Finanzen/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion will wissen, welche Erkenntnisse der Bundesregierung "zur Entwicklung der illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen" in den Jahren 2022 bis 2025 vorliegen.
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/KleineAnfrage Um die Auswahlkriterien und die regionale Verteilung der Sportmilliarde im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD.
Verkehr/KleineAnfrage Zum Nachtzug von Berlin nach Przemyśl und Chełm über Krakau und Warschau hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage vorgelegt.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat sich am Montag, 23. März 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) befasst. Mit dem Umsetzungsgesetz (21/4594) soll die Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 geregelt werden, die seit August 2024 in Kraft ist. Zur Umsetzung muss jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union national zuständige Behörden, etwa für Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen, festlegen. Die von der Bundesregierung getroffene Entscheidung, die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung zu benennen, trifft bei Sachverständigen auf Zuspruch. Skeptisch zeigten sich die Expertinnen und Experten hinsichtlich der breitgefächerten Notifizierungszuständigkeiten auf Länderebene. Auch bei den geplanten KI-Reallaboren wurden Nachbesserungen angemahnt. Dem von einigen Sachverständigen geforderten KI-Beirat stand der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, eher ablehnend gegenüber. "KI-Reallabor ein gutes Instrument" Die Bundesnetzagentur stehe bereit, die zentrale Rolle bei der Durchführung der Verordnung in Deutschland zu übernehmen, sagte Müller. Es gelte, mit einer verlässlichen, europaeinheitlichen Rechtsdurchsetzung für ein innovationsfreundliches und zugleich sicheres Umfeld für KI zu sorgen. Schon in den vergangenen Monaten seien zahlreiche Vorbereitungsarbeiten aufgenommen worden, sagte er. Mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sei man vernetzt. Ein erster Testlauf für ein KI-Reallabor sei auch schon durchgeführt worden, sagte Müller. Dieses sei ein gutes Instrument, um Ängste und Sorgen abzubauen, sagte er als Entgegnung auf die laut gewordene Skepsis. Mit Blick auf das föderal bedingte Mehrbehördenmodell – geplant ist eine Vielzahl an Landesbehörden als weitere KI-Behörden – sprach der Präsident der Bundesnetzagentur von gewissen Herausforderungen in der Praxis. „Je stärker es uns gelingen wird, eine gebündelte Aufsichtsstruktur zu gestalten, desto geringer wird der Koordinierungsaufwand und desto effizienter werden die Abläufe sein“, sagte Müller. "Datenschutzaufsicht und Marktüberwachung verzahnen" Das BSI stehe als Dienstleister für die Bundesnetzagentur zur Verfügung, machte BSI-Präsidentin Claudia Plattner deutlich. Das gelte etwa für die Expertise bei Verdachtsfällen mangelnder Cybersicherheit in Hochrisiko-KI-Systemen oder wenn es darum gehe, „zu schauen, wie im Zweifelsfall Aufsichtsmaßnahmen zu definieren sind“. Ebenso gelte es bei verbindlichen Vorgaben für technische Prüfungen von Sicherheitsanforderungen. Das Gesetz schafft eine auf den ersten Blick klare Struktur, die aus Sicht von Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), ihre Funktion allerdings nur dann zielführend erfüllen könne, „wenn die Datenschutzaufsicht und die Marktüberwachung eng verzahnt zusammenarbeiten“. Dies könne der Gesetzgeber durch präzisere Vorgaben zur Zusammenarbeit sicherstellen. Was nicht passieren dürfe, sei, dass am Ende die beaufsichtigte Stelle „noch einen Ansprechpartner mehr hat“. Specht-Riemenschneider unterstützte die Forderung nach Klarheit. „Rechtsunsicherheit ist der natürliche Feind der Innovation“, sagte sie. Niedrigschwellige Beschwerdewege gefordert Aus Sicht des Verbraucherschutzes braucht es niedrigschwellige Beschwerdewege bei der Bundesnetzagentur, sagte Dr. Miika Blinn vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Ein bloßer Verweis auf die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung genüge hierfür nicht. Werde eine Beschwerde an eine zuständige Behörde weitergeleitet, müsse die Kommunikation über das zentrale Beschwerdeportal der Bundesnetzagentur erfolgen, um ein Behörden-Ping-Pong zu vermeiden, sagte er. Der Chor der beteiligten Behörden in der KI-Aufsicht sei relativ groß, sagte Dr. Jonas Botta vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. „Ein großer Chor birgt aber das Risiko der Disharmonie.