Mit einer szenischen Lesung historischer Briefe von Abgeordneten der Nationalversammlung von 1848 erinnerte der Deutsche Bundestag am Freitag, 20. März 2026, an das erste deutsche Nationalparlament in der Frankfurter Paulskirche. Die Aufführung und das anschließende Gespräch mit Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) fanden in der parlamentshistorischen Ausstellung im Deutschen Dom im Rahmen des bundesweiten „Tages der Demokratiegeschichte“ statt. Ja, das gab es alles schon: lange Debatten, die Arbeitsbelastung der Sitzungsmarathons und Alltagsfragen wie Unterkunft, Verpflegung oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Schauspieler Inka Friedrich und Moritz Heidelbach erweckten das Parlamentsleben von vor 175 Jahren zum Leben, indem sie im Wechsel Persönliches der Paulskirchen-Abgeordneten vortrugen. Die Passagen entstammen privater Korrespondenz, zahllosen Briefen, dem damaligen Kommunikationsmittel der Wahl, in denen die Abgeordneten während langer Sitzungen und Sitzungswochen 1848/49 ihren Ehefrauen und Familien, zumeist in der Ferne, ihre Eindrücke vom parlamentarischen Geschehen in Frankfurt schilderten. Die Veranstaltung spannte den Bogen vom preußischen Berlin zum parlamentarischen Geschehen in Frankfurt am Main. Zwei Jahrhunderte des Ringens um die Demokratie „Am 18. März verdichtet sich deutsche Demokratiegeschichte wie an kaum einem anderen Tag“, sagte Dr. Hilmar Sack, Leiter des Fachbereichs Geschichte, Politik und Kultur bei den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages. Von dem ersten demokratischen Versuch der Mainzer Republik 1793 im Zuge der französischen Revolution über das Jahr 1848 bis hin zur ersten freien Volkskammerwahl der DDR 1990 ließen sich darin über zwei Jahrhunderte des Ringens um die Demokratie in Deutschland ablesen, in denen Menschen sich für Freiheit und demokratische Teilhabe mutig und teils unter Einsatz ihres Lebens einsetzten. Der Deutsche Dom, mitten in Berlin, habe auch seinen Platz in dieser Geschichte, seien doch hier nach den revolutionären Protesten und Straßenkämpfen im März 1848, bei denen mehr als 250 Menschen ihr Leben verloren, die sogenannten Märzgefallenen aufgebahrt worden. Die Versammlung in der Frankfurter Paulskirche, ein Schwerpunkt der parlamentshistorischen Ausstellung des Deutschen Bundestages, habe dann die Einhegung dieser Straßenrevolution bedeutet. Ziel ist die Erarbeitung einer liberalen Verfassung Das allgemeine, freie und gleiche Männerwahlrecht galt damals, im Zeitalter der Monarchien, als fortschrittlich, sagte Dr. Benedikt Wintgens, Generalsekretär der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien e. V. (KGParl), Moderator der Veranstaltung. Aber die Frauen begannen bereits, sich zu organisieren und Gleichberechtigung zu fordern. „Es ist eindrucksvoll, wie intensiv diese Frauen am politischen Geschehen partizipiert haben, in einer Zeit als ihnen politische Partizipation noch vorenthalten war.“ Die Versammlung umfasste etwa 600 gewählte Vertreter, die mehrheitlich eine liberale Verfassung erarbeiten und einen Kaiser als Staatsspitze wählen wollten. Die Unterstützung und Anteilnahme seitens der Bevölkerung sei groß gewesen, so Wintgens. Interessierte konnten die Sitzungen von der Tribüne aus verfolgen. Die Abgeordneten erhielten zahllose Briefe und Petitionen, „die stenografischen Berichte fanden reißenden Absatz“. Und die Parlamentarier wiederum schrieben zu ihrem Familien in alle Teile Deutschlands. Die Briefe, von denen sich ein Teil heute im Bundesarchiv befindet, sind eine wesentliche historische Quelle über den Parlamentsalltag im damaligen Frankfurt. Sie handeln von der Arbeitsbelastung zwischen Plenum, Ausschuss- und Fraktionssitzungen, von Wohngemeinschaften in der überfüllten Stadt, Verpflegungsfragen, schmutziger Wäsche, von Stress und Einsamkeit und dem Bemühen, das Geschehen im Parlament geistig und emotional zu verarbeiten. Nouripour: Die Demokratie lebt vom Streit Und wie verarbeitet ein Abgeordneter das politische Geschehen heute? „Man hat dieselben Fragen mit seiner Familie zu klären, aber mit modernen Kommunikationsmitteln“, sagte Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour, der der Lesung beiwohnte. Würde sich ein Paulskirchenabgeordneter im heutigen Bundestag zurechtfinden? Die kämen recht schnell klar, vermutete Nouripour, vieles sei damals so gewesen wie heute, Fraktionen, Ausschusssitzungen, „das geht nicht anders“. Aber heute bekämen die Abgeordneten mehr Unterstützung für ihre Arbeit, verfügten über Strukturen und Mitarbeiter. Man könne dieser Gründergeneration nur „unglaublich dankbar sein“, sagte der Vizepräsident. „Diese Leute damals, sie mussten diesen harten Weg gehen. Ohne sie wären wir nicht da, wo wir heute sind.“ Was geht dem Bundestagsvize durch den Kopf angesichts der Tatsache, dass ein Heinrich von Gagern bei der Sitzungsleitung in der Paulskirche vor ähnlichen Herausforderungen stand wie das Bundestagspräsidium heute, wenn es darum geht, ein so vielstimmiges Orchester voller entgegengesetzter Meinungen zu leiten? „Ich denke mir manchmal, wenn es laut ist: Das ist die himmlisch Strafe, so war ich auch!