Aktuelle Nachrichten
Kurzer Prozess in Innsbruck: Zwei Jahre Haft für René Benko
Das Landesgericht Innsbruck hat René Benko zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der Prozess hat nur zwei Tage gedauert, denn es ging nur um einen kleinen Teil der vielen strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Investor.
Kategorien: Juristische Nachrichten
Unabhängige Prüfstelle für Forschungs-Publikationen gefordert
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antrag Um die Qualität von wissenschaftlichen Publikationen zu sichern, fordert die AfD-Fraktion von der Bundesregierung in einem Antrag, eine unabhängige Prüfstelle einzurichten.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Kritik am Wegfall der Programms altersgerechter Umbau
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Im Bauausschuss hat die Opposition am Mittwoch kritisiert, dass das Programm altersgerechter Umbau nicht mehr fortgeführt werden soll.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Experten fordern mehr Aufklärung über Lachgas und K.O.-Tropfen
Gesundheitsexperten und Industrieverbände begrüßen grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, die allgemeine Verfügbarkeit gefährlicher Industriechemikalien, die missbräuchlich als Drogen oder sogenannte K.O.-Tropfen verwendet werden, zu regulieren. Sachverständige fordern allerdings zugleich mehr Aufklärung und Prävention, um insbesondere Jugendliche effektiver zu schützen. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 15. Oktober 2025, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses zum aktuellen Gesetzentwurf (21/1504, 21/1927) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Präventionsprogramme gefordert Der Verein KO – Kein Opfer forderte Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf und mehr Prävention. Es sei zu begrüßen, dass der Bund dem Problem psychoaktiver Stoffe mehr Aufmerksamkeit schenke. Stoffe, die als K.O.-Tropfen verwendet werden, gehörten dringend in einen wirksamen und klaren Regelrahmen. Allerdings berge der Entwurf erhebliche Risiken und Lücken. Wenn der Gesetzestext nicht alle Stoffvarianten und Wirkungsweisen flexibel berücksichtige, könnten Täter sich über chemische Modifikationen entziehen. Zudem führen Erinnerungslücken leicht dazu, dass Betroffenen nicht geglaubt werde. Daher könne ein Gesetz, das Regelungen zur Beweissicherung und klare Zuständigkeiten festlege, helfen. Ferner bestehe in Schulen, in der Jugendarbeit, in der Polizeiausbildung und der Justiz großer Bedarf an Wissen über K.O.-Tropfen. Daher müsse flankierend zu dem Gesetz die Prävention finanziert und verankert werden. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, der Gesetzentwurf sei grundsätzlich unterstützenswert und überfällig. Er schaffe eine Rechtsgrundlage zum polizeilichen Umgang mit der missbräuchlichen Nutzung und dem dazu bestimmten Vertrieb von Lachgas, GBL und BDO und könne den Jugendschutz stärken. Darüber hinaus sei aber eine umfassende Aufklärungsoffensive notwendig. Die Rechtsänderung müsse von einem breit angelegten Präventionsprogramm begleitet werden. Vor allem Schulen und Bildungseinrichtungen benötigten Ressourcen, um Präventionsprogramme und Aufklärungskampagnen für Schüler umzusetzen. Apothekenpflicht, Pflichtaufklärung und Werbeverbote Der Suchtforscher Prof. Dr. Bernd Werse erklärte, es sei zu begrüßen, dass es nach mehreren Jahren der flächendeckenden Verbreitung von großen Lachgas-Behältern eine Regulierung geben solle, die erstmals einen Jugendschutz für diese Substanz gewährleiste. Allerdings seien pauschale Verbote bestimmter psychoaktiver Substanzen abzulehnen. Für alle Drogen sollte es eine legale Regulierung geben. Werse brachte eine Apothekenpflicht ins Spiel, Pflichtaufklärung und Werbeverbote sowie erweitere Warnhinweise und Sicherungen. Um die gezielte Aufklärung zu verbessern, sei auch eine verstärkte Grundlagenforschung nötig. Damit wäre potenziellen Opfern besser geholfen als mit einer Kriminalisierung bestimmter Substanzen. Der Industriegaseverband (IGV) erklärte, das Anliegen, Jugendliche