“ Einen Konfliktlösungsmechanismus sehe das Gesetz aktuell jedoch noch nicht ausreichend vor, befand er. Eine andere Schwachstelle sei die unabhängige KI-Marktkontrollüberwachungskammer. Um deren Unabhängigkeit gewährleisten zu können, sollte der Bereich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit übertragen werden, empfahl er. "Hochkomplexes föderales und sektorales Netzwerk" Lajla Fetic vom appliedAI Institute for Europe gGmbH verwies darauf, dass etwa Polen und Spanien nur eine Aufsichtsbehörde hätten. In Deutschland werde stattdessen auf ein hochkomplexes föderales und sektorales Netzwerk gesetzt, mit potenziell hundert beteiligten Behörden. „Das kann funktionieren“, sagte Fetic. Jedoch nur, wenn die Bundesnetzagentur als kooperative Schaltzentrale ausreichend ausgestattet wird, konsensorientierte Abstimmungsprozesse stattfinden und der Beratungsaspekt stärker herausdefiniert wird. Auf die fragmentierte Behördenstruktur ging auch Prof. Dr. Patrick Glauner von der Technischen Hochschule Deggendorf ein. Diese könne zu komplexen Zuständigkeiten führen und damit insbesondere für Start-ups und internationale Unternehmen einen Standortnachteil gegenüber Ländern mit klarer „One-Stop Shop“-Struktur darstellen, sagte er. Die KI-Reallabore hält er für überschätzt. Ein Grund sei, dass die regulatorischen Anforderungen der KI-Verordnung durch Reallabore nicht grundsätzlich reduziert würden, sondern lediglich auf das Verhängen von Strafen verzichtet werden könne. Für viele Start-ups sei daher der Aufwand hoch, während der Nutzen begrenzt bleibe. "Gesetzlichen Koordinierungsmechanismus schaffen" Separate Zuständigkeitszuweisungen an andere Bundesbehörden machen aus Sicht von Dr. Robert Kilian vom Bundesverband der Unternehmen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland dann Sinn, „wenn es Fachkompetenz auf der Schnittstelle KI zur Fachindustrie, einschlägige Prüfungserfahrungen und gewachsene Aufsichtsbeziehungen gibt“. Was die Zuständigkeiten der Landesbehörden angeht, so hält Kilian dies für problematisch. Noch sei nicht klar, welche Behörden oder Ämter es sein werden. Er sei sich aber sicher, dass es dort noch keine ausreichende KI-Kompetenz und auch kein KI-Budget gebe, sagte Kilian. Die Lösung des Problems liege darin, „dass wir einen gesetzlichen Koordinierungsmechanismus brauchen, der diese Behörden effektiv in die Abstimmung zwingt“. Ein gesetzlicher Koordinierungsmechanismus zwischen Bundesnetzagentur und Landesbehörden sei daher im parlamentarischen Verfahren zu verankern. Vor einem Flickenteppich warnte Marvin Pawelczyk vom IT-Branchenverband Bitkom. Es brauche stattdessen im besten Fall eine bundeseinheitliche Lösung – mindestens aber verbindliche Koordinierungsmechanismen und einheitliche Vollzugshinweise, sagte er. Mehrere Behörden mit parallelen Durchsetzungsbefugnissen drohten sektorübergreifende Anbieter mit inkonsistenten Maßnahmen zu belasten, so Pawelczyk. Es brauche daher ein verbindliches Leitbehördenprinzip und einen formellen Mechanismus zur Klärung von Zuständigkeitsüberschneidungen. "Effektives Beschwerdesystem aufsetzen" Pia Sombetzki von der AW AlgorithmWatch gGmbH sprach sich dafür aus, einen KI-Beirat zu schaffen, ein effektives Beschwerdesystem aufzusetzen und kompetenzstärkende Maßnahmen in der Bevölkerung zu fördern, damit diese ihre Rechte nach der KI-Verordnung wahrnehmen kann. Auf Bundesebene müsse zudem ein verpflichtendes KI-Transparenzregister für alle Behörden aufgebaut werden, dass die begrenzten Informationen in der EU-Datenbank der Hochrisiko-KI-Systeme umfassend ergänzt. Die Bundesnetzagentur sollte ihrer Auffassung nach die Aufsicht darüber ausüben. Die unabhängige und kompetente Aufsicht über den staatlichen Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen in besonders sensiblen Bereichen müsse über die Datenschutzbehörden sichergestellt werden, sagte Sombetzki. (hau/23.03.2026)
