Aktuelle Nachrichten

Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrecht

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 16.10.2025 - 22:45
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ (21/1856) hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Vorhaben sollen Vorgaben der Richtlinien (EU) 2023/2673 und (EU) 2024/825 umgesetzt werden, die Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen. Die Umsetzung der Richtlinien muss laut Vorlage bis zum 19. Dezember 2025 beziehungsweise bis zum 27. März 2026 erfolgen. Kern des Entwurfs ist die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion (Widerrufsbutton) bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen. Im Bereich der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträge soll das bislang mögliche „ewige Widerrufsrecht“ eingeschränkt werden; zudem sind weitere Anpassungen im Versicherungsvertragsgesetz vorgesehen. Änderungen sieht der Entwurf auch im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Unternehmer sollen demnach Verbraucher künftig deutlicher über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über Haltbarkeitsgarantien informieren müssen. Hinzu kommen neue Informationspflichten etwa zur Reparierbarkeit und zu verfügbaren Software-Updates bei Waren mit digitalen Elementen. Bei Finanzdienstleistungsverträgen wird der Katalog der Informationspflichten neu strukturiert und unter anderem durch Vorgaben zu „angemessenen Erläuterungen“ ergänzt. (scr/hau/16.10.2025)

Abgesetzt: Strafverschärfung bei Einsatz von K.O.-Tropfen für Raub- und Sexualdelikte

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 16.10.2025 - 22:35
Der Bundestag hat die geplante Debatte über eine Strafverschärfung bei Einsatz von K.O.-Tropfen für Raub- und Sexualdelikte von der Tagesordung genommen. Wer bei der Begehung einer Raub- oder Sexualstraftat K.O.-Tropfen einsetzt, sollte künftig mindestens zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. Das fordert der Bundesrat im „Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten“ (21/551), der am Donnerstag, 16. Oktober 2025, beraten werden sollte. Anschließend sollte der Gesetzentwurf dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf des Bundesrates Zur Begründung verweist die Länderkammer auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser hatte in einem Beschluss vom 8. Oktober 2024 demnach entschieden, „dass die heimliche Verabreichung von K.O.-Tropfen in ein Getränk mit dem Ziel, das Opfer zu enthemmen oder zu betäuben und damit wehr- bzw. willenlos zu machen, um diesen Zustand zur Vornahme sexueller Handlungen auszunutzen“, nicht als Tat im Sinne des Paragrafen 177 Absatz 8 gilt, da K.O.-Tropfen kein „gefährliches Werkzeug“ seien. Aus Sicht des Bundesrates wird der daraus folgende Umstand, dass der Mindeststrafrahmen von fünf Jahren in diesen Fällen nicht zur Anwendung kommt, dem „Schuldgehalt der Taten nicht gerecht“. „Der Täter hat mit der heimlichen Verabreichung von K.O.-Tropfen nämlich nicht nur ein Mittel bei sich geführt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden (§ 177 Absatz 7 Nummer 2 StGB), sondern es auch mit der Folge einer hohen Gesundheitsgefährdung des Opfers und zur Begehung einer Straftat verwendet“, heißt es in dem Entwurf. Die Länderkammer verweist zudem darauf, dass der Bundesgerichtshof bereits in einem Beschluss vom 27. Januar 2009 entschieden habe, dass der Einsatz von K.O.-Tropfen zur Begehung eines Raubes nicht als besonders schwerer Raub angesehen werden kann. Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren Konkret sieht der Entwurf vor, die Qualifizierungstatbestände in Paragraf 177 Absatz 8 Strafgesetzbuch („Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“) und in Paragraf 250 Absatz 2 Strafgesetzbuch („Schwerer Raub“) zu ergänzen. Demnach soll in beiden Fällen eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gelten, wenn der Täter „zur Ausführung der Tat einer anderen Person Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe beibringt“. Wie der Bundesrat ausführt, orientiert sich die vorgeschlagene Ergänzung an der bestehenden Regelung in Paragraf 224 Absatz 1 Nummer 1 Strafgesetzbuch („Gefährliche Körperverletzung“), wo ebenfalls die „Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen“ aufgeführt wird. Der Bundesgerichtshof habe bereits entschieden, dass die Verabreichung von K.O.-Tropfen diesen Tatbestand erfüllt, heißt es weiter. (scr/hau/14.10.2025)

