Aktuelle Nachrichten

Bundestag ratifiziert deutsch-britischen Freundschaftsvertrag

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2026, den sogenannten Kensington-Vertrag ratifiziert. Der Freundschafts- und Partnerschaftsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde am 17. Juli 2025 von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem britischen Premierminister Keir Starmer im Londoner Stadtteil Kensington unterzeichnet. Nach gut einstündiger Debatte verabschiedete das Parlament den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3945) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Zur zweiten Beratung lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/4520) vor. Das Parlament nahm darüber hinaus eine Entschließung an, die die Bundesregierung unter anderem dazu auffordert, anlässlich der Regierungskonsultationen eine öffentlich zugängliche Vorhabenliste zu erstellen. Auch soll etwa die Einrichtung eines deutsch-britischen Jugendwerks sowie eine "praktikable Umsetzung visafreier Gruppenreisen für Schulklassen" ins Auge gefasst werden. Klöckner: Deutsch-britische Beziehungen auf neuer Grundlage Rede Vor dem Beginn der Debatte erläuterte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner in Anwesenheit des britischen Botschafters in Deutschland, Andrew Mitchell, das von der Bundesregierung ausgehandelte Verträge durch den Bundestag beschlossen werden müssten, ehe der Bundespräsident einen völkerrechtlichen Vertrag im Namen des Bundes mit einem anderen Staat schließen könne. Der „Kensington-Vertrag“, so Klöckner weiter, stelle die deutsch-britischen Beziehungen auf eine neue Grundlage. Zugleich setze er ein deutliches Zeichen, das Europa angesichts neuer Bedrohungen zusammensteht: „Auch nach dem Brexit.“ Der Vertrag vervollständige zudem ein europäisches Vertragsdreieck zwischen Deutschland, Frankreich und Großbritannien, sagte die Bundestagspräsidentin in ihren einleitenden Worten. CDU/CSU: Ein Grundpfeiler für eine neue Architektur Prof. Dr. Günter Krings (CDU/CSU) erinnerte daran, dass nach dem Brexit ein langer und teilweise qualvoller Prozess der Rückabwicklung gemeinsamer Vereinbarungen und Institutionen stattgefunden habe. Dieser Prozess habe allen Beteiligten vor Augen geführt, „wie eng verflochten wir doch waren“. Die nun geschlossene Vereinbarung sei mehr als nur ein bilaterales Abkommen, befand Krings. „Sie ist ein Grundpfeiler für eine neue Architektur im Verhältnis des Vereinigten Königsreiches zur gesamten Europäischen Union.“ Auch wenn er die Austrittsentscheidung der Briten für einen Fehler halte, müssten sich doch die verbliebenen 27 EU-Mitglieder die Frage stellen, „was wir dazu beigetragen haben, dass die einst zweitgrößte Volkswirtschaft der Union den Rücken gekehrt hat“. Es sei daher folgerichtig, dass sich die EU inzwischen auf manchen Gebieten bewegt habe, gerade auch auf denen, die eine entscheidende Rolle für den Brexit gespielt hätten. Der Unionsabgeordnete nannte die stärke Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung sowie den Abbau von Bürokratie und Überregulierung in Europa. AfD: Tricks von der politischen Klasse Beatrix von Storch (AfD) sprach von „Tricks der politischen Klasse“, zu denen es auch gehöre, „ihre links-grüne Agenda in möglichst vielen internationalen Verträgen zu verankern“. Dies geschehe so versteckt, dass eine wirklich kritische Debatte darüber nicht stattfinde, sagte sie. Im vorliegenden Vertrag würden viele politische Projekte festgeschrieben, „die unsere Freiheit angreifen, die unsere wirtschaftliche Zukunft gefährden und für die es in beiden Ländern keine Mehrheiten mehr gibt“. Weder die Labour-Regierung in Großbritannien noch die schwarz-rote Bundesregierung repräsentierten die Mehrheit der Bürger in ihren Ländern, sagte die AfD-Abgeordnete. Die im Vertrag vereinbarte Klimapolitik ziele auf „noch mehr Geld für noch mehr Windräder“ ab. Dabei sei nicht der Brexit an den wirtschaftliche Problemen