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FutureLaw 2026 – Effizienz, Compliance und die Zukunft der Rechtsberatung

Legal Tech Verzeichnis - 26.04.2026

Die Legal-Tech-Landschaft in der DACH-Region ist grundlegend gereift. Im Jahr 2026 hat sich die Diskussion eindeutig von dem spekulativen Hype rund um künstliche Intelligenz hin zu strikter regulatorischer Compliance, Datensouveränität und kompromissloser Prozessoptimierung verlagert. Kanzleien und Rechtsabteilungen von Unternehmen experimentieren nicht länger nur mit generativer KI, sondern integrieren sie aktiv in eine hochregulierte operative Realität, die durch die umfassenden digitalen Governance-Rahmenwerke der Europäischen Union geprägt ist. Legal Tech gilt nicht mehr als „Nice-to-have“-Luxus, sondern als grundlegende Infrastruktur moderner juristischer Praxis.

Die schrittweise Umsetzung des EU-KI-Gesetzes (European Union AI Act) hat ein neues Paradigma für den Einsatz von Legal Tech geschaffen. Nachdem die Verpflichtungen für General-Purpose-AI-Modelle (GPAI) im August 2025 in Kraft getreten sind, liegt der Fokus im Jahr 2026 klar auf dem umfassenden Hochrisiko-Regelwerk für Systeme, die in kritischer Infrastruktur und regulierten Produkten eingebettet sind. Für deutsche Rechtspraktiker erfordert dies einen äußerst sorgfältigen Ansatz bei der Beschaffung von Software. Legal-Tech-Lösungen müssen nicht nur Effizienzgewinne bieten, sondern auch transparente Datenherkunft, belastbare Dokumentation und nachweisbare Einhaltung strenger europäischer Datenschutzstandards gewährleisten. Infolgedessen hat der Markt eine massive Konsolidierung hin zu einheitlichen Cloud-Ökosystemen erlebt. Es wird prognostiziert, dass Fallmanagement-Lösungen im Jahr 2026 einen dominanten Anteil von 41 % am globalen Legal-Tech-Markt halten und als sicheres, regelkonformes zentrales Nervensystem digitalisierter Rechtsprozesse fungieren.

In dieser Ära erhöhter Rechenschaftspflicht hat sich das Management von KI-Halluzinationen von einer theoretischen Krise zu einer täglichen operativen Notwendigkeit entwickelt. Rechtsabteilungen verlangen Systeme, die überprüfbare Wahrheit und logische Konsistenz integrieren. Gleichzeitig erlebt die Branche einen Realitätscheck in Bezug auf „agentische KI“. Während die Marketingversprechen im Jahr 2025 weitreichend waren, differenziert der Markt 2026 strikt zwischen echten autonomen Agenten und bloßen Workflow-Hüllen und verlangt robuste Aufsichtsarchitekturen, um die Kommunikation dieser neuen digitalen Arbeitskräfte zu erfassen und dauerhaft nachzuverfolgen.

EU Regulatory Framework Compliance Imperative 2026 Legal Tech Adaptation EU-KI-Verordnung (GPAI-Bestimmungen) Verpflichtende Transparenz und Zusammenfassungen der Trainingsdaten für Basismodelle. Verlagerung hin zu Anbieter-Ökosystemen, die prüfbare Datenherkunft und erklärbare KI-Ergebnisse bereitstellen. DSGVO & Datensouveränität Strikte Verbote grenzüberschreitender Übertragung sensibler Rechtsdaten in ungesicherte Umgebungen. Einführung von On-Premises Small Language Models (SLMs) und souveränen Cloud-Bereitstellungen. Hochrisiko-KI-Kategorisierung Kontinuierliche Risikobewertungen für KI-Tools, die in gerichtlichen oder kritischen unternehmerischen Entscheidungsprozessen eingesetzt werden. Integration von „Human-in-the-Loop“-Kontrollpunkten (HITL) in automatisierte Workflows zur Dokumentenprüfung.