“ Es dürfe aber auch keine Langeweile ausbrechen im Parlament. „Mir ist es recht, wenn es belebt ist und die Redner aufeinander eingehen, solange Anstand und die Würde des Hohen Hauses gewahrt bleiben. Die Demokratie lebt vom Streit“, der Ausdruck des Ringens um die richtige Lösung und um die politische Mehrheit sei. Tag der Demokratiegeschichte Zusammengestellt wurde das Manuskript „Revolutionsgespräche 1848/49“ von der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien e.V. (KGParl). Die Lesung im Deutschen Dom war eine Kooperation des Deutschen Bundestages mit der KGParl und wurde gefördert von der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Der „Tag der Demokratiegeschichte“ wurde 2026 erstmals als bundesweiter Aktionstag zur Geschichte der deutschen Demokratie begangen. Der Deutsche Bundestag beteiligte sich im Aktionszeitraum mit mehreren Veranstaltungen. Schirmherr ist Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. (ll/21.03.2026)
Die Bundesregierung will die Möglichkeit von Lebendnierenspenden ausweiten, um den Kreis möglicher Organspender und Organempfänger zu vergrößern. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen“ (21/3619), durch den künftig auch sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspenden zwischen unterschiedlichen Paaren ermöglicht werden sollen, steht am Donnerstag, 26. März 2026, zur Abstimmung. Der Gesundheitsausschuss wird dazu eine Beschlussempfehlung abgeben. Abgestimmt wird zudem auch über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern – Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben“ (21/1566). Auch zu dem Antrag wird eine Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses erwartet. Gesetzentwurf der Bundesregierung Seit langer Zeit reiche die Zahl der Spendernieren nicht aus, um den Bedarf zu decken, heißt es im Gesetzentwurf. Die Folge seien lange Wartezeiten für eine postmortale Nierenspende, die im Schnitt bis zu acht Jahre dauern könnten. Damit verbunden seien gravierende Einschränkungen der Lebensqualität der Patienten durch Dialysebehandlungen. Trotz zahlreicher Initiativen zur Förderung der Organspende sei bislang keine Trendwende eingetreten. Ende 2024 haben den Angaben zufolge rund 6.400 Menschen auf eine Spenderniere gewartet. Zugleich sank die Zahl der Nierentransplantationen auf 2.075. Es starben 2024 insgesamt 253 Patienten, die auf der Warteliste für eine Niere standen. Weitere Therapieoptionen eröffnen Daher gelte es, weitere Therapieoptionen zu eröffnen, die international schon lange etabliert seien. Das Ziel, der Gefahr des Organhandels zu begegnen, bleibe bei der Novellierung der Regelungen maßgebend, heißt es im Entwurf. Künftig sollen Lebendnierenspenden „überkreuz“ durch einen anderen Organspendepartner bei immunologisch inkompatiblen Organspendepaaren möglich sein. Die Organspendepaare müssen sich nicht kennen. Das sogenannte Näheverhältnis der jeweils inkompatiblen Partner soll aber Pflicht bleiben. Subsidiaritätsgrundsatz wird aufgehoben Der sogenannte Subsidiaritätsgrundsatz, wonach die Organentnahme bei lebenden Personen nur zulässig ist, wenn kein geeignetes Organ eines verstorbenen Spenders verfügbar ist, wird aufgehoben. Ermöglicht wird zudem die nicht gerichtete anonyme Nierenspende, also eine Spende an eine nicht bekannte Person. Der Spender soll dabei keinen Einfluss haben auf den Empfänger. Geplant ist der Aufbau eines Programms zur Vermittlung und Umsetzung von Überkreuz-Lebendnierenspenden einschließlich der anonymen Nierenspende. Eine Stelle zur Vermittlung von Nieren soll eingerichtet werden. Das Vermittlungsverfahren wird gesetzlich festgelegt. Betreuung im Transplantationszentrum verpflichtend Neu eingeführt wird eine verpflichtende unabhängige psychosoziale Beratung und Evaluation der Spender vor einer Spende. Zudem wird die Betreuung im Transplantationszentrum über den gesamten Spendeprozess verpflichtend vorgesehen. Wenn ein Lebendnierenspender später selbst erkrankt und eine Nierentransplantation benötigt, soll dies bei der Vermittlung von postmortal gespendeten Nieren berücksichtigt werden. Einrichtungen, die Gewebe postmortal entnehmen, sollen an das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR) angebunden werden können, damit sie selbst klären, ob in einem potentiellen Spendenfall die Bereitschaft zur Gewebespende vorliegt. Kryokonservierung von Spermien ermöglichen Auch die Spende von Organen oder Gewebe in besonderen Fällen wird erweitert. So sollen Organe oder Gewebe, die während einer medizinischen Behandlung bei nicht einwilligungsfähigen Personen entnommen worden sind (Operationsreste), gespendet werden können. Ferner soll auch männlichen Kindern und Jugendlichen die sogenannte Kryokonservierung von Spermien bei einer anstehenden Krebsbehandlung, wie einer Chemotherapie oder Bestrahlung, ermöglicht werden. Dazu ist die Einwilligung von Betreuungsberechtigten vorgesehen. (pk/hau/20.03.2026)