehrsministerkonferenz, auch die regulären Regionalisierungsmittel gemäß Paragraf 5 Regionalisierungsgesetz (RegG) „dauerhaft zu erhöhen“. Um die Ziele im Schienenpersonennahverkehr - Sicherung des Status quo, Auffangen steigender Kosten und Schaffung von Spielräumen für neue Verkehre - zu erreichen, halten die Ländern auch neben einer Anhebung der Dynamisierung eine Erhöhung des Grundbetrags für erforderlich. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung verweist in ihre Gegenäußerung auf die erfolgte Einigung in der Sonder-Verkehrsministerkonferenz zur Sicherung der Finanzierung bis 2030, mit der eine indexbasierte Preisfortschreibung ab 2027 anstrebt wird. Diese politische Einigung sollte auch nach Auffassung der Bundesregierung im laufenden Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Die Sonder-Verkehrsministerkonferenz habe am 18. September 2025 ihre Forderung bekräftigt, auch die regulären Regionalisierungsmittel gemäß Paragraf 5 RegG dauerhaft zu erhöhen und beschlossen, dazu eine Kommission aus Bund, Ländervertretern und Experten zu bilden, die bis spätestens Mitte 2026 den Bedarf feststellen und konkrete Vorschläge einschließlich eines Umsetzungszeitplans erarbeiten soll, heißt es weiter. Die Bundesregierung stimmt der Gegenäußerung zufolge dem Bundesrat zu, „dass eine Entscheidung über die Erhöhung der Regionalisierungsmittel im laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht realistisch ist“. Die Arbeiten seien der noch einzusetzenden Kommission vorbehalten. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, das Deutschlandticket dauerhaft zu sichern und es im Jahresabo zum ursprünglichen Preis von 49 Euro pro Monat anzubieten (21/1543). Die Einführung des Deutschlandtickets sei ein Durchbruch für eine einfache, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität gewesen, schreiben die Grünen. Millionen Menschen hätten davon profitiert - darunter viele Menschen mit geringem Einkommen. Der Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel mit dem Deutschlandticket entlaste aber nicht nur direkt spürbar die Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger, sondern habe auch einen positiven Effekt auf das Klima, heißt es. Gleichzeitig werde aber jedes Jahr darüber debattiert, ob es das Deutschlandticket im Folgejahr noch gibt, „weil die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern weiterhin nicht geklärt und die Finanzierung nicht dauerhaft gesichert ist“. Diese ständige Unsicherheit verschrecke potenzielle Kundinnen und Kunden und Unternehmen, die das Ticket als Jobticket anbieten möchten. Daher müsse den Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag, das Deutschlandticket endlich dauerhaft zu sichern, endlich Taten folgen, verlangt die Fraktion. Die aktuelle Finanzierungspolitik, so heißt es in dem Antrag weiter, „gefährdet den Fortbestand dieses Erfolgsmodells“. (hau/05.11.2025)

Forderung nach „Superreichensteuern“ wird beraten

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 07.11.2025 - 08:45
Der Bundestag debattiert am Freitag, 7. November 2025, über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Den zweiten UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung stark machen – Mehr globale Gerechtigkeit durch Milliardärssteuern" (21/2538). Für die Debatte sind 30 Minuten eingeplant. Im Anschluss soll die Vorlage dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag Die Linke Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, sich beim UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung vom 4. bis 6. November 2025 in Doha (Katar) für die Einrichtung eines Globalen Fonds für soziale Sicherheit einzusetzen. Dieser solle vorrangig einkommensschwache Länder beim Auf- beziehungsweise dem Ausbau und Finanzierung sozialer Sicherungssysteme unterstützen. Außerdem sollte sie sich nach Ansicht der Linken auf dem Gipfel für ein Ende „rigider Kürzungspolitiken“ und für die Durchsetzung politischer Alternativen stark machen. Als solche benennt die Fraktion unter anderem die höhere Besteuerung von Vermögenden und Großkonzernen, die Einführung von Digital- und Übergewinnsteuern sowie Schuldenschnitte und eine effektive Verfolgung von Steuerhinterziehung. Die Bundesregierung sollte eine nationale Vermögensteuer einführen sowie eine einmalige Vermögensabgabe für die reichsten 0,7 Prozent im Land für die Bewältigung der Folgen von Kriegen, Krisen und Pandemien. Verankerung der öffentlichen Entwicklungsausgaben Eine weitere Forderung im Antrag ist die völkerrechtliche Verankerung der öffentlichen Entwicklungsausgaben („ODA-Quote“) in Höhe von mind. 0,7 Prozent des deutschen Bruttonationaleinkommens (BNE). Mindestens 0,2 Prozent des deutschen BNE sollten den ärmsten Ländern (LDCs) zugutekommen sowie darüber hinaus mindestens 0,1 Prozent des deutschen BNE für die globale Gesundheitszusammenarbeit verausgabt werden. Deutschland, so begründet die Linksfraktion ihre Initiative, müsse vorangehen bei der Verringerung von globaler Ungleichheit, Armut und Hunger. Sie kritisiert, dass die Bundesregierung stattdessen den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im vierten Jahr in Folge kürze „und damit so stark wie nie in der Geschichte der Bundesrepublik“. Es würden heute für die Solidarität mit den Menschen im Globalen Süden so wenig Steuermittel zur Verfügung gestellt wie zuletzt 2010, schreiben die Abgeordneten. (joh/06.11.2025)