Wie schützt man das Urheberrecht im Internet? Diese Frage entzündet sich nun ausgerechnet an den weltberühmten Aufzeichnungen eines Mädchens, das dem Holocaust zum Opfer fiel. Am Donnerstag legt der EuGH-Generalanwalt seine Schlussanträge vor. Lukas Mezger erklärt die Hintergründe.
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Mehr als ein Jahrzehnt war Manfred Genditzki in Haft – unschuldig. Nun steht fest, in welcher Höhe er dafür vom Freistaat Bayern entschädigt wird. Und welche Lehren aus den Fehlern gezogen werden.
Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 14. Januar 2026, mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (21/3061) und dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Keine Sonderrolle für Medizinalcannabis" (21/773) befasst. Fachverbände befürworten grundsätzlich die geplante Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes. Allerdings sehen sie die Notwendigkeit, den Gesetzentwurf an einigen Stellen nachzubessern, um eine effektivere Steuerungswirkung zu erzielen. Die Cannabisbranche warnte hingegen vor unverhältnismäßigen Neuregelungen. Keine Evidenz für Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützte die Intention des Gesetzentwurfs, wies aber darauf hin, dass es für die Verordnung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken keine wissenschaftliche Evidenz gebe. Daher rate die BÄK von einer Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten grundsätzlich ab. Stattdessen sollte auf Fertig- oder Rezepturarzneimittel zurückgegriffen werden. Ferner sollte Medizinalcannabis wieder dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und den geltenden Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) unterstellt werden. Eine solche Rückführung würde die Therapiesicherheit erhöhen und potenziellem Missbrauch entgegenwirken. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sprach sich dafür aus, für alle Medikamente mit Abhängigkeitspotenzial einen persönlichen Arztkontakt bei der Erstverschreibung verpflichtend zu machen. Dies sei bei Medizinalcannabis genauso erforderlich wie bei der Verschreibung von Schlaf- und Beruhigungsmitteln oder Schmerzmitteln mit einem Abhängigkeitspotenzial. Der DHS kritisierte außerdem, dass auf Internetseiten, in sozialen Medien oder auf Plakatwänden für Medizinalcannabis geworben werde. Der Verband forderte zudem eine Weiterentwicklung des Konsum-Cannabisgesetzes unter Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutzaspekten. "Die Rauschgiftkriminalität boomt" Nach Einschätzung der Polizeigewerkschaft (GdP) schafft die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf wichtige Rahmenbedingungen, um Missbrauch einzudämmen und Kriminalität zu erschweren. Allerdings stünden die Regelungen im Spannungsfeld zur Legalisierung von Cannabis und könnten zu Unklarheiten führen. Durch die Verschärfung der medizinischen Zugangsbedingungen in der Praxis könne die Motivation, den formalisierten Weg über eine ärztliche Verschreibung zu gehen, sinken. Es sollte daher geprüft werden, wie eine stärkere Kohärenz zwischen medizinischer Regulierung und allgemeiner Cannabisgesetzgebung erreicht werden könne. Die GdP wies darauf hin, dass die Praxis des Cannabiskonsums derzeit schwer kontrollierbar sei. Ein Gewerkschaftsvertreter sprach in der Anhörung von einer ambivalenten Lage und betonte: „Die Rauschgiftkriminalität boomt.“ Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) warnte vor möglichen neuen Schlupflöchern und regte an, die vorgesehenen Regelungen nicht nur auf Cannabisblüten, sondern auch auf Extrakte zu erstrecken. Die vorgesehene verschärfte Regulierung für den Umgang mit Cannabisblüten führe bereits dazu, dass Umgehungsstrategien der Anbieter entwickelt werden. Eine unterschiedliche regulatorische Behandlung von Blüten und Extrakten erscheine nicht gerechtfertigt. "Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes" Ganz anders argumentierte der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW), der die Novelle ablehnt. Die geplanten Sonderregelungen verstießen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, da eine Ungleichbehandlung von medizinischem Cannabis gegenüber anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne sachliche Rechtfertigung geplant sei. Konkrete Daten zum Missbrauch von medizinischem Cannabis im Rahmen der Telemedizin lägen nicht vor. Der Hinweis auf gestiegene Importe bei moderatem Anstieg der Verordnungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei mit erwartbaren Nachholeffekten nach der Entlassung aus dem Betäubungsmittelrecht erklärbar. Die Eingriffe seien unverhältnismäßig, erklärte der Verband. Auch die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) warnte vor einer Überregulierung. Zwar sei es grundsätzlich zu begrüßen, dass der Gesetzgeber weiter eine klare Trennung des Bezugs von Cannabisarzneimitteln und dem Erwerb von Cannabis zu Genusszwecken anstrebe. Die Neuregelung könne jedoch zu Einschränkungen in der Versorgung und unangemessenen Benachteiligungen von Cannabispatienten führen. Telemedizinische Angebote würden nicht nur von Freizeitkonsumenten, sondern auch von Patienten genutzt. Ähnlich argumentierte der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC), der sich für differenziertere Reglungen aussprach, um gezielt gegen unseriöse Anbieter und rechtswidrige Praktiken vorzugehen. Offensive Werbung für Cannabis im Internet In der Anhörung machten mehrere Sachverständige deutlich, dass die teils offensive Werbung für Cannabis auf Internetplattformen eines der aktuell größten Probleme ist. Ein Sprecher vom Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan) sprach sich dafür aus, die Werbevorschriften zu verschärfen. Er betonte: "Die Werbung ist das Hauptproblem." Er warnte zugleich davor, das Gesetz zulasten der Patienten abzuändern. Die Patienten, die auf Medizinalcannabis angewiesen seien, hätten von der Novelle stark profitiert, die Errungenschaften sollten bleiben. Ein persönlicher Arztkontakt sei in der Abwägung vertretbar, auch wenn dies für manche Patienten eine Zumutung sein könne. (pk/14.01.2026)
Der Wirtschaftsausschuss hat einer Reform des Sanktionsstrafrechts zugestimmt. Der Entwurf setzt eine EU‑Richtlinie um und verschärft strafrechtliche Folgen bei Verstößen gegen EU‑Sanktionen. Künftig sollen deutlich mehr Handlungen Ermittlungen auslösen können.
