Einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Politisch motivierte Kontenkündigung durch Banken verbieten“ (21/2712) hat der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2025, erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Zahlungs- und Bankdienstleistungen sollen nicht aufgrund von politischen Meinungen, Parteizugehörigkeiten oder rechtlich zulässigen Geschäftstätigkeiten verweigert oder eingeschränkt werden dürfen. Dies fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag. In Abstimmung mit den Ländern sollen klare Rechtsnormen geschaffen werden, „die den gesetzlichen Versorgungsauftrag der Sparkassen präzisieren und die Gewährleistung des Zugangs zu grundlegenden Bankdienstleistungen verbindlich regeln und das Neutralitätsgebot gegenüber politischen Parteien klar definieren“. Außerdem sollen Geldwäsche-Überwachungssysteme nicht willkürlich programmiert oder zum Nachteil legaler Parteien und Unternehmen eingesetzt werden dürfen, sofern keine rechtsverbindlich nachgewiesenen Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen. Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass in zahlreichen Fälle Konten von Oppositionspolitikern, regierungskritischen Medien oder Vereinen ohne sachliche Grundlage gekündigt oder gar nicht erst eröffnet worden seien. Die Regierung wird aufgefordert, etwas gegen dieses „Debanking“ zu unternehmen, um Bürgern, legalen Unternehmen und Parteien einen" diskriminierungsfreien Zugang zu Bankdienstleistungen zu gewährleisten". (hle/hau/13.11.2025)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will ein Aufenthaltsrecht für Jesiden irakischer Staatsbürgerschaft. Ihren Gesetzentwurf „zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden“ (21/795) hat der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2025, erstmals debattiert und im Anschluss zur weieren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Grünen Nach den Vorstellungen der Grünen soll jesidischen Schutzsuchenden, die vor dem 31. Juni 2025 in Deutschland eingereist sind, „abweichend von der allgemeinen Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung und der Einreise mit dem notwendigen Visum unter Angabe der notwendigen Angaben im Visumsverfahren ein Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeit bis zum 31. Juni 2028“ erteilt werden. Dies ermögliche im nächsten Schritt den Jesiden, dass sie die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt erfüllen und damit an einer neuen Aufenthaltserlaubnis anschließen können, führt die Fraktion in der Vorlage aus. Grüne: Regierung kommt Schutzauftrag „unzureichend" nach Darin schreibt sie zugleich, dass der Bundestag im Januar 2023 die Gräueltaten der islamistischen Terrororganisation IS an der Minderheit der Jesiden im Irak im Jahr 2014 als Völkermord anerkannt habe. Mit der Anerkennung des Völkermordes habe sich der Bundestag einstimmig dazu bekannt, Jesiden unter Berücksichtigung ihrer nach wie vor andauernden Verfolgung und Diskriminierung im Rahmen des Asylverfahrens Schutz zu gewähren. Diesem Schutzauftrag komme die Bundesregierung jedoch nur in unzureichendem Umfang nach, kritisieren die Abgeordneten. 2023 hätten „lediglich 53 Prozent aller Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak einen Schutzstatus in Deutschland“ erhalten. Eine sichere Rückkehr für Jesidinnen und Jesiden sei indes „aufgrund der hoch volatilen Sicherheitslage in ihrer Heimatregion“ kaum möglich. (sto/hau/13.11.2025)
Haushalt/Ausschuss Der Haushaltsausschuss hat in seiner Bereinigungssitzung den Verteidigungsetat für 2026 gebilligt.
Der Bundestag hat eine Kommission "zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China“ eingesetzt. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (21/2719) nahm er am Donnerstag, 13. November 2025, mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken an. Antrag der Koalitionsfraktionen In der Expertenkommission sollen laut Antrag insgesamt zwölf Mitglieder aus Verbänden, Forschungsinstituten und Gewerkschaften tätig werden, darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Sicherheitsexperten vom International Institute for Strategic Studies (IISS) und die Experten vom Mercator Institute for China Studies. Mithilfe der Experten soll ermittelt werden, wie groß die Abhängigkeit der deutschen Wirtschaft, besonders bei Energie- und Rohstoffimporten und „im Hinblick auf wirtschaftlich und sicherheitspolitisch maßgebliche Technologien“, von China ist. Die Kommission soll berechtigt werden, öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertretern und Betroffenen durchzuführen, wissenschaftliche Expertisen und Gutachten einzuholen sowie Forschungsaufträge zu vergeben. Das Expertengremium soll sich „unverzüglich konstituieren“ und dem Bundestag jährlich seine Prüfungsergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen. Außerdem ist vorgesehen, dass die Kommission den Ausschuss für Wirtschaft und Energie halbjährlich zum Stand ihrer Arbeit unterrichtet. (hau/13.11.2025)
The Competition Bureau (the Bureau) just discontinued its inquiry into the use of revenue management (algorithmic) pricing software for rental housing in Canada.
Zwei 2012 geschlossene Verbraucherdarlehen wurden acht
Jahre später widerrufen – die Kreditnehmer beriefen sich auf einen
zu niedrig angegebenen effektiven Jahreszins. Mit Erfolg, denn laut BGH hindert dies bei Altverträgen den Beginn der
Widerrufsfrist.
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Das EU-Lieferkettengesetz soll nur noch für wenige große Firmen gelten. Die Mehrheit im Europaparlament kommt durch Stimmen von Rechtsaußen zusammen – ist eine Brandmauer gefallen?
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Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet die Diskriminierung befristet beschäftigter Arbeitnehmer. Sie haben einen Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie vergleichbare Dauerbeschäftigte, so das BAG – und zwar, ohne dass die Tarifvertragsparteien vorher noch lange verhandeln.
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„Marktbasierte Resilienz – Versorgung mit kritischen Rohstoffen durch wirtschaftsgetragene Strategien und Reservehaltung stärken“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/2711), den der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2025, erstmals debattiert hat. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert steuerliche Vorteile für Unternehmen, um die Eigenbevorratung kritischer Rohstoffe wie leichter und schwer seltener Erden zu erleichtern. Die Antragsteller argumentieren, die deutsche Industrie sei in hohem Maße auf Importe kritischer Rohstoffe für die Produktion angewiesen. In Deutschland liege der Bedarf allein an seltenen Erden „oberhalb von 3.000 Tonnen jährlich“, davon seien im vergangenen Jahr 65,5 Prozent aus China importiert worden. Ähnlich verhalte es sich bei Aluminium und Lithium, die in der Automobil-, Halbleiter-, Maschinenbau- und Medizintechnik unverzichtbar seien. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, die Zusammenarbeit mit branchenübergreifenden Wirtschaftsverbänden zu „intensivieren, mit dem Ziel, dezentral organisierte Rohstoffreserven für besonders kritische Rohstoffe, insbesondere leichte und schwere seltene Erden, zu entwickeln“. Schließlich solle die Importabhängigkeit Deutschlands bei diesen Rohstoffen reduziert werden, beispielsweise dadurch, dass die Rohstofflieferketten aus dem Ausland mit bilateralen Rohstoffabkommen diversifiziert werden. (nki/13.11.2025)
Welche neuen Pflichten treffen künftig große Energieversorger, Transportunternehmen und Behörden? Das neue Gesetz zur Cybersicherheit bringt wichtige Änderungen.
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Benachteiligt Google in seinen Suchergebnissen Nachrichtenmedien? Brüssel untersucht genau das nun. Am Ende könnte eine hohe Strafe für den US-Giganten stehen.
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Wie am Dienstag bekannt wurde, könnte Deutschland im kommenden Jahr von einem Entlastungs-Mechanismus profitieren, wonach das Land keine weiteren Flüchtlinge mehr aufnehmen müsste. Doch die Sache hat gleich mehrere Haken.
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Ein Mann wurde in Österreich zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er in einem Berliner Sado-Maso-Studio bei einer Penis-Amputation mitwirkte. Sich selbst verstümmelte er auch.
Haushalt/Ausschuss Der Haushaltsausschuss hat in seiner Bereinigungssitzung den Einzelplan des Kanzleramtes beschlossen. Für Kultur und Sport gibt es mehr Geld.
Finanzen/Gesetzentwurf Die Bundesländer wollen mehr Geld vom Bund für die Beseitigung von Fliegerbomben und anderer Kriegsmunition aus dem Zweiten Weltkrieg.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, das Ende November auslaufende Mandat für die Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ im Mittelmeer um ein Jahr verlängert. Dem entsprechenden Antrag der Bundesregierung (21/2069) stimmten in namentlicher Abstimmung 387 Abgeordnete zu, 169 Abgeordnete votierten dagegen, es gab drei Enthaltungen. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/2650) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/2651). Abstimmung Antrag der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in ihrem Antrag schreibt, sollen wie bisher bis zu 550 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, um im Mittelmeerraum einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld zu leisten: „Damit stärkt das Bündnis die maritime Sicherheit im Mittelmeer.“ Das Einsatzgebiet umfasst den Angaben zufolge das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. „Ein Einsatz in Küstenmeeren erfolgt nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat und, sofern dieser nicht Mitglied der Nato ist, auf Beschluss des Nordatlantikrates und nach Zustimmung des Deutschen Bundestages“, heißt es in dem Antrag. (ahe/hau/13.11.2025)
Was faktisch kein Gin ist, darf auch nicht "Gin" heißen – auch dann nicht, wenn der Zusatz "alkoholfrei" draufsteht, findet der EuGH. Ein deutscher Wettbewerbsverein hatte geklagt, nun ist klar: Der Name bleibt Spirituosen vorbehalten.
Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Auf differenzierte Einschätzungen der Sachverständigen traf ein Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (21/1855, 21/2464) in einer Anhörung.
Die Bundes-Verbraucherzentrale gewinnt gegen den Welt-Fußballverband. Die FIFA hatte ihr umstrittenes WM-Turnier in Katar auf Ticketseiten als "klimaneutral" beworben. Das LG Berlin II sieht darin eine Irreführung der Verbraucher.
Die Fraktion Die Linke setzt sich ebenso wie Bündnis 90/Die Grünen für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ein. Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, in erster Lesung die Gesetzentwürfe der Linken „zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein“ (21/1757) sowie der Grünen „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren“ (21/2722) erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Linken Mit der Vorlage soll der Paragraf 265a des Strafgesetzbuches (StGB) gestrichen werden, der bislang das „Erschleichen von Leistungen“ und damit das sogenannte „Schwarzfahren“ unter Strafe stellt. Zur Begründung verweist die Fraktion darauf, dass das Fahren ohne Fahrschein derzeit zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen könne und häufig arme oder obdachlose Menschen treffe, die sich Tickets nicht leisten könnten. Durch die Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen kämen Betroffene oftmals ins Gefängnis, obwohl weder Personen noch Sachen zu Schaden kämen und der verursachte finanzielle Schaden gering sei. Die strafrechtliche Sanktion sei unverhältnismäßig und widerspreche der „Funktion des Strafrechts als letztes Mittel“. „Erhebliche Entlastung“ von Polizei und Justiz Die Abgeordneten argumentieren weiter, Polizei und Justiz könnten dadurch erheblich entlastet werden. Ein Ausgleich für wirtschaftliche Schäden sei Aufgabe der Verkehrsbetriebe, die bereits ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ von durchschnittlich 60 Euro erheben. Auch die übrigen Tatbestände des Paragrafen 265a StGB, etwa das Erschleichen von Automatenleistungen oder der Zutritt zu Veranstaltungen ohne Ticket, sollen laut Entwurf entfallen. Gesetzentwurf der Grünen Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren. Konkret soll ihrem Entwurf zufolge Paragraf 265a des Strafgesetzbuches („Erschleichen von Leistungen“) gestrichen werden. Die Fraktion argumentiert, dass das Erschleichen von Leistungen, wozu auch das Fahren ohne Fahrschein gehört, ein Bagatelldelikt sei, „dessen strafrechtliche Sanktionierung unverhältnismäßig ist“. Stattdessen könne dem Fehlverhalten des Erschleichens der Beförderungsleistung ausreichend zivilrechtlich begegnet werden, „wie es in der Praxis auch schon jetzt durch Vertragsstrafen in Form erhöhter Beförderungsentgelte geschieht“. (scr/hau/13.11.2025)