Um diese komplexe Schnittstelle zwischen Technologie und Regulierung zu beherrschen, müssen europäische Rechtspraktiker auf Jurisdiktionen blicken, die digitale Governance erfolgreich vorangetrieben haben. Die Veranstaltung FutureLaw 2026, die am 14.–15. Mai im Hafen von Tallinn stattfindet, dient als Zentrum dieser zentralen Diskussionen. Estonia, weltweit anerkannt als Vorreiter digitaler Governance und Heimat des x-Road-Interoperabilitätsframeworks, bietet den idealen Rahmen, um sichere und skalierbare Innovationen im Legal-Tech-Bereich zu beleuchten.

Die Konferenz wird mit Eröffnungsbeiträgen führender Legal-Tech-Persönlichkeiten eröffnet, darunter auch Deutschlands Stefan C. Schicker, was die unmittelbare Relevanz der Agenda für den DACH-Markt unterstreicht. FutureLaw 2026 adressiert die Compliance-Herausforderungen direkt mit Hauptbühnen-Panels wie „Regulating the Regulators“, in denen analysiert wird, wie Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden sich an KI-gestützte Rechtsdienstleistungen anpassen. Teilnehmer profitieren zudem von den Einsichten von Paul Nemitz, einem „Godfather of GDPR“, sowie von Charles Paré, ehemaliger Chief Legal & Integrity Officer des World Economic Forum, die erörtern werden, wie Vertrauen im Zeitalter automatisierter Entscheidungen wiederhergestellt werden kann.

Für Praktiker mit Fokus auf Effizienz und Risikomanagement bietet die Konferenz hochgradig technische Workshops. „Contract Intelligence – Training AI on Your Own Clauses“ zeigt, wie Modelle sicher mit proprietären Daten feinjustiert werden können, während die Session „Federated Legal Intelligence“ untersucht, wie Rechtsteams grenzüberschreitend an KI-Trainings zusammenarbeiten können, ohne sensible Rohdaten jemals zu teilen. Durch den Austausch mit globalen Experten wie Pēteris Zilgalvis, Richter am Gericht der Europäischen Union, erhalten Teilnehmer ein fundiertes Verständnis dafür, wie Technologie und Rechtsprechung im Rahmen europäischen Rechts zusammengedacht werden müssen. FutureLaw 2026 ist damit ein strategisches Muss für jede Kanzlei, die sich einer sicheren, regelkonformen und effizienten juristischen Praxis in der DACH-Region und darüber hinaus verpflichtet sieht.

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BGBl. 2025 I Nr. 250

Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 17. Oktober 2025

Anträge zur betrieblichen Mitbestimmung

Das Thema Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 8. Mai 2026. Grundlage der halbstündigen Aussprache sind fünf von der Fraktion Die Linke angekündigte Anträge, die im Anschluss dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden sollen. Angekündigt sind Anträge mit den Titeln "Zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausbauen", "Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten verbessern", "Betriebsratsgründungen flächendeckend fördern und vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen", "Demokratisierung der Arbeitswelt – Belegschaftsrechte im Betrieb ausbauen" und "Mitbestimmung auf multinationaler Ebene stärken – Reform der Europäischen Betriebsräte zügig umsetzen". (hau/27.04.2026)

Regierung informiert über Bürokratieentlastung

Recht und Verbraucherschutz/Antwort Die Bürokratieentlastung im Arbeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz ist Thema einer Antwort der Bundesregierung.

Reem Alabali Radovan und Bärbel Bas stellen sich den Fragen der Abgeordneten

Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 6. Mai 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan (SPD), und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/27.04.2026)