vor dem Missbrauch von Lachgas zu schützen, werde unterstützt. Der Verband würdigte, dass die geplante Neuregelung mit einer geringen Zusatzbelastung für Wirtschaft und Verwaltung einhergehe. Entscheidend sei, rechtssichere Ausnahmen für industrielle und private Anwendungen zu verankern und den Bürokratieaufwand minimal zu halten. Die vorgesehene Positivliste sowie das Versand- und Automatenhandelsverbot setzten einen klaren Rahmen gegen Missbrauch. Positiv sei auch, dass gewerbliche, industrielle und wissenschaftliche Zwecke sowie die Verwendung als Arzneimittel ausgenommen seien. Missbrauch mit Lachgas verhindern Ähnlich äußerte sich der Verband der chemischen Industrie (VCI), der darauf hinwies, dass GBL und BDO in der industriellen Produktion in großem Maßstab genutzt werden, etwa als Lösungsmittel oder Ausgangsstoff für Pharmazeutika. Die industrielle Verwendung beider Stoffe müsse sichergestellt sein. Um Missbrauch mit den Substanzen zu verhindern, sei eine Beschränkung von Produkten für Endverbraucher, die GBL oder BDO beinhalten, notwendig und eine sinnvolle Ergänzung zu den freiwilligen Auflagen der Industrie. Die geplante Reform sei positiv, jedoch werbe der VCI für eine gesamteuropäische Lösung in der Regelung beider Stoffe. Die Bundesärztekammer (BÄK) warnte nachdrücklich vor den Folgen einer missbräuchlichen Verwendung von Lachgas. Die BÄK sprach sich dafür aus, die Abgabemenge von Kapseln mit 8 Gramm Lachgas an Endverbraucher im Einzelhandel zu begrenzen. Es sei zu erwarten, dass sich der Konsum infolge eines Verbotes größerer Lachgasflaschen auf kleinere Einheiten verlagere. Auch sollte jede Form von Werbung und Sponsoring für Lachgas streng reguliert und eingeschränkt werden. Dies müsse auch in Sozialen Medien umgesetzt und überwacht werden. Außerdem müssten Aromastoffe für Lachgas verboten werden. Auf die Problematik der kleinen Lachgas-Abgabemengen, der Werbung und der Aromastoffe gingen in der Anhörung mehrere Experten teils kritisch ein. Eine Sprecherin des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) schilderte in der Anhörung, dass Kinder und Jugendliche mit dieser Art von Drogen meist überhaupt keine Erfahrung hätten und schnell überfordert sein könnten. Konkrete Gesundheitsgefahren ergäben sich etwa dann, wenn die Opfer erbrechen müssten und am Erbrochenen zu erstickten drohten. Hinzu komme der völlig unerwartete Kontrollverlust, das verursache Angst und könne sogar zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (BTBS) führen. (pk/15.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Unterschiedliche Auffassungen zur Mehrwertsteuersenkung
Die von der Bundesregierung geplante Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf Speisen wird kontrovers beurteilt. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Tourismus am Mittwoch, 15. Oktober 2025, unter Leitung der Vorsitzenden Anja Karliczek (CDU/CSU) begrüßte Prof. Dr. Justus Haucap (Düsseldorf Institute for Competition Economics - DICE) die geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent ausdrücklich. „Dass die steuerliche Vergünstigung von Speisen jeglicher Art zum Mitnehmen (selbst aus hochpreisigen Restaurants) und zugleich die höhere Besteuerung von Speisen zum Verzehr vor Ort in ganz einfachen Restaurants sozialpolitisch besonders treffsicher ist, dürfte wohl niemand glauben“, so Haucap in seiner Stellungnahme. Er könne sich zudem eine Reduzierung des Steuersatzes auf Getränke vorstellen. Gaststätten hätten auch eine soziale Funktion, erinnerte Haucap. "Immense Wettbewerbsverzerrung" Ingrid Hartges (Dehoga Bundesverband) bezeichnete den vollen Steuersatz von 19 Prozent auf Speisen als eine immense Wettbewerbsverzerrung. Eine Senkung der Steuer sei für die Betriebe sehr wichtig. Sie sprach außerdem von enormen Kostensteigerungen, die die Branche verkraften müsse. „Es wird für viele Betriebe daher immer schwerer, wirtschaftlich zu arbeiten. Die Zukunftsängste und Existenzsorgen nehmen zu.“ 2025 werde für die Branche das sechste Verlustjahr in Folge sein: „Umsätze sinken, Kosten explodieren.