Großbritanniens Schuld, sondern die grüne Transformation, sagte von Storch. Sie erkennt im Vertrag auch eine Wiederauflage der Corona-Politik. Er eröffne die Möglichkeit, künftig mRNA-Impfstoffe auch gegen bakterielle Infektionen einzusetzen. Das sei harter Pharmalobbyismus, „versteckt in diesem Freundschaftsvertrag“. SPD: Europäische Demokratien müssen enger zusammenarbeiten Hubertus Heil (SPD) nannte den Brexit „einen Fehler mit erheblichen Folgen“. Politik bestehe aber nicht darin, der Vergangenheit hinterher zu trauern. „Politik bedeutet, aus Fehlern zu lernen und neue Wege zu finden“, sage Heil: „Genau das tun wir heute.“ Die Welt habe sich seit dem Brexit dramatisch verändert, so der SPD-Abgeordnete. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine habe eine sicherheitspolitische Zeitenwende zur Folge gehabt. Frieden und Stabilität seien in Europa keine Selbstverständlichkeit mehr. Gleichzeitig sei auf globaler Ebene zu erleben, dass sich Europa auf seinen wichtigsten internationalen Verbündeten, die USA, nicht mehr verlassen könne. Gerade deshalb müssten europäische Demokratien enger zusammenarbeiten. Deutschland und Großbritannien gehörten zu den grüßten, stärksten und einflussreichsten Demokratien des Kontinents und hätten daher eine besondere Verantwortung für Europa, sagte Heil. „Wir haben aber etwas, das noch wichtiger ist: gemeinsame Werte.“ So wüssten Großbritannien wie auch Deutschland, dass Sicherheit, Wohlstand und Frieden durch Zusammenarbeit entstünden „und nicht durch aggressiven Nationalismus“. Grüne: Brexit war ein Fehler Auch Chantal Kopf (Bündnis 90/Die Grünen) bewertete den Brexit als Fehler. Sie sei 2016 fassungslos gewesen, „dass gezielte Desinformation so erfolgreich sein konnte“ und das ein Land, „das für die meisten wie selbstverständlich zu Europa gehört hat“, diesen Schritt ging. Umso mehr freue es sie, dass sich das Vereinigte Königreich unter Premierminister Keir Starmer wieder ganz klar als aktives Mitglied der europäischen Familie positioniere. Kopf erinnerte auch daran, dass Großbritannien gleich nach Beginn der russischen Invasion in die Ukraine europäische Verantwortung übernommen habe. Entschlossen und frühzeitig seien Waffen geliefert worden. Die britischen Aussagen zu Sicherheitsgarantien für die Ukraine seien zudem deutlich als jene aus dem Kanzleramt gewesen, sagte die Grünen-Abgeordnete. Linke: "Mehr Waffen, mehr Sicherheit" ist grundlegend falsch Gökay Akbulut (Die Linke) sieht in dem Vertrag Licht und Schatten. Zu begrüßen seien die Passagen zum Jugendaustausch, bei der Klimakooperation und in anderen Bereichen. Vor allem gehe es in dem Vertrag aber darum, die Zusammenarbeit mit Großbritannien in der Verteidigungspolitik „und auf dem Gebiet der Rüstungsindustrie“ zu intensivieren. „Das sollte aber nicht der Kern eines Freundschaftsvertrages sein“, befand sie. Eines der Leuchtturmprojekte des Vertrages sei die Entwicklung einer Langstreckenrakete mit über 2.000 Kilometer Reichweite. Daneben gehe es um die Zusammenarbeit bei Drohnensysteme, neuen Torpedos, Panzern und der U-Boot-Abwehr. Rüstungsexporte würden als Instrument wirtschaftlichen Wachstums begriffen. Der Vertrag setze auf die Formel: Mehr Waffen, mehr Sicherheit. „Das ist grundlegend falsch“, sagte Akbulut. Jeder Euro, der in Langstreckenraketen steckt, fehle in Krankenhäusern, in Schulen und in der sozialen Infrastruktur. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Vertrag bilde den Rahmen für die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, schreibt die Bundesregierung. Er umfasse die gesamte Bandbreite der Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, innere Sicherheit und Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung, Klima, Energie und Umwelt sowie Kultur und Gesellschaft. Nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes bedurfte der Vertrag der Zustimmung durch den Bundestag, „da er Gegenstände der Bundesgesetzgebung betrifft“. (hau/ste/05.03.2026)