Datenaustausch zwischen öffent­lichen Stellen von Bund und Ländern

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 16.10.2025 - 22:30
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS Staatsvertrag“ (21/538, 21/894, 21/1628 Nr.9) angenommen. Dabei geht es um den Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern geht, angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierte die Fraktion Die Linke. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung vor (21/2192) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf zielt auf die Zustimmung des Bundestages zum NOOTS-Staatsvertrag ab, der am 11. Dezember 2024 durch den Bundeskanzler und die Länderchefs beschlossen wurde. Dieser schafft die rechtliche Grundlage, um eine bundesweit einheitliche digitale Infrastruktur für den automatisierten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern aufzubauen. Dem Entwurf zufolge sind die Datenbestände der deutschen Verwaltung derzeit „technisch nicht vernetzt.“ Perspektivisch soll das System den gesamten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen „automatisiert, reibungslos, schnell und damit auch kostengünstig und bürokratiearm“ ermöglichen, geht aus dem Entwurf weiter hervor. „Once-Only-Prinzip“ für Verwaltungsleistungen Kernziel des NOOTS ist die Umsetzung des sogenannten Once-Only-Prinzips: Bürger und Unternehmen sollen Nachweise und Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, nicht mehrfach einreichen müssen, heißt es im Entwurf. Zunächst soll das Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) umgesetzt werden, wie aus dem Regierungsentwurf hervorgeht. Die weitere Nutzung werde durch den IT-Planungsrat gesteuert. Als betriebsverantwortliche Stelle für die Umsetzung der Errichtung, des Betriebs und der Weiterentwicklung des NOOTS soll das Bundesverwaltungsamt (BVA) fungieren. Die Kosten dafür tragen Bund und Länder gemeinsam. In den Jahren 2025 und 2026 soll die Finanzierung über im Wirtschaftsplan der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) veranschlagte Mittel erfolgen. Ab 2027 soll die FITKO 53,4 Prozent der Kosten und der Bund 46,6 Prozent tragen. Beim BVA entstehe ein „dauerhafter finanzieller und stellenmäßiger Mehrbedarf in Höhe von 2,79 Millionen Euro“, schreibt die Bundesregierung. (lbr/hau/16.10.2025)

Abgesetzt: Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 16.10.2025 - 22:10
Von der Tagesordnung am Donnerstag, 16. Oktober 2025, abgesetzt hat der Bundestag die abschließende Beratung des Entwurfs der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1.9). Damit sollte die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessert werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Mit der Gesetzesnovelle soll eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 umgesetzt werden. Ziel ist, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern. Kommunale Wertstoffhöfe, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen konkretere Vorgaben zur Einsortierung bekommen, damit die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden. Künftig sollen Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch häufiger im Handel zurückgeben können. Der Entwurf der Bundesregierung sieht hierfür vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie leichter zu finden sind. Das Symbol der getrennten Mülltonne am Regal – im Laden angebracht oder beim Bestellen im Internet auf der Seite platziert –, soll Verbraucher direkt beim Kauf eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist, wie es im Entwurf heißt. Einfachere Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten Damit Einweg-E-Zigaretten künftig weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, ist geplant, ihre Entsorgung zu vereinfachen. Verbraucher sollen sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden. Die Rücknahme dürfe nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden, heißt es im Entwurf. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat dringt erneut auf ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Sie stellten eine erhebliche Bedrohung für die Umwelt sowie für betroffene Wirtschaftskreise dar, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer, die als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (21/2070). Würden sie abfallwidrig über den Hausmüll entsorgt, gingen nicht nur wertvolle Rohstoffe wie Lithium verloren. Auch die dadurch verursachten Brände belasteten die Recycling- und Entsorgungswirtschaft mit Kosten in Milliardenhöhe schwer. Der Bundesrat kritisiert außerdem, dass die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen weder mit Blick auf die angestrebte Erhöhung der Sammelquote noch auf die Verringerung der Brandrisiken durch falsch entsorgte, batteriebetriebene Altgeräte ausreichend seien. Er hält daher ein Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten für notwendig. EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und Belgien hätten eine entsprechende Gesetzgebung bereits eingeführt. In ihrer Stellungnahme spricht sich die Länderkammer zudem dafür aus, trotz geteilter Produktverantwortung die Hersteller zukünftig an der Organisation und den Kosten für die Rücknahme, Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten auf den Wertstoffhöfen anteilig zu beteiligen. So sollen eine einseitige finanzielle Belastung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Gebührensteigerungen für die Bürger vermieden werden. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die vorgeschlagenen Änderungen ab. Zwar bewertet sie das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten „auch unter Ressourcenschutz- und Gesundheitsschutzgesichtspunkten kritisch“. Die Implementierung eines solchen Verbots würde jedoch die „Pflicht zur technischen Notifizierung“ auslösen, wodurch sich der Gesetzgebungsprozess „erheblich verzögern“ würde. Aufgrund der Zunahme von Bränden sei das Änderungsgesetz jedoch besonders eilbedürftig, so die Bundesregierung. Darüber hinaus halte sie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz nicht für den richtigen Anknüpfungspunkt für ein Verbot. Zielführender sei stattdessen, produktbezogene Neuregelungen auf Ebene des EU-Binnenmarktes vorzunehmen. Allerdings kündigt die Bundesregierung an, „im Rahmen der perspektivischen Weiterentwicklung" des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes prüfen zu wollen, inwieweit die Produktverantwortung für Elektrogeräte in finanzieller und organisatorischer Hinsicht stärker auf die Hersteller übertragen werden soll, um die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten insgesamt weiter zu verbessern.(sas/hau/16.10.2025)

