Nach der Niederlage vor dem Bayerischen VerfGH will Dieter Reiter nun nach Karlsruhe. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.
Weiterlesen
Sportvereine genießen ein Steuerprivileg, das ihnen nach höchstrichterlichen Urteilen nicht zusteht. Der BFH rügt in einer neuen Entscheidung Bund und Finanzbehörden deutlich.
Weiterlesen
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Verordnung Auf Drängen des Bundesrates ergänzt die Bundesregierung die Verordnung zur Durchführung der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gas-Verordnung.
Recht und Verbraucherschutz/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag unter dem Titel "Faire Mieten jetzt - Schutz und Aufklärung für Mieterinnen und Mieter" vorgelegt.
Sport und Ehrenamt/Antwort Die Bundesregierung äußert sich zur Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zu Antisemitismus im Sport.
Inneres/Unterrichtung Die Nettozuwanderung nach Deutschland ist laut dem als Unterrichtung vorliegenden "Migrationsbericht 2024" im Berichtsjahr um 35,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.
Finanzen/Antrag Die AfD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, "die Grundsteuer für sämtliches Eigentum an Grundstücken und Gebäuden, unabhängig von der Nutzung, zum 1. Januar 2026 vollständig abzuschaffen".
Inneres/Antwort Um den Bau eines neuen Abschiebeterminals am Flughafen München geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Mehrere Airlines müssen wegen illegaler Preisabsprachen tief in die Tasche greifen, die Lufthansa profitierte von der Kronzeugenregelung. Der Fall ging bis vor das höchste europäische Gericht.
Weiterlesen
Wer in einem anderen Mitgliedstaat erfolglos um Asyl nachgesucht hat, kann in Deutschland einen Zweitantrag stellen. Aber Achtung: Nicht jeder zweite Antrag ist auch ein Zweitantrag im Sinne des deutschen AsylG, zeigt das BVerwG auf.
Weiterlesen
Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Grundsteuer vollständig abschaffen – Eigentum schützen, Mieter entlasten“ (21/4277) stand am Donnerstag, 26. Februar 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, die Grundsteuer für sämtliches Eigentum an Grundstücken und Gebäuden, unabhängig von der Nutzung, zum 1. Januar 2026 vollständig abzuschaffen, um "Eigentum nachhaltig zu entlasten und soziale Gerechtigkeit wiederherzustellen". Zudem solle das Grundgesetz so geändert werden, dass die Länder an der Erhebung einer länderbezogenen Grundsteuer gehindert sind. Zeitnah sollten bundeseinheitliche Ausgleichsmechanismen geschaffen werden, die die durch Wegfall der Grundsteuer entstehenden Mindereinnahmen der Kommunen "vollständig kompensieren". Die Kompensation solle vor allem durch Änderung der Beteiligungsquoten der Gemeinden an der Einkommensteuer sowie durch eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils hergestellt werden, so die Fraktion. Dabei sei sicherzustellen, dass die Gemeinden einen dem bisherigen Aufkommen der Grundsteuer entsprechenden Ausgleich erhalten, der sich an objektiven Kennziffern wie Einwohnerzahl, Steuerkraftmesszahl und Flächenausdehnung orientiert. Der Bund solle dem Antrag zufolge gewährleisten, dass die Anpassung aufkommensneutral zwischen Ländern und Kommunen geschieht und keine zusätzlichen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger entstehen. Vorzusehen sei auch eine gesetzliche Begrenzung drastischer Hebesatzsteigerungen durch Kommune, um "unzumutbare Steuerbelastungen" zu verhindern. (hau/26.02.2026)
Ärztliche Zwangsmaßnahmen sollen künftig in eng umgrenzten Fällen auch außerhalb eines Krankenhauses vorgenommen werden dürfen – etwa in Betreuungseinrichtungen. Mit der Änderung sollen Vorgaben des BVerfG umgesetzt werden.
Weiterlesen
There is arguably a tension at the heart of the FCA’s attitude to crypto, particularly in the retail sector. On the other hand, the FCA has made positive noises about being instrument neutral and not blocking the legitimate growth of the sector.
The Pensions Regulator’s (TPR) Determinations Panel has ordered that the assets of a scheme must vest in the independent trustee under section 9 of the Pensions Act 1995.
With multi employer CDC schemes on the horizon, TAS 310 is being reviewed to address new actuarial risks and ensure fair outcomes across diverse employers.
The Ombudsman confirmed that for pre-2021 transfers, trustees could reasonably require specialist legal opinions to verify an overseas scheme’s status to satisfy themselves that the receiving scheme met statutory conditions.
