Aktuelle Nachrichten
BayObLG vermutet Verbotsirrtum: Was genau ist eine Cannabispflanze?
Drei Cannabispflanzen darf man anbauen, ab der vierten macht man sich strafbar. Das Problem: Was ist eine "Cannabispflanze"? Ein Mann, den das Amtsgericht noch verurteilt hatte, könnte einem Verbotsirrtum unterlegen haben, so das BayObLG.
Mandatszeiten im Bundestag machen politische Beamtin nicht zu Laufbahnbeamtin
Wer vor einer Mandatszeit im Bundestag politischer Beamter war, kann nach Ende des Mandats auch entsprechend den Regelungen für politische Beamte entlassen werden. Dies bestätigt das OVG Koblenz und führt den Grundsatz der Bestenauslese an.
Weiterlesen
Verfassungsexperte und Staatsrechtsikone: Prof. Dr. Jörn Ipsen verstorben
Der Ex-Präsident des StGH Niedersachsen ist bereits Ende Januar verstorben. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Ipsen erhielt als erster Rechtswissenschaftler die "Niedersachsenprofessur" und war bekannt für seine Grundrechte-Vorlesung.
BioChar GmbH & Co. KG, Gersfeld: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an
Delegationsreise des Ausschusses für Sport und Ehrenamt zu den Olympischen Winterspielen Milano-Cortina 2026
Volfor: BaFin warnt vor der Website volfor(.)co
Crypto Finanz: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Webseite kryptofinanze(.)com
OLG München gibt seinen Senf dazu: "Rostbratwürstchen" darf jeder machen, "Nürnberger" nicht
Nur "Nürnberger Rostbratwürste" fallen unter den EU-Herkunftsschutz, "Mini-Rostbratwürstchen" dürfen auch woanders hergestellt werden, so das OLG München. Ein Wurst-Case-Szenario für die Fleischbranche hat es damit verhindert.
WhatsApp-Gruppen und Handels-App: BaFin warnt vor Nutzung der App „IB-KundenDienst“ und weist auf Identitätsmissbrauch hin
BaFin warnt vor Plattformreihe - „Die Marke [Name] ist in verschiedenen Rechtsordnungen auf der ganzen Welt autorisiert und ist ein seriöser Forex & CFDs Online-Brokerage“
BaFin warnt vor der Website blue-invest(.)org
Ein bisschen weniger Zaun reicht nicht: Ohne Hecke kein Stabmattenzaun
Wer einen unzulässigen Zaun vollständig beseitigen soll, kommt mit Teillösungen nicht weiter. Das OVG Münster hat Zwangsgelder gegen Grundstückseigentümer bestätigt, die nur nachgebessert, einen beanstandeten Stabmattenzaun aber nicht entfernt hatten.
Weiterlesen
