Human Rights Watch: Flüchtlinge

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Letztes Update: vor 3 Jahre 39 Wochen

Nicht nur China: COVID-19 könnte ganz Asien verwüsten

Mi, 27.05.2020 - 17:20

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Was bereitet Ihnen am meisten Sorgen bezüglich des Coronavirus in Asien?

Da die Testmöglichkeiten in den meisten Teilen Asiens sehr schlecht sind, haben wir keinen Überblick darüber, wie viele Infizierte es wo gibt. Überfüllte Städte, in denen soziale Distanzierung nur schwer oder gar nicht möglich ist, haben auch eine sehr schlechte öffentliche Gesundheitsinfrastruktur. Im Verhältnis zur Bevölkerung gibt es viel zu wenig Ärzte und Pflegepersonal und die Krankenhäuser sind schlecht ausgestattet. Und das an Orten, wo massive Armut herrscht, wo Menschen einen Großteil ihrer Gesundheitsversorgung aus eigener Tasche bezahlen müssen. Wir alle befürchten, dass es in weiten Teilen der Region zu einem explosionsartigen Anstieg von Krankheits- und Todesfällen kommen könnte.

Welche Reaktionen von Regierungen auf das Virus gibt es, die im Einklang mit den Menschenrechten stehen?

Das Recht auf Leben ist das grundlegendste Recht und das Recht auf Gesundheit ist von zentraler Bedeutung, um die Ausbreitung dieser Krankheit einzudämmen und die Erkrankten zu behandeln. Auch wenn uns nicht wohl dabei ist, wenn wir sehen, wie die Freizügigkeit und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, so können Ausgangssperren, wenn sie richtig durchgeführt werden, viele Menschenleben retten. Singapur hat das Recht auf Gesundheit ernst genommen und ist führend in der Unterstützung von Arbeitern in diesen Zeiten. Indien befindet sich mitten in einem 21-tägigen Lockdown, was nicht einfach ist, wenn man bedenkt, dass dort über eine Milliarde Menschen leben. Viele von ihnen leben von der Hand in den Mund. Taiwan hat sofort gehandelt, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Südkorea korrigierte seine anfangs nachlässige Reaktion. Großveranstaltungen wurden verboten, die Tests wurden ausgeweitet. Da die Infektions- und Todeszahlen in Südkorea drastisch zurückgegangen sind, betrachten viele Menschen das Land als Vorbild.

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People in protective face masks pull carts through a narrow alley in a fresh market in Bangkok, Thailand, April 9, 2020.

© 2020 AP Photo/Gemunu Amarasinghe

Welche Reaktionen von Regierungen auf das Virus verletzten die Menschenrechte?

Viele Länder haben im Bereich der öffentlichen Gesundheit versagt, oft weil sie die Interessen der Wirtschaft über jene der öffentlichen Gesundheit gestellt haben. Der pakistanische Premierminister Imran Khan sagte zum Beispiel, dass er aufgrund der Auswirkungen auf die vielen armen Menschen des Landes keine Geschäftsschließungen anordnen würde, egal wie schlimm die Pandemie werde. Inzwischen hat er seine Strategie zwar geändert. Aber er hätte schon früher vernünftige Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ergreifen sollen, um die Menschen zu schützen. Gleichzeitig hätte er finanzielle Hilfen zur Verfügung stellen sollen, damit arbeitslose Arbeiter die Krise überstehen können. Thailand hatte schon früh viele Fälle, aber die Regierung hat die Zahlen frisiert, um den Tourismus nicht einbrechen zu lassen. Und jetzt ist die Insel Phuket buchstäblich abgeriegelt - man kommt weder hin noch weg.

Außerdem gibt es in der Region viele autoritär geführte Staaten und Diktaturen. Solche Regierungen könnten eine Chance wittern, ihre Macht zu festigen oder auszubauen. In Kambodscha begrüßte Hun Sen, einer der dienstältesten Autokraten der Welt, ein Kreuzfahrtschiff, das zuvor in keinem anderen Hafen hatte anlegen können. Er ließ die Menschen von Bord gehen, ohne sie angemessen testen zu lassen. Er hielt Pressekonferenzen ab, schüttelte Hände, umarmte Passagiere und kritisierte Journalisten, die Gesichtsmasken trugen. Ende Februar sagte er im Grunde immer noch, das Coronavirus existiere nicht wirklich.

Als nächstes schlug Hun Sen ein Notstandsgesetz vor, das ihm nahezu grenzenlose Befugnisse für einen unbegrenzten Zeitraum einräumt. Dazu gehören auch Kriegsbefugnisse. Das Gesetz erlaubt der Regierung außerdem, sämtliche E-Mails zu lesen und Telefongespräche abzuhören. Solche Maßnahmen dienen nicht dem Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Ähnliche Reaktionen sehen wir in Thailand, Kambodscha und China, wo die Regierungen versuchen, Kritiker zum Schweigen zu bringen.

Von überall auf der Welt erreichen uns Berichte über einen dramatischen Anstieg der Fälle von häuslicher Gewalt. Die Familien sitzen zuhause fest, sind gestresst, hocken auf engem Raum aufeinander und kämpfen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Opfer sind zuhause mit den Tätern gefangen, und die Regierungen haben wenig getan, um den Opfern zu helfen. Die malaysische Regierung verfolgte einen besonders sexistischen Ansatz und riet Frauen, es zu vermeiden, ihren Männern auf die Nerven zu gehen, um „eine positive Familienbeziehung aufrechtzuerhalten, während die Männer von zu Hause aus arbeiten“.

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Indians, some wearing protective masks as a precaution against COVID-19, wait to buy train tickets at Chhatrapati Shivaji Terminus in Mumbai, India, March 20, 2020.

© 2020 AP Photo/Rajanish Kakade

Was passiert, wenn die Fabriken in Asien schließen?

Asien ist im Grunde Produktionsstätte für die ganze Welt. Seit Jahren wandern Massen von Menschen aus ländlichen Gebieten ab, um in den großen Städten zu arbeiten. Jetzt gibt es in vielen Regionen wegen der Abriegelungen keine Arbeit mehr. Ende März drängten sich 80.000 Menschen in Bangkok in einem einzigen Busbahnhof zusammen, um in ihre Heimatprovinzen im Norden und Nordosten des Landes zurückzukehren. Manche hatten Angst vor einem Lockdown, andere fürchteten, aufgrund der Pandemie ihre Arbeit zu verlieren. In Indien kehrten Zehntausende Wanderarbeiter in ihre Dörfer zurück; einigen blieb nichts anderes übrig als zu Fuß nach Hause zu gehen, nachdem der Lockdown angekündigt und der öffentliche Verkehr ausgesetzt worden waren. Niemand weiß, wie viele von ihnen mit dem Virus infiziert waren und wie viele weitere Menschen sich in der Folge angesteckt haben. Da in den ländlichen Gebieten Asiens eigentlich gar nicht getestet wird, werden wir, wenn überhaupt, sehr lange nicht erfahren, wie sich die Situation in verschiedenen Ländern abgespielt hat.

Die Menschen, die in Textilfabriken arbeiten, etwa in Bangladesch, Kambodscha, Myanmar und Indonesien sind meist Frauen, die in überfüllten Unterkünften leben. Angesichts der Auftragsstornierungen großer Modeunternehmen haben jedoch viele Fabriken geschlossen, ohne die Arbeiterinnen und Arbeiter für die bereits geleistete Arbeit zu bezahlen. Mehr als eine Million Arbeiterinnen und Arbeiter in Textilfabriken in Bangladesch wurden aufgrund des Coronavirus entlassen, die meisten ohne irgendeine Abfindung.

Aus Gründen der öffentlichen Gesundheit ist die Schließung von Fabriken ein richtiger Schritt. Die Konsequenz ist jedoch, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter ohne die nötigen sozialen Hilfsmaßnahmen nicht genug zu essen haben werden, ebenso wie die Familien, die sie versorgen müssen. Auch das wird zu einer Krise der öffentlichen Gesundheit führen. Die Herausforderung besteht darin, einen wirksamen Schutz der öffentlichen Gesundheit zu implementieren und gleichzeitig die vorhersehbaren wirtschaftlichen Folgen für die gefährdeten Menschen abzuschwächen.

Die Regierungen sollten mit internationalen Gebern, Bekleidungsunternehmen und Finanzinstitutionen wie der Weltbank zusammenarbeiten, um den Arbeitern und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Die Unternehmen sollten zumindest für bereits hergestellte Waren bezahlen, damit die Arbeiterinnen und Arbeiter hierfür ihren Lohn erhalten.

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People stand in a queue to get their refills of cooking gas cylinders in Mumbai, India, March 26, 2020.

© 2020 AP Photo/Rajanish Kakade

China hat die COVID-19-Krise stark geprägt, zunächst durch das Zurückhalten von Informationen über die Gefährlichkeit des Virus, aber auch durch sein aggressives Vorgehen, um die Ausbreitung einzudämmen. Was sagen Sie dazu?

Wir haben jetzt erlebt, was in einer Einparteiendiktatur während einer Krise des öffentlichen Gesundheitswesens passiert. Die meisten Experten sind sich einig, dass die Zahl der Infektionen und Todesfälle in China grob unterschätzt wird. Hätte die erste Reaktion der chinesischen Regierung auf die Krise in Wuhan darin bestanden, offen und transparent zu kommunizieren, anstatt die unabhängige Nachrichtenberichterstattung zu zensieren, und hätte sie Informationen an die Öffentlichkeit weitergegeben, anstatt Ärzte zu bestrafen, die Alarm schlugen, wären die Folgen in China und weltweit weitaus weniger dramatisch. Es ist sogar möglich, dass es dann zu keiner globalen Pandemie gekommen wäre. 

Sobald diese Krise vorüber ist, müssen Präsident Xi Jinping und die Führung der Kommunistischen Partei Chinas zur Rechenschaft gezogen werden.

Ausgangssperren können verhängt werden, aber sie müssen absolut notwendig und verhältnismäßig sein. Die Menschen brauchen Lebensmittel, Medikamente und andere Unterstützung. Die Quarantäne, die China über rund 60 Millionen Menschen verhängte, war übermäßig breit angelegt und die Rechte der Menschen wurden hierbei kaum respektiert. Trotz strenger Zensur gab es viele Berichte über Menschen in Quarantäne, die Schwierigkeiten hatten, medizinische Versorgung und Dinge des täglichen Bedarfs zu erhalten, und es gab erschreckende Berichte über Todesfälle und Krankheiten während der Quarantäne.

Gleichzeitig verurteilen wir aufs Schärfste die rassistische, antiasiatische Rhetorik, mit der US-Präsident Donald Trump und US-Außenminister Mike Pompeo über das Virus sprechen, eine Rhetorik, die ihnen und ihrer fremdenfeindlichen Politik billige Pluspunkte einbringen soll. Wir verurteilen auch den Rassismus, den Asiaten in vielen Ländern der Welt erleben.

Wie sind die Länder Asiens in Bezug auf die Infrastruktur auf den Umgang mit COVID-19 vorbereitet?

In Asien findet man praktisch jedes Stadium von Infrastruktur und wirtschaftlicher Entwicklung. Da gibt es Japan, Singapur, Taiwan und Südkorea, das sind vollentwickelte Volkswirtschaften. Dann gibt es Länder mit mittlerem Einkommen wie Malaysia und Thailand, die über eine ziemlich gute Infrastruktur in städtischen Gebieten verfügen, aber über eine weniger gute in ländlichen Regionen. Und dann sind da noch Länder wie China, Indien, Pakistan, Bangladesch und Indonesien, die bevölkerungsreichsten Länder Asiens. Hier hat die Elite Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung, die unteren und mittleren Bevölkerungsschichten werden jedoch nur durch ein schwaches öffentliches Gesundheitssystem versorgt.

Afghanistan steht vor besonderen Herausforderungen. Das Gesundheitssystem ist sehr labil und die anhaltenden Kämpfe hindern die Regierung daran, auf die Pandemie zu reagieren.

Aber das größte Problem in dieser Krise, das nicht nur Asien betrifft, sind fehlende Tests auf COVID-19. In einigen Ländern Asiens wurden nur sehr wenige Menschen getestet.

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Rohingya refugees stand at the Kutupalong refugee camp, Cox’s Bazar, Bangladesh, April 1, 2020.

© 2020 AP Photo/Suzauddin Rubel

Wer ist in Asien am meisten durch das Virus gefährdet?

Ältere Menschen und Menschen mit chronischen Grunderkrankungen sind am stärksten betroffen. Wenn sie sich infizieren, wird es zu mehr Fällen mit schwerem Krankheitsverlauf und zu mehr Todesfällen komme. Allgemein betrachtet sind die Auswirkungen unverhältnismäßig stark unter den Armen und sozial Ausgegrenzten zu spüren. Das können ethnische und sprachliche Minderheiten sein, die möglicherweise keinen Zugang zu Informationen oder Gesundheitsversorgung haben. Dazu gehören auch Flüchtlinge, Gefangene, Menschen mit Behinderungen - insbesondere diejenigen, die eingesperrt oder fixiert sind - und viele weitere.

Nach der ethnischen Säuberungskampagne der Armee von Myanmar im Jahr 2017 leben nun rund eine Million muslimische Rohingya-Flüchtlinge in Lagern in der Nähe von Cox's Bazar in Bangladesch. Schon vor der COVID-19-Krise lebten Flüchtlinge dort in Armut auf engstem Raum, die Kinder konnten keine Schule besuchen. Es ist schwierig genug, sanitäre Einrichtungen, Unterkünfte und Gesundheitsstandards aufrechtzuerhalten, Abstandsregelungen einzuhalten ist praktisch unmöglich. Darüber hinaus weigert sich Bangladesch, Rohingya zu erlauben, SIM-Karten für Mobiltelefone zu besitzen. Der Internetempfang in den Lagern ist eingeschränkt, was den Zugang der Flüchtlinge zu Informationen über COVID-19 behindert. Die Situation ist also hochexplosiv.

Viele asiatische Länder haben eine hohe Zahl an Gefängnisinsassen. Die Haftanstalten und Gefängnisse sind überfüllt und unhygienisch. Die Philippinen haben mit einer Überbelegungsrate von 464 Prozent das am stärksten überfüllte Gefängnissystem der Welt - einige der Gefängnisse im Land sind um 500 Prozent überlastet. Wir haben eine Reihe von Regierungen dazu aufgerufen, die Gefangenen sowohl medizinisch als auch psychologisch angemessen zu versorgen. Wir haben sie auch aufgefordert, diejenigen freizulassen, denen geringe Vergehen vorgeworfen werden, ebenso Gefangene mit gesundheitlichen Problemen und andere, um eben diese Menschen zu schützen und das Ansteckungsrisiko zu verringern.

Kategorien: Menschenrechte

Griechenland: Flüchtlingskinder freilassen

Mi, 27.05.2020 - 17:20

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Ein Kind hält sich an einem Zaun fest, während griechische Polizisten ein Flüchtlingscamp bewachen.

© 2016 Reuters/Marko Djurica  (Athens) – Griechenlands Premierminister Kyriakos Mitsotakis soll Hunderte unbegleitete Flüchtlingskinder freilassen, die unter unhygienischen Bedingungen in griechischen Haftzentren und Polizeiwachen festgehalten werden, so Human Rights Watch heute angesichts des Starts einer Kampagne zur Befreiung der Kinder. Dadurch könnten die Kinder besser vor einer COVID-19-Infektion geschützt werden.

Die am 14. April 2020 beginnende Kampagne #FreeTheKids ruft dazu auf, Druck auf Premierminister Mitsotakis aufzubauen, um eine sofortige Freilassung der inhaftierten unbegleiteten Flüchtlingskinder und ihre Verlegung in sichere und kindgerechte Einrichtungen zu erreichen. Human Rights Watch initiiert diese Kampagne nach jahrelanger Recherche- und Lobbyarbeit zur Praxis der griechischen Behörden, Kinder einzusperren, die sich ohne Eltern oder Verwandte in Griechenland aufhalten. Human Rights Watch hat immer wieder an griechische Regierungen appelliert, diese schweren Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden.

„Es war schon immer falsch, diese Kinder in schmutzigen Gewahrsamszellen festzuhalten, doch jetzt können sie auch noch an COVID-19 erkranken“, so Eva Cossé, Griechenland-Expertin bei Human Rights Watch. „Die griechische Regierung trägt die Pflicht, diese menschenrechtswidrige Praxis zu beenden und dafür zu sorgen, dass schutzbedürftige Kinder die Zuwendung und Sicherheit erhalten, die sie benötigen.“

Laut dem Nationalen Zentrum für Soziale Solidarität, einer Regierungsbehörde, befanden sich am 31. März 331 Kinder im Gewahrsam der Polizei und warteten auf ihre Verlegung in eine Unterkunft – ein erheblicher Anstieg gegenüber Januar, als die Zahl noch bei 180 lag.

Infektionskrankheiten wie COVID-19 sind eine ernste Gefahr für die Bewohner geschlossener Einrichtungen wie Gefängnissen und Einwanderungshaftzentren. Diese bieten erfahrungsgemäß selbst unter Normalbedingungen keine angemessene Gesundheitsversorgung. In vielen Haftzentren sind selbst einfache Maßnahmen zur Verhütung eines COVID-19-Ausbruchs aufgrund von Überbelegung, Gemeinschaftstoiletten und schlechter Hygiene kaum umsetzbar.

Die griechischen Behörden beschreiben die Inhaftierung unbegleiteter Kinder als eine vorübergehende Schutzmaßnahme, die im besten Interesse der Kinder liege. In der Praxis wirkt die Inhaftierung jedoch alles andere als schützend. Nach griechischem Recht müssen unbegleitete Kinder in eine sichere Unterkunft gebracht werden. In Griechenland herrscht jedoch ein chronischer Mangel an Plätzen in geeigneten Einrichtungen, etwa Heimen für unbegleitete Kinder.

Wie die Recherchen von Human Rights Watch gezeigt haben, werden Kinder infolgedessen willkürlicher und lang andauernder Haft, menschenunwürdiger Behandlung sowie unhygienischen und herabwürdigenden Haftbedingungen unterworfen. Es kommt auch zur Inhaftierung mit Erwachsenen und zu Misshandlungen durch die Polizei. Die Haft verursacht bei den Kindern schwere langfristige Folgeschäden wie Entwicklungsstörungen, Angstzustände, Depressionen, posttraumatisches Stresssyndrom und Gedächtnisverlust. Die betroffenen Kinder haben meist keine Möglichkeit, medizinische Behandlung, psychologische Beratung oder juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Nur die wenigsten von ihnen wissen, warum und für wie lange sie inhaftiert sind.

Im Jahr 2019 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Griechenland in zwei Fällen wegen der menschenrechtswidrigen Inhaftierung unbegleiteter Kinder. Die Richter urteilten, die Inhaftierung der Kinder verletze ihr Recht auf Freiheit und die Bedingungen ihrer Haft stellten eine herabwürdigende Behandlung dar.

Am 24. November 2019 präsentierte der griechische Premierminister den Plan „Kein Kind alleine“, mit dem unbegleitete Kinder besser geschützt werden sollen, etwa durch die Schaffung zusätzlicher Heime. Die Initiative setzt dem System der „Schutzhaft“ jedoch kein Ende und setzt Kinder weiterhin der Gefahr einer folgenschweren Inhaftierung aus.

Griechenland muss seinen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte auch während der COVID-19-Pandemie nachkommen und zusätzliche Plätze in offenen, kindgerechten Einrichtungen schaffen, um die derzeit inhaftierten Kinder unterzubringen. Dazu gehören auch Hotels, Pflegefamilien sowie Privatwohnungen im Rahmen des Programms Unterstütztes Unabhängiges Wohnen für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren.

Die griechische Regierung sollte die Kapazitäten in Heimen zur längerfristigen Unterbringung ausbauen und ein funktionierendes und umfassendes System zur Pflegeunterbringungen schaffen, welches auch griechischen Kindern zugute kommen würde. Das griechische Recht und seine Rechtspraxis sollten angepasst werden, um sie mit internationalen Normen und Standards in Einklang zu bringen. Dazu muss klargestellt werden, dass die Inhaftierung von Kindern aus Gründen, die mit ihrem Aufenthaltsstatus zusammenhängen, eine Verletzung ihrer Rechte darstellt und niemals im Interesse des Kindes liegt. Dies gilt insbesondere für unbegleitete Kinder.

Kategorien: Menschenrechte

Das Coronavirus in Europa: Von Ausgangssperre bis Machtausweitung

Mi, 27.05.2020 - 17:20

Was sind Ihre größten Bedenken bezüglich des Coronavirus, das sich in Europa und Zentralasien verbreitet?

Europa ist eines der weltweiten Epizentren für COVID-19-Fälle. In Italien und Spanien gibt es furchtbar viele Todesfälle, wobei die Zahl der Toten jeden Tag dramatisch ansteigt, ebenso in Frankreich und Großbritannien. Wir sind wirklich besorgt um das Wohl der Menschen in der gesamten Region.

Aus menschenrechtlicher Sicht geht es darum, dass die Regierungen alles tun, um das Recht auf Gesundheit zu wahren und zu schützen. Das bedeutet auch, dass alle Menschen Zugang zu medizinischer Versorgung haben müssen. Der Schlüssel dazu ist der Schutz von Risikogruppen wie älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Vorerkrankungen. Diese Menschen müssen in einer Weise geschützt werden, die sie unterstützt und nicht einschränkt.

Human Rights Dimensions of COVID-19 Response

This document provides an overview of human rights concerns posed by the coronavirus outbreak and recommends ways governments and other actors can respect human rights in their response.

READ IT HERE Es geht um die Rechte von Frauen, die während der Krise den Großteil der Pflegearbeit leisten und um die damit verbundenen Risiken. Frauen sind zudem einem erhöhten Risiko häuslicher Gewalt während der Ausgangssperren ausgesetzt. Menschen in Gefängnissen oder Abschiebehaft sind aufgrund der überfüllten, manchmal unhygienischen Bedingungen einem hohen Risiko ausgesetzt. Und die Mitarbeiter des Gesundheitswesens, die an vorderster Front stehen, brauchen Schutz und Unterstützung - sie leisten die härteste Arbeit.

 

Welche Reaktionen von Regierungen auf das Virus schaden den Menschenrechten?

Einige Regierungen nutzen die COVID-19-Krise als Vorwand, um sich mehr Macht zu verschaffen. Am 30. März verabschiedete das ungarische Parlament ein drakonisches Notstandsgesetz, das es Ministerpräsident Orban ermöglicht, Gesetze auszusetzen, das Parlament zu umgehen und beliebig viele Dekrete zu erlassen. Beunruhigend ist, dass Journalisten und andere Menschen, die Kritik an Orban üben, beschuldigt werden können, „falsche Fakten“ oder „verzerrte Fakten“ zu verbreiten. Betroffenen würden hierfür Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren drohen. Dies ist ein Ausverkauf der Menschenrechte und der grundlegenden demokratischen Prinzipien der EU-Verträge. Dies alles erfolgt im Namen der Bekämpfung des Coronavirus.

Eine weitere Regierung, die unter dem Deckmantel der Bekämpfung der COVID-19-Krise Schritte zur Machtausweitung unternimmt, sitzt in Aserbaidschan. Im März wurde der prominente Oppositionsführer Tofig Yagublu unter dem Vorwurf des Rowdytums verhaftet, kurz nachdem der Präsident des Landes angekündigt hatte, er werde die Maßnahmen, die zur Bekämpfung des Coronavirus verabschiedet wurden, gegen die Opposition einsetzen.

Wir beobachten, wie Notstandsgesetze in der gesamten Region umgesetzt werden, um zu überprüfen, ob sie nicht missbraucht werden. In Großbritannien prüfen wir die Tatsache, dass die Regierung die Inhaftierung von Menschen aus Gründen der psychischen Gesundheit erleichtert hat. Sie hat auch die Mechanismen abgeschwächt, durch die Menschen, die soziale Betreuung benötigen, qualitativ hochwertige Unterstützung erhalten. Wir sind schockiert darüber, dass in Kasachstan Hunderte Menschen wegen Verstößen gegen die Quarantänebestimmungen inhaftiert wurden - und das zu einer Zeit, in der die Zahl der Gefängnisinsassen unbedingt reduziert werden muss.

Wie sehen Reaktionen auf das Virus aus, die im Einklang mit den Menschenrechten stehen?

Das ist eine echte Herausforderung für die Regierungen. Das müssen wir akzeptieren. Die Regierungen in der gesamten Region müssen unglaublich schmerzhafte politische Entscheidungen treffen. Es liegt im besten Interesse der Menschen, dass die Regierungen zum Schutz ihrer Gesundheit zum Teil drastische Maßnahmen ergreifen, etwa indem sie die Bewegungen der Menschen kontrollieren und Unternehmen schließen. Wenn sie diese Maßnahmen ergreifen, sollten die Regierungen hierfür entsprechende Fristen festlegen und über eine gute parlamentarische Kontrolle verfügen. Meistens ist das auch der Fall. Wir wissen das zu schätzen, aber wir müssen die Regierungen auch weiterhin zur Rechenschaft ziehen.

Viele Regierungen, nicht nur in den wohlhabenderen europäischen Ländern, haben versucht, den von der Krise wirtschaftlich schwer getroffenen Bürgern zu helfen. In Kirgisistan und Usbekistan wird Mietern, die ihre Rechnungen für Strom, Gas, Wasser oder ihren Internetanschluss nicht bezahlen können, mehr Zeit dafür eingeräumt. Kasachstan leistet monatliche Zahlungen an Menschen ohne Papiere und an Menschen, die kürzlich arbeitslos geworden sind.

Einige Länder setzen sich dafür ein, Frauen und Mädchen weiterhin Zugang zu Leistungen für die reproduktive Gesundheit zu ermöglichen. England, Schottland und Wales haben zum Beispiel angekündigt, Frauen zu erlauben, die für eine medikamentöse Abtreibung erforderlichen Tabletten zu Hause zu nehmen, anstatt hierfür in eine Klinik fahren zu müssen.

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Migrants gather as riot police guard a gate in Moria refugee camp on the northeastern Aegean island of Lesbos, Greece, March 16, 2020. 

© 2020 AP Photo/Panagiotis Balaskas

 

Was bedeutet COVID-19 für Flüchtlinge in Griechenland und anderswo?

Die Situation in vielen Teilen Griechenlands ist dramatisch. Auf den griechischen Inseln sind Zehntausende Menschen in Flüchtlingslagern zusammengepfercht, die eigentlich nur für ein paar Tausend Menschen ausgelegt sind. Die Regierung hat den ganzen März über die Annahme von Asylanträgen abgelehnt, was gegen EU-Recht und das Völkerrecht verstößt. Wir brauchen bessere Einrichtungen und eine Aufteilung der Asylsuchenden auf kleinere Einrichtungen - wie etwa Hotels und Wohnungen - in ganz Griechenland. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit Vorerkrankungen und andere Risikogruppen. Wir brauchen bessere Unterkünfte und bessere Waschgelegenheiten, wir brauchen ausreichend Toiletten und Seife. Und dies alles muss auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

Außerdem müssen die EU-Länder die Umsiedlung von Asylbewerbern aus Griechenland beschleunigen. Europa hat sich verpflichtet, 1.600 unbegleitete Kinder aus diesen schrecklichen Lagern aufzunehmen. Dies sollte schnell passieren.

Die Herausforderungen für Menschen, die in Abschiebehaft gehalten werden, bestehen in vielen Ländern. Wir glauben, dass dort eine besondere Gefahr einer Verbreitung des Virus besteht. Wir fordern die Regierungen auf, die Menschen freizulassen, deren Abschiebung nicht unmittelbar bevorsteht und die keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen.

Solche Freilassungen laufen gerade an. Spanien hat angekündigt, Menschen aus der Abschiebehaft zu entlassen. Belgien und Großbritannien haben in den vergangenen Wochen jeweils 300 Menschen freigelassen. So muss es weitergehen.

Wie gut sind die ECA-Länder auf COVID-19 vorbereitet, was ihre Infrastruktur betrifft?

Das Coronavirus legt Schwächen in der Infrastruktur offen, die schnell behoben werden müssen.

Es gibt viele strukturelle Barrieren für den Zugang zu medizinischer Versorgung, auch ohne das Virus. Hierzu gehören Leistungen und Medikamente, die Patienten privat zahlen müssen. Diese können ärmere Menschen sich oft nicht leisten. Auch haben ethnische Minderheitengruppen und Menschen mit Behinderungen Probleme, eine angemessene medizinische Versorgung zu erhalten. Es besteht die Gefahr, dass diese Probleme sich während der Krise noch verschärfen.

Wir müssen sicherstellen, dass die Regierungen die Beschäftigten im Gesundheitswesen unterstützen. In fast allen Ländern besteht ein gravierender Mangel an Schutzmasken, Handschuhen und anderen wichtigen Dingen.

In Großbritannien sind Kinder aus armen Familien, die ihre Hauptmahlzeit in der Schule einnehmen, dem Risiko ausgesetzt, zu hungern. Die Regierung und die lokalen Behörden haben mittlerweile Programme ins Leben gerufen, um kostenlose Schulmahlzeiten durch Supermarktgutscheine oder andere Vorkehrungen zu ersetzen. Das ist ein guter Schritt.

Auch ältere Menschen in Großbritannien leiden unter der Krise. Die Regierung muss dringend die soziale Versorgung älterer Menschen, vor allem in England, verbessern, um sicherzustellen, dass sie während dieser Zeit gesund bleiben. Stattdessen hat sie die Anforderungen an die Bewertung der Sozialfürsorge und Fürsorgevereinbarungen ausgesetzt.

Dazu kommt ein problematischer Einsatz der Infrastruktur. Moskau installiert gerade eines der größten Überwachungskamerasysteme der Welt. Die Behörden wollen diese Kameras und möglicherweise auch ein Online-Registrierungssystem nutzen, um Personen auszumachen, die gegen die Quarantäneauflagen verstoßen und um Zugang zu persönlichen Finanztransaktionen zu erhalten. Der Einsatz von Technologie im Kampf gegen das Virus muss nicht per se schlecht sein. Allerdings gibt die Menschenrechtslage in Russland hier Anlass zur Sorge. In Armenien haben die Behörden ein Gesetz verabschiedet, das sehr weitreichende Überwachungsbefugnisse für die Verwendung von Handydaten zur Identifizierung, Isolierung und Überwachung von Coronavirus-Fällen vorsieht, alles auf Kosten der Privatsphäre.

Wer in der Region ist am stärksten von dem Virus bedroht?

Zusätzlich zu den von mir erwähnten Gruppen würde ich sagen, Menschen im Gefängnis. Die Haftanstalten sind oft eng und überfüllt. Selbst im besten Gefängnis ist es schwierig, die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren, was schlecht für die Gefangenen und das Personal ist. Italien hat die vorzeitige Entlassung einiger Gefangener unter Aufsicht genehmigt. Die türkische Regierung hat mit Plänen zur beschleunigten Freilassung von Personen aus den Gefängnissen aufgrund des Virus einen richtigen Schritt unternommen. Bestimmte Gefangene laufen jedoch Gefahr, ausgeschlossen zu werden. In der Türkei gibt es Zehntausende, die aufgrund von fadenscheinigen Terrorismusvorwürfen in Haft sitzen, insbesondere diejenigen, die angeblich mit der Gülen-Bewegung oder der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) in Verbindung stehen. Einige dieser Gefangenen sind bereits älter oder krank und könnten in den Gefängnissen sterben. Sie verdienen es, wie menschliche Wesen behandelt zu werden und bei ihren Familien zu sein.

Kategorien: Menschenrechte

EU: Push-Backs an kroatischer Grenze beenden

Mi, 27.05.2020 - 17:20

November 8, 2019 Video EU: Push-Backs an kroatischer Grenze beenden

Keine Aufnahme ins Schengen-Gebiet wegen Übergriffen

(Budapest) – Die Europäische Kommission sieht mit ihrer am 22. Oktober 2019 veröffentlichten Einschätzung, Kroatien sei bereit für den Beitritt zum Schengen-Raum, bewusst über die gewaltsame Zurückweisung von Migranten an der kroatischen Grenze hinweg, so Human Rights Watch heute anlässlich der Veröffentlichung eines Videos, das diese Menschenrechtsverletzungen dokumentiert.

Mit ihrem Vorgehen signalisiert die Europäische Kommission, dass schwere Menschenrechtsverletzungen kein Hindernis für eine Aufnahme ins Schengen-Gebiet sind. Statt Kroatien zu belohnen, sollte die Kommission eine Untersuchung einleiten.

„Kroatiens rechtswidrige und gewaltsame Zurückweisung von Migranten und Asylsuchenden sollte das Land vom Beitritt zum Schengen-Raum ausschließen“, so Lydia Gall, Expertin für Osteuropa und den Balkan bei Human Rights Watch. „Wer die Menschenrechtsverletzungen gegen Migranten an Kroatiens Grenzen ignoriert, macht eine hohle Phrase aus der Idee, dass eine Schengen-Mitgliedschaft die Achtung der Menschenrechte voraussetzt.“

Das von Human Rights Watch veröffentlichte Video zeigt Interviews mit Menschen, die kurz zuvor von der kroatischen Polizei nach Bosnien zurückgedrängt wurden. Die Interviews stammen aus dem August. Das Video enthält auch Interviews mit anderen Opfern und Augenzeugen, unter ihnen der Bürgermeister der bosnischen Grenzstadt Bihac. Das Video enthält zudem heimlich gefilmte Aufnahmen, die zeigen, wie kroatische Grenzbeamte Gruppen von Migranten über die Grenze nach Bosnien eskortieren, ohne ihren Schutzanspruch gemäß rechtsstaatlicher Verfahren zu prüfen.

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Ein Migrant, der angibt, bei dem Versuch, die Grenze zu Kroatien zu überschreiten, von der kroatischen Polizei geschlagen worden zu sein, zeigt seine Verletzungen in einer Fabrikhalle, die zu einer Einrichtung für Migranten wurde, in Bihac, Bosnien-Herzegowina, Mittwoch, 13. März 2019.

© 2019 Darko Bandic/AP Photo

In ihrer Einschätzung bewertet die Europäische Kommission es weiterhin als problematisch, dass die kroatischen Sicherheitskräfte potentiellen Asylsuchenden den Zugang zum Asylverfahren verwehren und dabei auch Gewalt anwenden. Dennoch beurteilt die Kommission die Einrichtung eines Kontrollregimes für das Verhalten der kroatischen Grenzbeamten sowie das Versprechen der kroatischen Regierung, allen Vorwürfen nachzugehen, positiv. Es gebe ausreichende Belege dafür, dass das Land bemüht ist, seine Verpflichtungen beim Schutz der Menschenrechte zu erfüllen.

Die Push-Backs ganzer Gruppen von Asylsuchenden ohne Prüfung ihres Schutzanspruchs widerspricht europäischen Rechtsnormen wie der EU-Grundrechtecharta und der Flüchtlingskonvention von 1951.

Human Rights Watch hat seit 2016 Sammelabschiebungen aus Kroatien nach Serbien und nach Bosnien-Herzegowina dokumentiert. In manchen Fällen setzten die kroatischen Grenzbeamten dabei Gewalt ein: Sie schlugen und traten auf die Migranten ein und zwangen sie zu „Spießrutenläufen“ zwischen den Polizeireihen. Die Gewalt traf auch Frauen und Kinder. Anders als bei rechtskonformen Abschiebungen werden die Migranten nicht zurück an den Ausgangsort ihrer Einreise gebracht, sondern in entlegene Gebiete. Teilweise wurden sie gezwungen, eiskalte Bäche zu durchqueren.

Die von Human Rights Watch geäußerten Bedenken wurden durch den UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR), die Menschenrechtskommissarin des Europarats und andere Nichtregierungsorganisationen bestätigt. Obwohl Präsidentin Kolinda Grabar-Kitarovic im Juli einräumte, dass es zu Push-Backs komme, bestritten die kroatischen Behörden die Vorwürfe wiederholt, auch gegenüber Human Rights Watch. In einigen Fällen warfen sie Hilfsorganisationen und Opfern vor, Sachverhalte zu erfinden, um die kroatische Polizei in ein schlechtes Licht zu rücken.

Die kroatischen Behörden haben keine glaubwürdigen Maßnahmen ergriffen, um die Zurückweisungen zu unterbinden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Bei einem Treffen mit Human Rights Watch im Mai erklärte Terezija Gras, Staatssekretärin im Innenministerium, die Polizei ermittele in jedem Fall, in dem ein Migrant eine Beschwerde wegen Misshandlung durch Polizeibeamte vorbringe. Sie konnte jedoch nicht angeben, wie viele solcher Beschwerden bei den Behörden eingegangen waren. Ebenso wenig vermochte sie zu erklären, wie ein Migrant nach seiner Zwangsrückführung nach Bosnien-Herzegowina in der Lage sein soll, eine Beschwerde bei den kroatischen Behörden einzureichen.

Innerhalb des Schengen-Raums, dem 22 EU-Mitgliedstaaten und 4 Nicht-EU-Staaten angehören, sind Grenz- und Ausweiskontrollen faktisch abgeschafft. Um dem Abkommen beizutreten, muss ein Staat bestimmte, im EU-Recht festgelegte Kriterien erfüllen. Dazu gehört die Achtung des Rechts auf Asyl. Gemäß Artikel 4 des Schengener Grenzkodex müssen Mitgliedstaaten in Einklang mit EU-Recht handeln und „Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu internationalem Schutz, insbesondere des Grundsatzes der Nichtzurückweisung [auch non-refoulement, Verbot von Rückführungen in Staaten, in denen Folter, eine grausame, unmenschliche oder herabwürdigende Behandlung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen], sowie der Grundrechte“ einhalten. Die Zurückweisungen verstoßen gegen Artikel 4, da sie in der Praxis die Inanspruchnahme des kroatischen Asylsystems verhindern.

Bevor der Europäische Rat den Bericht der Kommission dazu nutzt, um Kroatiens vollständigen Zugang zum Schengen-Raum zu billigen, sollte er einfordern, dass die Einhaltung des Schengener Grenzkodex durch Kroatien erneut überprüft wird. Der Rat sollte Kroatien auffordern, konkrete Fortschritte bei der Einrichtung eines unabhängigen und wirksamen Kontrollregimes vorzuweisen und Beweise dafür zu liefern, dass die Push-Backs von Migranten und Asylsuchenden und die Anschuldigungen, wonach Grenzbeamte Gewalt gegen Migranten anwenden, gründlich untersucht werden. Die Europäische Kommission sollte angesichts der Verletzung von EU-Bestimmungen durch Kroatien Durchsetzungsmaßnahmen einleiten.

„Sollte die EU Kroatien in den Schengen-Raum aufnehmen, während Asylsuchende weiterhin brutal zurückgewiesen werden, gibt sie grünes Licht für weiteren Missbrauch“,  so Gall. „Die Europäische Kommission sollte sich nicht mit Kroatiens leeren Versprechungen begnügen. Sie muss dafür sorgen, dass die Schengen-Kriterien tatsächlich eingehalten werden. Momentan ist das sicherlich nicht der Fall.“

Kategorien: Menschenrechte

Türkei: Syrer durch Abschiebungen in Lebensgefahr

Mi, 27.05.2020 - 17:20
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Die türkischen Behörden haben über den Grenzübergang Cilvegozu - Bild vom 3. März 2015 - syrische Flüchtlinge abgeschoben.

© 2015 Getty Images

(Beirut) – Die türkischen Behörden in Istanbul und Antakya haben zwischen Januar und September 2019 trotz Kriegshandlungen in Nordsyrien Dutzende von Syrern und möglicherweise noch viele weitere willkürlich inhaftiert und eben dorthin abgeschoben, so Human Rights Watch heute. Deportierte Syrer sagten, türkische Beamte hätten sie gezwungen, Formulare zu unterschreiben, die sie vorher nicht lesen durften. In einigen Fällen seien die Betroffenen vorher geschlagen oder bedroht worden, bevor sie schließlich nach Syrien gebracht wurden.

Ende Juli dementierte der türkische Innenminister Süleyman Soylu „Abschiebungen“ von Syrern durch die Türkei. Zugleich sagte er jedoch, dass alle, „die freiwillig nach Syrien zurückkehren wollen“, von Verfahren profitieren können, die es ihnen ermöglichen, in nicht näher genannte „sichere Gebiete“ zurückzukehren. Die Recherchen von Human Rights Watch widersprechen dem direkt und kommen zu dem Schluss, dass die Türkei Syrer illegal in das Gouvernement Idlib, eine der gefährlichsten Regionen Syriens, abgeschoben hat. Bei Angriffen der syrisch-russischen Militärallianz auf Idlib und die umliegenden Gebiete sind nach Angaben der Vereinten Nationen seit April mindestens 1.089 Zivilisten ums Leben gekommen, darunter mindestens 20, die bei einem Luftangriff vom 16. August auf ein Flüchtlingslager starben.

„Die Behauptungen türkischer Beamter, alle in ihr Land zurückkehrenden Syrer seien glücklich über ihre Rückkehr, klingen wie blanker Hohn angesichts der Fakten, die das Gegenteil belegen“, sagte Gerry Simpson, stellvertretender Leiter der Abteilung Krisengebiete bei Human Rights Watch. „Die Türkei hat viermal so viele Syrer aufgenommen wie die Europäische Union, das gibt ihr jedoch nicht das Recht, Flüchtlinge in ein Kriegsgebiet abzuschieben.“

Am 24. September teilte Präsident Recep Tayyip Erdoğan der UN-Generalversammlung mit, dass die Türkei versuchen werde, eine Sicherheitszone im Nordosten Syriens in Gebieten einzurichten, die zu diesem Zeitpunkt von der kurdisch geführten autonomen Verwaltung kontrolliert werden. In diese Sicherheitszone könnten zwischen einer Million und 3 Millionen syrische Flüchtlinge zurückkehren. Nach dem Abzug der US-Streitkräfte und einem türkischen Militärangriff vereinbarten die Türkei und Russland am 22. Oktober gemeinsame Patrouillen an den meisten syrisch-türkischen Grenzen, die früher von kurdischen Streitkräften kontrolliert wurden. Human Rights Watch sagte, dass „Sicherheitszonen“, die während anderer Konflikte eingerichtet wurden, selten sicher waren und dass die Einrichtung einer solchen Zone nicht als Rechtfertigung für Zwangsrückführungen von Flüchtlingen dienen kann.

Die Türkei hat 3,65 Millionen Syrer aufgenommen im Rahmen einer Verordnung über den „vorübergehenden Schutz“. Laut türkischen Behörden gilt dieser Schutz automatisch für alle Syrer, die einen Asylantrag stellen. Dies spiegelt die Position der UN-Flüchtlingsagentur wider, dass „die überwiegende Mehrheit der syrischen Asylbewerber weiterhin ... internationalen Flüchtlingsschutz benötigt“ und dass „Staaten syrische Staatsangehörige und Menschen, die ihren festen Wohnsitz in Syrien hatten, nicht gewaltsam zurückführen [sollten]“.

Human Rights Watch sprach telefonisch mit 12 Syrern über ihre Festnahme und Inhaftierung in der Türkei und die Abschiebung nach Idlib. Weiterhin wurden mit zwei Syrern persönliche Gespräche geführt, die nach ihrer Abschiebung aus Idlib geflüchtet und in die Türkei zurückkehrt sind, sowie mit der Frau eines aus Istanbul abgeschobenen Mannes.

Dreizehn gaben an, dass sie zwischen Juli und September per Bus abgeschoben wurden. Drei sagten, dass die anderen Menschen im Bus, insgesamt etwa 100, ihnen erzählten, sie würden gegen ihren Willen nach Syrien zurückgebracht. Human Rights Watch sagte, dies gebe Anlass zur Sorge, dass die Türkei in den letzten Monaten eine beträchtliche Anzahl von Syrern aus Istanbul und Antakya nach Idlib abgeschoben hat.

Ein Syrer aus Idlib, der seit 2013 in der Türkei war, sagte, dass er am 17. Juli in Antakya verhaftet wurde, als er seine persönlichen Daten aktualisieren wollte. Er gab an, türkische Einwanderungsbeamte hätten ihm ins Gesicht geschlagen und ihn gezwungen, ein Formular zur freiwilligen Rückkehr zu unterschreiben. Am nächsten Tag setzten sie ihn mit etwa 30 anderen Personen in einen Bus Richtung Grenze. „Alle sagten, sie seien unter Druck gesetzt worden, ein Formular zu unterschreiben, und eine der Frauen weinte und sagte, dass die Beamten ihr ins Gesicht geschlagen hätten, um sie zur Unterschrift zu zwingen“, sagte er. „Niemand in diesem Bus wollte zurück nach Syrien.”

Keiner der 15, von denen einige bis zu sechs Wochen vor ihrer Abschiebung inhaftiert waren, wurde wegen einer Straftat angeklagt oder durfte die Inhaftierung bei den Behörden oder vor einem Richter anfechten. Trotz türkischer Gesetze, die jedem, dem eine Abschiebung droht, einen Rechtsbeistand zusprechen, gab nur eine der befragten Personen an, einen Anwalt gefunden zu haben, der seine Abschiebung verhindern konnte. Einige hatten keine Zeit, nach einem Anwalt zu verlangen, da sie so schnell abgeschoben wurden. Anderen wurde von Einwanderungsbeamten gesagt, dass sie keinen Anwalt bräuchten oder sie konnten sich die Anwaltskosten nicht leisten. Die meisten derjenigen, welche die Anwaltskosten gezahlt haben, sagten, sie hätten die Anwälte nie wieder gesehen.

Das türkische Innenministerium sollte sicherstellen, dass Polizisten und Einwanderungsbeamte keine Gewalt gegen Syrer oder andere inhaftierte Ausländer anwenden. Alle Beamte, die Gewalt anwenden, sollten zur Rechenschaft gezogen werden, so Human Rights Watch. Die Türkei sollte dem Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) den freien Zugang zu Rückführungszentren gestatten, den Prozess der Einholung des Einverständnisses von Betroffenen überwachen, die nach Syrien zurückkehren möchten, sodass sichergestellt werden kann, dass es sich tatsächlich um eine freiwillige Maßnahme handelt. Zudem sollten Befragungen und Rückführungsverfahren überwacht werden, um zu gewährleisten, dass Polizeibeamte oder Beamte der Einwanderungsbehörde keine Gewalt gegen Syrer oder andere ausländische Staatsangehörige anwenden.

Am 15. Oktober teilte Human Rights Watch die Ergebnisse der Recherchen dem türkischen Innenministerium mit. Auf die Bitte um eine Stellungnahme hat das Ministerium bislang nicht reagiert.

Die Türkei ist Vertragspartei des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention, die sowohl willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen als auch unmenschliche und erniedrigende Behandlung verbieten. Wenn die Türkei eine Person festnimmt und inhaftiert, um sie abzuschieben, es jedoch keine realistische Aussicht darauf gibt, etwa weil die Person in ihrem Land Schaden erleiden würde oder nicht in der Lage ist, ihre Abschiebung anzufechten, dann ist die Inhaftierung willkürlich. Jeder Syrer, der verdächtigt wird, gegen das türkische Zivil- oder Strafrecht verstoßen zu haben, sollte nur dann verfolgt werden, wenn er formell angeklagt wird und die Möglichkeit hat, sich vor Gericht zu verteidigen. Andernfalls sollte der Betroffene freigelassen werden.

Die Türkei ist außerdem an das internationale Gewohnheitsrecht der Nichtzurückweisung gebunden, das die Rückkehr von Personen an einen Ort verbietet, an dem sie einem tatsächlichen Risiko der Verfolgung, Folter oder anderer Misshandlungen ausgesetzt wären oder ihr Leben in Gefahr wäre. Die Türkei darf keine Gewalt oder die Androhung von Gewalt oder Inhaftierung anwenden, um Menschen zur Rückkehr an Orte zu zwingen, wo ihnen Schaden droht. Dazu gehören auch syrische Asylbewerber, die nach türkischem Recht Anspruch auf automatischen Schutz haben, einschließlich solcher, die seit Ende 2017 von der Registrierung für den vorübergehenden Schutz ausgeschlossen sind.

Im Rahmen ihres Abkommens vom März 2016 mit der Türkei behauptet die EU, die Türkei sei ein sicheres Land, in das syrische Asylbewerber zurückgeführt werden könnten. Die Türkei hat die Kriterien der EU für sichere Drittländer nie erfüllt, und die jüngsten Abschiebungen aus Istanbul zeigen noch einmal deutlich, dass jeder Syrer nach seiner Zwangsrückführung aus Griechenland mit der Gefahr einer weiteren Abschiebung nach Syrien konfrontiert wäre.

Die EU hat zwischen 2011 und 2015 mindestens 55 Mio. EUR zur Unterstützung türkischer Aufnahme- und Hafteinrichtungen für Migranten ausgegeben. Diese Unterstützung beim Thema Migration wurde im Rahmen des Abkommens von 2016 fortgesetzt. Die EU sollte zwar weiterhin die Registrierung und den Schutz syrischer Flüchtlinge in der Türkei unterstützen, aber die Europäische Kommission sollte auch öffentlich über die Abschiebungen der Türkei nach Syrien berichten und zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten die Türkei öffentlich auffordern, die Abschiebungen einzustellen und dem UNHCR erlauben, zu überwachen, ob inhaftierte Syrer in der Türkei bleiben oder freiwillig nach Syrien zurückkehren wollen.

„Da der Konflikt in Syrien vor kurzem eine weitere tödliche Wendung genommen hat, sollte die EU der Türkei helfen, auf eine Realität zu reagieren, die einen kontinuierlichen Schutz für Millionen von Flüchtlingen erfordert“, sagte Simpson. „Das bedeutet, Syrer zu schützen, die die EU-Ufer erreichen, Syrer aus der Türkei in die EU umzusiedeln und die Türkei aufzufordern, ihre Ressourcen, einschließlich der finanziellen Unterstützung der EU, zum Schutz der Flüchtlinge einzusetzen, anstatt sie zurück in Gefahrengebiete zu schicken.”

Die zunehmend restriktive syrische Flüchtlingspolitik der Türkei

Seit 2011 hat die Türkei Millionen von Syrern aufgenommen und ihnen Schutz gewährt, wobei fast alle der derzeit 3,65 Millionen registrierten Syrer des Landes bis Anfang 2017 einen vorübergehenden Schutzstatus erhielten. Die jüngsten Abschiebungen von Syrern aus Istanbul und Antakya durch die Türkei resultieren jedoch aus einer Politik, die vielen syrischen Asylbewerbern zunehmend den Schutz verweigert.

In den letzten vier Jahren hat die Türkei ihre Grenze zu Syrien abgeriegelt, wobei Hunderttausende von Syrern heute mit geringer Unterstützung in Flüchtlingslagern und Dörfern auf der anderen Seite der geschlossenen Grenze festsitzen. Türkische Grenzschutzbeamte haben Massen-Pushbacks durchgeführt und Syrer getötet und verletzt, als diese versuchten, die Grenze zu überqueren. Ende 2017 und Anfang 2018 haben Istanbul und neun Provinzen an der Grenze zu Syrien die Registrierung von neu eingereisten Asylbewerbern ausgesetzt. Das türkische Reisegenehmigungssystem verbietet es Syrern, die Grenzprovinzen, über die sie das Land erreichen, zu verlassen, um sich anderswo im Land registrieren zu lassen.

Am 22. Juli gab der Gouverneur der Provinz Istanbul eine Erklärung ab, laut der Syrer, die sich in Istanbul aufhalten, jedoch in einer der anderen Provinzen des Landes registriert sind, dorthin zurückkehren müssen. Zudem werde das Innenministerium nicht registrierte Syrer in andere Provinzen schicken, um sich dort registrieren zu lassen. Die Behörden haben seitdem weder Informationen darüber veröffentlicht, wie viele Personen weggeschickt wurden, noch wo diese letztendlich registriert wurden.

Die Erklärung vom Juli erfolgte inmitten einer zunehmend fremdenfeindlichen Stimmung im gesamten politischen Spektrum gegen syrische und andere Flüchtlinge in der Türkei, wobei einige Politiker und Teile der Wählerschaft verstärkt forderten, dass Syrer in ihr Land zurückkehren sollten.

Detaillierte Berichte von abgeschobenen Syrern

Human Rights Watch sprach telefonisch mit 12 Syrern über ihre Festnahme und Inhaftierung in der Türkei und die Abschiebung nach Idlib. Weiterhin wurden mit zwei Syrern persönliche Gespräche geführt, die nach ihrer Abschiebung aus Idlib geflüchtet und in die Türkei zurückkehrt sind, sowie mit der Frau eines aus Istanbul abgeschobenen Mannes.

Dreizehn der Befragten wurden zwischen Juli und September abgeschoben, darunter ein Mann, der zusammen mit drei seiner Söhne abgeschoben wurde. Einer der Befragten wurde im Januar abgeschoben, ein anderer im April. Alle bis auf einen wurden über den Grenzübergang Cilvegözü/Bab al-Hawa nach Idlib gebracht.

Die Betroffenen sagten, dass die Polizei sie in oder nahe Istanbul und Antakya festgenommen und dann in den meisten Fällen an die Einwanderungsbehörden übergeben habe. Diese hätten sie dann zwischen mehreren Stunden und 42 Tagen ohne Anklage festgehalten und dann schließlich abgeschoben.

Die Syrer gaben an, Polizei- oder Einwanderungsbeamte hätten ihnen gesagt, dass sie aus einer Vielzahl von Gründen festgehalten würden, u.a. weil sie keine Schutzgenehmigungen besaßen, ihre Genehmigungen abgelaufen seien oder Schreibfehler enthielten, weil ihre Genehmigungen außerhalb von Istanbul registriert wurden, ihnen Arbeitserlaubnisse fehlten oder weil es Streitigkeiten mit Nachbarn gegeben hätte. Elf der Befragten waren registriert, die vier anderen nicht. Angesichts des anhaltenden bewaffneten Konflikts, der allgemeinen Gewalt und der weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen in Syrien rechtfertigt der Ablauf oder das Fehlen eines vorübergehenden Schutzstatus keine Abschiebungen von Syrern aus der Türkei, so Human Rights Watch.

Die befragten Personen sagten, sie seien gezwungen worden, Formulare auf Polizeistationen oder in Abschiebehafteinrichtungen zu unterschreiben, und dass sie vermuteten, die Formulare hätten besagt, dass sie nach Syrien zurückkehren wollten. Sie sagten, die Beamten hätten ihnen nicht erlaubt, die Formulare zu lesen und hätten ihnen auch nicht erklärt, was in den Formularen stand. Einige sagten, Beamte hätten Teile der Formulare, die auf Arabisch waren, mit ihren Händen abgedeckt. Die meisten sagten, die Behörden in diesen Einrichtungen seien mit anderen Syrern genauso umgegangen.

Diese Rechercheergebnisse spiegeln eine Stellungnahme der Istanbuler Anwaltskammer wider, wonach sie zwischen Anfang Juli und 20. August etwa 180 Beschwerden über den polizeilichen Missbrauch von Formularen für die freiwillige Rückkehr erhalten hatte, die besagten, dass die betroffene Person nach Syrien zurückkehren möchte. Die Ergebnisse decken sich zudem mit den Berichten von vier weiteren abgeschobenen Syrern, mit denen Human Rights Watch im Juli gesprochen hatte.

Fünf abgeschobene Syrer sagten, Beamte hätten sie geschlagen, um sie zu zwingen, ein Formular zu unterschreiben, dessen Zweck ihnen nicht mitgeteilt wurde. Zwei sagten, sie hätten gesehen, wie Beamte andere Syrer schlugen, während sie ihnen sagten, sie sollten ein Formular unterschreiben. Drei sagten, Beamte hätten sie wiederholt angeschrien, einige hätten ihnen auch Gewalt angedroht oder damit gedroht, sie bis zur Unterzeichnung einzusperren. Ein Betroffener, sagte, ein Beamter habe seine Hand festgehalten und ihn physisch zur Unterschrift gezwungen. Zwei sagten, sie hätten gesehen, wie Beamte andere Syrer in einem Bus von Istanbul zur syrischen Grenze schlugen.

Zwei Syrer sagten, dass sie innerhalb weniger Stunden nach ihrer Inhaftierung abgeschoben wurden, so dass sie keine Zeit hatten, nach einem Anwalt zu verlangen. Vier sagten, sie hätten nicht nach einem Anwalt gefragt, weil die Beamten gelogen und gesagt hätten, dass sie nicht abgeschoben werden würden. Weitere acht sagten, sie konnten es sich nicht leisten, Anwälte zu bezahlen, die bis zu 1.500 US-Dollar verlangten, wobei einige ihre Forderung auf 350 US-Dollar reduzierten. Drei Syrer sagten, sie konnten die Anwaltskosten zwar zahlen, die Anwälte seien danach jedoch einfach verschwunden oder hätten sie trotz Zahlung nicht vertreten.

Alle Befragten sagten, dass sie in einem Kleinbus oder in einem großen Bus voller Syrer an die syrische Grenze gebracht wurden. Sie sagten, dass sie aufgrund von Gesprächen, die sie in der Abschiebehafteinrichtung belauscht hatten, bevor sie in den Bus gesetzt wurden, sowie aufgrund von Gesprächen im Bus glaubten, dass viele abgeschoben wurden. Nur drei sagten jedoch, dass sie aus ausführlichen Gesprächen während der langen Reise wussten, dass alle Menschen in ihrem Bus wie sie gegen ihren Willen nach Syrien zurückgebracht wurden.

Ein Mann aus der Stadt Hama, der seit drei Jahren in der Türkei war und am 24. Juli aus Istanbul abgeschoben wurde, sagte:

Ich wurde mit etwa 35 Syrern in einem großen Bus abgeschoben. Sie fesselten uns mit Handschellen und die Fahrt nach Bab al-Hawa (Grenzübergang) dauerte 21 Stunden. Sie schlugen einige der Männer im Bus mit Knüppeln, als diese auf Toilette gehen wollten oder um Wasser baten. Wir haben alle immer wieder miteinander gesprochen, und wir alle haben gesagt, dass wir abgeschoben werden. Keiner wollte nach Syrien zurück.

Die meisten der befragten Personen konnten die Polizeistation oder die Abschiebehafteinrichtung, in der sie festgehalten wurden, nicht nennen, aber einige sagten, dass sie in Hafteinrichtungen in Çatalca und Pendik in Istanbul festgehalten wurden. Einige derjenigen, die in Antakya festgehalten wurden, sagten, sie wurden aus einer Einrichtung der Einwanderungsbehörde abgeschoben, die bei Syrern unter dem Namen „Amniyat [Emniyet] 500“ bekannt ist.

Fünf sagten, Beamte hätten Gewalt angewendet, um sie zur Unterzeichnung eines Formulars zu zwingen, zwei sagten zudem, sie hätten gesehen, wie Beamte andere Syrer schlugen, die dazu gedrängt wurden, ein Formular zu unterschreiben.

Mitte Juli nahm die Polizei einen 25-jährigen Mann aus der Stadt Idlib in Antakya fest und brachte ihn zur Einrichtung „Amniyat [Emniyet] 500“. Er sagte:

Dort sollten alle ein Papier unterschreiben, in dem stand, dass wir nach Syrien zurückkehren wollten. Die meisten taten es, aber einige andere und ich lehnten ab. Ich sagte, dass mein Leben in Idlib in Gefahr sein würde, und der Beamte sagte: ‚Du hast Glück, dass wir dich nach Idlib schicken und nicht zu Assad. ... Ich bat um einen Anwalt, aber sie reagierten nicht und sagten, dass wir alle an die Grenze gebracht würden, sobald der Gouverneur die Papiere unterzeichnet habe.

Gegen Mittag riefen sie dann die Namen aller auf, die sich geweigert hatten zu unterschreiben. Wir gingen in einen anderen Raum, einer nach dem anderen. Die Beamten im anderen Raum schrien andere an, die vor mir reingegangen waren, und einige der Syrer weinten. Ich sprach mit einigen von ihnen, als sie herauskamen, und sie sagten, dass die Beamten sie so lange angeschrien hätten, bis sie schließlich unterschrieben.

Sie riefen meinen Namen auf, und ich ging hinein, und zwei Männer schrien mich an, ich solle das Formular auf dem Tisch unterschreiben, und dass ich nach Syrien zurückgebracht würde, weil ich illegal in der Türkei war. Einer von ihnen hat mir ins Gesicht geschlagen. Als er wieder seine Hand hob, um mich zu schlagen, hob ich meine, um mein Gesicht zu schützen. Er schrie mich an: ‚Ich bin ein Beamter, erhebe deine Hand nicht gegen mich.‘ Sie behandelten mich und alle anderen wie Kriminelle. Ich weigerte mich weiterhin, das Dokument zu unterschreiben, aber sie haben mich trotzdem abgeschoben.

Ein Mann aus Homs, der im Mai in die Türkei eingereist war und am 6. August in Istanbul verhaftet wurde, sagte, die Polizei habe ihn zu einer Abschiebehafteinrichtung in der Nähe von Istanbul in Çatalca gebracht, wo er einen Türkischen Roten Halbmond und eine EU-Flagge an den Wänden sah. Er sagte:

Am nächsten Tag, einem Freitag, sollten einige von uns Erklärungen unterschreiben. Einer der Männer, der seit fünf Jahren in der Türkei war, weigerte sich, zu unterschreiben. Zwei Gendarmen [Landpolizei], die rote Kleidung trugen, auf deren Rücken ‚Jandarma‘ stand und die Schlagstöcke hielten, holten ihn aus unserem Zimmer. Sie prügelten ihn fast tot. Als er zurückkam, konnte er nicht mehr laufen. Er weigerte sich immer noch, zu unterschreiben. Eine Person sagte, sie hätten in seinem Namen Dokumente unterzeichnet. Eine Woche später schoben sie ihn ab, an einem Freitag.

Drei weitere Syrer schilderten, wie Beamte sie wiederholt anschrien, um sie zum Unterschreiben zu bringen. Einige drohten ihnen Gewalt an, andere drohten damit, sie bis zur Unterzeichnung festzuhalten.

Ein 34-jähriger Mann aus Aleppo, der Anfang Juli aus Istanbul abgeschoben wurde, sagte, dass seine schwangere Frau und zwei Töchter noch in Istanbul seien. Er lebte in einem Flüchtlingslager in der Nähe des Dorfes Atma, nahe der türkischen Grenze, und teilte sich ein Zelt mit acht weiteren Menschen. Er sagte:

Anfang Juni verhaftete mich die Polizei vor meinem Arbeitsplatz und brachte mich zu einem Einwanderungszentrum in Çatalca und hielt mich dort einen Monat lang fest. Vom ersten Tag an sagten sie mir ganz oft, ich solle ein Dokument unterschreiben, aber ich lehnte ab. Jedes Mal sagten sie: ‚Du wirst unterschreiben und nach Syrien zurückkehren.‘ Während der vier Wochen sagte der Chef dort Dinge wie: ‚Du wirst für den Rest deines Lebens hierbleiben, wenn du nicht unterschreibst‘ und, ‚Ob du unterschreibst oder nicht, die Entscheidung ist bereits getroffen und ich werde für dich unterschreiben.‘

Kategorien: Menschenrechte

Zuerst müssen im Mittelmeer Leben gerettet werden

Mi, 27.05.2020 - 17:20

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Migrants are seen onboard the charity ship Lifeline at Boiler Wharf in Senglea, in Valletta's Grand Harbour, Malta June 27, 2018.

© 2018 Reuters Nach seinem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel letzte Woche tweetete der französische Präsident Macron, das Mittelmeer solle als Chance wahrgenommen werden und nicht als Grund zur Sorge. Doch wen oder was meint Macron mit seiner Aussage, Philippe Dam?

Macron hat dabei jedoch nicht deutlich gemacht, für wen das Mittelmeer eine Sorge ist: Für Europäer, deren Ängste vor Ausländern oftmals von Politikern instrumentalisiert werden? Oder für Asylsuchende, die den furchtbaren Gefahren ins Gesicht sehen, entweder auf dem Meer zu sterben oder in einen ewigen Kreis aus Gefangenschaft und Folter in Libyen zurückgeschickt zu werden? Und für wen ist das Mittelmeer eine Chance? Ist es eine Chance für Europäer, das Meer als Barriere gegen Asylsuchende zu nutzen? Oder ist es eine Chance für Migranten und Asylsuchende, um Schutz zu finden?

Die Zahl der Migranten, die in Europa ankommen, ist auf dem niedrigsten Stand seit dem Jahr 2014. Dennoch hat sich der italienische Innenminister nun in die Riege derjenigen eingereiht, die angesichts der Bootsmigration über das Mittelmeer Panik verbreiten und eine Krise heraufbeschwören. Wenn Macron und Merkel entschlossen sind, dieser Politik der Angst ein Ende zu setzen, dann sollten sie sich jetzt unmissverständlich äußern und sich auf praktische und menschliche Lösungen konzentrieren.

Die folgenden Punkte sollten sie den anderen Mitgliedstaaten auf dem informellen EU-Treffen am 20. September in Salzburg vorschlagen.

Erstens: EU-Politiker sollten die Rettung von Menschenleben zur obersten Priorität machen und gewährleisten, dass Gerettete an Land gehen können.

Mindestens 1.600 Menschen sind in diesem Jahr im Mittelmeer gestorben oder werden vermisst. Die Flüchtlingsagentur der Vereinten Nationen schätzt, dass eine von 18 Personen die Überfahrt nicht überlebt. Manche führende Köpfe der EU kritisierten die italienische Regierung dafür, die Häfen zu schließen. Doch zugleich schlossen sie selbst die Augen und waren nicht bereit, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Frankreich hat keinem einzigen Schiff das Anlegen erlaubt; und Deutschland muss seinen Ankündigungen, mehr Verantwortung zu übernehmen, erst noch Taten folgen lassen. Es ist schwer, keinen Zusammenhang zwischen dem massiven Anstieg der Todesfälle seit April zu sehen und einer europäischen Politik, die Seenotrettung erschwert oder gar aktiv verhindert.

Heute kann nur noch ein einziges, privates Rettungsschiff, die Aquarius, Rettungseinsätze in den internationalen Gewässern vor der libyschen Küste durchführen. Kein Schiff kann sich sicher sein, dass es gerettete Migranten an Land bringen kann. Die europäischen Regierungschefs können nicht von Ländern des südlichen Mittelmeerraums erwarten, dass diese Gerettete aufnehmen, während sie selbst alle Verantwortung von sich weisen.

Deshalb müssen Italien und Malta davon überzeugt werden, dass andere EU-Mitglieder sie mit konkreten und verlässlichen Gegenleistungen für Gerette unterstützen, wenn sie Schiffe in ihre Häfen lassen. Sollten Italien und Malta ihrer Verantwortung jedoch weiterhin nicht nachkommen, dann müssen Länder wie Frankreich und Spanien ihren Mut und ihre Großherzigkeit unter Beweis stellen, wie sie dies mit der Aquarius im Juli bereits getan haben.

Zweitens: Merkel und Macron sollten sicherstellen, dass in neuen Aufnahmezentren auf europäischem Boden die europäischen Menschenrechtsstandards garantiert sind. Die vorgeschlagenen „kontrollierten Zentren“, die auf dem EU-Gipfel im Juni vorgeschlagen wurden, könnten ein Teil der Antwort sein. Doch ohne diese Standards besteht die Gefahr, dass sich in diesen Zentren die katastrophalen Bedingungen wiederholen, wie wir sie in den EU-„Hotspots“ auf den griechischen Inseln beobachten.

Dafür sind Garantien nötig, dass es keine automatische Inhaftierung in geschlossenen Einrichtungen gibt, die über den notwendigen Zeitraum hinausgehen, der für Registrierung und Identifizierung nötig ist. Kinder dürfen überhaupt nicht interniert werden. Bei jeder neuen Einrichtung muss verhindert werden, dass sie überfüllt ist. Verletzliche Menschen müssen besonders geschützt werden. Faire Verfahren und Verfahrensgarantien gegen eine Abschiebung in Länder, in denen den Betroffenen Folter oder unmenschliche Behandlung droht, müssen sichergestellt werden.

Drittens: Die EU-Staats- und Regierungschefs sollten Schritte unternehmen, damit Migranten und Asylsuchende nicht der Hölle ausgesetzt werden, die sie derzeit in Libyen erleben.

Seit 2017 hat die Europäische Union bereits 266 Millionen Euro für den Schutz von Flüchtlingen, besonders verletzlichen Migranten und Binnenflüchtlingen in Libyen ausgegeben. Sie hat Einheiten der libyschen Küstenwache ausgebildet, die nominell der Übergangsregierung unterstellt sind. Italien stellte Schiffe und Ausrüstung zur Verfügung. Doch zugleich erschwerte die EU die Seenotrettungsmissionen von Nichtregierungsorganisationen. Wenn Menschen nach Libyen zurückgebracht werden, dann werden sie automatisch von Gefängnisbehörden inhaftiert, die für schwere Übergriffe verantwortlich sind, und landen in schmutzigen, überfüllten Haftlagern, werden gefoltert, ausgebeutet, sexuell missbraucht und Opfer von Menschenhandel.

Asylsuchende und Migranten, die Human Rights Watch im Juli in Haftlagern in Westlibyen befragt hat, berichteten davon. Indem die EU-Mitgliedstaaten die libysche Küstenwache unterstützen und sich von ihrer Verantwortung, Leben zu retten, wegducken, unterstützen sie möglicherweise schwere Menschenrechtsverletzungen. Macron und Merkel sollten von den libyschen Behörden einfordern, willkürliche Inhaftierungen zu beenden. Die Bedingungen und die Behandlung der Menschen in den Hafteinrichtungen muss nachhaltig und deutlich verbessert werden. Der französische Präsident und die Bundeskanzlerin sollten außerdem eine klare Richtung vorgeben, indem sie die Umsiedlung von Flüchtlingen und Asylsuchenden durch das Evakuierungsprogramm des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) unterstützen.

Natürlich werden diejenigen Regierungschefs widersprechen, die den Tod im Meer und die unmenschliche Behandlung in Libyen als Preis dafür akzeptieren, dass sich die Zahl der an den Küsten ankommenden Migranten verringert. Doch Merkel und Macron sollten nicht erlauben, dass Salvini und Orban ihre Vision einer humanen Migrationspolitik in Geiselhaft nehmen. Wenn Europa den Kreislauf der Angst auf dem Mittelmeer durchbrechen will, sollten die Regierungschefs Europa die Chance geben, verantwortungsbewusst zu agieren – und Migranten und Asylsuchenden die Chance auf Rettung und Schutz.

Kategorien: Menschenrechte

EU/Italien/Libyen: Streit um Rettungsmissionen gefährdet Leben

Mi, 27.05.2020 - 17:20
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Mitarbeiter von SOS MEDITERRANEE retten Migranten von einem überfüllten Schlauchboot im Mittelmeer, 9. Juni 2018.

© 2018 Kenny Karpov/SOS MEDITERRANEE

(Milan) – Dass die Europäische Union nichtstaatliche Rettungsmissionen behindert und die Verantwortung an die libysche Küstenwache übergibt, ist ein Rezept für noch mehr Tote im Mittelmeer. Zudem sitzen dadurch die in Libyen gestrandeten Migranten in einem Teufelkreis des Missbrauchs fest, so Human Rights Watch.

„Dass die EU Rettungsmissionen blockiert und keine Klarheit schafft, in welche Häfen gerettete Menschen gebracht werden können, führt zu mehr Todesfällen auf Hoher See und größerem Leid in Libyen. Diese Politik wird durch das harte und herzlose Vorgehen Italiens befördert“, so Judith Sunderland, stellvertretende Leiterin der Abteilung Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Statt Nichtregierungsorganisationen, Handels- und sogar Militärschiffe zu entmutigen, Leben zu retten, sollen die EU-Mitgliedstaaten und -Institutionen gewährleisten, dass gerettete Menschen sichere Häfen erreichen, wo ihre Schutz sichergestellt ist.“

Bei einem Libyen-Besuch Anfang Juli befragte Human Rights Watch Angehörige der libyschen Küstenwache, Dutzende inhaftierte Geflüchtete und Migranten in vier staatlichen Internierungseinrichtungen in Tripoli, Zuwara und Misrata sowie Mitarbeiter internationaler Organisationen. Die inhaftierten Asylsuchenden und Migranten warfen dem Wachpersonal und Schleppern schwere Misshandlungen vor. Einige berichteten von aggressivem Verhalten der libyschen Küstenwache bei Rettungsmissionen auf dem Mittelmeer. Insgesamt bestätigen die Befunde des Besuchs, dass die Küstenwache nicht in der Lage ist, sichere und wirksame Such- und Rettungsmissionen durchzuführen.

Seit seinem Amtsantritt Anfang Juni führt Italiens stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Matteo Salvini eine Kampagne gegen nichtstaatliche Organisationen der Seenotrettung durch, die im Mittelmeer aktiv sind. Er verweigerte Schiffen, Hunderte aus dem Mittelmeer gerettete Menschen in Italien an Land zu bringen oder verzögerte deren Einlaufen massiv. Dies betraf auch Militär- und Handelsschiffe. Am 23. Juli gab die italienische Regierung bekannt, dass Militärschiffe, die sich an EUNAVFOR MED, der Anti-Schlepper-Operation der EU, beteiligen, fünf Wochen lang nicht in Italien anlegen dürfen, während ihr Einsatzplan neu verhandelt wird.

In den vergangene Wochen patrouillierte nur die spanische Gruppe Proactiva internationale Gewässer vor der libyschen Küste. Alle anderen Seenotrettungsorganisationen sitzen entweder nach juristischen Verfügungen in italienischen oder maltesischen Häfen fest oder planen neue Arbeitsabläufe, weil große Unsicherheit darüber herrscht, wie zukünftige Einsätze koordiniert und ob und in welchen Häfen Rettungsschiffe anlegen können. Obwohl der Bedarf an Seenotrettungseinsätzen immer größer wird, dürften Handelsschiffen davor zurückschrecken, Menschen in Not zu retten, da für sie die Gefahr besteht, dass ihre Schiffe beschlagnahmt werden, ihnen selbst strafrechtliche Verfolgung droht oder sie finanzielle Verluste erleiden, weil ihre Landung stark verzögert wird.

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Rettungsboot der libyschen Küstenwache in Sebratha, 65km westlich der Hauptstadt Tripolis, Juli 2018.

 

© 2018 Human Rights Watch

Die Zahl der Todesfälle im zentralen Mittelmeer – zwischen Libyen/Tunesien und Italien/Malta – ist explodiert, obwohl die Abfahrten aus Libyen deutlich zurückgegangen sind. Allein im Juni sind schätzungsweise 600 Menschen gestorben oder gelten als vermisst, womit seit dem 1. Januar mehr als 1.100 Todesfälle zu beklagen sind. Angaben des UNHCR zufolge, der Flüchtlingsagentur der Vereinten Nationen, ist im Juni eine von sieben Personen, die versucht hat, nach Europa überzusetzen, ums Leben gekommen. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres war es eine von 19 Personen und in den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 eine von 38 Personen.

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Josefa aus Kamerun kurz nach ihrer Rettung von einem zerstörten Schlauchboot durch die spanische Gruppe Proactiva im Mittelmeer, 17. Juli 2018. Die Organisation barg auch die Leichen einer Frau und eines Kindes.

© 2018 Proactiva

Am 21. Juli lief Proactiva mit zwei Leichen – einer Frau und einem Kleinkind – und einer Überlebenden in den Hafen von Palma de Mallorca in Spanien ein. Die Mitarbeiter der Organisation hatten die Toten und die Überlebende auf einem zerstörten Schlauchboot 80 Seemeilen von der libyschen Küste entfernt entdeckt. Proactiva wirft der libyschen Küstenwache vor, die drei Personen zum Sterben zurückgelassen zu haben, nachdem sie die anderen Passagiere an Bord genommen und nach Libyen zurückgebracht hatte. Die libyschen Behörden weisen die Vorwürfe zurück.

Dass die EU-Mitgliedstaaten keine angemessenen Such- und Rettungskapazitäten im zentralen Mittelmeerraum gewährleisten, widerspricht dem Geist des internationalen Seerechts. Dies könnte sie unter bestimmten Umständen verantwortlich machen für vermeidbare Todesfälle und direkte Verletzungen des Refoulement-Verbots, durch das Personen nicht an Orte zurückgeschickt werden dürfen, an denen ihnen Verfolgung, Folter und Misshandlung drohen.

Einheiten der libyschen Küstenwache dazu zu befähigen, Menschen auf Hoher See abzufangen, könnte als Beihilfe zu oder Unterstützung von schweren Menschenrechtsverletzungen gewertet werden. Denn es ist bekannt, dass die Küstenwache diese Menschen in Einrichtungen in Libyen zurückbringt, in denen sie willkürlich inhaftiert und grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind – diese Haftbedingungen sind gut dokumentiert. Ebenso verletzt es das internationale Flüchtlingsrecht, wenn schutzsuchende Migranten abgefangen und zwangsweise nach Libyen verbracht werden. Libyen hat die Flüchtlingskonvention aus dem Jahr 1951 nicht unterzeichnet und verfügt über kein Asylrecht oder Asylverfahren. Zurückgedrängte Migranten haben deshalb keinen wirksamen Rechtsbehelf, um ihre Schutzansprüche durchzusetzen.

Bedauerlicherweise hat die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO), eine UN-Organisation, im Juni anerkannt, dass Libyen eine große Such- und Rettungszone eingerichtet hat. Obwohl die libysche Küstenwache nur über begrenzte Kapazitäten verfügt und bekannt ist, welches Schicksal diejenigen erwartet, die in das Land zurückgebracht werden, konnte Italien die ausdrückliche Unterstützung von EU-Staatsoberhäuptern für seine mindestens seit Mai 2017 erprobte Praxis gewinnen, die Verantwortung auch in internationalen Gewässern an die libysche Küstenwache zu übertragen.

Die Zahl der in Libyen inhaftierten Menschen ist deutlich gestiegen, nachdem die libysche Küstenwache begonnen hat, vermehrt Boote abzufangen. Brigadegeneral Mohamed Bishr, Leiter des libyschen Direktorats für illegale Migration, sagte am 12. Juli gegenüber Human Rights Watch, dass sich 8.672 Personen in staatlichen Hafteinrichtungen befänden, im Mai waren es noch 5.200. Die Internationale Organisation für Migration schätzt, dass 9.300 Menschen in staatlichen Hafteinrichtungen in Libyen festgehalten werden. Zudem gibt es keinerlei Zahlen darüber, wie viele Personen in informellen Lagern festsitzen, die von bewaffneten Gruppen oder Schleppern und Menschenhändlern betrieben werden.

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Eine Frau auf einer Matratze am Boden des Tajoura Haftzentrums, Tripolis, 8. Juli 2018.

Die Mitgliedstaaten und Institutionen der EU sollen sich einstimmig gegen Salvinis Forderung wenden, die „Regeln zu ändern“, wodurch Libyen zu einem sicheren Ort für Flüchtlinge und Migranten erklärt würde. Angesichts dessen, wie Migranten derzeit in Libyen behandelt werden, würde eine solche Entscheidung die Realität leugnen. Der UNHCR soll seinen Aufruf an alle Staaten aus dem Jahr 2015 erneuern, „Zivilisten (libyschen Staatsbürgern, Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Libyen und Angehörigen von Drittstaaten), die aus Libyen fliehen, Zugang zu ihrem Territorium zu gewähren“.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen unverzüglich aktiv werden, um Menschenleben auf Hoher See zu schützen und zu gewährleisten, dass Schiffe mit geretteten Personen zuverlässig in sichere Häfen einlaufen können. Sie sollen die Rettungsmissionen nichtstaatlicher Gruppen unterstützen, statt sie zu sabotieren, und sicherstellen, dass eine angemessene Zahl an Schiffen im Mittelmeer präsent ist, die dafür ausgerüstet und dazu in der Lage sind, Booten in Seenot zu helfen.

Solange die libyschen Behörden nicht ihre Praxis beenden, Migranten willkürlich zu inhaftieren, die Bedingungen und die Behandlung in Haft nicht nachhaltig und bedeutend verbessern und nicht über ausreichend eigene Kapazitäten verfügen, um ihrer Verantwortung dafür gerecht zu werden, Boote in Seenot zu suchen und zu retten, sollen die EU-Mitgliedstaaten diese Aufgabe in den internationalen Gewässern vor der libyschen Küste wieder übernehmen. Das gilt auch für den Bereich, den Libyen zu seiner Such- und Rettungszone erklärt hat.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen dringend ein regionales Übereinkommen über das Anlegen von Schiffen, die gerettete Menschen an Bord haben, schließen, das Garantien gegen die automatische Inhaftierung der Geretteten enthält. Zudem soll es gewährleisten, dass Menschen in sichere Häfen gebracht und rasch in andere EU-Staaten verbracht werden können, die die Verantwortung für das weitere rechtliche Verfahren übernehmen. So ein Übereinkommen ist unerlässlich, um die Rettungsoperationen sowohl von nichtstaatlichen Organisationen als auch von Handelsschiffen im Mittelmeer dauerhaft abzusichern und wiederholte Auseinandersetzungen darüber, wo die Schiffe anlegen dürfen, zu vermeiden. Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission sollen Druck auf Italien und Malta ausüben, die vom zentralen Such- und Rettungsgebiet aus am schnellsten zu erreichen sind, Rettungsschiffen unverzüglich das Einlaufen zu erlauben.

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Migranten in einem Boot der libyschen Küstenwache im Mittelmeer vor der Küste Libyens, 15. Januar 2018.

© 2018 Hani Amara/Reuters

Auch unabhängig von Notfällen soll nur dann erwogen werden, gerettete Personen in ein Nicht-EU-Land zu bringen, wenn spezifische Schlüsselbedingungen erfüllt sind. Diese umfassen mindestens Verfahrensgarantien gegen willkürliche Inhaftierung und Refoulement, Zugang zu fairen und effizienten Asylverfahren sowie faire Abschiebeverfahren für diejenigen, die keinen Bleibeanspruch haben. Kein Staat außerhalb der EU hat bislang Interesse an irgendeinem Übereinkommen über das Anlegen von Schiffen gezeigt, die gerettete Menschen an Bord haben.

Die libyschen Behörden sollen klare und einheitliche Verfahren entwicklen, um die Rettungen durch Handelsschiffe, nichtstaatliche und andere Schiffe in ihren Hoheitsgewässern zu koordinieren oder in dem Gebiet, das sie als ihre Such- und Rettungszone in internationalen Gewässern betrachten. Die libysche Küstenwache kann und soll eine wichtige Rolle dabei spielen, rasche Hilfe für in Seenot geratene Boote zu leisten und das sichere Einlaufen in Häfen außerhalb von Libyen zu arrangieren.

„Der italienische Innenminister hat Recht, dass die Ausbildung und Ausrüstung der libyschen Küstenwache scheinheilig ist, wenn gleichzeitig Libyen nicht als sicherer Hafen angesehen wird“, so Sunderland. „Aber Wunschdenken wird Libyen in absehbarer Zeit nicht zu einem sicheren Ort machen, in den gerettete Flüchtlinge und Migranten gebracht werden können.“

 

Kategorien: Menschenrechte

Griechenland: Asylsuchende Kinder erhalten keine Schulbildung

Mi, 27.05.2020 - 17:20
Juli 18, 2018 Video Greece: Asylum-Seeking Kids Should Be In School

Greece is denying thousands of asylum-seeking children their right to an education because of a European Union-backed migration policy that traps them on the Aegean islands.

(Athen) – Griechenland verweigert Tausenden von asylsuchenden Kindern ihr Recht auf Bildung. Der Grund dafür ist eine von der Europäischen Union unterstützte Migrationspolitik, durch die sie auf den ägäischen Inseln festsitzen, so Human Rights Watch heute.

Der 51-seitige Bericht „‘Without Education They Lose Their Future’: Denial of Education to Child Asylum Seekers on the Greek Islands“ zeigt, dass weniger als 15 Prozent der mehr als 3.000 schulpflichtigen Kinder auf den Inseln zum Ende des Schuljahres 2017-2018 in einer öffentlichen Schule angemeldet waren und dass in den von der Regierung verwalteten Camps auf den Inseln nur etwa 100 Kinder, alle im Vorschulalter, Zugang zu formaler Bildung hatten. Den asylsuchenden Kindern auf den Inseln werden die Bildungsmöglichkeiten auf dem Festland verwehrt. Die meisten derjenigen, die zur Schule gehen konnten, durften die von der Regierung geführten Lager verlassen. Sie wurden dann in Unterkünften untergebracht, die von den lokalen Behörden und Freiwilligen betreut werden.

„Griechenland soll seine Politik aufgeben, Asylsuchende und ihren Familien auf den Inseln festzusetzen, da sich die Regierung seit zwei Jahren als unfähig erwiesen hat, diesen Kinder dort eine Schulbildung zu ermöglichen“, so Bill Van Esveld, Kinderrechtsexperte von Human Rights Watch. „Kinder auf den Inseln zu lassen, wo sie nicht zur Schule gehen können, schadet ihnen und verstößt zudem gegen griechisches Recht.“

Human Rights Watch führte Interviews mit 107 schulpflichtigen Kindern von Asylsuchenden und Migranten auf den Inseln und befragte Beamte des Bildungsministeriums, UN-Mitarbeiter und lokale Hilfsgruppen. Zudem wurde die entsprechende Gesetzgebung geprüft.

Die griechische Regierung verfolgt eine von der EU unterstützte Politik, Asylsuchende, die auf dem Seeweg aus der Türkei ankommen, auf den Inseln festzuhalten, bis über ihre Asylanträge entschieden wurde. Die Regierung behauptet, dies sei nach dem Migrationsabkommen zwischen der EU und der Türkei vom März 2016 notwendig. Der Prozess soll schnell vonstattengehen, und besonders schutzbedürftige Menschen sollen hiervon ausgenommen werden. Human Rights Watch sprach jedoch mit Familien, die bis zu elf Monate in den Lagern festsaßen, oft wegen langer Wartezeiten auf ihre Asylanhörungen oder weil sie gegen ihre Ablehnung Widerspruch eingelegt hatten.

Zwar hat die Regierung seit November mehr als 10.000 Asylbewerber auf das Festland überführt, sie weigert sich jedoch, die Eindämmungspolitik zu beenden. Das höchste Gericht Griechenlands hat die Vorgehensweise für Neuankömmlinge im April 2018 abgelehnt. Anstatt dieses Urteil umzusetzen, erließ die Regierung jedoch eine Verwaltungsentscheidung und verabschiedete ein Gesetz zur Wiedereinführung der Politik.

Nach griechischem Recht ist der Unterricht für Kinder im Alter von 5 bis 15 Jahren kostenlos und obligatorisch. Dies gilt auch für asylsuchende Kinder. Das Völkerrecht garantiert allen Kindern das gleiche Recht auf Primär- und Sekundarschulbildung, frei von Diskriminierung. Kinder in Camps auf dem griechischen Festland, die nicht unter die Eindämmungspolitik fallen, konnten sich für eine formale Schulbildung anmelden.

Nach Angaben der Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der Europäischen Kommission (ECHO), ist „Bildung entscheidend“ für Mädchen und Jungen, die von Krisen betroffen sind. Demnach könne Bildung ihnen ein Gefühl von Normalität und Sicherheit zurückgeben und wichtige Lebenskompetenzen vermitteln. Bildung sei eine der bestmöglichen Investitionen in ihre langfristige Zukunft und in den Frieden, die Stabilität und das Wirtschaftswachstum ihrer Heimatländer.

Ein 12-jähriges Mädchen aus Afghanistan, das seit sechs Monaten in einem von der Regierung geführten Lager auf den Inseln ausharrte, sagte, sie sei sieben Jahre lang zur Schule gegangen, bevor sie vor dem Konflikt geflohen sei. Ihr Wunsch sei es, wieder eine Schule zu besuchen. „Ohne Schulbildung haben wir keine Zukunft, und wir werden nicht erfolgreich sein, weil wir keine Bildung erhalten und keine anderen Sprachen sprechen können“, sagte sie.

Mehrere nichtstaatliche Gruppen bieten Kindern, die auf den Inseln Asyl suchen, eine nicht formale Bildung an. Aber die Mitarbeiter sagten, dies sei kein Ersatz für eine reguläre Schulbildung. Eine dieser provisorischen Schulen darf einen einzigen Container im staatlichen Lager Moria auf Lesbos in Teilzeit nutzen. Dies bedeutet, dass die Kinder nur 1,5 Stunden am Tag unterrichtet werden können. „Sie tun ihr Bestes und wir sind dankbar dafür, aber es ist keine richtige Schule“, sagte ein Vater.

Andere bieten den Transport zu externen Schulen an, können aber keine Kinder mitnehmen, die zu jung sind, um allein dorthin zu fahren. Einige Schüler, die außerhalb der von der Regierung geführten Lager leben, erhalten eine nicht formale Schulbildung und werden zudem von Freiwilligen oder nichtstaatlichen Gruppen unterstützt, um sich in öffentlichen Schulen anzumelden. So halfen Freiwillige einem 13-jährigen kurdischen Jungen, der im Flüchtlingscamp Pikpa auf Lesbos lebt, dem jetzt die Schließung droht, sich in einer öffentlichen Schule anzumelden, wo er bereits am Unterricht auf Griechisch teilnehmen kann.

Eltern und Lehrer sagten, dass die Routine des Schulbesuchs Asyl suchenden Kindern helfen könne, sich von traumatischen Erfahrungen in ihren Heimatländern und während ihrer Flucht zu erholen. Aber der fehlende Zugang zu Schulbildung, verbunden mit Lücken in der psychologischen Betreuung, verschärft den Stress und die Angst, die durch den monatelangen Aufenthalt in den unsicheren, überfüllten Lagern entstehen. Ein 17-jähriges Mädchen, das in Marokko vergewaltigt worden war, sagte, dass die Verhältnisse im Lager von Samos „mich daran erinnern, was ich durchgemacht habe. Ich hatte gehofft, in Sicherheit zu sein.“

Das griechische Ministerium für Migrationspolitik, das für die Eindämmungspolitik und die Camps auf den Inseln verantwortlich ist, beantwortete keine Fragen von Human Rights Watch zur Schulbildung von Kindern von Asylsuchenden und Migranten auf den Inseln. Mehrere Bildungsanbieter sagten, dass es keine ausreichende Transparent gebe, welche Rolle das Migrationsministerium bei Bildungsfragen auf den Inseln spiele. Ein Ausschuss des Bildungsministeriums für Flüchtlingsbildung berichtete 2017, dass das Migrationsministerium einige Pläne zur Verbesserung des Zugangs zu Bildung auf den Inseln blockiert habe.

Das Bildungsministerium hat zwei Schlüsselprogramme eingerichtet, um asylsuchenden Kindern in ganz Griechenland zu helfen, die kein Griechisch sprechen und die vielleicht schon seit Jahren keine Schule mehr besucht haben, damit diese sich in die formalen Bildungsstrukturen integrieren und erfolgreich sein können. Beide Programme schließen jedoch die meisten Kinder in staatlich geführten Lagern auf den Inseln aus.

Im Jahr 2018 eröffnete das Ministerium in einigen Lagern auf den Inseln Vorschulen, und im Mai konnten sich 32 Kinder in einem Lager einer lokalen Gemeinde auf Lesbos in Grundschulen anmelden, obwohl das Schuljahr bereits im Juni endete. Das Ministerium teilte mit, dass im Schuljahr 2017-2018 mehr als 1.100 asylsuchende Kinder in Schulen auf den Inseln angemeldet waren. Viele darunter verließen die Inseln offenbar noch vor Ende des Jahres.

Ein im Juni verabschiedetes Gesetz schafft mehr Klarheit über das Recht der Asylsuchenden auf Bildung, und am 9. Juli teilte das Bildungsministerium Human Rights Watch mit, dass es im Schuljahr 2018-2019 15 zusätzliche Klassen für asylsuchende Kinder auf den Inseln eröffnen wolle. Dies wäre ein positiver Schritt, wenn er, anders als in den Vorjahren angekündigt, auch fristgerecht umgesetzt wird. Jedoch könnten auch dann die meisten schulpflichtigen Kinder von Asylsuchenden und Migranten auf den Inseln nicht zur Schule gehen, es sei denn, die Anzahl der Kinder ginge zurück.

„Griechenland hat weniger als zwei Monate Zeit, um sicherzustellen, dass Kinder, die auf der Reise ihr Leben riskiert haben, zu Beginn des Schuljahres zur Schule gehen können - eine Frist, die bislang nie eingehalten wurde“, so Van Esveld. „Die Europäische Union soll Griechenland ermutigen, dass den Kindern ihr Recht auf Bildung gewährt wird. Die Eindämmungspolitik soll beendet und asylsuchenden Kinder und ihren Familien ermöglicht werden, die Inseln zu verlassen. Nur so können sie die Ausbildung und die Leistungen erhalten, die sie benötigen.“

Kategorien: Menschenrechte

EU: Gipfel soll Migration angemessen anpacken

Mi, 27.05.2020 - 17:20

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Ein Mädchen bei einer Demonstration von Flüchtlingen und Migranten für eine Öffnung der Grenzen in einem provisorischen Lager an der griechisch-mazedonischen Grenzen in der Nähe von Idomeni, 23. März 2016.

© 2016 ANDREJ ISAKOVIC/AFP/Getty Images (Brüssel) – Die Regierungen und Institutionen der Europäischen Union haben noch immer keine wirksame und auf Rechten basierende politische Antwort auf die Migration entwickelt. Dies verursacht Leid und schürt ein Gefühl der politischen Krise, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Staats- und Regierungschefs der EU treffen sich am 28. und 29. Juni 2018 in Brüssel, um über die Migrations- und Asylpolitik zu diskutieren.

Der Bericht „Toward an Effective and Principled EU Migration Policy: Recommendations for Reform“ enthält konkrete Empfehlungen, um die weltweite Führungsrolle der EU beim Flüchtlingsschutz zu sichern, das Recht auf Asyl zu wahren und die Verantwortung unter den EU-Mitgliedstaaten gerechter aufzuteilen. Die politischen Empfehlungen von Human Rights Watch zielen darauf ab, die Rechte aller Migranten zu schützen und gleichzeitig den EU-Regierungen die Kontrolle ihrer Grenzen zu ermöglichen.

„Die EU-Regierungen können sich offensichtlich nur auf das Outsourcing von Verantwortung und das Insourcing von Elend einigen“, so Judith Sunderland, stellvertretende Direktorin der Europa- und Zentralasien-Abteilung von Human Rights Watch. „Die Staatschefs sollen den Gipfel nutzen, um eine auf Rechten basierende Migrationspolitik zu unterstützen, die humaner und effizienter als das bisherige Vorgehen ist.“

Human Rights Watch legt eine Strategie vor für eine grundlegende Neuausrichtung der Migrationspolitik in einer Zeit, in der die EU die Verantwortung von ihren Grenzen fernhält. Die EU macht es immer schwieriger, in Europa Asyl zu suchen, schafft ein feindseliges Umfeld für Migranten und Asylbewerber und bedroht die Integrität des internationalen Flüchtlingssystems. Ein wirksamer und prinzipienorientierter Ansatz zur Migrationsfrage soll die Menschenrechte und das Asylrecht achten. 

Die jüngste Weigerung der italienischen Regierung, ein nichtstaatliches Rettungsschiff anlegen zu lassen, spiegelt den neuen harten Ansatz und die Bereitschaft des Landes wider, seine internationalen Verpflichtungen zu missachten. Das Vorgehen zeigt aber auch den Zusammenbruch der regionalen Zusammenarbeit und Solidarität.

Zudem wir deutlich, wie wichtig verlässliche und gerechte Systeme zur Aufteilung der Verantwortung sind, nicht nur für die Rettung auf See und die Landung in einem Hafen, sondern auch für den rechtlichen Umgang mit ankommenden Migranten und Asylbewerbern.

Doch die Verhandlungen zur Reform des Dublin-Systems, das die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Asylanträgen regelt, sind ins Stocken geraten. Viele Vorschläge dürften den derzeitigen Druck auf eben jene EU-Länder erhöhen, die bei der Flüchtlingskrise ohnehin an vorderster Front stehen, anstatt die Verantwortung gerechter aufzuteilen.  Related Content

Zahlreiche EU-Staaten haben bereits in ihren Ländern rechtliche oder politische Änderungen beschlossen bzw. vorgeschlagen, die das Recht von Asylbewerbern und Flüchtlingen auf Berufung im Asylverfahren und Familienzusammenführung sowie die Unterstützung einschränken. Gleichzeitig versuchen die EU-Länder verstärkt, Einreisen zu verhindern und Asylsuchende abzuschrecken, wobei schwerwiegende Auswirkungen auf die Menschenrechte weitestgehend außer Acht gelassen wurden.

Das Abkommen zwischen der EU und der Türkei aus dem Jahr 2016 hat zu einer Politik geführt, bei der Tausende von Asylbewerbern unter unzumutbaren Bedingungen auf den griechischen Inseln untergebracht wurden, ohne nennenswerte Verbesserungen beim Schutz der Flüchtlinge in der Türkei oder Umsiedlungen in EU-Länder. Die Zusammenarbeit mit den libyschen Behörden, insbesondere mit den libyschen Küstenwachen, könnte einen Kreislauf der Gewalt und der Inhaftierung fördern. Jedoch wird gleichzeitig auch versucht, gefährdete Flüchtlinge nach Niger zu evakuieren, damit sie an einen anderen Ort umgesiedelt oder - wenn sie keinen Schutz benötigen - in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden,.

Die Staats- und Regierungschefs der EU sollen sich bei dem Gipfeltreffen auf Strategien konzentrieren, durch die verhindert wird, dass sich Migranten auf gefährliche Fluchtrouten begeben. Doch zugleich muss das Recht der Migranten respektiert werden, jedes Land verlassen zu können. Zudem sollen sie die vielfältigen Auslöser für Migration, einschließlich Gewalt und Verfolgung, anerkennen.

Die Rettung von Leben auf See und an Land sollen Priorität haben. Die EU soll sichere und geordnete Kanäle wie die Umsiedlung von Flüchtlingen und legalen Zugang zu Beschäftigung und Studium ausbauen. Auch soll die sichere Rückkehr irregulärer Migranten sichergestellt werden, jedoch ohne den Menschenrechtsschutz in Frage zu stellen. Die Regierungen der EU sollen diplomatisches und wirtschaftliches Kapital so investieren, dass  Menschenrechtsverletzungen bekämpft werden, die Migration fördern, und sie sollen den Schutz in den Herkunftsregionen verbessern. Diese Verbesserungen in den Herkunftsländern sollen auf Lösungen beruhen, die die Menschenrechte fördern, die Flüchtlinge schützen und eine effektive Entwicklung fördern.

Um die EU als Schutzraum für Bedürftige aufrechtzuerhalten, bedarf es einer vorausschauenden Reform des Dublin-Systems, durch die Verantwortung gerechter aufgeteilt wird und die den Asylbewerbern Anreize bietet, sich an die Vorgaben des Systems zu halten. Ebenso bedarf es effizienter und fairer Asylverfahren in allen EU-Ländern. Die Anwendung nationaler Vorschriften zur Ablehnung von Asylbewerbern soll begrenzt sein und strengen Schutzmaßnahmen unterliegen, um potentiell unsichere Rückführungen zu verhindern. 

Da die EU-Länder darauf hinarbeiten, abgelehnte Asylbewerber und Migranten, die nicht bleiben dürfen, verstärkt zurückzuführen, sollen sie sicherstellen, dass ihre Verfahren fair sind, wobei strenge Menschenrechtsbestimmungen in Rückübernahmeabkommen enthalten sein müssen und jede Inhaftierung bis zur Abschiebung auf die kürzeste erforderliche Zeit beschränkt bleiben muss. Kinder sollen grundsätzlich nicht inhaftiert werden. Die EU soll den Herkunftsländern eher mit Anreizen als mit Drohungen begegnen, wenn es um die Zusammenarbeit bei der Rückführung ihrer eigenen Staatsangehörigen geht. So sollen etwa mehr Visa für Studenten und Arbeiter aller Qualifikationsstufen angeboten werden. 

„Die gespaltene politische Debatte in Europa darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein prinzipienorientierter Ansatz sowohl die Menschenrechte wahren als auch die Migration steuern könnte“, sagte Sunderland. „Die Staats- und Regierungschefs der EU sollen wahre Führungsstärke zeigen und für ihre gemeinsamen Werte und Verpflichtungen eintreten.“.

Kategorien: Menschenrechte

Frauen in Deutschland vor Gewalt schützen

Mi, 27.05.2020 - 17:20

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Messages of mourning, candles and flowers are placed by people for Susanna F., the teenager who was found dead two days ago, in Wiesbaden-Erbenheim, Germany, June 8, 2018.

© 2018 Reuters

Die Ermordung eines 14-jährigen Mädchens Ende Mai in Wiesbaden hat viele Menschen in Deutschland tief getroffen. Nach Informationen der Polizei hat ein 20-jähriger Mann aus dem Irak, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, das Verbrechen am Wochenende gestanden, nur Tage nachdem die Leiche des Mädchens gefunden worden war.

Der Fall rief auch deshalb ein großes Medienecho hervor, weil der Mord an Susanna F. einer von mehreren Fällen in den letzten Monaten war, die in der Öffentlichkeit heftig diskutiert wurden und bei denen Mädchen und Frauen von ausländischen Männern getötet worden waren. Einige Täter kamen als Asylsuchende nach Deutschland. Die deutschen Medien haben sich nun auf diese Fälle konzentriert, nachdem sie lange Zeit dafür kritisiert worden waren, dass sie Gewaltverbrechen durch Asylsuchende ignoriert hätten.

Die Themen Asyl, Integration und Verbrechen führen in Deutschland zu starken Diskussionen in der Öffentlicheit, seit die Regierung 2015 aus humanitären Gründen die Grenzen für Flüchtlinge geöffnet hat.

Doch wie es unredlich ist, zu behaupten, dass Asylsuchende keine Verbrechen begehen können, so sollten auch nicht einzelne Fälle herausgegriffen werden, bei denen die Täter Asylsuchende oder Muslime sind. Denn dann besteht die Gefahr, dass dies eine fremdenfeindliche Agenda nährt, die sich gegen Muslime oder Flüchtlinge richtet. Dies ignoriert auch die Tatsache, dass in Deutschland – wie in anderen Ländern auch – Frauen und Mädchen unter Gewalt von Tätern leiden, die aus verschiedensten Glaubensrichtungen und Milieus kommen. Etwa 22% der deutschen Frauen werden in ihrem Leben Opfer von häuslicher Gewalt, 7% werden von Fremden sexuell missbraucht.

Deutschland hat das Recht, ausländische Kriminelle abzuschieben, so lange dies nicht dazu führt, dass ihnen Folter und Verfolgung drohen oder das Recht auf Familie verletzt wird. Im Fall des mutmaßlichen Täters von Susanna F. hat Deutschland richtigerweise entschieden, das Verfahren im eigenen Land durchzuführen, und nicht im Irak, wo ihm möglicherweise die Todesstrafe gedroht hätte.

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte diese Woche, dass der Mord an Susanna F. zeige, wie wichtig es sei, dass Menschen, die keinen Aufenthaltsstatus haben, schnell ihr Verwaltungsgerichtsverfahren bekommen und dann auch schnell wieder nach Hause geschickt werden können. Schnelle Rückführungen nach einem fairen Verfahren senden ein klares Signal, dass das Asylsystem funktioniert.

Am wichtigsten ist jetzt jedoch, dass Susanna F.s Mörder – und alle anderen, die für Gewalt gegen Frauen verantwortlich sind – vor Gericht gestellt werden, ohne Rücksicht auf die Herkunft des Täters und des Opfers. Zudem muss deutlich sein, dass die Strafverfolgung funktioniert, fair und effizient.

Kategorien: Menschenrechte

Türkei: Massenabschiebungen von Syrern

Mi, 27.05.2020 - 17:20

Aufklappen Ein türkischer Soldat überwacht die Grenze zwischen der Türkei und Syrien nahe der Stadt Kilis, 2. März 2017. © 2017 Reuters/Murad Sezer (Brüssel) – Türkische Sicherheitskräfte haben seit Dezember 2017 wiederholt Hunderte, bisweilen sogar Tausende, Asylsuchende an der türkisch-syrischen Grenze abgefangen und sie in das vom Krieg verwüstete Gouvernement Idlib abgeschoben, so Human Rights Watch heute. Türkische Grenzkontrollen haben auf Asylsuchende geschossen, die auf Schleuserrouten in die Türkei gelangen wollten und diese getötet oder verletzt. Zudem wurden Syrer nach Idlib abgeschoben, die in der türkischen Stadt Antakya, 30 Kilometer entfernt von der syrischen Grenze, angekommen waren.

Die Offensive des russisch-syrischen Militärbündnisses vom Dezember gegen regierungsfeindliche Kräfte in Idlib hat laut der Vereinten Nationen über 400.000 Zivilisten vertrieben. Sie gehören zu den mehr als 1,3 Millionen anderen, die in Idlib in unsicheren, überfüllten, provisorischen Camps nahe der geschlossenen türkischen Grenze ausharren. Dort sind sie permanent von potentiellen Angriffen bedroht. Es fehlt an Nahrung, sauberem Wasser, Unterbringungsmöglichkeiten, medizinischer Versorgung und Unterstützung. Bei dem Gipfeltreffen am 26. März in Bulgarien soll die Europäische Union die Türkei dazu drängen, syrischen Zivilisten, die Schutz in der Türkei suchen, diesen auch zu gewähren. Zudem sollen mehr Hilfsmittel für syrische Flüchtlinge in der Türkei und der Region zugesichert werden.

„Nun, da türkische Grenzwächter versuchen, auch die letzten verbliebenen Übergänge an der türkischen Grenze dichtzumachen, sitzen Hunderttausende Syrer auf syrischer Seite fest, wo sie Bombenangriffen schutzlos ausgeliefert sind”, so Gerry Simpson, Senior Researcher & Advocate der Abteilung Flüchtlinge von Human Rights Watch. „Die EU soll die Türkei dazu drängen, ihre Grenzen für Menschen in Not zu öffnen und sie sinnvoll unterstützen. Die EU darf nicht einfach nur dabei zusehen, wie die Türkei die Rechte von Flüchtlingen ignoriert und Tausende Menschen zurück in die Kriegsmassaker schickt.“

Als Reaktion auf diese Vorwürfe hat die Generaldirektion für Migrationsmanagement (DGMM) des türkischen Innenministeriums Human Rights Watch eine umfangreiche Stellungnahme zukommen lassen, in der es heißt: „Zwar schützt die Türkei ihre Grenzen gegen terroristische Organisationen, sie nimmt jedoch nach wie vor Syrer in Not auf, die an die Grenzen kommen, und eröffnet niemals das Feuer auf sie oder wendet Gewalt gegen sie an.“

Die DGGM teilte mit, dass sie im Jahr 2017 510.448 Syrer registrierte, die über die ausgewiesenen Grenzübergänge ins Land kamen und diesen vorübergehenden Schutz gewährte. 2018 seien es bislang 91.866 gewesen. Wie aus den Zahlen hervorgehe, so heißt es in der Stellungnahme der DGMM, entsprächen „Behauptungen, dass Syrer nicht registriert werden, nicht der Wahrheit“. Es scheint, dass die türkischen Behörden keine Untersuchungen bezüglich der konkreten Rechercheergebnisse von Human Rights Watch durchgeführt haben.

Mitte Februar sprach Human Rights Watch telefonisch mit 21 Syrern über ihre wiederholt gescheiterten Versuche, mithilfe von Schleusern in die Türkei zu gelangen. Achtzehn von ihnen sagten, dass die verstärkten russisch-syrischen Luftangriffe in Deir al-Zour und in Idlib sie mehrfach vertrieben hätten, bis sie schließlich beschlossen, dass sie keine andere Wahl hätten, als ihr Leben zu riskieren und in die Türkei zu flüchten.

Die Befragten schilderten 137 Vorfälle, fast alle ereigneten sich zwischen Mitte Dezember und Anfang März, bei denen türkische Grenzschutzbeamte sie kurz nach dem Grenzübertritt mit Schleusern abgefangen hatten. Human Rights Watch sprach mit weiteren 35 Syrern in Idlib, die nicht versucht hatten zu fliehen, aus Angst, von Grenzsoldaten erschossen zu werden.

Neun Personen beschrieben zudem 10 Vorfälle zwischen September und Anfang März, bei denen türkische Grenzschutzbeamte auf sie oder andere vor ihnen schossen, als sie versuchten, die Grenze zu überqueren. Hierbei wurden 14 Menschen, darunter 5 Kinder, getötet, 18 weitere wurden verletzt.

Auch geraten Zivilisten in Idlib seit Beginn der Offensive der Türkei in der kurdischen Stadt Afrin in Syrien immer wieder in das Kreuzfeuer zwischen kurdischen und türkischen Truppen.

Im November kam das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge in ihrer jüngsten Länderleitlinie zu Syrien zu dem Schluss, dass „alle Teile Syriens direkt oder indirekt von einem oder mehreren Konflikten betroffen sind“ und hielt daher an ihrer langjährigen Aufforderung an alle Länder fest, „die Syrer nicht gewaltsam zurückzuführen“.

Syrer, die versuchten, in die Türkei einzureisen, sagten, dass sie abgefangen wurden, nachdem sie den Fluss Orontes überquert hatten oder in der Nähe des Lagers für Binnenvertriebene in al-Dureyya. Sie sagten, dass türkische Grenzschutzbeamte sie zusammen mit Hunderten und manchmal Tausenden anderer Syrer, die sie abgefangen hatten, deportierten. Sie gaben an, von den Wachen gezwungen worden zu sein, über einen inoffiziellen Grenzübergang in Hatya oder über einen kleinen Damm am Orontes-Fluss, nach Syrien zurückzukehren. Dieser Damm ist als Friendship Bridge bekannt und wird auch von Hilfsorganisationen genutzt.

Aufklappen Eine türkische Sicherheitsbasis etwa 250 Meter von der türkisch-syrischen Grenze entfernt, 2 Kilometer südlich des türkischen Dorfes Saribük. Die Basis verfügt über ein Basketballfeld und ein großes Zelt, wie in Aussagen von abgeschobenen syrischen Asylsuchenden beschrieben, die sagten, sie seien vor ihrer Abschiebung an einem solchen Ort festgehalten worden. © 2018 Digital Globe Human Rights Watch liegen Satellitenbilder von beiden Grenzübergängen und von vier Sicherheitsposten mit großen Zelten vor, die auf Basketballfeldern im unmittelbaren Grenzgebiet aufgestellt wurden. Asylsuchende sagten, dass sie dort festgehalten wurden, bevor sie nach Syrien zurückgeschickt wurden.

Die Ergebnisse folgen einem Bericht von Human Rights Watch vom 3. Februar über die Tötungen und Massenzurückweisungen an den Grenzen der Türkei zwischen Mai und Dezember 2017 sowie ähnlichen Rechercheergebnissen vom November 2015 und Mai 2016.

Als Reaktion auf den Bericht vom 3. Februar wiederholte ein hoher türkischer Beamter die seit langem gleichbleibende Reaktion seiner Regierung auf solche Berichte und wies darauf hin, dass die Türkei Millionen syrischer Flüchtlinge aufgenommen hat. Human Rights Watch hat am 15. März in einem Brief an den türkischen Innenminister um Stellungnahme bis zum 21. März gebeten.

Nach Angaben des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge hat die Türkei über 3,5 Millionen syrische Flüchtlinge aufgenommen. Die Türkei verdient Anerkennung und Unterstützung für ihre Großzügigkeit und hat das Recht, ihre Grenze zu Syrien zu sichern.

Allerdings ist die Türkei genauso dazu verpflichtet, den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu respektieren, der es den Ländern verbietet, Personen an einen Ort zurückzuschicken, an dem sie reell Gefahr laufen, verfolgt, gefoltert oder unmenschlich und erniedrigend behandelt oder bestraft zu werden. Dazu gehört auch ein Verbot der Ablehnung von Asylbewerbern an den Grenzen, sofern diese die Betroffenen solchen Bedrohungen aussetzen würde. Die Türkei ist zudem verpflichtet, die internationalen Normen über die Anwendung tödlicher Gewalt sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit einzuhalten.

Die Türkei versichert weiterhin, den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu respektieren. „Syrer, die egal auf welchem Wege in die Türkei kommen, werden aufgenommen und ihnen wird Schutz gewährt. Sie werden auf keinen Fall zurückgeschickt und Syrer, die irgendwie in die Türkei eingereist sind und Schutz verlangen, werden definitiv nicht zurückgeschickt. Das Aufnahme- und Registrierungsverfahren wird ordnungsgemäß durchgeführt“, heißt es in der Stellungnahme der DGMM zu diesem Bericht. „Syrer, die in die Türkei kommen, werden unter keinen Umständen gezwungen, in ihr Land zurückzukehren; ihre Registrierung geht weiter, und diesen Menschen stehen viele Rechte und Leistungen in der Türkei zu.“

Bis Dezember hatte die Türkei fast 800 Kilometer einer geplanten, 911 Kilometer langen Grenzbarriere mit Syrien fertiggestellt, die aus einer raketenfesten Betonmauer und einem Stahlzaun besteht. Auf den Satellitenbildern, die Human Rights Watch aus der Region vorliegen, von der Syrer berichteten, dort die Grenze mit Schleusern passiert zu haben, sind Bereiche ohne Mauer zu sehen.  

Die seit mindestens Mitte 2015 anhaltende Weigerung der Türkei, syrischen Asylbewerbern den legalen Grenzübertritt zu gestatten, wurde durch ein umstrittenes EU-Türkei-Migrationsabkommen vom März 2016 zur Eindämmung der Flüchtlings- und Migrationsströme in die Europäische Union verstärkt. Die EU soll stattdessen mit der Türkei zusammenarbeiten, um ihre Grenzen für Flüchtlinge offen zu halten, die Flüchtlingsbemühungen der Türkei finanziell zu unterstützen und die Verantwortung zu teilen, indem sie die Umsiedlung von Flüchtlingen aus der Türkei verstärkt, so Human Rights Watch.

„Die EU darf die Massenabschiebungen der Türkei nicht länger ignorieren“, sagte Simpson. „Das Treffen in Bulgarien ist eine eindeutige Gelegenheit für die Regierungen und Institutionen der EU, den Kurs zu ändern und die Bemühungen um den Schutz der syrischen Flüchtlinge in der Türkei zu verstärken, auch durch eine verstärkte Umsiedlung von Flüchtlingen“.

Kategorien: Menschenrechte

VIDEO: Aquarius - Ein Rettungsschiff, Das im Mittelmeer Leben Rettet

Mi, 27.05.2020 - 17:20

Seit 2014 haben Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine tödliche Lücke in der Seenotrettung geschlossen und patrouillieren in internationalen Gewässern in Nähe der 12-Seemeilen-Linie, die die libyschen Hoheitsgewässer markiert - es ist genau das Gebiet, in dem überfüllte, seeuntaugliche Boote am wahrscheinlichsten in Seenot geraten.

Nachdem 2015 immer mehr Menschen über das Mittelmeer kamen, wurden von den europäischen Regierungen Maßnahmen beschlossen, durch die Menschen unter dem Deckmantel der Rettung von Menschenleben in katastrophalen Bedingungen festgehalten werden. Im Oktober 2016 begannen europäische Einheiten, Truppen der libyschen Küstenwache, die von der Regierung der nationalen Einheit (GNA) kontrolliert werden, zu trainieren. Diese Regierung gehört zu einer der beiden miteinander konkurrierenden Allianzen, die Regierungsansprüche in Libyen geltend machen. Im Februar verstärkte Italien, mit Unterstützung der EU, die Bemühungen, libysche Einsatzkräfte so auszustatten und auszubilden, dass sie Boote abfangen und Menschen nach Libyen zurückführen können. Zugleich schränkten sie auch die Arbeit von NGOs ein, die lebenswichtige Such- und Rettungseinsätze durchführten.

Kategorien: Menschenrechte

Leben retten auf See

Mi, 27.05.2020 - 17:20
Kategorien: Menschenrechte

EU: Menschenrechte nur als Option

Mi, 27.05.2020 - 17:20

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„Rettungskräfte der SOS MEDITERRANEE helfen einer Frau aus Somalia aus einem Schlauchboot, um an Bord der Aquarius zu kommen. 11. Oktober 2017.“

© 2017 ANTHONY JEAN/SOS MEDITERRANEE (Brüssel) – Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben die Menschenrechte im Jahr 2017 zu oft bereitwillig beiseitegeschoben. Zugleich gab es aber auch Ansätze eines prinzipientreueren Vorgehens, so Human Rights Watch im heute veröffentlichten World Report 2018.

Im Rückblick auf ein Jahr, das von der Sorge geprägt war, dass populistische, extremistische Parteien immer einflussreicher werden, untersucht der World Report die Entwicklungen in zehn EU-Mitgliedstaaten und der EU insgesamt in den Bereichen Migration und Asyl, Diskriminierung und Intoleranz, Terrorismus und Terrorismusbekämpfung und EU-Außenpolitik.

„Im Jahr 2017 wurde deutlich, dass populistischen Extremisten und ihren Ideen nicht die Stirn geboten werden kann, indem die Menschenrechte in der Europäischen Union als optionales ‚Extra‘ behandelt werden“, so Benjamin Ward, stellvertretender Leiter der Abteilung Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Die Regierungen und Institutionen der EU stimmten jedoch zugleich immer mehr darüber ein, dass sie gegen Polens Angriffe auf die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit vorgehen müssen. Dies zeigt, dass ein Ansatz, der auf den Grundwerten der EU beruht, fruchtbar sein kann.“

„In dem 643-seitigen World Report, der in diesem Jahr zum 28. Mal erscheint, fasst Human Rights Watch die wichtigsten Entwicklungen beim Menschenrechtsschutz in mehr als 90 Ländern weltweit zusammen. In seiner Einleitung schreibt Executive Director Kenneth Roth, dass Politiker, die sich für die Menschenrechte einsetzten, gezeigt haben, dass autoritäre Populisten in die Schranken gewiesen werden können. War dies verbunden mit einer mobilisierten Öffentlichkeit und wirksamem Handeln multilateraler Akteure, bewies dieser Einsatz, dass der Aufstieg rechtsextremer Regierungen nicht unausweichlich ist.“

Die EU und ihre Mitgliedstaaten versuchten immer stärker, Asylsuchende und irreguläre Migranten von der Einreise abzuhalten und die Verantwortung für die Migrationskontrolle auf Länder außerhalb der EU abzuschieben, unter anderem auf Libyen. Diese Maßnahmen führten zu vielfältigen Menschenrechtsverletzungen.

Obwohl extremistische Parteien bei einigen Wahlen in europäischen Ländern weniger erfolgreich waren als prognostiziert, beeinflussten Populisten die europäische Politik stark. In Deutschland zog die AfD in den Bundestag ein.

Bei schrecklichen Terroranschlägen in Belgien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Schweden und Spanien, zu denen sich überwiegend der Islamische Staat (auch bekannt als ISIS) bekannte, starben insgesamt mehr als 60 Menschen, Hunderte wurden verletzt. Einige Sicherheitsmaßnahmen, die im Jahresverlauf eingeführt oder verschärft wurden, schränkten die Menschenrechte ein. Dazu zählen eine neue EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung, die die Meinungsfreiheit nicht ausreichend schützt, und problematische Maßnahmen in einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Rassistische, xenophobe und islamophobe Einstellungen und Gewalt blieben überall in der EU weit verbreitet. In ganz Europa waren Muslime mit Anfeindungen und Intoleranz konfrontiert. Auch Antisemitismus und antisemitische Hassverbrechen sind weiterhin ein ernstes Problem.

Die Bereitschaft der EU, sich für die Menschenrechte im Rahmen ihrer Außenpolitik einzusetzen, wurde häufig von anderen Interessen unterminiert, darunter nationale Sicherheit, Zugang zu natürlichen Ressourcen und Migrationskontrolle. Zudem geht auch der Europäische Auswärtige Dienst mit Blick auf die Menschenrechte nicht mit gutem Beispiel voran.

Länderspezifische Entwicklungen, die der World Report hervorhebt, sind unter anderem Frankreichs Entscheidung, menschenrechtsfeindliche Notstandsregelungen in reguläre Gesetze zu übertragen; Ungarns Vorgehen gegen Menschenrechtsorganisationen und unabhängige Universitäten; der Abbau von Korrektiven und Kontrollen der Exekutive in Polen; die andauernde Krisensituation, von der Asylsuchende auf den griechischen Inseln betroffen sind; und der Umstand, dass die britische Regierung im Brexit-Prozess keinen Menschenrechtsschutz garantierte.

Kategorien: Menschenrechte

Burma: Militär verübt Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Mi, 27.05.2020 - 17:20

 

(New York) – Die Sicherheitskräfte in Burma verüben Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen die Volksgruppe der Rohingya, so Human Rights Watch heute. Das Militär geht mit Zwangsabschiebungen, Mord, Vergewaltigung und Verfolgung gegen Rohingya-Muslime im nördlichen Teil der Provinz Rakhaine vor. Dies hat zu unzähligen Todesopfern und massenhafter Vertreibung gefhrt.

Der UN-Sicherheitsrat und alle betroffenen Staaten sollen umgehend gezielte Sanktionen und ein Waffenembargo gegen das burmesische Militär verhängen, um weitere Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern. Der Sicherheitsrat soll Burma auffordern, Hilfsorganisationen Zugang zu den hilfsbedürftigen Menschen zu gewähren, eine UN-Ermittlermission zur Untersuchung der Menschenrechtsverletzung ins Land zu lassen und die sichere und freiwillige Rückkehr der Vertriebenen zu ermöglichen. Der Rat soll auch Maßnahmen erörtern, um die Verantwortlichen für Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft zu ziehen, etwa vor dem Internationalen Strafgerichtshof.

„Das burmesische Militär vertreibt die Rohingya brutal aus dem nördlichen Rakhaine“, so James Ross, Leiter der Rechtsabteilung von Human Rights Watch. „Die Massaker an Dorfbewohnern und die massenhafte Brandstiftung, mit denen die Menschen vertrieben werden, stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.“

Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind nach internationalem Recht Verbrechen definiert, die „im Rahmen einen ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs“ erfolgen. Die Angriffe des burmesischen Militärs auf die Rohingya  erfolgen ausgedehnt und systematisch. Aus den Erklärungen des Militärs und einiger Regierungsvertreter geht zudem hervor, dass diese Bevölkerungsgruppe gezielt angegriffen wird.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit fallen unter die Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag und unterliegen dem Prinzip der Universellen Justiz. Solche Akte können folglich auch von nationalen Gerichten außerhalb Burmas verfolgt werden, selbst wenn weder Opfer noch Täter Staatsbürger des betreffenden Landes sind.

Die Recherchen von Human Rights Watch in der Region und die Auswertung von Satellitenfotos belegen Deportationen und Zwangsumsiedlungen, Morde und versuchte Morde, Vergewaltigungen und andere sexuelle Übergriffe sowie das Verbrechen der „Verfolgung“ im Sinne der Definition als „absichtliche und schwere Beraubung grundlegender Rechte im Bruch des internationalen Rechts aufgrund der Identität der Gruppe oder Kollektivgemeinschaft“. Die verübten Verbrechen können zudem als ethnische Säuberungen gewertet werden, wenngleich dieser Begriff im internationalen Recht nicht definiert ist.

Seit dem 25. August 2017, als die Arakan-Rohingya-Befreiungsarmee (ARSA) rund 30 Polizeiposten im nördlichen Rakhaine-Staat angriff, haben die burmesischen Sicherheitskräfte massenhafte Brandstiftung, Morde, Vergewaltigungen und Plünderungen verübt, Hunderte Dörfer zerstört und mehr als 400.000 Rohingya zur Flucht ins Nachbarland Bangladesch gezwungen. Human Rights Watch stellte bereits 2012 fest, dass die burmesische Regierung Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen die Rohingya in der Provinz Rakhaine verübte.

„Es mag unbedeutend erscheinen, den entsetzlichen Verbrechen, die das burmesische Militär gegen Rohingya-Familien verübt, ein juristisches Etikett anzuheften“, so Ross. „Doch wenn die Welt anerkennt, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gange sind, sollte dies die UN und Regierungen veranlassen, gegen Burmas Militär vorzugehen, um diesen Verbrechen ein Ende zu setzen.“

 

Kategorien: Menschenrechte

„Vor diesen Verbrechen sind wir geflohen“

Do, 30.04.2020 - 02:50
Zusammenfassung

Die Fälle sind wichtig. Wir müssen wissen, dass Prozesse stattfinden. Vor diesen Verbrechen sind wir geflohen.

—Hassan, syrischer Flüchtling in Deutschland, Februar 2017

In den vergangenen sechs Jahren hat die Syrien-Krise etwa 475.000 Menschen das Leben gekostet, so schätzte die Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte im Juli 2017. Alle Konfliktparteien haben in einem Klima der Straflosigkeit schwerste Völkerrechtsverbrechen verübt.

Zahlreiche Gruppen dokumentieren Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in Syrien. Ende des Jahres 2016 schuf die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) einen Mechanismus, um Beweise für schwere Verbrechen zu sammeln und zu analysieren. Diese sollen in zukünftigen Verfahren vor Gerichten und Tribunalen verwendet werden, die ein Mandat zur Aufarbeitung der Verbrechen haben.

Aber die Fülle an verfügbaren Informationen und Materialien hat die internationalen Bemühungen bislang kaum vorangebracht, Gerechtigkeit für vergangene und andauernde Völkerstraftaten im Land herzustellen. Syrien ist kein Mitgliedstaat des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Solange die Regierung dessen Gerichtsbarkeit nicht freiwillig akzeptiert, kann die Chefanklägerin daher nur dann Ermittlungen einleiten, wenn der UN-Sicherheitsrat die Situation in Syrien an sie übergibt. Allerdings blockierten Russland und China im Jahr 2014 eine Sicherheitsratsresolution, mit der das Gericht hätte zuständig werden sollen. Zudem unternahmen weder die syrischen Behörden noch andere Konfliktparteien bislang glaubwürdigen Schritte, um Täter in Syrien oder im Ausland zur Verantwortung zu ziehen. Die resultierende Straflosigkeit befeuert weitere Gräueltaten.

Vor diesem Hintergrund haben verschiedene europäische Behörden damit begonnen, schwerste, in Syrien begangene Völkerrechtsverbrechen zu untersuchen und, wenn möglich, strafrechtlich zu verfolgen. Ihre Vorstöße können dazu beitragen, zumindest in einem begrenzten Rahmen Gerechtigkeit herzustellen, während alle anderen Wege versperrt bleiben.

Das sogenannte We"ltr"echtsprinzip ermöglicht es nationalen Staatsanwaltschaften, gegen Personen zu ermitteln, die bestimmter, schwerster Völkerrechtsverbrechen verdächtig sind, darunter Folter, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Verfahren unter dem We"ltr"echtsprinzip sind auch dann möglich, wenn das fragliche Verbrechen im Ausland begangen wurde und weder der Verdächtige noch das Opfer Bürger des Landes sind, in dem die Ermittlungen durchgeführt werden.

We"ltr"echtsverfahren sind ein zunehmend wichtiger Bestandteil der internationalen Bemühungen, Verantwortlichkeit für Gräueltaten und Gerechtigkeit für Opfer herzustellen, die sich nirgendwo sonst hinwenden können. Sie können auch abschreckende Wirkung haben und gewährleisten, dass Staaten keine sicheren Rückzugsorte für Menschenrechtsverbrecher werden.

Oktober 3, 2017 Video Syrien: Erste Prozesse wegen Gräueltaten in Europa

Es gibt erste Erfolge dabei, die Verantwortlichen für Gräueltaten in Syrien vor europäische Gerichte zu bringen, insbesondere in Schweden und Deutschland, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht.

Dieser Bericht widmet sich den schwedischen und deutschen Bemühungen, gegen Personen zu ermitteln und diese strafrechtlich zu verfolgen, die in Syrien an schweren Völkerstraftaten beteiligt waren.

Der Bericht basiert auf Befragungen der relevanten Behörden und 45 aus Syrien geflüchteter Personen, die in Schweden und Deutschland leben. Er arbeitet die Herausforderungen heraus, mit denen die Behörden bei diesen Verfahren konfrontiert sind. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf den Erfahrungen, die Flüchtlinge und Asylsuchende bei der Interaktion mit den Behörden und im Kampf für Gerechtigkeit machen. Daraus lassen sich wichtige Lehren für die untersuchten Länder ziehen sowie für andere Staaten, die erwägen, schwerste, in Syrien verübte Verbrechen zu untersuchen.

Schweden und Deutschland verfügen über einige Instrumente, um schwerste Völkerrechtsverbrechen erfolgreich zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, insbesondere umfassende Rechtsrahmen, gut funktionierende, spezielle Abteilungen zu Kriegsverbrechen und Erfahrung mit der entsprechenden Strafverfolgung. Außerdem profitieren sie von der großen Zahl syrischer Asylsuchender und Flüchtlinge in Europa, durch die zuvor unerreichbare Opfer, Zeugen, materielle Beweise und sogar einige Verdächtige für die Behörden greifbar sind. Als die zwei wichtigsten Zielländer syrischer Asylsuchender in Europa waren Deutschland und Schweden die ersten Länder, in denen Prozesse gegen Einzelpersonen geführt und abgeschlossen wurden, die im Zusammenhang mit schweren Völkerrechtsverstößen in Syrien stehen.

Nichtsdestotrotz sind beide Länder mit Schwierigkeiten konfrontiert. Zunächst stehen Behörden bei der Strafverfolgung nach dem We"ltr"echtsprinzip vor Problemen, die mit dieser Art von Fällen einhergehen, von ihnen aber nicht immer gelöst werden können. Beispielsweise werden normalerweise nur Verfahren gegen Personen eröffnet, die sich im Hoheitsbereich des Staates aufhalten, in dem die Strafverfolgung stattfindet. Aber die Behörden können nicht beeinflussen, ob ein Tatverdächtiger zu einer bestimmten Zeit in ihr Land reist oder nicht.

Darüber hinaus werden die typischen Herausforderungen dieser Verfahren im Fall von Syrien dadurch verschärft, dass der andauernde Konflikt die Tatorte unzugänglich macht. Daher wenden sich die Behörden beider Länder an andere Stellen, um Informationen einzuholen, etwa an syrische Asylsuchende und Flüchtlinge, an ihre Pendants in anderen europäischen Ländern, an UN-Institutionen und an Nichtregierungsgruppen, die Gräueltaten in Syrien dokumentieren.

Angaben von Praktikern und Flüchtlingen in Schweden und Deutschland zufolge ist es sehr schwierig, relevante Informationen von syrischen Flüchtlingen und Asylsuchenden zu erhalten, weil diese Vergeltungsakte gegen ihre Angehörigen in der Heimat befürchten, Polizisten und Regierungsbeamten wegen negativer Erfahrungen mit syrischen Behörden misstrauen und sich von ihren Aufnahmeländern und der internationalen Gemeinschaft im Stich gelassen fühlen. „Wir sind nicht von dem Regime enttäuscht, wir kennen das Regime, wir haben das Regime überlebt“, so ein syrischer Aktivist. „Wir sind von der Weltgemeinschaft enttäuscht. Sie beruft sich auf die Menschenrechte, wenn es ihr nützt.“

Eine weitere Schwierigkeit ist, dass syrische Asylsuchende und Flüchtlinge in Schweden und Deutschland wenig darüber wissen, wie die Behörden schwerste Völkerrechtsverbrechen untersuchen und strafrechtlich verfolgen, wie sie selbst zu den nationalen Bemühungen um Gerechtigkeit beitragen können und dass Opfer das Recht haben, an Strafverfahren teilzunehmen. Die meisten befragten syrischen Flüchtlinge wussten nichts, nur wenig oder Ungenaues über laufende oder abgeschlossene Verfahren mit Syrien-Bezug. Andere äußerten unrealistische Erwartungen daran, in welchem Umfang nationale Behörden Gerechtigkeit herstellen können, insbesondere angesichts der verschiedenen Grenzen, die ihnen gesetzt sind.

Diese Probleme haben die Behörden beider Länder erkannt und versuchen, Asylsuchende und Flüchtlinge besser einzubeziehen. Allerdings muss in diesem Bereich noch mehr geschehen. Die aktuellen Maßnahmen haben so begrenzte Ressourcen und Mandate, dass ihre Wirksamkeit beeinträchtigt ist. Zudem müssen die Behörden vielfältige Bedürfnisse, Erwartungen und Anforderungen ausbalancieren. Einerseits müssen sie Kontakt zu potenziellen Opfern und Zeugen herstellen, um relevante Informationen zu erhalten. Andererseits müssen sie die Vertraulichkeitsvorschriften bei strafrechtlichen Ermittlungen einhalten und mit dem Risiko umgehen, mit gewaltigen Informationsmengen überfordert zu werden. Zudem müssen sie mit den Erwartungen umgehen, welche Ergebnisse sie den Opfern und der breiten Öffentlichkeit präsentieren werden und wann.

Schwedische und deutsche Beamte berichten, dass die Zusammenarbeit in Fällen mit Syrien-Bezug auf europäischer Ebene dank wirksamer Protokolle gut funktioniert. Zu den Nachbarstaaten von Syrien haben sie allerdings nur begrenzt oder gar keinen Kontakt. Auch haben sie begonnen, sich mit Nichtregierungs- und Regierungsorganisationen auszutauschen, darunter die unabhängige internationale UN-Untersuchungskommission zu Syrien. Allerdings geht die Zusammenarbeit nur langsam voran und wegen ihrer anderen Mandate sind die Informationen, die diese Instanzen sammeln, zwar bei den Ermittlungen hilfreich, aber nicht immer vor nationalen Gerichten als Beweise zulässig.

Grundsätzlich sind alle glaubwürdigen Strafverfahren zu begrüßen, die Verantwortlichkeit für während des Syrien-Konflikts begangene Verbrechen herstellen. Aber in der Realität zeigt sich, dass die ersten, wenigen Fälle, die nationale Behörden innerhalb ihrer jeweiligen Rechtssysteme erfolgreich verhandeln konnten, nicht repräsentativ für das Ausmaß und die Natur der Gräueltaten sind.

Bei den bisherigen Prozessen standen fast ausschließlich rangniedere Mitglieder von ISIS, Jabhat al-Nusra und anderer bewaffneter Gruppen vor Gericht, nur bei einem einzigen Verfahren ein rangniederer Angehöriger der syrischen Regierungskräfte. Darüber hinaus führten praktische und rechtliche Einschränkungen, etwa die Schwierigkeit, Beweise zu finden, die einen Verdächtigen mit einer konkreten Tat in Verbindung bringen, dazu, dass in Deutschland vermehrt Anklagen wegen Terrorismus statt wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben werden. Der Straftatbestand „Terrorismus“ lässt sich leichter belegen, weil sich die Behörden darauf konzentrieren können, ob der Angeklagte Verbindungen zu einer als terroristisch eingestuften Organisation unterhält. Aber Verurteilungen allein wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation reflektieren nicht das Ausmaß der in Syrien verübten Verbrechen.

Die Strafverfolgung von Terrorismus oder von rangniederen Mitgliedern bewaffneter Gruppen sollte nicht Bemühungen ersetzen, schwerste Verbrechen ranghoher Funktionsträger zu untersuchen und vor Gericht zu bringen. Solche Verfahren können die Einhaltung des humanitären Völkerrechts fördern und Gerechtigkeit für schwerste Straftaten herstellen.

Es besteht auch ein Wahrnehmungsproblem. Wird ein Tatverdächtiger, bei dem Hinweise auf schwere Völkerrechtsverstöße vorliegen, nur wegen Terrorismus angeklagt, ohne dass die Behörden erkennbar versuchen, ihn auch wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu belangen, dann könnte der Eindruck entstehen, dass sie sich ausschließlich darauf konzentrieren, nationale Bedrohungen zu bekämpfen. Hingegen sollte die Strafverfolgung von Terrorismus einher gehen mit der Strafverfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord – und dafür müssen die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden.

Syrische Flüchtlinge in beiden Ländern zeigten sich frustriert darüber, dass die bis dato verhandelten Fälle nicht das ganze Spektrum der Täter und der in Syrien verübten Gräueltaten repräsentieren. Vor allem, dass bisher nur ein einziger Prozess gegen eine Person mit Verbindungen zur syrischen Regierung angestrengt wurde, führt dazu, dass sie die Unparteilichkeit und Fairness der Verfahren insgesamt in Frage stellen.

Um den Herausforderungen zu begegnen, mit denen die Behörden konfrontiert sind, sollen Schweden und Deutschland gewährleisten, dass ihre Abteilungen, die zu Kriegsverbrechen arbeiten, mit angemessenen, auch personellen Ressourcen ausgestattet sind und das Personal kontinuierlich weitergebildet wird. Außerdem sollen sie neue Wege gehen, um syrische Flüchtlinge und Asylsuchende in ihrem Hoheitsgebiet besser einzubeziehen.

Insgesamt unterstreichen die Einschränkungen der bislang verhandelten Fälle, dass es eines umfassenderen Gerechtigkeitsprozesses bedarf, um der Straflosigkeit in Syrien zu begegnen. In ihn sollten so viele Rechtssysteme wie möglich einbezogen werden, in denen faire und glaubwürdige Verfahren geführt werden können. Zahlreiche Tatverdächtige, darunter ranghohe Beamte oder Befehlshaber der syrischen Regierung, werden höchstwahrscheinlich nicht nach Europa reisen. Um diese Lücke zu schließen, ist auf längere Sicht ein mehrstufiger, bereichsübergreifender Ansatz erforderlich, der zusätzlich zu Verfahren nach dem We"ltr"echtsprinzip auch andere Rechtsinstrumente auf internationaler und nationaler Ebene einbezieht.

Empfehlungen An Schweden und Deutschland
  • Es soll gewährleistet werden, dass Abteilungen, die zu Kriegsverbrechen arbeiten, innerhalb der Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaften über angemessene Mittel und ausreichend Personal verfügen. Insbesondere müssen die Sonderabteilungen der Strafverfolgung ausgestattet sein mit Syrien-Experten, Informationstechnologie-Analytikern, Forensik-Experten und eigenen Übersetzern. In Deutschland sollen die Mittel und das Personal der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen aufgestockt werden, so dass sie die Informationen über schwerste, in Syrien verübte Verbrechen filtern kann, die sie aus unterschiedlichen Quellen erhält.
  • Mitarbeiter der Sonderabteilungen, Richter und Anwälte der Tatverdächtigen und Opfer sollen kontinuierlich und angemessen weitergebildet werden, zu Themen wie die Befragung traumatisierter Zeugen und die Feststellung des Schutzbedarfs von Zeugen.
  • Asylsuchende, die möglicherweise Opfer oder Zeugen schwerster Völkerrechtsverbrechen sind, sollen darüber informiert werden, dass sie das Recht haben, diese Verbrechen bei der Polizei anzuzeigen und am Strafverfahren teilzunehmen, und auch darüber, wie sie das tun können. Zu diesem Zweck sollen alle angemessenen Kommunikationswege berücksichtigt werden, einschließlich Videos und soziale Medien.
  • Es soll gewährleistet werden, dass Informationen, die Personen in Asylanhörungen preisgeben, nicht an Strafverfolgungsbehörden oder Staatsanwaltschaften weitergegeben werden, bevor die betroffenen Personen nicht ihre informierte Zustimmung dazu gegeben haben. Auch soll gesetzlich garantiert werden, dass Entscheidungen über ihren Flüchtlingsstatus nicht davon abhängig gemacht werden, ob sie mit Strafverfolgungsbehörden oder Staatsanwaltschaften kooperieren.
  • Folter soll als alleinstehender Straftatbestand in Einklang mit Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention etabliert werden.
  • Wenn stichhaltige Beweise vorliegen, die eine verdächtige Person mit Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord in Verbindung bringen, soll die Anklage nicht auf Verstöße gegen Anti-Terror-Gesetze begrenzt werden.
  • Wichtige Entscheidungen, Urteile, Pressemitteilungen und relevante Websites mit Informationen über Fälle im Zusammenhang mit Verbrechen in Syrien sollen in andere Sprachen, insbesondere Arabisch und Englisch, übersetzt werden.
  • Es soll geprüft werden, ob Informationen in anderen Sprachen wie Arabisch und Englisch zur Verfügung gestellt werden können, insbesondere auf Websites der Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaften, über Apps und anderen Mitteln, die die breite Öffentlichkeit darüber informieren, wie Opfer und Zeugen schwerster Völkerrechtsverbrechen die Abteilungen, die zu Kriegsverbrechen arbeiten, kontaktieren können.
  • Es soll geprüft werden, ob und wie relevante Pressekonferenzen und Veranstaltungen, in denen die Sonderabteilungen ihre Arbeit diskutieren, syrischen Gemeinschaften zugänglich gemacht werden können.
  • Es soll gewährleistet werden, dass Sonderabteilungen und Einwanderungsbehörden syrische Flüchtlinge, Asylsuchende und die breite Öffentlichkeit aktiv und in unterschiedlichen Sprachen, darunter Englisch und Arabisch, über ihr Mandat informieren. Es soll geprüft werden, ob soziale Netzwerke genutzt werden können, um besser mit syrischen Flüchtlingen und Asylsuchenden in Kontakt zu treten und die Arbeit der Sonderabteilungen bekannt zu machen.
  • Es soll gewährleistet werden, dass die Behörden die Instrumente angemessen bewerben und in Umlauf bringen, die bereits existieren und mit denen sie die relevanten Personengruppen erreichen wollen, einschließlich Apps, Websites und Broschüren.
  • Es soll gewährleistet werden, dass Mitarbeiter der Einwanderungsbehörden und Dolmetscher, die Asylsuchende während der Anhörung unterstützen, ordentlich ausgebildet sind.
  • Es soll gewährleistet werden, dass die Behörden das Einwanderungs- und Asylrecht nicht nutzen, um Personen abzuschieben, die schwerer Völkerrechtsverbrechen verdächtig sind, statt sie in Fällen, in denen stichhaltige Beweise vorliegen, strafrechtlich zu verfolgen.
  • Die politische und finanzielle Unterstützung des internationalen, unabhängigen Mechanismus der UN zur Untersuchung schwerster Verbrechen in Syrien soll fortgesetzt werden.
An andere Länder, die Ermittlungen in schweren, in Syrien verübten Verbrechen in Betracht ziehen
  • Wenn diese noch nicht existieren, sollen in den Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaften Sonderabteilungen zu  Kriegsverbrechen eingerichtet und gewährleistet werden, dass sie angemessen ausgestattet sind.
  • Wenn diese noch nicht existiert, soll ein angemessener Rechtsrahmen zur Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen geschaffen werden.
  • Es soll gewährleistet werden, dass die Sonderabteilungen produktiv zusammenarbeiten, auch indem bei regelmäßigen Treffen spezifische Fälle diskutiert werden.
  • Es soll ein klarer und transparenter Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Einwanderungsbehörden und Sonderabteilungen geschaffen werden, der den Austausch von Informationen unter Wahrung der Rechte der Asylsuchenden, auch des Rechts auf Vertraulichkeit, ermöglicht.
  • Mitarbeiter der Sonderabteilungen, Richter und Anwälte von Verdächtigen und Zeugen sollen kontinuierlich und angemessen weitergebildet werden, zu Themen wie der Befragung traumatisierter Zeugen und Zeugenschutz.
  • Wenn stichhaltige Beweise vorliegen, die eine verdächtige Person mit Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord in Verbindung bringen, soll die Anklage nicht auf Verstöße gegen Anti-Terror-Gesetze begrenzt werden.
  • Es soll davon abgesehen werden, Personen abzuschieben, die keinen Anspruch auf Flüchtlingsschutz haben, wenn nicht vorab geprüft wird, ob ihre Abschiebung sie in Gefahr bringt, Opfer von Folter, unfairen Gerichtsverfahren oder anderer unangemessener oder unmenschlicher Behandlung zu werden.
An die Europäische Union
  • Das EU Genocide Network und Eurojust sollen mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden, um ihr Mandat auszuüben und die Mitgliedstaaten zu unterstützen, auch indem sie weiterhin ad-hoc-Treffen organisieren, Länder ohne Sonderabteilungen, die zu Kriegsverbrechen arbeiten, unterstützen und regelmäßige Briefings des Europäischen Parlaments ermöglichen.
  • Es soll gewährleistet werden, dass Behörden Informationen, die über das neue EASO Exclusion Network ausgetauscht werden, nutzen, um Personen strafrechtlich zu verfolgen oder zum Zweck der strafrechtlichen Verfolgung an ein anderes Land auszuliefern, wenn ein ernster Verdacht auf Völkerrechtsverstöße vorliegt, statt sie abzuschieben. Es soll gewährleistet werden, dass keine Person unabhängig von ihrem 1F-Status in ein Land abgeschoben oder an ein Land ausgeliefert wird, in dem die reale Gefahr besteht, dass sie dort Opfer von Folter, unfairen Gerichtsverfahren oder anderer unangemessener oder unmenschlicher Behandlung wird.
  • Innerhalb von Europol soll eine zentrale Datenbank zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord aufgebaut werden, wobei gewährleistet sein muss, dass Europol über angemessene analytische Unterstützung verfügt.
An die UN-Untersuchungskommission zu Syrien
  • Die Zusammenarbeit mit nationalen Behörden, die schwerste, in Syrien verübte Verbrechen untersuchen und strafrechtlich verfolgen, soll fortgesetzt werden, auch durch das Aufrechterhalten bestehender Kommunikationskanäle.
  • Es soll mit dem internationalen, unabhängigen Mechanismus der UN zur Untersuchung schwerster Verbrechen in Syrien zusammengearbeitet werden, um die Komplementarität der beiden Instanzen zu gewährleisten und Dopplungen in ihrer Arbeit zu vermeiden.
An den UN-Hochkommissar für Menschenrechte und die Mitgliedstaaten der UN
  • Es soll gewährleistet werden, dass die Untersuchungskommission zu Syrien durch den UN-Beratungsausschuss für Verwaltungs- und Haushaltsfragen (ACABQ) mit angemessenen Mitteln und Personal ausgestattet wird, auch mit Personal für die Zusammenarbeit der Kommission mit nationalen Behörden, die schwerste, in Syrien verübte Verbrechen untersuchen und strafrechtlich verfolgen, sowie mit geeigneter Software und anderen Mitteln, die diese Zusammenarbeit erleichtern.
An den internationalen, unabhängigen Mechanismus der UN zu Syrien
  • Es soll mit nationalen Behörden zusammengearbeitet werden, die schwerste, in Syrien verübte Verbrechen untersuchen und strafrechtlich verfolgen, auch indem ein kontinuierlicher Dialog mit dem nationalen Behörden etabliert wird.
  • Es soll die Arbeit mit der UN-Untersuchungskommission zu Syrien koordiniert und mit ihr kooperiert werden, um die Komplementarität der beiden Instanzen zu gewährleisten und Dopplungen in ihrer Arbeit zu vermeiden.
Methodologie

Dieser Bericht basiert auf Recherchen im Zeitraum Oktober 2016 bis Juli 2017, davon im Januar 2017 in Schweden und im Februar 2017 in Deutschland.

Er konzentriert sich auf Schweden und Deutschland, weil in diesen Ländern seit 2011 die meisten Asylanträgen von Syrern gestellt wurden und sie als erste Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit schwersten, in Syrien verübten Verbrechen abgeschlossen haben. Außerdem verfügen beide Länder über funktionierende Abteilungen innerhalb ihrer Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaften, die zu Kriegsverbrechen arbeiten.

Insgesamt liegt der Schwerpunkt auf Fällen die von schwedischen und deutschen Behörden nach dem We"ltr"echtsprinzip verfolgt wurden. Zudem werden zwei deutsche Verfahren berücksichtigt, die auf dem „Täterprinzip“ beruhen, einer anderen Form nationaler Gerichtsbarkeit, die dann greift, wenn der mutmaßliche Täter Staatsbürger des Landes ist, in dem die Strafverfolgung stattfindet.

Während eine Reihe unterschiedlicher Akteure an diese Verfahren beteiligt sind – darunter Anwälte der Täter und der Opfer – behandelt dieser Bericht vorrangig die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaften.

Die Termini „schwere/schwerste Völkerrechtsverbrechen“, „schwere/schwerste Völkerstraftaten“ und „schwere/schwerste Völkerrechtsverstöße“ werden synonym gebraucht und beziehen sich auf Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.

Human Rights Watch befragte 50 Personen in Schweden, Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden und der Türkei, darunter Staatsanwälte, polizeiliche Ermittler, Analytiker, Mitarbeiter von Einwanderungsbehörden, Anwälte von Opfern und Verdächtigen, Regierungsangehörige, Wissenschaftler, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), internationale und europäische Organisationen und Journalisten. Darüber hinaus wurde eine Anhörung im Prozess gegen Haisam Omar Sakhanh im Stockholmer Bezirksgericht in Schweden am 18. Januar 2017 beobachtet.

Die meisten Interviews mit Beamten und Experten wurden persönlich geführt, einige per Telefon oder Email. Fast alle wurden auf Englisch geführt, drei auf Deutsch mit Unterstützung eines Dolmetschers. Die meisten Befragten wollten offen sprechen, aber nicht namentlich zitiert oder anderweitig identifiziert werden. Daher werden im Bericht Informationen zurückgehalten, die Rückschluss auf ihre Person erlauben. Der Begriff „Praktiker“ wird verwendet, um zu gewährleisten, dass die Quellen nicht unabsichtlich enthüllt werden; er bezieht sich auf Staatsanwälte, polizeiliche Ermittler, Analytikern, Mitarbeiter von Einwanderungsbehörden und Anwälte, die an Verfahren zu schweren Völkerrechtsverbrechen beteiligt sind.

Darüber hinaus wurden 45 syrische Flüchtlinge im Alter von 17 bis 58 Jahren befragt, zehn Frauen und 35 Männer aus unterschiedlichen Teilen Syriens. Zehn der Befragten waren Menschenrechtsaktivisten. In Schweden wurden 19 Flüchtlinge befragt (neun in Värmdö, neun in Varberg, und eine Person telefonisch), in Deutschland 26 (zwölf in Berlin, neun in Hannover und fünf in Köln). In Schweden wurden zwei Flüchtlinge einzeln befragt (einer davon telefonisch), 17 Personen wurden in kleinen Gruppen aus vier bis fünf Personen interviewt. In Deutschland wurden acht Flüchtlinge einzeln befragt und 18 in kleinen Gruppen aus zwei bis fünf Personen. 22 der syrischen Flüchtlinge gaben an, dass sie von der syrischen Regierung inhaftiert worden waren; 16 berichteten, dass sie von Regierungskräften gefoltert wurden. Die meisten dieser Interviews wurden mit Unterstützung eines Dolmetschers auf Arabisch geführt, neun auf Englisch. Die Namen aller befragten syrischen Flüchtlinge werden zu ihrem Schutz nicht genannt. Stattdessen werden Pseudonyme verwendet.

Alle Interviewpartner wurden über den Zweck ihrer Befragung informiert sowie darüber, wie ihre Daten gesammelt und genutzt werden, und erklärten sich freiwillig bereit, Auskunft zu geben.

I. Hintergrund

Angehörige der unterschiedlichen bewaffneten Gruppen und Parteien des Syrien-Konflikts haben schwere Verstöße gegen internationale Menschenrechtsstandards und das humanitäre Völkerrecht begangen.

Seit dem Jahr 2011 wurden mehr als 106.000 Personen inhaftiert oder sind verschwunden, überwiegend sind dafür Regierungskräfte verantwortlich. Allein zwischen Januar und Juni 2016 betraf dies 4.557 Menschen, so das Syrische Netzwerk für Menschenrechte.[1] Folter und Misshandlung grassieren in den Regierungsgefängnissen, in denen Tausende gestorben sind. Die syrisch-russische Koalition führte Luftangriffe aus, bei denen zivile Gebiete entweder das Ziel waren oder willkürlich bombardiert wurden. Die Regierungskräfte setzten Streumunition, Brandbomben und chemische Waffen großangelegt und systematisch ein, teilweise gegen Zivilisten. Die syrische Regierung und mit ihr verbündete Kräfte haben im großen Umfang weitere Verstöße begangen, darunter rechtswidrige Blockaden humanitärer Hilfe, rechtswidrige Belagerungen, außergerichtliche Hinrichtungen und erzwungenes „Verschwindenlassen“.[2]

Der Islamische Staat (oder ISIS) und der ehemalige Al-Qaida-Ableger in Syrien, die al-Nusra-Front (Jabhat al-Nusra, später bekannt als Dschabhat Fatah asch-Scham, dann als Hayat Tahrir asch-Scham) sind ebenfalls verantwortlich für systematische und großangelegte Völkerrechtsverstöße, darunter Artilleriebeschuss von Zivilisten, Entführungen und Hinrichtungen. ISIS und Jabhat al-Nusra belegten Frauen und Mädchen mit strengen und diskriminierenden Regeln und rekrutierten regelmäßig Kindersoldaten. ISIS versklavte und missbrauchte jesidische Frauen und Mädchen sexuell, benutzte Zivilisten als menschliche Schutzschilder und legte Antipersonenminen, die von den Opfern ausgelöst werden, in und im Umfeld von verlorenen Gebieten, wodurch Zivilisten auf der Flucht oder beim Versuch, nach Hause zurückzukehren, verstümmelt und getötet werden. Darüber hinaus hat ISIS Zivilisten nachweislich mindestens dreimal mit chemischen Waffen angegriffen.[3]

 

Nichtstaatliche, bewaffnete Oppositionsgruppen haben ebenfalls willkürlich Zivilisten angegriffen, entführt und gefoltert, widerrechtlich humanitäre Hilfe blockiert und rechtswidrig Orte belagert.[4]

Die Vereinigten Staaten von Amerika unterstützen bewaffnete Gruppen, darunter die Demokratischen Kräfte Syriens (DKS), die aus den Kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) und anderen Gruppen bestehen. Die DKS, die YPG und die kurdische Polizei, die Asayîş, haben Menschenrechte verletzt, unter anderem durch die Rekrutierung von Kindersoldaten, willkürliche Inhaftierungen und die Misshandlung Gefangener, mutmaßlich auch durch erzwungenes „Verschwindenlassen“ und Morde an Personen, die die Partei der Demokratischen Union (PYD) ablehnen. Weiter gefährdeten sie Zivilisten, indem sie Streitkräfte in bewohnten, zivilen Gebieten stationierten.[5]

Sowohl die von den USA geführte Koalition als auch türkische Streitkräfte sind verantwortlich für mutmaßlich rechtswidrige Luftangriffe, bei denen Zivilisten starben.[6]

Viele Menschenrechtsverletzungen, die seit dem Beginn der Syrien-Krise von Angehörigen aller Konfliktparteien begangen wurden, können als Kriegsverbrechen gewertet werden, einige auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Im August 2013 schmuggelte ein Militärüberläufer mit dem Decknamen „Caesar“ 53.275 Fotos aus Syrien heraus, von denen viele die Leichen von Gefangenen zeigen, die in Hafteinrichtungen gestorben sind.[7] Das Entsetzen, das diese Bilder bei einigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates auslösten, regte Frankreich dazu an, eine Resolution einzubringen, die den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) damit beauftragen sollte, die schweren Völkerrechtsverbrechen zu untersuchen, die seit dem Jahr 2011 begangen wurden. Allerdings legten Russland und China am 22. Mai 2014 Vetos gegen die Resolution ein, so dass das Gericht nicht in Syrien aktiv werden konnte.[8]

Da Syrien das Rom-Statut, den Gründungsvertrag des IStGH, nicht ratifiziert hat, unterliegen dort verübte Verbrechen nur dann der Gerichtsbarkeit des IStGH, wenn der Sicherheitsrat die Situation an die Ankläger verweist oder wenn Syrien deren Zuständigkeit freiwillig akzeptiert.[9] Keine dieser Optionen ist derzeit realistisch.

Das Scheitern der IStGH-Resolution bedeutet, dass die meisten Wege zu strafrechtlicher Verantwortlichkeit blockiert sind, sei es  ein internationales Tribunal oder nationale Prozesse in Syrien. Dass es derzeit unmöglich ist, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, trägt zweifellos dazu bei, dass alle Konfliktparteien weiterhin schwere Menschenrechtsverletzungen begehen. Zugleich unterstützten zahlreiche Regierungen und NGOs die IStGH-Resolution ausdrücklich. Offensichtlich besteht ein breites internationales Interesse daran, Gerechtigkeit für die schweren Völkerrechtsverstöße in Syrien herzustellen.

Gräueltaten dokumentieren

Da der Sicherheitsrat in Bezug auf Syrien blockiert ist, nahm die UN-Generalversammlung im Jahr 2016 eine Resolution an, die einen bislang einzigartigen Mechanismus etabliert, der die Untersuchung schwerer Völkerrechtsverbrechen in Syrien seit dem Jahr 2011 voranbringen soll.[10]

Zusätzlich haben eine Reihe von Instanzen in den letzten sechs Jahren aktiv Verstöße gegen Menschenrechtsstandards und das humanitäre Völkerrecht in Syrien dokumentiert. Im Jahr 2015 richtete der Sicherheitsrat einen gemeinsamen Untersuchungsmechanismus (Joint Investigative Mechanism, JIM) der Organisation für das Verbot chemischer Waffen und der UN ein, um den Einsatz chemischer Waffen in Syrien zu untersuchen und festzustellen, wer für entsprechende Angriffe verantwortlich ist.[11] Seitdem hat der JIM fünf Berichte veröffentlicht, die zu dem Ergebnis kommen, dass die syrische Regierung und ISIS chemische Waffen eingesetzt haben.[12] Die unabhängige, internationale Untersuchungskommission zu Syrien, die der UN-Menschenrechtsrat im August 2011 etablierte, hat bislang 22 detaillierte Berichte über schwere Verbrechen aller Konfliktparteien veröffentlicht (14 mandatierte und acht thematische Berichte).[13] Organisationen wie Human Rights Watch, Amnesty International, das Syria Justice and Accountability Centre, die Commission for International Justice and Accountability und unterschiedliche syrische Gruppen beteiligen sich ebenfalls an der Dokumentation schwerer Verbrechen in Syrien.[14]

Dass die Verbrechen dokumentiert und Beweise gesichert werden, ist wichtig und dürfte für zukünftige nationale und internationale Strafverfahren zentral sein. Allerdings bedarf es weiterhin eines Rechtsforums, um umfassende Gerechtigkeit für die schweren Völkerrechtsverbrechen in Syrien herzustellen.

Strafverfahren in Drittstaaten

Normalerweise können die Behörden eines Landes nur in Verbrechen ermitteln, wenn zwischen ihrem Land und der Tat eine Verbindung besteht. Diese Verbindung ist im Regelfall eine territoriale, das heißt, dass das Verbrechen oder bedeutende Teile von ihm im Hoheitsgebiet des Staates verübt wurden, in dem die Strafverfolgung stattfindet (Territorialitätsprinzip). Viele Staaten können außerdem Strafverfahren auf Grund einer personellen Verbindung einleiten, wenn der Tatverdächtige (Täterprinzip) oder das Opfer (Opferprinzip) ein Bürger des Landes ist. Allerdings können einige Staaten auch dann aktiv werden, wenn es keine territoriale oder personelle Verbindung gibt. Die Gerichtsbarkeit beruht dann auf dem We"ltr"echtsprinzip, unter dem nationale Gerichte für bestimmte Völkerrechtsverbrechen zuständig werden können, darunter Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter, Völkermord, Piraterie, Angriffe auf UN-Personal und erzwungenes „Verschwindenlassen“.

Mehrere Länder wenden das We"ltr"echtsprinzip in ihren nationalen Rechtssystemen an. Ihre Strafverfolgungsbehörden können gegen Personen ermitteln, die sich in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten und bestimmter, schwerster Völkerrechtsverstöße verdächtig sind, selbst dann, wenn diese im Ausland verübt wurden und weder der Verdächtige noch das Opfer Bürger des Landes ist. Die meisten nationalen Rechtsordnungen geben vor, dass der Tatverdächtige sich im Land aufhalten oder eine Aufenthaltsgenehmigung haben muss, bevor die nationalen Behörden für eine Völkerstraftat zuständig werden können.[15]

Deutschland, Schweden und Norwegen sind die einzigen europäischen Länder mit uneingeschränkter Gerichtsbarkeit bezüglich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Das heißt, es muss keinerlei Verbindung zwischen diesen Ländern und dem Verbrechen bestehen, damit die Behörden zuständig werden können. Die Behörden können auch dann Ermittlungen einleiten, wenn der Verdächtige sich nicht in ihrem Hoheitsgebiet aufhält oder keine Aufenthaltsgenehmigung hat. Nichtsdestotrotz haben die Staatsanwaltschaften einen breiten Ermessensspielraum bei der Entscheidung, ob sie Ermittlungen einleiten, wenn der Verdächtige nicht im Land ist. Das trägt unter anderem der Schwierigkeit Rechnung, Gerechtigkeit in Abwesenheit des Angeklagten herzustellen.[16]

In einer Reihe europäischer Länder laufen derzeit Ermittlungen im Zusammenhang mit schwersten Menschenrechtsverletzungen in Syrien, etwa Folter oder andere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Deutschland und Schweden sind die ersten Staaten, in denen Einzelpersonen für solche Verbrechen verurteilt wurden.

Syrer in Schweden und Deutschland

Dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge zufolge haben europaweit die meisten Personen aus Syrien in Deutschland und Schweden Asylanträge gestellt – 64 Prozent der 970.316 Anträge zwischen April 2011 und Juli 2017 (507.795 in Deutschland, 112.899 in Schweden).[17]

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Syrische Staatsbürger in Deutschland und Schweden betonten übereinstimmend, dass ihnen wichtig sei, dass die Verantwortlichen für Gräueltaten in Syrien zur Rechenschaft gezogen werden. Die Befragten nannten eine Reihe von Gründen, darunter, die Würde der Opfer wiederherzustellen, indem ihr Leid anerkannt wird. Ahmad, ein Journalist, der nach eigenen Angaben wegen seiner Arbeit von der syrischen Regierung inhaftiert und gefoltert wurde, sagte:

Wenn wir schweigen, ist das, als wären wir an dem Verbrechen beteiligt. Für mich und andere hat Gerechtigkeit die höchste Priorität. Ich wurde für etwas, das legal ist, gefoltert und ins Gefängnis gesteckt. Meine Rechte wurden verletzt.[18]

Samira, die viele Angehörige im Krieg verloren hat, berichtete, dass sie Zeugin unterschiedlicher Gräueltaten wurde, und formulierte ihren Wunsch nach Gerechtigkeit:

Das Regime hat meinen Bruder mit 14 Kugeln getötet. Ich habe schreckliche Dinge gesehen, meine ganze Familie ist gestorben. Ich habe gesehen, wie fünf Kinder hingerichtet wurden, ich habe gesehen, wie ihnen die Köpfe abgeschnitten wurde. Ich konnte eine Woche lang nicht schlafen. […] Es ist sehr wichtig, dass Gerechtigkeit hergestellt wird, damit ich mich wieder wie ein Mensch fühlen kann.[19]

Für andere Befragte können Strafverfahren nicht nur die Opfer entschädigen und die Täter bestrafen, sondern auch von zukünftigen Verbrechen abschrecken. Abdullah, der als Kind von der Regierung inhaftiert und gefoltert wurde und dessen Angehörige von Regierungskräften getötet wurden, sagte:

Ich wurde im Gefängnis zum Mann. […] Ich leide sehr. Mein Vater wurde bei einem Massaker getötet, und ich will die Leute, die das getan haben, nicht in Schweden sehen. Prozesse sind wichtig, um Verbrechen in Syrien zu verhindern.[20]

Ayman, der genau wie seine Familie in zwei unterschiedlichen Regierungseinrichtungen inhaftiert und gefoltert wurde, erklärte:

Es geht darum, was uns passiert es, um die Menschen, die im Gefängnis gestorben sind. Es geht um politische Entscheidungen und darum, dass etwas geschieht, weil es bisher viele Berichte gab, aber nichts passiert ist.[21]

In Schweden befragte Syrer sagten weiter, dass Strafverfahren dazu beitragen könnten, Respekt für und Vertrauen in den Rechtsstaat aufzubauen. Außerdem zeigten sie den Tätern, dass sie sich nicht dem Recht entziehen können. Muhammad, ein Aktivist, der einige in Deutschland lebende Opfer dabei unterstützt, gegen die Täter vorzugehen, sagte:

Diese Menschen [die Mitglieder der syrischen Regierung] denken, dass es zu einer politischen Lösung kommen wird und dass sie nach Europa werden fliehen können. Ich will, dass sie sich genauso verfolgt fühlen wie die Menschen, die sie ihr Leben lang verfolgt haben. Wir müssen den Opfern zeigen, dass es Hoffnung gibt, und den Tätern, dass sie nicht entkommen können.[22]

Aisha, die von der Regierung inhaftiert wurde und mit angesehen hat, wie Regierungskräfte ihre Angehörigen folterten, sagte: „Lasst sie nicht ihr Leben leben: Wenn einer wegrennen will, warten Gerichte auf ihn.“[23]

Einige Befragten verwiesen auch auf ihren Status als Flüchtlinge und denken, dass Strafprozesse in ihren Aufnahmeländern dazu beitragen können, fremdenfeindliche Ressentiments in Europa zu bekämpfen. Denn diese Verfahren würden beweisen, dass Flüchtlinge tatsächlich vor Verbrechen fliehen, und dabei helfen, Verbrecher vor Gericht zu bringen.

Othman, ein Student, der von der syrischen Regierung inhaftiert und gefoltert worden war und Zeuge eines Massakers ist, äußerte sich besorgt darüber, wie die schwedische Bevölkerung syrische Flüchtlinge wahrnimmt. Strafverfahren könnten der Bevölkerung ein Gefühl von Sicherheit vermitteln.

…in Schweden gibt es viele Verallgemeinerungen über Flüchtlinge. Ich bin ständig damit konfrontiert. Es ist wichtig, dass sich die Schweden sicher fühlen. Durch diese Prozesse lernen sie, dass die gefährlichen Leute bestraft werden. […] Das Wichtigste ist, dass die Schweden wissen, dass sie sich sicher fühlen können.[24]

Schließlich bezeichneten einige syrische Flüchtlinge Verfahren in Drittstaaten wie Schweden oder Deutschland als kleine Schritte auf dem weiten Weg zu umfassenderer Gerechtigkeit für Syrien. Mustafa, ein ehemaliger Mitarbeiter eine Hilfsorganisation in Syrien, sagte:

Es ist sehr wichtig, dass das passiert. Prozesse sind wichtig, unabhängig davon, wo das Gericht seinen Sitz hat. Sie bereiten den Weg für zukünftige Gerechtigkeit.[25]

II. Grundlagen für Gerechtigkeit in Schweden und Deutschland

Schweden und Deutschland sind die zwei ersten Länder, in denen Einzelpersonen wegen schwerster Völkerrechtsverbrechen während des Syrien-Konflikts vor Gericht standen.[26] Dafür gibt es mehrere Gründe.

Erstens verfügen beide Länder über entsprechende Gesetze und Sonderabteilungen zu Kriegsverbrechen innerhalb ihrer Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaften, die sich schwersten Völkerrechtsverbrechen im Ausland widmen. Darüber hinaus spielen die Einwanderungsbehörden eine Schlüsselrolle, da sie die Sonderabteilungen mit relevanten Informationen unterstützen.

Zweitens haben die Behörden beider Länder bereits Erfahrung damit, in schwersten Völkerrechtsverbrechen zu ermitteln. Im Jahr 1997 war Deutschland das erste Land, in dem eine Person unter dem We"ltr"echtsprinzip wegen Völkermordes verurteilt wurde.[27]  Nachdem im Jahr 2009 Sonderabteilungen zu Kriegsverbrechen eingerichtet worden waren, untersuchten deutsche Staatsanwälte auch schwerste Völkerrechtsverbrechen, die in Ruanda, der östlichen Demokratischen Republik Kongo und im Irak begangen wurden. [28] Die schwedische Staatsanwaltschaft erreichte im Jahr 2006 den ersten Schuldspruch wegen Kriegsverbrechen während des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien im Jahr 1993.[29] Seit der Einrichtung von Abteilungen, die zu Kriegsverbrechen arbeiten, wurden sechs weitere Fälle verfolgt, alle im Zusammenhang mit schwersten Völkerrechtsverstößen während der Konflikte im ehemaligen Jugoslawien, in Ruanda und im Irak.[30]

Drittens halten sich sehr viele Syrer in beiden Ländern auf, und mit ihnen Opfer und Tatverdächtige. Augenscheinlich geht davon ein politischer Impetus aus, aller Täter im eigenen Hoheitsgebiet habhaft zu werden.

Gesetze Schweden

Im Juni 2014 nahm das schwedische Parlament ein Gesetz über die strafrechtliche Verantwortung für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen an. [31] Dessen Vorschriften spiegeln zu großen Teilen diejenigen des Rom-Statuts und schaffen die Grundlage für die Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Auch bezieht es unterschiedliche Formen der Verantwortlichkeit ein, die im Völkerstrafrecht geläufig sind, etwa Befehlsverantwortung. Kriegsverbrechen, die verübt wurden, bevor das Gesetz im Jahr 2014 in Kraft trat, können unter dem Strafgesetzbuch als „Verbrechen gegen das Völkerrecht“ verfolgt werden.[32] Folter ist derzeit kein eigenständiger Straftatbestand, kann aber als Kriegsverbrechen oder als Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet werden.[33]

Das Strafrecht sieht vor, dass schwedische Gerichte uneingeschränkt für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zuständig sind – das heißt, es ist keine spezifische Verbindung zu Schweden notwendig, um diese Verbrechen zu verfolgen. Sie können also außer Landes verübt worden sein und weder der Tatverdächtige noch die Opfer müssen schwedische Staatsangehörige sein oder sich in schwedischem Hoheitsgebiet aufhalten. [34] Die Staatsanwaltschaft verfügt über einen Ermessensspielraum darüber, ob sie einen Fall nach Prüfung der ihr vorliegenden Beweise weiterverfolgt, was bei stichhaltigen Beweisen in der Regel geschieht.[35]

Deutschland

Seit Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) im Jahr 2002 ist Deutschland eines der ersten Länder, die das Rom-Statut des IStGH in ihr nationales Recht übernommen haben. [36] Das Gesetz definiert Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in Einklang mit dem IStGH-Vertrag und enthält auch Bestimmungen über Befehlsverantwortung und weitere Formen der Verantwortlichkeit. Im deutschen Recht ist Folter kein alleinstehender Straftatbestand, kann aber als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verfolgt werden.[37]

Unter dem VStGB können die deutschen Behörden schwerste, im Ausland verübte Völkerrechtsverstöße untersuchen und strafrechtlich verfolgen, auch wenn die fraglichen Verbrechen keine Verbindung zu Deutschland haben. Allerdings wird diese universelle Zuständigkeit durch einige verfahrensrechtliche Bestimmungen eingeschränkt.[38] Insbesondere spricht Artikel 153(f) der deutschen Strafprozessordnung der Staatsanwaltschaft einen Ermessensspielraum zu, von Ermittlungen unter dem VStGB abzusehen, wenn:

  1. kein Tatverdacht gegen einen Deutschen besteht;
  2. die Tat nicht gegen einen Deutschen begangen wurde;
  3. kein Tatverdächtiger sich im Inland aufhält und ein solcher Aufenthalt auch nicht zu erwarten ist und
  4. die Tat vor einem internationalen Gerichtshof oder durch einen Staat, auf dessen Gebiet die Tat begangen wurde, dessen Angehöriger der Tat verdächtig ist oder dessen Angehöriger durch die Tat verletzt wurde, verfolgt wird.[39]
Institutionen Schweden

Die schwedische Polizei verfügt über eine Abteilung (Kommission zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen), die ausschließlich in schweren Völkerrechtsverbrechen ermittelt. Die Einheit besteht aus 13 Ermittlern und zwei Analytikern. [40] Die Analytiker stellen den Fahndern relevante Kontextinformationen zur Verfügung und beraten sie bei der Zeugenbefragung.[41] Die Abteilung arbeitet eng zusammen mit zwei Beamten der Geheimdienstabteilung der Polizei, die auf schwerste Völkerstraftaten spezialisiert sind.[42]

Auch bei der schwedischen Staatsanwaltschaft gibt es eine Abteilung, die zu Kriegsverbrechen arbeitet („Staatsanwaltschaftliches Team zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen“). In ihr sind acht Staatsanwälte beschäftigt, von denen sich vier in Vollzeit auf Völkerstraftaten konzentrieren. Die anderen arbeiten auch an regulären Strafsachen.[43] Die Staatsanwälte dieser Abteilung leiten die Ermittlungen in schwersten Völkerrechtsverbrechen und arbeiten eng mit der polizeilichen Kommission zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen zusammen.[44] Anders als in manchen anderen Ländern benötigen sie keine richterliche Genehmigung, um Verfahren einzuleiten, was diese beschleunigt.[45]

Die Kommission und die staatsanwaltlich Abteilung zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen arbeiten eng mit ihren Kollegen aus der Terrorismusbekämpfung zusammen und tauschen systematisch und regelmäßig Informationen mit ihnen aus.[46]

In Schweden bearbeitet die Einwanderungsbehörde Asylanträge. In der Behörde sind mehr als 8.000 Personen angestellt. Sie besteht aus 50 Abteilungen, die über das ganze Land verteilt sind und je 30 Mitarbeiter haben.[47] Ihre Arbeit ist anhand von sechs geographischen Regionen strukturiert.[48] In jeder Region gibt es speziell ausgebildete Spezialisten, die die Angestellten bei Fällen unterstützen, die Artikel 1F berühren, den Ausschlussartikel des UN-Abkommens über die Rechtsstellung von Flüchtlingen („Flüchtlingskonvention“) aus dem Jahr 1951. Unter diesem Artikel kann einer Person der Flüchtlingsstatus verweigert werden, etwa weil der dringende Verdacht besteht, dass sie ein schweres Verbrechen begangen hat.[49] Bei solchen Fällen beraten die Spezialisten die Sachbearbeiter während des gesamten Verfahrens zur Feststellung des Schutzanspruchs.[50] Weil in den Jahren von 2014 bis 2016 sehr viele Asylanträge von Syrern eingingen, hat die Einwanderungsbehörde die Zahl der Spezialisten von 20 auf 35 erhöht.[51]

Darüber hinaus stellt eine Abteilung Kontextinformationen über spezifische Länder zur Verfügung und befasst sich mit länderspezifischen Fragen, die in Einzelfällen aufkommen.[52]

Unter schwedischem Recht muss die Behörde Informationen über mutmaßliche, schwere Völkerrechtsverstöße an die Kommission zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen weitergeben.[53] Human Rights Watch kann bestätigen, dass die Behörde regelmäßig Informationen über einzelne Tatverdächtige mit der Kommission austauscht. Allerdings tut sie das bislang nicht mit Informationen über mutmaßliche Opfer oder Zeugen von Menschenrechtsverletzungen.[54] Sobald ein 1F-Verfahren abgeschlossen ist, prüft die Abteilung für Rechtsangelegenheiten, welche Informationen die zuständige Regionalstelle an die Kommission zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen weitergeben kann.[55]

Im Januar 2016 vereinbarten die schwedischen Strafverfolgungsbehörden, die Staatsanwaltschaft und die Einwanderungsbehörde, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren. Vertreter dieser drei Behörden treffen sich nun regelmäßig und diskutieren, wie sie ihre Arbeitsmethoden und den Informationsaustausch verbessern können, auch bei Fällen im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen.[56]

Deutschland

Das Bundeskriminalamt verfügt über eine Abteilung zu Kriegsverbrechen, die „Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch“ (ZBKV).[57]

In der ZBKV sind 13 Polizisten beschäftigt. Sie verfügt zwar nicht über Analytiker, aber die Ermittler übernehmen zunehmend Aufgaben, die normalerweise in den Arbeitsbereich von Polizeianalytikern fallen. Die ZBKV arbeitet regelmäßig mit Übersetzern, Experten und dem Technik-Support des Bundeskriminalamts zusammen, sowie mit externen Beratern. Darüber hinaus hat die ZBKV Kontaktstellen bei den Landeskriminalämtern aller 16 Bundesländer.[58]

Auch beim Generalbundesanwalt gibt es eine spezielle Abteilung zu Kriegsverbrechen, das Referat für Völkerstrafrecht, das VStGB-relevante Völkerstraftaten untersucht. Im Referat sind sieben Staatsanwälte in Vollzeit beschäftigt, darunter vier Frauen. Das Referat stellte vor kurzem mehr Frauen ein und reagierte damit darauf, dass es zunehmend mit weiblichen Überlebenden sexualisierter Gewalt arbeitet.[59]

Ähnlich wie in Schweden haben die polizeilichen und staatsanwaltlichen Abteilungen, die zu Kriegsverbrechen arbeiten, Pendants in der Terrorismusbekämpfung, mit denen sie häufig zusammenarbeiten. Sie treffen sich regelmäßig und tauschen systematisch Informationen aus.[60]

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet Asylanträge in bundesweit 40 Ankunftszentren. Es verfügt über eine eigene Abteilung, Referat 235, die die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene koordiniert, auch mit der ZBKV und der Abteilung für Terrorismusbekämpfung. Mit diesen Abteilungen tauscht das BAMF unter anderem Informationen über mutmaßliche Völkerrechtsverbrechen aus. Bei Redaktionsschluss waren im Referat 235 29 Personen angestellt. Darüber hinaus hat das BAMF eine Abteilung für Ausschlüsse unter Artikel 1F (Referat 233), die zur Entscheidungsfindung auch auf Informationen von Referat 235 zugreifen kann.[61]

Das BAMF beschäftigt in seinem Hauptsitz in Nürnberg Länderexperten und führt Weiterbildungen zu speziellen Ländersituation für Mitarbeiter der Ausländerbehörden im ganzen Land durch. Auch hat das Amt Analyse-Referate, die allen BAMF-Mitarbeitern Länderberichte zur Verfügung stellen.[62]

Zwischen den Jahren 2014 und 2016 stockte das BAMF sein Personal von 2.000 auf 9.000 Personen auf, um auf die große Zahl nach Deutschland kommender Asylsuchenden zu reagieren. Diese Expansion ging mit einer Restrukturierung der Behörde einher, in deren Zuge auch die Zahl der Ankunftszentren verdoppelt wurde.[63]

Die deutsche Strafprozessordnung und das Asylrecht regeln den Informationsaustausch zwischen dem BAMF und der Polizei.[64] Anders als sein schwedisches Pendant gibt das BAMF Informationen über Tatverdächtige sowie über mutmaßliche Opfer, Zeugen und auch grundsätzliche Hinweise weiter. Wenn ein BAMF-Mitarbeiter bei einer Asylanhörung Informationen enthält, die auf ein VStGB-relevantes Verbrechen hindeuten, leitet er sie an Referat 235 weiter.[65]  Das Referat gibt diese Informationen dann an die ZBKV weiter, die sie analysiert und ggf. spezifische Nachfragen stellt, bevor sie die Daten zur weiteren Verwendung an das Referat für Völkerstrafrecht beim Generalbundesanwalt gibt.[66]

III. Verfahren in Schweden und Deutschland

Bei Redaktionsschluss führten die schwedischen Behörden ein Strukturverfahren zu schweren Völkerrechtsverstößen in Syrien durch. Strukturverfahren sind breite Vorermittlungen ohne konkrete Tatverdächtige, die dazu dienen, Beweise für mutmaßliche Verbrechen zu sammeln, die in zukünftigen Strafverfahren in Schweden oder andernorts genutzt werden können.[67]  Solche Ermittlungen ermöglichen es den Behörden, Beweise in Echtzeit oder kurz nach den fraglichen Ereignissen zu sichern, statt Jahre später. Sie können die Bemühungen voranbringen, vor nationalen Gerichten Recht über Völkerstraftaten zu sprechen. Darüber hinaus ermitteln die schwedischen Behörden in 13 Fällen gegen Einzelpersonen wegen des Verdachts auf schwere Verbrechen in Syrien.[68]

Die deutschen Behörden waren europaweit die ersten, die ein Strukturverfahren zu Syrien einleiteten, bei Redaktionsschluss liefen zwei solcher Verfahren. Das erste begann im September 2011 und befasst sich mit Verbrechen unterschiedlicher Konfliktparteien in Syrien, konzentriert sich allerdings auf die „Caesar“-Fotos. Das zweite Strukturverfahren läuft seit August 2014 und konzentriert sich auf von ISIS verübte Verbrechen in Syrien und im Irak. Schwerpunkt ist der ISIS-Angriff auf die jesidische Minderheit in Sindschar im Irak im August 2014.[69] Zusätzlich zu den Strukturverfahren laufen in Deutschland 27 Ermittlungsverfahren gegen Einzelpersonen wegen Verdachts auf schwerste Verbrechen in Syrien und im Irak.[70]

Bis dato ist es nur in sieben Fällen im Zusammenhang mit schweren Völkerrechtsverstößen in Syrien zu Gerichtsprozessen gekommen (drei in Schweden und vier in Deutschland). Von diesen beruhten fünf auf dem We"ltr"echtsprinzip und zwei auf dem Täterprinzip.[71]

LAUFENDE UND ABGESCHLOSSENE VERFAHREN WEGEN SCHWERER VERBRECHEN IN SYRIEN[72]

Angeklagter[73]

Grundlage der gerichtlichen Zuständigkeit

Tatvorwurf und Anklagepunkte

Aktueller Stand

Schweden

Mouhannad Droubi (Syrische nicht-staatliche, bewaffnete Gruppe mit Verbindungen zur Freien Syrischen Armee)

We"ltr"echtsprinzip

Misshandlung eines Mitglied einer anderen, nicht-staatlichen Gruppe mit Verbindungen zur Freien Syrischen Armee – Kriegsverbrechen und schwere Körperverletzung[74]

Vor Berufungsgericht am 5. August 2016 zu 8 Jahren Haft verurteilt[75]

Haisam Omar Sakhanh (Syrische nicht-staatliche, bewaffnete Oppositionsgruppe)

We"ltr"echtsprinzip

Außergerichtliche Hinrichtung von sieben Soldaten der syrischen Armee – Kriegsverbrechen[76]

Am 16. Februar 2017 zu lebenslanger Haft verurteilt; Urteil am 31. Mai 2017 von Berufungsgericht bestätigt[77]

Mohammad Abdullah (Syrische Armee)

We"ltr"echtsprinzip

Verletzung der Würde von fünf toten oder verletzten Personen durch Posieren für ein Foto mit dem Fuß auf der Brust einer der Personen – Kriegsverbrechen[78]

Am 25. September 2017 zu 8 Monaten Haft verurteilt[79]

Deutschland

Aria L. (ISIS)

Täterprinzip – Täter ist deutscher Staatsbürger

Schändung von zwei Leichen – Kriegsverbrechen[80]

Am 12. Juli 2016 zu zwei Jahren Haft verurteilt[81]

Abdelkarim El. B. (ISIS)

Täterprinzip – Täter ist deutscher Staatsbürger

Schändung von Leichen – Kriegsverbrechen, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz[82]

Am 8. November 2016 zu 8,5 Jahren Haft verurteilt[83]

Suliman A.S. (mutmaßlich Jabhat al-Nusra)[84]

We"ltr"echtsprinzip

Entführung eines UN-Beobachters – Beihilfe zu Kriegsverbrechen[85]

Am 20. September 2017 zu 3,5 Jahren Haft verurteilt[86]

Ibrahim Al F. (Freie Syrische Armee)

We"ltr"echtsprinzip

Verdacht auf Beaufsichtigung von Folter, Entführungen, eigenhändiges Foltern von mehreren Personen, die sich der Plünderung ihres Besitzes widersetzten – Kriegsverbrechen[87]

Prozess begann am 22. Mai 2017[88]

Die Fälle, die bislang vor Gericht gebracht wurden, sind nicht repräsentativ für die Verbrechen in Syrien. Die Prozesse wegen Kriegsverbrechen richteten sich fast alle gegen Mitglieder der Freien Syrischen Armee und anderer nicht-staatliche Oppositionsgruppen sowie gegen Angehörige von ISIS und Jabhat al-Nusra. Bislang wurde nur ein rangniederer Angehöriger der syrischen Armee angeklagt. Außerdem bezogen sich die meisten Prozesse in Deutschland auf Verstöße gegen Anti-Terror-Gesetze statt auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Problematische Fallauswahl

Wie oben ausgeführt untersuchen die schwedischen und deutschen Behörden Verbrechen unterschiedlicher Konfliktparteien, auch der syrischen Regierung.[89] Allerdings richteten sich Prozesse wegen schwerster Völkerrechtsverstöße bis Redaktionsschluss fast ausschließlich gegen rangniedere Angehörige von ISIS, Jabhat al-Nusra, der Freien Syrischen Armee und anderen nicht-staatlichen Oppositionsgruppen, während nur ein rangniederes Mitglied der syrischen Armee vor Gericht stand. Diese Fallauswahl spiegelt womöglich auch die sicherheitspolitischen Prioritäten Deutschlands und Schwedens wider, die beide den Einfluss von ISIS eindämmen und ihre eigenen Staatsbürger davon abschrecken wollen, sich dieser Gruppierung anzuschließen.

Syrer äußerten sich frustriert darüber, dass zum Zeitpunkt ihrer Befragung noch kein einziger Prozessen gegen Personen mit Verbindungen zur syrischen Regierung stattgefunden hatte. „Europa konzentriert sich auf ISIS und vergisst dabei Assad; ISIS ist ein Tropfen im Meer von Assads Verbrechen“, so ein Syrer in Deutschland.[90]

Einige geflüchtete Syrer trifft der Frust, weil sie persönlich betroffen sind: 22 der in Schweden und Deutschland befragten Personen sagten, dass sie selbst Opfer von Verbrechen der syrischen Regierung seien. Einige glaubten, dass manche Täter in Schweden oder Deutschland leben.[91] Abdou, ein Opfer der Regierung, erklärte:

Die Deutschen behandeln die Syrer falsch. Sie sehen uns als unterschiedslose Masse, sie achten nicht darauf, was die [Streitkräfte der syrischen Regierung] getan haben. Die Deutschen sollten verstehen, wer wer ist.[92]

Zwar untersuchen die schwedischen und deutschen Behörden Verbrechen, die Regierungskräfte verübt haben, aber es sind nur wenige Informationen über diese Ermittlungen öffentlich verfügbar, die nicht unbedingt ihren vollen Umfang widerspiegeln.

Praktikern und Wissenschaftlern zufolge sind Verfahren gegen mittel- und hochrangige Regierungsbeamte und Militärkommandanten für die Beweisführung schwieriger aufzubauen als diejenigen, die bereits vor Gericht verhandelt wurden. Um diese Personen strafrechtlich zu verfolgen, bedarf es stichhaltiger Beweise, die sie mit den fraglichen Verbrechen in Verbindung bringen, und Beweise, die sie in der Befehlskette verorten.[93]

Die Tatverdächtigen der vor Gericht verhandelten Fälle wurden in Schweden und Deutschland verhaftet. Hochrangige Beamte oder führende Militärkommandanten der syrischen Regierung sind jedoch bislang nicht in diese Länder gereist und es ist unwahrscheinlich, dass sie in näherer Zukunft nach Europa kommen werden. Außerdem sind einige Verdächtige auf Grund ihrer Dienststellung zeitweise vor einer Strafverfolgung geschützt.[94]

Dass die bereits aufgegriffenen Fälle das breite Spektrum der in Syrien verübten Gräueltaten nicht angemessen repräsentieren, droht sich negativ darauf auszuwirken, wie syrische Geflüchtete die Verfahren wahrnehmen. Es könnte ihnen die Zuversicht nehmen, dass nationale Gerichte irgendeine Form von Gerechtigkeit herstellen können.

Rückgriff auf Anklagen wegen Terrorismus

Auf welchen Anklagepunkten Prozesse aufbauen, beeinflusst, wie repräsentativ sie insgesamt sind. Während dies bislang in Schweden offensichtlich noch kein Problem ist,[95] häufen sich in Deutschland die Fälle, in denen nur Tatbestände vor Gericht gebracht wurden, die unter Anti-Terror-Gesetzen relevant sind, selbst dann, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Verdächtige ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat.[96]

Deutschland verfügt über einen breiten Rechtsrahmen für Anklagen wegen Terrorismus. Das Strafgesetzbuch kriminalisiert die Mitgliedschaft in, die Unterstützung von und die Rekrutierung für eine terroristische Vereinigung. Im Einzelfall entscheiden die Richter, ob eine Vereinigung als terroristisch einzustufen ist.[97] Seit kurzen sind außerdem die Finanzierung terroristischer Vereinigungen und Auslandsreisen mit der Absicht, sich terroristisch ausbilden zu lassen, strafbar.[98]

In Deutschland befragten Praktikern zufolge ist es oft einfacher, Beweise dafür zu finden, dass eine Person Mitglied einer terroristischen Vereinigung ist, als dieselbe Person mit schweren Menschenrechtsverbrechen in Verbindung zu bringen.[99]

Wenn es möglich ist, eine Person sowohl wegen schwerer Völkerrechtsverstöße als auch wegen Terrorismus vor Gericht zu bringen, die Beweise für eine Verurteilung wegen Völkerstraftaten aber nicht ausreichen, klagen die Behörden den Tatverdächtigen eher wegen terroristischer Straftaten an, als ihn aus der Untersuchungshaft zu entlassen.[100]

Allerdings hat es Folgen, Personen nur terroristischer Vergehen schuldig zu sprechen, wenn sie auch Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verdächtig sind. In Deutschland werden schwerste Völkerstraftaten mit längeren Haftstrafen geahndet als terroristische Straftaten.[101] Außerdem reflektieren Anklagen wegen Terrorismus oft nicht das Ausmaß und die Art der verübten Menschenrechtsverletzungen. Sie drohen die Bemühungen zu untergraben, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu fördern. Werden Terrorismus-Anklagen genutzt, um Personen vor Gericht zu bringen, von denen anzunehmen ist, dass sie für Kriegsverbrechen verantwortlich sind, könnte das zudem als Zeichen dafür verstanden werden, dass das rechtmäßige Interesse der Behörden, nationale Bedrohungen zu bekämpfen, ihr Interesse daran überwiegt, die Verdächtigen für andere schwere Völkerrechtsverbrechen zu bestrafen. Terrorismus-Anklagen drohen auch, die polizeilichen und staatsanwaltlichen Ressourcen, die eigentlich für Verstöße gegen das Völkerstrafrecht vorgesehen sind, in den Dienst der ohnehin gut ausgestatteten nationalen Sicherheitspolitik zu stellen.

Der deutsche Generalbundesanwalt sagte, dass Situationen wie in Syrien und im Irak zeigen, dass Terrorismus und andere schwere Völkerrechtsverbrechen zunehmend miteinander verflochten sind, weil terroristische Vereinigungen als neue Akteure in diesen Konflikten agieren. Er erklärte, dass das Völkerstrafrecht herangezogen werden müsse, um die Rechtswidrigkeit ihrer Verbrechen voll abzubilden und angemessen zu ahnden.[102] Mit Blick auf Syrien bemerkte er, dass die Natur der am Konflikt beteiligten, terroristischen Vereinigungen und ihrer Taten nur dann voll erfasst werden könne, wenn sie nicht nur durch die Linse der Terrorismusbekämpfung, sondern auch im Lichte des Völkerstrafrechts betrachtet würden.[103]

IV. Herausforderungen

Die schwedischen und deutschen Behörden sind bei der Untersuchung und Strafverfolgung schwerer, in Syrien verübter Menschenrechtsverletzungen mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Aus ihren Erfahrungen lassen sich wichtige Lehren für ihre eigenen Länder ziehen, und für andere Staaten in Europa und weltweit, die Verfahren wegen Völkerrechtsverstößen in Syrien aufnehmen wollen.

Einige Herausforderungen sind typisch für nationale Völkerstrafverfahren. Andere sind Syrien-spezifisch und hängen zusammen mit dem Sammeln von Informationen innerhalb und außerhalb von Schweden und Deutschland. Während manche Hürden nur schwer zu überwinden sind, haben die Behörden bereits Maßnahmen ergriffen, um andere abzubauen.

Die Kombination inhärenter und situationsspezifischer Herausforderungen hat mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst, wie viele und welche Fälle in beiden Ländern bislang vor Gericht gebracht wurden. Auch wirkt sich dies darauf aus, wie syrische Flüchtlinge die Versuche, Gerechtigkeit herzustellen, wahrnehmen und sich an ihnen beteiligen.

Typische Herausforderungen

Wenn Fälle nach dem We"ltr"echtsprinzip aufgegriffen werden, so geht dies mit einigen Herausforderungen einher. Manche der Probleme können nationale Behörden nicht lösen.

Die nationale Strafverfolgung schwerster Völkerrechtsverbrechen ist auch ein opportunistisches Unterfangen, denn sie richtet sich in der Regel gegen Personen, die sich im Hoheitsgebiet des Gerichtslandes aufhalten – so auch der Fall bei den bislang in Deutschland und Schweden eingeleiteten Prozessen.

Fallprofil: Haisam Omar Sakhanh

Im September 2013 veröffentlichte die New York Times ein Video, das zeigt, wie Angehörige einer nichtstaatlichen, bewaffneten Oppositionsgruppe sieben gefangene Soldaten der syrischen Regierung am 6. Mai 2012 im Gouvernement Idlib außergerichtlich hinrichteten. Ein ehemaliger Kämpfer hatte das Video wenige Tage zuvor aus Syrien herausgeschmuggelt und an die New York Times geschickt. Einer der Kämpfer in dem Video ist Haisam Omar Sakhanh. 

 

Im Februar 2012 wurde Sakhanh bei einer Demonstration vor der syrischen Botschaft in Rom in Italien verhaftet, wo er seit dem Jahr 1999 einen Aufenthaltstitel inne hatte. Nach seiner Entlassung entschied er sich, nach Syrien zurückzukehren.

 

Im Jahr 2013 reiste Sakhanh nach Schweden und stellte einen Asylantrag. Bei seiner Anhörung informierte er die Behörden nicht über seine Verhaftung in Italien. Dies führte zu Ermittlungen, die ihn schließlich mit dem New York Times-Video in Verbindung brachten.

 

Sakhanh wurde im Jahr 2016 in Schweden verhaftet und wegen seiner Beteiligung an der Ermordung der sieben Regierungssoldaten eines „Verbrechens gegen das Völkerrecht“ angeklagt.

 

Sein Prozess fand zwischen dem 11. und dem 23. Januar 2017 vor dem Stockholmer Bezirksgericht statt. Zwar gab Sakhanh zu, Schüsse abgefeuert zu haben, sagte jedoch, er habe lediglich das Urteil eines Oppositionsgerichts vollstreckt, das die Hinrichtung der Soldaten angeordnet habe. Er konnte diese Behauptung nicht belegen.

 

Am 16. Februar 2017 verurteilte das Bezirksgericht Sakhanh zu lebenslanger Haft. Zwar erkannten die schwedischen Richter an, dass nichtstaatliche Akteure Gerichte etablieren können, aber in diesem Fall kamen sie zu dem Schluss, dass ein solches Gericht weder unabhängig noch unparteiisch gewesen sei und keinerlei Garantien für ein faires Verfahren bereitgehalten habe. Das Urteil und das Strafmaß wurden am 31. Mai 2017 vom Svea hovrätt, dem obersten Berufungsgericht Schwedens, bestätigt. 

Die strafrechtliche Immunität amtierender Regierungsbeamter kann es ebenfalls erschweren, gegen bestimmte Personen zu ermitteln, die mit schweren Völkerrechtsverbrechen in Verbindung stehen. Dieses Prinzip sieht vor, dass bestimmte Regierungsvertreter, etwa akkreditierte Diplomaten, Staats- und Regierungschefs und Außenminister, während ihrer Amtszeit vor der Verfolgung durch fremde Staaten geschützt sind, sogar vor Ermittlungen wegen schwerster Völkerrechtsverstöße. Die Immunität erlischt, sobald die betreffende Person ihr Amt nicht mehr ausübt, und soll einer späteren Verfolgung nicht im Wege stehen.[104] Sowohl Schweden als auch Deutschland erkennen diesen Grundsatz an und haben ihn in ihr nationales Recht übernommen.[105]

Andere typische Herausforderungen können die nationalen Behörden überwinden, insbesondere dann, wenn sie mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet sind.

Beispielsweise sind Völkerstrafverfahren komplex und erfordern mehr Zeit und Ressourcen als reguläre Strafverfahren. Sie stellen besondere Anforderungen an und bedürfen spezifischer Expertise auf Seiten von Polizisten, Staatsanwälten, Gerichten, den Anwälten der Opfer und denen der Täter. Um – meistens von den Opfern und Zeugen – Beweise zu sammeln, müssen die Ermittler in der Regel in das Land reisen, in dem das Verbrechen verübt wurde. Daraus ergeben sich zahlreiche Herausforderungen, darunter sprachliche und kulturelle Hürden und unter Umständen Widerstände der nationalen Behörden. Auch berühren die Verfahren meist Tatbestände und Arten der Verantwortlichkeit, mit denen nationale Ermittler und Staatsanwälte nicht vertraut sind.

Die Erfahrungen einer Reihe europäischer Länder deuten darauf hin, dass Sonderabteilungen zu Kriegsverbrechen, Weiterbildungsangebote für Praktiker, die mit dieser Art von Fällen befasst sind, und angemessene Ressourcen für die Ermittlung und Strafverfolgung wirksame Maßnahmen sind, um diese Hürden zu überwinden.[106]

Syrien-spezifische Herausforderungen

Zusätzlich zu den typischen Herausforderungen ist die übergeordnete Schwierigkeit für Behörden bei Fällen mit Syrien-Bezug, inmitten eines laufenden Konflikts zu ermitteln und keinen Zugang zu den Tatorten zu haben. Daher müssen die Behörden von anderen Quellen Informationen einholen, auf denen sie Verfahren aufbauen können.

Neben öffentlich zugänglichen Plattformen wie sozialen Netzwerken gibt es drei Hauptquellen für solche Informationen: syrische Flüchtlinge und Asylsuchende, die sich im ermittelnden Land aufhalten; andere Regierungen und Regierungsorganisationen; und zahlreiche nichtstaatliche Dokumentationsgruppen, die grenzüberschreitend arbeiten.

Informationssammlung im Inland

Schweden und Deutschland befinden sich in unterschiedlichen Phasen der Informationsgewinnung im Inland. Während die schwedischen Ermittler Schwierigkeiten dabei haben, Informationen von syrischen Flüchtlingen und Asylsuchenden zu erhalten, sind ihre deutschen Kollegen mit einer großen Menge an Informationen aus unterschiedlichen Quellen konfrontiert, die sie ordnen und filtern müssen.

Die ersten drei in Schweden abgeschlossenen Prozesse wegen schwerster Völkerrechtsverbrechen in Syrien waren kein Teil strategischer Ermittlungen, sondern basierten auf belastenden Fotos und Videos, auf denen das staatsanwaltliche Team zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen die Fälle aufbaute.[107] Zusätzlich zu Foto- und Videomaterial zog die schwedische Staatsanwaltschaft vor allem Experten heran, um kontroverse rechtliche Probleme zu klären oder um Kontextinformationen über die Situation in Syrien zum Zeitpunkt der Verbrechen einzubeziehen.[108]

Die schwedischen Behörden versuchen derzeit, eine klarere Strategie der Strafverfolgung zu entwickeln, die auf den Informationen aufbaut, die sie durch das Strukturverfahren generiert haben. In diesem Zusammenhang haben Ermittler begonnen, Kontakt zu syrischen Flüchtlingen in Schweden herzustellen. Allerdings ist es schwierig, Personen zu finden, die bereit sind, vor Gericht auszusagen.[109]

Ein Praktiker erläuterte, dass die schwedischen Ermittler und Staatsanwälte, wenn sie strategischer vorgehen sollen, „mehr harte Fakten und Personen brauchen, die aussagen wollen“, um Völkerstrafverfahren mit Syrien-Bezug aufzubauen.[110] Zwei anderen Praktikern zufolge sind Hinweise für die Ermittlungen bedeutsam. Sie betonten aber, dass die Ermittler in jedem Fall Augenzeugen benötigen, unabhängig davon, welche anderen Informationen sie bereits erhalten haben.[111]

Die deutschen Behörden sind derzeit mit einer anderen Herausforderung konfrontiert, nämlich mit großen Mengen allgemeiner, ungefilterter und häufig unaufgefordert eingebrachter Informationen aus unterschiedlichen Quellen. Das bedeutet, dass die Ermittler diese Informationen zunächst filtern müssen, bevor sie sich gezielter der Kontaktaufnahme mit Syrern widmen können.

Mit Stand von Juni 2017 hatte die ZBKV 4.100 Hinweise (davon 2.760 mit Syrien-Bezug) erhalten, von denen einige schließlich in 27 gezielten Ermittlungen gegen Einzelpersonen mündeten, die in Syrien und im Irak verübter Verbrechen verdächtig sind.[112] Gesprächspartner schilderten, dass die ZBKV buchstäblich mit Informationen aus verschiedenen Quellen überflutet werde, darunter das BAMF und die allgemeine Öffentlichkeit. Letztere macht die Ermittler meist auf mögliche Hinweise in den sozialen Medien aufmerksam.[113] All diese Informationen müssen überprüft werden, und die große Zahl der Tipps erschwert es, den jeweiligen Wahrheitsgehalt zu erkennen. Insbesondere erfordert es viel Zeit und Ressourcen, die Informationen nach Fragestellungen durchzusehen, die für laufende Ermittlungen relevant sind, und um Zeugen zu identifizieren, die aus erster Hand von einem Verbrechen wissen.[114] Ein Praktiker sagte, dieses Vorgehen entspräche einer kleinen vorläufigen Ermittlung.[115]

Vor diesem Hintergrund können syrische Flüchtlinge in Schweden und Deutschland eine wichtige Rolle dabei spielen, die Behörden in ihren Bemühungen zu unterstützen. Allerdings haben Ermittler und Staatsanwälte in beiden Ländern Schwierigkeiten im Umgang mit Geflüchteten, hauptsächlich, weil viele Asylsuchende und Flüchtlinge den Behörden misstrauen, Ängste haben und insgesamt wenig über die Ermittlungen wissen.

Misstrauen

Syrische Flüchtlinge misstrauen häufig der Polizei und anderen Beamten, weil sie in ihrer Heimat negative Erfahrungen mit den Behörden gemacht haben.[116] Ahmad, der in Schweden lebt, sagte:

Wir sind es gewöhnt, die Polizei oder die Regierung als Bedrohung zu betrachten. Wenn du eines deiner Rechte in Syrien in Anspruch nehmen möchtest, entscheidest du dich dagegen, weil die Polizei versuchen wird, dir Geld abzunehmen. Kein Vertrauen. Auch, wenn ich in Schweden einen Polizisten sehe, fühle ich mich nicht normal. Für uns sind die Polizei und die Regierung keine Instanzen, denen wir vertrauen können.[117]

Dieses Misstrauen rührt auch daher, dass einige Flüchtlinge denken, die schwedische und deutsche Regierung unterstützten die syrische, während sie dem Leid der syrischen Bevölkerung gleichgültig gegenüber stünden – und das, obwohl in beiden Ländern deutlich mehr syrische Flüchtlinge leben als in den meisten anderen EU-Staaten.[118] Ibrahim, der in Deutschland lebt, sagte:

Die allgemeine Atmosphäre hier ist gegen uns. Man fühlt sich nicht, als würde sich irgendjemand wirklich für einen interessieren.[119]

Einige Gesprächspartner betonten, dass die Behörden beider Länder besonders sensibel mit Flüchtlinge umgehen sollten, auf Grund von deren Erfahrungen, auch mit Verbrechen, deren Opfer oder Zeugen einige von ihnen sind. Dahingegen schilderten Flüchtlinge das Asylverfahren als unpersönlich und berichteten von negativen Erfahrungen vor allem mit Mitarbeitern der Einwanderungsbehörden. Ein Flüchtling sagte:

Wenn man wie eine Nummer behandelt wird und einem niemand zuhört, fühlt man sich nicht wohl damit, sensible, persönliche Informationen preiszugeben […] Ich bin nicht nur ein Opfer oder ein Flüchtling […] Man fühlt sich hier von der ersten Sekunde an angegriffen und verletzt.[120]

Angst vor Vergeltung

Viele der in Schweden und Deutschland befragten Flüchtlinge haben noch Familie und Freunde in Syrien. Das erschwert es den Behörden, Personen zu finden, die bereit sind, öffentlich über Verbrechen auszusagen, deren Opfer oder Zeugen sie sind.

Einige in Schweden befragte Flüchtlinge erklärten sich grundsätzlich bereit, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, zögerten aber, offen vor Gericht aufzutreten oder Namen zu nennen, weil sie um die Sicherheit ihrer Angehörigen in Syrien fürchten.[121] Ein Flüchtling erklärte, er wolle nicht öffentlich aussagen, weil er vermute, dass ISIS und die syrische Regierung in Schweden aktiv sind.[122] Unter schwedischem Recht können Zeugen in Strafprozessen nicht anonym bleiben, wobei begrenzte Zeugenschutzmaßnahmen möglich sind.[123]

In Deutschland befragte Syrer äußerten ähnliche Bedenken. Zusätzlich zur Sorge um die Sicherheit ihrer Familien in Syrien sagten einige Flüchtlinge, sie hätten Angst um ihr eigenes Leben, da sie davon ausgingen, dass Syrer, die auf der Seite der Regierung stehen und nun in Europa leben, ihnen Schaden zufügen können.[124] Unter deutschen Recht ist es unter bestimmten Umständen möglich, die Identität eines Zeugen geheim zu halten (zum Beispiel bei Opfern sexualisierter Gewalt).[125] Allerdings wird davon selten Gebrauch gemacht, weil anonyme Aussagen vor Gericht weniger Gewicht haben und Staatsanwälte sie daher als letztes Mittel betrachten.[126]

Fehlendes Wissen

Die Untersuchungen zeigen, dass syrische Flüchtlinge insgesamt wenig über Verfahren nach dem We"ltr"echtsprinzip wissen. Das betrifft vor allem drei Bereiche:

  • Fehlendes Wissen über das Rechtssystem und die Möglichkeiten syrischer Flüchtlinge, zur Strafverfolgung beizutragen;
  • Fehlendes Wissen über das Recht von Opfern, an Strafverfahren teilzunehmen; und
  • Fehlendes Wissen über die laufenden Verfahren.
Rechtssystem

Die Bereitschaft (und die Befähigung) syrischer Flüchtlinge, Informationen an die Behörden weiter zu geben, ist beeinträchtigt, wenn sie nicht genug über die Mandate und Arbeitsweisen der Einwanderungsbehörden, Strafverfolgungsbehörden und der Staatsanwaltschaft wissen, sowie über die Zusammenarbeit dieser Instanzen.

Das trifft insbesondere mit Blick auf ihren unsicheren Aufenthaltsstatus zu. Wenn die Einwanderungsbehörden Asylsuchenden nicht verdeutlichen, was ihre Aufgaben sind und wie sich das Asylverfahren von strafrechtlichen Ermittlungen unterscheidet, dann schrecken syrische Asylsuchende womöglich davor zurück, Informationen weiter zu geben, weil sie fürchten, dies könnte ihren Schutzanspruch gefährden.

Mehreren syrischen Flüchtlingen in beiden Ländern zufolge leugnen Asylsuchende bei ihrer Anhörung häufig, Zeugen oder Opfer von Verbrechen zu sein, weil sie glauben, es könne die Entscheidung über ihren Status negativ beeinflussen, wenn sie dies offen legen.[127] Raslan sagte, er habe davor zurückgeschreckt, bei seiner Asylanhörung Informationen weiter zu geben:

Ich habe nicht besonders viel gefragt oder gesagt. Ich hatte Angst um meine Papiere, um mich selbst und um meine Familie in Syrien. […] Ich habe nicht gesagt, dass ich in Syrien etwas gesehen haben, ganz gleich ob ich das nun habe oder nicht.[128]

Zudem denken viele Asylsuchende in Schweden offensichtlich, dass es klüger sei, ihre Flucht aus Syrien bei ihrer Anhörung auf ISIS zurückzuführen, selbst wenn sie tatsächlich vor Regierungskräften oder anderen bewaffneten Gruppen geflohen sind. Scheinbar gehen sie davon aus, dass ein Verweis auf ISIS ihr Asylverfahren positiv beeinflussen würde, weil diese Gruppe weltweit eine schlechte Reputation hat.[129]

Auch in Deutschland sind ähnliche Geschichten unter Asylsuchenden verbreitet. Einige befragte Personen wurden von anderen Syrern davor gewarnt, zu erwähnen, dass sie Opfer von Verbrechen der Regierung sind, weil das ihr Asylverfahren „verkomplizieren“ würde.[130]

Keiner der befragten syrischen Flüchtlinge  in Schweden und Deutschland hat erfahren, dass er ein Recht darauf hat, die Polizei zu informieren, wenn er gegenüber der Einwanderungsbehörde Informationen über Verbrechen offenlegt, deren Opfer oder Zeuge er war. 15 befragte Syrer, die bei ihrer Anhörung über solche Erfahrungen gesprochen haben, sagten, sie wussten nicht, dass und wie sie diese Informationen auch an die Polizei geben können.[131]

Ibrahim beklagte, dass er wenig darüber wisse, wie er die zuständigen Behörden kontaktieren könne: „Warum sagen sie uns das nicht? Ich weiß nicht, wohin ich gehen soll, wenn ich etwas aussagen will.“[132]

Das Recht der Opfer, an Strafverfahren teilzunehmen

Im schwedischen Rechtssystem haben Opfer das Recht, Strafverfahren zu initiieren oder als Zivilparteien an einem Prozess teilzunehmen, den die Staatsanwaltschaft angestrengt hat. Ihnen steht ein kostenfreier Rechtsbeistand zu.[133] Unter deutschem Recht können die Opfer bestimmter Verbrechen als Nebenkläger am Prozess teilnehmen und haben das Recht auf einen kostenfreien Rechtsbeistand, der ihnen automatisch zugewiesen wird.[134]

Keiner der befragten Flüchtlinge wurde während oder nach seinem Asylverfahren über sein Recht informiert, an Strafverfahren teilzunehmen.[135] Ayman stellte als Teil einer Gruppe von Opfern in Deutschland Strafanzeige gegen hochrangige syrische Beamte.[136] Er erfuhr erst, dass er dies tun kann, als er mit einem befreundeten syrischen Anwalt sprach.[137]

Laufende Verfahren

In Schweden und Deutschland befragte syrische Flüchtlinge wussten mehrheitlich nichts über die Strafverfahren, die in ihren Aufnahmeländern laufen, oder hatten über diese nur wenige (und oft falsche) Informationen.[138] Die meisten, die zumindest ein paar korrekte Informationen hatten, fanden diese auf den Facebook-Seiten syrischer Aktivisten.[139]

Einige wünschten sich mehr Informationen über die laufenden und zukünftige Verfahren aus offiziellen Quellen, idealerweise auf Arabisch.[140] Sie bezeichneten soziale Netzwerke, insbesondere Facebook, als geeignete Plattformen, um Neuigkeiten über die Verfahren zu veröffentlichen.

Die Syrien-Krise unterscheidet sich vor allem deshalb von anderen Situationen, zu denen die deutschen und schwedischen Ermittler und Staatsanwaltschaften in der Vergangenheit gearbeitet haben, weil sich in ihren Hoheitsgebieten sehr viele syrische Flüchtlinge und Asylsuchende aufhalten, die eine wichtige Rolle bei den Verfahren spielen können. Daher ist es wichtig, dass die Behörden erfolgreich mit ihnen interagieren.

In Schweden und Deutschland werden Prozesse nicht gefilmt oder im Fernsehen ausgestrahlt, aber sie sind in der Regel offen für die breite Öffentlichkeit und für Medienvertreter.[141] Gerichtsverfahren werden grundsätzlich auf Schwedisch beziehungsweise Deutsch geführt. In den Prozessen mit Syrien-Bezug, die bisher verhandelt wurden, erhielten die Angeklagten Übersetzungen ins Arabische. Informationen über die Verfahren (normalerweise im Zusammenhang mit einer Verhaftung, dem Beginn eines Prozesses oder einem Urteilsspruch) werden manchmal auf den Websites der Staatsanwaltschaft und der Polizei veröffentlicht, aber nur auf Schwedisch beziehungsweise Deutsch.[142] Die Urteile und andere wichtige Gerichtsdokumente sind ebenfalls nur auf Schwedisch beziehungsweise Deutsch verfügbar. Die deutsche Staatsanwaltschaft bemüht sich allerdings darum, Zwischenentscheidungen, also vorläufige Urteile, sowie die endgültigen Urteile in die für den Fall relevanten Sprachen zu übersetzen.[143]

Im Februar 2017 richtete die schwedische Staatsanwaltschaft eine Pressekonferenz über zwei neue Urteile (eins mit Syrien-Bezug) aus und erläuterte die Arbeit des staatsanwaltlichen Teams zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen.[144] In Deutschland halten Staatsanwälte in der Regel zum Abschluss eines Prozesses eine Pressekonferenz ab, sowie einmal jährlich, um über ihre Arbeit insgesamt zu sprechen.[145] Diese Initiativen sind wertvoll und zeigen, dass die Behörden grundsätzlich offen sind. Allerdings finden die Veranstaltungen ausschließlich auf Schwedisch beziehungsweise Deutsch statt und beziehen die betroffenen Gemeinschaften nicht aktiv mit ein.

Zudem berichten die schwedischen und deutschen Medien nicht systematisch über die jüngsten Verfahren mit Syrien-Bezug.[146] Praktiker in Schweden merkten an, dass Journalisten bei einem neuen Fall oft auf Ermittler und Staatsanwälte zukommen, aber das kein Interesse daran bestehe, über den weiteren Verlauf der Verhandlungen zu berichten.[147] Wenn berichtet wird, dann nur auf Schwedisch beziehungsweise Deutsch. Syrische Flüchtlinge in Schweden sagten, dass es keinen arabischen Medienkanal gäbe, dem sie zutrauten, diese Informationen zu vermitteln.[148]

Gesprächspartner in beiden Ländern hatten den Eindruck, dass die Medien kein Interesse an den Verfahren haben. Manche führten das darauf zurück, dass die Öffentlichkeit der Nachrichten über Syrien müde sei, sich mehr für Fragen der nationalen Sicherheit und ISIS interessiere und wenig von Rechtsbegriffen wie Kriegsverbrechen verstehe.[149]

Auswirkungen des begrenzten Einbezugs auf syrische Flüchtlinge

Der mangelhafte Einbezug der betroffenen Gemeinschaften in Deutschland und Schweden kann unmittelbar den Erfolg von Bemühungen beeinträchtigen, syrische Völkerrechtsverbrecher zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn Syrer in Schweden und Deutschland Angst haben und den Behörden misstrauen, sind sie weniger bereit, möglicherweise beweiskräftige Informationen weiterzugeben. Diese negative Einstellung wird dadurch verstärkt, dass Flüchtlinge und Asylsuchende zu wenig über die Verfahren und die existierenden Systeme wissen. Ohne ausreichendes Wissen können Syrer die Bemühungen ihrer Aufnahmeländer um Gerechtigkeit nicht vollständig verstehen und entsprechend auch nicht zu ihnen beitragen.

Abdou, der eigenen Angaben zufolge ein Opfer von Verbrechen der syrischen Regierung ist und inzwischen in Deutschland lebt, sagte, dass „die Deutschen dieser Gemeinschaft grundsätzlich nicht ermöglichen, sich an den Verfahren zu beteiligen“[150].

Auf der anderen Seite kann es Syrern in Schweden und Deutschland ein Gefühl von Gerechtigkeit vermitteln, wenn sie sich selbst als Anspruchsberechtigte in den Verfahren sehen können. Auch kann es ihre Integration fördern, wenn sie über die Prozesse und darüber Bescheid wissen, wie sie zu ihnen beitragen können. Samira, die in Schweden lebt, hat Informationen über Verbrechen in Syrien, die sie weitergeben möchte, wusste aber nicht, dass das möglich ist:

Niemand hört meine Stimme, niemand hat mir gesagt, dass ich reden darf. Ich würde so gerne Informationen weitergeben, um die Wahrheit zu zeigen und wie sehr wir gelitten haben.[151]

Gleichzeitig haben einige syrische Flüchtlinge unrealistische Erwartungen daran, wie sie zu Verfahren beitragen und was dabei herauskommen könnte. Diese verzerrten Erwartungen sind teilweise auf das fehlende Wissen über die Rechtssysteme und die Grenzen der Verfahren zurückzuführen.

Weil sie durch ihr Mandat und ihre Ressourcen eingeschränkt sind, können nationale Behörden häufig Informationen, die sie von syrischen Flüchtlingen erhalten, nicht nutzen, um Fälle aufzubauen. Zwar sind manche Syrer, die schwere Verbrechen bezeugen können und/oder dokumentiert haben, bereit, mit den Behörden zusammenzuarbeiten[152]. Aber ihre Informationen beziehen sich häufig nicht auf Vorfälle innerhalb der jeweiligen Gerichtsbarkeit oder haben keinen Beweiswert in Strafprozessen.

Zusätzlich dazu, und wie bereits ausgeführt, kommen im Ausland verübte Verbrechen oft nur dann vor nationale Gereichte, wenn der Tatverdächtige im Land ist und Beweise verfügbar sind. Da der Konflikt in Syrien andauert, ist es unwahrscheinlich, dass führende Regierungsangehörige oder Militärkommandanten in näherer Zukunft nach Europa reisen werden. Damit schwindet die Wahrscheinlichkeit, dass mittel- oder hochrangige Personen mit Verbindungen zur Regierung angeklagt werden.

All diese Einschränkungen sind den Syrern in Schweden und Deutschland nicht notwendigerweise klar und werden ihnen auch nicht vermittelt, was sie frustrieren und dazu führen kann, dass sie das Vertrauen in die Behörden verlieren. Hakim, ein Journalist, der von der syrischen Regierung inhaftiert worden war, sagte: „Die meisten Leute, die das Regime vor Gericht sehen wollen, haben jede Hoffnung verloren.“[153]

Informationssammlung auf regionaler und internationaler Ebene

Die schwedischen und deutschen Behörden sammeln Informationen, die dazu beitragen können, Gerechtigkeit für Völkerstraftaten in Syrien herzustellen, auch außerhalb ihrer Landesgrenzen. Während die Europäische Union Plattformen zum Informationsaustausch zwischen ihren Mitgliedstaaten bereit stellt, ist die Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der EU schwieriger. Nichtregierungsorganisationen und UN-Institutionen spielen außerdem eine zunehmend wichtige Rolle in der Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen in Syrien. Ermittler und Staatsanwälte versuchen derzeit, die Interaktion und Zusammenarbeit mit diesen Instanzen zu verbessern.

Länder in Europa

Die schwedischen und deutschen Behörden berichten von guter Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, da Protokolle einen raschen Informationsaustausch ermöglichen.[154]

Darüber hinaus nehmen Staatsanwälte und Ermittler aus beiden Ländern regelmäßig an Treffen des „Europäisches Netzes von Anlaufstellen betreffend Personen, die für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich sind“ (EU Genocide Network) teil, die von Eurojust ausgerichtet werden.[155] Eurojust ist die EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit und soll die Koordination und Zusammenarbeit der nationalen Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften der EU-Mitgliedstaaten bei schweren Verbrechen unterstützen und stärken.

Das EU Genocide Network richtet halbjährliche Treffen aus, bei denen Ermittler und Staatsanwälte aller EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen, der Schweiz, Kanada und den USA sich über Informationen, Erfahrungen und Arbeitsmethoden austauschen.[156] Damit schafft das Netz ein eigenes Forum für EU-weite Zusammenarbeit und Wissensaustausch im Bereich schwerster Völkerrechtsverbrechen.

Die Zivilgesellschaft ist eingeladen, an einem Teil des Treffens teilzunehmen. Der Rest ist nicht öffentlich, so dass sich Praktiker in einem vertraulichen Rahmen über einzelne Fälle austauschen können. Beamten zufolge fördern diese Treffen eindeutig die bilateralen Beziehungen, die sich als essentiell für ihre Arbeit an bestimmten Fällen, auch mit Syrien-Bezug, erwiesen haben.[157]

Daneben arbeitet Deutschland mit anderen europäischen Ländern, insbesondere den Niederlanden, am Aufbau einer zentralen Datenbank zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord innerhalb vor Europol, der Agentur für polizeiliche Zusammenarbeit in der EU.[158] Einem Praktiker zufolge soll diese Datenbank die Ermittlungen nationaler Behörden optimieren, indem sie unter anderem einen sicheren Informationsaustausch zwischen bestehenden polizeilichen Abteilungen, die zu Kriegsverbrechen in Europa arbeiten, ermöglicht.[159]

Angesichts der wichtigen Rolle, die Einwanderungsbehörden bei der Identifikation von Personen spielen, die Völkerstraftaten verdächtig sind, setzte sich Human Rights Watch dafür ein, dass ein europäisches Netzwerk von Kontaktstellen für Ausschluss-Fälle geschaffen wird, einschließlich Ausschlüsse unter Artikel 1F der Flüchtlingskonvention.[160] Diese Empfehlung wurde offensichtlich im Februar 2017 umgesetzt, als das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen das Ausschluss-Netz gründete. Dieses ermöglicht den Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten, den EU-Behörden, dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge und der Intergovernmental Consultations on Migration, Asylum and Refugees in Fragen des Ausschlusses von internationalem Schutz zusammenzuarbeiten.[161]

Wenn bei einem Asylsuchenden der erste Verdacht auf schwerste Verbrechen besteht und er daher keinen Flüchtlingsstatus erhält, müssen die Behörden – wie bereits ausgeführt – klären, ob ihm bei einer Abschiebung Folter, unfaire Prozesse oder andere unangemessene oder unmenschliche Behandlung droht. Ist das der Fall, ist eine Abschiebung völkerrechtlich verboten und die Behörden sollten erwägen, ob es nicht angemessener wäre, den Verdächtigen in einem Rechtssystem zur Verantwortung zu ziehen, in dem ihm ein faires Verfahren und ordentliche Behandlung zuteil wird.

Nachbarstaaten von Syrien

Die Türkei, der Libanon und Jordanien haben weltweit die meisten syrischen Flüchtlinge aufgenommen[162] und mit ihnen eine bedeutende Zahl möglicher Opfer und Zeugen schwerster Völkerrechtsverbrechen[163]. Allerdings ist die Zusammenarbeit mit diesen Ländern schwierig, weil es kein vergleichbares System wie in Europa für raschen Informationsaustausch gibt. Einigen Praktikern und Regierungsbeamten in Schweden und Deutschland zufolge kann es abhängig von den jeweiligen bilateralen Abkommen sehr mühsam und zeitraubend sein, Informationen bei diesen Ländern anzufragen (sogenannte Rechtshilfeersuche zu stellen).[164]

Schwedische und deutsche Beamte berichteten, dass sie wegen der damit einhergehenden Schwierigkeiten nur begrenzt oder gar keinen Kontakt zu den Behörden in der Türkei, dem Libanon und Jordanien haben. Außerdem war eine Zusammenarbeit bei den bisherigen Ermittlungen schlicht nicht erforderlich.[165] Eine Ausnahme stellt der Versuch schwedischer Behörden dar, ein Opfer zu befragen, das ein schwedischer Journalist in der Türkei ausfindig gemacht hatte.[166] Nachdem sie im Mai 2015 ein Rechtshilfeersuchen stellten, konnten sie die Befragung erst im Januar 2016 durchführen.[167] Praktikern zufolge hat Deutschland im Zusammenhang mit den laufenden Syrien-Untersuchungen bisher noch kein einziges Ersuchen an eines der drei Länder gestellt.[168]

Andere Akteure

Nationale Ermittler und Staatsanwälte nutzen oft Berichte von internationalen NGOs und anderen Gruppen oder Instanzen, um an Hintergrundinformationen oder erste Hinweise zu gelangen. Allerdings weisen Verteidiger darauf hin, dass es problematisch ist, wenn solche Berichte vor Gericht zugelassen werden, auch wenn sie nur Hintergrundinformationen bereitstellen. Das trifft insbesondere dann zu, wenn die Verteidigung keine Möglichkeit hat, die Informationen in diesen Berichten anzufechten oder die Autoren zu befragen. Schwedische Richter haben Berichte von NGOs bei Prozessen bereits als glaubwürdig eingestuft und als Hintergrundinformation zugelassen.[169]

Dass die schwedischen Staatsanwälte in den ersten zwei Prozessen zu Kriegsverbrechen in Syrien massiv auf solche Berichte zurückgriffen, führte einem schwedischen Praktiker zufolge dazu, dass die Schwelle für zulässige Beweise de facto herabgesetzt wurde. Denn die Berichte enthalten Informationen, die nicht unter Berücksichtigung der Verfahrensstandards bei Strafprozessen gesammelt wurden.[170] Ein Praktiker in Deutschland merkte ebenfalls an, dass Richter dazu neigen, blind auf diese Berichte zu vertrauen, weil sie nicht mit den kulturellen und politischen Kontexten der Länder vertraut sind, in denen die Verbrechen verübt wurden.[171]

Die Behörden sind mit ähnlichen Problemen konfrontiert, wenn sie auf Informationen aus Berichten der UN-Untersuchungskommission zurückgreifen. Da die Kommission kein Strafverfolgungsmechanismus ist, geht sie bereits dann, wenn „hinreichende Gründe dafür vorliegen“, davon aus, dass sich ein untersuchtes Geschehen in der beschriebenen Weise ereignet hat.[172] Diese Schwelle ist niedriger als die für zulässige Beweise in nationalen Strafverfahren.

Praktiker aus Schweden sagten, dass die Zusammenarbeit mit der Untersuchungskommission auch deshalb schwierig sei, weil sie strenge Offenlegungsregelungen und nur wenig Personal hat.[173] Die Kommission ist mit menschenrechtlichen Untersuchungen beauftragt. Deshalb hat sie kein System zur Informationsverwaltung, das strafrechtliche Ermittlungen unterstützen kann, und nicht ausreichend Personal, das sich der Zusammenarbeit mit nationalen Behörden widmen kann.[174] Außerdem beziehen sich die Informationsanfragen nationaler Behörden häufig auf bestimmte Personen oder Ereignisse, die kein Untersuchungsgegenstand der Kommission waren. Das hängt auch damit zusammen, dass sich nationale Ermittlungen häufig auf die Verdächtigen oder Opfer konzentrieren, die zufällig in ihre Gerichtsbarkeit fallen. Die Berichte der Kommission hingegen dokumentieren zentrale Vorfälle und untersuchen, welche Personen für diese mitverantwortlich sind. Eine andere Hürde ist das fehlende Einverständnis der Quellen, die Informationen, über die die Kommission verfügt, an nationale Gerichte weiterzugeben.[175]

Nichtsdestotrotz sind die schwedischen und die deutschen Behörden überzeugt, dass die Kommission relevante Informationen für ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsanstrengungen bereitstellen könnte. Ein Praktiker empfahl, eine Anlaufstelle innerhalb der schwedischen Kommission zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen zu schaffen, die sich der Zusammenarbeit mit der UN-Untersuchungskommission widmet.[176] Währenddessen tauschen deutsche Beamte Erfahrungen mit anderen nationalen Behörden aus, um die Zusammenarbeit mit der UN-Untersuchungskommission zu verbessern und zu vereinheitlichen.[177]

Der neue Untersuchungsmechanismus zu Syrien, den die UN-Generalversammlung eingerichtet hat, könnte auch zu einer wichtigen Informationsquelle für nationale Behörden werden. Der Mechanismus hat ein zweigliedriges Mandat:

  1. Beweise für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, Menschenrechtsverletzungen und andere Verstöße zu sammeln, zu konsolidieren, aufzubewahren und zu analysieren; und
  2. Akten vorzubereiten, die faire und unabhängige Strafverfahren ermöglichen und beschleunigen, die im Einklang mit dem Völkerrecht stehen und vor nationalen, regionalen oder internationalen Gerichten oder Tribunalen prozessiert werden, die in der Zukunft und im Einklang mit dem Völkerrecht für diese Verbrechen zuständig werden können.
  3. [178]

Da der Mechanismus noch nicht arbeitet, ist es noch zu früh, um zu beurteilen, wie dies in der Praxis funktionieren wird. Nichtsdestotrotz zeigten sich schwedische und deutsche Behörden daran interessiert, mit dem Mechanismus zusammenzuarbeiten.

Gegenmaßnahmen

Schweden und Deutschland unternehmen aktiv Schritte, um einigen der aufgezeigten Herausforderungen zu begegnen.

Weiterbildung und juristische Ausbildung

Schwerste Völkerrechtsverbrechen zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen erfordert besondere Fähigkeiten und Wissen. Staatsanwälte müssen in der Lage sein, Kontextelemente nachzuweisen, die Bestandteile dieser speziellen Tatbestände sind, etwa die Existenz eines Konflikts oder eines großflächigen und systematischen Angriffs auf die Zivilbevölkerung. Außerdem müssen sie die Verdächtigen mit Gräueltaten in Verbindung bringen, die von ihren Untergebenen verübt wurden. Zusätzlich werden solche Verbrechen in der Regel gegen eine Vielzahl von Opfern außerhalb des Hoheitsgebiets des ermittelnden Staates verübt.

Die schwedischen und deutschen Behörden arbeiten daran, diesen Herausforderungen zu begegnen. Allerdings haben sie sich bestimmten Problem noch nicht gewidmet, die zu berücksichtigen sind.

Schweden

Die schwedischen Polizisten in der Kommission, die zu Kriegsverbrechen arebeitet, sind nicht darin ausgebildet, in schweren Völkerrechtsverbrechen zu ermitteln, und lernen dies primär während ihrer Arbeit. Allerdings haben mindestens ein Ermittler und ein Analytiker durch frühere Tätigkeiten für internationale Organisationen bereits Erfahrungen mit dieser Art von Ermittlungen.[179]

Auf Grund der dezentralen Struktur der schwedischen Polizei kann theoretisch jede Polizeistation im Land wichtige Informationen über schwere Völkerrechtsverbrechen (in Syrien oder andernorts) erhalten und muss diese richtig einordnen und verarbeiten können. Um die Polizeibeamten darauf besser vorzubereiten, hat die Kommission Leitfäden erstellt, die die Beamten dabei unterstützen sollen, mit Berichten über mutmaßliche Kriegsverbrechen umzugehen. Diese sind auf einer internen Polizei-Website abrufbar.[180]

Die Staatsanwälte im Team zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen entwickelten eine interne Ausbildungsstrategie, die vorsieht, dass ein in Völkerstrafverfahren erfahrener Staatsanwalt mit Kollegen zusammenarbeitet, die zum ersten Mal in diesem Bereich arbeiten.[181]

Das schwedische Rechtssystem ist dezentral organisiert und schwere Völkerrechtsverbrechen können theoretisch von Gerichten überall im Land prozessiert werden.[182] Allerdings können Staatsanwälte beim Justizministerium beantragen, dass ein Fall an ein bestimmtes Gericht verwiesen wird, wenn dafür Gründe vorliegen, zum Beispiel, wenn ein Zeuge nach Schweden eingeflogen werden muss.[183] In der Praxis beantragen Staatsanwälte normalerweise, dass Völkerstrafverfahren an das Stockholmer Bezirksgericht verwiesen werden, das inoffiziell eine gewisse Spezialisierung auf dieses Gebiet entwickelt hat.[184] Nichtsdestotrotz betonten einige Gesprächspartner, dass schwedische Richter von Weiterbildungen in Völkerstrafrecht profitieren würden.[185]

Mit einigen Ausnahmen werden Anwälten von Opfern und Tatverdächtigen in Schweden häufig komplexe, völkerstrafrechtliche Fälle zugewiesen, ohne dass sie zuvor Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet sammeln konnten.[186]Praktiker schlugen vor, dass die schwedische Anwaltskammer Weiterbildungen für Anwälte anbieten könnte, die an solchen Fällen arbeiten wollen.[187]

Deutschland

In Deutschland organisiert die ZBKV jährlich einwöchige Weiterbildungen zu Kriegsverbrechen für Beamte der Bundespolizei und der Landeskriminalämter. Bei Redaktionsschluss war ein neuer Workshop zur Arbeit mit Opfern schwerster Völkerrechtsverbrechen in Planung.[188]

Auch nehmen die Mitglieder der ZBKV regelmäßig an Weiterbildungen von Interpol teil.[189] Zusätzlich dazu hat die ZBKV ein Hospitationsprogramm mit anderen europäischen Abteilungen, die zu Kriegsverbrechen arbeiten. Dadurch können deutsche Ermittler Kollegen aus anderen Ländern für eine bestimmte Zeit bei ihrer täglichen Arbeit begleiten, um ihre Arbeitsweisen zu vergleichen und Best Practice-Beispiele auszutauschen.[190] Mitarbeiter des BAMF nehmen ebenfalls an Weiterbildungen, Seminaren und Treffen mit NGOs teil, die die Bundespolizei ausrichtet.[191]

Dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof unterstehen sowohl (insgesamt erfahrenere) Bundesanwälte als auch von den Bundesländern entsandte (in der Regel jüngere und weniger erfahrene) Staatsanwälte. Letztere arbeiten drei Jahre lang beim Generalbundesanwalt und kehren dann in ihr Bundesland zurück. Bei Redaktionsschluss beschäftigte das Referat für Völkerstrafrecht drei entsandte Staatsanwälte. Zwei davon arbeiteten ausschließlich an Völkerstraftaten und der dritte befasste sich auch mit anderen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof.[192]

Sobald die Amtszeit eines entsandten Staatsanwalts vorüber ist, wird er durch einen neuen Staatsanwalt ersetzt, der drei Jahre lang im Referat für Völkerstrafrecht arbeitet. Durch dieses System gelangt Wissen über die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen in die deutschen Staatsanwaltschaften. Zudem eröffnet es die Möglichkeit, vakante Langzeitstellen im Referat für Völkerstrafrecht mit Personen zu besetzen, die das Referat und das Rechtsgebiet bereits kennen.[193] Mehrere Staatsanwälte des Referats haben außerdem bereits wissenschaftlich zum Völkerstrafrecht gearbeitet und/oder praktische Erfahrungen mit internationalen Strafgerichten oder Tribunalen.[194]

Kriegsverbrechen werden in Deutschland ausschließlich vor Oberlandesgerichten verhandelt, die auf Bundesebene als erstinstanzliche Gerichte für schwerste Völkerrechtsverbrechen dienen.[195] Die Richter an diesen Gerichten sind nicht speziell in Völkerstrafrecht ausgebildet. Allerdings kann ein bestimmtes Oberlandesgericht in diesem Bereich Expertise entwickeln, wenn es mehrere Fälle schwerster Völkerrechtsverbrechen prozessiert.[196] Die Staatsanwälte im Referat für Völkerstraftaten führen regelmäßig Weiterbildungen im Völkerstrafrecht für Richter an Oberlandesgerichten durch.[197]

Die deutsche Rechtswissenschaft widmet sich seit langer Zeit intensiv dem Völkerstrafrecht. Mehrere deutsche Gesprächspartner äußerten den Eindruck, dass die Anwälte, die als Verteidiger oder Opfervertreter bei Völkerstrafprozessen auftreten, durch ihr Studium und ihre Erfahrungen über ausreichend Wissen über dieses speziellen Rechtsgebiet verfügten.[198]

Länderexpertise

Nationale Ermittler und Staatsanwälte arbeiten teilweise gleichzeitig an mehreren Fällen mit Bezug zu sehr unterschiedlichen Länder. Wegen ihrer begrenzten Ressourcen können sie keine Fachkenntnisse über all diese Situationen entwickeln. Allerdings ist es wichtig, dass ihnen grundlegendes Wissen zur Verfügung steht, damit sie Verbrechen, die in einem bestimmten Kontext verübt wurden, wirksam untersuchen und verfolgen können.

Die polizeilichen Abteilungen zu Kriegsverbrechen in Schweden und Deutschland entwickeln nach und nach eine Expertise zu Syrien. Angesichts der wachsenden Zahl von Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Konflikt muss diese allerdings weiter ausgebaut werden. Für schwedische Ermittler ist es schwierig, unter den syrischen Flüchtlingen in ihrem Hoheitsgebiet mögliche Opfer oder Zeugen zu identifizieren und mit ihnen zusammenzuarbeiten, was teilweise auf Sprachbarrieren und begrenztes Wissen über Syrien zurückzuführen ist. Bei Redaktionsschluss arbeiteten in der Kommission zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen ein Ermittler und ein Analytiker, die arabisch sprechen und von denen einer intern als Syrien-Experte angesehen wird.[199] Ansonsten arbeitet die Kommission mit wechselnden Dolmetschern zusammen.[200] Demgegenüber verfügt die deutsche Bundespolizei über Syrien-Experten, mit denen die ZBKV eng zusammenarbeitet.[201]

Besserer Einbezug von Syrern

Die befragten schwedischen und deutschen Beamten räumten ein, dass der rechtzeitige und wirksame Einbezug syrischer Flüchtlinge und Asylsuchender wichtig sei und, dass sie in diesem Bereich Versäumnisse erkennen. Praktiker führten diese Probleme darauf zurück, dass Völkerrechtsverbrechen erst seit kurzem von nationalen Behörden untersucht werden und es an Ressourcen fehlt, um Syrer umfassend einzubeziehen.[202] Die deutschen Behörden sind in Kontakt mit Vertretern internationaler Tribunale, um von deren Erfahrungen mit Programmen zu lernen, die die Öffentlichkeit erreichen sollen.[203] Allerdings wiesen einige Praktiker darauf hin, dass solche Programme nicht auf nationaler Ebene repliziert werden können, da es an Ressourcen und institutionellen Strukturen dafür fehle.[204]

Zwei Praktiker in Schweden wiesen darauf hin, dass es für sie schwierig sei, den vollen Umfang ihrer Arbeit nach außen zu kommunizieren.[205] Sie bestätigten zwar, dass die schwedischen Behörden mehr tun könnten, um ihre Arbeit der Öffentlichkeit zu vermitteln, zum Beispiel, indem sie erläuterten, wie die Ermittlungen, die strafrechtliche Verfolgung und die Urteilsfindung bei schweren Völkerrechtsverbrechen funktionieren. Allerdings sei dies aus Gründen der Vertraulichkeit und Sicherheit nur begrenzt möglich .[206]

Trotz dieser Schwierigkeiten ergreifen die schwedischen und deutschen Behörden Maßnahmen, um die Informationslücken zu schließen und das Vertrauen syrischer Flüchtlinge und Asylsuchender zu gewinnen.

Bei Redaktionsschluss entwarf die schwedische Kommission zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen eine Broschüre (die von der Einwanderungsbehörde und zivilgesellschaftlichen Organisationen verbreitet werden soll), und arbeitete an einer App, um ihre Arbeit vorzustellen und Opfern und Zeugen zu ermöglichen, mit ihr in Kontakt zu treten. Der Impuls, die Broschüre und die App zu entwickeln, kam aus Beratungsgesprächen zwischen schwedischen Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen und ihren Pendants aus anderen Ländern, insbesondere Norwegen, Deutschland und den Niederlanden.[207] Bislang hat die Kommission nur eine schwedischsprachige Website mit Informationen über die Abteilung und Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.[208]

In Deutschland nutzt das BAMF eine App, die zusätzlich zu grundlegenden Informationen über das Asylverfahren und das Leben in Deutschland auch darüber informiert, wie Personen die Polizei kontaktieren können. Insgesamt stellt sich die Behörde mit ihr als vertrauenswürdiger Partner dar.[209] Die App informiert allerdings nicht darüber, wie Opfer oder Zeugen von Gräueltaten diese bei der ZBKV anzeigen können.

Die ZBKV hat eine Broschüre mit Informationen über die eigenen Aufgaben und darüber erstellt, wie Opfer oder Zeugen schwerster Völkerrechtsverbrechen mit ihr oder der Polizei in Kontakt treten können. Sie wird von der Landespolizei und dem BAMF verteilt.[210] Darüber hinaus hat die Bundespolizei eine deutsch- und englischsprachige Website über die ZBKV, die über schwerste Völkerrechtsverbrechen informiert.[211] Auf dieser Seite fehlen Hinweise darauf, wie Interessierte die ZBKV kontaktieren können.

Während die deutschen und die schwedischen Behörden bereits wichtige Maßnahmen ergriffen haben, um Syrer in ihrem Hoheitsgebiet besser zu erreichen, müssen weiterhin einige Lücken geschlossen werden. Die betroffenen Gemeinschaften über Kanäle, die für sie zugänglich sind, und in einer Sprache, die sie zu verstehen, rechtzeitig und wirksam einzubeziehen, kann das Vertrauen in die Behörden aufbauen, das notwendig ist, um relevante Informationen einzuholen. Außerdem bestärkt es Opfer und Zeugen und ermöglicht es ihnen, eine aktive Rolle in den Bemühungen um Gerechtigkeit zu spielen.

V. Danksagung

Die Untersuchungen, auf denen dieser Bericht basiert, wurden durchgeführt von Maria Elena Vignoli, Fellow in der Abteilung Internationale Justiz, und Balkees Jarrah, Mitarbeiterin in der Abteilung Internationale Justiz. Der Bericht wurde verfasst von Maria Elena Vignoli und überprüft und überarbeitet von Balkees Jarrah, Richard Dicker, Leiter der Abteilung Internationale Justiz, Lama Fakih, stellvertretende Leiterin der Abteilung Naher Osten und Nordafrika, Benjamin Ward, stellvertretender Leiter der Abteilung Europa und Zentralasien, Bill Frelick, Leiter der Flüchtlingsabteilung, Måns Molander, Schweden und Dänemark-Direktor, Wenzel Michalski, Deutschland-Direktor, Nadim Houry, Leiter der Abteilung Terrorismus und Terrorismusbekämpfung, Aisling Reidy, Mitarbeiterin der Rechtsabteilung, Danielle Hass, leitende Redakteurin, und Tom Porteous, stellvertretender Programmleiter. Die Recherchen unterstützt haben Elena Cecchini, Evan Welber, Emily Painter und Aji Drammeh, Praktikanten bei Human Rights Watch. Redaktionell unterstützt haben den Bericht Anjelica Jarrett, Associate in der Abteilung Internationale Justiz, und Jacob Karr, Praktikant bei Human Rights Watch. Die Produktion ermöglicht haben Olivia Hunter, Koordinatorin für den Bereich Fotos und Veröffentlichungen, Fitzroy Hepkins, Verwaltungsmanager, und Jose Martinez, leitender Koordinator.

Mark Klamberg, außerordentlicher Professor für Völkerrecht an der Universität Stockholm und stellvertretender Leiter des Stockholm Center for International Law and Justice, Leonie Steinl, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Dozentin für Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin, und Jakob Schemmel, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent für Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg haben die Untersuchung der Rechtsrahmen in Schweden und Deutschland maßgeblich unterstützt.

Human Rights Watch dankt allen Helfern und Dolmetschern für ihre wertvolle Unterstützung während der Recherchen und Untersuchungen, ohne die dieser Bericht nicht hätte realisiert werden können. Schließlich möchten wir unseren besonderen Dank all denen aussprechen, die sich bereit erklärt haben, für diesen Bericht mit uns zu sprechen, insbesondere all den Menschen aus Syrien, die mit uns ihre Erfahrungen geteilt haben.

[1]Syrian Network for Human Rights, Website, http://sn4hr.org (aufgerufen am 6. September 2017); Syrian Network for Human Rights, „Cases of Arbitrary Arrest Recorded in the First Half of 2016 4557 Including 739 in June 2016“, 6. Juli 2016, http://sn4hr.org/wp-content/pdf/english/Cases_of_arbitrary_detention_in_... (aufgerufen am 6. September 2017).

[2]Human Rights Watch, World Report 2017(New York: Human Rights Watch, 2017), Kapitel zu Syrien, https://www.hrw.org/sites/default/files/world_report_download/wr2017-web..., S. 571-574. Für weitere Informationen über diese und andere Menschenrechtsverletzungen vgl. z.B. Human Rights Watch-Berichte über die Syrien-Krise.

[3]Ebd., S. 571, 575-576.

[4]Ebd., S. 571, 576.

[5] Ebd., S. 576.

[6] Ebd., S. 577-578.

[7]Human Rights Watch, If the Dead Could Speak: Mass Deaths and Torture in Syria’s Detention Facilities, Dezember 2015, https://www.hrw.org/report/2015/12/16/if-dead-could-speak/mass-deaths-an....

[8]Am 15. April 2014 berief Frankreich ein „Arria-Formula“-Treffen bezüglich der Caesar-Fotos ein, eine informelle, vertrauliche Zusammenkunft der Mitglieder des Sicherheitsrats. „UN Security Council: Support Justice for Syria“, Human Rights Watch Nachricht, 14. April 2016, https://www.hrw.org/news/2014/04/14/un-security-council-support-justice-.... Die Resolution fand die Unterstützung von 65 Staaten, darunter 9 Mitglieder des Sicherheitsrats. Twitter-Post von Benjamin Cabouat, ehemaliger Vertreter Frankreichs bei den UN, 22. Mai 2014, https://twitter.com/bcabouat/status/469638935011155968(aufgerufen am 6. September 2017); „Referral of Syria to International Criminal Court Fails as Negative Votes Prevent Security Council from Adopting Draft Resolution“, United Nations Pressemitteilung, SC/11407, 22. Mai 2014, https://www.un.org/press/en/2014/sc11407.doc.htm (aufgerufen am 6. September 2017).

[9]Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (Rom-Statut), A/CONF.183/9, 17. Juli 1998, in Kraft getreten am 1. Juli 2002, Artikel 12 und 13.

[10] UN-Generalversammlung, „International, Impartial and Independent Mechanism to Assist in the Investigation and Prosecution of Those Responsible for the Most Serious Crimes under International Law committed in the Syrian Arab Republic since March 2011“, Resolution 71/248 (2017), A/RES/71/248 (2017), https://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/71/L.48 (aufgerufen am 6. September 2017).

[11] UN-Sicherheitsrat, Resolution 2235 (2015), S/RES/2235 (2015), http://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/2235(2015) (aufgerufen am 6. September 2017).

[12] „Joint Investigative Mechanism of the UN and OPCW“, UN News Centre, http://www.un.org/apps/news/infocusRel.asp?infocusID=146 (aufgerufen am 6. September 2017). Vgl. auch „UN Security Council: Ensure Justice for Syria Atrocities“, Human Rights Watch Nachricht, 30. August 2016, https://www.hrw.org/news/2016/08/30/un-security-council-ensure-justice-s....

[13]Büro des Hohen Kommissars der UN für Menschenrechte, „Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic“, http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/IICISyria/Pages/IndependentInternat... (aufgerufen am 6. September 2017).

[14]Human Rights Watch, „Syria“, https://www.hrw.org/middle-east/n-africa/syria; Amnesty International, „Syria“, https://www.amnesty.org/en/countries/middle-east-and-north-africa/syria (aufgerufen am 6. September 2017); Syria Justice and Accountability Center, Website, https://syriaaccountability.org (aufgerufen am 6. September 2017).

[15] Die meisten Gesetze schreiben vor, dass sich der Tatverdächtige im Hoheitsgebiet des Landes aufhalten muss. Die französische, britische und spanische Gesetzgebung legt außerdem fest, dass der Tatverdächtige eine Aufenthaltsgenehmigung haben muss, damit er vor nationalen Gerichten wegen im Ausland verübter Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord angeklagt werden kann. Vgl. Human Rights Watch, „Q&A: First Cracks to Impunity in Syria, Iraq – Refugee Crisis and Universal Jurisdiction Cases in Europe“, 20. Oktober 2017, https://www.hrw.org/news/2016/10/20/qa-first-cracks-impunity-syria-iraq.

[16]Vgl. Abschnitt II, „Grundlagen für Gerechtigkeit in Schweden und Deutschland“. Weder die schwedische noch die deutsche Gesetzgebung erlaubt Prozesse wegen schwerster internationaler Verbrechen in Abwesenheit des Angeklagten.

[17]UNHCR, „Europe: Syrian Asylum Applications“, April 2011 bis Juli 2017, http://data.unhcr.org/syrianrefugees/asylum.php (aufgerufen am 6. September 2017).

[18]Human Rights Watch, telefonische Befragung von Ahmad, 3. Februar 2017.

[19]Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Geflüchteter, Värmdö, 18. Januar 2017.

[20] Human Rights Watch, Befragung von Abdullah, Värmdö, 18. Januar 2017.

[21] Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Geflüchteter, Hannover, 21. Februar 2017.

[22]Human Rights Watch, Befragung von Muhammad, Berlin, 24. Februar 2017.

[23] Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Geflüchteter, Hannover, 21. Februar 2017.

[24]Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Geflüchteter, Värmdö, 18. Januar 2017.

[25]Ebd.

[26] Vier dieser Verfahren beruhten auf dem We"ltr"echtsprinzip, zwei auf dem Täterprinzip.

[27]Nikola Jorgić legte erfolglos Berufung gegen das Urteil ein, auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die deutsche Polizei ermittelte gegen mehr als 150 Personen wegen Beteiligung am Konflikt im ehemaligen Jugoslawien, aber nur vier Verdächtige standen schlussendlich vor deutschen Gerichten. Vgl. Amnesty International, Germany: End Impunity through Universal Jurisdiction, 1. Oktober 2008, https://www.amnesty.org/en/documents/EUR23/003/2008/en (aufgerufen am 6. September 2017), S. 91-98.

[28]Human Rights Watch, The Long Arm of Justice: Lessons from Specialized War Crimes Units in France, Germany and the Netherlands, September 2014, https://www.hrw.org/report/2014/09/16/long-arm-justice/lessons-specializ..., S. 102-103; TRIAL International, „Trial Watch: Rami K.“, zuletzt geändert am 30. Mai 2017, https://trialinternational.org/latest-post/rami-k (aufgerufen am 6. September 2017).

[29]TRIAL international, „Trial Watch: Jackie Arklöv“, zuletzt geändert am 14. Juni 2016, https://trialinternational.org/latest-post/jackie-arklov (aufgerufen am 6. September 2017). Weitere Informationen in: Mark Klamberg, „International Criminal Law in Swedish Courts: The Principle of Legality in the Arklöv Case“, International Criminal Law Review, Vol. 9 (2009), S. 395-409.

[30]TRIAL International, „Trial Watch: Ahmet Makitan“, zuletzt geändert am 1. Juni 2016, https://trialinternational.org/latest-post/ahmet-makitan (aufgerufen am 6. September 2017); TRIAL International, „Trial Watch: Milic Martinovic“, zuletzt geändert am 9. Juni 2016, https://trialinternational.org/latest-post/milic-martinovic (aufgerufen am 6. September 2017); TRIAL International, „Trial Watch: Stanislas Mbanenande“, zuletzt geändert am 14. Juni 2016, https://trialinternational.org/latest-post/stanislas-mbanenande (aufgerufen am 6. September 2017); TRIAL International, „Trial Watch: Claver Berinkindi“, zuletzt geändert am 17. Februar 2017, https://trialinternational.org/latest-post/berinkindi-clever (aufgerufen am 6. September 2017); TRIAL International, „Trial Watch: Tabaro Theodore“, 8. Februar 2017, https://trialinternational.org/latest-post/tabaro-theodore (aufgerufen am 6. September 2017); TRIAL International, „Trial Watch: Raed Abdulkareem“, zuletzt geändert am 8. Februar 2017, https://trialinternational.org/latest-post/raed-abdulkareem (aufgerufen am 6. September 2017).

[31] Gesetz 2014:406 über die strafrechtliche Verantwortung für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (Lag 2014:406 om straff för folkmord, brott mot mänskligheten och krigsförbrytelser), Försvarsdepartementet, in Kraft getreten am 1. Juli 2014, https://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/dokument/svensk-forfattningss... (aufgerufen am 6. September 2017), Schwedisch, http://www.government.se/49cd62/contentassets/6e0e65c994124235a39387e2dc... (aufgerufen am 6. September 2017), offizielle englische Übersetzung.

[32] Abschnitt 22 § 6 Schwedisches Kriminalgesetzbuch 1962:700 (Bottsbalken 1962:700), Justitiedepartementet L5, in Kraft getreten am 21. Dezember 1962, https://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/dokument/svensk-forfattningss... (aufgerufen am 6. September 2017), Schwedisch, http://www.government.se/49cd60/contentassets/5315d27076c942019828d6c365... (aufgerufen am 6. September 2017), inoffizielle englische Übersetzung. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die vor dem 1. Juli 2014 verübt wurden, können unter dem schwedischen Kriminalgesetzbuch nur als reguläre Verbrechen (z.B. Mord, Vergewaltigung, Körperverletzung) geahndet werden. Vor dem 1. Juli 2014 verübte Völkermorde sind unter Gesetz 1964:169 über die Bestrafung von Völkermord strafbar (Lag 1964:169 om straff för folkmord), Justitiedepartementet L5, in Kraft getreten am 20. März 1964, https://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/dokument/svensk-forfattningss... (aufgerufen am 6. September 2017), Schwedisch.

[33]§§ 2(2), 4(2) Gesetz über die strafrechtliche Verantwortung für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Die schwedische Regierung plant ein Gesetz zur Kriminalisierung von Folter in Einklang mit dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UN-Antifolterkonvention). Vgl. Schwedisches Justizministerium (Justitiedepartment), „Eine besondere Folter?“ („Ett särskilt tortybrott“), Ds 2015:42, August 2015, http://www.regeringen.se/contentassets/740d39e2a0c640158b74198b7e760ce0/ds-2015-42-ett-sarskilt-tortyrbrott.pdf (aufgerufen am 6. September 2017). Ein Gesetzesentwurf wird bis Ende 2017 erwartet. Vgl. Schwedische Regierung (Regeringskansliet), „Schweden nimmt Kritik des Europarat-Ausschusses gegen Folter auf“ (Sverige åtgärdar kritik från Europarådets kommitté mot tortyr), 2. Oktober 2016, http://www.regeringen.se/artiklar/2016/10/sverige-atgardar-kritik-fran-europaradets-kommitte-mot-tortyr (aufgerufen am 6. September 2017).

[34] Abschnitt 2 § 3(6) Schwedisches Strafgesetzbuch; Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit schwedischem Wissenschaftler, 19. April 2017.

[35]Abschnitt 20 § 3 Schwedisches Strafgesetzbuch; Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017. Wenn sich der Tatverdächtige nicht in schwedischem Hoheitsgebiet aufhält, kann die Staatsanwaltschaft nichtsdestotrotz Ermittlungen einleiten und unter Berücksichtigung der relevanten Rechtshilfeabkommen Informationen mit anderen Ländern in und außerhalb von Europa austauschen.

[36] Völkerstrafgesetzbuch (VStGB),in Kraft getreten am 30. Juni 2002, https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb (aufgerufen am 23. September 2017), Deutsch, http://www.iuscomp.org/gla/statutes/VoeStGB.pdf (aufgerufen am 6. September 2017), inoffizielle englische Übersetzung. Das VStGB ist einen Tag vor dem Rom-Statut in Kraft getreten.

[37] Abschnitt 1 § 7(1) Abs. 5 und Abschnitt 2 § 8(1) Abs.3 VStGB; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 15. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017.

[38]Die uneingeschränkte Anwendung des We"ltr"echtsprinzip legt § 1 VStGB fest: „ Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für Taten nach den §§ 6 bis 12 auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.“

[39] § 153(f) deutsche Strafprozessordnung (StPo), in Kraft getreten am 7. April 1987, http://www.gesetze-im-internet.de/stpo (aufgerufen am 6. September 2017), Deutsch, http://www.gesetze-im-internet.de/englisch_stpo/englisch_stpo.html (aufgerufen am 6. September 2017), inoffizielle englische Übersetzung.

[40] Schwedische Polizei (Polisen), „Kriegsverbrechen – Polizeiarbeit“ („Krigsbrotts – Polisens arbete“), https://polisen.se/Om-polisen/Olika-typer-av-brott/Krigsbrott (aufgerufen am 6. September 2017). Mit Stand September 2017 beschäftigte die Kommission nach Kenntnis von Human Rights Watch 13 Ermittler und zwei Analytiker.

[41] Human Rights Watch, Befragung eines schwedischen Beamten, 17. Januar 2017.

[42]Die Mitarbeiter des Geheimdienstes arbeiten auch mit der Sicherheitspolizei (Säkerhetspolisen) und mit dem militärischen Geheimdienst (Militära underrättelse- och säkerhetstjänsten) zusammen, sowie mit Geheimdiensten anderer Länder. Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit schwedischem Beamten, 21. März 2017.

[43] Schwedische Strafverfolgungsbehörde (Åklagarmyndigheten), „Internationale Staatsanwaltschaft Stockholm“ („Internationella åklagarkammaren Stockholm“), https://www.aklagare.se/kontakt/aklagaromraden/nationella-aklagaravdelni... (aufgerufen am 6. September 2017). Mit Stand September 2017 beschäftigte die Abteilung nach Kenntnis von Human Rights Watch acht Staatsanwälte. Die Internationale Staatsanwaltschaft beschäftigt insgesamt 40 Staatsanwälte und ist zuständig für die meisten Straftaten mit internationalem Bezug, etwa im Zusammenhang mit Terrorismus oder schweren Völkerrechtsverbrechen. Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017.

[44] Bei regulären Verbrechen leitet die Polizei die Ermittlungen. Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017.

[45]Das trifft auf die schwedische Strafverfolgungsbehörde insgesamt zu und bedeutet zum Beispiel, dass Staatsanwälte ohne richterliche Bestätigung Haft- oder Hausdurchsuchungsbefehle ausstellen können. Richterliche Bestätigungen sind nur unter bestimmten Umständen erforderlich (etwa um Abhörmaßnahmen zu genehmigen). Jedoch benötigen die Behörden eine Genehmigung der Regierung oder des Generalstaatsanwalts, um außerhalb von Schweden verübte Verbrechen zu verfolgen. Vgl. Abschnitt 2 § 5(2) Schwedisches Strafgesetzbuch, und Verordnung 1993:1467 zur Autorisierung des Staatsanwaltes, in bestimmten Fällen eine Strafverfolgung anzuordnen (Förordning 1993:1467 med bemyndigande för riksåklagaren att förordna om väckande av åtal i vissa fall), Justitiedepartementet L5, in Kraft getreten am 16. Dezember 1993, https://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/dokument/svensk-forfattningssamling/forordning-19931467-med-bemyndigande-for_sfs-1993-1467 (aufgerufen am 6. September 2017), Schwedisch; Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017.

[46] Vier Staatsanwälte des Teams zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen sind auch dafür ausgebildet, an Terrorismus-Fällen zu arbeiten. Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017.

[47]Schwedische Einwanderungsbehörde (Migrationsverkets), Website, https://www.migrationsverket.se/English/
Startpage.%20html (aufgerufen am 6. September 2017). Das Asylverfahren ist im Schwedischen Ausländergesetz geregelt. Vgl. Ausländergesetz 2005:716 (Utlänningslagen 2005:716), Justitiedepartementet L7, in Kraft getreten am 31. März 2006, https://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/dokument/svensk-forfattningss... (aufgerufen am 6. September 2017), Schwedisch, http://www.government.se/contentassets/
784b3d7be3a54a0185f284bbb2683055/aliens-act-2005_716.pdf (aufgerufen am 6. September 2017), offizielle englische Übersetzung; Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 16. Januar 2017; Human Rights Watch, telefonische Befragung eines schwedischen Beamten, 27. Februar 2017.

[48]Diese Regionen sind Nord-, Mittel-, West-, Ost- und Südschweden sowie Stockholm. Human Rights Watch, Befragung eines schwedischen Beamten, 16. Januar 2017; Human Rights Watch, telefonische Befragung eines schwedischen Beamten, 27. Februar 2017.

[49] Im Jahr 2009 wurde das schwedische Ausländergesetz überarbeitet und enthält nun eine Ausschlussklausel. Vgl. Abschnitt 4 § 2b Ausländergesetz,geändert durch Gesetz 2009:1542 zur Änderung des Ausländergesetzes 2005:716 (Lag 2009:1542 om ändring i utlänningslagen 2005:716), Justitiedepartementet L7, in Kraft getreten am 1. Januar 2010, http://notisum.se/rnp/sls/sfs/20091542.pdf (aufgerufen am 6. September 2017), Schwedisch, http://www.government.se/contentassets/86ebb559cc2d4cf5bee5906236977436/... (aufgerufen am 6. September 2017), offizielle englische Übersetzung.

[50]Human Rights Watch, telefonische Befragung eines schwedischen Beamten, 27. Februar 2017.

[51]Ebd.

[52]Die Abteilung ist Teil der Rechtsabteilung mit Sitz in Norrköping. Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit schwedischem Beamten, 16. März 2016.

[53] § 2 (17) Vorschrift 2016:1245 zur Änderung von Vorschrift 2007: 996 mit Anweisungen an die Einwanderungsbehörde (Förordning 2016:1245om ändring i förordningen (2007:996) med instruktion för Migrationsverket), in Kraft getreten am 16. Dezember 2016, https://www.notisum.se/rnp/sls/sfs/20161245.pdf (aufgerufen am 6. September 2017), Schwedisch; Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 16. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017.

[54] Ein Beamter bestätigte, dass Asylsuchende normalerweise nicht darüber informiert werden, dass ihre Angaben unter Umständen an andere Regierungsbehörden weitergeleitet werden, etwa an die Polizei oder die Strafverfolgungsbehörde. Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit schwedischem Beamten, 22. August 2017.

[55] Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 16. Januar 2017; Human Rights Watch, telefonische Befragung eines schwedischen Beamten, 22. Februar 2017. Wenn gegen eine Person wegen des Verdachts auf schwerer Völkerrechtsverbrechen ermittelt wird, wird das Asylverfahren ausgesetzt und läuft erst dann weiter, wenn der Verdacht nicht bestätigt werden kann. Wenn Beweise dafür vorliegen, dass die Person mit dem fraglichen Verbrechen in Verbindung steht, diese aber nicht ausreichen, um ein Strafverfahren zu eröffnen, kann er oder sie in das Herkunftsland abgeschoben werden, nachdem er oder sie unter Artikel 1F der Flüchtlingskonvention von internationalem Schutz ausgeschlossen wurde. Wenn eine Abschiebung nicht möglich ist (wie derzeit im Fall von Syrien), erhält die Person eine befristete Aufenthaltsgenehmigung. Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit schwedischem Beamten, 22. August 2017.

[56]Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit schwedischem Beamten, 22. März 2017.

[57]Bundeskriminalamt (BKA), „Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch“ (ZBKV), 14. April 2011, https://www.bka.de/EN/OurTasks/Remit/CentralAgency/ZBKV/zbkv_node.html (aufgerufen am 6. September 2017); Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017. Weitere Informationen über die Einrichtung der ZBKV in: Human Rights Watch, The Long Arm of Justice, S. 52-53.

[58]Mit Stand September 2017 beschäftigte die Abteilung nach Kenntnis von Human Rights Watch 13 Polizisten. Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017. In der ZBKV arbeiten auch vier tarifbeschäftigte Personen, davon drei in Teilzeit. Vgl. Deutscher Bundestag, „Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tom Koenigs, Luise Amtsberg , Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ermittlung von in Syrien begangenen Völkerstraftaten in Deutschland“, Drucksache 18/12533, 30. Mai 2017, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/125/1812533.pdf (aufgerufen am 6. September 2017), Frage 17.

[59]Generalbundesanwalt (GBA), „Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch“, https://www.generalbundesanwalt.de/de/voelker.php (aufgerufen am 6. September 2017). Mit Stand September 2017 waren nach Kenntnis von Human Rights Watch sieben Staatsanwälte in der Abteilung beschäftigt. Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017, und Email-Korrespondenz vom 31. März, 29. Mai 29 und 31. Juli 2017.

[60]Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017.

[61]Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), „Migration nach Deutschland“, http://www.bamf.de/EN/Startseite/startseite-node.html (aufgerufen am 6. September 2017); BAMF, „Organizational Chart“, http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/EN/Downloads/Infothek/Sonstige/org... (aufgerufen am 6. September 2017). Mit Stand September 2017 arbeiteten nach Kenntnis von Human Rights Watch 29 Personen in Referat 235. Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 17. Februar 2017; Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit deutschem Beamten, 10. April 2017. Das Asylgesetz aus dem Jahr 2008 regelt das Asylverfahren in Deutschland. Vgl. § 3(2)(1) Asylgesetz, in Kraft getreten am 2. September 2008,https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/asylvfg_1992/gesamt.pdf (aufgerufen am 6. September 2017), Deutsch, https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_asylvfg (aufgerufen am 6. September 2017), offizielle englische Übersetzung.

[62] Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 17. Februar 2017.

[63]Die ersten 20 Zentren waren zuständig für alle Anliegen im Zusammenhang mit Einwanderung, inzwischen haben die unterschiedlichen Zentren spezifische Funktionen: Begrüßung, Registrierung und Entscheidung. Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 17. Februar 2017.

[64]§ 8(3) Asylgesetz; § 487 StPO; Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG), in Kraft getreten am 7. Juli 1997, https://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997 (aufgerufen am 6. September 2017). Bei Asylanhörungen werden Asylsuchende nicht darüber informiert, dass ihre Angaben an andere Regierungsbehörden weitergegeben werden können, darunter die Bundespolizei oder die Bundesanwaltschaft. Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 17. Februar 2017; Deutscher Bundestag, „Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tom Koenigs, Luise Amtsberg , Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ermittlung von in Syrien begangenen Völkerstraftaten in Deutschland“, Drucksache 18/12533, Fragen 4 und 12.

[65] Referat 235 hat nach Beratungen mit der Bundespolizei ein fünfstufiges Kategoriensystem für Informationen entwickelt: Die Kategorien 1 und 2 umfassen Informationen über Täter, die sich in Deutschland oder Europa aufhalten; Kategorie 3 und 4 umfassen Informationen von Angehörigen VStGB-relevanter Institutionen (idealerweise entweder Augenzeugen oder Personen, die Befehle für VStGB-relevante Handlungen gegeben oder empfangen haben); Kategorie 5 umfasst Informationen über Augenzeugen oder Opfer von VStGB-relevanten Verbrechen. Die Mitarbeiter von Referat 235 kategorisieren Informationen entsprechend, bevor sie sie an die ZBKV weitergeben. Das System hilft der ZBKV bei der Identifikation wichtiger Fälle. Vgl. Deutscher Bundestag, „Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tom Koenigs, Luise Amtsberg , Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ermittlung von in Syrien begangenen Völkerstraftaten in Deutschland“, Drucksache 18/12533, Fragen 15 und 20.

[66] Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 17. Februar 2017; Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit deutschem Beamten, 10. April 2017. Wenn polizeiliche Ermittlungen eingeleitet werden, wird das Asylverfahren bis zu deren Abschluss ausgesetzt. Findet die Polizei Beweise dafür, dass eine Person ein schwere Völkerrechtsverbrechen verübt hat und entscheidet sich die Staatsanwaltschaft gegen ein Verfahren, wird der Asylantrag der Person abgelehnt und sie wird in der Regel in ihr Herkunftsland abgeschoben. Wenn die Polizei den Verdacht auf eine Völkerstraftat nicht bestätigen kann, wird das Asylgesuch der Person vom BAMF geprüft. Vgl. Human Rights Watch, The Long Arm of Justice, p. 57. Während des Höhepunkts der Asylkrise in den Jahren 2014 und 2015 nutzte das BAMF einen Fragebogen anstelle einer Asylanhörung, um syrische Asylsuchende zu überprüfen. Dieser Fragebogen wurde nur für einen kurzen Zeitraum genutzt und umfasste Fragen zu Kriegsverbrechen. Wenn der Fragebogen Hinweise auf mögliche Verbrechen enthielt, wurde die Person vom BAMF befragt. Einigen Praktikern zufolge war der Fragebogen keine geeignete Informationsquelle, weil er nur die Antwortmöglichkeiten „Ja“ und „Nein“ vorsah und die Informationen, die die ZBKV in diesem Zeitraum sammelte, nicht qualitativ verbesserte. Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 17. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017. Weitere Informationen über den Fragebogen in: Human Rights Watch, Long Arm of Justice, S. 57-58.

[67]Dieses Strukturverfahren wurde im Oktober 2015 eröffnet. Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Henrik Attorps (schwedisches staatsanwaltliches Team zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen), Beitrag zur Podiumsdiskussionen beim Side Event „Accountability Series on the Syrian Arab Republic“, Ständige Vertretungen von Lichtenstein und Kanada, 34. reguläre Sitzung des UN-Menschenrechtsrats, Palais des Nations, Genf, 14. März 2017; Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit schwedischem Beamten, 19. Juni 2017.

[68] Im März 2017 arbeitete die Kommission zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen insgesamt an 42 Fällen mit Bezug auf unterschiedliche Länder. Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit schwedischem Beamten, 21. März 2017; Human Rights Watch, telefonische Befragung eines schwedischen Beamten, 28. April 2017.

[69]Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017 und 22. Februar 2017; Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit deutschem Beamten, 20. März 2017. Bei Redaktionsschluss arbeiteten drei ZBKV-Mitarbeiter am Strukturverfahren zum Syrien-Konflikt und zwei an dem zu ISIS. Vgl. Deutscher Bundestag, „Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tom Koenigs, Luise Amtsberg , Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ermittlung von in Syrien begangenen Völkerstraftaten in Deutschland“, Drucksache 18/12533, Frage 18.

[70]Human Rights Watch, Befragung eines deutschen Beamten, 22. Februar 2017. Seit dem Jahr 2011 haben die deutschen Behörden 74 Ermittlungsverfahren wegen schwerer Völkerrechtsverbrechen angestrengt. 21 dieser Verfahren beziehen sich auf Verbrechen von ISIS, sechs auf Verbrechen der syrischen Regierung. Vgl. Deutscher Bundestag, „Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Tom Koenigs, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ermittlung von in Syrien begangenen Volkerstraftaten in Deutschland“, Drucksache 18/12487, 24. Mai 2017, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/124/1812487.pdf (aufgerufen am 6. September 2017), Fragen 3 und 4.

[71]In einem weiteren Fall wurden die schwedischen Staatsbürger Hassan Mostafa Al-Mandlawi und Al Amin Sultan, beide Angehörige von ISIS, wegen Verstößen gegen Anti-Terror-Gesetze und wegen Kriegsverbrechen angeklagt, standen schlussendlich aber wegen Terrorismus vor Gericht und wurden unter Anti-Terror-Gesetzen verurteilt. Prozess gegen Hassan Mostafa Al-Mandlawi and Al Amin Sultan, Stockholmer Bezirksgericht, Az. B 9086-15, Urteil vom 14. Dezember 2015; Prozess gegen Hassan Mostafa Al-Mandlawi and Al Amin Sultan, Appellationsgericht von West-Schweden, Az. B 5306-15, Urteil vom 30. März 2016.

[72]Außerdem haben die deutschen Behörden mehrere Personen verhaftet und angeklagt, die unter dem Verdacht stehen, schwere Völkerrechtsverbrechen in Syrien verübt zu haben. Vgl. Anhang I.

[73]Diese Tabelle folgt den Namenskonventionen der schwedischen und deutschen Behörden.

[74] Abschnitt 3 § 6(2) und Abschnitt 22 § 6 (1)Schwedisches Strafgesetzbuch. Die fraglichen Verbrechen wurden im Jahr 2012 verübt, bevor das neue Gesetz zur Ahndung schwerer Völkerrechtsverbrechen in Kraft trat. Vgl. Abschnitt II, „Grundlagen für Gerechtigkeit in Schweden und Deutschland“.

[75] Prozess gegen Mouhannand Droubi, Bezirksgericht Södertörn, Az. B 13656-14, Urteil vom 26. Februar 2015; Prozess gegen Mouhannand Droubi, Berufungsgericht Svea hovrätt, Az. B 2440-15, Entscheidung vom 23. Februar 2016 verkündet am 26. Februar 2016; Prozess gegen Mouhannand Droubi, Bezirksgericht Södertörn, Az. B 2639-16, Urteil vom 11. Mai 2016; Prozess gegen Mouhannand Droubi, Berufungsgericht Svea hovrätt, Az. B 4770-16, Urteil vom 5. August 2016.

[76]Abschnitt 22 § 6 (1) und (2) Schwedisches Strafgesetzbuch.

[77] Prozess gegen Haisam Omar Sakhanh, Bezirksgericht Stockholm, Az. B 3787-16, Urteil vom 16. Februar 2017; Prozess gegen Haisam Omar Sakhanh, Berufungsgericht Svea hovrätt, Az. B 3787-16, Urteil vom 31. Mai 2017. Am 20. Juli 2017 wies das Oberste Gericht Schwedens Sakhanhs Berufung zurück, Prozess gegen Haisam Omar Sakhanh, Oberstes Gericht Schwedens, Az. B 3157-17, Entscheidung vom 20. Juli 2017.

[78] Abschnitt 22 § 6 (1)Schwedisches Strafgesetzbuch.

[79] Prozess gegen Mohammad Abdullah, Bezirksgericht Södertörn, Az. B 11191-17, Urteil vom 25. September 2017. Abdullah wurde zuvor beschuldigt, die Personen auf dem Foto getötet zu haben. Dieser Vorwurf wurde im März 2016 aus Mangel an Beweisen fallen gelassen. Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit schwedischem Beamten, 15. September 2017. Vgl. auch TRIAL International, Make Way for Justice #3: Universal Jurisdiction Annual Review 2017, https://trialinternational.org/wp-content/uploads/2017/03/UJAR-MEP_A4_01... (aufgerufen am 6. September 2017), p. 49.

[80]§ 8 (1) Abs. 9 und § 8 (6) Abs. 2 VStGB.

[81] Prozess gegen Aria L., Oberlandesgericht Frankfurt, Az. 5 – 3 StE 2/16 – 4 – 1/16, Urteil vom 12. Juli 2016, http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lare... (aufgerufen am 6. September 2017).

[82] § 8 (1) Abs. 9 VStGB; §§ 129a (1) Abs. 1, 129a (2) Abs. 2, 129b (1) und 129b (2) StGB, in Kraft getreten am 13. November 1998, https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stgb/gesamt.pdf (aufgerufen am 6. September 2017), Deutsch, https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_stgb/englisch_stgb.html (aufgerufen am 6. September 2017), inoffizielle englische Übersetzung; § 22a (1) Abs. 6 Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG), in Kraft getreten am 22. November 1990, http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krwaffkontrg/gesamt.pdf (aufgerufen am 6. September 2017), Deutsch, http://germanlawarchive.iuscomp.org/?p=741 (aufgerufen am 6. September 2017), inoffizielle englische Übersetzung.

[83]Prozess gegen Abdelkarim El. B., Oberlandesgericht Frankfurt, Az. 5-3 StE 4/16 - 4 - 3/16, Urteil vom 8. November 2016, http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7812208 (aufgerufen am 6. September 2017).

[84] Der Angeklagte wurde unter §§ 129a (1) und 129b (1) StGB vom Terrorismus-Vorwurf freigesprochen.

[85]§ 10 (1) Abs.1 VStGB.

[86]Oberlandesgericht Stuttgart, „5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verurteilt einen an der Entführung eines Mitarbeiters der Vereinten Nationen in Syrien beteiligten Angeklagten wegen Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 Völkerstrafgesetzbuch u. a.“, 20. September 2017, http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/4801270/?LISTPAGE=1178276 (aufgerufen am 20. September 2017).

[87]§§ 8 (1) Abs. 3 und 9 (1) VStGB.

[88]Oberlandesgericht Düsseldorf, „Nr. 14/2017 Begehung von Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafrecht: Eröffnung, Termine und Akkreditierung im Verfahren gegen Ibrahim A. F.“, 15. Mai 2017, http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/archiv/Pressemitteilun... (aufgerufen am 6. September 2017).

[89] Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017.

[90]Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Geflüchteter, Varberg, 19. Januar 2017.

[91] Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Geflüchteter, Värmdö, 18. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung von Abdullah, Värmdö, 18. Januar 2017; Human Rights Watch, telefonische Befragung von Ahmad, 3. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Geflüchteter, Berlin, 20. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Geflüchteter, Hannover, 21. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung von Hakim, Hannover, 21. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Geflüchteter, Köln, 22. Februar 2017; Human Rights Befragung von Adnan, Berlin, 23. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung von Muhammad, Berlin, 24. Februar 2017.

[92]Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Geflüchteter, Köln, 22. Februar 2017.

[93]Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung eines schwedischen Wissenschaftlers, 20. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Wissenschaftler, 23. Februar 2017.

[94] Vgl. Ausführungen zur strafrechtlichen Immunität im Unterkapitel „Typische Herausforderungen“, insbes. Fußnote 104.

[95]Terrorismus wird in Schweden durch drei Gesetze kriminalisiert, die die unmittelbare Verantwortung für terroristische Straftaten, öffentliche Provokation, Rekrutierung, Ausbildung und Finanzierung umfassen. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist in Schweden keine Straftat. Gesetz 2003:148 über die strafrechtliche Verantwortung für terroristische Straftaten (Lag 2003:148 om straff för terroristbrott), Justitiedepartementet L5, in Kraft getreten am 1. Juli 2003, https://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/dokument/svensk-forfattningss... (aufgerufen am 6. September 2017), Schwedisch, http://www.government.se/49cd60/ contentassets/f84107eae6154ce19e65d64151a1b25f/act-on-criminal-responsibility-for-terrorist-offences.pdf (aufgerufen am 6. September 2017), inoffizielle englische Übersetzung; Gesetz 2010:299 über die strafrechtliche Verantwortung für Provokation, Rekrutierung und Ausbildung im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten und anderen Schwerstverbrechen (Lag 2010:299 om straff för offentlig uppmaning, rekrytering och utbildning avseende terroristbrott och annan särskilt allvarlig brottslighet), Justitiedepartementet L5, in Kraft getreten am 1. Dezember 2010, https://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/dokument/svensk-forfattningss... (aufgerufen am 6. September 2017), Schwedisch, http://www.government.se/4aa8b5/ contentassets/f0c331a80c244813af517a0661b8c163/2010_299-act-on-criminal-responsibility-for-public-provocation-recruitment-and-training-concerning-terrorist-offences-and-other-particularly-serious-crime.pdf (aufgerufen am 6. September 2017), inoffizielle englische Übersetzung; Gesetz 2002:444 über die strafrechtliche Verantwortung für die Finanzierung von Schwerstverbrechen in einigen Fällen (Lag (2002:444) om straff för finansiering av särskilt allvarlig brottslighet i vissa fall), Justitiedepartementet L5, in Kraft getreten am 1. Juli 2002, https://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/dokument/svensk-forfattningss... (aufgerufen am 6. September 2017), Schwedisch, http://www.government.se/49cd62/contentassets/d28a807aff3f4acb84dcae29da... (aufgerufen am 6. September 2017), inoffizielle englische Übersetzung. Derzeit liegen mehrere Vorschläge zur Ausweitung dieses Rechtsrahmens vor, darunter für eine neue Vorschrift zur Kriminalisierung der Teilnahme an kampfbezogenen Handlungen in bewaffneten Konflikten im Ausland unter Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.Vgl. Schwedisches Justizministerium (Justitiedepartmentet), „Strafrechtliches Vorgehen gegen Teilnahme an bewaffneten Konflikten in Unterstützung einer terroristischen Organisation“ („Straffrättsliga åtgärder mot deltagande i en väpnad konflikt till stöd för en terroristorganisation“), Offizieller Bericht SOU 2016:40, Juni 2016, S. 25, http://www.regeringen.se/49d6b7/ contentassets/fde512ceb1444e85a7be662142f9bcd3/straffrattsliga-atgarder-mot-deltagande-i-en-vapnad-konflikt-till-stod-for-en-terroristorganisation-sou-2016-40.pdf (aufgerufen am 6. September 2017). Einige Kommentatoren kritisieren den Vorschlag. Vgl. z.B. Mark Klamberg, „Was können und sollten wir verbieten“ („Vad kan och bör vi kriminalisera?“), Upsala Nya Tidning,8. Oktober 2016, http://www.unt.se/asikt/ledare/vad-kan-och-bor-vi-kriminalisera-4398397.... (aufgerufen am 6. September 2017). Außerdem schlägt der Offizielle Bericht des Justizministeriums vor, die strafrechtliche Verantwortlichkeit hinsichtlich Reisen zu terroristischen Zwecken, Finanzierung solcher Reisen und Rekrutierung für besonders schwere Verbrechen auszudehnen. Vgl. Offizieller Bericht SOU 2016:40, S. 26-27.

[96]Bis Ende 2016 wurden in Deutschland 45 Prozesse wegen terroristischer Straftaten mit Syrien-Bezug und nur vier Prozesse wegen Kriegsverbrechen geführt. Human Rights Watch Korrespondenz mit NGO, 9. Dezember 2016.

[97] §§ 129a, 129b StGB; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 15. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung eines deutschen Wissenschaftlers, 17. Februar 2017.

[98] §§ 89a, 89b StGB; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 15. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung eines deutschen Wissenschaftlers, 17. Februar 2017.

[99]Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017.

[100] Ebd.

[101] Vgl § 129a StGB und VStGB. Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017.

[102]Dr. Peter Frank (Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof) und Holger Schneider-Glockzin (Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof), „Terrorismus und Völkerstraftaten im bewaffneten Konflikt“, Neue Zeitschrift für Strafrecht, 2017, Ausgabe 1, 15. Januar 2017, S. 2, 5.

[103] Ebd., S. 9.

[104]Vgl. Democratic Republic of Congo v. Belgium, Internationaler Gerichtshof, Urteil vom 14. April 2002,

http://www.icj-cij.org/files/case-related/121/121-20020214-JUD-01-00-EN.pdf (aufgerufen am 6. September 2017).

[105]Das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz legt fest, dass diplomatische Missionen und Staatsrepräsentanten, die sich auf offizielle Einladung hin in Deutschland aufhalten, Immunität genießen. Die Immunität anderer führender Regierungsvertreter wird im Einklang mit dem Völkergewohnheitsrecht ausgelegt. Vgl. §§ 18-20 Gerichtsverfassungsgesetz, in Kraft getreten am 12. September 1950, https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gvg/gesamt.pdf (aufgerufen am 6. September 2017), Deutsch, https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_gvg/englisch_gvg.html (aufgerufen am 6. September 2017), offizielle englische Übersetzung. Weitere Informationen in: Human Rights Watch, The Legal Framework for Universal Jurisdiction in Germany, S. 3. Kapitel 2 § 7 des Schwedischen Strafgesetzbuches legt fest, dass „Einschränkungen [der Gerichtsbarkeit schwedischer Gerichte] auf Grund allgemein anerkannter Grundprinzipien des Völkerrechts oder besonderer Vorschriften aus Übereinkommen mit anderen Staaten zu berücksichtigen sind.“

[106]Vgl. Human Rights Watch, The Long Arm of Justice, S. 5-21.

[107]Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung eines schwedischen Wissenschaftlers, 20. Januar 2017; Human Rights Watch, telefonische Befragung einer NGO, 9. Februar 2017. Vgl. auch C. J. Chivers, „Syrian Asylum Seeker Linked to Mass Killing is Arrested in Sweden“, New York Times, 16. März 2016, https://www.nytimes.com/2016/03/15/world/europe/syrian-asylum-seeker-lin... (aufgerufen am 6. September 2017).

[108] Beispielsweise sagte Mark Klamberg, außerordentlicher Professor für Völkerrecht an der Universität Stockholm, im Prozess gegen Haisam Omar Sakhanh als Experte darüber aus, inwieweit nichtstaatliche Akteure Gerichte etablieren, Urteile sprechen und die strafrechtliche Verantwortung für Taten für nichtig erklären können, die andernfalls Kriegsverbrechen darstellen würden. Human Rights Watch, Befragung eines schwedischen Wissenschaftlers, 20. Januar 2017.

[109]Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, telefonische Befragung einer NGO, Stockholm, 9. Februar 2017; Human Rights Watch, telefonische Befragung schwedischer Journalisten, 8. Februar 2017.

[110]Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017.

[111]Ebd.

[112]Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017. Vgl. Deutscher Bundestag, „Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tom Koenigs, Luise Amtsberg , Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ermittlung von in Syrien begangenen Völkerstraftaten in Deutschland“, Drucksache 18/12533, Frage 12.

[113]Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017.

[114] Ebd.

[115]Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017.

[116]Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Värmdö, 18. Januar 2017; Human Rights Watch, telefonische Befragung von Ahmad, 3. Februar 2017; Human Rights Watch, telefonische Befragung eines schwedischen Journalisten, 8. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Berlin, 20. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Köln, 22. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017.

[117]Human Rights Watch, telefonische Befragung von Ahmad, 3. Februar 2017.

[118] Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge , Värmdö, 18. Januar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Berlin, 20. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung von Layal, Berlin, 20. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Hannover, 21. Februar 2017.

[119] Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Berlin, 20. Februar 2017.

[120]Ebd.

[121] Human Rights Watch, Gruppenbefragungen syrischer Flüchtlinge, Värmdö und Varberg, 18.-19.Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung einer NGO, Stockholm, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, telefonische Befragung von Ahmad, 3. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung eines schwedischen Opfer-Anwalts, 20. Januar 2017.

[122]Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Varberg, 19. Januar 2017.

[123]Abschnitte 36 § 10 und 37 § 3 Schwedisches Gerichtsgesetzbuch 1942:740 (Rättegångsbalken 1942:740), in Kraft getreten am 1. Januar 1948, http://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/dokument/svensk-forfattningssa... (aufgerufen am 6. September 2017), Schwedisch, http://www.government.se/contentassets/a1be9e99a5c64d1bb93a96ce5d517e9c/... (aufgerufen am 6. September 2017), offizielle englische Übersetzung. Alternative Zeugenschutzmaßnahmen ermöglichen in Schweden entweder das nationale Personenschutzprogramm oder das Gerichtsgesetzbuch. Vgl. §§ 2a und b Polizeigesetz 1984:387 (Polislag 1984:387), in Kraft getreten am 7. Juni 1984, http://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/dokument/svensk-forfattningssa... (aufgerufen am 6. September 2017); Abs. 2 Verordnung 2006:519 über besondere Personenschutzprogramme (Förordning 2006:519 om särskilt personsäkerhetsarbete m.m.), in Kraft getreten am 1. Juni 2006, http://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/dokument/svensk-forfattningssa... (aufgerufen am 6. September 2017); §§ 2-4 Gesetz 1991:483 über fiktive Personenidentifikationsdaten (Lag 1991:483 om fingerade personuppgifter), in Kraft getreten am 30. Mai 1991, http://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/dokument/svensk-forfattningssa... (aufgerufen am 6. September 2017); Abschnitte 35 § 14 und 36 §§ 18-19 Gerichtsgesetzbuch. Vgl. auch Council of Europe Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings (GRETA), „Report Concerning the Implementation of the Council of Europe Convention on Action against Trafficking in Human Beings by Sweden“, GRETA (2014)11, 27. Mai 2014, Abs. 218-219, https://rm.coe.int/168063c456 (aufgerufen am 6. September 2017).

[124] Human Rights Watch, Befragung von Layal, Berlin, 20. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Berlin, 20. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Hannover, 21. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Köln, 22. Februar 2017.

[125] § 68 StPO; Human Rights Watch, Befragung eines deutschen Wissenschaftlers, 14. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung eines deutschen Opfer-Anwalts, 14. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Wissenschaftler, 23. Februar 2017.

[126] Außerdem können Opfer, die als Zivilparteien am Verfahren teilnehmen, nicht anonym bleiben.Human Rights Watch, Befragung eines deutschen Opfer-Anwalts, 14. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Wissenschaftler, 23. Februar 2017.

[127]Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Värmdö, 18. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung von Abdullah, Värmdö, 18. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung von Hassan, Berlin, 20. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Hannover, 21. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Köln, 22. Februar 2017.

[128] Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Köln, 22. Februar 2017.

[129] Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Värmdö, 18. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung von Abdullah, Värmdö, 18. Januar 2017.

[130]Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Köln, 22. Februar 2017.

[131]Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Värmdö, 18. Januar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Berlin, 20. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung von Hassan, Berlin, 20. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Hannover, 21. Februar 2017.

[132]Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Berlin, 20. Februar 2017.

[133]Vgl. Abschnitt 20 §§ 8-9 Gerichtsgesetzbuch; Rechtshilfegesetz 1996:1619 (Rättshjälplagen 1996:1619), Justitiedepartementet DOM, in Kraft getreten am 1. Dezember 1997, http://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/dokument/svenskforfattningssam... (aufgerufen am 6. September 2017), Schwedisch, http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/pdf/national_la... (aufgerufen am 6. September 2017), inoffizielle, zusammenfassende englische Übersetzung.

[134]Vgl. § 397a (1) SPO. § 395 SPO listet die Verbrechen, an deren Verfahren die Opfer als Nebenkläger teilnehmen können. Zwar nennt die Vorschrift schwere Völkerrechtsverbrechen nicht explizit, bezieht aber Angriffe auf die körperliche Integrität, Mord und schwere Sexualstraftaten ein, die als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord gewertet werden können.

[135]Das wurde auch von zivilgesellschaftlichen Gruppen bestätigt, die in Schweden mit Flüchtlingen arbeiten. Human Rights Watch, Befragung einer NGO, Stockholm, 16. Januar 2017. In Schweden erhält das mutmaßliche Opfer solche Informationen normalerweise in der Frühphase der Ermittlungen von dem Anwalt, der ihm oder ihr zugewiesen wird. In Deutschland erhalten Asylsuchende solche Informationen in der Regel, falls und wenn sie von der Polizei befragt werden. Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017. Art. 4 1(b) der EU-Opferschutzrichtlinie besagt: „ Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfern ab der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde unverzüglich die nachstehend aufgeführten Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit sie die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte wahrnehmen  können: […] (b) die Verfahren zur Erstattung von Anzeigen hinsichtlich einer Straftat und die Stellung des Opfers in diesen Verfahren“. Vgl. Art. 4 1(b) Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten  sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI, 25. Oktober 2015, http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Geset... (aufgerufen am 24. September 2017), offizielle deutsche Übersetzung, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ TXT/PDF/?uri=CELEX:32012L0029&from=EN (aufgerufen am 6. September 2017), Englisch.

[136]Am 1. März 2017 reichte das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) zusammen mit sieben syrischen Folteropfern und den syrischen Anwälten Anwar al-Bunni (Syrian Center for Legal Researches & Studies) und Mazen Darwish (Syrian Center for Media and Freedom of Speech) beim Bundesgerichtshof Klage gegen sechs hochrangige Beamte des syrischen Militärgeheimdienstes ein. Bei Redaktionsschuss hatte die Staatsanwaltschaft begonnen, die ersten der sieben Opfer anzuhören. Vgl. „Torture under the Assad Regime: Germany Paves the Way for First Syrian Cases under Universal Jurisdiction Laws“, ECCHR, https://www.ecchr.eu/en/international-crimes-and-accountability/syria/to... (aufgerufen am 6. September 2017).

[137] Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Hannover, 21. Februar 2017.

[138]Human Right Watch, Gruppenbefragungen syrischer Flüchtlinge, Värmdö und Varberg, 18.-19. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung von Layal, Berlin, 20. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Berlin, 20. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Hannover, 21. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung von Hakim, Hannover, 21. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Köln, 22. Februar 2017.

[139]Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Varberg, 19. Januar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Berlin, 20. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge , Hannover, 21. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Köln, 22. Februar 2017.

[140]Human Right Watch, Gruppenbefragungen syrischer Flüchtlinge, Värmdö und Varberg, 18.-19. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung von Layal, Berlin, 20. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung von Hassan, Berlin, 20. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Berlin, 20. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Köln, 22. Februar 2017.

[141] Tonaufnahmen sind bei Prozessen in Schweden teilweise zulässig. In Deutschland werden die Eröffnung von und die Urteilssprüche in Prozessen vor dem Bundesverfassungsgericht manchmal im Fernsehen ausgestrahlt. Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 16. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 15. February 2017.

[142] Vgl. Bereich Pressemitteilungen auf der Website der schwedischen Polizei, https://polisen.se/Aktuellt/Pressmeddelanden/00-Gemensam/Presstraff--att... (aufgerufen am 6. September 2017); Bereich Nachrichten auf der Website der schwedischen Polizei, https://polisen.se/Aktuellt/Nyheter/Gemensam-2017/Februari/Tva-man-doms-... (aufgerufen am 6. September 2017); und Bereich Pressemitteilungen auf der Website des deutschen Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, https://www.generalbundesanwalt.de/de/aktuell.php (aufgerufen am 6. September 2017).

[143] Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017.

[144]Vgl. Transkription der Einladung zu einer Pressekonferenz über Ermittlungen in Kriegsverbrechen, Schwedische Strafverfolgungsbehörde (Åklagarmyndigheten), Stockholm, 10. Februar 2017, https://www.aklagare.se/en/nyheter--press/press-releases/?newsId=791CA47... (aufgerufen am 6. September 2017).

[145] Human Rights Watch, Befragung eines deutschen Opfer-Anwalts, 14. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung eines deutschen Wissenschaftlers, 14. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 15. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017.

[146]Unter “Medien” sind hier Printmedien, Onlinemedien, Radio, Fernsehen und andere Ton-Medien gemeint, die Nachrichten zur Verfügung stellen.

[147]Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung eines schwedischen Opfer-Anwalts, 20. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung eines schwedischen Strafverteidigers, 20. Januar 2017.

[148] Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Värmdö, 18. Januar 2017; Human Rights Watch, telefonische Befragung von Ahmad, 3. Februar 2017.

[149]Human Rights Watch, telefonische Befragung von Ahmad, 3. Februar 2017; Human Rights Watch, telefonische Befragung schwedischer Journalisten, 8. Februar 2017.

[150]Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Köln, 22. Februar 2017.

[151] Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Värmdö, 18. Januar 2017.

[152] Human Right Watch, Gruppenbefragungen syrischer Flüchtlinge, Värmdö und Varberg, 18.-19. Januar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Berlin, 20. Februar 2017; Human Rights Watch, Gruppenbefragung syrischer Flüchtlinge, Hannover, 21. Februar 2017.

[153] Ebd.

[154]Vgl. insbes. Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen, angenommen am 20. April 1959, ETS No.030, in Kraft getreten am 12. Juni 1962. Vgl. auch Rechtsakt des Rates vom 29. Mai 2000 über die Erstellung des Übereinkommens – gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, angenommen am 29. Mai 2000, OJ C 197, 12.7.2000, in Kraft getreten am 23. August 2005.

[155]Eurojust, Website des EU-Genozid-Netzes, http://www.eurojust.europa.eu/Practitioners/Genocide-Network/Pages/Genocide-Network.aspx (aufgerufen am 6. September 2017). Weitere Informationen zur Einrichtung und Arbeit des EU Genocide Networks in: Human Rights Watch, The Long Arm of Justice, S. 86-90.

[156] Human Rights Watch, The Long Arm of Justice, S. 86-90.

[157]Mit Blick auf Fälle mit Syrien-Bezug berichteten schwedische Beamte von gut funktionierender Zusammenarbeit mit Deutschland, Finnland, den Niederlanden, Norwegen und Frankreich, deutsche Beamten sagten das gleiche über Frankreich, Norwegen und die Niederlande. Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017.

[158]Europol ist seit kurzem auch für schwerste Völkerrechtsverbrechen zuständig. Vgl. „Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) “, (EU) 2016/794, 11. Mai 2016, https://www.europol.europa.eu/publications-documents/regulation-eu-2016/... (aufgerufen am 6. September 2017). Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017. Vgl. auch Human Rights Watch, The Long Arm of Justice, p. 92.

[159]Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017. Vgl. auch Human Rights Watch, The Long Arm of Justice, p. 92.

[160] Weitere Informationen in: Human Rights Watch, The Long Arm of Justice, S. 91-92. Vgl. auch Maarten Bolhuis und Joris van Wijk, „Study on the Exchange of Information between European Countries Regarding Persons Excluded from Refugee Status in Accordance with Article 1F Refugee Convention“ (Amsterdam: Department of Criminal Law and Criminology, Vrije Universiteit Amsterdam, 2015), https://cicj.org/wp-content/uploads/2012/11/Bolhuis-Van-Wijk-2015-Study-... (aufgerufen am 6. September 2017).

[161] Vgl. Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), „EASO Exclusion Network“, https://www.easo.europa.eu/easo-exclusion-network-0 (aufgerufen am 6. September 2017).

[162]Vgl. UNHCR, „Syrian Regional Refugee Response: Total Persons of Concern“, zuletzt geändert am 6. September 2017, http://data.unhcr.org/syrianrefugees/regional.php#_ga=1.19774712.1190624... (aufgerufen am 6. September 2017).

[163] Diese Länder verfügen über kein System zur Verfolgung schwerster Völkerrechtsverbrechen. Im türkischen Strafrecht ist die Ahndung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord geregelt, aber die Anwendung des We"ltr"echtsprinzips nicht vorgesehen. Der Libanon, Jordanien und der Irak haben schwere Völkerrechtsverbrechen nicht in ihr nationales Recht übernommen. Amnesty International, Universal Jurisdiction: A Preliminary Survey of Legislation Around the World – 2012 Update, 9. Oktober 2012, https://www.amnesty.org/en/documents/ior53/019/2012/en (aufgerufen am 6. September 2017); S. 64-65, 67-68, 72-73, 115-116.

[164] Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung eines deutschen Beamten, 23. Februar 2017.

[165]Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, telefonische Befragung eines schwedischen Journalisten, 8. Februar 2017.

[166]Das war im Prozess gegen Mouhannand Droubi der Fall. Vgl. Prozess gegen Mouhannand Droubi, Bezirksgericht Södertörn, Az. B 13656-14, Urteil vom 26. Februar 2015; Prozess gegen Mouhannand Droubi, Berufungsgericht Svea hovrätt, Az. B 2440-15, Entscheidung vom 23. Februar 2016 verkündet am 26. Februar 2016; Prozess gegen Mouhannand Droubi, Bezirksgericht Södertörn, Az. B 2639-16, Urteil vom 11. Mai 2016; Prozess gegen Mouhannand Droubi, Appellationsgericht Svea hovrätt, Az. B 4770-16, Urteil vom 5. August 2016. Vgl. auch Terese Cristiansson, „Eine ungewöhnliche, aber klare Entscheidung“ („Ett ovanligt men självklart beslut“), Kronikorer, 26. Februar 2016, http://www.expressen.se/kronikorer/terese-cristiansson/ett-ovanligt-men-... (aufgerufen am 6. September 2017).

[167]Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Terese Cristiansson, „An Unusual but Obvious Decision“, Kronikorer.

[168]Die Bundespolizei hat ein Verbindungsbüro in Beirut, das die Arbeit der deutschen Polizei im Libanon unterstützt und darüber hinaus für Syrien zuständig ist. Allerdings blockiert der laufende Konflikt derzeit seine Arbeit zu Syrien. Vgl. Deutscher Bundestag, „Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tom Koenigs, Luise Amtsberg , Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ermittlung von in Syrien begangenen Völkerstraftaten in Deutschland“, Drucksache 18/12533, 30. Mai 2017, Frage 27. Außerdem äußerten Beamte, dass eine Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei auf Grund diplomatischer Spannungen zwischen den beiden Ländern derzeit unwahrscheinlich ist. Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung eines deutschen Beamten, 23. Februar 2017.

[169]Human Rights Watch, Befragung eines schwedischen Strafverteidigers, 20. Januar 2017; Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit deutschem Strafverteidiger, 23. April 2017.

[170]Human Rights Watch, Befragung eines schwedischen Strafverteidigers, 20. Januar 2017.

[171]Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit deutschem Strafverteidiger, 23. April 2017.

[172]Vgl. Berichte der Untersuchungskommission beim Büro des Hohen Kommissars der UN für Menschenrechte, „Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic“, http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/IICISyria/Pages/IndependentInternat... (aufgerufen am 6. September 2017).

[173]Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017.

[174] Human Rights Watch, telefonische Befragung von Mitarbeitern der Untersuchungskommission, 11. und 19. Juli 2017.

[175]Ebd.

[176] Human Rights Watch, Befragung eines schwedischen Beamten, 17. Januar 2017.

[177]Human Rights Watch, Befragung eines deutschen Beamten, 23. Februar 2017.

[178] UN Generalversammlung, Bericht des Generalsekretärs, A/71/L.755, 19. Januar 2017, https://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/71/755 (aufgerufen am 6. September 2017).

[179]Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017.

[180]Ebd.; Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit schwedischem Beamten, 21. März 2017.

[181]Ebd.

[182]Abschnitt 19 § 2 Gerichtsgesetzbuch; Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit schwedischem Beamten, 22. März 2017.

[183]Die Anfrage wird an das Referat für Strafverfahren und internationale justizielle Zusammenarbeit des Justizministeriums gestellt, die Entscheidung trifft allerdings das ganze Regierungskabinett. Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit schwedischem Beamten, 19. Juni 2017.

[184]Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit schwedischem Beamten, 22. März 2017.

[185]Human Rights Watch, Befragung eines schwedischen Opfer-Anwalts, 20. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung eines schwedischen Wissenschaftlers, 20. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung eines schwedischen Strafverteidigers, 20. Januar 2017; Human Rights Watch, telefonische Befragung einer NGO, 9. Februar 2017. Zwei Gesprächspartnern zufolge erwies sich das im Prozess gegen Al-Madlawi als problematisch. Richter des Göteborger Bezirksgericht legten das humanitäre Völkerrecht falsch aus und werteten die Verbrechen als terroristische Straftaten statt als Kriegsverbrechen. Vgl. Prozess gegen Hassan Mostafa Al-Mandlawi and Al Amin Sultan, Bezirksgericht Stockholm, Az. B 9086-15, Urteil vom 14. Dezember 2015; Prozess gegen Hassan Mostafa Al-Mandlawi and Al Amin Sultan, Appellationsgericht für Westschweden, Az. B 5306-15, Urteil vom 30. März 2016..

[186]Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung eines schwedischen Strafverteidigers, 20. Januar 2017; Human Rights Watch, telefonische Befragung einer NGO, 9. Februar 2017.

[187]Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017; Human Rights Watch, Befragung eines schwedischen Strafverteidigers, 20. Januar 2017.

[188] Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017.

[189]Praktiker erwähnten auch Weiterbildungen am Institute for International Criminal Investigations. Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017.

[190]Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017.

[191] Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 17. Februar 2017.

[192]Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit deutschem Beamten, 29. Mai 2017.

[193] Ebd.

[194] Zusätzlich nehmen die Staatsanwälte des Referats für Völkerstrafrecht aktiv am Arbeitskreis Völkerstrafrecht teil, einer jährlich stattfindenden Konferenz deutschsprachiger Wissenschaftler und Praktiker im Gebiet Völkerstrafrecht. Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit deutschem Beamten, 20. März 2017.

[195]§ 120 Gerichtsverfassungsgesetz; §§ 7-21 SPO; Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit deutschem Beamten, 20. März 2017; Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit deutschem Beamten, 31. März 2017.

[196] Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit deutschem Beamten, 31. März 2017. Ein ZBKV-Mitarbeiter schlug vor kurzem vor, innerhalb der Oberlandesgerichte spezialisierte Senate mit Richtern zu schaffen, die sich mit Völkerstrafrechtsfällen befassen. Vgl. Jörg Diehl, „BKA-Ermittler gegen Kriegsverbrecher: Aufnahmen von Enthauptungen vergessen Sie nicht“, Spiegel Online, 22. Juni 2017, http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeskriminalamt-klaus-zorn-u... (aufgerufen am 6. September 2017).

[197]Einige Richter nehmen ebenfalls am oben genannten Arbeitskreis Völkerstrafrecht teil. Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit deutschem Beamten, 20. März 2017.

[198]Human Rights Watch, Befragung eines deutschen Opfer-Anwalts, 14. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Wissenschaftler, 23. Februar 2017. Einem in Deutschland befragten Praktiker zufolge sollten es eine Zulassungsrichtlinie für Anwälte, die an solchen Fällen arbeiten, geben. Human Rights Watch, Email-Korrespondenz mit deutschem Strafverteidiger, 23. April 2017.

[199]Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017.

[200]Ebd.

[201]Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017.

[202]Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 16. Februar 2017; Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017.

[203]Ebd.

[204]Ebd.

[205]Human Rights Watch, Befragung schwedischer Beamter, 17. Januar 2017.

[206]Ebd.

[207]Ebd.; Human Rights Watch, Befragung einer NGO, Stockholm, 17. Januar 2017.

[208]Vgl. Website der Kommission zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen, https://polisen.se/Om-polisen/Olika-typer-av-brott/Krigsbrott/ (aufgerufen am 6. September 2017).

[209]Human Rights Watch, Befragung von BAMF-Mitarbeitern, 17. Februar 2017. Weitere Informationen über die App auf Deutsch, Englisch, Französisch, Persisch und Farsi in: Ankommen, Website, https://ankommenapp.de/ (aufgerufen am 6. September 2017).

[210] Human Rights Watch, Befragung deutscher Beamter, 22. Februar 2017.

[211] Vgl. Website der Bundespolizei über die ZBKV, https://www.bka.de/EN/OurTasks/Remit/CentralAgency/ZBKV/zbkv_node.html (aufgerufen am 6. September 2017).

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