Aktuelle Nachrichten

VIa ZR 60/22, Entscheidung vom 11.11.2025

BGH Nachrichten - Mo, 17.11.2025 - 10:30
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VIa ZR 1503/22, Entscheidung vom 11.11.2025

BGH Nachrichten - Mo, 17.11.2025 - 10:30
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VIII ZB 31/21, Entscheidung vom 06.11.2025

BGH Nachrichten - Mo, 17.11.2025 - 10:30
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VIa ZR 992/22, Entscheidung vom 05.11.2025

BGH Nachrichten - Mo, 17.11.2025 - 10:30
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6 StR 29/25, Entscheidung vom 08.07.2025

BGH Nachrichten - Mo, 17.11.2025 - 10:30
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Tarifwerk GVP/DGB: Bezahlte Arbeitsbefreiung

CMS Hasche Sigle Blog - Mo, 17.11.2025 - 10:14

In den Tarifwerken BAP/DGB und iGZ/DGB ist eine umfängliche Staffelung enthalten, die vorsieht, dass der Zeitarbeitnehmer* bei besonderen Ereignissen eine bezahlte Freistellung (ohne Anrechnung auf dessen Urlaubsanspruch) verlangen kann.

Eine solche Regelung findet sich auch im MTV GVP/DGB, die allerdings – im Vergleich zu den alten Bestimmungen – einige Änderungen erfahren hat.

Interessant ist dabei insbesondere, dass bei der eigenen Eheschließung eine Freistellung von einem Tag erfolgt, die Eintragung einer Lebenspartnerschaft aber – anders als noch in den Tarifwerken BAP/DGB und iGZ/DGB – nicht mehr erfasst wird.

Dies dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass seit dem 1. Oktober 2017 die „Ehe für alle“ gilt (§ 1353 Abs. 1 BGB). Seit diesem Zeitpunkt können (auch) gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schließen. In diesem Fall kann nach den tariflichen Bestimmungen eine Arbeitsbefreiung von einem Tag in Anspruch genommen werden.

Beim Tod naher Angehöriger wird die Regelung des MTV BAP/DGB übernommen, die – im Gegensatz zum MTV iGZ/DGB – auch Geschwister und Schwiegereltern erfasst.

Der MTV iGZ/DGB sah vor, dass einige Freistellungstatbestände für Arbeitnehmer in eheähnlicher Lebensgemeinschaft greifen sollten (anders als der MTV BAP/DGB); diese Erweiterung der Freistellungstatbestände findet sich im MTV GVP/DGB nicht mehr wieder.

Dies gilt auch für eine im MTV iGZ/DGB verortete und insoweit begrenzende Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten, bevor Freistellungsansprüche überhaupt entstehen können.

Zukünftig ist dies bereits ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses – wie schon im MTV BAP/DGB – möglich.

Der MTV iGZ/DGB sieht weitere formelle Anforderungen bei der Geltendmachung der Ansprüche vor (solche fehlen im MTV BAP/DGB), die geringfügig geändert in den MTV GVP/DGB überführt worden sind: Für die bezahlte Freistellung ist ein textförmlicher Antrag (vormals: Schriftform) sowie ein Nachweis mit Dokumenten über den Eintritt des zur bezahlten Freistellung berechtigenden Ereignisses erforderlich.

Das begrenzende Kriterium, dass der Nachweis innerhalb von zwei Wochen nach dem maßgeblichen Ereignis beizubringen ist, entfällt im MTV GVP/DGB.

Wie bereits im MTV BAP/DGB geregelt, bemisst sich die Höhe des zu zahlenden Entgelts nach der Schnittberechnung bei Krankheit und Urlaub (teuer!). Im MTV iGZ/DGB war dazu keine ausdrückliche Bestimmung vorgesehen.

ACHTUNG: Bei der Überführung der Freistellungsklausel wird sich primär an den Regelungen des MTV BAP/DGB orientiert, aber ebenfalls einige (beschränkende) Bestandteile aus dem MTV iGZ/DGB übernommen. Es handelt sich folglich um eine „bunte Mischung“ aus beiden Tarifwerken.

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Der Beitrag Tarifwerk GVP/DGB: Bezahlte Arbeitsbefreiung erschien zuerst auf CMS Blog.

Norton Rose Fulbright further expands international capital markets team with partner hire in Amsterdam

Norton Rose Fulbright - Mo, 17.11.2025 - 08:30
Global law firm Norton Rose Fulbright has today announced the appointment of Peter Voorhees as a partner in its Amsterdam office, further strengthening its international capital markets capabilities. 

GMM Platform: BaFin warnt vor der Website gmmplatform(.)co

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website gmmplatform(.)co. Es besteht der Verdacht, dass der Betreiber auf der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
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auresthiqan.sbs: BaFin warnt vor Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website auresthiqan.sbs. Über die Website bieten unbekannte Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Konkret bieten sie den automatisierten Handel auf den Finanzmärkten unter anderem über die Plattform Immediate Growth an.
Kategorien: Finanzen

Quilter-consulting(.)com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Website quilter-consulting(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Sie erwecken den Eindruck, ihre Angebote stammten von der in Großbritannien ansässigen Quilter PLC. Dies trifft nicht zu, es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die Quilter PLC steht in keinem Zusammenhang mit der Website und den dort angebotenen Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen.
Kategorien: Finanzen

Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor der Website zinsanlageexperten(.)com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Zinsanlageexperten auf der Website zinsanlageexperten(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen nicht von der UHC United Hands Capital GmbH, Regensburg, welche in keiner Verbindung zu der Website zinsanlageexperten.com steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Kategorien: Finanzen

Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor der Website zinsanlageexperten(.)com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Zinsanlageexperten auf der Website zinsanlageexperten(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen nicht von der UHC United Hands Capital GmbH, Regensburg, welche in keiner Verbindung zu der Website zinsanlageexperten.com steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Kategorien: Finanzen

Zigmax: BaFin warnt vor der Website zigmax(.)co

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Zigmax. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website zigmax(.)co ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Kategorien: Finanzen

BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen, vor der App MCG-KI sowie vor der Website mcgki(.)com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen wie „A32Finanzielle Freiheit“, „C66 Technische Austauschgruppe für Investoren“ und „Kapitalstrategien Akademie94“. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Kategorien: Finanzen

Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website wp-invest(.)ch

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website wp-invest(.)ch. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgeldanlagen, sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Angebote stammen nicht von dem schweizerischen Unternehmen W & P Family Office AG, Küsnacht. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
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capital-rvg(.)com: BaFin warnt vor Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website capital-rvg(.)com. Über die Website bietet die angeblich in Berlin ansässige Capital RVG ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Konkret bietet sie die Vermögensverwaltung und Anlageberatung an. Die Capital RVG behauptet wahrheitswidrig von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu.
Kategorien: Finanzen

Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor der Website stuttgart-exchange(.)com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website stuttgart-exchange(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die unbekannten Betreiber behaupten, ihr Angebot stamme von der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH bzw. der Boerse Stuttgart Digital Exchange (BSDEX). Diese Angaben treffen nicht zu. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch.
Kategorien: Finanzen

Rechtsausschuss beschließt Geoschutzreformgesetz

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwochmorgen das Geoschutzreformgesetz beschlossen.

Begrenzte "Opt-Out"-Regelung für E-Akte in der Justiz

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Die Pflicht zur Einführung der E-Akte in der Justiz wird aufgeweicht. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedete der Rechtsausschuss am Mittwoch.

Entwurf zur elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes "zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung" beschlossen.