Aktuelle Nachrichten

Antrag will Maßnahmen zur Bekämpfung der globalen Hungerkrise

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Ernährungssouveränität herstellen – Globale Hungerkrise bekämpfen in Zeiten wachsender Finanzierungslücken“ (21/6010(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Er wurde am Freitag, 22. Mai 2026, beraten und nach einer halbstündigen Aussprache dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Grünen Angesichts der durch die Blockade der Straße von Hormus ausgelösten Preisschocks bei Düngemitteln, Nahrungsmitteln und Energie fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in den akutesten Krisenregionen deutlich aufzustocken und keine weiteren eigenen Kürzungen vorzunehmen. Unter anderem solle sie den humanitären Zugang in Sudan und Gaza sichern und Partnerländer verstärkt beim Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen, um Abhängigkeiten durch Ölpreisschocks und Lieferblockaden künftig zu reduzieren. Außerdem sprechen sich die Abgeordneten für den Aufbau und die Stärkung strategischer staatlicher Lebensmittelreserven zur Abfederung von Preisspitzen und Lieferkettenschocks aus und für eine schnelle und umfassende Entschuldung hochverschuldeter Länder des globalen Südens. Mitteln für Ernährungssicherheit und klimaresiliente Landwirtschaft sollte Vorrang vor Schuldendienst eingeräumt werden. "Globale Nahrungsmittelkrise droht" In der Begründung heißt es, mit der Blockade der Straße von Hormus durch das iranische Regime als Reaktion auf die völkerrechtswidrigen Angriffe der USA und Israels auf den Iran drohe eine globale Nahrungsmittelkrise. Das Welternährungsprogramm (WFP) warne, dass 45 Millionen Menschen zusätzlich in Hungersnot geraten könnten, sollte die Blockade anhalten. Um den Hunger erfolgreich zu bekämpfen und Ernährungssouveränität zu erzielen, ist es aus Sicht der Grünen „unabdingbar, kleinbäuerliche Produzent:innen zu stärken und ihre Resilienz und Selbstbestimmung zu verbessern“. Ernährungssouveränität sei nicht nur Voraussetzung für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung, sondern auch zentral für Frieden, Stabilität und nachhaltige Entwicklung weltweit. (hau/22.05.2026)

Deutsch-Nordische Parlamentariergruppe informiert sich in Dänemark, Grönland und Island

Vom 27. Mai bis zum 4. Juni 2026 wird eine Delegation der Deutsch-Nordischen Parlamentariergruppe unter Leitung der Vorsitzenden, Abg. Sahra Mirow (Die Linke), nach Dänemark, Grönland und Island reisen. Weitere Delegationsmitglieder sind die Abgeordneten Bernd Rützel (SPD), Wolfgang Wiehle (AfD), Dr. Alaa Alhamwi (Bündnis 90/Die Grünen), Susanne Hierl (CDU/CSU) und Stefan Seidler (SSW). In Dänemark wird sich die Delegation mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern des Folketings, darunter auch Abgeordnete der Färöer und Grönlands, treffen. Dabei werden Themen wie die europäische Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeit, die dänische Asyl- und Migrationspolitik, Perspektiven der Förderung klimafreundlicher Technologien sowie Maßnahmen zur digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung und Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit im Fokus der Gespräche stehen. Darüber hinaus wollen sich die Abgeordneten über die Strategien Dänemarks im sozialen Wohnungsbau und bei der Förderung der Lebensbedingungen von Menschen in sozial prekären Lagen informieren. Ebenso wird die dänisch-grönländische Arktispolitik Thema von Gesprächen sein. In Grönland steht der Besuch des Inatsisartuts, des grönländischen Parlamentes, im Zentrum der Reise. Hier sollen die 2024 aufgenommenen parlamentarischen Kontakte vertieft werden. Dazu wollen die Abgeordneten konkrete Möglichkeiten der weiteren bilateralen Zusammenarbeit, aber auch Fragen des Ausbaus von Erneuerbaren Energien und der Förderung von Rohstoffen, vor allem Seltener Erden, diskutieren. Weitere Themen der Gespräche werden die Folgen des Klimawandels und dessen Auswirkungen auf die traditionellen Lebensweisen der Grönländerinnen und Grönländer, der Stand des Referendums zur künftigen Selbstverwaltung sowie die außen- und sicherheitspolitische Ausrichtung Grönlands sein. In Island wird sich die Delegation mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern des Althings treffen. Dabei wollen sich die Abgeordneten über den Stand des Referendums zur Wiederaufnahme der EU-Beitrittsgespräche und über aktuelle sicherheitspolitische Fragen informieren. Die Delegation interessiert sich zudem für die Bedeutung von grünen Anleihen und Islands Maßnahmen zur Arbeitszeitverkürzung, zur Stabilisierung des Rentensystems in Zeiten des demografischen Wandels und zur weiteren erfolgreichen Gleichstellung der Geschlechter. Während in Grönland die Energiegewinnung aus Wasserkraft diskutiert werden soll, wird sich die Delegation in Island über die Nutzung von Geothermie zur städtischen Wärmeversorgung informieren.