Deutschland: Gesetzesentwurf zur Grundsicherung untergräbt Recht auf soziale Sicherheit

Click to expand Image Zwei Frauen auf dem Weg in ein Jobcenter in Berlin, Deutschland, 25. Juni 2025 © 2025 Jens Kalaene/picture alliance via Getty Images

(Berlin, 5. März 2026) – Der Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung, das bestehende Bürgergeld durch ein deutlich strengeres System zu ersetzen, würde grundlegende Menschenrechte verletzen und könnte gegen das in der deutschen Verfassung garantierte Recht auf einen angemessenen Lebensstandard verstoßen, erklärte Human Rights Watch heute. Der Entwurf soll in Kürze in zweiter Lesung im Bundestag beraten werden.

„Die Pläne der Bundesregierung würden die Lebensbedingungen vieler Menschen verschlechtern und das Armutsrisiko deutlich erhöhen – insbesondere für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten und alleinerziehende Mütter“, sagte Kartik Raj, Senior-Researcher für Europa bei Human Rights Watch. „Die Bundestagsabgeordneten sollte diese Vorschläge zurückweisen. Sie widersprechen Deutschlands menschenrechtlichen Verpflichtungen und dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Existenzminimums.“

Nach Recherchen von Human Rights Watch kann das derzeitige deutsche Sozialsystem schon jetzt grundlegende Rechte, insbesondere das Recht auf soziale Sicherheit und auf einen angemessenen Lebensstandard, nicht ausreichend gewährleisten. Besonders betroffen sind Alleinerziehende, also überwiegend Frauen mit kleinen Kindern. Die nun geplanten Verschärfungen würden diese Defizite voraussichtlich weiter vergrößern.

Die Regierungskoalition aus Christdemokrat*innen und Sozialdemokrat*innen hat die Kürzung sozialstaatlicher Leistungen sowie eine grundlegende Umgestaltung des Sozialversicherungssystems zu einem politischen Schwerpunkt erklärt. Kernstück ist die Ablösung des Bürgergeldes (SGB II) durch eine neu konzipierte „Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Diese sieht für Leistungsbeziehende strengere Pflichten und erheblich härtere Sanktionen bei vermeintlichen Verstößen vor.

Das System folgt einer stark sanktionsorientierten Logik, die Verhaltensänderungen erzwingen soll: Wer etwa einen Termin versäumt oder eine als zumutbar eingestufte Arbeitsstelle nicht annimmt, muss zunächst mit einer Kürzung der monatlichen Leistungen um 30 Prozent rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann die Agentur für Arbeit Betroffene als „unauffindbar“ einstufen und sämtliche Leistungen vollständig streichen, bis eine persönliche Vorsprache erfolgt.

Bislang ist der Staat verpflichtet, auch bei Sanktionen zumindest die Kosten für Unterkunft und Heizung weiter auszuzahlen, um eine Verarmung zu verhindern und das durch das Bundesverfassungsgericht definierte Existenzminimum zu gewährleisten. Der neue Entwurf sieht solche Schutzmechanismen jedoch nicht mehr ausdrücklich vor. Damit dürfte er sowohl gegen verfassungsrechtliche Vorgaben als auch gegen internationale Menschenrechtsstandards verstoßen, die Rückschritte bei wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten ausdrücklich untersagen.

Human Rights Watch weist zudem darauf hin, dass selbst die vollen Leistungen des Bürgergelds oftmals nicht reichen, um Armut zu vermeiden. 2023 erhielt eine Alleinerziehende Person mit zwei Kindern durchschnittlich 1.198 Euro im Monat. Die offizielle Armutsgefährdungsschwelle für diesen Haushalt in Deutschland lag jedoch bei 1.626 Euro. Die Lücke betrug somit 26 Prozent. Zusätzliche Leistungskürzungen würden unweigerlich dazu führen, dass wesentlich mehr Menschen unterhalb des Existenzminimums leben müssen.