Bundestag beschließt Taser-Zulassung für die Bundespolizei

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 16.10.2025 - 22:05
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, dem Vorhaben der Bundesregierung zur Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG) – den sogenannten Tasern – bei der Bundespolizei zugestimmt. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen votierten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zu dem Entwurf "zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG, 21/1502, 21/1868, 21/2146 Nr. 1.2) lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (21/2252). Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzesbeschluss wird die Liste der zugelassenen Einsatzmittel um Distanz-Elektroimpulsgeräte ergänzt und damit der rechtliche Rahmen für ihren bundesweiten Einsatz geschaffen. Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ausführt, müssen Einsatzkräfte „über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können“. Der Einsatz der Schusswaffe sei dabei stets das letzte Mittel. Um ein möglichst abgestuftes Vorgehen bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu gewährleisten, könnten Taser eingesetzt werden. Diese entfalteten insbesondere präventive Wirkung. Ob der Einsatz auf der Grundlage der geltenden Regelungen des UZwG möglich ist, wird den Angaben zufolge zum Teil angezweifelt. Hier soll durch eine Ergänzung des UZwG Rechtssicherheit geschaffen werden. Der Bundesrat hatte keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben, wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung hervorgeht (21/1868). (ste/sto/16.10.2025)

Zeitumstellung: Forderung nach Abschaffung der Sommerzeit

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 16.10.2025 - 21:40
Vor dem Hintergrund der am letzten Oktoberwochenende erneut anstehenden Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit hat die AfD-Fraktion zwei parlamentarische Initiativen vorgelegt, die der Bundesstag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals beraten hat. Sowohl der Antrag mit dem Titel „Belastende Zeitumstellung auf EU-Ebene abschaffen – Dauerhafte Beibehaltung der Normalzeit“ (21/2227) als auch der Gesetzentwurf „zur Abschaffung der Sommerzeit“ (21/2213) wurden nach 20-minütiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der AfD Die AfD-Fraktion hat einen Entwurf eines Gesetzes „zur Abschaffung der Sommerzeit“ (21/2213) vorgelegt. Mit dem Vorschlag soll die gesetzliche Zeit in Deutschland zukünftig ausschließlich die mitteleuropäische Zeit sein, das Umstellen der Uhren im Frühjahr und im Herbst soll entfallen. Der Entwurf soll am Donnerstagabend erstmals im Bundestag beraten werden. Begründet wird der Entwurf mit der Bewertung der EU-Kommission. Sie war im Jahr 2019 im Rahmen der Bewertung der bestehenden Regelungen zur saisonalen Zeitumstellung zu dem Ergebnis gekommen, dass es den Mitgliedstaaten überlassen bleiben solle, ob sie an der bisherigen Praxis der Zeitumstellung festhalten oder eine dauerhafte Festlegung entweder auf die Sommerzeit oder auf die Normalzeit vornehmen. Bereits im Jahr 2018 habe eine von der EU-Kommission durchgeführte Befragung ,an der 4,6 Millionen EU-Bürger teilnahmen, ergeben, dass 84 Prozent der Befragten die Zeitumstellung ablehnen. (nki/16.10.2025)

Bundestag entfristet Schutzregelungen für Paketboten

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 16.10.2025 - 21:15
Die Situation in der Paketbranche stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 16. Oktober 2025. Das Parlament beschloss nach 20-minütiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes“ (21/1507, 21/2071, 21/2146 Nr. 1.10). Dagegen stimmte nur die AfD-Fraktion, die übrigen Fraktionen stimmten dem Gesetzentwurf zu. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/2258) zu dem Gesetz, in dem alle zwei Jahre eine Evaluation der Gesetzesanwendung gefordert worden war. Alle übrigen Fraktionen lehnten dies ab. Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gute Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb auf Post- und Paketmärkten sicherstellen – Zustellerinnen und Zusteller wirksam entlasten“ (21/1756). Mit den Grünen stimmte Die Linke für den Antrag. Die Koalitionsfraktionen und die AfD stimmten dagegen. Zu beiden Vorlagen hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung abgegeben (21/2256). Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzesbeschluss werden die Regelungen zur Verhinderung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in der Paketbranche entfristet, die andernfalls Ende 2025 auslaufen würden. Außerdem wird die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) der EU durch eine Neuregelung ersetzt. Unter anderem müssen dann Betriebsanleitungen für Produkte nicht mehr zwingend in Papierform beigelegt werden. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte gute Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Post- und Paketbranche. In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten, dass die von der Bundesregierung geplante Entfristung des Paket-Boten-Schutzgesetzes, mit dem die so genannte Nachunternehmerhaftung über Ende 2025 hinaus weiterbestehen soll, „ein erster, notwendiger Schritt“ sei, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auch künftig zu verhindern. Er reiche jedoch „bei Weitem nicht aus“. Die Fraktion forderte von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zum Schutz der Paketzustellerinnen und -zusteller für Pakete mit einem Einzelgewicht von mehr als 20 Kilogramm die verpflichtende Zustellung durch zwei Personen ohne Ausnahmen vorschreibt. Die Ankündigung, im Nachgang zur Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes Verfahrenserleichterungen für Unternehmen der Kurier-, Express- und Paketbranche zeitnah zu prüfen, müsse so umgesetzt werden, dass keine sozialen oder ökologischen Standards herabgesetzt werden, heißt es in dem Antrag weiter. (che, hau/16.10.2025)