“ So hätten die Preissteigerungen laut Statistischem Bundesamt im August 2025 allein bei Nahrungsmitteln 27,2 Prozent, bei Energie 27,4 Prozent und bei alkoholfreien Getränken 35,6 Prozent gegenüber Januar 2022 betragen. Die Arbeitskosten im Gastgewerbe seien im 2. Quartal 2025 um 37,4 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2022 gestiegen. Die Insolvenzzahlen seien weit höher als in anderen Branchen. Dabei seien Gaststätten die „öffentlichen Wohnzimmer“ und soziale Begegnungsstätten der Gesellschaft. Ohne sie funktioniere auch kein Tourismus. Kosten von mehr als 3,6 Milliarden Euro pro Jahr Ablehnend zur geplanten Steuersenkung äußerte sich hingegen Prof. Dr. Dominika Langenmayr (Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt). Eine dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf sieben Prozent komme einer Subvention gleich, mit fiskalischen Kosten von über 3,6 Milliarden Euro pro Jahr. Besonders stark gefördert durch die Steuersenkung würden umsatzstarke Betriebe wie beispielsweise Systemgastronomie in Großstädten. Traditionelle Gaststätten im ländlichen Bereich profitierten relativ wenig. Um diese Betriebe zu fördern, wären andere Instrumente notwendig. Zudem werde die Entlastung allenfalls teilweise bei den Konsumenten ankommen, erklärte Langenmayr unter Berufung auf Untersuchungen in anderen Ländern. Weniger Geld für sozialstaatliche Aufgaben Auch Mark Baumeister (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG) lehnt die Steuersatzsenkung ab, da damit weniger Geld für die sozialstaatliche Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehe. Kritisch äußerte sich Baumeister auch zur Forderung der Dehoga nach Erleichterungen für die Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland. So würden zunehmend junge Menschen aus Vietnam mit dem Versprechen, eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Gastgewerbe in Deutschland zu erfahren, angeworben und ausgebeutet. Eine Abschaffung des Achtstundentages wurde abgelehnt: „Der Branche insgesamt würde eine Umstellung auf eine wöchentliche Betrachtung der Arbeitszeit massiv schaden“, so Baumeister in seiner Stellungnahme. Bedeutung der Clubkultur für Berlin-Tourismus Daniel Plasch (Clubkommission, Netzwerk der Berliner Clubkultur) wies auf die Bedeutung der Clubkultur für den Tourismus in Berlin hin. 23 Prozent der Berlin-Besucher würden wegen der Clubs anreisen. Clubs und Nachtleben seien ein wichtiger Standortfaktor. Herausforderungen für die Clubs seien aber gestiegene Kosten. Während die Gastronomie von einer Mehrwertsteuersenkung auf Speisen profitieren würde, hätten die Clubs nichts davon. Plasch forderte eine Einbeziehung der Clubs in die Steuersenkung. (hle/15.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
8. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien
Der Ausschuss für Kultur und Medien ist am Mittwoch, 15. Oktober 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Im Mittelpunkt stand ein Gespräch mit Barbara Massing, der Intendantin der Deutschen Welle. Der Ausschuss für Kultur und Medien mit seinen 18 Mitgliedern ist auf der Bundesebene für den gesamten Themenkomplex zuständig. So kontrolliert er beispielsweise die kulturpolitische Förderpolitik der Bundesregierung, berät über die Zukunft der Deutschen Welle und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, entscheidet über die nationale Filmförderung mit oder diskutiert die Förderung geschichtlicher Lernorte von nationaler Bedeutung. (15.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Fragestunde am 15. Oktober
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 15. Oktober 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/2142), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Abgeordnete der Grünen mit den meisten Fragen 32 der insgesamt 66 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 19 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 13 Fragen. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, stellte zwei Fragen. Von Abgeordneten der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion wurden keine Fragen gestellt. 25 der 66 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Zwölf Fragen gingen an das Bundesministerium des Innern, neun Fragen an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Jeweils sechs Fragen sollten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium der Verteidigung beantworten. Zu je zwei Fragen waren das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundeskanzleramt gefordert. Je eine Frage ging an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und an das Bundesministerium der Finanzen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte der brandenburgische Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundeswirtschaftsministerium, von welchem Stromverbrauch in Deutschland im Jahr 2030 das Ministerium ausgeht. Der bayerische AfD-Abgeordnete Prof. Dr. Ingo Hahn fragte das Bundesforschungsministerium, welche Kriterien die Bundesregierung bei der Auswahl von Forschungsvorhaben, die mit Bundesmitteln gefördert werden, zugrunde legt. Er wollte auch wissen, wie die politische Einflussnahme auf diese Entscheidungen ausgeschlossen wird. Der nordrhein-westfälische Abgeordnete Jan Köstering (Die Linke) fragte das Bundesinnenministerium, wie viele Flugbehinderungen durch Drohnen im bundesdeutschen Luftraum durch die Deutsche Flugsicherung und die Bundespolizei in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 insgesamt erfasst wurden. Köstering wollte zudem erfahren, wie sich die Behinderungen im Verantwortungsbereich der Bundespolizei nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Kategorien private Drohnen, organisierte Kriminalität, Industriespionage, ausländische Spionage oder unbekannte Herkunft verteilen. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler (SSW) aus Schleswig-Holstein erkundigte sich beim Landwirtschaftsministerium, ob die im deutsch-dänischen Abkommen über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde vom 29. Mai 1958 vorgesehene deutsch-dänische Kommission zur Änderung der Verordnung, die die Fischereirechte der Muschelfischerei in der Flensburger Innenförde regelt, inzwischen eingesetzt worden ist. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/15.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Zwei Jahre Haft für Investor Benko
Es war nur ein kurzer Prozess von zwei Tagen – ein kleiner strafrechtlicher Ausschnitt aus den vielen Ermittlungen gegen René Benko. Aber es ist das erste Urteil gegen den Ex-Milliardär.
Weiterlesen
Kategorien: Juristische Nachrichten
Landwirtschaftsausschuss besucht Usbekistan
Eine Delegation des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat reist vom 19. bis zum 24. Oktober 2025 zu Gesprächen nach Usbekistan. Den inhaltlichen Schwerpunkt legen die Abgeordneten auf den dortigen tiefgreifenden Wandel des Agrarsektors; die Landwirtschaft sei einer der wichtigsten Wirtschaftszweige des Landes, leide jedoch unter einem starken Wassermangel. Nicht nur für den wirtschaftlich wichtigen Baumwollanbau stelle dies ein Problem dar. Auch in Deutschland wirkten sich längere Trockenperioden und über die Jahreszeiten ungleichmäßig verteilte Niederschläge auf die Landwirtschaft aus. Fortschritte und Ansätze in Usbekistan könnten demnach auch hierzulande von Bedeutung sein. Die Delegation werde daher die autonome Republik Karakalpakstan im Westen des Landes besuchen, die erheblich vom Wassermangel betroffen sei. Die Delegation trifft sich mit dem usbekischen Landwirtschaftsminister Ibrochim J. Abdurachmanow und den Agrarausschüssen der gesetzgebenden Kammer und des Senats der Oliy Majlis und besichtigt landwirtschaftliche Projekte, die durch die Bundesregierung gefördert werden. Einen vertieften Einblick in die landwirtschaftliche Praxis erwartet der Ausschuss beim Besuch von Betrieben im Obst- und Gemüseanbau sowie der Tierhaltung. In der Agraruniversität Taschkent soll der Stand der Forschung zu nachhaltigen Verfahren diskutiert werden. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Hermann Färber (Ltg.), Christoph Frauenpreiß (beide CDU/CSU), Steffen Janich (AfD) und Ina Latendorf (Die Linke).