Angesichts der Tatsache, dass Menschen, die die bestehenden Leistungen derzeit in voller Höhe beziehen, dennoch von Armut bedroht sein können, würde eine Ausweitung der Sanktionen dazu führen, dass deutlich mehr Betroffene ein Einkommen hätten, das weit unter dem Niveau liegt, das zur Wahrung des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard und des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums erforderlich ist.

Der Entwurf sieht außerdem grundlegende Änderungen bei den Anforderungen an die Arbeitsuche vor. Künftig sollen alle alleinstehenden Erwachsenen als vollzeitverfügbar gelten, unabhängig davon, ob sie Kinder betreuen. Der Entwurf unterscheidet nicht zwischen Erwachsenen ohne Sorgeverantwortung und Alleinerziehenden, deren Arbeitsaufnahme direkt von verfügbaren Betreuungsangeboten abhängt.

So könnte künftig selbst eine alleinerziehende Mutter eines zweijährigen Kindes sanktioniert werden, wenn sie ein Vollzeitangebot nicht annimmt, obwohl eine Betreuung ihres Kindes faktisch nicht sichergestellt ist. Diese Problematik verschärft sich durch den anhaltenden Mangel an öffentlich finanzierten, kostenfreien oder bezahlbaren Ganztagsbetreuungsplätzen für Kleinkinder und die uneinheitliche Umsetzung ganztägiger Grundschulangebote in Deutschland.

Zusätzlich enthält der Gesetzesentwurf keine ausdrückliche Ausnahme von Sanktionen für Personen mit kleinen Kindern. Sanktionen treffen damit nicht nur die erwachsene Antragstellerin oder den Antragsteller, sondern unmittelbar auch deren Kinder – und verletzen potenziell deren Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard.

Deutschland ist gemäß internationaler Menschenrechtsverträge verpflichtet, das Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Diese und verwandte Verträge und Standards der Vereinten Nationen und europäischer Gremien verlangen, dass Sozialleistungen angemessen sein müssen.

Das Bundesverfassungsgericht hat zudem klargestellt, dass das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum die Deckung der grundlegenden Lebenshaltungskosten und ein Mindestmaß gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe sichern muss. Sanktionen, die Menschen konstruktiv unter dieses Minimum drängen, wären mit dieser Rechtsprechung, also der deutschen Verfassung, kaum vereinbar.

„Abgeordnete des Deutschen Bundestags sollten sich klar gegen diese Verschärfungen stellen, die insbesondere Kindern und Alleinerziehenden schaden würden“, sagte Raj. „Eine soziale Absicherung, die die Menschenrechte stärkt, macht die Gesellschaft insgesamt widerstandsfähiger.“

Kategorien: Menschenrechte

Update on Australia’s carbon market

Norton Rose Fulbright - 05.03.2026
2026 will be a significant year for Australia’s carbon market.

Dentons advises INVESTIKA on its majority stake acquisition in “Höfe am Brühl” shopping center in Leipzig from Unibail-Rodamco-Westfield and on related financing

Dentons News - 05.03.2026

Global law firm Dentons has advised Czech real estate fund INVESTIKA Real Estate Fund (Investika) on the acquisition of an 89.9 percent stake in the owner of the Höfe am Brühl shopping center in Leipzig. This also included advising Investika on the financing of the acquisition, funded by Helaba and completed this week. The acquisition marks Investika’s entry into the German market. 

Dentons Link Legal welcomes Shradha Sachdev as Associate Partner to its Banking and Finance Practice

Dentons News - 05.03.2026

Shradha brings over 11 years of experience advising leading corporates, banks and financial institutions on complex equity and debt transactions. Her practice focuses on project finance, structured lending, refinancing, debt restructuring and regulatory advisory, with experience in advising banks and NBFCs on financing transactions across infrastructure and energy sectors. She has been closely involved in structuring and documenting high-value project financings and has advised on stressed asset restructuring and resolution strategies.

Kailey Blazek Naranjo named to the <em>Business Record</em> 2026 Forty under 40 List

Dentons News - 05.03.2026

Dentons Immigration lawyer Kailey Blazek Naranjo was recently named as a Des Moines Business Record Forty under 40 honoree. The 40 business leaders are under the age of 40 and demonstrate impressive career achievements and unparalleled community involvement.

