Arbeit und Soziales/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die gesundheitliche Prävention zu stärken und die Bedingungen der Erwerbsminderungsrente zu verbessern.
Gesundheit/Antrag Die Linksfraktion fordert in einem Antrag eine Stärkung der Apotheken und eine verbesserte Arzneimittelversorgung.
On 26 January 2026, FTSE Russell published a consultation (Consultation) on the proposed alignment of the free float requirement for UK and non-UK incorporated companies in the FTSE UK Index Series.
Am Berliner Humboldthafen konkurrieren zwei Bewerber um eine Anlegestelle. Das Land verfährt strikt nach dem Prioritätsprinzip und lässt daher einen Antrag auf eine Anlegestelle für Elektroboote liegen. Das OVG Berlin-Brandenburg widerspricht. Es sei eine inhaltliche Entscheidung zu treffen.
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie“ (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg), 21/3058) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3897) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierten die AfD und Die Linke. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die auf Änderungen im Bereich von Aufsichtsbefugnissen, Sanktionen, Zweigstellen aus Nicht-EU-Staaten sowie auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und die Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie abzielt. Abgelehnt wurde hingegen ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds (RSF) auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS, 21/3297). Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/3662) vorgelegt. Dagegen stimmten CDU/CSU und SPD, dafür stimmten Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Die AfD enthielt sich. Einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/3847) lehnte der Bundestag in zweiter Beratung mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Unter anderem geht es in dem Gesetz (21/3058) um Vorgaben für Risiken in Zusammenhang mit ESG-Nachhaltigkeitszielen (Environmental, Social, Governance). „Das Regelungsvorhaben entlastet die Wirtschaft jährlich in Höhe von rund 89 Millionen Euro“, schreibt der Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme. Darin enthalten sei eine jährliche Entlastung von Bürokratiekosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand liege bei rund 28 Millionen Euro. Der Normenkontrollrat hebt ferner positiv hervor, dass Maßnahmen zur Reduzierung übermäßiger Bürokratie gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung des nationalen Regelwerks ohne Aufweichung des regulatorischen Standards entwickelt worden seien. Bundesrat fordert weiteren Bürokratieabbau Eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hatte der Bundesrat abgegeben. Unter anderem forderte die Länderkammer weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Sie schlug etwa vor, kleine und nicht komplexe Institute, die über eine bessere Ausstattung an Eigenkapital und Liquidität verfügen als bankenaufsichtsrechtlich vorgegeben, bei den Melde- und Reporting-Vorgaben stärker zu entlasten. In ihrer Gegenäußerung sagte die Bundesregierung zu, „sich für einen Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen im Bereich des Risikomanagements und darüber hinaus“ einzusetzen. Des Weiteren werde sie „Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Proportionalität im Meldewesen prüfen“. Änderungen im Ausschuss Der Finanzausschuss billigte das Gesetz am 28. Januar mit einer Reihe von Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf. So beschlossen die Parlamentarier beispielsweise im Gegensatz zum ursprünglichen Regierungsentwurf, dass Banken künftig weiterhin in Rechtsformen mit persönlich haftenden Gesellschaftern firmieren dürfen. Nur die Einzelunternehmung bleibt untersagt. Für Förderbanken wurden Vorgaben zu Meldepflichten im Bereich ökologischer und sozialer Risiken (ESG-Risiken) gestrichen, sodass diese davon weiter ausgenommen bleiben. Auch bei den Eigenmittelanforderungen erhalten diese Erleichterungen. Beteiligungsrisikopositionen von Förderbanken, die im Rahmen ihres Förderauftrags eingegangen werden, kann ein Risikogewicht von 100 statt 250 Prozent zugewiesen werden. Strategieüberprüfungen können für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute nur alle zwei Jahre vorgenommen werden. Damit nimmt Deutschland ein Wahlrecht nach EU-Vorgaben in Anspruch. Kleine und nicht komplexe Institute können ihre ESG-bezogenen Ziele und Verfahren rein qualitativ umschreiben und auf eine möglicherweise komplexe quantitative Messung verzichten. Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken gibt es auch mit Blick auf Verschmelzungen und Spaltungen Erleichterungen. Gesetzentwurf der Grünen Beim Gesetzentwurf der Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (21/3297) geht es um 2,3 Milliarden Euro, die im Zuge der Bankenabgabe in den Jahren 2011 bis 2014 von den Kreditinstituten in den RSF einbezahlt haben, erklärt die Fraktion. Aus Sicht der Fraktion scheidet eine Verwendung dieser Altmittel für einem im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Mittelstandsfonds“ aus verfassungsrechtlichen Gründen aus, da zwischen Banken, die in den RSF einbezahlt haben, und der allgemeinen Mittelstandsförderung weder eine spezifische Sachnähe noch eine gruppennützige Wirkung bestehe. Bei einer Übertragung an den FMS ist aus Sicht der Grünen jedoch der Anforderung einer gruppennützigen Verwendung genüge getan, denn: „Der FMS finanziert Maßnahmen, die der Stabilisierung des Finanzmarkts dienten. Hiervon profitierte die Gruppe der Kreditinstitute, die 2011 bis 2014 Bankenabgaben zahlten, in ihrer Gesamtheit, da ihre Geschäftsgrundlage nachhaltig abgesichert wurde.“ Laut dem Gesetzentwurf weist der FMS einen Fehlbetrag in Höhe von 21,6 Milliarden Euro auf. Mit der Übertragung der Altmittel aus dem RSF an den FMS sinke der künftige Finanzierungsaufwand für Bund und Länder deutlich und die Altmittel des RSF würden einer neuen, verfassungsrechtlich zulässigen Verwendung zugeführt, heißt es dort weiter. Änderungsantrag der AfD Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/3847) zielte auf die Beendigung der Anwendbarkeit des bisherigen Betriebsausgabenabzugsverbots im Paragrafen 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 13 des Einkommensteuergesetzes für die Bankenabgabe ab dem Beitragsjahr 2024 ab, "so wie es der ursprüngliche Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition aus dem Jahr 2024 (20/13158) vorgesehen hatte", schreibt die Fraktion. (bal/hau/29.01.2026)
After a roller‑coaster 2025 for mergers and acquisitions (M&A), defined by resilience, despite the uncertainty brought by the US tariff announcements, the global M&A market is heading into 2026 with strong momentum.
Dreckige Wohnwagen, kaum Wasser, zu wenig Futter und unversorgter Nachwuchs vom Deckrüden Hugo: Das Veterinäramt nahm einem Hof in Marl alle 40 Hunde weg und ließ sie weiterverkaufen. Recht so, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Eine Schülerin will unbedingt auf´s Gymnasium, auch wenn die Grundschule ihr den Besuch einer Realschule empfiehlt. Weil auch eine Kompetenzmessung deutlich unter dem gymnasialen Niveau liegt, lehnt das Gymnasium ab. Der VGH Mannheim gibt der Schule recht.
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Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben am Donnerstag, 29. Januar 2026, eine von ihnen beantragte Aktuelle Stunde mit dem Titel „Mercosur-Abkommen zügig anwenden – Europas Souveränität und Handlungsfähigkeit durch Freihandel stärken“ zu heftigen Angriffen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genutzt. Mit Stimmen von Europaabgeordneten der Grünen war im Europäischen Parlament eine Mehrheit für eine juristische Prüfung des Freihandelsabkommen zwischen EU und südamerikanischen Ländern zustande gekommen, was zu einer Verzögerung des Inkrafttretens führen könnte. CDU/CSU: Grüne stimmten gegen die Interessen unseres Landes Sepp Müller (CDU/CSU) begrüßte das Abkommen, das es der exportstarken deutschen Wirtschaft ermöglichen werde, 260 Millionen Verbraucher zusätzlich zu erreichen. Es sei ein Plus bei den Exporten von 39 Prozent und bei der Wirtschaftsleistung um 49 Milliarden Euro zu erwarten. Es sei umso verwunderlicher, dass acht deutsche grüne Abgeordnete im Europäischen Parlament sich mit der extremen Rechten und der Linken verbrüdert und dafür gesorgt hätten, dass Mercosur jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof lande. Sie hätten „bewusst und wissentlich gegen die Interessen unseres Landes gestimmt“. Müller rief die Grünen auf, endlich zur Vernunft zu kommen: „Wir reichen Ihnen die Hand.“ AfD: Zölle sind Gift Leif Erik Holm (AfD) erklärte: „Zölle sind Gift.“ Deshalb müsse alles daran gesetzt werden, Zölle abzubauen und Freihandel zu ermöglichen. Aber es müssten ausgewogene Lösungen gefunden werden, damit existenziell wichtige Branchen wie die Landwirtschaft nicht über Gebühr belastet würden. Die Bauern müssten jederzeit in der Lage sein, die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Deshalb sei die Abwägung beim Mercosur-Abkommen extrem schwierig. Das Abkommen biete einerseits enorme Chancen. Nachteile würden aber die Landwirte treffen. Diese Nachteile müsse die nationale Politik zum Beispiel durch eine Entlastung beim Agrardiesel und eine Reduzierung von Bürokratiepflichten ausgleichen. SPD: Ein fatales Signal Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, das EU-Mercosur-Abkommen erneut rechtlich prüfen zu lassen und damit Zweifel an Europas Geschlossenheit zu streuen, sei ein „fatales Signal“ gewesen, stellte Daniel Walter (SPD) fest. „Wie kann man in der derzeitigen geopolitischen und wirtschaftlichen Lage so irrational handeln?“, fragte Walter, der den Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurief: „Dieses Desaster geht in erster Linie mit Ihren deutschen EU-Abgeordneten nach Hause.“ Der amerikanische Präsident Donald Trump sei dabei, die Weltordnung zu zerstören und sich vom Multilateralismus zu verabschieden. Europa brauche Geschlossenheit. Es müsse kurzfristig dafür gesorgt werden, dass Mercosur zur vorläufigen Anwendung komme. Und langfristig müsse man zu mehr Geschlossenheit in der Handelspolitik kommen. Grüne für vorläufige Anwendung von Mercosur Das Abstimmungsverhalten der Grünen zum Mercosur-Abkommen im Europäischen Parlament sei ein Fehler gewesen, räumte Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) ein. Doch Größe und Glaubwürdigkeit entstehe in der Politik manchmal auch dann, wenn man offen mit Fehlern umgehe. Audretsch sprach sich für vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens aus. Er befürwortete auch das Freihandelsabkommen mit Indien und forderte den Aufbau einer „europäischen Gegenmacht“. Das bedeute auch: Keinerlei Zusammenarbeit mit Autoritären und mit Rechtsextremen – weder in Europa noch in Deutschland. Audretsch wies die Angriffe der Union zurück und warf dem Fraktionsvorsitzenden der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament, Manfred Weber (CSU, und dem CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn vor, die Brandmauer einreißen zu wollen, was heftige Proteste in den Reihen der Unionsabgeordneten auslöste. Linke: Violetta Bock (Die Linke) wandte sich gegen das Mercosur-Abkommen. Die Landwirte hätten aus guten Gründen protestiert: „Denn die Auswirkungen werden verheerend sein“, erwartet sie. Es werde zur Einfuhr von Billigfleisch von Rindern kommen, die mit wachstumsfördernden Antibiotika gefüttert worden seien. Statt auf Regionalität zu setzten und Bauern zu schützen, werde die Fleischproduktion mit weiten Transportwegen angekurbelt. Bock wies auf Umwelt- und Klimarisiken hin: 90 Prozent der Zerstörung des Amazonas-Gebiets würden auf die Rinderzucht zurückgehen. Außerdem kritisierte sie, dass in der EU verbotene Pestizide mit Zollerleichterungen nach Lateinamerika exportiert werden sollten. „Doch die Pestizide landen dann wieder hier auf dem Teller“, warnte Bock. (hle/29.01.2026)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2025, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt: Marktstabilitätsreserve: Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit einen Antrag der AfD-Fraktion (21/3835) zum Beschlussvorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung des EU-Beschlusses 2015/1814 in Bezug auf die Marktstabilitätsreserve für den Gebäude- und den Straßenverkehrssektor sowie für andere Sektoren (Ratsdokument 16105/25) abgelehnt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, in Brüssel eine Stellungnahme im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nach dem Protokoll Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon abzugeben. Aus Sicht der AfD-Fraktion muss unter anderem „,streng genommen gar die Nichtanwendung des EU-ETS und des EU-Klimaschutzgesetzes vollzogen werden“. Asyl- und Strafverfahren: Abgelehnt wurde mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (21/2654) ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ultraschalluntersuchungen zur Altersbestimmung in Asyl- und Strafverfahren zur Praxisreife bringen" (21/772). Zugang zu Steuerinformationen: Der Bundestag hat ferner mit den Stimmen der übrigen Fraktionen gegen den Antrag der AfD-Fraktion (21/3838) zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung gestimmt, mit der die EU-Verordnung Nr. 904/2010 in Bezug auf den Zugang der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu mehrwertsteuerrelevanten Informationen auf EU-Ebene (Ratsdokument 15453/25) geändert werden soll. Dabei geht es um eine Stellungnahme des Bundestages im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Die Antragstellerin wollte, dass der Deutsche Bundestag rügt, „dass der Vorschlag für die Änderung der oben genannten Verordnung über keine ausreichende Rechtsgrundlage verfügt, in nationale Hoheitsrechte eingreift und dabei praktisch keine Verbesserungen bewirkt“. Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Die Parlamentarier haben einstimmig eine Übersicht über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht angenommen, die in Form einer Beschlussempfehlung und eines Berichts des Rechtsausschusses (21/3856) zur Abstimmung vorlag. Petitionen: Der Bundestag hat darüber hinaus 15 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 143 bis 157 (21/3643, 21/3644, 21/3645, 21/3646, 21/3647, 21/3648, 21/3649, 21/3650, 21/3651, 21/3652, 21/3653, 21/3654, 21/3655, 21/3656, 21/3657). (vom/29.01.2026)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Notare: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (21/3735) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden. Die Bundesregierung nimmt mit ihrem Entwurf vor allem den Prozess des Vollzugs von Immobilienverträgen in den Blick. Jährlich würden über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet, heißt es dazu. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dies verzögere den Vollzug und verursache einen deutlichen Mehraufwand, heißt es weiter. Von der bereits bestehenden freiwilligen Möglichkeit für Notarinnen und Notare und den beteiligten Stellen, sich digital auszutauschen, werde derzeit „nahe kein Gebrauch“ gemacht. Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse. Dieselben Probleme sieht die Bundesregierung zudem in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten. Ebenso als Problem schätzt die Bundesregierung die Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare ein. Auch bei dieser Kommunikation ist demnach die Papierform und der postalische Weg aktuell die Norm. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs will die Bundesregierung daher nun die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“ Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungswege geregelt werden. Damit bundesweit ein einheitlicher Datenstandard etabliert wird, soll der Bund per Verordnung die Einzelheiten zur Datenübermittlung, zu den Dateiformaten, zum Inhalt der übermittelten Dateien sowie zur Störungsvorsorge festlegen. Die Länder sollen hinsichtlich der Übermittlung durch Gerichte sowie hinsichtlich des Austauschs zwischen Notarinnen und Notaren und Verwaltungsbehörden die Verordnungskompetenz erhalten und in diesen Verordnungen auch den Zeitpunkt der Einführung bestimmen können. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat diverse Änderungsvorschläge, die teils technischer Natur sind. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie nach Prüfung der Vorschläge keinen Anpassungsbedarf an ihrem Entwurf sehe. Zwangsvollstreckung: Ebenfalls an Rechtsausschuss überweisen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (21/3737). Zu den wesentlichen Regelungszielen des Entwurfs gehört die Verringerung der Anzahl von Anträgen in hybrider Form. Dazu ist geplant, die Anwendungsbereiche der Paragrafen 754a und 829a der Zivilprozessordnung zu erweitern. Dadurch soll es möglich werden, dass in mehr Fällen als bisher elektronische Dokumente an das Vollstreckungsorgan übermittelt werden, anstatt der im Regelfall vorgesehenen vollstreckbaren Ausfertigung. Der Entwurf enthält zudem weitere Regelungsvorschläge, die beispielsweise Vorgaben zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem Gerichtsvollzieher enthalten. Weitere Regelungen betreffen beispielsweise den Nachweis von bestimmten Vollmachten. Ferner ist vorgesehen, die Pfändungs-, Wegnahme- und Verwertungsgebühr in der Abgabenordnung zu erhöhen. Hinsichtlich der Problematik mit hybriden Anträgen spricht die Bundesregierung in ihrem Entwurf von einer „Übergangslösung“. Mittelfristig werde eine digitale Lösung angestrebt, „die vor allem aus Gründen des Schuldnerschutzes ein hohes Niveau an Fälschungs- und Manipulationsschutz gewährleisten kann und das Verfahren vereinfacht“. Die Lösung wird demnach voraussichtlich aus der Schaffung einer elektronischen Datenbank für die Zwangsvollstreckung bestehen. Vorarbeiten dazu hätten bereits begonnen, heißt es in dem Entwurf weiter. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat zahlreiche Vorschläge zu Änderungen an dem Gesetzentwurf. Einer davon betrifft das Format der elektronisch vorzulegenden Dokumente. Diese werden demnach häufig als unveränderbare PDF-Dateien eingereicht, was die Bearbeitung erschwere. Die Bundesregierung sieht in ihrem Entwurf vor, perspektivisch auf dem Verordnungswege bei einem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein strukturiertes maschinenlesbares Format vorzugeben. Aus Sicht des Bundesrates solle diese Lösung schon jetzt ermöglicht werden. Die erforderlichen technischen Voraussetzungen seien mit dem XJustiz-Format bereits gegeben, argumentiert die Länderkammer. Die Bundesregierung steht diesem und anderen Vorschlägen offen gegenüber. In ihrer Stellungnahme kündigt sie weiter Prüfungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren dazu an. Patientenrechtsgesetz: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Eine Reform des Patientenrechtsgesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken" (21/3796) wurde zur Federführung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Lebensmittelverschwendung: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren" (21/3833) wurde an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat zur Federführung überwiesen. Fleisch: Ebenfalls an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz" (21/3834). Ernährungssicherheit: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft – Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik" (21/3872) wird ebenfalls federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten. Rotwild: Der Landwirtschaftsausschuss befasst sich darüber hinaus federführend mit dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Lebensräume des Rotwildes schützen – Rotwildgebiete auflösen und Hegegedanken auf Grundlage wildbiologischer Forschung weiterentwickeln" (21/3836). Vogelgrippe: Schließlich wurde auch der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Vogelgrippe wirksam bekämpfen – Geflügelbestände durch Impfungen und gezielte Maßnahmen schützen" (21/3837) zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. (vom/29.01.2026)
Die OECD hat am 19. November 2025 ihr Musterabkommen (OECD-MA) aktualisiert und präzisiert, wann das ausländische Homeoffice eine steuerliche Betriebsstätte begründet.
Dazu wurde im Kommentar zu Art. 5 OECD-MA (Permanent Establishment) die Anpassung „Cross-border working from a home or other relevant place“ (Rz. 44.1 bis 44.21) eingeführt. Kern dieser OECD-Neuregelung sind ein 50%-Zeitindikator und das Kriterium eines geschäftlichen Grundes für die Tätigkeit im Homeoffice-Staat.
OECD-MA schafft neuen Rahmen für Homeoffice-Betriebsstätten
Konkret bedeuten die Anpassungen:
- < 50% Homeoffice-Tätigkeit begründen keine Betriebsstätte. Eine steuerliche Betriebsstätte wird nach den neuen OECD-Leitlinien in der Regel nicht begründet, wenn die betreffende Person innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums weniger als die Hälfte ihrer gesamten Arbeitszeit für das Unternehmen im Homeoffice tätig ist.
- ≥ 50 % Homeoffice-Tätigkeit und zusätzlich wirtschaftlicher Grund begründen Betriebsstätte. Erreicht oder überschreitet der Homeoffice-Anteil hingegen 50 % der gesamten Arbeitszeit innerhalb eines solchen Zeitraums, bedarf es einer vertieften Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalls. Maßgeblich ist dann insbesondere, ob die Tätigkeit im Homeoffice-Staat aus unternehmerischen Gründen („commercial reason“) erfolgt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn dort regelmäßig geschäftliche Kontakte zu Kunden oder Lieferanten wahrgenommen werden.
Fehlt es dagegen an einem solchen geschäftlichen Grund, etwa wenn die Homeoffice-Tätigkeit allein aus Kostengründen ermöglicht wird oder ausschließlich dazu dient, Mitarbeitende zu gewinnen oder zu halten, spricht dies gegen die Annahme einer Betriebsstätte.
Deutschlands Sonderweg versus OECD-Leitlinien
Die deutsche Finanzverwaltung hat sich in Anwendung des BMF-Schreiben vom 5. Februar 2024 (BStBl. I 2024, 177) gegenläufig positioniert und verfolgt bisher einen rein verfügungsmachtbezogenen Ansatz. Hiernach begründet die Homeoffice-Tätigkeit eines Arbeitnehmers in der Regel keine Betriebsstätte, da dem Arbeitgeber die (nach § 12 AO) notwendige Verfügungsmacht über die privaten Räumlichkeiten fehlt. Selbst die Übernahme der Miete oder das Fehlen eines Alternativarbeitsplatzes reichen nach deutscher Lesart regelmäßig nicht zur Begründung einer Betriebsstätte aus. Fokus der deutschen Betrachtung sind insoweit Eigentum und Kontrolle, nicht die tätigkeitsorientierte Betrachtung der OECD.
Deren nunmehr weiter konkretisierten Homeoffice-Regeln dürften die liberale deutsche Praxis allerdings noch stärker in Frage stellen und den Druck auf Deutschland erhöhen, die Linie an den international tätigen Ansatz anzupassen.
Risiken für deutsche Unternehmen mit internationalem Remote-Setup
Das Auseinanderfallen der deutschen Verwaltungspraxis und der internationalen Leitlinien birgt erhebliche Doppelbesteuerungsrisiken für deutsche Unternehmen in Outbound-Konstellationen. Mit den neuen OECD-Leitlinien vertieft sich das Risiko nochmals weiter, dass ausländische Finanzverwaltungen das Homeoffice in ihrem Staat als steuerlich relevante Betriebsstätte bewerten. Für deutsche Unternehmen kann dies zu erheblichen Mehrbelastungendurch Verwaltung, Streitpotenzial und möglichen Nachforderungen führen.
Unternehmen sollten Homeoffice-Prüfpfade und Dokumentation schärfen
Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen kurzfristig ihre Remote-Policies und Prozesse gegen den neuen OECD-Zweistufentest spiegeln. D.h. insbesondere eine Dokumentation der Homeoffice-Quoten im 12-Monats-Zeitraum und Nachweise für geschäftliche Gründe wie regelmäßige Kundentermine, Lieferantengespräche oder lokale Marktanforderungen führen. Zusätzlich empfiehlt sich die präzise Vorbereitung auf Betriebsprüfungen bei grenzüberschreitenden Homeoffice-Fällen.
Wie geht es in der Homeoffice-Betriebsstättenfrage weiter?
Die neuen Leitlinien der OECD sollten für Deutschland Anlass sein, den bisherigen Sonderweg zu überprüfen und das daraus resultierende Doppelbesteuerungsrisiko bei Homeoffice-Fällen zu korrigieren. Ob die deutsche Finanzverwaltung z.B. mit einem neuen BMF-Schreiben auf die Neuregelungen der OECD reagiert und, wie aktuell bereits in Österreich geschehen, die OECD-Indikatoren zur Homeoffice-Betriebsstätte übernimmt, ist aktuell offen. Solange diese Fragen unbeantwortet sind, bleibt eine Planungsunsicherheit insbesondere für Outbound-Konstellationen bestehen. Wir empfehlen Unternehmen daher, frühzeitig ihre steuerliche Dokumentation, Remote-Strategien und Prüfungsfähigkeit zu überprüfen und gezielt weiterzuentwickeln, um Doppelbesteuerungsrisiken zu minimieren.
Der Beitrag Neue Homeoffice-Regeln der OECD stellen Deutschlands Betriebsstätten-Praxis auf den Prüfstand erschien zuerst auf CMS Blog.
Wegen der Corona-Pandemie galten für den Besteuerungszeitraum 2019 verlängerte Steuererklärungsfristen. Versäumte der Steuerpflichtige allerdings auch diese, waren zwingend Verspätungszuschläge festzusetzen. Ein Ermessen der Finanzämter bestand laut BFH nicht.
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Die Kosten für Kinderbetreuung können teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Das geht aber nur dann, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt. Das Kriterium ist schon länger umstritten. Der BFH hat nun seine Linie bestätigt.
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Sternsinger der Elisabethschule Aichach (Bayern) hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner am Donnerstag, 29. Januar 2026, begrüßt und deren Spendenprojekt für einen Schulbus in Madagaskar gewürdigt. Zum ersten Mal empfange der Deutsche Bundestag Sternsinger offiziell in der großen Halle des Paul-Löbe-Hauses, sagte Klöckner. Bei der weltweit größten Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder sammeln die Sternsinger Geld für bedürftige Kinder in anderen Teilen der Welt. Unter dem Motto „Schulbank statt Fabrik – Sternsingen gegen Kinderarbeit!“ warben die Kinder aus Aichach um Unterstützung für ein Projekt des Kindermissionswerks in Madagaskar, wo Armut, Missernten und Hunger Kindern das Leben schwer machen. „Diese Aktion setzt sich dafür ein, dass Kinder Kinder sein können“, sagte die Präsidentin. „Während wir uns hier im Deutschen Bundestag treffen, müssen Kinder weltweit arbeiten und können nicht zur Schule gehen.“ Ein Schulbus für Kinder in Madagaskar Die Bundestagspräsidentin dankte den Sternsinger dafür, „dass ihr einen Schulbus in Madagaskar finanzieren wollt“, und überreichte im Namen des Deutschen Bundestages eine Spende. Damit trügen die Sternsinger dazu bei, dass Kindern in Madagaskar Zugang zu Bildung ermöglicht werde und Bildung ihnen etwas ermöglicht. „Damit tut ihr ganz viel Großes für Kinder, die diese Unterstützung brauchen.“ Auch für ihren Auftritt, in Kostümen und mit Stern, erhielten die Kinder großes Lob von der Präsidentin, die sich an ihre Zeit als Sternsingerin erinnerte und eine Erfahrung teilte: „Wir haben immer auf die Rückseite des Sterns geschrieben – falls wir mal den Text vergessen.“ Nach gemeinsamem Singen, Gruppenfoto und Gottes Segen für das Hohe Haus ging es für die Kinder und ihre erwachsenen Begleiter weiter zu einer Führung durch den Bundestag. (ll/29.01.2026)
Die Corona-Pandemie als unvorhergesehene Katastrophenlage stellte die Politik weltweit vor große Herausforderungen. Wie in Deutschland das Zusammenspiel zwischen den Regierungen und den Parlamenten funktionierte, durchleuchtete die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ am Donnerstag, 29. Januar 2026. Zum Thema „Balance von Exekutive und Legislative / Rolle der Opposition“ waren ehemalige Politiker, aber auch Sachverständige aus der Rechtswissenschaft geladen. Ihr Tenor: Eine bessere Balance sei nötig, um bei künftigen Krisenlagen besser aufgestellt zu sein. „Die Arbeitsfähigkeit des Bundestags war jederzeit gegeben“, sagte Prof. Dr. Christian Waldhoff. „Auch die Opposition ist nicht ausgefallen“, so der Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Berliner Humboldt-Universität. Eine Virtualisierung des parlamentarischen Betriebs sah er kritisch und verwies auf die Wichtigkeit persönlicher Nähe. Negativer beschrieb Dr. Hans-Georg Maaßen die politische Handhabung der Corona-Pandemie und beschrieb sie als eine Bewährungsprobe für die freiheitliche Grundordnung, die nicht bestanden worden sei. Er konstatierte eine „tiefgreifenden Verschiebung der Machtverhältnisse weg von der Legislative“ hin zur Exekutive. Bundes- und Landesregierungen hätten Entscheidungen zentralisiert, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes. „Informelle, im Grundgesetz nicht vorgesehene Gremien“ hätten sich zu „faktischen Entscheidungszentren“, entwickelt. Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sah er im Gegensatz zu Waldhoff in der Pandemie eingeschränkt: Gesetze seien teils in wenigen Stunden entschieden worden. Sein Fazit: „In der Gesamtschau ergibt sich das Bild ein systemischen Multi-Organ-Versagens in der Gewaltenteilung.“ "Viel wurde in der Ministerpräsidentenrunde entschieden" Die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dagegen meinte, Deutschland sei mit Blick auf die Letalitätszahlen vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen. Bezüglich des Verhältnisses zwischen Legislative und Exekutive merkte sie indes „kleine Kritikpunkte“ an. „Tatsächlich wurde viel in der Ministerpräsidentenrunde entschieden.“ Ferner sei es ein Problem gewesen, dass die Länder vieles per Rechtsverordnungen entschieden hätten. Als positives Beispiel hob sie Schleswig-Holstein hervor, wo von Beginn an der Oppositionsführer in Entscheidungsfindungen einbezogen worden sei, bis in die Kabinettssitzungen hinein. Grundsätzlich fragte sie mit Blick auf Katastrophenfälle: „Warum dürfen die nur die Länder ausrufen?“ "Begrenzte Steuerungskraft der Verfassung in Krisen" Der Jurist Prof. Dr. Uwe Volkmann gab wiederum zu bedenken, dass die Steuerungskraft der Verfassung in Krisen begrenzter sei, als man oft meine. Es habe die Devise vorgeherrscht, bilanzierte der Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main: „Je größer die Gefahr, desto größer können die Einschränkungen sein.'“ Relativ viel sei an dem vorbeigelaufen, was die Verfassung vorgeschrieben habe. „Der Bundestag ist relativ spät eingeschaltet worden.“ Auf Basis einer Generalklausel im Infektionsschutzgesetz sei das ganze Land „rauf und runter gefahren worden“. Dies sei ein verfassungsrechtliches Problem. "Kein Abgesang auf den Parlamentarismus" „Es gibt keinen Grund für einen Abgesang auf den Parlamentarismus“, resümierte Prof. Dr. Sabine Kropp. Die Politik-Professorin an der Freien Universität zu Berlin berichtete von Datensätzen, die an ihrem Institut zum Bundestag und zu den Landtagen während der Pandemie angelegt worden seien. „Der Mehrebenen-Parlamentarismus ist eine Art Laborsituation“, sagte sie und vermerkte einen „intensiven und substanziellen Austausch zwischen den Fraktionen“. Die Idee eines Notparlaments sah Kropp kritisch: „Das begrenzt die Repräsentationsfunktionen.“ "So kann man in einer Krise nicht führen" Im Laufe der Sitzung geriet die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) immer mehr in den Fokus der Debatte. „Die Beschlüsse der MPK sind eigentlich ein Gentlemen's Agreement, sind politische Verabredungen und hängen vom guten Willen aller Beteiligten ab“, sagte Dr. Thomas de Maizière (CDU). Der ehemalige Bundesinnenminister meinte: „So kann man in einer Krise nicht führen.“ So forderte er die Einführung eines Katastrophenschutzgesetzes und verwies auf andere föderal verfasste Staaten wie Kanada oder die Schweiz. „Überall gibt es Regelungen für einen nationalen Katastrophenschutz.“ Dabei gebe es in einer Krise immer das Problem der Schnelligkeit, Gründlichkeit und der Beteiligung. „Es bleibt eine exekutive Entscheidungskaskade unter Einbeziehung von Parlamenten.“ Die Legitimation parlamentarischen Handelns Volkmann mahnte daraufhin an: „Je tiefer die Maßnahmen in Grundrechte eingreifen, desto präziser muss die gesetzliche Grundlage formuliert sein.“ Das Parlament könne sich auch nachträglich einschalten, „man wird nicht alles im vornherein regeln können“. Maaßen wandte ein, dass die Exekutive unter einem unglaublichen Druck gestanden habe. „Das Parlament hat Entscheidungen abgenickt“, die bei Kenntnis der Lage anders ausgefallen wären. De Maizière forderte, es solle keinen Krisenstab des Bundes geben, an dem die Länder irgendwie beteiligt werden: „Sondern im Krisenstab sitzen Bund und Länder.“ Dieser könne für die Ebenen verbindliche Entscheidungen treffen. Kropp gab daraufhin zu bedenken, dass eine Verrechtlichung eines Gremiums wie der MPK nicht das Problem lösen würde. Die Legitimation parlamentarischen Handelns bedürfe „auch einer Verständlichmachung der Verantwortungsteilung zwischen Bund und Ländern und der Verfahren, die man sich gibt.“ Und de Maizière: „Man kann natürlich Oppositionsvertreter in den Krisenstab aufnehmen. Aber bei 150 Leuten leidet die Handlungsfähigkeit.“ "Die Legitimation hat nur das Gesetz" Grundsätzlich plädierten die Rechtswissenschaftler für eine stärkere Rolle der Legislative in Katastrophenfällen. „Rechtsverordnungen entstehen in der Dunkelkammer eines Ministeriums“, sagte Waldhoff. „Die Legitimation durch öffentliche Diskussion hat nur das Gesetz.“ Und Volkmann: „Es gibt nichts höher Legitimierendes als das parlamentarische Gesetz.“ (jr/29.01.2026)
Keine Termine für Frau Waseem, aber sofort Besichtigungszusagen für Frau Schneider, Frau Schmidt und Frau Spieß: Der BGH stellt klar, dass auch Makler nach dem AGG haften, wenn Wohnungsbewerber wegen ihrer Herkunft benachteiligt werden.
Auf ihrer Website eufsc(.)org behauptet die European Financial Service Commission (EUFSC), eine europäische Finanzmarktaufsichtsbehörde zu sein. Das ist falsch.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit ihren Vorschlägen für eine Neuaufstellung der deutschen und europäischen Transatlantikstrategie gescheitert. Ihr Antrag (21/3618) mit dem Titel „Die transatlantischen Beziehungen neu denken“ stieß am Donnerstag, 29. Januar 2026, im Plenum auf Ablehnung der Fraktionen CDU/CSU, SPD und AfD. Die Fraktion Die Linke übte Enthaltung. Ihr Antrag der Linken mit dem Titel "US-Imperialismus zurückweisen – Völkerrecht und Souveränität verteidigen" wurde wieder von der Tagesordnung zurückgezogen. Grüne: Mut- und einfallslose Bundesregierung Die Grünen hatten die Bundesregierung in ihrem Antrag unter anderem aufgefordert, „eine umfassende, europäisch abgestimmte Transatlantikstrategie vorzulegen, welche die veränderte politische Lage in den USA berücksichtigt und Maßnahmen definiert, die die europäische Resilienz und Unabhängigkeit stärken“. Deborah Düring (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Bundesregierung vor, den Kurs von US-Präsident Donald Trump „mit sehr lautem Schweigen“ zu beantworten. Die Abhängigkeit von den USA sei ein Dilemma. Aber: „Kopf in den Sand zu stecken ist weder Strategie noch Politik.“ Deutschland und die EU müssten auf vielen Feldern ihre Abhängigkeiten reduzieren, die regelbasierte multilaterale Ordnung müsse aktiv verteidigt, neue Partnerschaften und Bündnisse sollten ausgebaut werden. Doch die Bundesregierung wirke in all diesen Fragen „mut- und einfallslos“. CDU/CSU: Entschlossenes Auftreten Europas Jürgen Hardt (CDU/CSU) wandte sich gegen Abgesänge auf die transatlantischen Beziehungen und die Nato. Wenn Europa stark und geschlossen gegenüber der US-Regierung auftrete, so wie im Falle der Ukraine und so wie im Falle Grönlands, könne es auch Interessen durchsetzen, auch weil man in den USA wisse: „Verteidigung des Bündnisses, auch die Verteidigung Amerikas, ist nicht möglich ohne die Nato und die europäischen Partner.“ Hardt warb dafür, den Austausch mit jenen US-Politikern zu suchen, die das auch so sehen, nicht nur bei den Demokraten, sondern auch bei den Republikanern. AfD: Haltungstheater statt Interessenpolitik Stefan Keuter (AfD) warf den Antragstellern vor, Interessenpolitik durch „Haltungstheater“ zu ersetzen. Die Antwort auf Interessenkonflikte mit den USA heiße „nicht moralische Überheblichkeit oder strategische Abkehr, sie heißt eigene Stärke“. Alle relevanten Akteure auf der Welt hätten das verstanden, „nur die deutsche Linke und die Grünen offensichtlich nicht“. Keuter kritisierte die deutsche Energiepolitik: Sie habe Deutschland erst in Abhängigkeit von russischem Gas, und nun in Abhängigkeit von teurem US-Fracking-Gas manövriert. SPD: Vertrauen ist verloren gegangen Siemtje Möller (SPD) sprach mit Blick auf die transatlantischen Beziehungen von einem „Epochenbruch“. Der Kurs der US-Regierung, die Aufteilung der Welt in Einflusssphären, das Heranrücken an Russland, die Schwächung der Vereinten Nationen – all das sei kein vorübergehender Tiefpunkt. „Vertrauen ist verloren gegangen.“ Gleichwohl sei der komplette Rückzug aus der transatlantischen Bindung keine Lösung. Aber: „Europa muss so schnell wie möglich auf eigenen Beinen stehen können.“ Möller warb für eine Realpolitik „mit ausgestreckter Hand und eigener Standfestigkeit“. Linke: US-Regierung ist kein verlässlicher Partner Vinzenz Glaser (Die Linke) kritisierte „Zölle, Drohnen, militärische Gewalt und eine US-Regierung, die offen sagt: Internationales Recht interessiert uns gar nicht mehr“. Die Bundesregierung müsse aufwachen und für die klare Einhaltung von Menschenrechten einstehen. „Die US-Regierung ist kein verlässlicher Partner.“ Antrag der Grünen In ihrem Antrag hatte die Fraktion der Grünen die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Einhaltung des Völkerrechts und Achtung staatlicher Souveränität, insbesondere durch die strikte Wahrung internationaler Normen, die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und die Unterstützung multilateraler Konfliktlösungsmechanismen gegenüber den USA einzusetzen. Insbesondere solle sie „den Versuchen des US-Präsidenten, die Vereinten Nationen sowie die internationale Ordnung zu schwächen und die universellen Menschenrechte zu delegitimieren“, gemeinsam mit den EU-Partnern entschieden entgegentreten. Weitere Forderungen zielten unter anderem auf die Verhandlungen über die Zukunft der Ukraine, den Ausbau multilateraler Partnerschaften, den Abbau strategischer Abhängigkeiten bei Rohstoffen und Schlüsseltechnologien, die Stärkung des europäischen Pfeilers innerhalb der Nato und die Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des EU-Binnenmarktes unter anderem durch Forschung und Entwicklung bei Zukunftstechnologien. (ahe/29.01.2026)
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised Abeille Assurances on the sale of its direct insurance business operated under the brand Eurofil to Allianz Direct.