Aktuelle Nachrichten
Heimatschutzdivision der Bundeswehr thematisiert
Engagement in Gewerkschaften als Indikator für Integration
Förderung der Allianz gegen Islamfeindlichkeit
AfD will ETF-Betriebsrente ermöglichen
Keine Details zu Betrugsfällen beim Online-Banking
Grüne wollen globale Mindeststeuer für Unternehmen
Forschungszentrum für klimaneutrales Bauen
Mehr Schutz von Jobcenter-Mitarbeitern vor Gewalt gefordert
Linke fordert 28 Tage Elternschutz für zweiten Elternteil
Bundesregierung: Rückbau von Bürokratie ist Kernanliegen
zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/134 - Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz) (PDF)
Protokoll der 32. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages (PDF)
TKMS AG & Co. KGaA neu im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
Tarifwerk GVP/DGB: Zahlung von Zuschlägen
Die Tarifwerke BAP/DGB und iGZ/DGB sehen ein ausführliches Zuschlagsregime vor, das sich mitunter erheblich voneinander unterscheidet (§ 7 MTV BAP/DGB; § 4 MTV iGZ/DGB). In § 6 MTV GVP/DGB werden die Zuschläge nun nach Maßgabe des BAP/DGB-Tarifwerks geregelt, wobei die „Grundhöhe“ der Zuschläge in beiden Tarifverträgen bereits gleich war und gleich bleiben wird.
Auf bisherige iGZ-Anwender* kommen allerdings in diesem Zusammenhang einige Änderungen zu, nämlich insbesondere die nachfolgend Genannten:
- Zuschlagspflichtige Mehrarbeit liegt für volle (so nicht im MTV iGZ/DGB vorgesehen) Arbeitsstunden vor, durch die die vereinbarte individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit um mehr als 15% (MTV iGZ/DGB: bisher 14,28%) überschritten wird; bei der Regelarbeitszeit von 151,67 Stunden/Monat ist der Schwellenwert folglich bei 174,42 Stunden pro Monat zu verorten. Der Zuschlag für Mehrarbeit beträgt – wie bisher – 25%. Für das variable Arbeitszeitmodell nach dem MTV iGZ/DGB ist für den Zuschlag eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2029 vorgesehen.
- Bei dem Zuschlag für Nachtarbeit fällt das im MTV iGZ/DGB vorgesehene Erfordernis weg, dass mehr als zwei Stunden innerhalb dieser Nachtarbeit gearbeitet worden sein muss, um den Zuschlag zu erhalten. Dieser richtet sich nach den Regelungen des Kundenbetriebs und beträgt maximal 25%, d.h. wird dort ein geringerer Nachtarbeitszuschlag gezahlt, verringert sich dieser auch für die Zeitarbeitnehmer. Liegt dieser über 25%, verbleibt es bei dem tariflichen Zuschlag in Höhe von 25%. Im MTV iGZ/DGB ist hingegen pauschal von 25% ausgegangen worden; dieser kann in der neuen Tarifwelt – je nach Kundenregelung – „nach unten“ flexibilisiert werden.
- Die Differenzierung bei Sonn- und Feiertagszuschlägen im MTV iGZ/DGB in Abhängigkeit davon, ob die Arbeit an Sonn- und Feiertagen zur Regelarbeitszeit zählt, entfällt. Stattdessen knüpfen die Zuschläge an die Regelungen im Kundenbetrieb – wie bei der Nachtarbeit – an und betragen maximal 50% bei Sonntagsarbeit und höchstens 100% bei Feiertagsarbeit. Auch in diesem Zusammenhang kann also eine Flexibilisierung der Höhe der Zuschläge „nach unten“ erfolgen.
- Ein Feiertagszuschlag kann für die Arbeit an Heiligabend und an Silvester (jeweils nach 14.00 Uhr) anfallen. Dies ist keine Änderung für BAP-Anwender (§ 7.3 Abs. 3 S. 2 MTV BAP/DGB). An etwas versteckter Stelle ist dies im MTV iGZ/DGB ebenfalls vorgesehen (dort: § 3.1.5. S. 2).
- Die Sonderregelungen für Zuschläge im medizinisch/ärztlichen Bereich (auch an Samstagen) und in der Gastronomie (kundenorientierte Betrachtung) nach dem MTV iGZ/DGB entfallen.
ACHTUNG: Gerade im medizinisch/ärztlichen Bereich (aber natürlich nicht nur dort!) sollten iGZ-Anwender prüfen, ob und wie sich die neuen Zuschlagsregelungen auswirken. Es ist nicht auszuschließen, dass es dort zu Erhöhungen kommt, die an den Kunden weitergegeben werden sollten. Hierzu bedarf es dann entsprechender Vereinbarungen, um die bestehenden Arbeitnehmerüberlassungsverträge anzupassen.
* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.
Der Beitrag Tarifwerk GVP/DGB: Zahlung von Zuschlägen erschien zuerst auf CMS Blog.
Dentons' Paris office advises Montyon Capital on the LBO of Caillau Group
Dentons advised Montyon Capital, an independent investment fund dedicated to high-potential industrial companies, on the leveraged buyout of Caillau Group, a worldwide specialist in metal fastening solutions for the automotive industry and other critical industrial applications.
Asset protection trusts: Trends, best practices and emerging challenges
Asset protection trusts (APTs) remain a key tool for families seeking to safeguard wealth across generations. This paper examines the role, benefits, and common misconceptions of APTs, while highlighting evolving regulation, case law, and jurisdictional considerations that continue to shape their effective use.
Czech Republic Legal regulation of cyberspace (in Czech)
Přinášíme vám aktualizované vydání newsletteru, ve kterém Vás budeme informovat o aktualitách, které souvisejí s přípravou na registraci u NÚKIB a implementací NIS2 – a to až do okamžiku konečného termínu pro registraci. V tomto vydání Vám představíme některé klíčové prováděcí vyhlášky, které byly publikovány ve Sbírce zákonů.
Dentons joins with Tamrat Assefa Liban Law Office in Ethiopia
Dentons, the world’s largest global law firm, has launched its previously announced offering with a leading local firm in Ethiopia. This expansion will increase Dentons presence in Africa as a leading Pan-African law firm.
Dentons Secures Dismissal of Lawsuit Against The Peninsular Florida District Council of the Assemblies of God and Pastor Wayne Blackburn
The international law firm Dentons announced today the complete dismissal of a lawsuit filed earlier this year against The Peninsular Florida District Council of the Assemblies of God (“the District Council”) and Pastor Wayne Blackburn.
Dentons advises a syndicate of banks on The Islamic Development Bank’s issuance of €500 million green sukuk under its enhanced 2025 Sustainable Finance Framework
Dentons, the world's largest global law firm, has advised a syndicate of banks (Barclays, BNP PARIBAS, Commerzbank, Crédit Agricole CIB, HSBC Bank plc, ING and Nomura), led by HSBC Bank plc, as joint lead managers on The Islamic Development Bank’s (IsDB) issuance of €500 million 2.793% green trust certificates due 2030 under its US$25 billion trust certificate issuance programme. The transaction was successfully completed on 15 October 2025 and the issuance was made through a special purpose vehicle issuer incorporated in Luxembourg.