Für eine wirksame Armutsbekämpfung muss Deutschland viel mehr in Bildung und sozialen Wohnraum investieren und die Passgenauigkeit von Sozialleistungen verbessern. Zu diesem Schluss kam eine Mehrheit der Experten in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 23. März 2026, die sich mit dem „Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung – Lebenslagen in Deutschland“ (21/3250) befasst hat. Unterschiedliche Ansichten gab es vor allem in der Frage der Armutsdefinition und der Bewertung der Konzentration hoher Vermögen bei einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung und dessen Besteuerung. "Armutsbegriff nicht klar definiert" Für das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hob Dr. Maximilian Stockhausen hervor, dass eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung der beste Schutz vor Armut sei, aber auch Bildung einen erheblichen Einfluss habe. Kritisch äußerte er sich zu der in der Öffentlichkeit meist benutzten Grenze von 60 Prozent des Medianeinkommens, ab der Armut beginne. Tatsächlich bilde eine reine Einkommensgrenze Armutslagen oft nicht ab. Als „nicht hinreichend klar definiert“ bezeichnete auch Dr. Stefan Liebig, Professor für Empirische Sozialstrukturanalyse an der Freien Universität Berlin, den Armutsbegriff. „Wir brauchen mehr Information darüber, dass Armut ein differenziertes Problem ist“, das sich in unterschiedlichen Lebenslagen verschieden abbilde. So könne der gesellschaftlichen Fehlwahrnehmung entgegengetreten werden, dass es immer mehr Arme gebe. Belastung durch steigende Wohnkosten Von einer Fehlwahrnehmung in diesem Kontext sprachen die geladenen Wohlfahrtsverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nicht, sondern skizzierten aus ihrer Sicht, inwiefern zum Beispiel die stark steigenden Wohnkosten Haushalte zunehmend belaste und in die Armutsfalle treibe, auch wenn sich das Einkommen nicht negativ entwickelt habe. Michael David von der Diakonie Deutschland betonte etwa, dass man dieses Problem nicht durch eine reine Bau-Debatte lösen werde. „Wir brauchen Lösungen für den Bestand.“ Es gebe in Deutschland nur 1,1 Millionen Sozialwohnungen, aber rund elf Millionen Menschen, die eigentlich einen Anspruch darauf hätten, sagte er. Mietpreisbremse und Mietpreisdeckel Für den DGB forderte Martin Künkler eine „sanktionsbewehrte Mietpreisbremse und in einigen Regionen auch einen Mietpreisdeckel“. Die Bestandsmieten spielten eine große Rolle bei der Armutsbekämpfung, so Künkler. Dieser Forderung schloss sich Dr. Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband an, denn wegen hoher Mieten steige die tatsächliche Armutsbetroffenheit. Er warnte vor einem massiven sozialpolitischen Problem im Osten Deutschlands, da dort nun in größerem Umfang Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien in den Ruhestand gingen. Kinderarmut und fehlende Chancen Bernd Siggelkow, Gründer und Vorsitzender der Kinderstiftung Arche, sagte, die Kinderarmut sei in den vergangenen Jahren in drei Gruppen gestiegen, bei den Alleinerziehenden, Migranten und in Großfamilien. „Unsere Kinder merken schon früh, wie ihre Chancen sind.“ 30 Prozent der 15-Jährigen könnten nicht richtig lesen und schreiben, „wir haben also ein erhebliches Bildungsproblem“, betonter er. Vermögensverteilung in Deutschland Prof. Dr. Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, wies darauf hin, dass Armut vor allem weiblich sei. Es gebe „viel Verbesserungsbedarf“ bei der Zielgenauigkeit sozialer Leistungen. Aus seiner Sicht habe Deutschland eine ungewöhnlich hohe Ungleichverteilung bei den Vermögen, 30 Prozent der Menschen hätten gar kein Vermögen, das sei im Vergleich mit anderen europäischen Ländern „sehr besonders“. Dadurch gerate eine ungewöhnlich große Gruppe in Abhängigkeit vom Staat, kritisierte er. (che/23.03.2026)
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Die Förderung des Vereins "Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V." aus Bundesmitteln hat sich im Jahr 2025 auf knapp 423.000 Euro belaufen, schreibt die Regierung in einer Antwort.
