Aktuelle Nachrichten
Gliederung der Heimatschutzdivision erläutert
Nachbesserungen bei Nachhaltigkeitsberichterstattung
Keine Überarbeitung des Nationalen Aktionsplan Integration
Keine Details zu NSU-Ermittlungen
Familiennachzug: Auch zu mittlerweile volljährigem Minderjährigen?
Eine Person kommt allein und noch minderjährig nach Deutschland, wo sie internationalen Schutz beantragt. Während der Antrag geprüft wird, wird sie volljährig. Was das für den Nachzug der Eltern bedeutet, hat der EuGH schon 2018 entschieden. Doch jetzt geht es um einen Sonderfall.
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Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (PDF)
Sinti und Roma diffamiert: Geraer Richter entgeht Prozess wegen Volksverhetzung
Es bleibt dabei: Gegen den Vizepräsidenten des VG Gera wird es keinen Strafprozess wegen des Verdachts der Volksverhetzung geben. Seine abfällige Behauptung über Sinti und Roma erfülle nur den Tatbestand der Beleidigung, bestätigt das OLG Thüringen die Auslegung der Vorinstanz.
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Jurafuchs-Umfrage: Jeder vierte Jurastudent lernt mehr als 40 Stunden pro Woche
Mehr als jeder Vierte arbeitet im Jurastudium intensiver als in einem Vollzeitjob. Nur wenige wollen später in einer Großkanzlei arbeiten. Staatsdienst, mittelständische Kanzleien und Unternehmen sind besonders gefragt. Das ergibt eine Umfrage der Jura-App Jurafuchs.
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Deutsches Institut für Menschenrechte sieht deutlichen Nachholbedarf
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat seinen Jahresbericht für 2024 vorgestellt. Es warnt in seinem Bericht davor, dass "Kriege, Krisen, das Erstarken autoritärer Kräfte und das zunehmende Erodieren der multilateralen Ordnung" Menschenrechte und ihre Kontrollgremien bedrohten.
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03.11.2025 | Thomas Strobl nimmt an der 17. Sitzung des Europol-Kontrollgremiums teil | Europäisches Parlament, Brüssel
Vortrag zu Haushaltsführungsschaden: Die Hürde nicht zu hoch legen
Der BGH erinnerte an die Möglichkeit, den Schaden zu schätzen: Wer unfallbedingt Probleme im Haushalt habe, dürfe nicht an überzogenen Erwartungen an die Begründung scheitern. Das OLG hatte den Vortrag einer Verletzten als zu pauschal verworfen – zu Unrecht, wie der BGH nun klarstellte.
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