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Sachverständige debattieren Energiewirtschaftsgesetze
Wirtschaft und Energie/Anhörung Eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie bringt keine Übereinstimmung bei Abschaffung der Gasspeicherumlage und Maßnahmen wie dem Energy Sharing.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Grüne fordern umfangreiche Bafög-Reform
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antrag Um Studierende finanziell zu entlasten, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag eine umfassende und sofortige Bafög-Reform.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
9. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung
Der Ausschuss für Digitales hat sich am Mittwoch, 15. Oktober 2025, in einem öffentlichen Tagesordnungspunkt seiner ansonsten nichtöffentlichen 9. Sitzung mit dem Jahresbericht 2025 des Nationalen Normenkontrollrates befasst. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung widmet sich den aktuellen netzpolitischen Themen einschließlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur. In dem 30-köpfigen Gremium sollen die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung und Vernetzung fachübergreifend diskutiert und entscheidende Weichen für den digitalen Wandel, die Verwaltungsdigitalisierung und den Bürokratieabbau gestellt werden. (15.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Unterstützung für Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit
Auf die Unterstützung der Sachverständigen traf ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 15. Oktober 2025. Die Vertreter aus Theorie und Praxis begrüßten den Entwurf der schwarz-roten Koalition als wichtigen Baustein für eine moderne Ziviljustiz, sahen aber auch noch offene Fragen und plädierten für eine frühere Evaluation. Fragen der Abgeordneten betrafen unter anderem Hemmnisse der Digitalisierung, das richterliche Ermessen bei der Verfahrenswahl, mögliche Risiken, die Ausgestaltung der Kommunikationsplattform und die Abstufung der Gerichtsgebühren. Gesetzentwurf der Bundesregierung Laut Entwurf (21/1509) ist die weitere Digitalisierung der Justiz eine wesentliche Voraussetzung für einen zukunftsfähigen und bürgernahen Rechtsstaat. Der Einsatz moderner Technologien könne Verfahren beschleunigen, den Zugang zur Justiz erleichtern und die Effizienz der Rechtsprechung steigern. Das zivilgerichtliche Online-Verfahren solle daher Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Ziel sei eine einfache und moderne Verfahrenskommunikation durch eine bundeseinheitliche Bereitstellung von digitalen Eingabesystemen und Plattformlösungen. Mit der digitalen Einreichung von Klagen werde das Online-Verfahren an Pilot-Gerichten als neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit eröffnet. Verfahren werden beschleunigt, Zugang wird erleichtert Gudrun Schäpers, Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, des größten Oberlandesgerichtsbezirks Deutschlands, erklärte in ihrer Stellungnahme, der Entwurf sei ein Meilenstein auf dem Weg zum Zivilprozess der Zukunft. In den vergangenen Jahren hätten viele Akteure aus den Bereichen Rechtspolitik, Anwaltschaft, Wissenschaft, Justizverwaltung und aus der Justiz auf die große Wichtigkeit von Reformen hingewiesen. Der Zugang zum Recht müsse für alle möglich sein und auch so wahrgenommen werden. Sie halte auch den Fokus der Pilotierung unter anderem auf Massenverfahren für richtig, so Schäpers, die auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU zur öffentlichen Anhörung eingeladen wurde. Gerade bei der Bewältigung von Massenverfahren und anderen eher standardisierbar zu bearbeitenden Verfahren könnten moderne Technologien Verfahren beschleunigen, den Zugang zur Justiz für Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern und die Effizienz der Rechtsprechung zu steigern. Sie sei optimistisch, dass die Einführung des Online-Verfahrens dazu führen wird, dass mehr Bürgerinnen und