Fragestunde am 6. Mai

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 6. Mai 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/5662(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 32 der insgesamt 73 Fragen werden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 25 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 16 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. Sieben Fragen soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantworten, je sechs Fragen das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Jeweils fünf Fragen gehen an das Bundesministerium der Finanzen, an das Bundesministerium des Innern und an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Mit vier Fragen muss sich das Bundesministerium für Verkehr auseinandersetzen. Drei Fragen werden dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gestellt, je zwei Fragen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. An das Bundeskanzleramt, an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt richtet sich je eine Frage. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragt die Bremer Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesgesundheitsministerium, inwiefern die Bundesregierung Handlungsbedarf sieht, um die Versorgung von Menschen in akuten psychischen Krisen zu sichern. Der bayerische AfD-Abgeordnete Prof. Dr. Ingo Hahn erkundigt sich beim Bundesumweltministerium, wie die Bundesregierung aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes die Fortsetzung ihrer bisherigen energiepolitischen Linie beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien bewertet, etwa im Hinblick auf die Auswirkungen auf Biodiversität, Flächeninanspruchnahme und den Schutz von Natur und Landschaft. Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Kathrin Gebel (Die Linke) will vom Bundesfrauenministerium erfahren, ob die Bundesregierung plant, gegen Periodenarmut vorzugehen, von der in Deutschland circa eine von vier Frauen und Mädchen betroffen seien. Wenn ja, will Gebel wissen, in welcher Form. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/30.04.2026)

Antrag zu wirksamer und strategischer „Kabeldiplomatie“

„Eckpfeiler einer wirksamen und strategischen Kabeldiplomatie“ lautet der Titel eines von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angekündigten Antrags, der am Mittwoch, 6. Mai 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Er soll nach der halbstündigen Aussprache direkt abgestimmt werden. (hau/27.04.20226)

Forderung nach Stopp der Binnengrenzkontrollen

Einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Antrag mit dem Titel „Willkür beenden und Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen – Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden“ berät der Bundestag am Mittwoch, 6. Mai 2026, erstmals. Im Anschluss an die 30-minütige Debatte soll der Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/27.04.2026)

Polizeiliche Kriminalstatistik zur Ausländerkriminalität

Die AfD-Fraktion will die „polizeiliche Kriminalstatistik sowie Berichtswesen zur Ausländerkriminalität mit maximaler Offenheit zur Effektivitätssteigerung sicherheitspolitischer Maßnahmen ausgestalten“. Einen so betitelten Antrag will die Fraktion zur Debatte am Mittwoch, 6. Mai 2026, vorlegen. Im Anschluss an eine halbstündige Aussprache ist die Überweisung des Antrags an den federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung geplant. (hau/27.04.2026)