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Auf einem rechten Portal veröffentlichte ein Journalist ein Bild von Nancy Faeser, das sie als Feindin der Meinungsfreiheit darstellt. Entgegen der Vorinstanz sah das LG Bamberg darin keine Verleumdung.
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Auswärtiges/Antrag Die Linke setzt sich für die Unterstützung von Oppositionellen, politischen Gefangenen und der Zivilgesellschaft im Iran ein. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Freitag.
Arbeit und Soziales/Antrag Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Recht und Verbraucherschutz/Antrag Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag eine schnelle Umsetzung einer Mietrechtsnovelle. Konkret sollen etwa Indexmieten verboten und Kurzzeitmieten schärfer reguliert werden.
Sport und Ehrenamt/KleineAnfrage Die Fraktion der Linken fordert eine bessere finanzielle Absicherung für Sportler und Sportlerinnen.
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 14. Januar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/3521), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 23 der insgesamt 57 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, dicht gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 22 Fragen. Zwölf Fragen stellten Abgeordnete der Fraktion Die Linke. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. Mit 19 Fragen richtete sich jede dritte Frage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 13 Fragen gingen an das Bundesministerium des Innern. Je fünf Fragen sollten das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesministerium für Verkehr beantworten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sollten sich zu jeweils vier Fragen äußern. Mit je zwei Fragen mussten sich das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auseinandersetzen. An das Bundeskanzleramt richtete sich eine Frage. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigte sich der rheinland-pfälzische Abgeordnete Prof. Dr. Armin Grau (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ob die Bundesregierung der Auffassung ist, dass sie mit ihrer geplanten Grundsicherungsreform auch im Einzelfall und nicht nur im Grundsatz sicherstellen muss, dass Menschen im Bezug von Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die aufgrund von psychischen Beeinträchtigungen Termine versäumen, nicht sanktioniert werden. Würden sie sanktioniert, so der Abgeordnete, würden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Schutzes der Menschenwürde und des Gebots der Wirksamkeit von Sanktionen nicht erfüllt. Sollte die Bundesregierung nicht dieser Auffassung sein, forderte Grau dafür eine Begründung. Der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Knuth Meyer-Soltau wollte vom Bundeswirtschaftsministerium wissen, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung in den kommenden sechs Monaten plant, um die „nach wie vor hohen und gegebenenfalls steigenden Energiekosten“ für private Haushalte nachhaltig zu senken. Der nordrhein-westfälische Abgeordnete Jan Köstering (Die Linke) fragte das Bundesinnenministerium, in welchem Umfang das Sirenennetz in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit einsetzbar ist, um Sprachdurchsagen vorzunehmen, wenn die Katwarn- und die Nina-App nicht verfügbar sind und das Mobilfunknetz ausfällt. Das Ministerium sollte sagen, in welchem Umfang das Mobilfunknetz derzeit bundesweit in der Lage ist, bei Stromausfällen den Betrieb mindestens für eine Erstinformation der Bevölkerung via Katwarn, Nina und Cellbroadcast innerhalb der ersten drei Stunden aufrechtzuerhalten. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/14.01.2026)
Pressemitteilung vom 10.01.2024
Auf einem rechten Onlineportal veröffentlicht ein Journalist ein Bild von Nancy Faeser. Es ist eine Fotomontage, womöglich diffamierend. Das LG Bamberg spricht Bendels frei.
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Bauausschuss das EU-Paket für erschwinglichen Wohnraum vorgestellt und als wichtiges Signal bezeichnet.
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat am Mittwoch zwei Anträge der AfD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat sich am Mittwoch, 14. Januar 2026, in einer öffentlichen Sitzung mit dem Thema "Situation des Schwimmsports und des Schwimmunterrichts in Deutschland“ befasst. Die 14 Mitglieder des Ausschusses beschäftigen sich unter anderem mit Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport sowie mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, Integration und Wirtschaft. Darüber hinaus befassen sie sich mit dem Ehrenamt in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger hierzulande engagieren sich in großem Umfang freiwillig und unentgeltlich für gesellschaftliche Belange. (14.01.2026)
Finanzen/Antwort Die Einnahmen aus Energiesteuern sind seit dem Jahr 2019 um knapp 5,6 Milliarden Euro gesunken.
Inneres/Ausschuss Die Grünen-Fraktion ist am Mittwochvormittag mit einem Antrag zum Schutz der kritischen Infrastruktur im Innenausschuss gescheitert.