Bundestag verabschiedet Apothekenreform

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Freitag, 22. Mai 2026, die Apothekenreform der Bundesregierung (21/4084(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. Gegen das zuvor vom Gesundheitsausschuss noch geänderte sogenannte Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (21/6076(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) votierten AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der AfD mit dem Titel "Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen“ (21/2553(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In namentlicher Abstimmung votierten 440 Abgeordnete gegen die Initiative, 126 stimmten dafür. Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Apotheken stärken – Arzneimittelversorgung verbessern“ (21/3829(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fand ebenfalls keine Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD und bei Enthaltung der Grünen. Der Gesundheitsausschuss hatte zu beiden Abstimmungen Beschlussempfehlungen vorgelegt (21/6076(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Apothekenreform der Bundesregierung Vor allem kleinere und ländliche Apotheken stünden vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit, heißt es in dem Regierungsentwurf. Das Ziel sei, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen. Die vor Ort verfügbare pharmazeutische Expertise solle zudem besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden, etwa zur Prävention. Bürokratie soll abgebaut und die Eigenverantwortung der Apotheker gestärkt werden. Der Entwurf beinhaltet zahlreiche Detailregelungen. So sollen die Anforderungen an die Gründung einer Zweigapotheke abgesenkt werden. Zweigapotheken können künftig eröffnet werden, wenn in abgelegenen Orten die Versorgung mit Arzneimitteln deutlich eingeschränkt ist. Mit Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Leitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden können. Dabei soll eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ermöglicht werden. Vorübergehende Apothekenleitung durch PTA Mit behördlicher Genehmigung sollen im Rahmen einer praktischen Erprobung erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken in ländlichen Regionen für maximal 20 Tage, davon höchstens 10 Tage am Stück, ihre Apothekenleitung vertreten können. Neben Vollnotdiensten über Nacht werden künftig auch Teilnotdienste in den Abendstunden über den Nacht- und Notdienstfonds bezuschusst. Apotheken sollen ferner Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, verabreichen können. Dazu wird neben der Erweiterung der ärztlichen Schulung auch die Vergütungsverhandlung ausgeweitet. Auch sollen in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen Schnelltests gegen bestimmte gängige Erreger ermöglicht werden. Dazu wird der Arztvorbehalt teilweise aufgehoben. Prävention und vorrätige Arzneimittel Es wird ferner ein Anspruch auf Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen sowie die Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken als pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken vorgesehen. Apotheken wird die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung ermöglicht. Dies soll unter bestimmten Bedingungen bei der Anschlussversorgung von chronischen Erkrankungen gelten und auch bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen. Außerdem sollen Apotheken künftig bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Mittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Medikamente nicht verfügbar sind. Diese Regelung wird befristet und evaluiert. Die sogenannte Nullretaxation aus formalen Gründen wird ausgeschlossen, wenn die Apotheke ein Arzneimittel abgibt, das mit dem verordneten Mittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt. Nutzung von Kommissionierautomaten Im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags sollen Arztpraxen Rezepte und E-Rezepte für Heimbewohner direkt an die versorgende Apotheke übermitteln können. Den Apotheken wird die Möglichkeit eröffnet, zur Lagerung von Fertigarzneimitteln eingesetzte Kommissionierautomaten auch zur Lagerung von verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln in Form von Fertigarzneimitteln zu nutzen. Für bestimmte Stoffe werden verbindliche Apothekeneinkaufspreise von der Selbstverwaltung vereinbart, um die Abrechnung transparenter und einheitlicher zu gestalten und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Parallel zum Gesetzentwurf ist nach Angaben der Bundesregierung eine ergänzende Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung geplant, in der Regelungen zur Apothekenvergütung vorgesehen sind, so etwa eine Empfehlung zur Anpassung der Honorare über eine jährliche Verhandlungslösung zwischen dem Verband der Apotheken und dem GKV-Spitzenverband. Die Verordnung soll darüber hinaus Regelungen zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes sowie der Betriebsabläufe einschließlich der Öffnungszeiten beinhalten sowie strengere Qualitätsvorgaben für den Arzneimittelversandhandel. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat bat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, mit der Verordnung auch das sogenannte Apothekenpackungsfixum von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro anzuheben. In der Erwiderung der Bundesregierung hieß es jedoch, vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung und deren aktueller Finanzsituation müsse die Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderung momentan zurückgestellt werden. Der Verordnungsentwurf sehe jedoch andere Vergütungsverbesserungen vor. Änderungen im Gesundheitsausschuss Der Gesundheitsausschuss billigte in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. Mai 2026, 13 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die teilweise auf Empfehlungen des Bundesrates beruhten. In einem fachfremden Antrag geht es um den Ausschluss von Rabattverträgen für sogenannte Biosimilars bis Ende Juni 2028, der ausführlich und kontrovers diskutiert wurde. Andere Änderungsanträge beziehen sich auf pharmazeutische Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Raumvorgaben, die konkretisierte Verantwortung der Apothekenleitung und die vorübergehende Aufrechterhaltung des Betriebs durch erfahrene Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) unter bestimmten Bedingungen, die evaluiert werden soll. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte eine systematische Stärkung der Apotheken, um die Arzneimittelversorgung flächendeckend sicherzustellen. Apotheken gäben nicht nur Arzneimittel ab, sondern seien auch das wohnortnächste, größte, vielfältigste, fachkundig geführte und sichere dezentrale Lager für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Das finanzielle Risiko und die Vorfinanzierung trügen dabei die Apotheker selbst, hieß es in dem Antrag. Die Apotheken hätten gleichwohl mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen. Dazu gehörten der steigende Kostendruck, Medikamentenlieferengpässe, die Inflation, Personalmangel und die zunehmende Bürokratie. Hinzu komme der Trend zum Versandhandel mit Arzneimitteln. Als Folge expandierten die großen Versender im EU-Ausland, während die Apothekenzahl in Deutschland ständig sinke. Vergütungen von Apotheken anheben Daher müsste dringend die flächendeckende Arzneimittelversorgung über Apotheken zukunftssicher gemacht werden. Dabei dürften die Grenzen der Aufgabengebiete von Ärzten und Apothekern nicht verwischt werden. Die Abgeordneten forderten unter anderem, sämtliche Vergütungen von Apotheken anzuheben und Bürokratie abzubauen. Den Apotheken sollte zudem die Möglichkeit gegeben werden, vorgeschriebene Mindestanforderungen an Ausstattung und Räumen für Labor- und Rezepturarbeiten zu unterschreiten und in Fällen, in denen dies der ärztlichen Verordnung entspricht, statt einer Rezeptur ein Fertigarzneimittel abzugeben. Antrag der Linken Die Linksfraktion forderte eine Stärkung der Apotheken und eine verbesserte Arzneimittelversorgung. Öffentliche Apotheken seien ein unverzichtbarer Teil des Gesundheitssystems, denn eine gute Arzneimittelversorgung könne große gesundheitliche, aber auch volkswirtschaftliche Folgeschäden abwenden, die durch falsche, übermäßige oder fehlende Anwendung von Arzneimitteln entstünden, hieß es in dem abgelehnten Antrag der Fraktion. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Fehlmedikationen seien für eine Vielzahl von Gesundheitsschäden verantwortlich. Viele davon wären vermeidbar, hieß es in dem Antrag. Vor diesem Hintergrund müssten sich Apotheker und pharmazeutische Assistenten auf ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag konzentrieren können. Apotheken seien aber derzeit bei der Arzneimittelabgabe verpflichtet, einen langen Katalog von Kriterien zu beachten, um eine möglichst kostengünstige Bedienung der Verordnung zu gewährleisten. Diese bürokratischen Auflagen seien in den vergangenen Jahren massiv angestiegen, während die Vergütung pro Packung real deutlich gesunken sei. Die Schlüssel zur Reduktion von Fehlmedikationen seien mehr Kompetenzen, mehr Kooperation mit den Ärzten und Pflegeeinrichtungen, neue, auch aufsuchende Versorgungskonzepte sowie die Einbindung in regionale Gesundheitsnetzwerke. Die Abgeordneten forderten, die packungsbezogene Vergütung auf 9,50 Euro anzuheben und künftig regelbasiert anzupassen. Kompetenzen der öffentlichen Apotheken sollten erheblich ausweitet werden mit dem Ziel, die Folgen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Fehlmedikation zu verringern. Aufgaben bei Prävention und Gesundheitsförderung Zudem sollten den Apotheken neue Aufgaben bei Prävention und Gesundheitsförderung eröffnet werden. Sie könnten etwa weitere Impfungen und Früherkennungstests übernehmen. Rabattverträge und die Importklausel im Sozialgesetzbuch V (SGB V) sollten abgeschafft werden, zugunsten einer kollektivvertraglichen, nachgeschärften Festbetragsregelung für angemessene, niedrige Generikapreise. Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln sollte lediglich den Präsenz-Apotheken ermöglicht werden und nur dann, wenn die Versorgung anders nicht gewährleistet werden könne. (pk/hau/ste/22.05.2026)

- Bundespräsident Steinmeier gratuliert Udo Lindenberg

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gratuliert Udo Lindenberg zum 80. Geburtstag am 17. Mai.

Wochenzeitung „Das Parlament“: CDU-Sportpolitiker Lehmann setzt auf Spitzensport-Reform für mehr Medaillen

Der CDU-Sportpolitiker Jens Lehmann erwartet von der geplanten Reform der Spitzensportförderung mehr internationale Erfolge für Deutschland. Seit 35 Jahren falle Deutschland im Medaillenspiegel zurück, sagte der Olympiasieger und frühere Bahnrad-Weltmeister im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament". Die Reform sei die Chance, diesen Trend zu brechen. Bisher habe es an klaren Zielen gefehlt, kritisierte Lehmann. „Es gab zu viele Köche." Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag einen „Paradigmenwechsel" vollziehen, auch mit Blick auf die deutsche Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele. Geld allein bringe keinen Erfolg, sagte Lehmann. Doch wer im internationalen Vergleich vorn liegen wolle, brauche ausreichende Mittel – und müsse sie gezielt einsetzen. Sein Vorschlag: Die Förderung solle sich auf die aussichtsreichsten Athleten und Sportarten konzentrieren, wie es Großbritannien, Frankreich und Australien vormachten. Alle gleich zu fördern und zugleich mehr Medaillen zu gewinnen, sei nicht möglich. Kernstück der Reform ist eine unabhängige Spitzensport-Agentur. Sie soll die Förderung neu ordnen und nach klaren Kriterien und Daten entscheiden. Im Vordergrund stehe der Leistungsgedanke, betonte Lehmann. Die Agentur müsse professionell steuern, ohne Rücksicht auf subjektive Interessen. Kritisch sieht Lehmann die Vergrößerung des Stiftungsrats von fünf auf neun Sitze. Drei davon erhält der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), dazu ein Vetorecht bei der Besetzung der Vorstandsposten. Je schlanker das Gremium, desto wirksamer, sagte Lehmann. Er hoffe, die Erhöhung sei die letzte gewesen. Athletenvertretung und Behindertensport sollten beteiligt werden – das aber solle der DOSB innerhalb seiner drei Sitze regeln. Für die Zeit nach der Karriere forderte Lehmann mehr Unterstützung. Viele Athleten stünden mit über 30 Jahren ohne Berufserfahrung da. Er schlug ein Modell ähnlich dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr vor, der Zeitsoldaten bis zu drei Jahre lang den Weg in einen Beruf finanziert. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Herr Lehmann, die Bundesregierung will die Förderung des Spitzensports forcieren. Ist Erfolg eine Frage des Geldes? Jens Lehmann: Jein. Man sagt im Allgemeinen, Geld schießt keine Tore. Und Geld ist auch kein alleiniger Garant für Erfolg. Aber wenn wir im internationalen Vergleich mehr Erfolg haben wollen, brauchen wir adäquate Mittel. Wichtig ist, dass es ausreichend Mittel sind und dass sie zielgerecht angewandt werden. Das Parlament: Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung vereinbart, einen echten „Paradigmenwechsel“ in der Spitzensportförderung zu vollziehen – dies auch vor dem Hintergrund der laufenden Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland. Woran hat es denn in der Vergangenheit gehapert? Ehrlich gesagt gab es zu viele Köche und keine klare Zielsetzung. Das Parlament: Was sollte Ihrer Meinung nach die Zielsetzung sein? Lehmann: Seit 35 Jahren geht es für uns im Medaillenspiegel bergab. Mein Ziel als Jens Lehmann ist, so viele olympische Medaillen wie möglich zu gewinnen. Das ist meine Haltung, die ich vertrete, seit ich im Bundestag bin. Und wenn man das will, muss man einen Weg finden, wie man das macht. Das Parlament: Wie könnte der aussehen? Lehmann: Man könnte sich zum Beispiel bei der Förderung besonders auf die vielversprechendsten Athletinnen und Athleten und Sportarten konzentrieren. Andere Länder wie Großbritannien, Frankreich, Australien gehen einen ähnlichen Weg. Man kann aber auch etwas ganz anderes wollen, man könnte zum Beispiel das Ziel verfolgen, alle gleich zu fördern. Man kann aber nicht beides haben, alle gleich zu fördern und im Medaillenspiegel nach vorne zu kommen, das geht nicht. Das Parlament: Jetzt soll als Kernelement der Reform eine unabhängige Spitzensport-Agentur gegründet werden. Was versprechen Sie sich von dieser Agentur? Lehmann: Die Agentur soll unabhängig, einzig dem großen Ziel verpflichtet sein, wieder erfolgreicher zu werden, die Spitzensportförderung insgesamt neu aufstellen und sie zum Beispiel kriterien- und datenbasiert zu machen. Hinter allem steht der Wille, den Leistungsgedanken in den Vordergrund aller Entscheidungen zu stellen. Das kann den Kader betreffen, Standortfragen oder auch den Kontakt zu Trainern und Trainerinnen. Ich bin sehr froh, dass es das jetzt gibt und klar priorisiert wird, was man will. Natürlich ist der Deutsche Sport autonom, aber ich glaube, steuern muss das eine Agentur, die das geschäftsmäßig professionell betreibt und da auch nicht mehr oder weniger nach rechts und links, nach allen möglichen subjektiven Dingen guckt, sondern die reine Lehre so gut wie möglich vertritt. Das Parlament: Anders als ursprünglich geplant erhält der Deutsche Sport-Bund (DOSB) jetzt drei Sitze im nun neun- statt fünfköpfigen Stiftungsrat. Außerdem soll er ein Vetorecht bei der Besetzung der Vorstandsposten erhalten. Besteht damit nicht die Gefahr, dass der DOSB erneut massiv Einfluss auf die Verteilung der Fördermittel nehmen kann? Alles ist im Fluss. Jetzt ist erstmal das parlamentarische Verfahren eröffnet. Ursprünglich waren fünf Sitze im Stiftungsrat geplant, was ich persönlich, ausreichend fand. Je schlanker dieses Gremium ist, umso effektiver ist es. Jetzt hat man auf neun erhöht. Ich hoffe, das war auch die letzte Erhöhung. Das Parlament: Keinen Sitz im Stiftungsrat hat aktuell die Athletenvertretung. Sollte da im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden? Mein oberstes Ziel ist, dass der Stiftungsrat nicht noch größer wird, und ganz wichtig ist, dass die beiden Geschäftsführer unabhängig, fachlich exzellent und druckresistent sind, um Priorisierungen durchzusetzen, die nicht jedem gefallen werden. Das Parlament: Sollten die Athleten, sollte der Behindertensport, sollten andere Akteure vertreten sein? Ja, unbedingt. Aber ich würde dafür plädieren, dass der DOSB dies innerhalb seiner drei Sitze regelt. Das Parlament: Wir haben jetzt viel über die Förderung des Leistungssports gesprochen. Was ist eigentlich mit dem Breitensport? Wäre es nicht – auch mit Blick auf den Talentnachwuchs – sinnvoll, den Breitensport stärker zu fördern? Die Förderung des Breitensports ist extrem wichtig. Die Spitzensportler und -Sportlerinnen kommen ja alle irgendwo her, die fangen nicht als Olympiasieger an, sondern meistens in irgendeinem Verein und werden dann im besten Falle erfolgreich. Und dafür ist die Infrastruktur wichtig. Das Parlament: Apropos: Das Geld für die Infrastruktur scheint nur bedingt anzukommen. So bleiben Turnhallen marode, Schwimmbäder müssen schließen. Übungsleiter arbeiten meist ehrenamtlich. Ist hier nicht eine Professionalisierung nötig und damit auch mehr Geld? Ich persönlich bin der Überzeugung, dass dieser ganze Föderalismus nicht unbedingt übermäßig hilfreich ist. Ich bin Stadtrat in Leipzig, ich beschließe in Berlin Gesetze – aber weiß nicht, wie ich in Leipzig meinen Leuten erklären soll, wie man das bezahlt. Und das ist immer ein bisschen schwierig. Aber so ist es. Der Bund ist halt für den Spitzensport zuständig und das Land und die Kommunen für den Nachwuchs und den Breitensport. Das Parlament: Für die Athletinnen und Athleten rücken, zunehmend auch persönliche, familiäre und Fragen sozialer Sicherheit in den Vordergrund, nicht zuletzt die, wie es nach der sportlichen Karriere weitergehen soll. Spielen diese Fragen eine Rolle in dem Leistungssportförderungsreformkonzept? Da ist heute mehr Augenmerk drauf als es früher der Fall war. Die duale Karriere zum Beispiel ist wichtig. Auch in der Spitzensportreform wird das diskutiert und findet dort Widerhall. Aber ich glaube, es gibt zwei Knackpunkte. Der eine ist der Übergang von der Schule zur Berufsausbildung oder zum Studium, wo uns viele Athleten verloren gehen, weil die natürlich in dem Moment überlegen und sich fragen, was ihnen am wichtigsten ist. Da muss stärker auf die Bedingungen im Sportalltag eingegangen werden. Der zweite ist der Übergang vom Leistungssport ins zivile Leben. Da gibt es oft einen Bruch, weil viele im relativ fortgeschrittenen Alter (30+) entweder noch keine Berufsausbildung beziehungsweise keine Berufserfahrung haben. Es bräuchte eine Möglichkeit ähnlich wie bei der Bundeswehr, die für Zeitsoldaten mit ihrem eigenen Berufsförderungsdienst eine berufliche Entwicklung bis zu drei Jahre lang finanziell unterstützt. Das Interview führte Michael Schmidt. Jens Lehmann ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages und stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Sport und Ehrenamt.

Gesetzentwurf nimmt Familiengerichte in die Verantwortung: Wer Gewalt erlebt, kann sich schneller scheiden lassen

LTO Nachrichten - 22.05.2026

Familiengerichte sollen schneller auf häusliche Gewalt reagieren und Opfer besser schützen. Die große Reform im Umgangs- und Sorgerecht flankiert das BMJV jetzt mit neuen Regeln für das familienrechtliche Verfahren.