Aktuelle Nachrichten

FutureLaw 2026 in Tallinn ab 14. Mai 2026 – jetzt mit LTV Ticket Rabatt!

Legal Tech Verzeichnis - 06.03.2026

FutureLaw 2026 ist eine der renommiertesten und am schnellsten wachsenden Konferenzen für Rechtsinnovation in Europa, eine der fünf weltweit führenden Veranstaltungen hinsichtlich thematischer Tiefe und institutioneller Relevanz. Durch ihren fokussierten Umfang, den Zugang zu hochrangigen Regulierungsbehörden und den Kontext des digitalen Staates Estland ist sie für die deutsche Legal Tech- und Digitalisierungs-Community von einzigartiger Bedeutung.

Am 14. und 15. Mai 2026 bringt FutureLaw mehr als 600 Führungskräfte aus Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Legal-Tech-Unternehmen, Hochschulen und öffentlichen Einrichtungen zusammen. Das Programm umfasst KI in der Rechtspraxis, digitale Governance, Legal Design, Ethik, Plattformisierung, regulatorische Innovation und die Zukunft der Rechtsabwicklung – allesamt Themen, die für den deutschen Markt von hoher Relevanz sind.

Wir laden die AHK-Community ein, sich uns in Tallinn anzuschließen – eine seltene Gelegenheit, direkt mit politischen Entscheidungsträgern auf EU-Ebene, globalen Innovatoren und Architekten des digitalen Staates aus aller Welt in Kontakt zu treten.

Mit dem exklusiven Partnercode LTV26 erhalten Sie 20 % Rabatt auf Ihr Ticket.

Zu den Referenten gehören:

  • Charles Pare – Senior Advisor des Vorstands und des Exekutivkomitees – confidential Holding
  • Christina Blacklaws – ehemalige Präsidentin der Law Society of England & Wales
  • Pēteris Zilgalvis – Richter am Gericht der Europäischen Union
  • Damien Riehl – Solutions Champion, Clio
  • Paul Nemitz – Principal Advisor, EU-Kommission (im Ruhestand) | „Godfather of the GDPR”

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OLG Nürnberg zur Hundehalterhaftung: Selbst schuld, wer Angst vor Chihuahuas hat?

LTO Nachrichten - 06.03.2026

In Bayern rannte ein unangeleinter Chihuahua mit dem Schwanz wedelnd auf eine schwangere Frau zu. Sie geriet in Panik und stürzte. Die Frau klagte gegen die Halterin, sodass das OLG Nürnberg nun die Schuldfrage klären musste.

Abgesetzt: Förderung des muslimischen Lebens in Deutschland

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern“ (21/4291) vorgelegt. Eine Debatte hierzu war ursprünglich für Freitag, 6. März 2026, vorgesehen. Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch abgesetzt. Antrag der Grünen Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, eine unabhängige Kommission aus Personen der Praxis und der Wissenschaft einzusetzen. Diese soll einen nationalen Aktionsplan für die staatlich-religiöse Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden erarbeiten und institutionelle Formen wie das Stiftungsmodell prüfen. Außerdem soll die Deutsche Islamkonferenz (DIK) modernisiert und finanziell ausreichend ausgestattet werden. Zudem soll eine aktualisierte Studie zu „Muslimischem Leben in Deutschland“ in Auftrag gegeben und die wissenschaftliche Forschung zu Islamfeindlichkeit beziehungsweise „antimuslimischem Rassismus“ gefördert werden. Darüber hinaus sollen neben den „großen, meist konservativ ausgerichteten muslimischen Verbänden“ weitere Akteure, insbesondere progressive muslimische Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen, in die Zusammenarbeit eingebunden werden. Zugleich sprechen sie sich dafür aus, muslimische Frauenverbände aus der Zivilgesellschaft „umfassend durch strukturelle Mittel im Haushalt zu fördern“ und „ihre Sichtbarkeit zu erhöhen“. Des Weiteren fordern sie unter anderem, „Hürden im öffentlichen Dienst, wie zum Beispiel Kopftuchverbote, abzubauen, um dort muslimisches Leben auch als Teil des Staates sichtbarer zu machen“. Die muslimische Militärseelsorge soll strukturell in der Bundeswehr verankert und flächendeckend eingeführt werden. Das bestehende Pilotprojekt für muslimische Militärseelsorge soll zügig in eine dauerhafte, institutionell abgesicherte Struktur überführt werden. Zudem soll eine stärkere und langfristigere finanzielle Förderung für bundesweit tätige muslimische zivilgesellschaftliche Organisationen sichergestellt werden. (hau/eis/sto/03.03.2026)

Anträge zur Stärkung der Kommunen beschäftigten den Bundestag

Über Möglichkeiten zur Stärkung der Kommunen hat der Bundestag am Freitag, 6. März 2026, debattiert. Grundlage dafür waren Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Starke Kommunen, starke Demokratie – Für mehr Zusammenhalt vor Ort“ (21/4393) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gutes Leben für Alle – Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen“ (21/4471). Nach halbstündiger Aussprache wurden beide Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist jeweils der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Antrag der Grünen Die Grünen legen In ihrem Antrag (21/4393) ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Förderung der Kommunen und zur Stärkung der Demokratie vor. Darin heißt es, die Kommunen seien die Herzkammern des demokratischen Zusammenlebens. Für einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt würden lebendige und lebenswerte Stadt- und Dorfgesellschaften gebraucht, „die ein gutes und vielfältiges sowie gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander fördern“. Die Orte des Miteinanders und die Stabilität der Demokratie seien jedoch gefährdet. Viele Menschen seien frustriert davon, dass ihre Probleme vor Ort nicht gelöst würden. Dies werde auf eine fehlende staatliche Handlungsfähigkeit zurückgeführt. Die Abgeordneten fordern daher von der Bundesregierung unter anderem, die kommunale Engagement-, Sport-, Jugend- und Kulturinfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzuerkennen und in den Investitionsprogrammen von Bund und Ländern gezielt die Sanierung von (ehrenamtlich getragenen) Sport- und Kulturstätten, Vereinsheimen, Jugendzentren, Bürgerhäusern und Nachbarschaftstreffs zu fördern. So soll ein Programm für Sport und Demokratie vor Ort aufgelegt werden, das die Sportinfrastruktur insbesondere in benachteiligten Quartieren und ländlichen Regionen langfristig absichern soll. Mit einem Demokratieförderungsgesetz sollen „die zivilgesellschaftliche Arbeit zur Demokratieförderung und die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft on- und offline, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politisch-historische Bildung als staatliche Daueraufgabe festgeschrieben werden“, fordert die Fraktion in dem Antrag. Der Bund soll „umgehend und dauerhaft“ zusätzliche frei verfügbare finanzielle Mittel im Zusammenspiel mit den Ländern für die Kommunen bereitstellen. Dazu soll auch eine „spürbare Umverteilung der Umsatzsteueranteile zugunsten der Kommunen“ gehören. Antrag der Linken Angesichts der äußerst prekären Finanzlage der deutschen Kommunen will die Fraktion Die Linke mit verschiedenen Maßnahmen die Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen. In ihrem Antrag (21/4471) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der verbindlich festlegt, dass den Kommunen vom Bund bei Aufgabenübertragungen beziehungsweise Aufgabenerweiterungen die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen. Als Soforthilfeprogramm soll ein Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ eingerichtet werden. Dieser Fonds soll als Überbrückung dienen, bis die Kommunen finanziell strukturell entlastet werden. Außerdem soll der Bund gemeinsam mit den Ländern einen „Solidarpakt III“ auflegen, welcher strukturschwache Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützen soll. Unter Berufung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes schreiben die Abgeordneten, dass das Finanzierungsdefizit der Kommunen im 1. Halbjahr 2025 auf 19,7 Milliarden Euro angewachsen sei. Der Investitionsrückstand habe sich auf 215,7 Milliarden Euro erhöht. Die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden schaffe es trotz aller Anstrengungen nicht, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Außerdem verlangt die Fraktion eine Unterstützung von Ländern und Kommunen bei ihren Rekommunalisierungsvorhaben. Damit sollen Betriebe wieder in das Eigentum der öffentlichen Hand gelangen, um damit „Versorgungssicherheit, sozial vertretbare Preise und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe zu gewährleisten“. (hle/06.03.2026)

Kontroverser Beschluss des EU-Parlaments: Das "Veggie-Burger"-Verbot wird aufgeweicht

LTO Nachrichten - 06.03.2026

Aufreger im Herbst 2025: Das EU-Parlament sprach sich für ein Verbot von Bezeichnungen wie "Veggie-Burger" und "Tofu-Wurst" aus. Dieses wird nun etwas aufgeweicht. "Tofu-Rippchen" oder "veganes Hühnchen" sollen aber unzulässig sein.

Opposition empört: Tschechischer Regierungschef Babis entgeht Prozess

beck-aktuell - 06.03.2026

Der tschechische Regierungschef Andrej Babis muss sich nun doch nicht wegen mutmaßlichen Subventionsbetrugs vor Gericht verantworten. Das Abgeordnetenhaus lehnte die Aufhebung seiner Immunität als Parlamentarier mit den Stimmen der rechten Drei-Parteien-Koalition ab.



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