The Ombudsman found that a member’s vague verbal queries about a large pension increase were not enough to stop recovery of an overpayment.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz der Bundesregierung verabschiedet. In dem vom Wirtschaftsausschuss geänderten Gesetzentwurf zur „Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (21/2506, 21/3203) werden rechtliche Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf geschaffen. Der Bundestag beschloss auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zudem die Annahme einer Entschließung. CDU/CSU und SPD stimmten für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung und für die Entschließung, die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten in beiden Fällen dagegen. Zur Abstimmung lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4326) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzes sei es, laut Regierung, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. Die vorgeschlagenen Regelungen beschleunigten die Verfügbarkeit von Wasserstoff und sorgten für bessere Rahmenbedingungen beim Wasserstoffhochlauf, heißt es in dem Entwurf. Der Gesetzentwurf erfasse die gesamte Lieferkette von der Herstellung über den Import und die Speicherung bis zum Transport von Wasserstoff. Die Verfahren dafür sollen einfacher, digitaler und schneller werden. So soll der Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur demnach im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Verfahren im Wasserrecht will man durch kurze Fristen für Genehmigungsbehörden beschleunigen. Außerdem soll es im Energiewirtschaftsrecht Erleichterungen für die Genehmigung von Wasserstoffleitungen geben. Der Entwurf stehe im Kontext der Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und trage dazu bei, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, heißt es in der Vorlage. Der Vorschlag trage auch dazu bei, bezahlbare, verlässliche, nachhaltige und moderne Energie bereitzustellen. Änderungen im Ausschuss Durch einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf am 25. Februar im Ausschuss für Wirtschaft und Energie in einigen Punkten ergänzt. So erlaubt das Gesetz auch die Errichtung des Betriebs und die Änderung von Anlagen zur Umwandlung von Wasserstoffderivaten und flüssigen organischen Wasserstoffträgern zu Wasserstoff. Außerdem werden Anlagen zum Import von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, beispielsweise Power-to-Liquid-Produkte (PtL-Produkte), mit aufgenommen. PtL-Produkte sind synthetische, flüssige Kraftstoffe und Rohstoffe, die durch Elektrolyse mit erneuerbarem Strom hergestellt werden. Hauptprodukte sind flüssige E-Fuels wie Kerosin, Diesel und Benzin, die zur Dekarbonisierung von Flug-, Schiffs- und Lkw-Verkehr beitragen sollen. Ferner werden auch Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff unter Nutzung von Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid in den Anwendungsbereich aufgenommen. Damit sind Dampfreformierungsanlagen erfasst, die unter Nutzung der Kohlendioxid-Abscheidung (CCS) kohlenstoffarmen Wasserstoff erzeugen. Entschließung verabschiedet Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses beschloss der Bundestag eine Entschließung. Darin wird auf die Bedeutung von Transformationsprojekten der Hafeninfrastruktur mit dem Ziel verwiesen, den Bau sowie Ausbau von Produktions- und Lagerstätten für Energieträger und erneuerbare Energieanlagen in den Häfen zu beschleunigen und zu unterstützen. Außerdem soll sichergestellt werden, kleine und mittlere Unternehmen und vor allem kleine Handwerksbetriebe im Rahmen des Wasserstoffhochlaufs zu berücksichtigen. Zudem soll die Bundesregierung sich für eine Verlängerung der Strompreiskompensation und die Erhaltung der geltenden Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure einsetzen. Die Bundesnetzagentur soll zudem prüfen, in welchem Umfang die wirtschaftlichen Besonderheiten von Elektrolyseuren auch künftig berücksichtigt werden können.. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme (21/3203) zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Länderkammer hatte 32 Änderungsvorschläge eingebracht. Unter anderem wollten die Bundesländer den Anwendungsbereich des Wasserstoffhochlaufs auf die industrielle Endnutzung ausweiten. Der Erweiterungsvorschlag betrifft die industrielle Endnutzung von Wasserstoff in emissionsintensiven Sektoren wie der Stahl- oder Chemieindustrie sowie in der Prozesswärmeerzeugung. Der Gesetzentwurf fokussiere ausschließlich die Versorgungsinfrastruktur – also die Erzeugung, Speicherung, den Transport und den Import von Wasserstoff, was jedoch nur die vorgelagerte Wasserstoffwertschöpfungskette abbilde. Die Bundesregierung stimmte dem Vorschlag des Bundesrates nicht zu. Der Anwendungsbereich sei insbesondere auf die Herstellung und Bereitstellung von Wasserstoff zugeschnitten. Die Nutzung von Wasserstoff etwa in der Industrie beziehe sich auf eine nicht bestimmbare Anzahl von Anlagenkategorien und sei nicht Gegenstand und Ziel dieses Gesetzes. Zudem sei eine Abgrenzung bei der Nutzung von Wasserstoff und anderen Brennstoffen im Einzelfall nicht vollzugsfähig, heißt es in der Begründung der Bundesregierung. (nki/26.02.2026)
Das VG Köln stoppt vorerst die Hochstufung der AfD zur gesichert extremistischen Bestrebung. Zwar sieht das Gericht verfassungsfeindliche Tendenzen im Wahlprogramm, doch diese prägen laut Beschluss bis jetzt nicht die Gesamtpartei.
„Demokratische Schule schützen, Lehrkräfte stärken“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4275), den der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, die Schulen besser bei der Demokratievermittlung zu unterstützen und demokratische Strukturen an Schulen zu stärken. Sie kritisiert darin, dass die AfD „einen gezielten Angriff auf die demokratische Kultur unserer Schulen“ führe, der Lehrkräfte einschüchtern und demokratiepädagogische Arbeit erschweren solle. Hierfür habe sie in der Vergangenheit unter anderem Denunziationsportale eingerichtet, auf denen Lehrkräfte anonym gemeldet werden sollten. Die Linke fordert von der Bundesregierung unter anderem, eine politische Aufklärungskampagne bezüglich des Neutralitätsbegriffs zu starten, „die die Verunsicherung von Lehrkräften adressiert und die die relevanten Institutionen und Fachverbände mit einbezieht“. Auch soll die tatsächliche Rechtslage einer breiteren Öffentlichkeit, insbesondere innerhalb und im Umfeld von Bildungseinrichtungen, bekannt gemacht werden, etwa durch Plakate, Flyer, Webseite und Social Media. Den Lehrkräften müsse die benötigte Unterstützung in Form von bestmöglicher demokratiepädagogischer Qualifizierung gegeben werden. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Neuauflage der Qualitätsoffensive Lehrerbildung dürfe nicht als Projektförderung, sondern müsse als flächendeckende Strukturförderung endlich umgesetzt werden, heißt es weiter in dem Antrag. (che/hau/25.02.2026)