Main corporate obligations for year 2026

Dentons Insights - 05.03.2026

Colombia: In order to contribute towards the annual planning of your company or branch legal obligations in Colombia, Dentons would like to share with you a general description of the main corporate duties that must be met during 2026.

Roadmap of new and upcoming EU TMT regulations

Dentons Insights - 05.03.2026

EU: The European Union continued to expand and refine its TMT regulatory activities in 2025. This evolution marks a shift toward a more integrated and mature digital framework, most notably illustrated by the introduction of the Digital Omnibus. By amending and aligning multiple existing regulations and directives, the Digital Omnibus signals the EU’s transition into a new regulatory phase – one focused on simplification, coherence and effective enforcement. Its objective, of streamlining incident reporting through clearly defined contact points, exemplifies this new, consolidated approach.

Understanding prediction markets with Louis Pellegrino and Charles Farrell

Dentons Insights - 05.03.2026

United States: Prediction markets—platforms where participants trade contracts based on the outcome of future events—have moved from niche financial tools to mainstream conversation. As access expands and use cases multiply, these markets raise important legal, regulatory, and compliance questions. Partner Louis Pellegrino and senior managing associate Charles Farrell discuss how prediction markets work and the key considerations stakeholders should keep in mind as this sector continues to evolve rapidly.

KZR 51/22, Entscheidung vom 24.02.2026

BGH Nachrichten - 05.03.2026
Leitsatzentscheidung | Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

Ukraine Investment Facility and the Polish Development Bank’s special status

Dentons Insights - 05.03.2026

Poland: The Ukrainian parliament has ratified an intergovernmental agreement on the status of the Polish Development Bank (BGK) in Ukraine. This means that BGK’s activities in the Ukrainian market are protected by the umbrella of an international agreement. This will enable BGK, among other things, to implement preferential financial mechanisms in Ukraine using instruments from the European Ukraine Facility.

Neue Richterin am Bundesgerichtshof

BGH Pressemitteilungen - 05.03.2026
Pressemitteilung 043/2026 vom 05.03.2026

Employment Echo - March Edition

Dentons Insights - 05.03.2026

New Zealand: In this edition of the Echo, we consider whether one person can undertake both roles of investigator and decision-maker in a disciplinary process. We touch on a recent case regarding undertaking a proper process which involves neurodiverse employees, and to finish, we discuss the recent Modern Slavery Bill.

Legal risks in terminating labor contracts with foreign employees

Dentons Insights - 05.03.2026

Vietnam: Foreign employees in Vietnam typically serve in managerial, specialist, or other highly skilled technical roles, often accompanied by competitive remuneration and comprehensive benefits packages. In practice, however, disagreements arising during the course of employment may escalate into protracted court proceedings between employers and foreign employees. To assist both employers and foreign employees in navigating these challenges, this newsletter highlights several key legal issues commonly encountered in disputes concerning the termination of labor contracts involving foreign personnel.

New defamation legislation in Ireland: what publishers need to know

Dentons Insights - 05.03.2026

The Defamation (Amendment) Act 2026 (the Act) has been a long time coming. For years, litigants, practitioners, some corners of the political sphere and at times even the judiciary have been calling for review of defamation law in Ireland. 

Korean Supreme Court Establishes Legal Standard for Global Golf Course Design Copyright

Dentons News - 05.03.2026

Dentons Lee announced that the Supreme Court of Korea’s ruling on February 26 recognizing copyright protection for golf course designs marks a significant turning point not only for Korea but also for the global screen golf and golf industries.

Ukraine’s emerging defense export strategy: What investors and defense companies need to know

Dentons Insights - 05.03.2026

Ukraine: Ukraine’s defense industry has undergone a profound transformation since Russia’s invasion in 2022. Once largely oriented toward legacy Soviet-era production and domestic defense procurement, the sector has rapidly evolved into one of the most dynamic and innovative defense ecosystems in Europe.

6 StR 468/25, Entscheidung vom 21.01.2026

BGH Nachrichten - 05.03.2026
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

4 StR 694/25, Entscheidung vom 09.02.2026

BGH Nachrichten - 05.03.2026
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt