Aktuelle Nachrichten

Übersicht zu Projekten der Stiftung EVZ

Finanzen/Antwort Die Bundesregierung hat eine Übersicht der seit 2017 geförderten Projekte der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft vorgelegt.

LSG kippt erschlichene GKV-Mitgliedschaft

beck-aktuell - 09.09.2026
LSG kippt erschlichene GKV-Mitgliedschaft gesetzliche_Krankenversicherung_2026.jpg henriette_garbade Mi., 09.09.2026 - 16:53 Ein Kassenmitarbeiter fälschte Vorversicherungszeiten, um einem über 55-Jährigen den Weg in die Gesetzliche Krankenversicherung zu ebnen. Das LSG Berlin-Brandenburg gibt der Kasse recht: Sie durfte die Mitgliedschaft zurücknehmen. Sozialrecht

Deutsche Börse AG gibt die erfolgreiche Platzierung von EUR 600 Mio. Wandelschuldverschreibungen bekannt

Deutsche Börse (PM) - 09.09.2026
DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN, UNTERLIEGT EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, ODER AN PERSONEN IN EINER SOLCHEN RECHTSORDNUNG BESTIMMT. DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.   Frankfurt am Main, 9. September 2026 –Deutsche Börse AG (die „Gesellschaft“) gibt die erfolgreiche Platzierung von nicht nachrangigen, unbesicherten Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Mio. (die „Schuldverschreibungen“) bekannt.  Die Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 können in neue und/oder bestehende auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft (die „Aktien“) gewandelt oder in bar zurückgezahlt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen wurde ausgeschlossen. Die Schuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennbetrags begeben und werden mit einem Zinssatz von 0,50 % p.a. verzinst. Sofern die Schuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden sie bei Fälligkeit am 16. September 2031 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt, der auf 107,85 % ihres Nennbetrags festgesetzt wurde (der „Aufgezinste Rückzahlungsbetrag“), was einer Rendite bis Fälligkeit von 2,00 % per annum entspricht.  Der anfängliche Wandlungspreis der Schuldverschreibungen beträgt EUR 363,6743, was einer Wandlungsprämie von 32,5 % über dem Referenzaktienkurs von EUR 274,4712 entspricht. Der Referenzaktienkurs wurde als volumengewichteter Durchschnittskurs (VWAP) der Aktien im Xetra-Handel zwischen dem Start und der Preisfestsetzung des Angebots festgelegt. In Anbetracht des aufgezinsten Rückzahlungsbetrags bei Fälligkeit beträgt der effektive Wandlungspreis etwa EUR 392,21, was einer effektiven Wandlungsprämie von 42,9 % entspricht. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ausstehenden Schuldverschreibungen (insgesamt, jedoch nicht nur teilweise) jederzeit  zu ihrem Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zuzüglich etwaiger bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, (i) wenn am oder nach dem 5. November 2029 der Wert der den Schuldverschreibungen zugrunde liegenden Aktien 130 % des dann geltenden Aufgezinsten Rückzahlungsbetrags über einen bestimmten Zeitraum erreicht oder übersteigt, oder (ii) wenn zu irgendeinem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der ausstehenden und nicht von der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen Schuldverschreibungen auf 20 % oder weniger des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen gefallen ist. Die Gesellschaft hat vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen nach Vollzug des Angebots einer Lock-up-Verpflichtung zugestimmt. Die Schuldverschreibungen wurden im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“ oder „USA“) gemäß Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der „Securities Act“) sowie außerhalb Australiens, Kanadas, Japans, Südafrikas und sonstiger Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder Verkauf der Schuldverschreibungen nach geltendem Recht unzulässig wäre, im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten (das „Angebot“). Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Schuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten zu verwenden. Der Vollzug der Transaktion wird voraussichtlich am oder um den 16. September 2026 erfolgen, und die Gesellschaft beabsichtigt, die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. BNP PARIBAS und Deutsche Bank agierten als Joint Global Coordinators und gemeinsam mit Barclays und J.P. Morgan als Joint Bookrunners bei dem Angebot. WICHTIGER HINWEIS Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht genehmigt. Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der Prospectus Rules: Admission to the Trading on a Regulated Market Sourcebook ("PRM") und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt. Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.  Diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges Angebot in den Mitgliedstaaten des EWR (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK") richten sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektverordnung bzw. der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede Person in einem Mitgliedstaat oder in der UK, die Schuldverschreibungen erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, sowie ggf. Fonds, in deren Namen diese Person handelt, gelten als erklärend und bestätigend, dass sie Qualifizierte Anleger sind. Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung in der UK ausschließlich an Personen verbreitet und richtet sich nur an (i) Personen mit beruflicher Erfahrung in Anlageangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order"), (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2) der Verordnung sowie (iii) sonstige Personen, an die sie rechtmäßig verbreitet werden darf (zusammen "relevante Personen"). Die Wertpapiere sind ausschließlich für relevante Personen verfügbar, und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb erfolgt nur mit solchen Personen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Bekanntmachung oder deren Inhalt vertrauen. MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen der EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen, die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.  In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen. Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde. Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist.  Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern in der UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die kein professioneller Kunde ist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist. Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCA Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oder den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024 rechtswidrig ist. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.  Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist. Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte" oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen. Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet. Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit ergeben. Ansprechpartner für Medien: Ingrid M. 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Kategorien: Finanzen

Deutsche Börse AG gibt die erfolgreiche Platzierung von Wandelschuldverschreibungen bekannt

Deutsche Börse (PM) - 09.09.2026
Den Inhalt dieser Mitteilung können Sie aus regulatorischen Gründen nur hier abrufen.   Ansprechpartner für Medien: Ingrid M. Haas +49 69 21113217 media-relations@deutsche-boerse.com Patrick Kalbhenn +49 69 21114730 media-relations@deutsche-boerse.com
Kategorien: Finanzen

BGH zum Werkstattrisiko: Kaskoversicherer muss keine unnötigen Reparaturkosten zahlen

LTO Nachrichten - 09.09.2026

Werkstattarbeiten, die unnötig waren, muss ein Kaskoversicherer nicht bezahlen. Der Bundesgerichtshof grenzt die Kaskoversicherung damit vom Haftpflichtrecht ab und stellt auf die vertraglich geschuldeten "erforderlichen Kosten" ab.

Entwicklungsetat soll 2027 auf 9,47 Milliarden Euro sinken

Über den Etatvorschlag der Bundesregierung für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23), der im Regierungsentwurf für den Haushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthalten ist, hat der Bundestag am Mittwoch, 9. September 2026, 90 Minuten lang debattiert. Bundesministerin Reem Alabali Radovan (SPD) soll dem Entwurf zufolge im kommenden Jahr 9,47 Milliarden Euro (2026: 10,05 Milliarden Euro) ausgeben dürfen. Mit geplanten Investitionen in Höhe von 5,92 Milliarden Euro (2025: 6,11 Milliarden Euro) ist der Einzelplan 23 der drittgrößte Investitionshaushalt des Bundes. Im Einzelplan sind außerdem pauschale Einsparvorgaben – sogenannte globale Minderausgaben, die nicht vorab einzelnen Haushaltstiteln zugeordnet sind - von insgesamt 99,43 Millionen Euro veranschlagt. Davon entfallen wie schon 2026 rund 45,43 Millionen Euro auf einen Konsolidierungsbeitrag. Neu hinzukommen soll eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen in Höhe von 54 Millionen Euro. Ministerin: Wohlstand lebt von internationaler Zusammenarbeit Die Klimakrise bedrohe die ganze Welt, sagte Bundesministerin Alabali Radovan (SPD) zu Beginn der Debatte. Kein Land könne sie allein stoppen. „Wir müssen gemeinsam handeln – und zwar jetzt“, forderte sie. Abschottung sei dabei die falsche Antwort. „Wir setzen auf Solidarität und starke internationale Zusammenarbeit“, betonte die Entwicklungsministerin. Das stärke auch die deutsche Wirtschaft. Schließlich hänge fast jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland am Export. „Unsere Wirtschaftskraft, unser Wohlstand leben von internationaler Zusammenarbeit“, sagte Alabali Radovan. Die Ministerin räumte ein, dass die Spielräume in der Entwicklungszusammenarbeit durch die geplanten Haushaltskürzungen kleiner werden. Man habe hart priorisieren und schmerzhafte Entscheidungen treffen müssen. Gleichzeitig werde aber die Neuausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit umgesetzt und auf Evidenz und Wirksamkeit gesetzt, sagte die SPD-Politikerin. AfD: Verwendung von Geldern nicht transparent Aus Sicht von Matthias Rentzsch (AfD) zeichnet sich die deutsche Entwicklungshilfepolitik durch „Intransparenz, ideologische Verblendung und Verschwendung“ aus. Die sinnvolle Verausgabe deutscher Steuergelder und die Interessen einer deutschen Außen- und Wirtschaftspolitik blieben dabei auf der Strecke. Die schwarz-rote Bundesregierung wolle auch künftig Politik von Vorgestern betreiben, sagte Rentzsch. Auch 2027 wolle sie knapp 10 Milliarden Euro „mit der Gießkanne und ohne Verstand in alle Welt verschenken“. Dies lehne die AfD entschieden ab. Rentzsch beklagte außerdem, dass die Verwendung der Entwicklungshilfegelder „in keinster Weise transparent ist“. Das Ministerium sei nicht in der Lage und scheinbar auch nicht gewillt, den Abgeordneten Verwendungsnachweise über alle Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu liefern. CDU/CSU: Mit weniger Mitteln das bestmögliche erreichen Entwicklungszusammenarbeit brauche Vertrauen, sagte Nicolas Zippelius (CDU/CSU). „Dieses Vertrauen steht in Teilen unter Druck“, befand er. Viele Menschen fragten sich, was mit den Mitteln passiere, was damit erreicht werde und wie man das kontrollieren könne. Das, so Zippelius, seien berechtigte Fragen. „Wer Entwicklungszusammenarbeit stärken will, muss diese Fragen überzeugend beantworten.“ Veruntreuungen bei der GIZ im Jemen beschädigten jedoch das Vertrauen. Klar sei, so Zippelius: „Wir brauchen Entwicklungszusammenarbeit, gerade in einer Welt wachsender Konflikte, fragiler Staaten und geopolitischer Konkurrenz.“ Mit Blick auf die erheblichen finanziellen Zwänge im Etat machte er deutlich: „Wir nehmen die Herausforderung an und wollen mit diesen Mitteln das Bestmögliche erreichen.“ Grüne: Klimakrise sind Grenzen egal Trotz größer werdender Krisen kürze die Bundesregierung bei den Instrumenten, „mit denen wir ihnen begegnen könnten“, sagte Jarmila Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen). Der Klimakrise seien Grenzen egal, so die Grünen-Abgeordnete. Dennoch mache die Bundesregierung eine Haushaltspolitik, als ließen sich deren Auswirkungen an der deutschen Grenze zurückweisen. Klimaschutz, Klimaanpassung und Entwicklungszusammenarbeit seien keine Almosen, sagte Schäfer. „Sie liegen in unserem eigenen Interesse.“ Sicherheit etwa entstehe nicht nur durch Investitionen in den Verteidigungsetat. „Wer militärische Sicherheit stärkt, aber gleichzeitig bei internationaler Stabilität kürzt, hat einen blinden Fleck in der Sicherheitspolitik“, befand die Grünen-Abgeordnete. Linke beklagt "Entscheidung gegen die Ärmsten" Während der Bundeshaushalt insgesamt wachse, schrumpfe der Etat für die Entwicklungszusammenarbeit weiter, sagte Sascha Wagner (Die Linke). „Das ist kein unabwendbarer Sparzwang. Das ist eine Entscheidung gegen die Ärmsten und Schwächsten dieser Welt“, urteilte er. Besonders drastisch werde bei Krisenbewältigung und Wiederaufbau gekürzt – um 39 Prozent. Das BMZ selbst warne davor, dass mit diesem Ansatz nicht mehr auf kurzfristig entstehende Bedarfe reagiert werden könne. Programme von UNICEF und dem Welternährungsprogramm müssten reduziert werden. Deutlicher könne der Widersprich kaum sein, sagte Wagner: Das Ministerium beschreibe einen wachsenden Bedarf, doch der Haushaltsentwurf entziehe ihm die finanzielle Grundlage. Damit verliere Deutschland ausgerechnet in einer Zeit zunehmender Krisen die Fähigkeit, schnell und wirksam zu handeln, kritisierte der Linken-Abgeordnete. SPD: Historischer Verantwortung gerecht werden Auch Felix Döring (SPD) musste beim Anblick des Regierungsentwurfes nach eigener Aussage „schwer schlucken“. Der Koalitionsvertrag gebe die Kürzungen so nicht her. Döring sprach von einer historischen Verantwortung Deutschlands. „Wir machen Entwicklungszusammenarbeit nicht nur aus wirtschaftlichen, geopolitischen oder strategischen Interessen. Wir machen Entwicklungszusammenarbeit, weil das CO2, das auch wir in Deutschland in den letzten Jahrzehnten in die Atmosphäre gepustet haben, und das die Ursache für unseren materiellen Wohlstand ist, einen Haufen von Problemen im globalen Süden verursacht“, sagte Döring. Dieser historischen Verantwortung müsse man gerecht werden. Kürzungen bei der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit sind 2027 rund 3,91 Milliarden Euro eingeplant (2026: 4,64 Milliarden Euro). Darunter fällt auch die bilaterale technische Zusammenarbeit, für die nur noch 1,57 Milliarden Euro vorgesehen sind, nach 1,74 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Die Mittel für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit sollen dagegen von 1,97 Milliarden Euro auf rund 2,09 Milliarden Euro steigen. Allerdings hinkt der Vergleich aufgrund einer Umgliederung im Einzelplan. Denn 2027 wird der Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ geführt. Auch hier soll deutlich gespart werden: Nur noch rund 434,9 Millionen Euro sind für die Krisenbewältigung vorgesehen, nach rund 710,8 Millionen Euro 2026. Der Ansatz für die „Globale Transformation von Ernährungssystemen“ soll von 259,4 Millionen Euro auf 173,2 Millionen Euro sinken. Für die Unterstützung von Geflüchteten und Aufnahmeländern sind dagegen 450 Millionen Euro eingeplant, 30 Millionen Euro mehr als 2026. Für das zivilgesellschaftliche, kommunale und wirtschaftliche Engagement sollen die Ausgaben von rund 1,32 Milliarden Euro auf 1,17 Milliarden Euro zurückgehen. Für Vorhaben der politischen Stiftungen stehen nur noch 267 Millionen Euro bereit, nach rund 374,5 Millionen Euro 2026. Die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen sinkt von 295 Millionen Euro auf 278 Millionen Euro. Die Ausgaben für die Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements sollen hingegen von rund 394,5 Millionen Euro auf 425,5 Millionen Euro steigen. Beiträge an die Vereinten Nationen gehen zurück Für das Kapitel „Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen“ sieht der Entwurf rund 1,61 Milliarden Euro vor, nach 1,78 Milliarden Euro 2026. Unter anderem sollen die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen von rund 515,9 Millionen Euro auf 442,7 Millionen Euro zurückgehen. Der Beitrag zu den Europäischen Entwicklungsfonds der Europäischen Union soll auf 94,7 Millionen Euro sinken (2026: 144,1 Millionen Euro), der für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria auf 286 Millionen Euro nach 288 Millionen Euro 2026. Für die entwicklungswichtigen multilateralen Hilfen zum weltweiten Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaschutz sind nur noch rund 694,6 Millionen Euro eingeplant, nach 728,7 Millionen Euro 2026. Mehr Geld soll demgegenüber an multilaterale Entwicklungsbanken fließen. Dafür sollen rund 1,36 Milliarden Euro zur Verfügung stehen (2026: 1,21 Milliarden Euro). Allein die Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe sollen von rund 909,9 Millionen Euro auf 1,09 Milliarden Euro steigen. KTF-Mittel für den Schutz von Tropenwäldern Zusätzliche Mittel – insgesamt 178,6 Millionen Euro – bewirtschaftet das BMZ 2027 im Klima- und Transformationsfonds. Davon sollen 126,6 Millionen Euro auf die im Rahmen der Weltklimakonferenz 2025 in Brasilien verkündete „Tropical Forest Forever Facility“ (TFFF) zum Schutz von Tropenwäldern entfallen sowie 52 Millionen Euro auf Maßnahmen der internationalen Transformation. Für den deutschen Beitrag zum TFFF sind außerdem Verpflichtungsermächtigungen von 873,4 Millionen Euro vorgesehen. Insgesamt plant die Bundesregierung dafür eine Milliarde Euro ein. (hau/joh/09.09.2026)

Türkei: Wachsender Druck auf Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Die Bundesregierung zeigt sich besorgt über die Menschenrechtslage in der Türkei. Abgeordnete dringen im Menschenrechtsausschuss auf Einsatz für inhaftierte Journalisten und Oppositionelle.

Schwerbehindertenrente des Partners schmälert den Anspruch

beck-aktuell - 09.09.2026
Schwerbehindertenrente des Partners schmälert den Anspruch Bürgergeld_2026.jpg henriette_garbade Mi., 09.09.2026 - 16:15 Wer Bürgergeld bezieht und mit dem Empfänger einer Schwerbehindertenrente zusammenlebt, muss sich diese Rente als Einkommen anrechnen lassen. Das BSG wies am Dienstag auch den Versuch ab, die Corona-Einmalzahlung als fiktiven Bedarf gegenzurechnen. Sozialrecht

Kury plötzlich bereit zur Aussage im Block-Prozess: Ein Ex-Verteidiger im Zeugenstand

LTO Nachrichten - 09.09.2026

In der Herbstpause kommt der nächste Kracher: Christina Blocks ursprünglicher Verteidiger Otmar Kury wurde als Zeuge geladen. Mit einer Aussage könnte er sich strafbar machen. Eine außergewöhnliche Situation mit kuriosen Möglichkeiten.

#108: Die ehemalige BGH-Präsidentin Bettina Limperg im Interview

beck-aktuell - 09.09.2026
#108: Die ehemalige BGH-Präsidentin Bettina Limperg im Interview gerechtigkeitundloseblatt_folge1da74e507-1076-4955-9c08-f9fa93f8809f2c54fca3-1a54-44c5-9cc6-71b48b2ce31f.jpg jonas_scherne Mi., 09.09.2026 - 15:46 Bettina Limberg blickt zum Abschied auf zwölf Jahre an der Spitze des BGH zurück. Mit Pia Lorenz spricht sie über den Wandel des Gerichtshofs, den Reformbedarf der Justiz, den Schutz angegriffener Richterinnen und Richter – und darüber, was eine gute Richterin ausmacht. Recht allgemein Pia Lorenz

Kaskoversicherte bleiben auf Mehrkosten sitzen

beck-aktuell - 09.09.2026
Kaskoversicherte bleiben auf Mehrkosten sitzen Autounfall_2026.jpg henriette_garbade Mi., 09.09.2026 - 15:39 Kaskoversicherer müssen überhöhte Werkstattrechnungen nicht vollständig begleichen – so ein Urteil des BGH. Anders als im Haftpflichtrecht trägt der Versicherungsnehmer das Werkstattrisiko. Privatversicherungsrecht

"Ich plane mit 68 das erste Staatsexamen"

beck-aktuell - 09.09.2026
"Ich plane mit 68 das erste Staatsexamen" Andreas Kreft_2026.jpg britta_weichlein Mi., 09.09.2026 - 15:35 Andreas Kreft bereitet sich als Senior-Student an der Uni Köln auf das erste Staatsexamen vor. Warum er sich mit über 60 für Jura entschieden hat, was ihn antreibt, und ob er später als Jurist arbeiten will, erzählt der gelernte Betriebswirt im Interview. Recht allgemein Dr. Jannina Schäffer

Key takeaways from Global Investigations <em>Live</em> in Singapore

Norton Rose Fulbright - 09.09.2026
On 27 August 2026, we hosted Global Investigations Live in Singapore, our annual dedicated client event designed to explore the shifting landscape of cross-border regulatory investigations and enforcement trends.

10-Jahres-Sperrfrist nur in laufenden Verfahren erlaubt

beck-aktuell - 09.09.2026
10-Jahres-Sperrfrist nur in laufenden Verfahren erlaubt fallback_fallback_quader_12.jpg timothy_heinle Mi., 09.09.2026 - 15:25 Als ein irakischer Staatsangehöriger die Einbürgerung beantragte, verhängte die Behörde eine zehnjährige Sperre: Der Mann hatte bei seinem ersten Versuch vor vier Jahren gefälschte Dokumente vorgelegt. Das VG Lüneburg korrigiert. Ausländer- und Asylrecht

EuG zu "Make Russia Pay": Russisches Geld darf zur Ukraine-Unterstützung eingesetzt werden

LTO Nachrichten - 09.09.2026

Die EU nutzt auch Erträge aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten, um die ukrainischen Streitkräfte zu unterstützen. Ungarn wollte diese Mittelzuweisung angreifen. Das EuG sieht dafür aber keine Zuständigkeit der Unionsgerichte.

Ärztekritik an geplanter Reform der Notfallversorgung

Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 9. September 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung“ (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Eine Reform der Notfallversorgung wird von Fachverbänden als dringend erforderlich angesehen, der Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu stößt allerdings teilweise auf Kritik. Insbesondere Ärzte und Krankenhäuser monieren die aus ihrer Sicht unzureichende Finanzierung und warnen vor dem Aufbau von Doppelstrukturen. "Widersprüche zu anderen Reformplänen" Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht den Gesetzentwurf teils kritisch und verweist auf Widersprüche zu anderen Reformplänen. Der Bewertungsrahmen habe sich durch das unlängst beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fundamental geändert. Der Ausbau der notdienstlichen Versorgung solle im Wesentlichen aus den nunmehr budgetierten Vergütungen der Vertragsärzte finanziert werden. Nicht nur würden aufwendige Parallelstrukturen zur Regelversorgung etabliert, sondern es würden zugleich auch die zur Verfügung stehenden Finanzmittel reduziert. Der Entwurf verschlechtere die Bedingungen für ein zielgerichtetes, wirtschaftliches Versorgungsangebot für unvorhergesehene Inanspruchnahmen und werde von der KBV in großen Teilen abgelehnt. Warnung vor einem "Nebeneinander verschiedener Systeme" Ähnlich kritisch äußerte sich die Bundesärztekammer (BÄK), die eine Reform zwar für dringend geboten hält, allerdings müsse die Notfallreform im Kontext anderer Reformen gesehen werden. Sie sei wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des Primärversorgungssystems und der Startpunkt für eine standardisierte Ersteinschätzung, konsequente Versorgungssteuerung und bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Für die Umsetzung der Krankenhausreform sei die Notfallreform ebenfalls von erheblicher Bedeutung. Auch die BÄK warnte vor einem Nebeneinander verschiedener Systeme mit unterschiedlichen Steuerungsfolgen. Die geplante Leistungsausweitung in der ambulanten Notfallversorgung sei weder zielführend noch umsetzbar. Es gebe keine Kapazitäten, um unabhängig vom Bedarf rund um die Uhr über die Rufnummer 116117 verpflichtend telemedizinische und aufsuchende Angebote vorzuhalten. Die BÄK forderte zudem die zuverlässige Refinanzierung der Notfallbehandlungskosten für nicht krankenversicherte Patienten in Krankenhäusern und Praxen. "Weder ausreichend finanziert noch hinreichend durchdacht" Nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist das Reformvorhaben weder ausreichend finanziert noch hinreichend durchdacht. So solle den Kliniken in Form von Integrierten Notfallzentren (INZ) eine zentrale Rolle zukommen, jedoch sei die Refinanzierung nicht angemessen. Krankenhäuser würden zu „Hilfsorganen“ des vertragsärztlichen Sicherstellungssystems, obwohl sie nicht dessen Träger seien. Die originäre Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die notdienstliche Akutversorgung teilweise auf Krankenhäuser zu verlagern, ohne diese auskömmlich zu vergüten, stoße grundsätzlich und verfassungsrechtlich auf Bedenken. Die DKG kritisiert außerdem einen zu hohen Grad an Komplexität der Reform, unklare Strukturen für Patienten und Leistungserbringer sowie Doppelstrukturen. Überschattet werde das Reformvorhaben zudem durch die vielerorts fehlende digitale Infrastruktur. Der Krankenhausverband forderte ferner eine Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung, damit Notfälle von normalen Behandlungsbedarfen unterschieden werden könnten. Das System der Notfallversorgung dürfe nicht als Angebot angesehen werden, das jederzeit und undifferenziert in Anspruch genommen werden könne. "Nötig sind klare rechtliche Rahmenbedingungen" Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) forderte einen eigenverantwortlichen Handlungsrahmen für Notfallsanitäter. Das Versorgungs- und Qualitätsdefizit liege weniger in der fehlerhaften medizinischen Anwendung als im Unterlassen medizinisch gebotener Interventionen. Nötig seien klare rechtliche Rahmenbedingungen, die den Notfallsanitätern heilkundliche Befugnisse auch außerhalb von Fällen mit akuter Lebensgefahr oder der Gefahr wesentlicher Folgeschäden eröffnen. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) sprach sich für die Einführung einer kurzzeitigen Notfall-Palliativversorgung aus, um kostspielige und für die Patienten unwürdige Behandlungen am Ende des Lebens zu vermeiden. Derzeit seien präklinische Notfalleinsätze in einer Palliativsituation häufig. In vielen Fällen gehe es um Menschen mit Demenz und chronischem Organversagen von Herz oder Lunge. Die Einsätze führten oft zu nicht gewünschten Krankenhauseinweisungen und einer intensivmedizinischen Übertherapie. Sinnvoller sei eine aufsuchende Krisenintervention in palliativen Notlagen. Dazu sollte ein Leistungsanspruch im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt werden. "Neue Versorgungsstrukturen bundeseinheitlich ausgestalten" Nach Einschätzung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommt es bei der Reform entscheidend darauf an, dass die neuen Versorgungsstrukturen bundesweit einheitlich ausgestaltet, Zuständigkeiten klar geregelt und Finanzierungsverantwortungen abgegrenzt werden. Die Neuregelungen müssten zu einer besseren Versorgungsqualität und einer wirksamen Patientensteuerung beitragen. Die Steuerung der Patienten in die richtige Versorgungsebene sei essenziell für eine Entlastung der Notfallversorgung und eine bedarfsgerechte Versorgung. In der Anhörung ging es an vielen Stellen um die praktische Umsetzung der Reform. Dabei machten Ärzte und Sanitäter deutlich, wie komplex und aufwendig die Rettung in Deutschland organisiert ist und mit welchen Fallkonstellationen zu rechnen ist. Aus Sicht der Ärzte macht es beispielsweise Sinn, wenn in Notsituationen wichtige Arzneimittel unabhängig von Apotheken sofort an Patienten abgegeben werden können. Eine Sprecherin des Deutschen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes schlug vor, das sogenannte Dispensierrecht auch auf den fahrenden Notdienst zu übertragen, um etwa immobile Senioren zu versorgen. "Reformpläne greifen insgesamt zu kurz" Wie dringlich eine durchdachte Notfallreform ist, veranschaulichte in der Anhörung die Notfallsanitäterin Kimberly Locher aus Berlin. Aus Personalmangel blieben Fahrzeuge unbesetzt, die Schichten seien teilweise überlang. Die Notrufnummer werde oft von Menschen gewählt, die sich zwar nicht in akuter Not befänden, aber keinen anderen Weg wüssten, darunter Patienten ohne Hausarzttermin, Menschen in psychischen Notlagen oder ältere Menschen mit Pflegebedarf. Der Rettungsdienst sei Anlaufstelle für alle, die nirgendwo anders Hilfe bekämen, sagte sie und mahnte, ohne verlässliche ambulante Angebote würden Patienten weiterhin beim Rettungsdienst landen. Die Reformpläne beinhalteten gute Punkte, griffen aber insgesamt zu kurz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit einer Neustrukturierung der Notfallversorgung sollen Patienten in Akut- und Notfällen effektiver versorgt werden. Geplant ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Neuregelung, wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervorgeht. Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Notfall- und Akutversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt werden, heißt es im Gesetzentwurf. So gebe es Defizite bei der effizienten Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene, bedingt auch durch zwei unterschiedliche telefonische Anlaufstellen: die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Die Fehlsteuerung führe zu einer Überlastung der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes. Digital vernetzte Integrierte Notfallzentren Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen dem Konzept zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein. Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme im Krankenhaus die ambulante Akut- und Notfallversorgung der Patienten in INZ. Für INZ zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen können geeignete Standorte ausgewählt werden. Wo die Einrichtung von solchen speziellen INZ nicht möglich ist, wird eine telemedizinische Unterstützung von INZ durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet. Funktion der Rufnummer 116 117 Die Funktion der Rufnummer 116 117 wird unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Unter der Nummer 116 117 sollen außerdem für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. So wird der Rettungsdienst als spezialisierte Leistung zur Versorgung von Notfällen besser abgebildet als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrtkosten. Damit werde zugleich verhindert, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten Ärzte in Notdienstpraxen von INZ sollen in bestimmten Notfallkonstellationen Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben können, wenn die Versorgung über eine Apotheke nicht sichergestellt werden kann. Schließlich soll auch Vorsorge getroffen werden, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen. Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung von Patienten entsandt werden. Damit soll das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzt werden. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren sollen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst werden, das mit den Leitstellen digital vernetzt wird. Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen soll über fünf Jahre (2027 bis 2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden. Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. So sei langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Mit bedarfsgerechten Rettungseinsätzen ergebe sich ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. In einem neuen Fachgremium medizinische Notfallrettung sollen Rahmenempfehlungen für die Leistungen der medizinischen Notfallrettung erstellt und ständig fortentwickelt werden. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung. In ihrer jetzigen Ausgestaltung sei die Akut- und Notfallversorgung strukturell überlastet und dringend reformbedürftig. Die verschiedenen Systeme seien schlecht aufeinander abgestimmt und an vielen Stellen unzureichend ausgestattet. Zudem würden Patienten nicht sinnvoll gesteuert. Da Rettungsdienste und Notaufnahmen die einzigen Angebote seien, die im Zweifelsfall immer zur Verfügung stünden, wendeten sich viele Hilfesuchende dorthin, auch wenn ein anderes Versorgungsangebot geeigneter wäre. Bei Kontakt über die Hilfenummer 116117 würden Patienten ebenfalls häufig an die Notaufnahmen oder den Rettungsdienst verwiesen. Konzept für eine Neustrukturierung Die Fraktion legt mit dem Antrag ein eigenes Konzept für eine Neustrukturierung der Notfallversorgung vor. Es sieht unter anderem vor, den Rettungsdienst als Bestandteil der Regelversorgung in das SGB V aufzunehmen. Die Regelversorgung des Rettungsdienstes solle, anders als heute, die fallabschließende Versorgung von Hilfesuchenden vor Ort einschließen. Zudem sollen integrierte Leitstellen eingerichtet werden, die unter der einheitlichen Notrufnummer 112 sämtliche Hilfeersuchen in Akut- und Notfällen entgegennehmen und versorgen. Die Rufnummer 116117 soll zur Terminvermittlung in ambulante Praxen genutzt werden. Das Konzept beinhaltet ferner Integrierte Akut- und Notfallzentren (IANZ), die in der Regel von Krankenhäusern betrieben werden. Dort soll die Versorgung aller Akut- und Notfälle mit multiprofessionellen Teams gewährleistet werden. Es sollen außerdem evidenzbasierte, standardisierte, strukturierte und dynamische Verfahren zur Ersteinschätzung von Akut- und Notfällen entwickelt und bundesweit einheitlich angewendet werden. Der Sicherstellungsauftrag für die Akut- und Notfallversorgung, für die Leitstellen, den Rettungsdienst, den Krankentransport, die Notaufnahmen, die Telemedizinische Akutversorgung und die Aufsuchende Versorgung soll analog zur stationären Versorgung an die Länder übertragen werden. (pk/09.09.2026)

Deutlicher Anstieg bei den Verteidigungsausgaben

Deutschlands Verteidigungsausgaben sollen im kommenden Jahr auf 139,6 Milliarden Euro und damit auf einen erneuten Höchststand seit Ende des Kalten Krieges steigen. Das sieht der Etatentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vor. Laut dem am Mittwoch, 9. September 2026, erstmals beratenen regulären Wehretat (Einzelplan 14) sind Ausgaben von 109,7 Milliarden Euro (2026: 82,7 Milliarden Euro) eingeplant, weitere Ausgaben von 29,9 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert werden. Im laufenden Jahr 2026 werden 82,7 Milliarden Euro im regulären Wehretat und 25,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr bereitgestellt. Deutschlands Verteidigungsausgaben sollen somit 2027 noch einmal um 31,4 Milliarden Euro anwachsen. Im Einzelplan 14 des Bundeshaushalt befindet sich auch der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Bundeswehr“. Minister: Ohne Sicherheit ist alles andere nichts Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) bezeichnete die Verteidigungsausgaben von rund 140 Milliarden Euro als ein „Sicherheitsversprechen“ gegenüber den Menschen in Deutschland, den Soldaten der Bundeswehr und den Verbündeten. Pistorius räumte ein, dass es sich um „sehr, sehr viel Geld“ handle und dass deshalb die Debatte über Prioritäten, über Wirtschaftlichkeit und die Staatsverschuldung wichtig sei. Es sei allerdings „populistisch“, die Verteidigungsausgaben gegenüber Ausgaben für Soziales oder die Infrastruktur aufrechnen zu wollen. „Ohne Sicherheit ist alles andere nichts“, sagte Pistorius. Eindringlich warnte der Minister vor der militärischen Bedrohung durch Russland und verwies auf den gescheiterten Drohnenangriff in Leipzig und Eindringen russischer Kampfjets in den Luftraum des Nato-Partners Estland. „Wir stehen buchstäblich im Fadenkreuz Moskaus“, betonte Pistorius. Russland gebe die Hälfte seines Gesamtbudgets für Militärausgaben aus und fülle seine Waffendepots für spätere Konflikte auf. Russlands Präsident Wladimir Putin plane, die russische Armee auf 1,5 Millionen Soldaten zu vergrößern und werbe Söldner in Nordkorea und anderen Ländern für den Krieg gegen die Ukraine an. AfD kritisiert steigende Verteidigungsausgaben Aus den Reihen der Oppositionsfraktionen wurde massive Kritik an den steigenden Verteidigungsausgaben und am Beschaffungswesen der Bundeswehr geübt. Der AfD-Abgeordnete Jan Ralf Nolte monierte einerseits, dass die Bundeswehr in der Vergangenheit „kaputt gespart“ worden sei, nun aber von der Koalition „auf Pump“ wieder aufgerüstet werde. Union und SPD seien offenbar „nicht zu einem Mittelweg fähig“. Auch der Bundesrechnungshof warne vor der „drohenden Schuldenfalle“. Bundeskanzler Friedrich Merz warf Nolte vor, alle Wahlkampfversprechen gebrochen zu haben. Nach der Bundestagswahl sei entgegen allen Ankündigungen der Union noch vom alten Bundestag die Bereichsausnahme bei der Schuldenbremse für die Verteidigungsausgaben verabschiedet worden. Zudem warf Nolte der Bundesregierung Intransparenz vor. Kleine Anfragen seiner Fraktion zur Bundeswehr würden „inflationär“ unter Verweis auf die Sicherheitslage nicht beantwortet und beim gescheiterten Beschaffungsvorhaben der Fregatte F126 seien 2,3 Milliarden Euro „in den Sand gesetzt“ worden. Linke: Verteidigungsausgaben "skandalös" Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) bezeichnete die Verteidigungsausgaben „als skandalös“. Bis zum Ende des Jahrzehnts plane die Bundesregierung Ausgaben von 183 Milliarden Euro, das seien 120 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Diese Maßlosigkeit schaffe „keine Sicherheit“, sondern gefährde den „inneren Frieden“ Deutschlands. Die Atommacht Frankreich etwa habe beschlossen, seine Verteidigungsausgaben bis 2030 lediglich auf 76,3 Milliarden Euro anwachsen zu lassen. Das Problem seien aber nicht nur die hohen deutschen Verteidigungsausgaben, sondern die Kürzungen im Bundeshaushalt an anderen Stellen, etwa beim Elterngeld oder dem Unterhaltsvorschuss, argumentierte Bartsch. Diese Feststellung habe auch nichts mit Populismus zu tun. Grüne kritisieren steigende Ausgaben "auf Pump" Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) attestierte Verteidigungsminister Pistorius, dass er die angespannte Sicherheitslage durchaus richtig beschrieben habe: „Die Welt ist aus den Fugen.“ Zugleich kritisierte Schäfer jedoch die steigenden Ausgaben „auf Pump“ und eine „planlose Rüstungsbeschaffung“ durch das Verteidigungsministerium. Dies habe den Überblick über die Beschaffungen verloren und verfüge nicht einmal über Daten über die Preissteigerungen. Das sei „unerhört“, bemängelte Schäfer. Der Haushaltsausschuss habe mitunter lediglich eine Woche Zeit, um Dutzende von Beschaffungsvorlagen zu prüfen, dies sei unseriös. Die Beschaffung der Fregatte F126 sei beispielsweise „viel zu spät“ gestoppt worden, die Fregatte sei zu einem „Mahnmal aus Stahl“ für ein dysfunktionales Beschaffungswesen geworden. Und nach der Einstellung des deutsch-französisch-spanischen Rüstungsvorhaben FCAS sei völlig unklar, wie es mit der Entwicklung eines Kampfflugzeuges der sechsten Generation weiter gehen soll. CDU/CSU: Haushaltsentwurf ein Spiegelbild der Sicherheitslage Unterstützung bekam Pistorius für seinen Wehretat aus den Reihen der Koalitionsfraktionen. Kerstin Vieregge (CDU/CSU) bezeichnete den Haushaltsentwurf als „Spiegelbild der Sicherheitslage“. Russland rüste weiter auf und werde bis 2029 fähig sein, ein Nato-Land anzugreifen. Zudem verwies die Abgeordnete ebenfalls auf die geplanten Sabotageakte in Leipzig und auf die Stromversorgung in Brandenburg. „Mit Worten“ könne sich Deutschland „nicht verteidigen“. Russlands Präsident Putin habe mehrfach bewiesen, dass er keinerlei Interesse an Diplomatie habe. Die steigenden Verteidigungsausgaben Deutschlands würden die Bundeswehr stärker, innovativer und zukunftsfähig machen. ugleich mahnte Vieregge an, die „richtigen Dinge zum richtigen Zeitpunkt“ zu beschaffen und das Geld wirkungsvoll auszugeben. Die Zukunft der Kriegsführung liege in vernetzten Systemen, die Bundeswehr müsse auf KI-gesteuerte Waffensysteme setzen. Die Ukraine habe es geschafft, innerhalb weniger Jahre eine funktionsfähige Rüstungsforschung aufzubauen. „Wir sind in diesem Bereich noch etwas behutsam unterwegs. Das muss sich ändern“, mahnte Vieregge. SPD: Phase der Mangelverwaltung wird verlassen Auch der SPD-Abgeordnete Andreas Schwarz verteidigte die steigenden Ausgaben für die Bundeswehr. „Die Phase der Mangelverwaltung“ in der Truppe werde jetzt verlassen. Die entscheidende Frage sei allerdings nicht die Höhe der Verteidigungsausgaben, sondern welche zusätzlichen und neuen militärischen Fähigkeiten die Bundeswehr erhalte. Schwarz plädierte für den Aufbau einer leistungsfähigen europäischen und deutschen Rüstungsindustrie. Die Erfahrungen aus dem Krieg in der Ukraine zeigten, dass die Innovationszyklen bei den modernen Waffensystemen immer kürzer werden, die Beschaffungsvorhaben hätten mitunter Probleme, diesem Tempo zu folgen. Schäfer mahnte zugleich auch eine verstärkte parlamentarische Kontrolle bei den Beschaffungsvorhaben. Wenn ein Beschaffungsvorhaben zu scheitern drohe, dann müsse es beendet werden. Dies sei keine Schwäche, sondern eine Stärke. Sondervermögen Bundeswehr Möglich werden die gewaltigen Steigerungen der Verteidigungsausgaben im Vergleich zu den Vorjahren nur durch das 2022 vom Bundestag beschlossene Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro und durch eine Grundgesetzänderung am Ende der vergangenen Legislaturperiode, die die Verteidigungsausgaben von den Beschränkungen der sogenannten Schuldenbremse befreite. Am stärksten profitieren von den steigenden Verteidigungsausgaben sollen die militärische Beschaffung der Bundeswehr mit einem Ausgabenvolumen von insgesamt mehr als 60 Milliarden Euro. Aus dem Einzelplan 14 sollen 30,3 Milliarden Euro und aus dem Sondervermögen weitere 29,9 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Im laufenden Jahr plant der Bund mit Ausgaben von insgesamt 45 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen. Weitere Ausgaben von 8,6 Milliarden Euro sind für den Erhalt des vorhandenen Materials (2026: 7,7 Milliarden Euro) und 2,9 Milliarden Euro für Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung (2026: 1,6 Milliarden Euro) veranschlagt. Zur Deckung der Personalausgaben der Streitkräfte (Soldaten und Zivilangestellte) sollen 26,7 Milliarden Euro bewilligt werden, knapp 2 Milliarden Euro mehr als 2026 (24,7 Milliarden Euro). Für die Unterbringung der Soldaten, den Betrieb und Erhalt von Kasernen und Anlagen sind Ausgaben von 19,3 Milliarden Euro vorgesehen, deutlich mehr als im laufenden Jahr (2026:11,5 Milliarden Euro). (hau/09.09.2026)

Rechtsstaat im Alltag

beck-aktuell - 09.09.2026
Rechtsstaat im Alltag Grundgesetz.jpeg michael_dollmann Mi., 09.09.2026 - 13:54 Der deutsche Rechtsstaat: Top im internationalen Vergleich, aber mangelndes Vertrauen der Bürger? Wolfgang Ewer fordert vom Staat, die sichtbaren Probleme anzugehen, um das Vertrauen in den im Hintergrund arbeitenden Rechtsstaat zu steigern. Staats- und Verfassungsrecht Recht allgemein

Booking darf eTraveli nicht schlucken

beck-aktuell - 09.09.2026
Booking darf eTraveli nicht schlucken Booking.com_2026.jpg henriette_garbade Mi., 09.09.2026 - 13:53 Das Buchungsportal Booking darf das Flugportal eTraveli nicht übernehmen. Das EuG teilt die Einschätzung der EU-Kommission, dass die Übernahme die bereits beherrschende Stellung von Booking auf dem Markt für Online-Reisebüros im Hotelbereich noch verstärken würde. Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht Kartellrecht, EG-Kartellrecht