Gesundheit/Antrag Die Linksfraktion fordert in einem Antrag zeitnahe Arzttermine für alle Versicherten und eine gute flächendeckende ambulante Versorgung.
Finanzen/KleineAnfrage "Leerstand von bundeseigenen Immobilien in Deutschland" thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage,
Verkehr/Antwort Zuständig für Genehmigungsverfahren zur Planung und zum Bau von Seilbahnanlagen sind laut Bundesregierung die Länder, die aber Bundeshilfen über das GVFG erhalten können.
Verkehr/Antwort Der Bund kann den Ländern Bundesfinanzhilfen für Planung und Bau von Radschnellwegen gewähren. Eine weitergehende Förderung von Betriebs- und Unterhaltungskosten ist laut Regierung nicht möglich.
Verkehr/KleineAnfrage Für den Zustand der Schleusen, Wehre und Brücken an den Bundeswasserstraßen interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage.
Drei Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe wollten in Karlsruhe ein Verbrenner-Aus ab 2030 für zwei deutsche Autohersteller durchsetzen. Der BGH sieht aber einzig den Gesetzgeber in der Verantwortung.
Der als "Todespfleger" bekannt gewordene Niels Högel wurde 2019 zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun wollte er wissen, wie lang "lebenslang" für ihn mindestens bedeutet. Das LG Oldenburg hat sich für 28 Jahre entschieden.
Weiterlesen
Große Zustimmung und deutliche Ablehnung haben das Meinungsbild der Sachverständigen gekennzeichnet, als es am Montag, 23. März 2026, im Innenausschuss um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081) ging. Durch den Gesetzentwurf sollen zukünftige Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen sollen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einreise oder einen Aufenthalt in Deutschland zu schaffen, effektiv verhindert werden. "Schwerwiegende familienrechtliche Bedenken" Dr. Lucy Chebout, Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, bat die Abgeordneten, von dem Gesetzentwurf Abstand zu nehmen. Sie machte schwerwiegende familienrechtliche sowie grund- und menschenrechtliche Bedenken geltend. Die Einordnung der Neuregelungen in das Aufenthaltsgesetz sei nicht plausibel. Sollte das Gesetz in Kraft treten, würde nach ihrer Ansicht für Kinder ausländischer oder binationaler Eltern eine Art Sonderfamilienrecht eingeführt, das die rechtliche Absicherung von Kindern zum Zeitpunkt der Geburt faktisch unmöglich machen werde. Prof. Dr. Harald Dörig von der Friedrich-Schiller-Universität Jena, vertrat die Ansicht, eine Reform der Regelungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen sei dringend erforderlich. Der Gesetzentwurf leiste hierfür mit der zwingenden Einbeziehung der Ausländerbehörden einen wichtigen Beitrag. Allerdings müssten die materiellen Regelungen über die Missbrauchsabwehr in einigen Punkten geändert werden. Sonst werde die Reform weitgehend wirkungslos bleiben oder dem Ziel der Missbrauchsabwehr schaden. Experte erwartet "deutliche Verfahrensvereinfachung" Marten Franke, Richter am Verwaltungsgericht Köln, befand, der Gesetzentwurf erweise sich in gesetzestechnischer Hinsicht als grundsätzlich geeignet, die verfassungsrechtlich geschützten sozial-familiären Beziehungen zwischen dem betroffenen Kind, dem Anerkennenden und der Kindesmutter mit dem legitimen staatlichen Interesse an einer effektiven Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen in Ausgleich zu bringen. Simon Japs vom Deutschen Städtetag meinte, der Gesetzentwurf sei im Grundsatz sachgerecht. Die Verlagerung der Missbrauchsprüfung von den Beurkundungsstellen auf die fachlich besser ausgestatteten Ausländerbehörden beseitige das bislang bestehende strukturelle Informationsdefizit der Standes- und Jugendämter und führe zu einer deutlichen Verfahrensvereinfachung. Dies stärke die Rechtssicherheit und verbessere die Missbrauchsprävention. Folgen für die Kinder Dr. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag legte dar, es sei sehr zu begrüßen, dass sich der Gesetzgeber des Problems missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen annehme. Das bisherige Recht reiche nicht aus. Er verwies darauf, dass vorgesehen sei, in relevanten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörden zur Wirksamkeitsbedingung für die Anerkennung der Vaterschaft zu machen. Für Fälle zu Unrecht erteilter Zustimmungen sei die Rückgängigmachung der aufenthalts- oder staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen vorgesehen. Prof. Dr. Henrike von Scheliha von der Bucerius Law School in Hamburg äußerte erhebliche familienrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken. Der zentrale Fehler liege bereits darin, dass die Begründung rechtlicher Elternschaft aus dem Abstammungsrecht heraus in ein migrationsrechtliches Kontrollsystem verschoben werden solle. Am schwersten seien die Folgen für die Kinder. Solange die Zustimmung fehle, entstehe keine wirksame Vaterschaft. Das Kind bleibe ohne zweiten rechtlichen Elternteil und ohne die daran anknüpfenden Rechte, etwa Unterhalt, Sorge, Vertretung, Erbrecht und sozialrechtliche Absicherung. Einbeziehung der Ausländerbehörde Susann Thiel vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband bewertete das Gesetzesvorhaben als Ausdruck eines pauschalen Generalverdachts gegenüber binationalen Paaren und Familien. Für ein strukturelles Missbrauchsproblem lägen keine belastbaren Zahlen vor. Das geplante Gesetz belaste sowohl Familien mit Kindern als auch Verwaltung unverhältnismäßig im Vergleich zu der tatsächlichen Anzahl nachgewiesener Missbrauchsfälle. Sie sprach von erheblicher Rechtsunsicherheit zu Lasten der Kinder, da vorgeburtliche Anerkennung faktisch ausgeschlossen werde. Für viele Familien folge ein zusätzliches Prüfverfahren, weshalb Kinder über Monate ohne gesicherte rechtliche Zuordnung zu beiden Elternteilen blieben. Thorsten Völker, Abteilungsleiter Migration, Ordnung und Verbraucherschutz im Landkreis Harburg, meinte, es bedürfe dringend einer verbessernden Gesetzesänderung. Menschen, die missbräuchlich ein Anerkennungsverfahren betrieben, hätten es unglaublich leicht, ihr Ziel zu erreichen. Gegenwärtig könne jeder Notar, jedes Standesamt und jedes Jugendamt in Deutschland Vaterschaftsanerkennungen beurkunden. Sollte sich etwa in einem Vorgespräch herausstellen, dass die beurkundende Person unbequeme Fragen stelle, so gehe man einfach und suche sich eine bequemere Beurkundungsstelle. Die bisherige Regelung ermögliche den Beurkundenden praktisch freies Ermessen, ob sie den Vorgang wegen Missbrauchs an die Ausländerbehörde abgäben. Dr. Sarah Wagner vom Amt für Migration und Integration der Stadt Nürnberg, erläuterte, der Gesetzentwurf nehme praxisrelevanten Fallkonstellationen im Rahmen von Vermutungstatbeständen wesentlich umfangreicher und zielgenauer in den Blick. Je nach Einzelfall werde dies zu einer erleichterten und schnellen Entscheidungsfindung der Ausländerbehörden beitragen. Allerdings könne es bei der Darlegung von Vermutungstatbeständen in der Praxis zu Beweisschwierigkeiten kommen. Sie regte unter anderem an, den Standesämtern einen Zugang zum Ausländerzentralregister bereitzustellen. Sonst sei zu befürchten, dass in einigen relevanten Fällen eine Beteiligung der Ausländerbehörde unterbleibe. (fla/23.03.2026)
Eine wohl unzufriedene Kundin einer Bewusstseinstrainerin und Mentorin bezeichnete diese in einer E-Mail als "manipulativ" und "toxisch". Das selbst ernannte Medium wehrte sich dagegen vor Gericht – ohne Erfolg. Die Äußerungen der Kundin sind von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Weiterlesen
Das US-Verteidigungsministerium hat weite Teile seines Pressekorps durch regierungsfreundliche Medien ersetzt – zur Freude Donald Trumps. Eine Zeitung klagte gegen die verschärften Regeln. Mit Erfolg.
Weiterlesen
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised lenders side on the cross-border financial restructuring of listed company BayWa AG and its key business unit Cefetra.