Erste Lesung zur Änderung des Behindertengleich­stellungsgesetzes

Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern. Den Gesetzentwurf „zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes“ (BGG, 21/5140(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dazu berät der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, eine Stunde lang in erster Lesung. Der Gesetzentwurf soll im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Arbeit und Soziales sein. Teil der Debatte sind auch vier Oppositionsanträge. Der Antrag der AfD-Fraktion „Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden“ (21/3668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), ein angekündigter weiterer AfD-Antrag mit dem Titel "Für einen inklusiven Sozialraum – Barrierefreiheit effektiv umsetzen", der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen“ (21/5335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Antrag der Linken mit dem Titel "UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen" (21/5569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen ebenfalls dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf sieht vor, das bewährte Regelungskonzept der „angemessenen Vorkehrungen“ auch im privaten Bereich anzuwenden. „Das heißt, private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten“, schreibt die Regierung. Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setze das Regelungskonzept damit auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten. Dies trage auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten. Konkret sollen hierfür die verschiedenen Benachteiligungsgründe des Paragrafen 7 BGG, die bereits jetzt für die öffentliche Hand gelten, auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Menschen mit Behinderungen könnten so ihre Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe effektiv durchsetzen. Gleichzeitig würden Unternehmen vor Überforderung geschützt, „denn sie müssen nur dann angemessene Vorkehrungen bereitstellen, wenn dies für sie keine unverhältnismäßige Belastung darstellt“. Es würden keine neuen Barrierefreiheitsstandards normiert und keine Berichts- und Dokumentationspflichten eingeführt. Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache Zudem ist die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit geplant. Ziel sei es, die Behörden auf Bundesebene zu beraten, damit sie mehr öffentliche und politische Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass benachteiligte Personen Beseitigung oder Unterlassung der Benachteiligung verlangen können. Gegen öffentliche Stellen nach Paragraf 12 sollen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Künftig sollen neben Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken auch alle Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Außerdem sollen die Behörden die Pflicht haben, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen. Schärfere Pflicht zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit Schließlich wird auch die Pflicht des Bundes zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit verschärft. Bauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen von Bauaufgaben des Bundes entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Der Bund solle vorhandene Barrieren in für den Publikumsverkehr öffentlich zugänglichen Gebäudeteilen der Bestandsbauten bis 2035 abbauen. Das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen will die Bundesregierung mit dem Entwurf stärken. Dazu soll die frühzeitige Beteiligung der beauftragten Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben normiert werden, „soweit die Vorhaben Fragen der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren“. Erster Antrag der AfD-Fraktion Die AfD fordert in ihrem Antrag (21/3668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den leichteren Zugang zu Assistenzhunden durch den Abbau bürokratischer Hürden. Konkret verlangt sie einen Gesetzentwurf, der die aktuellen Regelungen durch ein nach niederländischem Vorbild ausgestaltetes, vereinfachtes Prüfungs- und Anerkennungsverfahren ersetzt. Ferner soll eine Übergangsregelung normiert werden, der zufolge ab Juli 2024 durchgeführte Prüfungen von Assistenzhunden nach niederländischem Vorbild entsprechend den Inhalten der Assistenzhundeverordnung aus nicht zugelassenen Ausbildungsstätten für die Dauer von zwölf Monaten anerkannt werden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung soll für Betroffene mit nachweislichem Verfahrensstillstand ein Härtefallfonds sowie ein Gebührenmoratorium einrichtet werden. Antrag der Grünen Die Grünen fordern in ihrem Antrag (21/5335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Barrierefreiheit in sämtlichen Bereichen des Alltags zum Grundprinzip für eine inklusive und moderne Gesellschaft zu machen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibe weit hinter diesem Anspruch zurück. „Zwar wird ein Diskriminierungsverbot für private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen eingeführt, auf wirklich wirksame Instrumente zu dessen Durchsetzung jedoch vollständig verzichtet: Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche werden ausgeschlossen, selbst kleinste bauliche Veränderungen pauschal als für Unternehmen 'unverhältnismäßig' definiert und bauliche Barrieren bei öffentlich zugänglichen Bundesbauten sollen erst bis 2045 abgebaut werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie verlangen deshalb unter anderem, privatwirtschaftliche Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen gesetzlich zur Herstellung von Barrierefreiheit zu verpflichten, wenn sie kommerziell Güter und Dienstleistungen anbieten, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Die pauschale Einstufung baulicher Veränderungen und Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen als '"unverhältnismäßig und unbillig" für Unternehmen soll aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen werden. Die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention im BGG soll als ein einklagbares Recht ausgestaltet und deren Verweigerung als Tatbestand der Benachteiligung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgenommen werden. Ferner soll das BGG so geändert werden, dass eine Beweislastumkehr eingeführt wird, nach der im Falle einer geltend gemachten Benachteiligung durch einen Träger öffentlicher Gewalt dieser die Beweislast dafür trägt, dass kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorliegt. Dies soll auch für private Anbieter gelten. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/5569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)); die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen. „Unsere Gesellschaft ist immer noch voller Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben erschweren. Ganz im Gegenteil mehren sich die Stimmen, die fordern, ausgerechnet bei Inklusion und Teilhabe zu sparen. Gerade erst veröffentlichte der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, das drastische Kürzungen in Milliardenhöhe nicht nur, aber auch im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderung diskutiert. So werden Menschenrechte zu Verhandlungsmasse und Menschen mit Behinderung zum bloßen Kostenfaktor degradiert“; lautet ihre Kritik. Die Linke fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zur vollumfänglichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) und zur vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung beiträgt. Dies soll unter anderem gewährleistet werden, indem sämtliche Bestandsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bis spätestens 2035 vollständig barrierefrei umgebaut werden. Ferner sollen sämtliche öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Umsetzung weitgehender Barrierefreiheit verpflichtet werden. Außerdem soll die Regierung eine Evaluation sämtlicher Gesetze und Rechtsvorschriften durchführen, die diese auf ihre Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention hin untersucht. Im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit soll sie darauf hinwirken, dass Anträge und Formulare mit Bezug auf Inklusion und Teilhabe sowie die Richtlinien zu deren Bearbeitung bundesweit vereinheitlicht werden mit dem Ziel, flächendeckend vergleichbare Lebensumstände für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. (che/hau/29.04.2026)

Parlament berät über Anträge zur Europapolitik

Die Europapolitik steht im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte am Donnerstag, 7. Mai 2026. Grundlage für die einstündige Debatte sind fünf Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Anträge der Grünen Der angekündigte Antrag mit dem Titel „Ein starker Europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds für Souveränität und neuen Wohlstand“ soll nach einstündiger Debatte dem federführenden Europaausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Bei den übrigen vier Anträgen handelt es sich darum, dass die Bundestag aufgefordert werden soll, gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes abzugeben. Darin heißt es, dass die Bundesregierung dem Bundestag Gelegenheit gibt, vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union eine Stellungnahme abzugeben, die die Regierung dann bei den Verhandlungen berücksichtigt. Der erste dieser vier Anträge, die den Beschluss einer solchen Stellungnahme vorsehen, trägt den Titel „Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit – Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichern“ und soll dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Beim Antrag „Eigenständiges LIFE-Programm sichern – Für ein nachhaltiges Europa und den Schutz von Umwelt, Natur und Klima“ soll nach der Überweisung der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit federführend bei den weiteren Beratungen sein. Diese Anträge liegen noch nicht vor. Zur Abstimmung stehen die Anträge mit den Titeln „30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen – LEADER-Programm sichern“ (21/4762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren, Europa zusammenführen“ (21/4763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu liegen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (21/5649(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5648(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Erster abzustimmender Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, sich für die Sicherung des EU-Förderprogramms LEADER einzusetzen. In ihrem Antrag (21/4762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verlangen die Abgeordneten, das Programm im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Das Programm trage zur Stärkung und Weiterentwicklung ländlicher Räume bei und beruhe auf dem „Bottom-up“-Ansatz, bei dem lokale Akteure eigene Entwicklungsstrategien erarbeiten. Sein Fortbestand sei im Vorschlag für den neuen Finanzrahmen jedoch nicht gesichert. „Lediglich als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist LEADER danach verpflichtend, allerdings ohne Mindestquote und ausschließlich mit einem engen landwirtschaftlichen Bezug, der den Anforderungen ländlicher Räume nicht gerecht wird“, heißt es. Die Bundesregierung soll sich den Angaben zufolge auf EU-Ebene unter anderem für eine verpflichtende Umsetzung von LEADER, für eine Mindestquote auf dem bisherigen Mittelniveau sowie für einen sektorübergreifenden Förderansatz einsetzen. Zudem fordern die Abgeordneten, den EU-Beteiligungssatz auf einem hohen Niveau zu halten, damit auch finanzschwache Regionen weiterhin profitieren können. Zweiter abzustimmender Antrag der Grünen Mit diesem Antrag (21/4763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Stärkung der Höfe, den Schutz des Klimas und die Bewahrung der Artenvielfalt einzusetzen. Die Abgeordneten verlangen, dies im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025, zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der nächsten Förderperiode (2028 bis 2034) verfehle diese Ziele eklatant, heißt es im Antrag. Statt den notwendigen ökologischen und sozialen Aufbruch einzuleiten, zementiere er überholte Strukturen und drohe den Fortschritt der letzten Jahre zurückzudrehen. Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ Die Bundesregierung soll sich daher nach dem Willen der Grünen auf EU-Ebene für die Weiterführung und den Ausbau des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ einsetzen. Dafür sei es unter anderem nötig, Anpassungen im Vorschlag der EU-Kommission vorzunehmen. So sollten zum Beispiel EU-weit einheitliche ambitionierte ökologische, auf Umwelt-, Klima- und Tierschutz einzahlende Standards sowie soziale Mindeststandards als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus der GAP eingeführt werden, „damit es nicht zu einem Unterbietungswettbewerb im Binnenmarkt kommt“. (mis/hau/29.04.2026)