Bürger auch geringfügigere Forderungen vor den Gerichten geltend machen werden und dadurch auch das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt wird. Prof. Dr. Bettina Mielke, Präsidentin des Landgerichts Ingolstadt, die ebenfalls von der Unionsfraktion benannt wurde, erklärte, wenn auch derzeit offen erscheine, in welchem Ausmaß von dem Online-Verfahren Gebrauch gemacht werden wird, seien vor allem verschiedene Bestandteile des neuen Gesetzes als wichtige Schritte auf dem Weg zur Zukunft des Zivilprozesses anzusehen. Zu nennen seien hier vor allem die Schaffung einer Kommunikationsplattform und die digitale Strukturierung des Prozessstoffs. Gerade die Verzahnung des Ansatzes, für die Rechtssuchenden einen einfacheren Zugang zur Justiz zu schaffen, mit dem Anliegen, etwa in Massenverfahren letztlich zu einer schnelleren Erledigung der Verfahren beizutragen, erscheine sinnvoll und zielführend im Hinblick auf die Gestaltung eines modernen Zivilprozesses. Neben der offenen Frage der Akzeptanz des Verfahrens gäbe es konzeptuelle Herausforderungen, so Mielke in ihrer Stellungnahme. Es gelte hier abzuwägen, wie man die Rechtssuchenden bei der Geltendmachung ihrer Rechte unterstützt, aber gleichzeitig nicht leichtsinnig in ein Verfahren treibt. Zudem bleibe abzuwarten, wie sich das Online-Verfahren als Konkurrenz zu Legal-Tech-Angeboten entwickelt. Angebote müssen nutzerfreundlich sein Prof. Dr. Giesela Rühl von der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin begrüßte den Entwurf in seiner grundsätzlichen Stoßrichtung uneingeschränkt. Die Entwicklung eines Online-Verfahrens sei ebenso wie die Entwicklung einer digitalen Kommunikationsplattform geeignet, den Zivilprozess an die Erwartungen einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft anzupassen, den Zugang zur Justiz zu verbessern und die Effizienz der Gerichte zu steigern. Trotzdem gebe es Verbesserungsmöglichkeiten. So sollte der Anwendungsbereich des Online-Verfahrens auf alle zivilgerichtlichen Streitigkeiten ausgedehnt werden. Zumindest sollte den Ländern gestattet werden, eine breitere Anwendung zu erproben. Weiterhin sollte das Online-Verfahren niedrigschwelliger zugänglich sein. Rühl sprach sich in ihrer Stellungnahme dafür aus, die Evaluationszyklen zu verkürzen, damit Online-Verfahren und Kommunikationsplattformen früher zur Verfügung stehen. Der tatsächliche Erfolg des Online-Verfahrens und der Kommunikationsplattform werde davon abhängen, so die ebenfalls von der CDU/CSU benannte Professorin, wie nutzerfreundlich die Angebote am Ende des Tages sind. "Fluggastrechteverfahren ausdrücklich nennen" Dr. Dirk Behrendt, Richter am Amtsgericht Neukölln und Mitglied des Bundesvorstands der Neuen Richter*Innenvereinigung (NRV), begrüßte in seiner Stellungnahme die vorgesehene Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit als Erweiterung vom dokumentengestützten Verfahren hin zum datengestützten Verfahren. Behrendt zufolge sollte der Entwurf mehr geeignete Verfahren nennen und sich nicht darauf beschränken, Fluggastrechteverfahren für das einzuführende Online-Verfahren ausdrücklich zu nennen. Bei Terminen zur Güteverhandlung oder zur mündlichen Verhandlung sollte es zumindest für Fälle, die für eine mündliche Verhandlung mit digitalen Mitteln ungeeignet sind oder ein Verfahrensbeteiligter diese nicht oder nur schwer zur Verfügung hat, beim Regelfall der mündlichen Verhandlungen in Präsenz bleiben. Die geplante Zeugenvernehmung per Telefon erscheint Behrendt zufolge im Hinblick auf die weiter Verbreitung videografischer Systeme in den Zivilgerichten überholt. Die Kostenreduzierung für Online-Verfahren auf zwei Gerichtsgebühren sei für die Erprobungszeit in Ordnung. Einbindung der rechtsberatenden Berufe Behrendt war wie die Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer, Sabine Fuhrmann, von der SPD-Fraktion für die Anhörung benannt worden. Fuhrmann betonte in ihrer Stellungnahme, angesichts des weiterhin fortbestehenden