Aktuelle Nachrichten
Handy als Beweis für Affäre eingesteckt: Kein räuberischer Diebstahl
Ein Mann droht der vermeintlichen Affäre seiner Frau mit Mord und Vergewaltigung seiner Tochter - und nimmt dabei das Handy seines Opfers an sich. Der BGH zweifelt, ob es schon räuberischer Diebstahl ist, wenn das Handy eigentlich nur als Beweis für die Affäre dienen sollte.
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Klage ins Wasser gefallen: Nirvana-Baby verliert vor Gericht
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Tödliche Lektion auf der A33: Tötungsvorsatz bei Fahrerflucht möglich
Er drängelte mit Lichthupe, bremste aus und schnitt schließlich ein anderes Fahrzeug so, dass dieses einhundert Meter über die Leitplanke flog – der Beifahrer kam ums Leben. Auch der BGH sah bei dem Manöver keinen Tötungsvorsatz. Die anschließende Unfallflucht steht aber auf einem anderen Blatt.
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"Menschenrechtsverteidiger" darf am Sozialgericht nicht vertreten
Ein "Menschenrechtsverteidiger" wurde als Bevollmächtigter vom SG zurückgewiesen, weil er keine Vertretungsbefugnis nachweisen konnte. Eine Anhörungsrüge des "Dipl.-Ing. (Univ.)" und "Oberstleutnant d.R." scheiterte.
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NRW-Vorgaben für Lehrer an Waldorfschulen: Teilweise unwirksam
Nordrhein-Westfalen ist mit seinen neu gefassten Regelungen, die die Eignung von Lehrkräften an Ersatzschulen sicherstellen sollen, zu weit gegangen. Sie sind in wesentlichen Teilen unwirksam, hat das BVerwG entschieden.
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Prominente vereint für Meinungsfreiheit: "Committee for the First Amendment"
Hunderte US-amerikanische Prominente schließen sich zu einer Bewegung zusammen, die es in der McCarthy-Ära schon einmal gegeben hat. Ihr Ziel: die Meinungsfreiheit verteidigen.
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Norton Rose Fulbright advises on multiple winning deals at Airline Economics Middle East and Africa Awards
Imitiertes Insta-Profil: Betroffene weitgehend machtlos
Eine Frau entdeckt auf Instagram einen Account mit einem Profilbild, das sie selbst zeigt. Weil dort auch im Übrigen ihr eigenes Instagram-Profil imitiert wird, möchte sie wissen, wer hinter dem Fake-Profil steckt. Muss die Betreiberin der Social-Media-Plattform Auskunft erteilen?
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Eigenbedarf: Es reicht, wenn der Wunsch zur Eigennutzung plausibel ist
Der BGH hat betont, dass der Wunsch des Vermieters, selbst in eine vermietete Wohnung einzuziehen, grundsätzlich zu respektieren ist – auch dann, wenn er mit Umbau- und Verkaufsplänen verbunden ist. Gerichte dürften Vermietern nicht ihre Maßstäbe für "angemessenes Wohnen" vorschreiben.
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