Neuausrichtung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung

„Deutschland braucht mehr Kinder – Neuausrichtung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung“, lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals berät. Nach einstündiger Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag den Ausschüssen überwiesen werden. Wer bei den weiteren Beratungen federführend sei soll, ist derzeit noch offen. (hau/27.04.2026)

Wahl des Bundesrechnungs­hof-Präsidenten und der SED-Opferbeauftragten

Der Bundestag wählt am Donnerstag, 7. Mai 2026, einen neuen Präsidenten des Bundesrechnungshofes und die SED-Opferbeauftragte. Die Bundesregierung hat als Nachfolger des nach zwölfjähriger Amtszeit scheidenden Bundesrechnungshof-Präsidenten Kay Scheller den CDU-Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling vorgeschlagen. Der 53-jährige Jurist aus dem nordrhein-westfälischen Wahlkreis Krefeld I – Neuss II gehört dem Bundestag seit 2009 an. Heveling hatte sich am 15. April in der Sitzung des Haushaltsausschusses als Kandidat für das Amt des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vorgestellt. Scheller war am 30. Juni 2014 vom damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes ernannt worden. Zwölfjährige Amtszeit Nach dem Gesetz über den Bundesrechnungshof wählen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat jeweils ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Der Bundestag wählt in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Der Bundespräsident ernennt die Gewählten. Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen. am 5. März 2026 hatten Bundestag und Bundesrat die frühere Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, zur Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes gewählt. Sie trat ihr Amt zum 19. März an. Wahl der SED-Opferbeauftragten Ebenfalls in geheimer Wahl wählt der Bundestag im Anschluss die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag gemäß Paragraf 5 des SED-Opferbeauftragtengesetzes. Dazu haben CDU/CSU und SPD in einem gemeinsamen Wahlvorschlag (21/5673(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Amtsinhaberin Evelyn Zupke für die Wiederwahl nach erster fünfjähriger Amtszeit vorgeschlagen. Zupke war vom Bundestag am 10. Juni 2021 erstmals in dieses Amt gewählt worden. Eine einmalige Wiederwahl nach der ersten Amtszeit ist zulässig. Der Bundestag wählt die SED-Opferbeauftragte ohne Aussprache mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Vorschlagsberechtigt sind der Ausschuss für Kultur und Medien, die Fraktionen und Gruppen von Abgeordneten, die mindestens so viele Mitglieder haben, wie nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für die Bildung einer Fraktion erforderlich sind. Zur SED-Opferbeauftragten sind Deutsche wählbar, die das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen und das 35. Lebensjahr vollendet haben. Nicht gewählt werden kann, wer Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des Paragrafen 6 Absatz 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gewesen ist. Ebenso ausgeschlossen ist die Wahl einer Person, die gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße ihre Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. (vom/scr/30.04.2027)

Wahl des Präsidenten des Bundesrechnungshofes

Der Bundestag wählt am Donnerstag, 7. Mai 2026, einen neuen Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Bundesregierung schlägt als Nachfolger des scheidenden Amtsinhabers Kay Scheller den CDU-Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling vor. Der 53-jährioge Jurist aus dem nordrhein-westfälischen Wahlkreis Krefeld I – Neuss II gehört dem Bundestag seit 2009 an. Heveling hatte sich am 15. April in der Sitzung des Haushaltsausschusses als Kandidat für das Amt des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vorgestellt. Scheller war am 30. Juni 2014 vom damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes ernannt worden. Zwölfjährige Amtstzeit Nach dem Gesetz über den Bundesrechnungshof wählen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat jeweils ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Der Bundestag wählt in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Der Bundespräsident ernennt die Gewählten. Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen. am 5. März 2026 hatten Bundestag und Bundesrat die frühere Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, zur Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes gewählt. Sie trat ihr Amt zum 19. März an. (vom/scr/27.04.2027)