Defizits im Bereich der justizbezogenen Digitalisierung sei die Entwicklung und Erprobung nachhaltiger digitaler Kommunikationswege zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Justiz dringend erforderlich. Die fortschreitende Digitalisierung gerichtlicher Verfahren dürfe dabei nicht als bloßes technisches Modernisierungsprojekt verstanden werden. Ziel müsse es sein, den klassischen Zivilprozess digital derart abzubilden, dass dessen Grundsätze in gleicher Weise wie im bisher rein analogen Verfahren beachtet werden. Sie sehe noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.Entscheidend für die Akzeptanz des geplanten Online-Verfahrens werde sein, ob das neue Format von den Rechtsuchenden angenommen und tatsächlich genutzt wird. Wichtig sei daher die Einbindung der rechtsberatenden Berufe. Nur wenn es mit den berufsrechtlichen Anforderungen, den technischen Standards und den Arbeitsrealitäten der Anwaltschaft kompatibel sind, lasse sich ein funktionierender digitaler Rechtsverkehr etablieren. Nutzerperspektive frühzeitig einbeziehen Auch Markus Hartung, Rechtsanwalt und Mediator, der für den Legal Tech Verband Deutschland und auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Anhörung teilnahm, bewertete den Gesetzentwurf positiv. Er markiere einen zentralen Schritt auf dem Weg zu einer modernen, digitalisierten und bürgernahen Justiz, erklärte er in seiner Stellungnahme. Das Projekt habe das Potenzial, die Funktionsweise der Justiz tatsächlich zu verändern und sei nicht nur ein technisches, sondern auch ein kulturelles Reformvorhaben. Für den Erfolg des Vorhabens sei entscheidend, dass die Umsetzung bundeseinheitlich gesteuert wird, dass der Evaluationszeitraum verkürzt wird, dass die Nutzerperspektive und Datenschutz frühzeitig einbezogen werden, und dass technische und rechtliche Aspekte integriert gedacht werden. Digitalisierung dürfe nicht in der Technik enden, so Hartung. Sie sei eine Frage von Vertrauen, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Der Regierungsentwurf sollte jetzt mit Mut, Tempo und Nutzerfokus umgesetzt werden. Digitalisierung der Justiz begrüßt Elvira Iannone vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) ging in ihrer Stellungnahme auf Aspekte ein, die die Berufsausübung von Übersetzerinnen, Übersetzern, Dolmetscherinnen und Dolmetschern betreffen. Der Verband begrüße die Bestrebungen zur Digitalisierung der Justiz und damit auch die zu erwartenden Effizienzsteigerungen in der Kommunikation und der Verwaltung von Verfahren sehr – unter der Bedingung, dass auch Verfahren unter Einbeziehung von Übersetzerinnen, Übersetzern, Dolmetscherinnen und Dolmetschern für Laut- und Gebärdensprachen erprobt und evaluiert werden, erklärte Iannone, die von der Fraktion Die Linke für die Anhörung benannt wurde. Dazu sei es wesentlich, dass Abläufe, Strukturen und auch Zuständigkeiten für einzelne Prozessschritte neu gedacht werden. Für den Verband sei es von herausragender Bedeutung, dass anschließend eine einzige Kommunikationsplattform eingeführt und tatsächlich auch in allen Bundesländern zur Anwendung kommt. Erprobungsgesetzgebung soll Freiräume schaffen Wie es im Entwurf des Gesetzes weiter heißt es, besteht bei der Umsetzung eines Online-Verfahrens die Herausforderung, dass die technische Landschaft der Justiz mit ihren föderalen Strukturen heterogene Anforderungen mit sich bringt. Daher sollen zunächst durch eine Erprobungsgesetzgebung Freiräume geschaffen werden, um in einem begrenzten Anwendungsbereich bundeseinheitlich und zeitlich befristet neue Verfahrensabläufe und moderne Technologien zu erproben und so die fortschreitende Modernisierung des Zivilprozesses zu unterstützen. Die neuen digitalen Kommunikationsformen mit der Justiz im Online-Verfahren sollen außerdem auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstreckt werden, wobei die bestehende Infrastruktur zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach genutzt werden soll. Die Erprobung erstreckt sich laut Entwurf unter anderem auf die Erfassung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten, die auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet sind, auf die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Nutzung digitaler Eingabesysteme bei einer Klageerhebung und der weiteren Kommunikation im Zivilprozess und auf die Öffnung der Zivilprozessordnung für eine verstärkte Nutzung digitaler Kommunikationstechnik, insbesondere durch eine Ausweitung von Verfahren ohne mündliche Verhandlung und von Videoverhandlungen. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Entwurf die Streichung des Artikels 24 gefordert, der die Einführung zweier gesonderter Gebührentatbestände für das Online-Verfahren vorsieht. Der hiermit verfolgte Zweck der Gewinnung einer größeren Anzahl von Gerichtsverfahren in der Erprobungsphase ist laut Bundesrat nachvollziehbar und die geringeren Gerichtsgebühren aus Sicht der Rechtsuchenden wünschenswert. Die Parteien würden allerdings bereits durch die Möglichkeit, ihr Gerichtsverfahren digital zu führen, gegenüber dem Regelverfahren entlastet. Für die Gerichte hingegen bringe die Einführung des zu erprobenden Online-Verfahrens im Zweifel eine gesteigerte Belastung mit sich, sodass eine Gebührenermäßigung nicht angezeigt sei. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie werde den Vorschlag des Bundesrates prüfen. Sie halte das Anliegen der Länder für nachvollziehbar, gebe aber zu bedenken, dass Mindereinnahmen in den Justizhaushalten der Länder durch die Gebührenreduzierung gegenüber der Regelgebühr nicht in größerem Umfang zu erwarten sind. Die Reduzierung beschränke sich ausschließlich auf die an der Erprobung teilnehmenden Gerichte und dort auf die Verfahren, die als Online-Verfahren geführt werden. (mwo/15.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
10. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt ist am Mittwoch, 15. Oktober 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Die 14 Mitglieder des Ausschusses beschäftigen sich unter anderem mit Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport sowie mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, Integration und Wirtschaft. Darüber hinaus befassen sie sich mit dem Ehrenamt in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger hierzulande engagieren sich in großem Umfang freiwillig und unentgeltlich für gesellschaftliche Belange. (15.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Haushaltsausschuss beschließt FAG-Änderungsgesetz 2025
Haushalt/Ausschuss Ohne Änderungen hat der Haushaltsausschuss am Mittwochnachmittag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur "Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025" beschlossen.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
AfD fordert Nein der Bundesregierung zur "Chatkontrolle"
Digitales und Staatsmodernisierung/Antrag Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag auf, der sogenannten "Chatkontrolle" im Rat der Europäischen Union nicht zuzustimmen.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Grüne scheitern mit Antrag zum Forschungsdatengesetz
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss Die Grünen sind am Mittwochmittag mit einem Antrag zum Forschungsdatengesetz gescheitert: Im Forschungsausschuss lehnten die übrigen Fraktionen den Antrag ab.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
UAE enacts the New CBUAE Law which repeals and replaces the 2018 Law
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
UAE enacts the New CBUAE Law which repeals and replaces the 2018 Law
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
9.260 Petitionen erreichten den Ausschuss im Jahr 2024
Petitionen/Unterrichtung Im Jahr 2024 sind 9.260 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden, heißt es im Tätigkeitsbericht des Ausschusses. Das sind 18,84 Prozent weniger als 2023.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane