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Letztes Update: vor 3 Jahre 39 Wochen

Nicht nur China: COVID-19 könnte ganz Asien verwüsten

Mi, 27.05.2020 - 08:40

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Was bereitet Ihnen am meisten Sorgen bezüglich des Coronavirus in Asien?

Da die Testmöglichkeiten in den meisten Teilen Asiens sehr schlecht sind, haben wir keinen Überblick darüber, wie viele Infizierte es wo gibt. Überfüllte Städte, in denen soziale Distanzierung nur schwer oder gar nicht möglich ist, haben auch eine sehr schlechte öffentliche Gesundheitsinfrastruktur. Im Verhältnis zur Bevölkerung gibt es viel zu wenig Ärzte und Pflegepersonal und die Krankenhäuser sind schlecht ausgestattet. Und das an Orten, wo massive Armut herrscht, wo Menschen einen Großteil ihrer Gesundheitsversorgung aus eigener Tasche bezahlen müssen. Wir alle befürchten, dass es in weiten Teilen der Region zu einem explosionsartigen Anstieg von Krankheits- und Todesfällen kommen könnte.

Welche Reaktionen von Regierungen auf das Virus gibt es, die im Einklang mit den Menschenrechten stehen?

Das Recht auf Leben ist das grundlegendste Recht und das Recht auf Gesundheit ist von zentraler Bedeutung, um die Ausbreitung dieser Krankheit einzudämmen und die Erkrankten zu behandeln. Auch wenn uns nicht wohl dabei ist, wenn wir sehen, wie die Freizügigkeit und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, so können Ausgangssperren, wenn sie richtig durchgeführt werden, viele Menschenleben retten. Singapur hat das Recht auf Gesundheit ernst genommen und ist führend in der Unterstützung von Arbeitern in diesen Zeiten. Indien befindet sich mitten in einem 21-tägigen Lockdown, was nicht einfach ist, wenn man bedenkt, dass dort über eine Milliarde Menschen leben. Viele von ihnen leben von der Hand in den Mund. Taiwan hat sofort gehandelt, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Südkorea korrigierte seine anfangs nachlässige Reaktion. Großveranstaltungen wurden verboten, die Tests wurden ausgeweitet. Da die Infektions- und Todeszahlen in Südkorea drastisch zurückgegangen sind, betrachten viele Menschen das Land als Vorbild.

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People in protective face masks pull carts through a narrow alley in a fresh market in Bangkok, Thailand, April 9, 2020.

© 2020 AP Photo/Gemunu Amarasinghe

Welche Reaktionen von Regierungen auf das Virus verletzten die Menschenrechte?

Viele Länder haben im Bereich der öffentlichen Gesundheit versagt, oft weil sie die Interessen der Wirtschaft über jene der öffentlichen Gesundheit gestellt haben. Der pakistanische Premierminister Imran Khan sagte zum Beispiel, dass er aufgrund der Auswirkungen auf die vielen armen Menschen des Landes keine Geschäftsschließungen anordnen würde, egal wie schlimm die Pandemie werde. Inzwischen hat er seine Strategie zwar geändert. Aber er hätte schon früher vernünftige Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ergreifen sollen, um die Menschen zu schützen. Gleichzeitig hätte er finanzielle Hilfen zur Verfügung stellen sollen, damit arbeitslose Arbeiter die Krise überstehen können. Thailand hatte schon früh viele Fälle, aber die Regierung hat die Zahlen frisiert, um den Tourismus nicht einbrechen zu lassen. Und jetzt ist die Insel Phuket buchstäblich abgeriegelt - man kommt weder hin noch weg.

Außerdem gibt es in der Region viele autoritär geführte Staaten und Diktaturen. Solche Regierungen könnten eine Chance wittern, ihre Macht zu festigen oder auszubauen. In Kambodscha begrüßte Hun Sen, einer der dienstältesten Autokraten der Welt, ein Kreuzfahrtschiff, das zuvor in keinem anderen Hafen hatte anlegen können. Er ließ die Menschen von Bord gehen, ohne sie angemessen testen zu lassen. Er hielt Pressekonferenzen ab, schüttelte Hände, umarmte Passagiere und kritisierte Journalisten, die Gesichtsmasken trugen. Ende Februar sagte er im Grunde immer noch, das Coronavirus existiere nicht wirklich.

Als nächstes schlug Hun Sen ein Notstandsgesetz vor, das ihm nahezu grenzenlose Befugnisse für einen unbegrenzten Zeitraum einräumt. Dazu gehören auch Kriegsbefugnisse. Das Gesetz erlaubt der Regierung außerdem, sämtliche E-Mails zu lesen und Telefongespräche abzuhören. Solche Maßnahmen dienen nicht dem Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Ähnliche Reaktionen sehen wir in Thailand, Kambodscha und China, wo die Regierungen versuchen, Kritiker zum Schweigen zu bringen.

Von überall auf der Welt erreichen uns Berichte über einen dramatischen Anstieg der Fälle von häuslicher Gewalt. Die Familien sitzen zuhause fest, sind gestresst, hocken auf engem Raum aufeinander und kämpfen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Opfer sind zuhause mit den Tätern gefangen, und die Regierungen haben wenig getan, um den Opfern zu helfen. Die malaysische Regierung verfolgte einen besonders sexistischen Ansatz und riet Frauen, es zu vermeiden, ihren Männern auf die Nerven zu gehen, um „eine positive Familienbeziehung aufrechtzuerhalten, während die Männer von zu Hause aus arbeiten“.

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Indians, some wearing protective masks as a precaution against COVID-19, wait to buy train tickets at Chhatrapati Shivaji Terminus in Mumbai, India, March 20, 2020.

© 2020 AP Photo/Rajanish Kakade

Was passiert, wenn die Fabriken in Asien schließen?

Asien ist im Grunde Produktionsstätte für die ganze Welt. Seit Jahren wandern Massen von Menschen aus ländlichen Gebieten ab, um in den großen Städten zu arbeiten. Jetzt gibt es in vielen Regionen wegen der Abriegelungen keine Arbeit mehr. Ende März drängten sich 80.000 Menschen in Bangkok in einem einzigen Busbahnhof zusammen, um in ihre Heimatprovinzen im Norden und Nordosten des Landes zurückzukehren. Manche hatten Angst vor einem Lockdown, andere fürchteten, aufgrund der Pandemie ihre Arbeit zu verlieren. In Indien kehrten Zehntausende Wanderarbeiter in ihre Dörfer zurück; einigen blieb nichts anderes übrig als zu Fuß nach Hause zu gehen, nachdem der Lockdown angekündigt und der öffentliche Verkehr ausgesetzt worden waren. Niemand weiß, wie viele von ihnen mit dem Virus infiziert waren und wie viele weitere Menschen sich in der Folge angesteckt haben. Da in den ländlichen Gebieten Asiens eigentlich gar nicht getestet wird, werden wir, wenn überhaupt, sehr lange nicht erfahren, wie sich die Situation in verschiedenen Ländern abgespielt hat.

Die Menschen, die in Textilfabriken arbeiten, etwa in Bangladesch, Kambodscha, Myanmar und Indonesien sind meist Frauen, die in überfüllten Unterkünften leben. Angesichts der Auftragsstornierungen großer Modeunternehmen haben jedoch viele Fabriken geschlossen, ohne die Arbeiterinnen und Arbeiter für die bereits geleistete Arbeit zu bezahlen. Mehr als eine Million Arbeiterinnen und Arbeiter in Textilfabriken in Bangladesch wurden aufgrund des Coronavirus entlassen, die meisten ohne irgendeine Abfindung.

Aus Gründen der öffentlichen Gesundheit ist die Schließung von Fabriken ein richtiger Schritt. Die Konsequenz ist jedoch, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter ohne die nötigen sozialen Hilfsmaßnahmen nicht genug zu essen haben werden, ebenso wie die Familien, die sie versorgen müssen. Auch das wird zu einer Krise der öffentlichen Gesundheit führen. Die Herausforderung besteht darin, einen wirksamen Schutz der öffentlichen Gesundheit zu implementieren und gleichzeitig die vorhersehbaren wirtschaftlichen Folgen für die gefährdeten Menschen abzuschwächen.

Die Regierungen sollten mit internationalen Gebern, Bekleidungsunternehmen und Finanzinstitutionen wie der Weltbank zusammenarbeiten, um den Arbeitern und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Die Unternehmen sollten zumindest für bereits hergestellte Waren bezahlen, damit die Arbeiterinnen und Arbeiter hierfür ihren Lohn erhalten.

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People stand in a queue to get their refills of cooking gas cylinders in Mumbai, India, March 26, 2020.

© 2020 AP Photo/Rajanish Kakade

China hat die COVID-19-Krise stark geprägt, zunächst durch das Zurückhalten von Informationen über die Gefährlichkeit des Virus, aber auch durch sein aggressives Vorgehen, um die Ausbreitung einzudämmen. Was sagen Sie dazu?

Wir haben jetzt erlebt, was in einer Einparteiendiktatur während einer Krise des öffentlichen Gesundheitswesens passiert. Die meisten Experten sind sich einig, dass die Zahl der Infektionen und Todesfälle in China grob unterschätzt wird. Hätte die erste Reaktion der chinesischen Regierung auf die Krise in Wuhan darin bestanden, offen und transparent zu kommunizieren, anstatt die unabhängige Nachrichtenberichterstattung zu zensieren, und hätte sie Informationen an die Öffentlichkeit weitergegeben, anstatt Ärzte zu bestrafen, die Alarm schlugen, wären die Folgen in China und weltweit weitaus weniger dramatisch. Es ist sogar möglich, dass es dann zu keiner globalen Pandemie gekommen wäre. 

Sobald diese Krise vorüber ist, müssen Präsident Xi Jinping und die Führung der Kommunistischen Partei Chinas zur Rechenschaft gezogen werden.

Ausgangssperren können verhängt werden, aber sie müssen absolut notwendig und verhältnismäßig sein. Die Menschen brauchen Lebensmittel, Medikamente und andere Unterstützung. Die Quarantäne, die China über rund 60 Millionen Menschen verhängte, war übermäßig breit angelegt und die Rechte der Menschen wurden hierbei kaum respektiert. Trotz strenger Zensur gab es viele Berichte über Menschen in Quarantäne, die Schwierigkeiten hatten, medizinische Versorgung und Dinge des täglichen Bedarfs zu erhalten, und es gab erschreckende Berichte über Todesfälle und Krankheiten während der Quarantäne.

Gleichzeitig verurteilen wir aufs Schärfste die rassistische, antiasiatische Rhetorik, mit der US-Präsident Donald Trump und US-Außenminister Mike Pompeo über das Virus sprechen, eine Rhetorik, die ihnen und ihrer fremdenfeindlichen Politik billige Pluspunkte einbringen soll. Wir verurteilen auch den Rassismus, den Asiaten in vielen Ländern der Welt erleben.

Wie sind die Länder Asiens in Bezug auf die Infrastruktur auf den Umgang mit COVID-19 vorbereitet?

In Asien findet man praktisch jedes Stadium von Infrastruktur und wirtschaftlicher Entwicklung. Da gibt es Japan, Singapur, Taiwan und Südkorea, das sind vollentwickelte Volkswirtschaften. Dann gibt es Länder mit mittlerem Einkommen wie Malaysia und Thailand, die über eine ziemlich gute Infrastruktur in städtischen Gebieten verfügen, aber über eine weniger gute in ländlichen Regionen. Und dann sind da noch Länder wie China, Indien, Pakistan, Bangladesch und Indonesien, die bevölkerungsreichsten Länder Asiens. Hier hat die Elite Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung, die unteren und mittleren Bevölkerungsschichten werden jedoch nur durch ein schwaches öffentliches Gesundheitssystem versorgt.

Afghanistan steht vor besonderen Herausforderungen. Das Gesundheitssystem ist sehr labil und die anhaltenden Kämpfe hindern die Regierung daran, auf die Pandemie zu reagieren.

Aber das größte Problem in dieser Krise, das nicht nur Asien betrifft, sind fehlende Tests auf COVID-19. In einigen Ländern Asiens wurden nur sehr wenige Menschen getestet.

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Rohingya refugees stand at the Kutupalong refugee camp, Cox’s Bazar, Bangladesh, April 1, 2020.

© 2020 AP Photo/Suzauddin Rubel

Wer ist in Asien am meisten durch das Virus gefährdet?

Ältere Menschen und Menschen mit chronischen Grunderkrankungen sind am stärksten betroffen. Wenn sie sich infizieren, wird es zu mehr Fällen mit schwerem Krankheitsverlauf und zu mehr Todesfällen komme. Allgemein betrachtet sind die Auswirkungen unverhältnismäßig stark unter den Armen und sozial Ausgegrenzten zu spüren. Das können ethnische und sprachliche Minderheiten sein, die möglicherweise keinen Zugang zu Informationen oder Gesundheitsversorgung haben. Dazu gehören auch Flüchtlinge, Gefangene, Menschen mit Behinderungen - insbesondere diejenigen, die eingesperrt oder fixiert sind - und viele weitere.

Nach der ethnischen Säuberungskampagne der Armee von Myanmar im Jahr 2017 leben nun rund eine Million muslimische Rohingya-Flüchtlinge in Lagern in der Nähe von Cox's Bazar in Bangladesch. Schon vor der COVID-19-Krise lebten Flüchtlinge dort in Armut auf engstem Raum, die Kinder konnten keine Schule besuchen. Es ist schwierig genug, sanitäre Einrichtungen, Unterkünfte und Gesundheitsstandards aufrechtzuerhalten, Abstandsregelungen einzuhalten ist praktisch unmöglich. Darüber hinaus weigert sich Bangladesch, Rohingya zu erlauben, SIM-Karten für Mobiltelefone zu besitzen. Der Internetempfang in den Lagern ist eingeschränkt, was den Zugang der Flüchtlinge zu Informationen über COVID-19 behindert. Die Situation ist also hochexplosiv.

Viele asiatische Länder haben eine hohe Zahl an Gefängnisinsassen. Die Haftanstalten und Gefängnisse sind überfüllt und unhygienisch. Die Philippinen haben mit einer Überbelegungsrate von 464 Prozent das am stärksten überfüllte Gefängnissystem der Welt - einige der Gefängnisse im Land sind um 500 Prozent überlastet. Wir haben eine Reihe von Regierungen dazu aufgerufen, die Gefangenen sowohl medizinisch als auch psychologisch angemessen zu versorgen. Wir haben sie auch aufgefordert, diejenigen freizulassen, denen geringe Vergehen vorgeworfen werden, ebenso Gefangene mit gesundheitlichen Problemen und andere, um eben diese Menschen zu schützen und das Ansteckungsrisiko zu verringern.

Kategorien: Menschenrechte

Griechenland: Flüchtlingskinder freilassen

Mi, 27.05.2020 - 08:40

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Ein Kind hält sich an einem Zaun fest, während griechische Polizisten ein Flüchtlingscamp bewachen.

© 2016 Reuters/Marko Djurica  (Athens) – Griechenlands Premierminister Kyriakos Mitsotakis soll Hunderte unbegleitete Flüchtlingskinder freilassen, die unter unhygienischen Bedingungen in griechischen Haftzentren und Polizeiwachen festgehalten werden, so Human Rights Watch heute angesichts des Starts einer Kampagne zur Befreiung der Kinder. Dadurch könnten die Kinder besser vor einer COVID-19-Infektion geschützt werden.

Die am 14. April 2020 beginnende Kampagne #FreeTheKids ruft dazu auf, Druck auf Premierminister Mitsotakis aufzubauen, um eine sofortige Freilassung der inhaftierten unbegleiteten Flüchtlingskinder und ihre Verlegung in sichere und kindgerechte Einrichtungen zu erreichen. Human Rights Watch initiiert diese Kampagne nach jahrelanger Recherche- und Lobbyarbeit zur Praxis der griechischen Behörden, Kinder einzusperren, die sich ohne Eltern oder Verwandte in Griechenland aufhalten. Human Rights Watch hat immer wieder an griechische Regierungen appelliert, diese schweren Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden.

„Es war schon immer falsch, diese Kinder in schmutzigen Gewahrsamszellen festzuhalten, doch jetzt können sie auch noch an COVID-19 erkranken“, so Eva Cossé, Griechenland-Expertin bei Human Rights Watch. „Die griechische Regierung trägt die Pflicht, diese menschenrechtswidrige Praxis zu beenden und dafür zu sorgen, dass schutzbedürftige Kinder die Zuwendung und Sicherheit erhalten, die sie benötigen.“

Laut dem Nationalen Zentrum für Soziale Solidarität, einer Regierungsbehörde, befanden sich am 31. März 331 Kinder im Gewahrsam der Polizei und warteten auf ihre Verlegung in eine Unterkunft – ein erheblicher Anstieg gegenüber Januar, als die Zahl noch bei 180 lag.

Infektionskrankheiten wie COVID-19 sind eine ernste Gefahr für die Bewohner geschlossener Einrichtungen wie Gefängnissen und Einwanderungshaftzentren. Diese bieten erfahrungsgemäß selbst unter Normalbedingungen keine angemessene Gesundheitsversorgung. In vielen Haftzentren sind selbst einfache Maßnahmen zur Verhütung eines COVID-19-Ausbruchs aufgrund von Überbelegung, Gemeinschaftstoiletten und schlechter Hygiene kaum umsetzbar.

Die griechischen Behörden beschreiben die Inhaftierung unbegleiteter Kinder als eine vorübergehende Schutzmaßnahme, die im besten Interesse der Kinder liege. In der Praxis wirkt die Inhaftierung jedoch alles andere als schützend. Nach griechischem Recht müssen unbegleitete Kinder in eine sichere Unterkunft gebracht werden. In Griechenland herrscht jedoch ein chronischer Mangel an Plätzen in geeigneten Einrichtungen, etwa Heimen für unbegleitete Kinder.

Wie die Recherchen von Human Rights Watch gezeigt haben, werden Kinder infolgedessen willkürlicher und lang andauernder Haft, menschenunwürdiger Behandlung sowie unhygienischen und herabwürdigenden Haftbedingungen unterworfen. Es kommt auch zur Inhaftierung mit Erwachsenen und zu Misshandlungen durch die Polizei. Die Haft verursacht bei den Kindern schwere langfristige Folgeschäden wie Entwicklungsstörungen, Angstzustände, Depressionen, posttraumatisches Stresssyndrom und Gedächtnisverlust. Die betroffenen Kinder haben meist keine Möglichkeit, medizinische Behandlung, psychologische Beratung oder juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Nur die wenigsten von ihnen wissen, warum und für wie lange sie inhaftiert sind.

Im Jahr 2019 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Griechenland in zwei Fällen wegen der menschenrechtswidrigen Inhaftierung unbegleiteter Kinder. Die Richter urteilten, die Inhaftierung der Kinder verletze ihr Recht auf Freiheit und die Bedingungen ihrer Haft stellten eine herabwürdigende Behandlung dar.

Am 24. November 2019 präsentierte der griechische Premierminister den Plan „Kein Kind alleine“, mit dem unbegleitete Kinder besser geschützt werden sollen, etwa durch die Schaffung zusätzlicher Heime. Die Initiative setzt dem System der „Schutzhaft“ jedoch kein Ende und setzt Kinder weiterhin der Gefahr einer folgenschweren Inhaftierung aus.

Griechenland muss seinen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte auch während der COVID-19-Pandemie nachkommen und zusätzliche Plätze in offenen, kindgerechten Einrichtungen schaffen, um die derzeit inhaftierten Kinder unterzubringen. Dazu gehören auch Hotels, Pflegefamilien sowie Privatwohnungen im Rahmen des Programms Unterstütztes Unabhängiges Wohnen für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren.

Die griechische Regierung sollte die Kapazitäten in Heimen zur längerfristigen Unterbringung ausbauen und ein funktionierendes und umfassendes System zur Pflegeunterbringungen schaffen, welches auch griechischen Kindern zugute kommen würde. Das griechische Recht und seine Rechtspraxis sollten angepasst werden, um sie mit internationalen Normen und Standards in Einklang zu bringen. Dazu muss klargestellt werden, dass die Inhaftierung von Kindern aus Gründen, die mit ihrem Aufenthaltsstatus zusammenhängen, eine Verletzung ihrer Rechte darstellt und niemals im Interesse des Kindes liegt. Dies gilt insbesondere für unbegleitete Kinder.

Kategorien: Menschenrechte

Das Coronavirus in Europa: Von Ausgangssperre bis Machtausweitung

Mi, 27.05.2020 - 08:40

Was sind Ihre größten Bedenken bezüglich des Coronavirus, das sich in Europa und Zentralasien verbreitet?

Europa ist eines der weltweiten Epizentren für COVID-19-Fälle. In Italien und Spanien gibt es furchtbar viele Todesfälle, wobei die Zahl der Toten jeden Tag dramatisch ansteigt, ebenso in Frankreich und Großbritannien. Wir sind wirklich besorgt um das Wohl der Menschen in der gesamten Region.

Aus menschenrechtlicher Sicht geht es darum, dass die Regierungen alles tun, um das Recht auf Gesundheit zu wahren und zu schützen. Das bedeutet auch, dass alle Menschen Zugang zu medizinischer Versorgung haben müssen. Der Schlüssel dazu ist der Schutz von Risikogruppen wie älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Vorerkrankungen. Diese Menschen müssen in einer Weise geschützt werden, die sie unterstützt und nicht einschränkt.

Human Rights Dimensions of COVID-19 Response

This document provides an overview of human rights concerns posed by the coronavirus outbreak and recommends ways governments and other actors can respect human rights in their response.

READ IT HERE Es geht um die Rechte von Frauen, die während der Krise den Großteil der Pflegearbeit leisten und um die damit verbundenen Risiken. Frauen sind zudem einem erhöhten Risiko häuslicher Gewalt während der Ausgangssperren ausgesetzt. Menschen in Gefängnissen oder Abschiebehaft sind aufgrund der überfüllten, manchmal unhygienischen Bedingungen einem hohen Risiko ausgesetzt. Und die Mitarbeiter des Gesundheitswesens, die an vorderster Front stehen, brauchen Schutz und Unterstützung - sie leisten die härteste Arbeit.

 

Welche Reaktionen von Regierungen auf das Virus schaden den Menschenrechten?

Einige Regierungen nutzen die COVID-19-Krise als Vorwand, um sich mehr Macht zu verschaffen. Am 30. März verabschiedete das ungarische Parlament ein drakonisches Notstandsgesetz, das es Ministerpräsident Orban ermöglicht, Gesetze auszusetzen, das Parlament zu umgehen und beliebig viele Dekrete zu erlassen. Beunruhigend ist, dass Journalisten und andere Menschen, die Kritik an Orban üben, beschuldigt werden können, „falsche Fakten“ oder „verzerrte Fakten“ zu verbreiten. Betroffenen würden hierfür Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren drohen. Dies ist ein Ausverkauf der Menschenrechte und der grundlegenden demokratischen Prinzipien der EU-Verträge. Dies alles erfolgt im Namen der Bekämpfung des Coronavirus.

Eine weitere Regierung, die unter dem Deckmantel der Bekämpfung der COVID-19-Krise Schritte zur Machtausweitung unternimmt, sitzt in Aserbaidschan. Im März wurde der prominente Oppositionsführer Tofig Yagublu unter dem Vorwurf des Rowdytums verhaftet, kurz nachdem der Präsident des Landes angekündigt hatte, er werde die Maßnahmen, die zur Bekämpfung des Coronavirus verabschiedet wurden, gegen die Opposition einsetzen.

Wir beobachten, wie Notstandsgesetze in der gesamten Region umgesetzt werden, um zu überprüfen, ob sie nicht missbraucht werden. In Großbritannien prüfen wir die Tatsache, dass die Regierung die Inhaftierung von Menschen aus Gründen der psychischen Gesundheit erleichtert hat. Sie hat auch die Mechanismen abgeschwächt, durch die Menschen, die soziale Betreuung benötigen, qualitativ hochwertige Unterstützung erhalten. Wir sind schockiert darüber, dass in Kasachstan Hunderte Menschen wegen Verstößen gegen die Quarantänebestimmungen inhaftiert wurden - und das zu einer Zeit, in der die Zahl der Gefängnisinsassen unbedingt reduziert werden muss.

Wie sehen Reaktionen auf das Virus aus, die im Einklang mit den Menschenrechten stehen?

Das ist eine echte Herausforderung für die Regierungen. Das müssen wir akzeptieren. Die Regierungen in der gesamten Region müssen unglaublich schmerzhafte politische Entscheidungen treffen. Es liegt im besten Interesse der Menschen, dass die Regierungen zum Schutz ihrer Gesundheit zum Teil drastische Maßnahmen ergreifen, etwa indem sie die Bewegungen der Menschen kontrollieren und Unternehmen schließen. Wenn sie diese Maßnahmen ergreifen, sollten die Regierungen hierfür entsprechende Fristen festlegen und über eine gute parlamentarische Kontrolle verfügen. Meistens ist das auch der Fall. Wir wissen das zu schätzen, aber wir müssen die Regierungen auch weiterhin zur Rechenschaft ziehen.

Viele Regierungen, nicht nur in den wohlhabenderen europäischen Ländern, haben versucht, den von der Krise wirtschaftlich schwer getroffenen Bürgern zu helfen. In Kirgisistan und Usbekistan wird Mietern, die ihre Rechnungen für Strom, Gas, Wasser oder ihren Internetanschluss nicht bezahlen können, mehr Zeit dafür eingeräumt. Kasachstan leistet monatliche Zahlungen an Menschen ohne Papiere und an Menschen, die kürzlich arbeitslos geworden sind.

Einige Länder setzen sich dafür ein, Frauen und Mädchen weiterhin Zugang zu Leistungen für die reproduktive Gesundheit zu ermöglichen. England, Schottland und Wales haben zum Beispiel angekündigt, Frauen zu erlauben, die für eine medikamentöse Abtreibung erforderlichen Tabletten zu Hause zu nehmen, anstatt hierfür in eine Klinik fahren zu müssen.

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Migrants gather as riot police guard a gate in Moria refugee camp on the northeastern Aegean island of Lesbos, Greece, March 16, 2020. 

© 2020 AP Photo/Panagiotis Balaskas

 

Was bedeutet COVID-19 für Flüchtlinge in Griechenland und anderswo?

Die Situation in vielen Teilen Griechenlands ist dramatisch. Auf den griechischen Inseln sind Zehntausende Menschen in Flüchtlingslagern zusammengepfercht, die eigentlich nur für ein paar Tausend Menschen ausgelegt sind. Die Regierung hat den ganzen März über die Annahme von Asylanträgen abgelehnt, was gegen EU-Recht und das Völkerrecht verstößt. Wir brauchen bessere Einrichtungen und eine Aufteilung der Asylsuchenden auf kleinere Einrichtungen - wie etwa Hotels und Wohnungen - in ganz Griechenland. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit Vorerkrankungen und andere Risikogruppen. Wir brauchen bessere Unterkünfte und bessere Waschgelegenheiten, wir brauchen ausreichend Toiletten und Seife. Und dies alles muss auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

Außerdem müssen die EU-Länder die Umsiedlung von Asylbewerbern aus Griechenland beschleunigen. Europa hat sich verpflichtet, 1.600 unbegleitete Kinder aus diesen schrecklichen Lagern aufzunehmen. Dies sollte schnell passieren.

Die Herausforderungen für Menschen, die in Abschiebehaft gehalten werden, bestehen in vielen Ländern. Wir glauben, dass dort eine besondere Gefahr einer Verbreitung des Virus besteht. Wir fordern die Regierungen auf, die Menschen freizulassen, deren Abschiebung nicht unmittelbar bevorsteht und die keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen.

Solche Freilassungen laufen gerade an. Spanien hat angekündigt, Menschen aus der Abschiebehaft zu entlassen. Belgien und Großbritannien haben in den vergangenen Wochen jeweils 300 Menschen freigelassen. So muss es weitergehen.

Wie gut sind die ECA-Länder auf COVID-19 vorbereitet, was ihre Infrastruktur betrifft?

Das Coronavirus legt Schwächen in der Infrastruktur offen, die schnell behoben werden müssen.

Es gibt viele strukturelle Barrieren für den Zugang zu medizinischer Versorgung, auch ohne das Virus. Hierzu gehören Leistungen und Medikamente, die Patienten privat zahlen müssen. Diese können ärmere Menschen sich oft nicht leisten. Auch haben ethnische Minderheitengruppen und Menschen mit Behinderungen Probleme, eine angemessene medizinische Versorgung zu erhalten. Es besteht die Gefahr, dass diese Probleme sich während der Krise noch verschärfen.

Wir müssen sicherstellen, dass die Regierungen die Beschäftigten im Gesundheitswesen unterstützen. In fast allen Ländern besteht ein gravierender Mangel an Schutzmasken, Handschuhen und anderen wichtigen Dingen.

In Großbritannien sind Kinder aus armen Familien, die ihre Hauptmahlzeit in der Schule einnehmen, dem Risiko ausgesetzt, zu hungern. Die Regierung und die lokalen Behörden haben mittlerweile Programme ins Leben gerufen, um kostenlose Schulmahlzeiten durch Supermarktgutscheine oder andere Vorkehrungen zu ersetzen. Das ist ein guter Schritt.

Auch ältere Menschen in Großbritannien leiden unter der Krise. Die Regierung muss dringend die soziale Versorgung älterer Menschen, vor allem in England, verbessern, um sicherzustellen, dass sie während dieser Zeit gesund bleiben. Stattdessen hat sie die Anforderungen an die Bewertung der Sozialfürsorge und Fürsorgevereinbarungen ausgesetzt.

Dazu kommt ein problematischer Einsatz der Infrastruktur. Moskau installiert gerade eines der größten Überwachungskamerasysteme der Welt. Die Behörden wollen diese Kameras und möglicherweise auch ein Online-Registrierungssystem nutzen, um Personen auszumachen, die gegen die Quarantäneauflagen verstoßen und um Zugang zu persönlichen Finanztransaktionen zu erhalten. Der Einsatz von Technologie im Kampf gegen das Virus muss nicht per se schlecht sein. Allerdings gibt die Menschenrechtslage in Russland hier Anlass zur Sorge. In Armenien haben die Behörden ein Gesetz verabschiedet, das sehr weitreichende Überwachungsbefugnisse für die Verwendung von Handydaten zur Identifizierung, Isolierung und Überwachung von Coronavirus-Fällen vorsieht, alles auf Kosten der Privatsphäre.

Wer in der Region ist am stärksten von dem Virus bedroht?

Zusätzlich zu den von mir erwähnten Gruppen würde ich sagen, Menschen im Gefängnis. Die Haftanstalten sind oft eng und überfüllt. Selbst im besten Gefängnis ist es schwierig, die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren, was schlecht für die Gefangenen und das Personal ist. Italien hat die vorzeitige Entlassung einiger Gefangener unter Aufsicht genehmigt. Die türkische Regierung hat mit Plänen zur beschleunigten Freilassung von Personen aus den Gefängnissen aufgrund des Virus einen richtigen Schritt unternommen. Bestimmte Gefangene laufen jedoch Gefahr, ausgeschlossen zu werden. In der Türkei gibt es Zehntausende, die aufgrund von fadenscheinigen Terrorismusvorwürfen in Haft sitzen, insbesondere diejenigen, die angeblich mit der Gülen-Bewegung oder der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) in Verbindung stehen. Einige dieser Gefangenen sind bereits älter oder krank und könnten in den Gefängnissen sterben. Sie verdienen es, wie menschliche Wesen behandelt zu werden und bei ihren Familien zu sein.

Kategorien: Menschenrechte

EU: Push-Backs an kroatischer Grenze beenden

Mi, 27.05.2020 - 08:40

November 8, 2019 Video EU: Push-Backs an kroatischer Grenze beenden

Keine Aufnahme ins Schengen-Gebiet wegen Übergriffen

(Budapest) – Die Europäische Kommission sieht mit ihrer am 22. Oktober 2019 veröffentlichten Einschätzung, Kroatien sei bereit für den Beitritt zum Schengen-Raum, bewusst über die gewaltsame Zurückweisung von Migranten an der kroatischen Grenze hinweg, so Human Rights Watch heute anlässlich der Veröffentlichung eines Videos, das diese Menschenrechtsverletzungen dokumentiert.

Mit ihrem Vorgehen signalisiert die Europäische Kommission, dass schwere Menschenrechtsverletzungen kein Hindernis für eine Aufnahme ins Schengen-Gebiet sind. Statt Kroatien zu belohnen, sollte die Kommission eine Untersuchung einleiten.

„Kroatiens rechtswidrige und gewaltsame Zurückweisung von Migranten und Asylsuchenden sollte das Land vom Beitritt zum Schengen-Raum ausschließen“, so Lydia Gall, Expertin für Osteuropa und den Balkan bei Human Rights Watch. „Wer die Menschenrechtsverletzungen gegen Migranten an Kroatiens Grenzen ignoriert, macht eine hohle Phrase aus der Idee, dass eine Schengen-Mitgliedschaft die Achtung der Menschenrechte voraussetzt.“

Das von Human Rights Watch veröffentlichte Video zeigt Interviews mit Menschen, die kurz zuvor von der kroatischen Polizei nach Bosnien zurückgedrängt wurden. Die Interviews stammen aus dem August. Das Video enthält auch Interviews mit anderen Opfern und Augenzeugen, unter ihnen der Bürgermeister der bosnischen Grenzstadt Bihac. Das Video enthält zudem heimlich gefilmte Aufnahmen, die zeigen, wie kroatische Grenzbeamte Gruppen von Migranten über die Grenze nach Bosnien eskortieren, ohne ihren Schutzanspruch gemäß rechtsstaatlicher Verfahren zu prüfen.

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Ein Migrant, der angibt, bei dem Versuch, die Grenze zu Kroatien zu überschreiten, von der kroatischen Polizei geschlagen worden zu sein, zeigt seine Verletzungen in einer Fabrikhalle, die zu einer Einrichtung für Migranten wurde, in Bihac, Bosnien-Herzegowina, Mittwoch, 13. März 2019.

© 2019 Darko Bandic/AP Photo

In ihrer Einschätzung bewertet die Europäische Kommission es weiterhin als problematisch, dass die kroatischen Sicherheitskräfte potentiellen Asylsuchenden den Zugang zum Asylverfahren verwehren und dabei auch Gewalt anwenden. Dennoch beurteilt die Kommission die Einrichtung eines Kontrollregimes für das Verhalten der kroatischen Grenzbeamten sowie das Versprechen der kroatischen Regierung, allen Vorwürfen nachzugehen, positiv. Es gebe ausreichende Belege dafür, dass das Land bemüht ist, seine Verpflichtungen beim Schutz der Menschenrechte zu erfüllen.

Die Push-Backs ganzer Gruppen von Asylsuchenden ohne Prüfung ihres Schutzanspruchs widerspricht europäischen Rechtsnormen wie der EU-Grundrechtecharta und der Flüchtlingskonvention von 1951.

Human Rights Watch hat seit 2016 Sammelabschiebungen aus Kroatien nach Serbien und nach Bosnien-Herzegowina dokumentiert. In manchen Fällen setzten die kroatischen Grenzbeamten dabei Gewalt ein: Sie schlugen und traten auf die Migranten ein und zwangen sie zu „Spießrutenläufen“ zwischen den Polizeireihen. Die Gewalt traf auch Frauen und Kinder. Anders als bei rechtskonformen Abschiebungen werden die Migranten nicht zurück an den Ausgangsort ihrer Einreise gebracht, sondern in entlegene Gebiete. Teilweise wurden sie gezwungen, eiskalte Bäche zu durchqueren.

Die von Human Rights Watch geäußerten Bedenken wurden durch den UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR), die Menschenrechtskommissarin des Europarats und andere Nichtregierungsorganisationen bestätigt. Obwohl Präsidentin Kolinda Grabar-Kitarovic im Juli einräumte, dass es zu Push-Backs komme, bestritten die kroatischen Behörden die Vorwürfe wiederholt, auch gegenüber Human Rights Watch. In einigen Fällen warfen sie Hilfsorganisationen und Opfern vor, Sachverhalte zu erfinden, um die kroatische Polizei in ein schlechtes Licht zu rücken.

Die kroatischen Behörden haben keine glaubwürdigen Maßnahmen ergriffen, um die Zurückweisungen zu unterbinden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Bei einem Treffen mit Human Rights Watch im Mai erklärte Terezija Gras, Staatssekretärin im Innenministerium, die Polizei ermittele in jedem Fall, in dem ein Migrant eine Beschwerde wegen Misshandlung durch Polizeibeamte vorbringe. Sie konnte jedoch nicht angeben, wie viele solcher Beschwerden bei den Behörden eingegangen waren. Ebenso wenig vermochte sie zu erklären, wie ein Migrant nach seiner Zwangsrückführung nach Bosnien-Herzegowina in der Lage sein soll, eine Beschwerde bei den kroatischen Behörden einzureichen.

Innerhalb des Schengen-Raums, dem 22 EU-Mitgliedstaaten und 4 Nicht-EU-Staaten angehören, sind Grenz- und Ausweiskontrollen faktisch abgeschafft. Um dem Abkommen beizutreten, muss ein Staat bestimmte, im EU-Recht festgelegte Kriterien erfüllen. Dazu gehört die Achtung des Rechts auf Asyl. Gemäß Artikel 4 des Schengener Grenzkodex müssen Mitgliedstaaten in Einklang mit EU-Recht handeln und „Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu internationalem Schutz, insbesondere des Grundsatzes der Nichtzurückweisung [auch non-refoulement, Verbot von Rückführungen in Staaten, in denen Folter, eine grausame, unmenschliche oder herabwürdigende Behandlung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen], sowie der Grundrechte“ einhalten. Die Zurückweisungen verstoßen gegen Artikel 4, da sie in der Praxis die Inanspruchnahme des kroatischen Asylsystems verhindern.

Bevor der Europäische Rat den Bericht der Kommission dazu nutzt, um Kroatiens vollständigen Zugang zum Schengen-Raum zu billigen, sollte er einfordern, dass die Einhaltung des Schengener Grenzkodex durch Kroatien erneut überprüft wird. Der Rat sollte Kroatien auffordern, konkrete Fortschritte bei der Einrichtung eines unabhängigen und wirksamen Kontrollregimes vorzuweisen und Beweise dafür zu liefern, dass die Push-Backs von Migranten und Asylsuchenden und die Anschuldigungen, wonach Grenzbeamte Gewalt gegen Migranten anwenden, gründlich untersucht werden. Die Europäische Kommission sollte angesichts der Verletzung von EU-Bestimmungen durch Kroatien Durchsetzungsmaßnahmen einleiten.

„Sollte die EU Kroatien in den Schengen-Raum aufnehmen, während Asylsuchende weiterhin brutal zurückgewiesen werden, gibt sie grünes Licht für weiteren Missbrauch“,  so Gall. „Die Europäische Kommission sollte sich nicht mit Kroatiens leeren Versprechungen begnügen. Sie muss dafür sorgen, dass die Schengen-Kriterien tatsächlich eingehalten werden. Momentan ist das sicherlich nicht der Fall.“

Kategorien: Menschenrechte

EU/Italien/Libyen: Streit um Rettungsmissionen gefährdet Leben

Mi, 27.05.2020 - 08:40
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Mitarbeiter von SOS MEDITERRANEE retten Migranten von einem überfüllten Schlauchboot im Mittelmeer, 9. Juni 2018.

© 2018 Kenny Karpov/SOS MEDITERRANEE

(Milan) – Dass die Europäische Union nichtstaatliche Rettungsmissionen behindert und die Verantwortung an die libysche Küstenwache übergibt, ist ein Rezept für noch mehr Tote im Mittelmeer. Zudem sitzen dadurch die in Libyen gestrandeten Migranten in einem Teufelkreis des Missbrauchs fest, so Human Rights Watch.

„Dass die EU Rettungsmissionen blockiert und keine Klarheit schafft, in welche Häfen gerettete Menschen gebracht werden können, führt zu mehr Todesfällen auf Hoher See und größerem Leid in Libyen. Diese Politik wird durch das harte und herzlose Vorgehen Italiens befördert“, so Judith Sunderland, stellvertretende Leiterin der Abteilung Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Statt Nichtregierungsorganisationen, Handels- und sogar Militärschiffe zu entmutigen, Leben zu retten, sollen die EU-Mitgliedstaaten und -Institutionen gewährleisten, dass gerettete Menschen sichere Häfen erreichen, wo ihre Schutz sichergestellt ist.“

Bei einem Libyen-Besuch Anfang Juli befragte Human Rights Watch Angehörige der libyschen Küstenwache, Dutzende inhaftierte Geflüchtete und Migranten in vier staatlichen Internierungseinrichtungen in Tripoli, Zuwara und Misrata sowie Mitarbeiter internationaler Organisationen. Die inhaftierten Asylsuchenden und Migranten warfen dem Wachpersonal und Schleppern schwere Misshandlungen vor. Einige berichteten von aggressivem Verhalten der libyschen Küstenwache bei Rettungsmissionen auf dem Mittelmeer. Insgesamt bestätigen die Befunde des Besuchs, dass die Küstenwache nicht in der Lage ist, sichere und wirksame Such- und Rettungsmissionen durchzuführen.

Seit seinem Amtsantritt Anfang Juni führt Italiens stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Matteo Salvini eine Kampagne gegen nichtstaatliche Organisationen der Seenotrettung durch, die im Mittelmeer aktiv sind. Er verweigerte Schiffen, Hunderte aus dem Mittelmeer gerettete Menschen in Italien an Land zu bringen oder verzögerte deren Einlaufen massiv. Dies betraf auch Militär- und Handelsschiffe. Am 23. Juli gab die italienische Regierung bekannt, dass Militärschiffe, die sich an EUNAVFOR MED, der Anti-Schlepper-Operation der EU, beteiligen, fünf Wochen lang nicht in Italien anlegen dürfen, während ihr Einsatzplan neu verhandelt wird.

In den vergangene Wochen patrouillierte nur die spanische Gruppe Proactiva internationale Gewässer vor der libyschen Küste. Alle anderen Seenotrettungsorganisationen sitzen entweder nach juristischen Verfügungen in italienischen oder maltesischen Häfen fest oder planen neue Arbeitsabläufe, weil große Unsicherheit darüber herrscht, wie zukünftige Einsätze koordiniert und ob und in welchen Häfen Rettungsschiffe anlegen können. Obwohl der Bedarf an Seenotrettungseinsätzen immer größer wird, dürften Handelsschiffen davor zurückschrecken, Menschen in Not zu retten, da für sie die Gefahr besteht, dass ihre Schiffe beschlagnahmt werden, ihnen selbst strafrechtliche Verfolgung droht oder sie finanzielle Verluste erleiden, weil ihre Landung stark verzögert wird.

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Rettungsboot der libyschen Küstenwache in Sebratha, 65km westlich der Hauptstadt Tripolis, Juli 2018.

 

© 2018 Human Rights Watch

Die Zahl der Todesfälle im zentralen Mittelmeer – zwischen Libyen/Tunesien und Italien/Malta – ist explodiert, obwohl die Abfahrten aus Libyen deutlich zurückgegangen sind. Allein im Juni sind schätzungsweise 600 Menschen gestorben oder gelten als vermisst, womit seit dem 1. Januar mehr als 1.100 Todesfälle zu beklagen sind. Angaben des UNHCR zufolge, der Flüchtlingsagentur der Vereinten Nationen, ist im Juni eine von sieben Personen, die versucht hat, nach Europa überzusetzen, ums Leben gekommen. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres war es eine von 19 Personen und in den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 eine von 38 Personen.

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Josefa aus Kamerun kurz nach ihrer Rettung von einem zerstörten Schlauchboot durch die spanische Gruppe Proactiva im Mittelmeer, 17. Juli 2018. Die Organisation barg auch die Leichen einer Frau und eines Kindes.

© 2018 Proactiva

Am 21. Juli lief Proactiva mit zwei Leichen – einer Frau und einem Kleinkind – und einer Überlebenden in den Hafen von Palma de Mallorca in Spanien ein. Die Mitarbeiter der Organisation hatten die Toten und die Überlebende auf einem zerstörten Schlauchboot 80 Seemeilen von der libyschen Küste entfernt entdeckt. Proactiva wirft der libyschen Küstenwache vor, die drei Personen zum Sterben zurückgelassen zu haben, nachdem sie die anderen Passagiere an Bord genommen und nach Libyen zurückgebracht hatte. Die libyschen Behörden weisen die Vorwürfe zurück.

Dass die EU-Mitgliedstaaten keine angemessenen Such- und Rettungskapazitäten im zentralen Mittelmeerraum gewährleisten, widerspricht dem Geist des internationalen Seerechts. Dies könnte sie unter bestimmten Umständen verantwortlich machen für vermeidbare Todesfälle und direkte Verletzungen des Refoulement-Verbots, durch das Personen nicht an Orte zurückgeschickt werden dürfen, an denen ihnen Verfolgung, Folter und Misshandlung drohen.

Einheiten der libyschen Küstenwache dazu zu befähigen, Menschen auf Hoher See abzufangen, könnte als Beihilfe zu oder Unterstützung von schweren Menschenrechtsverletzungen gewertet werden. Denn es ist bekannt, dass die Küstenwache diese Menschen in Einrichtungen in Libyen zurückbringt, in denen sie willkürlich inhaftiert und grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind – diese Haftbedingungen sind gut dokumentiert. Ebenso verletzt es das internationale Flüchtlingsrecht, wenn schutzsuchende Migranten abgefangen und zwangsweise nach Libyen verbracht werden. Libyen hat die Flüchtlingskonvention aus dem Jahr 1951 nicht unterzeichnet und verfügt über kein Asylrecht oder Asylverfahren. Zurückgedrängte Migranten haben deshalb keinen wirksamen Rechtsbehelf, um ihre Schutzansprüche durchzusetzen.

Bedauerlicherweise hat die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO), eine UN-Organisation, im Juni anerkannt, dass Libyen eine große Such- und Rettungszone eingerichtet hat. Obwohl die libysche Küstenwache nur über begrenzte Kapazitäten verfügt und bekannt ist, welches Schicksal diejenigen erwartet, die in das Land zurückgebracht werden, konnte Italien die ausdrückliche Unterstützung von EU-Staatsoberhäuptern für seine mindestens seit Mai 2017 erprobte Praxis gewinnen, die Verantwortung auch in internationalen Gewässern an die libysche Küstenwache zu übertragen.

Die Zahl der in Libyen inhaftierten Menschen ist deutlich gestiegen, nachdem die libysche Küstenwache begonnen hat, vermehrt Boote abzufangen. Brigadegeneral Mohamed Bishr, Leiter des libyschen Direktorats für illegale Migration, sagte am 12. Juli gegenüber Human Rights Watch, dass sich 8.672 Personen in staatlichen Hafteinrichtungen befänden, im Mai waren es noch 5.200. Die Internationale Organisation für Migration schätzt, dass 9.300 Menschen in staatlichen Hafteinrichtungen in Libyen festgehalten werden. Zudem gibt es keinerlei Zahlen darüber, wie viele Personen in informellen Lagern festsitzen, die von bewaffneten Gruppen oder Schleppern und Menschenhändlern betrieben werden.

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Eine Frau auf einer Matratze am Boden des Tajoura Haftzentrums, Tripolis, 8. Juli 2018.

Die Mitgliedstaaten und Institutionen der EU sollen sich einstimmig gegen Salvinis Forderung wenden, die „Regeln zu ändern“, wodurch Libyen zu einem sicheren Ort für Flüchtlinge und Migranten erklärt würde. Angesichts dessen, wie Migranten derzeit in Libyen behandelt werden, würde eine solche Entscheidung die Realität leugnen. Der UNHCR soll seinen Aufruf an alle Staaten aus dem Jahr 2015 erneuern, „Zivilisten (libyschen Staatsbürgern, Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Libyen und Angehörigen von Drittstaaten), die aus Libyen fliehen, Zugang zu ihrem Territorium zu gewähren“.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen unverzüglich aktiv werden, um Menschenleben auf Hoher See zu schützen und zu gewährleisten, dass Schiffe mit geretteten Personen zuverlässig in sichere Häfen einlaufen können. Sie sollen die Rettungsmissionen nichtstaatlicher Gruppen unterstützen, statt sie zu sabotieren, und sicherstellen, dass eine angemessene Zahl an Schiffen im Mittelmeer präsent ist, die dafür ausgerüstet und dazu in der Lage sind, Booten in Seenot zu helfen.

Solange die libyschen Behörden nicht ihre Praxis beenden, Migranten willkürlich zu inhaftieren, die Bedingungen und die Behandlung in Haft nicht nachhaltig und bedeutend verbessern und nicht über ausreichend eigene Kapazitäten verfügen, um ihrer Verantwortung dafür gerecht zu werden, Boote in Seenot zu suchen und zu retten, sollen die EU-Mitgliedstaaten diese Aufgabe in den internationalen Gewässern vor der libyschen Küste wieder übernehmen. Das gilt auch für den Bereich, den Libyen zu seiner Such- und Rettungszone erklärt hat.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen dringend ein regionales Übereinkommen über das Anlegen von Schiffen, die gerettete Menschen an Bord haben, schließen, das Garantien gegen die automatische Inhaftierung der Geretteten enthält. Zudem soll es gewährleisten, dass Menschen in sichere Häfen gebracht und rasch in andere EU-Staaten verbracht werden können, die die Verantwortung für das weitere rechtliche Verfahren übernehmen. So ein Übereinkommen ist unerlässlich, um die Rettungsoperationen sowohl von nichtstaatlichen Organisationen als auch von Handelsschiffen im Mittelmeer dauerhaft abzusichern und wiederholte Auseinandersetzungen darüber, wo die Schiffe anlegen dürfen, zu vermeiden. Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission sollen Druck auf Italien und Malta ausüben, die vom zentralen Such- und Rettungsgebiet aus am schnellsten zu erreichen sind, Rettungsschiffen unverzüglich das Einlaufen zu erlauben.

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Migranten in einem Boot der libyschen Küstenwache im Mittelmeer vor der Küste Libyens, 15. Januar 2018.

© 2018 Hani Amara/Reuters

Auch unabhängig von Notfällen soll nur dann erwogen werden, gerettete Personen in ein Nicht-EU-Land zu bringen, wenn spezifische Schlüsselbedingungen erfüllt sind. Diese umfassen mindestens Verfahrensgarantien gegen willkürliche Inhaftierung und Refoulement, Zugang zu fairen und effizienten Asylverfahren sowie faire Abschiebeverfahren für diejenigen, die keinen Bleibeanspruch haben. Kein Staat außerhalb der EU hat bislang Interesse an irgendeinem Übereinkommen über das Anlegen von Schiffen gezeigt, die gerettete Menschen an Bord haben.

Die libyschen Behörden sollen klare und einheitliche Verfahren entwicklen, um die Rettungen durch Handelsschiffe, nichtstaatliche und andere Schiffe in ihren Hoheitsgewässern zu koordinieren oder in dem Gebiet, das sie als ihre Such- und Rettungszone in internationalen Gewässern betrachten. Die libysche Küstenwache kann und soll eine wichtige Rolle dabei spielen, rasche Hilfe für in Seenot geratene Boote zu leisten und das sichere Einlaufen in Häfen außerhalb von Libyen zu arrangieren.

„Der italienische Innenminister hat Recht, dass die Ausbildung und Ausrüstung der libyschen Küstenwache scheinheilig ist, wenn gleichzeitig Libyen nicht als sicherer Hafen angesehen wird“, so Sunderland. „Aber Wunschdenken wird Libyen in absehbarer Zeit nicht zu einem sicheren Ort machen, in den gerettete Flüchtlinge und Migranten gebracht werden können.“

 

Kategorien: Menschenrechte

EU: Gipfel soll Migration angemessen anpacken

Mi, 27.05.2020 - 08:40

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Ein Mädchen bei einer Demonstration von Flüchtlingen und Migranten für eine Öffnung der Grenzen in einem provisorischen Lager an der griechisch-mazedonischen Grenzen in der Nähe von Idomeni, 23. März 2016.

© 2016 ANDREJ ISAKOVIC/AFP/Getty Images (Brüssel) – Die Regierungen und Institutionen der Europäischen Union haben noch immer keine wirksame und auf Rechten basierende politische Antwort auf die Migration entwickelt. Dies verursacht Leid und schürt ein Gefühl der politischen Krise, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Staats- und Regierungschefs der EU treffen sich am 28. und 29. Juni 2018 in Brüssel, um über die Migrations- und Asylpolitik zu diskutieren.

Der Bericht „Toward an Effective and Principled EU Migration Policy: Recommendations for Reform“ enthält konkrete Empfehlungen, um die weltweite Führungsrolle der EU beim Flüchtlingsschutz zu sichern, das Recht auf Asyl zu wahren und die Verantwortung unter den EU-Mitgliedstaaten gerechter aufzuteilen. Die politischen Empfehlungen von Human Rights Watch zielen darauf ab, die Rechte aller Migranten zu schützen und gleichzeitig den EU-Regierungen die Kontrolle ihrer Grenzen zu ermöglichen.

„Die EU-Regierungen können sich offensichtlich nur auf das Outsourcing von Verantwortung und das Insourcing von Elend einigen“, so Judith Sunderland, stellvertretende Direktorin der Europa- und Zentralasien-Abteilung von Human Rights Watch. „Die Staatschefs sollen den Gipfel nutzen, um eine auf Rechten basierende Migrationspolitik zu unterstützen, die humaner und effizienter als das bisherige Vorgehen ist.“

Human Rights Watch legt eine Strategie vor für eine grundlegende Neuausrichtung der Migrationspolitik in einer Zeit, in der die EU die Verantwortung von ihren Grenzen fernhält. Die EU macht es immer schwieriger, in Europa Asyl zu suchen, schafft ein feindseliges Umfeld für Migranten und Asylbewerber und bedroht die Integrität des internationalen Flüchtlingssystems. Ein wirksamer und prinzipienorientierter Ansatz zur Migrationsfrage soll die Menschenrechte und das Asylrecht achten. 

Die jüngste Weigerung der italienischen Regierung, ein nichtstaatliches Rettungsschiff anlegen zu lassen, spiegelt den neuen harten Ansatz und die Bereitschaft des Landes wider, seine internationalen Verpflichtungen zu missachten. Das Vorgehen zeigt aber auch den Zusammenbruch der regionalen Zusammenarbeit und Solidarität.

Zudem wir deutlich, wie wichtig verlässliche und gerechte Systeme zur Aufteilung der Verantwortung sind, nicht nur für die Rettung auf See und die Landung in einem Hafen, sondern auch für den rechtlichen Umgang mit ankommenden Migranten und Asylbewerbern.

Doch die Verhandlungen zur Reform des Dublin-Systems, das die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Asylanträgen regelt, sind ins Stocken geraten. Viele Vorschläge dürften den derzeitigen Druck auf eben jene EU-Länder erhöhen, die bei der Flüchtlingskrise ohnehin an vorderster Front stehen, anstatt die Verantwortung gerechter aufzuteilen.  Related Content

Zahlreiche EU-Staaten haben bereits in ihren Ländern rechtliche oder politische Änderungen beschlossen bzw. vorgeschlagen, die das Recht von Asylbewerbern und Flüchtlingen auf Berufung im Asylverfahren und Familienzusammenführung sowie die Unterstützung einschränken. Gleichzeitig versuchen die EU-Länder verstärkt, Einreisen zu verhindern und Asylsuchende abzuschrecken, wobei schwerwiegende Auswirkungen auf die Menschenrechte weitestgehend außer Acht gelassen wurden.

Das Abkommen zwischen der EU und der Türkei aus dem Jahr 2016 hat zu einer Politik geführt, bei der Tausende von Asylbewerbern unter unzumutbaren Bedingungen auf den griechischen Inseln untergebracht wurden, ohne nennenswerte Verbesserungen beim Schutz der Flüchtlinge in der Türkei oder Umsiedlungen in EU-Länder. Die Zusammenarbeit mit den libyschen Behörden, insbesondere mit den libyschen Küstenwachen, könnte einen Kreislauf der Gewalt und der Inhaftierung fördern. Jedoch wird gleichzeitig auch versucht, gefährdete Flüchtlinge nach Niger zu evakuieren, damit sie an einen anderen Ort umgesiedelt oder - wenn sie keinen Schutz benötigen - in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden,.

Die Staats- und Regierungschefs der EU sollen sich bei dem Gipfeltreffen auf Strategien konzentrieren, durch die verhindert wird, dass sich Migranten auf gefährliche Fluchtrouten begeben. Doch zugleich muss das Recht der Migranten respektiert werden, jedes Land verlassen zu können. Zudem sollen sie die vielfältigen Auslöser für Migration, einschließlich Gewalt und Verfolgung, anerkennen.

Die Rettung von Leben auf See und an Land sollen Priorität haben. Die EU soll sichere und geordnete Kanäle wie die Umsiedlung von Flüchtlingen und legalen Zugang zu Beschäftigung und Studium ausbauen. Auch soll die sichere Rückkehr irregulärer Migranten sichergestellt werden, jedoch ohne den Menschenrechtsschutz in Frage zu stellen. Die Regierungen der EU sollen diplomatisches und wirtschaftliches Kapital so investieren, dass  Menschenrechtsverletzungen bekämpft werden, die Migration fördern, und sie sollen den Schutz in den Herkunftsregionen verbessern. Diese Verbesserungen in den Herkunftsländern sollen auf Lösungen beruhen, die die Menschenrechte fördern, die Flüchtlinge schützen und eine effektive Entwicklung fördern.

Um die EU als Schutzraum für Bedürftige aufrechtzuerhalten, bedarf es einer vorausschauenden Reform des Dublin-Systems, durch die Verantwortung gerechter aufgeteilt wird und die den Asylbewerbern Anreize bietet, sich an die Vorgaben des Systems zu halten. Ebenso bedarf es effizienter und fairer Asylverfahren in allen EU-Ländern. Die Anwendung nationaler Vorschriften zur Ablehnung von Asylbewerbern soll begrenzt sein und strengen Schutzmaßnahmen unterliegen, um potentiell unsichere Rückführungen zu verhindern. 

Da die EU-Länder darauf hinarbeiten, abgelehnte Asylbewerber und Migranten, die nicht bleiben dürfen, verstärkt zurückzuführen, sollen sie sicherstellen, dass ihre Verfahren fair sind, wobei strenge Menschenrechtsbestimmungen in Rückübernahmeabkommen enthalten sein müssen und jede Inhaftierung bis zur Abschiebung auf die kürzeste erforderliche Zeit beschränkt bleiben muss. Kinder sollen grundsätzlich nicht inhaftiert werden. Die EU soll den Herkunftsländern eher mit Anreizen als mit Drohungen begegnen, wenn es um die Zusammenarbeit bei der Rückführung ihrer eigenen Staatsangehörigen geht. So sollen etwa mehr Visa für Studenten und Arbeiter aller Qualifikationsstufen angeboten werden. 

„Die gespaltene politische Debatte in Europa darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein prinzipienorientierter Ansatz sowohl die Menschenrechte wahren als auch die Migration steuern könnte“, sagte Sunderland. „Die Staats- und Regierungschefs der EU sollen wahre Führungsstärke zeigen und für ihre gemeinsamen Werte und Verpflichtungen eintreten.“.

Kategorien: Menschenrechte

VIDEO: Aquarius - Ein Rettungsschiff, Das im Mittelmeer Leben Rettet

Mi, 27.05.2020 - 08:40

Seit 2014 haben Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine tödliche Lücke in der Seenotrettung geschlossen und patrouillieren in internationalen Gewässern in Nähe der 12-Seemeilen-Linie, die die libyschen Hoheitsgewässer markiert - es ist genau das Gebiet, in dem überfüllte, seeuntaugliche Boote am wahrscheinlichsten in Seenot geraten.

Nachdem 2015 immer mehr Menschen über das Mittelmeer kamen, wurden von den europäischen Regierungen Maßnahmen beschlossen, durch die Menschen unter dem Deckmantel der Rettung von Menschenleben in katastrophalen Bedingungen festgehalten werden. Im Oktober 2016 begannen europäische Einheiten, Truppen der libyschen Küstenwache, die von der Regierung der nationalen Einheit (GNA) kontrolliert werden, zu trainieren. Diese Regierung gehört zu einer der beiden miteinander konkurrierenden Allianzen, die Regierungsansprüche in Libyen geltend machen. Im Februar verstärkte Italien, mit Unterstützung der EU, die Bemühungen, libysche Einsatzkräfte so auszustatten und auszubilden, dass sie Boote abfangen und Menschen nach Libyen zurückführen können. Zugleich schränkten sie auch die Arbeit von NGOs ein, die lebenswichtige Such- und Rettungseinsätze durchführten.

Kategorien: Menschenrechte

Leben retten auf See

Mi, 27.05.2020 - 08:40
Kategorien: Menschenrechte

Thailand: Weiter Zwangsarbeit und Menschenhandel in Fischereiflotten

Mi, 27.05.2020 - 08:40
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(Brüssel) –  In Thailands Fischereiflotten sind Zwangsarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen nach wie vor weitverbreitet, obwohl die Regierung sich zu umfassenden Reformen verpflichtet hat, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Er wird zusammen mit einem 15-minütigen Kurzfilm am 23. Januar im Europäischen Parlament vorgestellt.

The 134-seitige Bericht „Hidden Chains: Forced Labor and Rights Abuses in Thailand’s Fishing Industry“ dokumentiert, wie Fischer, die aus südostasiatischen Nachbarländern nach Thailand einwandern, als Arbeitskräfte an Fischereiflotten verkauft werden. Sie dürfen den Arbeitsplatz nicht wechseln, erhalten ihr Gehalt nicht pünktlich und werden unterhalb des Mindestlohns bezahlt. Thailändisches Arbeitsrecht gewährt den Arbeitsmigranten keinen Schutz und erlaubt ihnen nicht, sich gewerkschaftlich zu organisieren.

Wegen seiner illegalen, undokumentierten und unregulierten Fischereipraktiken (sog. IUU-Fischerei) hat Thailand bereits eine „gelbe Karte“ von der EU erhalten, verbunden mit der Warnung, die Union könne ein Einfuhrverbot für thailändischen Fisch und Meeresfrüchte verhängen. Die USA haben Thailand in ihrem jüngsten Bericht über Menschenhandel (Trafficking in Persons Report – TIP-Report) auf Stufe zwei ihrer Beobachtungsliste gesetzt. Dennoch stellte Human Rights Watch bei der Umsetzung der neuen Fischereibestimmungen der Regierung weitverbreitete Mängel sowie Widerstand von Seiten der Fischereiindustrie fest.

„Die Konsumenten in Europa, den USA und Japan sollten darauf vertrauen können, dass Meerestiere aus Thailand nicht mithilfe von Menschenhandel und Zwangsarbeit auf ihren Teller kommen“, so Brad Adams, Direktor der Asien-Abteilung von Human Rights Watch. „Doch obwohl die thailändische Regierung öffentlichkeitswirksam versprochen hat, in der Fischereiindustrie aufzuräumen, sind die Missstände noch immer allgegenwärtig.“

Human Rights Watch befragte 248 aktive und ehemalige Fischer, die überwiegend aus Burma und Kambodscha stammten, sowie Beamte der thailändischen Regierung, Bootseigner, Kapitäne, Bürgerrechtler, Vertreter der Fischereiverbände und Mitarbeiter der Vereinten Nationen. Unter den Befragten befanden sich 95 ehemalige Fischer, die undokumentierte Fälle von Menschenhandel überlebt hatten; die übrigen 153 Fischer waren, bis auf wenige Ausnahmen, weiterhin in ihrem Beruf tätig. Die Recherchen wurden im Zeitraum 2015 bis 2017 in allen wichtigen Fischereihäfen Thailands durchgeführt.

Nach Medienberichten über Menschenhandel und Missbrauch auf thailändischen Fischerbooten in den Jahren 2014 und 2015 verwarnte die EU Thailand im Rahmen ihres Programms gegen IUU-Fischerei mit einer „gelben Karte“. Sie forderte die thailändischen Fischereiflotten auf, den Missbrauch gegen undokumentierte Migranten zu unterbinden und gegen den Menschenhandel im Fischereisektor vorzugehen. Sie appellierte zudem an die thailändische Regierung, Reformschritte einzuleiten, um den Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen. Das TIP-Programm der USA übte zusätzlichen Druck aus, indem es Thailand auf Stufe zwei seiner Beobachtungsliste setzte.

Januar 23, 2018 Report Hidden Chains

Rights Abuses and Forced Labor in Thailand’s Fishing Industry

Die thailändische Regierung reagierte, indem sie veraltete Fischereigesetze abschaffte und eine neue Verfügung zur Regulierung des Fischereisektors verabschiedete. Sie erweiterte den Gültigkeitsbereich wichtiger arbeitsrechtlicher Bestimmungen über Löhne und Arbeitsbedingungen auf Fischereifahrzeuge. Zudem schrieb sie Vertragsbestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) durch die Ministerialverordnung zum Arbeitsschutz in der Meeresfischerei im Jahr 2014 gesetzlich fest. Migranten, die als Fischer arbeiten, wurden verpflichtet, amtliche Dokumente bei sich zu führen. Durch Besatzungslisten, die erfassen, wer beim Ab- und Anlegen der Schiffe an Bord ist, sollten einige der schwersten Verstöße verhindert werden, etwa Tötungen von Besatzungsmitgliedern durch Kapitäne. Die Regierung richtete zudem ein Hafenkontrollsystem ein (port-in port-out, kurz PIPO), das Bootsführer verpflichtet, sich beim Aus- und Einlaufen zur Inspektion zu melden, und sie schuf ein Verfahren zur Kontrolle von Fischereifahrzeugen auf See.

Die Einführung von Überwachungssystemen für Seefahrzeuge und die zeitliche Beschränkung der Ausfahrten auf 30 Tage führten tatsächlich zu erheblichen Verbesserungen für die Fischer. Die Recherchen von Human Rights Watch ergaben jedoch, dass bei den Maßnahmen gegen Zwangsarbeit und bei anderen wichtigen Bestimmungen zum Arbeits- und Menschenrechtsschutz weniger die konkreten Ergebnisse im Mittelpunkt stehen als vielmehr die formale Einhaltung. So prüfen die Beamten im Rahmen des PIPO-Systems zwar Dokumente und sprechen mit Schiffskapitänen und Bootseignern, doch sie befragen nur selten Migranten, die als Fischer auf den Schiffen arbeiten.

Obwohl das Arbeitsministerium und seine Abteilungen erhebliche Mittel aufwenden, gibt es keine wirksame, systematische Kontrolle der Fischer an Bord thailändischer Schiffe. Aus dem Bericht der Regierung über Menschenhandel aus dem Jahr 2015 geht hervor, dass bei den 474.334 Kontrollen von Angestellten im Fischereisektor kein einziger Fall von Zwangsarbeit aufgedeckt wurde. In der jüngeren Vergangenheit wurde bei über 50.000 Fischereikontrollen kein einziger Verstoß gegen die Gesetze über Arbeitsbedingungen und -zeiten, die Behandlung von Besatzungsmitgliedern an Bord oder gegen andere Aspekte des Arbeitsschutzgesetzes von 1998, der Ministerialen Bestimmung von 2014 sowie dazugehöriger Regularien festgestellt. Dies ist nicht plausibel zu erklären.

Die Bestimmungen, wonach Fischer eigene Ausweisdokumente mitführen, schriftliche Arbeitsverträge unterschreiben und monatliche Lohnzahlungen erhalten müssen, werden durch die Praktiken der Arbeitgeber unterlaufen. Diese halten Fischer in Schuldknechtschaft und verhindern, dass sie den Arbeitgeber wechseln. Da das thailändische Arbeitsrecht keinen eigenständigen Straftatbestand der Zwangsarbeit enthält, bestehen erhebliche Defizite im Hinblick auf Gesetzesvollzug und Abschreckung.

„Die Regeln und Programme zur Bekämpfung der Zwangsarbeit im Fischereisektor sind angesichts des mangelnden Engagements der thailändischen Regierung zum Scheitern verurteilt“, so Adams. „Die internationalen Produzenten, Käufer und Händler von Fisch und Meeresfrüchten aus Thailand können entscheidend dazu beitragen, dass Zwangsarbeit und anderen Menschenrechtsverletzungen ein Ende gesetzt wird.“

Nach den Erkenntnissen von Human Rights Watch hat sich die Situation in den vergangenen Jahren in vielerlei Hinsicht verschlechtert. So führte die Regierung 2014 das Meldesystem der „Pink Card“ ein, um die Zahl der undokumentierten Migranten zu reduzieren, die in Thailand arbeiten. Dadurch wurde der legale Rechtsstatus der Fischer an bestimmte Aufenthaltsorte und Arbeitgeber geknüpft und für einen Arbeitsplatzwechsel die Erlaubnis des Arbeitgebers erforderlich. So schuf man ein Umfeld, das Menschenrechtsverletzungen begünstigt. Das „Pink Card“-Modell und andere Praktiken, infolge derer den Wanderarbeitern die vorgeschriebenen Arbeitsverträge bzw. Informationen dazu vorenthalten werden, sind zu Instrumenten geworden, mit denen skrupellose Schiffseigner und Kapitäne die Anwendung von Zwang und Täuschung hinter formaler Gesetzestreue verbergen können. Auf diese Weise bleiben regelmäßige Menschenrechtsverletzungen ungeahndet, während selbstzufriedene Staatsbeamte sich damit begnügen, den Papieren zu vertrauen, welche die Fischereibetriebe als Beleg ihrer Regeltreue einreichen.

Das thailändische Arbeitsrecht erschwert Arbeitsmigranten die Wahrnehmung ihrer Rechte. Die Angst vieler Fischer vor Vergeltung und Missbrauch durch Kapitäne und Schiffseigner ist hier sicherlich ein gewichtiger Faktor. Thailand schränkt jedoch auch das Recht der Wanderarbeiter ein, sich gewerkschaftlich zu organisieren und kollektiv zu handeln. Nach dem Gesetz über Arbeitsverhältnisse von 1975 ist es Personen, die nicht im Besitz der thailändischen Staatsangehörigkeit sind, verboten, eine Gewerkschaft zu gründen oder als Gewerkschaftsführer aufzutreten.

Die Empfehlungen von Human Rights Watch an die thailändische Regierung, die EU und die USA finden Sie hier.

„Niemand sollte sich von Regeln blenden lassen, die auf dem Papier gut aussehen, aber nicht adäquat durchgesetzt werden“, so Adams. „Die EU und die USA sollten ihren Druck auf Thailand dringend erhöhen, um Rechte, Gesundheit und Sicherheit der Fischer zu schützen.“

Kategorien: Menschenrechte

EU: Menschenrechte nur als Option

Mi, 27.05.2020 - 08:40

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„Rettungskräfte der SOS MEDITERRANEE helfen einer Frau aus Somalia aus einem Schlauchboot, um an Bord der Aquarius zu kommen. 11. Oktober 2017.“

© 2017 ANTHONY JEAN/SOS MEDITERRANEE (Brüssel) – Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben die Menschenrechte im Jahr 2017 zu oft bereitwillig beiseitegeschoben. Zugleich gab es aber auch Ansätze eines prinzipientreueren Vorgehens, so Human Rights Watch im heute veröffentlichten World Report 2018.

Im Rückblick auf ein Jahr, das von der Sorge geprägt war, dass populistische, extremistische Parteien immer einflussreicher werden, untersucht der World Report die Entwicklungen in zehn EU-Mitgliedstaaten und der EU insgesamt in den Bereichen Migration und Asyl, Diskriminierung und Intoleranz, Terrorismus und Terrorismusbekämpfung und EU-Außenpolitik.

„Im Jahr 2017 wurde deutlich, dass populistischen Extremisten und ihren Ideen nicht die Stirn geboten werden kann, indem die Menschenrechte in der Europäischen Union als optionales ‚Extra‘ behandelt werden“, so Benjamin Ward, stellvertretender Leiter der Abteilung Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Die Regierungen und Institutionen der EU stimmten jedoch zugleich immer mehr darüber ein, dass sie gegen Polens Angriffe auf die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit vorgehen müssen. Dies zeigt, dass ein Ansatz, der auf den Grundwerten der EU beruht, fruchtbar sein kann.“

„In dem 643-seitigen World Report, der in diesem Jahr zum 28. Mal erscheint, fasst Human Rights Watch die wichtigsten Entwicklungen beim Menschenrechtsschutz in mehr als 90 Ländern weltweit zusammen. In seiner Einleitung schreibt Executive Director Kenneth Roth, dass Politiker, die sich für die Menschenrechte einsetzten, gezeigt haben, dass autoritäre Populisten in die Schranken gewiesen werden können. War dies verbunden mit einer mobilisierten Öffentlichkeit und wirksamem Handeln multilateraler Akteure, bewies dieser Einsatz, dass der Aufstieg rechtsextremer Regierungen nicht unausweichlich ist.“

Die EU und ihre Mitgliedstaaten versuchten immer stärker, Asylsuchende und irreguläre Migranten von der Einreise abzuhalten und die Verantwortung für die Migrationskontrolle auf Länder außerhalb der EU abzuschieben, unter anderem auf Libyen. Diese Maßnahmen führten zu vielfältigen Menschenrechtsverletzungen.

Obwohl extremistische Parteien bei einigen Wahlen in europäischen Ländern weniger erfolgreich waren als prognostiziert, beeinflussten Populisten die europäische Politik stark. In Deutschland zog die AfD in den Bundestag ein.

Bei schrecklichen Terroranschlägen in Belgien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Schweden und Spanien, zu denen sich überwiegend der Islamische Staat (auch bekannt als ISIS) bekannte, starben insgesamt mehr als 60 Menschen, Hunderte wurden verletzt. Einige Sicherheitsmaßnahmen, die im Jahresverlauf eingeführt oder verschärft wurden, schränkten die Menschenrechte ein. Dazu zählen eine neue EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung, die die Meinungsfreiheit nicht ausreichend schützt, und problematische Maßnahmen in einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Rassistische, xenophobe und islamophobe Einstellungen und Gewalt blieben überall in der EU weit verbreitet. In ganz Europa waren Muslime mit Anfeindungen und Intoleranz konfrontiert. Auch Antisemitismus und antisemitische Hassverbrechen sind weiterhin ein ernstes Problem.

Die Bereitschaft der EU, sich für die Menschenrechte im Rahmen ihrer Außenpolitik einzusetzen, wurde häufig von anderen Interessen unterminiert, darunter nationale Sicherheit, Zugang zu natürlichen Ressourcen und Migrationskontrolle. Zudem geht auch der Europäische Auswärtige Dienst mit Blick auf die Menschenrechte nicht mit gutem Beispiel voran.

Länderspezifische Entwicklungen, die der World Report hervorhebt, sind unter anderem Frankreichs Entscheidung, menschenrechtsfeindliche Notstandsregelungen in reguläre Gesetze zu übertragen; Ungarns Vorgehen gegen Menschenrechtsorganisationen und unabhängige Universitäten; der Abbau von Korrektiven und Kontrollen der Exekutive in Polen; die andauernde Krisensituation, von der Asylsuchende auf den griechischen Inseln betroffen sind; und der Umstand, dass die britische Regierung im Brexit-Prozess keinen Menschenrechtsschutz garantierte.

Kategorien: Menschenrechte

Deutschland: Bei den Menschenrechten unterscheiden sich die Parteien

Mi, 27.05.2020 - 08:40
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Wahlplakate in Berlin, Deutschland, 12. September, 2017. 

© 2017 Reuters

(Berlin) –  Beim Menschenrechtsschutz in der Außen- und Migrationspolitik gibt es große Unterschiede in den Wahlprogrammen der Parteien, die wahrscheinlich in den nächsten Bundestag einziehen.

„Die Wahlprogramme geben einen guten Eindruck für die Wähler, wie sich die neu gewählten Abgeordneten für die Menschenrechte einsetzen wollen“, so Wenzel Michalski, Leiter der Deutschland-Büros von Human Rights Watch. „Letztlich geht es aber darum, wie die Parteien die Programme nach der Wahl umsetzen, und das werden wir genau beobachten.“

Drei Parteien greifen das Thema Menschenrechte in der Außenpolitik in ihren Wahlprogrammen in gesonderten längeren Abschnitten auf: SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP.​

CDU und CSU bekennen sich in ihrem gemeinsamen Wahlprogramm dazu, Flagge für Demokratie, Freiheit, Menschenrechte und Europa zu zeigen. Zudem werde Deutschlands Rolle in der Welt geleitet von der Bindung an Werte der Menschenwürde, den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, an Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Toleranz. In dem Kapitel zur Entwicklungszusammenarbeit wird in der Überschrift darauf verwiesen, dass Menschenrechte und Entwicklungspolitik eng mit einander verschränkt sind. Allerdings wird nicht weiter ausgeführt, wie  dieses Bekenntnis umgesetzt werden soll. In der Flüchtlingspolitik bauen CDU/CSU zwar einerseits darauf, dass Menschen in Not geholfen wird. Zugleich soll Migration reduziert, abgelehnte Asylbewerber sollen konsequent und schnell abgeschoben werden, und der EU-Türkei-Deal, durch den zahllose Migranten unter unmenschlichen Bedingungen auf den griechischen Inseln festgehalten werden, wird als vorbildhaft gepriesen.

Im Bayernplan, dem gesondert veröffentlichten CSU-Wahlprogramm, fällt der Begriff „Menschenrechte“ nicht. Die CSU betont jedoch, dass deutsche Außenpolitik weiterhin in einer festen Kontinuität klarer Werteorientierung stehe. Dazu gehörten Völkerrecht, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Als besonderes Ziel deutscher Außenpoltitik wird das „Ende der Christenverfolgung“ genannt. Der Schutz anderer Glaubensrichtungen wird nicht erwähnt. In der Flüchtlingspolitik setzt sich die CSU für eine willkürlich gesetzte Obergrenze bei Migranten ein, was gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstößt. Der Familiennachzug soll begrenzt werden.

Das SPD-Wahlprogramm stellt klar, dass der Schutz und die Förderung der Menschenrechte Kernelemente sozialdemokratischer Außenpolitik seien. Frieden und Entwicklung könnten nicht ohne Menschenrechte gedacht werden. Konkret bedeute dies, dass Menschenrechtler besser geschützt werden, Frauen in allen Bestrebungen nach Frieden und Sicherheit voll einbezogen werden, LGBTI-Menschen  frei von Gewalt leben müssen und die Unternehmensverantwortung ausgebaut werden müsse. Die SPD setzt sich für die Stärkung des Völkerrechts und des Internationale Strafgerichtshofs ein: Wer Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verantworten hat, soll verfolgt und bestraft werden. Zudem fordert die SPD, dass autonome Waffen verboten, Rüstungsexporte eingedämmt werden und für alle Handels-, Investitions- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen verbindliche menschenrechtliche Standards gelten. Auch für die Migrationspolitik gilt explizit: Menschenrechte müssen geachtet und die Genfer Flüchtlingskonvention eingehalten werden. Die temporäre Aussetzung des Familiennachzugs soll beendet werden.

Auch die Linke fordert in ihrem Wahlprogramm, dass sich Deutschland an das Völkerrecht und die universellen Menschenrechte in ihrer Gesamtheit der bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte hält. Deutsche Außenpolitik soll eine globale soziale Infrastruktur schaffen, die allen Menschen auf dieser Welt den Zugang zu Bildung, Gesundheit, Arbeit und einem selbstbestimmten Leben in Würde und sozialer Sicherheit ermöglicht. Der Menschenrechtsschutz hat klare Priorität, wenn es um eine faire Weltwirtschaftsordnung, die Verantwortung von Unternehmen und das Recht auf Nahrung geht. Waffenproduktion und -export sollen gestoppt werden. Die Linke lehnt es ab, militärische Interventionen über den Schutz der Menschenrechte zu legitimieren; Menschenrechte sollen nicht gegen das Völkerrecht ausgespielt und das internationale Recht gestärkt werden. Sie erwähnt explizit, dass die Bundesregierung das Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte unterzeichnen soll, damit Einzelpersonen der Beschwerdeweg bei den Vereinten Nationen ermöglicht wird. Das Grundrecht auf Asyl sei nicht ausreichend in der Verfassung geschützt; eine Obergrenze für Flüchtlinge wird abgelehnt; der Familiennachzug dürfe nicht behindert werden.

Das Wahlprogramm zur Außenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen bietet ein eigenes Unterkapitel zu „Frieden, globale Gerechtigkeit und Menschenrechte“. Das Leitbild des außenpolitischen Engagements seien die Menschenrechte und das Völkerrecht. Konkret fordern Bündnis90/Die Grünen, Menschenrechtler besser zu schützen, Menschenrechtsreferenten an allen deutschen Botschaften einzusetzen sowie einen Rat für Frieden, Nachhaltigkeit und Menschenrechte aufzubauen, der das Regierungshandeln mit Blick auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen überprüfen soll. Die Entwicklungspolitik müsse auf den Menschenrechten basieren, Frauenrechte seien ein wichtiger Faktor der Außen- und Entwicklungspolitik, und der Schutz von LGBTI-Menschen weltweit ist eine zentrale Forderung. Rüstungsverkäufe in Konfliktgebiete und in Länder, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen stattfinden, müssten gesetzlich verboten werden. Das Prinzip der Schutzverantwortung bei schweren Menschenrechtsverbrechen wird unterstützt. Auch in den Handelsbeziehungen sollen menschenrechtliche Standards gelten, und Unternehmen seien verantworlich für die gesellschaftlichen Folgen ihren Handelns. Die Grünen stehen für die uneingeschränkte Bewahrung des individuellen Grund- und Menschenrechts auf Asyl. Eine Obergrenze wird abgelehnt. Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige soll beendet werden.

„Freiheit und Menschenrechte“ nennt die FDP ihr Kapitel zur Außenpolitik und will beides weltweit stärken. Wenn es die Beendigung massenhafter, dauernder und schwerster Menschenrechtsverletzungen erfordert, dann müsse Deutschland auch bereit sein, einen militärischen Beitrag zu leisten. Die FDP fordert, dass die Unterdrückung der Opposition und Zivilgesellschaft in Russland klar benannt und verurteilt werde; sie setzt sich für Maßnahmen gegen EU-Staaten ein, die dauerhaft Grund- und Menschenrechte verletzen, und für die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Zudem wendet sich die FDP gegen die Diskriminierung von LGBTI weltweit.  Sie will ein internationales Informationsfreiheitsabkommen vorantreiben, das die Freiheit und Unabhängigkeit des Internets weltweit auch in Zukunft sichern sowie die Überwachung und Zensur des Internets eindämmen soll. In der Flüchtlingspolitik hält die FDP das Menschenrecht auf Asyl für nicht verhandelbar; jede Form von festgelegten Obergrenzen lehnt sie ab.

Im Kapitel über Außen- und Sicherheitspolitik der AfD fällt der Begriff Menschenrechte nicht. Zwar bekennt sich die Partei zu den Werten der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts, was dies allerdings für den Menschenrechtsschutz bedeutet, wird nicht erläutert. In der Migrationspolitik fordert die AfD eine verschärfende Grundgesetzänderung, und sie will die Genfer Flüchtlingskonvention  neu verhandeln, um  sie „an die Bedrohung Europas durch Bevölkerungsexplosionen und Migrationsströme“ anzupassen.

„Die Wahlprogramme zeigen klar, wofür die Parteien bei den Menschenrechten stehen“, so Wenzel Michalski. „Jetzt liegt es am Wähler, eine Entscheidung zu treffen.“

Kategorien: Menschenrechte

Griechenland: Migrantenkinder ohne Schutz

Mi, 27.05.2020 - 08:40
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Entrance into the Moria hotspot in Lesbos, Greece, where children registered as adults are accommodated with unrelated adult single men, exposed to very poor living conditions, including overcrowding, inadequate sanitation, and frequent incidents of violence.

© 2017 Thanos Tsantas for Human Rights Watch

(Athen) – Unbegleitete Kinder werden auf der griechischen Insel Lesbos fälschlicherweise als volljährig registriert und mit erwachsenen Migranten und Asylsuchenden untergebracht. Dadurch drohen ihnen Menschenrechtsverletzungen und sie haben keinen Zugang zu der besonderen Unterstützung, die sie benötigen, so Human Rights Watch.

„Dass unbegleitete Migrantenkinder auf Lesbos fälschlicherweise als Erwachsene identifiziert werden, führt zu ernsten Problemen. So werden sie mit Erwachsenen zusammengepfercht, mit denen sie nicht verwandt sind, und sie erhalten nicht die Fürsorge, die sie brauchen“, so Eva Cossé, Griechenland-Expertin bei Human Rights Watch. „Die griechischen Behörden müssen die Verantwortung dafür übernehmen, unbegleitete Kinder richtig zu identifizieren und ihnen den Schutz und die Fürsorge zukommen zu lassen, die jedes Kind braucht.“

Juli 19, 2017 Video Video: Greece Should Protect Lone Migrant Children

Flawed and inadequate procedures leave unaccompanied migrant children on the Greek island of Lesbos housed with unrelated adults, vulnerable to abuse, and unable to access the specific care they need.

Nach griechischem Recht und Völkerrecht steht unbegleiteten Kindern besondere Fürsorge und Schutz zu. Aber die fehlerhaften Verfahren auf der Insel, bei denen das Alter festgestellt wird, führen in der Praxis dazu, dass Kinder bei der Registrierung für Erwachsene gehalten werden. Und dies findet statt, obwohl die griechischen Behörden gegenüber Human Rights Watch versicherten, dass sie ein gründliches, interdisziplinäres Verfahren anwenden. Zudem behaupteten manche Kinder, schon volljährig zu sein, weil sie glauben, dann nicht inhaftiert zu werden, oder weil Erwachsene ihnen diesen schlechten Ratschlag geben. Wenn sie erkennen, dass sie einen Fehler gemacht haben, versuchen viele, die Behörden davon zu überzeugen, ihren Status zu korrigieren. Währenddessen vergehen oft Monate und die Kinder werden meist weiter als Erwachsene behandelt oder werden tatsächlich volljährig, was auch als „aging out“ bezeichnet wird.

Darüber hinaus verzeichnen Beamte, die neu ankommende Migranten registrieren, manchmal willkürlich ein höheres Alter als die Kinder selbst angeben. Außerdem müssen unbegleitete Kinder sich zur Altersfeststellung oft einer oberflächlichen Zahnuntersuchung in einem Krankenhaus vor Ort unterziehen, nach der die Behörden darauf beharren, dass das Kind tatsächlich erwachsen sei und es entsprechend registrieren. Dies geschieht trotz eines Ministerbeschlusses aus dem Jahr 2013, der eine interdisziplinäre Altersfeststellung anordnete, bei der medizinische Untersuchungen nur als letzte Option vorgesehen sind, und trotz der Versicherung des griechischen Aufnahme- und Identifikationsdienstes, dass der Grundsatz des Kindeswohls immer Vorrang habe.

Im Unterschied dazu stellten es Mitarbeiter des Aufnahmedienstes selten in Frage, wenn unbegleitete Kinder behaupteten, volljährig zu sein, obwohl sie deutlich jünger aussehen. In der Praxis versorgten die Behörden Kinder nicht mit angemessenen Informationen über ihre Rechte während des Aufnahme- und Identifikationsprozesses auf den Inseln. Außerdem unternahmen sie nichts, um zu prüfen, ob eine Person, die behauptet, erwachsen zu sein, tatsächlich ein Kind ist. Das erhöhte auch die Gefahr, dass minderjährige Opfer von Menschenhandel nicht identifiziert und vor weiterem Missbrauch geschützt werden.

Registrierte unbegleitete Kinder sollen sicher untergebracht werden, aber in Griechenland sind die Plätze dafür notorisch knapp. Während sie auf einen Platz in einem Heim warten, inhaftierten die Behörden unbegleitete Kinder oft auf Polizeistationen, in Hafteinrichtungen für Migranten und in von der Europäischen Union verwalteten Asyl-Zentren. Bis Juni 2017 standen 1.149 unbegleitete Kinder auf der Warteliste für einen Heimplatz, von ihnen befanden sich 296 in solchen Hafteinrichtungen.

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Coastal area near Panagiouda village on Lesbos, Greece, one of the islands to which many asylum seekers, including unaccompanied children, have been confined with the aim of returning them to Turkey following a deeply flawed March 2016 EU deal.

© 2017 Thanos Tsantas for Human Rights Watch

Nachdem in den Jahren 2015 und 2016 mehr als 1 Million Personen auf den griechischen Inseln angekommen sind, hat sich das Problem verschärft. Grenzschließungen in Ländern nördlich von Griechenland führen de facto dazu, dass Asylsuchende und Migranten dort festsitzen. Zudem hat der hochproblematische Deal der EU mit der Türkei vom März 2016 zur Folge, dass die griechischen Behörden Asylsuchende auf den Inseln festsetzen, um sie in die Türkei zurückzuschieben.

Nichtregierungsorganisationen auf Lesbos berichteten, dass sie mindestens 60 Personen identifiziert haben, die als Erwachsene registriert wurden und beteuern, minderjährig zu sein.

Kinder, die als Erwachsene registriert werden, müssen für sich selbst sorgen und ihnen drohen Ausbeutung, Menschenhandel und anderer Missbrauch. Sie leben an offiziellen und informellen Orten mit erwachsenen, alleinstehenden Männern zusammen, zu denen sie keine familiäre Beziehung haben, leben unter unmenschlichen Bedingungen in Einrichtungen, die überfüllt und unhygienisch sind und in denen es häufig zu Gewalt kommt. Sie können nicht zur Schule gehen und haben keinen Zugang zu anderen Bildungseinrichtungen. Sie haben wenig oder keinen Zugang zu Fürsorge, Schutz oder spezialisierten Diensten und sind von Unterkünften für unbegleitete Kinder ausgeschlossen.

Haben die griechischen Behörden ein unbegleitetes Kind erst einmal als volljährig registriert, ist es schwierig, wenn nicht unmöglich, diesen Status zu ändern. Selbst dann, wenn Nichtregierungsorganisationen Kinder ausfindig machen, die fälschlicherweise als Erwachsene registriert wurden, kann es Monate dauern, bis das aufwändige bürokratische Verfahren durchlaufen ist, in dem ihr tatsächliches Alter festgestellt und sie als Kinder registriert werden. Das Verfahren, als Kind anerkannt zu werden, dauerte in einigen der untersuchten Fällen so lange, dass die Betroffenen am Ende bereits 18. Jahre alt waren. Das unterminierte ihre Möglichkeiten zur Familienzusammenführung in andere EU-Staaten oder ihren Zugang zu spezialisierten Unterkünften und anderen Diensten für Kinder.

Aussagen dieser Kinder darüber, wie es ihnen geht, deuten darauf hin, dass ihre Lebenssituation in Griechenland ihnen psychischen Schaden zufügt und bestehende Beeinträchtigungen ihrer psychischen Gesundheit verschlimmert. Alle der befragten Kinder schilderten, dass sie psychische Belastungen erleben, darunter Symptome wie Angst, Depression, Kopfschmerzen, Schlaf- und Appetitlosigkeit. Zwei Kinder sagten, dass sie sich selbst verletzten.

Die griechischen Behörden sollen dringend die Qualität ihrer Verfahren zur Altersfeststellung verbessern und diese an internationale Best Practice-Verfahren angleichen. Darüber hinaus sollen sie Maßnahmen einführen, um Kinder zu identifizieren, Personen, deren Alter strittig ist, im Zweifel als Kinder registrieren, und gewährleisten, dass unbegleitete Kinder in ordentlichen Einrichtungen untergebracht werden, in denen sie Fürsorge, Bildung, Beratung, juristische Hilfe, einen Vormund und andere grundlegende Dienste erhalten. Diejenigen, die älter als 18 Jahre alt sind, sollten in gesonderten Unterkünften für junge Erwachsene untergebracht werden und ebenfalls Zugang zu angemessenen Diensten erhalten, insbesondere zu psychosozialer Unterstützung und anderer psychologischer Gesundheitsversorgung.

Die Europäische Kommission und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen sollen ihre Anwesenheit auf den Inseln nutzen, um sicher zu stellen, dass die griechischen Altersfeststellungsmethoden und -verfahren den Schutzbestimmungen des griechischen und des EU-Rechts entsprechen und dass Personen im Zweifel als Kinder registriert werden, wenn die Ergebnisse nicht eindeutig sind. Auch soll der Notfall-Umverteilungsmechanismus der EU dringend auf unbegleitete Kinder auf den griechischen Inseln ausgeweitet werden, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, und die EU-Mitgliedstaaten sollen die Umverteilung unbegleiteter Kinder beschleunigen.

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“Amadou,” a 16-year-old unaccompanied boy from West Africa standing by two other people in hammocks in Lesbos, Greece.

© 2017 Thanos Tsantas for Human Rights Watch

„Verletzliche Kinder in Griechenland, die weit entfernt von ihren Familien gefährliche Reisen überstanden haben, sollten nicht monatelang darum kämpfen müssen, als Kinder anerkannt zu werden“, so Cossé. „Griechenland muss besser darin werden, diese Kinder zu identifizieren, damit sie die Fürsorge bekommen, die sie brauchen und verdienen.“

 

Kategorien: Menschenrechte

Griechenland: Ein Jahr des Leids für Asylsuchende

Mi, 27.05.2020 - 08:40

(Athen, 15. März 2017) – Wegen des EU-Türkei-Deals sitzen Tausende Menschen seit dem vergangenen Jahr unter katastrophalen Bedingungen auf den griechischen Insel fest und erhalten keinen Zugang zu Asylverfahren und Flüchtlingsschutz, so Human Rights Watch heute. Die Organisation veröffentlicht ihre Einschätzung im Vorfeld des ersten Jahrestages des Abkommens, das am 18. März 2016 unterzeichnet wurde.

Um das Abkommen umzusetzen, verfolgt die griechische Regierung eine Einhegungspolitik, unter der sie Asylsuchende auf den Inseln festhält, etwa in den sogenannten „Hotspots“ und in anderen Aufnahmeeinrichtungen. So will sie eine rasche Fallbearbeitung und Rückführung in die Türkei gewährleisten. Allerdings sind die Einrichtungen auf den griechischen Inseln massiv überbelegt und die Zustände in ihnen katastrophal, weil weiterhin Menschen neu ankommen, Hilfsgelder falsch eingesetzt werden, Entscheidungsprozesse langsam voran gehen und griechische Berufungsausschüsse Sammelabschiebungen in die Türkei wiederholt als unsicher abgelehnt haben. Zudem gelingt es den griechischen Behörden nicht, besonders schutzbedürftige Asylsuchende zu identifizieren und auf das Festland zu überstellen. All diese Faktoren führen zu einer massiven Verschlechterung der Sicherheitslage in den Einrichtungen, sowie zu unnötigem Leid und Verzweiflung.

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Algerische Asylsuchende in einem von Flüchtlingen besetzten Haus auf Lesbos. Angehörige bestimmter Staaten, darunter Algerien, werden grundsätzlich als mutmaßliche „Wirtschaftsmigranten“ betrachtet. Sie werden so behandelt, als seien ihre Schutzgesuche offensichtlich unbegründet, und ihre Anträge werden häufig abgelehnt. 

©2017 Arash Hampay für Human Rights Watch

„Der EU-Türkei-Deal ist auf ganzer Linie eine Katastrophe für die Menschen, die er eigentlich schützen soll – die Asylsuchenden, die unter schrecklichen Bedingungen auf den griechischen Inseln gefangene sind“, so Eva Cossé, Griechenlandexpertin bei Human Rights Watch. „Die griechischen Behörden sollen gewährleisten, dass Menschen, die an griechischen Stränden ankommen, angemessenen Zugang zu Asyl erhalten, und ihre Einhegungspolitik aufgeben.“

Seit der EU-Türkei-Deal in Kraft trat, besuchte Human Rights Watch wiederholt staatliche und informelle Aufnahmeeinrichtungen auf den griechischen Inseln, zuletzt im Februar 2017 diejenigen auf Lesbos. Dutzende Interviews mit Asylsuchenden und Migranten, die auf den Inseln festsitzen, zeigen, dass das Abkommen sich negativ auf ihre Menschenrechte auswirkt. Auch auf den Festland ist die Lage in vielen staatlichen Aufnahmeeinrichtungen katastrophal, aber dort sind die Aussichten darauf, dass die Aufnahmebedingungen und die Asylverfahren verbessert werden können, besser als auf den Inseln.

Angaben des UNHCR, der Flüchtlingsagentur der Vereinten Nationen, zufolge beträgt die maximale Aufnahmekapazität der staatlichen und informellen Aufnahmeeinrichtungen auf den fünf Inseln, auf denen die meisten Asylsuchenden und Migranten ankommen, offiziell 8.759 Personen. Faktisch beherbergten sie am 14. März 12.963 Menschen. In vielen Einrichtungen befinden sich fast doppelt so viele Personen als vorgesehen ist. Entsprechend sind die Zentren damit überfordert, dass weiterhin kleinere Zahlen von Flüchtlingen aus Konfliktgebieten wie Syrien, dem Irak und Afghanistan auf den Inseln ankommen. Auch auf dem Festland sind die Bedingungen in einigen Einrichtungen schlecht und müssen verbessert werden, um den humanitären Standards zu genügen, zu deren Einhaltung Griechenland verpflichtet ist.

Einerseits erhält Griechenland substantielle Unterstützung von EU-Institutionen und -Mitgliedsstaaten. Anderseits übt die Europäische Kommission Druck auf die Regierung aus, die Verfahrensgarantien und Schutzbestimmungen für verletzliche Gruppen zu schwächen, um die Umsetzung des Abkommens und Überstellungen in die Türkei zu beschleunigen.

Das Abkommen beruht auf der problematischen Annahme, die Türkei sei ein sicheres Land für Asylsuchende. Das ermöglicht Griechenland theoretisch, Menschen dorthin abzuschieben, ohne ihr Asylgesuch inhaltlich zu prüfen. Aber wenige Monate nach Inkrafttreten des Abkommens kamen griechische Berufungsausschüsse in vielen Fällen zu der richtigen Einschätzung, dass die Türkei Flüchtlinge nicht ausreichend schützt und die Asylanträge der jeweils betroffenen Personen in Griechenland regulär inhaltlich geprüft werden sollten.

Daraufhin änderte Athen die Zusammensetzung der Berufungsausschüsse im Juni auf Druck der EU. Die neuen Ausschüsse entschieden in mindestens 20 Fällen, dass die Türkei sicher sei, obwohl Asylsuchende, die nicht aus Europa stammen, dort keinen Schutz erhalten. Die Kategorisierung der Türkei als „sicher“ fechten zwei syrische Asylsuchende seit dem 10. März vor dem obersten Verwaltungsgericht Griechenlands, dem Staatsrat, an.

Bislang wurde keine einzige Person mit der Begründung, ihr Asylgesuch sei unzulässig, weil sie auch in der Türkei angemessenen Schutz erhalten könnte, dorthin abgeschoben. Aber falls der Staatsrat den Widerspruch abweist, könnte das den Weg für Massenabschiebungen in die Türkei ebnen.

In einem im Dezember 2016 veröffentlichten Aktionsplan empfahl die Europäische Kommission härtere Maßnahmen, um die Zahl der Rückführungen in die Türkei zu erhöhen. Unter anderem sollen besonders schutzbedürftige Gruppen und Personen, die für Verfahren zur Familienzusammenführung in Betracht kommen, nicht mehr von der Pflicht, auf den Inseln zu verbleiben, ausgenommen werden. Stattdessen sollen sie ebenfalls das Schnellverfahren durchlaufen, das in einer Rückführung in die Türkei münden kann. Weiter empfahl die Kommission, die Inhaftierung auf den Inseln zeitlich auszuweiten und die Widerspruchsrechte zu begrenzen. Das griechische Parlament plante, in der Woche vom 13. März 2017 über Gesetzesänderungen zu beraten, um diese Empfehlungen umzusetzen.

Griechenland soll sich dem Druck der EU widersetzen, den Schutz besonders gefährdeter Asylsuchender zu schwächen, die Inhaftierung auf den Inseln auszudehnen, Widerspruchsrechte zu begrenzen und Asylsuchende in die Türkei abzuschieben, ohne zuvor ihre Schutzansprüche zu prüfen.

Das EU-Türkei-Abkommen fordert nicht ausdrücklich, Asylsuchende auf den Inseln festzuhalten. Allerdings berufen sich Sprecher der EU und der griechischen Behörden auf seine Umsetzung, um die Einhegungspolitik zu rechtfertigen. Dass die Überführung von Asylsuchenden auf das Festland mögliche Abschiebungen in die Türkei verkomplizieren könnte, ist keine akzeptable Entschuldigung dafür, Menschen unter Bedingungen festzuhalten, die ihre Gesundheit gefährden und massive Ängste schüren.

„Wenn es der EU ernst damit ist, das Recht auf Asyl zu bewahren, muss sie dringend einen scharfen Blick darauf werfen, wie sich die Probleme des EU-Türkei-Deals in der Praxis auswirken“, so Cossé. „Ein besser organisiertes und rechtebasiertes Vorgehen der EU würde Griechenland entlasten, den Schutz verbessern und das Leid von Menschen, die bereits vor Krieg und Verfolgung geflohen sind, reduzieren.“

Kategorien: Menschenrechte

Deutschland: Merkel soll sich bei Afrika-Reise für Menschenrechte einsetzten

Mi, 27.05.2020 - 08:40
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German Chancellor Angela Merkel speaks with Ghana's President John Dramani Mahama during the Valletta Summit on Migration on November 11, 2015.

© 2015 Reuters

(Berlin) – Bundeskanzlerin Angela Merkel soll sich bei ihren Besuchen in Mali, Niger und Äthiopien für dringend erforderliche Reformen einsetzen, so Human Rights Watch heute. Zwischen dem 9. und dem 11. Oktober 2016 wird Merkel mit Vertretern dieser Länder über Migration nach Europa und die deutsche Beteiligung an der UN-Friedensmission in Mali sprechen.

„Jedes ernsthafte Gespräch über Migration von Afrika nach Europa sollte sich auf die schweren Menschenrechtsverletzungen und die Probleme in der Regierungsführung in den einzelnen Ländern konzentrieren. Das sind die Gründe, warum Menschen fliehen“, so Wenzel Michalski, Leiter des Deutschland-Büros von Human Rights Watch. „Äthiopien und Mali sind Musterbeispiele für Länder, die Menschen wegen schwerer Verbrechen der Sicherheitskräfte und wegen Straflosigkeit verlassen. Es muss eine Priorität Deutschlands sein, diese Menschenrechtsverletzungen zu beenden.“

Merkels Reise findet vor dem Hintergrund intensivierter Versuche seitens der Europäischen Union statt, Abkommen über die Zusammenarbeit in Migrationsfragen mit afrikanischen Herkunfts- und Durchgangsländern zu schließen. Ein neuer „Partnerschaftsrahmen“ für Beziehungen zu diesen Ländern wurde im Juni angekündigt und signalisiert, dass die EU vor hat, Migrationskontrolle ins Zentrum ihrer Außenpolitik und Entwicklungshilfe zu rücken.

Es besteht die Gefahr, dass dieser Ansatz Regierungen dazu bringt, menschenrechtswidrige Maßnahmen zu ergreifen, um Personen von der Ausreise abzuhalten oder ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken. Das hätte schwerwiegende Folgen für Asylsuchende, die kaum noch die Möglichkeit hätten, tatsächlich sichere Orte zu erreichen, und für andere Menschen, denen das Recht genommen würde, ihr Heimatland zu verlassen.

In Mali soll Kanzlerin Merkel ansprechen, dass die Regierung Menschenrechtsverletzungen der Sicherheitskräfte bislang weder eingedämmt noch aufgearbeitet hat, darunter Folter, willkürliche Verhaftungen und Tötungen. Diese Verstöße sind an der Tagesordnung und tragen seit dem bewaffneten Konflikt in den Jahren 2012 und 2013 dazu bei, dass sich Teile der malischen Jugend radikalisieren. Außerdem soll Merkel ihre Sorge über Korruption durch Regierungsangehörige zum Ausdruck bringen und die Regierung auffordern, die schwachen rechtsstaatlichen Institutionen des Landes zu stärken, auch das Justizsystem.

Deutschlands Beitrag zur UN-Friedensmission in Mali (MINUSMA) soll die Regierung dabei unterstützen, die Zivilbevölkerung vor dem ausufernden Banditentum und der Gesetzeslosigkeit in weiten Teilen des Landes zu schützen.

In Äthiopien wird Merkel an der Eröffnung eines Gebäudes der Afrikanischen Union teilnehmen. Während sie vor Ort ist, soll sie gegenüber der Regierung ansprechen, dass diese dringend dagegen vorgehen muss, dass die Sicherheitskräfte übermäßig Gewalt gegen Demonstranten anwenden. Außerdem müssen Tausende Demonstranten freigelassen werden, die im Laufe des vergangenen Jahres willkürlich inhaftiert wurden. Die Kanzlerin soll auch betonen, dass sie eine glaubwürdige, internationale Untersuchung der mehr als 500 zu Tode gekommenen Demonstranten unterstützt. Darüber hinaus soll sie die Regierung auffordern, die Medienberichterstattung und den Zugang zu Internet und sozialen Medien nicht länger einzuschränken.

Nachdem die Sicherheitskräfte in Oromia, Äthiopiens größter Region, Demonstranten getötet und Menschenrechte verletzt haben, haben sich gesellschaftliche Spannungen und Frustration in den letzten Monaten auch auf andere Teile des Landes ausgeweitet. Wenn die Regierung nicht ihren Kurs ändert, könnte sich das zu einer größeren Krise auswachsen.

„Bundeskanzlerin Merkel hat die einmalige Chance, einige der grundlegenden Ursachen von Migration anzusprechen: ungebremste Menschenrechtsverletzungen und schlechte Regierungsführung in Ländern wie Äthiopien und Mali“, so Michalski. „Deutschlands langfristige Partnerschaften, etwa die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen mit beiden Ländern, können von menschenrechtlichen Fortschritten nur profitieren.“

Kategorien: Menschenrechte

Griechenland: Migrantenkinder unter erbärmlichen Bedingungen festgehalten

Mi, 27.05.2020 - 08:40

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Unaccompanied children line up for an evening meal at a detention facility run by the Greek police.
 

© 2015 Kelly Lynn Lunde

End the unjustified detention of unaccompanied children and ensure they have suitable, sufficient accommodation. Seek and use designated EU funding to provide alternatives to detention. What the EU and EU Member States Should Do: Accelerate the transfer of unaccompanied children from Greece to other EU countries. (Athen) – Die griechische Polizei sperrt unbegleitete Kinder routinemäßig über Wochen und Monate in kleinen, überfüllten und unhygienischen Zellen ein, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht.

Der 27-seitige Bericht „‘Why Are You Keeping Me Here?’: Unaccompanied Children Detained in Greece“ dokumentiert, wie Kinder unter Missachtung des internationalen und griechischen Rechts willkürlich und über längere Zeit in Gewahrsam genommen werden. Die Kinder werden, bisweilen zusammen mit Erwachsenen, mit denen sie nicht verwandt sind, unter unhygienischen Bedingungen auf Polizeirevieren und in Abschiebelagern festgehalten, wo sie kaum Zugang zu Grundversorgung und elementaren Leistungen haben. Der Bericht beruht auf Interviews mit 42 Kindern, die in Gewahrsam sind oder waren, sowie auf Besuchen in zwei Polizeirevieren und zwei Abschiebelagern auf dem griechischen Festland.

September 8, 2016 Report “Why Are You Keeping Me Here?”

Unaccompanied Children Detained in Greece

„Die griechische Regierung sagt, sie müsse die Kinder zu deren eigenem Schutz in Gewahrsam nehmen. Aber in überfüllten, schmutzigen Zellen eingesperrt zu sein, ist das Letzte, was diese Kinder brauchen können“, so Rebecca Riddell, Europa-Fellow von Human Rights Watch. „Wir sprechen hier von Kindern, die mutterseelenallein sind und die aus ihren Ländern geflohen sind, oft, um der Gewalt zu entgehen. Griechenland und die EU sollen ganze Arbeit leisten und diesen schutzbedürftigen Kindern die Versorgung zukommen lassen, die sie benötigen und verdienen.“

Die griechischen Behörden haben in den ersten sieben Monaten des Jahres 2016 die Ankunft von mehr als 3.300 unbegleiteten, asylsuchenden Kindern und anderen Migrantenkindern in Griechenland registriert. Unbegleiteten Kindern soll eigentlich eine sichere Unterkunft zugewiesen werden, doch in Griechenland herrscht chronischer Platzmangel. Die Kinder werden in sogenannte Schutzhaft genommen, bis sie in dem überlasteten Unterbringungssystem einen Platz zugewiesen bekommen.

Nach griechischem Recht dürfen unbegleitete Kinder bis zur Zuweisung einer Unterkunft 25 Tage, in Einzelfällen bis zu 45 Tage lang festgehalten werden. Die Kinder bleiben jedoch oftmals länger als diese ohnehin schon übermäßig langen Zeiträume in Haft, im Durchschnitt 40 Tage. Javed S., ein 16 Jahre alter Junge aus Afghanistan, der 52 Tage in Polizeigewahrsam war, sagte: „Es sind wirklich schlimme Zustände ... Ich fühle mich allein hier, weit weg von meiner Familie, von meinen Freunden ... Ich muss raus aus dieser Hölle.“ In den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 befanden sich insgesamt 161 unbegleitete Kinder in Gewahrsam.

Die Bedingungen für Kinder sind extrem schlecht. In einigen Fällen mussten sie in überfüllten, schmutzigen, von Wanzen und Würmern befallenen Zellen schlafen und leben, bisweilen ohne Matratzen, ohne angemessene sanitäre Einrichtungen, Hygiene und Privatsphäre. Einige befanden sich zusammen mit Erwachsenen in Gewahrsam, obwohl dadurch das Risiko von Missbrauch und sexueller Gewalt steigt. Zudem stellt diese Praxis einen Verstoß gegen internationales und nationales Recht dar, wonach Erwachsene in Hafteinrichtungen von Kindern getrennt werden müssen.

„Ich schwöre bei Gott, ich schlafe neben Ratten“, berichtete ein 15-jähriger Junge aus Algerien im Abschiebelager Amygdaleza. Ein anderer Junge, der 17 Jahre alte Nawaz S., sagte, er sei mit Erwachsenen inhaftiert gewesen, mit denen er nicht verwandt war: „Ich konnte mich nicht sicher fühlen, weil die anderen [in der Zelle] Drogen genommen haben … Natürlich hatte ich Angst und konnte nicht schlafen, wenn es Schlägereien gab.“

Die Kinder müssen zudem damit rechnen, von Polizisten schlecht behandelt zu werden. Der Großteil der befragten Kinder war zwar nicht von Misshandlungen betroffen, aber vier Kinder berichteten, von Polizisten geschlagen oder gedemütigt worden zu sein.

Kinder in Polizeigewahrsam haben meist kaum oder keinen Zugang zu Beratung, Information und rechtlichem Beistand. Nur in einer der vier von Human Rights Watch besuchten Einrichtungen wurde psychologische Betreuung angeboten. Keinem der von uns befragten Kinder, die sich in Polizeigewahrsam befanden, war Zugang zu einem Dolmetscher gewährt worden, um mit der Polizei sprechen zu können, und nur in einer der vier Einrichtungen hatten die Kinder Zugang zu Büchern und Spielen.

Viele waren vor Gewalt oder einem bewaffneten Konflikt geflohen, unter anderem aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Wasim T., ein 16 Jahre alter kurdischer Junge aus dem Irak, der in eine Polizeizelle gesperrt wurde, sagte, er sei geflohen, nachdem Kämpfer des Islamischen Staates, kurz IS, seine Heimatstadt Mosul erobert und seinen Vater hingerichtet haben. Die Kinder waren alleine nach Europa gekommen oder wurden im Transit von ihren Familien getrennt.

Dass in Griechenland nicht genügend Unterbringungsplätze für nichtbegleitete Migrantenkinder zur Verfügung stehen, ist ein chronisches Problem. Die griechischen Behörden haben das eingeräumt, aber viel zu wenig unternommen, um den Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten effektiv zu beheben.

Die Situation hat sich noch verschärft, nachdem erheblich mehr Menschen auf dem Seeweg auf die griechischen Inseln gelangten – in den ersten sieben Monaten des Jahres 2016 kamen mehr als 160.000 Menschen dort an – und die Grenzübergänge im Norden des Landes geschlossen wurden. Asylsuchende und Migranten saßen dadurch in Griechenland fest. Laut Angaben des Nationalen Zentrums für Soziale Solidarität verfügt Griechenland lediglich über 800 Unterbringungsplätze für unbegleitete Kinder. Mit Stand zum 11. August 2016 waren alle Einrichtungen voll belegt, 1.472 Anträge auf Unterbringung waren noch offen.

Das Notumsiedlungsprogramm der EU, das im September 2015 beschlossen wurde und mit dem 66.400 Asylsuchende aus Griechenland auf andere EU-Staaten verteilt werden sollen, hat nur wenig Entlastung gebracht. Mit Stand zum 2. September waren lediglich 49 unbegleitete Kinder umgesiedelt worden. Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, Filippo Grandi, wies bei einem Besuch Griechenlands im August auf die Notwendigkeit hin, dass die EU-Mitgliedstaaten die Familienzusammenführung und Umsiedlung von Asylsuchenden aus Griechenland schneller vorantreiben sollen. Im Juni appellierte Griechenland an die anderen EU-Mitgliedstaaten, alle unbegleiteten Kinder ungeachtet ihrer Nationalität für eine Umsiedlung in Betracht zu ziehen. Dieser Appell wurde jedoch zurückgewiesen.

Nach internationalem Recht, verbindlichen EU-Richtlinien und nationalem Recht dürfen unbegleitete Kinder nur als letztes Mittel, unter außergewöhnlichen Umständen und nur so kurz wie möglich in Gewahrsam genommen werden. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes betont, dass Kinder nicht allein aufgrund ihres Einwanderungsstatus oder der Tatsache, dass sie unbegleitet sind, in Gewahrsam genommen werden dürfen.

Die griechische Regierung soll sicherstellen, dass es hinreichend geeignete Alternativen zum Gewahrsam gibt und der ungerechtfertigten Ingewahrsamnahme unbegleiteter Kinder ein Ende setzen. Die Europäische Kommission soll vorgesehene Soforthilfen für die Unterbringung von unbegleiteten Kindern in Griechenland zur Verfügung stellen. Griechenland und andere EU-Mitgliedstaaten sollen sich verstärkt bemühen, unbegleitete, asylsuchende Kinder in andere EU-Staaten zu überführen, sowohl im Rahmen des Umsiedlungsprogramms der EU als auch durch die Zusammenführung mit Familienangehörigen, die in anderen EU-Ländern leben.

„Die griechischen Behörden stehen aufgrund der hohen Zahl der Neuankommenden vor einer echten Herausforderung. Das entbindet Griechenland aber nicht von der Verpflichtung, Kinder, die vor Gewalt geflohen sind, eine traumatische Reise hinter sich haben und alleine sind, zu schützen“, so Riddell. „Wenn die EU-Mitgliedstaaten es mit dem Schutz von gefährdeten Kindern ernst meinen, dann müssen sie diese Kinder unverzüglich in andere Mitgliedstaaten umsiedeln.“  

Zitate aus dem Bericht:
„Ich denke nicht gerne daran, wie viele Tage ich da drinnen verbracht habe. Es gibt nichts zu tun. Das Einzige, was wir dort tun, ist nachdenken, miteinander reden und schlafen. Es gibt keinen Fernseher, keine Bücher und die Wände sind schwarz vor Dreck ... [D]as Wasser ist zu kalt, und wir können nicht duschen.” – Wasim T., ein 16 Jahre alter kurdische Junge, sagte, er sei aus Mosul geflohen, nachdem sein Vater durch den IS hingerichtet worden war. Das Gespräch fand auf einem Polizeirevier in Filiates statt.

„Ich war gerade aufgewacht. Ich hatte keine Zeit, mir mein Gesicht zu waschen, ich war noch ganz verschlafen. Der Polizist kam und ohrfeigte mich so heftig, dass ich für einige Zeit nichts mehr sehen konnte.“ – Roda A., ein 17 Jahre alter syrischer Junge, gab an, von einem Polizisten geohrfeigt worden zu sein, als dieser ihn wegen eines Arzttermins zur Eile antrieb. Das Gespräch fand im Abschiebezentrum Paranesti statt.

„Wir haben in der Zelle nur herumgeblödelt. Der Polizist holte mich raus, setzte mich auf einen Stuhl und fesselte meine Hände auf dem Rücken mit Handschellen ... Er hat alle Macht. Er könnte alles mit mir anstellen. Hier ist ein jeder von uns allein. Wir haben niemanden.“ – Adi S., ein 17-jähriger Junge aus Pakistan, sagte, ein Polizist habe ihm Angst eingejagt und ihn vor anderen Inhaftierten gedemütigt. Das Gespräch fand im Abschiebelager Amygdaleza statt.

„Ich konnte mich nicht sicher fühlen, weil die anderen [in der Zelle] Drogen genommen haben … Die Polizisten schliefen, machten, was sie wollten. Alle paar Stunden kam es zu Schlägereien. Die Polizisten kamen einfach nur, sahen sich das Ganze an und gingen dann wieder ... Natürlich hatte ich Angst und konnte nicht schlafen, wenn es Schlägereien gab.“ – Nawaz S., ein 17-jähriger Junge aus Pakistan, sagte, er sei verlegt worden, nachdem er zwei Monate lang zusammen mit Erwachsenen in einer überfüllten Zelle auf einem Polizeirevier in Gewahrsam war. Das Gespräch fand im Abschiebelager Amygdaleza statt.

Kategorien: Menschenrechte

Griechenland: Flüchtlings-„Hotspots“ gefährlich und unhygienisch

Do, 30.04.2020 - 07:10

(Athen) – Der Polizei gelingt es nicht, die Menschen in den geschlossenen Flüchtlingszentren auf den griechischen Inseln, den sogenannten Hotspots, vor den häufigen gewaltsamen Vorfällen zu schützen, so Human Rights Watch. Die Zentren wurden zur Aufnahme, Identifizierung und Antragsbearbeitung von Migranten und Asylsuchenden eingerichtet. Keines der drei Zentren auf Samos, Lesbos und Chios, welche Human Rights Watch Mitte Mai 2016 besuchte, hatte etwa abgetrennten Bereiche für alleinstehende Frauen. Alle drei Zentren waren zudem unhygienisch und stark überfüllt.

„Europas Version der Flüchtlingslager zwingt Frauen und Kinder, die vor dem Krieg geflohen sind, in Angst zu leben und täglich neue Gewalt zu erleben“, so Bill Frelick, Leiter der Flüchtlingsabteilung von Human Rights Watch. „Durch den mangelhaften Polizeischutz, die Überfüllung und die miserablen Hygienezustände entsteht in den Lagern, die mit Stacheldraht umzäunt sind,  eine von Chaos und Unsicherheit geprägte Atmosphäre.“

Bei mehreren Besuchen zwischen dem 9. und 15. Mai stellte Human Rights Watch in allen drei Einrichtungen eine starke Überbelegung fest. Es war schmutzig und unhygienisch, und es gab nicht genug einfache Unterkünfte. Zu dem chaotischen und unberechnebaren Klima in den drei Hotspots trugen auch Mismanagement, fehlende Informationen und die langen Warteschlangen bei der Ausgabe der minderwertigen Verpflegung bei.

Am 13. Mai kam es in dem Hotspot Vathi auf Samos zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit rund 200 Beteiligten, welche über mehrere Stunden andauerte. Die Einrichtung mit 250 Betten war an diesem Tag mit 945 Menschen belegt. Als Human Rights Watch-Mitarbeiter das Zentrum am 14. Mai besuchten, fanden sie dort Blutspuren am Boden, blutverschmierte Kleidung, Löcher in den Hütten, offenbar von Steinwürfen, sowie Glasscherben und andere Trümmer der Kämpfe. Mehrere Männer und Frauen trugen Blutergüsse und Platzwunden. Viele Bewohner sagten, die für die Sicherheit in der Einrichtung verantwortlichen Polizisten seien nach dem Ausbruch der Kämpfe abgezogen. Humanitäre Helfer der niederländischen Nichtregierungsorganisation Boat Rescue, die für die medizinische Versorgung der Einrichtung sorgten, berichteten, dass 14 Personen stationär behandelt werden mussten, unter anderem wegen Knochenbrüchen.

Human Rights Watch musste den Besuch in Vathi am 14. Mai aus Sicherheitsgründen vorzeitig abbrechen, besuchte das Zentrum jedoch am 15. Mai erneut.

Lagerbewohner und Mitarbeiter der Versorgungsdienstleister erklärten, gewaltsame Auseinandersetzungen gehörten in Vathi zum Alltag. Die Polizei ziehe sich zurück, sobald die Kämpfe begännen, und greife nicht ein, um Menschen zu schützen. Die UN-Flüchtlingsagentur UNHCR, die an allen drei Tagen, an denen Human Rights Watch die Einrichtung besuchte, vor Ort war, erklärte, in Vathi gebe es keinen Lagerleiter. An den Tagen, an denen Human Rights Watch vor Ort war, schien niemand die Verantwortung für den Lagerbetrieb zu tragen. Auch in den beiden anderen Lagern, Moria auf Lesbos und VIAL auf Chios, gaben die Bewohner an, die Polizei greife bei gewaltsamen Auseinandersetzungen nicht ein.

Obwohl alle Polizeibeamten, die mit Migranten und Flüchtlingen zu tun haben, per Dienstanweisung angehalten sind, für die Sicherheit von Frauen und Kindern zu sorgen, verfügen die Zentren in Chios und Samos nicht über separate Bereiche für alleinstehende Frauen, Familiengruppen oder Frauen mit Kindern. In Moria beobachtete Human Rights Watch, dass unbegleitete Kinder und Familien in gemeinsamen Bereichen untergebracht wurden. Moria verfügt über eigene Bereiche nur für Kinder und Familien, welche jedoch nicht groß genug sind, um alle Frauen und Kinder in der Einrichtung zu beherbergen.

In allen drei Hotspots berichten Frauen über regelmäßige sexuelle Belästigungen: „Die Männer betrinken sich jeden Abend und versuchen, in unser Zelt zu kommen“, so eine alleinstehende 19-jährige Eritreerin, die in Vathi lebt. „Wir gingen zur Polizei und baten, dass man uns in einen anderen Teil des Lagers bringt, getrennt von den Männern, die versuchen, uns zu missbrauchen. Doch die Polizei weigerte sich, uns zu helfen. Genau aus diesem Grund sind wir aus unserem Land geflohen. Doch hier im Lager, haben wir Angst, unser Zelt zu verlassen.“ Frauen im Lager Moria auf Lesbos und in VIAL auf Chios schilderten ähnliche Probleme und waren tief besorgt um die Sicherheit ihrer Kinder.

Seit dem Abschluss des Flüchtlingsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Türkei am 20. März inhaftieren die griechischen Behörden automatisch jeden Asylsuchenden oder Migranten. Am 2. April verabschiedete das griechische Parlament im Eiltempo ein Gesetz, das pauschale „Einschränkungen der Bewegungsfreiheit“ erlaubt. Damit können Neuankömmlinge verpflichtet werden, während ihrer Aufnahme und Identifizierung für bis zu 25 Tage innerhalb der geschlossenen Einrichtungen an den Grenzen – etwa auf den griechischen Inseln – zu bleiben. Nachdem die Hotspots so faktisch in Haftzentren umgewandelt wurden, beendeten das UNHCR und mehrere Nichtregierungsorganisationen ihre Arbeit, wenngleich das UNHCR die Situation weiterhin beobachtet und eingeschränkte Angebote bereitstellt.

Die Hotspots, offiziell „Empfangs- und Identifikationszentren“ genannt, werden formal vom Erstaufnahmedienst des griechischen Ministeriums für Migrationspolitik betrieben. Weitaus deutlicher treten dort jedoch zwei EU-Behörden in Erscheinung: Die EU-Grenzschutzagentur Frontex, die in Kooperation mit der griechischen Polizei die Erstregistrierung, die Befragungen zur Feststellung der Staatsangehörigkeit und die Abnahme von Fingerabdrücken durchführt, sowie das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), welches Befragungen zur Zulässigkeit der Asylgesuche durchführt und entsprechende Empfehlungen an die griechische Asylbehörde weitergibt. Letzere ist ebenfalls in den Einrichtungen präsent, wenngleich ihre Büros bei allen Besuchen von Human Rights Watch geschlossen waren. Für die Sicherheit in den Lagern ist die griechische Polizei verantwortlich.

Die griechischen und europäischen Behörden sollen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und den Schutz der Frauen und Kinder sowie aller anderen Bewohner in den Hotspots zu gewährleisten. Frauen, Kinder und Familien sollen sichere Schlafplätze und Sanitäreinrichtungen erhalten, getrennt von jenen für alleinstehende Männer. Griechenland soll Menschen nicht in überfüllten und gesundheitsgefährdenden Einrichtungen inhaftieren.

Da weniger restriktive Alternativen existieren, ist die pauschale Inhaftierung von Migranten und Asylsuchenden in geschlossenen Einrichtungen nicht gerechtfertigt und kommt einer willkürlichen Inhaftierung gleich. Die Hotspots auf den griechischen Inseln sollen in offene Lager mit angemessenen Versorungsleistungen und Sicherheitsvorkehrungen umgewandelt werden.

Niemand, der die Absicht gezeigt hat, Asyl zu beantragen, soll in einer der Einrichtungen auf den griechischen Inseln inhaftiert werden, solange die Inhfatierung nicht nachweislich aus einem legitimen Grund erfolgt bzw. zu einem legitimen Zweck notwendig ist, etwa wenn die betreffende Person ein konkretes individuelles Sicherheitsrisiko darstellt.

Alle EU-Mitgliedstaaten sollen ihre Anstrengungen beschleunigen, die Verpflichtungen im Rahmen der befristeten Regelung zur Verteilung der Flüchtlinge zu erfüllen. Sie sollen dringend ausreichende Kontingente bereitstellen und die Umsiedlung abgelehnter Asylsuchender aus den griechischen Hotspots erleichtern. Dabei soll auch individuellen Umständen wie familiären Bindungen Rechnung getragen werden.

„Wenn Griechenland Menschen in überfüllten Einrichtungen einsperrt, die selbst für Tiere ungeeignet sind, und ihnen einen grundlegenden Polizeischutz verwehrt, schafft es ein Klima, in dem Gewalt blüht“, so Frelick. „Die EU ist zwar nicht direkt für die Sicherheit in den Lagern verantwortlich, doch es war erschreckend zu beobachten, wie das Frontex-Personal am 14. Mai eilig das Lager Vathi verließ, als sich die Spannungen dort zuspitzten. Die EU und Griechenland sollen diese beschämende Situation unverzüglich korrigieren, willkürliche Inhaftierungen rasch beenden und eine menschliche Behandlung der Menschen unter ihrer Obhut garantieren.“

 

Kategorien: Menschenrechte