Der Bundestag befasst sich am Mittwoch, 7. Oktober 2026, in einer Vereinbarten Debatte mit dem Überfall der Hamas auf Israel. Für die Aussprache unter dem Titel "Drei Jahre nach dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel – Antisemitismus entschlossen bekämpfen, Jüdisches Leben in Deutschland schützen" ist eine Stunde eingeplant. (eis/02.10.2026)
Die Bundeswehr soll sich weiterhin mit bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten an der EU-geführten Operation Eunavfor Aspides zur Abwehr von Angriffen der Huthi-Milizen auf die Schifffahrt im Roten Meer beteiligen. Einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (21/8294(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) berät der Bundestag am Mittwoch, 7. Oktober 2026, erstmals. Nach halbstündiger Debatte ist die Überweisung des aktuell noch nicht vorliegenden Antrags an die Ausschüsse geplant. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Auswärtige Ausschuss sein. Fortwährende Angriffe der Huthi-Miliz Begründet wird der Einsatz mit den fortwährenden Angriffen der Huthi-Miliz aus von ihr kontrollierten Gebieten in Jemen seit Mitte November 2023, insbesondere im Roten Meer und der Meerenge Bab al-Mandab, die sich gegen die Freiheit und Sicherheit der Schifffahrt, den internationalen Handel und die Stabilität in einer ohnehin volatilen Region richten würden. Das durch die Angriffe betroffene Gebiet sei ein maritimer Raum von besonderer geostrategischer Bedeutung für die internationale Handelsschifffahrt, argumentiert die Regierung. „Die Handelsroute durch das Rote Meer ist die kürzeste Verbindung zwischen Asien und Europa mit einem Volumen von 15 Prozent des weltweiten maritimen Handels vor Beginn der Angriffe.“ Die Folgen seien Ausweichrouten und erhöhte Frachtzeiten, die dadurch entstehenden Kosten würden durch Reedereien und Unternehmen letztlich an den Endverbraucher weitergegeben. Zudem drohe diese erhebliche Verlängerung des Transportwegs einen zusätzlichen Energiepreisschock auszulösen, schreibt die Bundesregierung. "Positives Signal transatlantischer Lastenteilung" Deutschland sei in enger Kooperation mit seinen EU-Partnern weiter bereit, einen wirksamen Beitrag zum Schutz deutscher und europäischer Interessen zu leisten. Die EU-Präsenz in Form von Eunavfor Aspides bleibe angesichts der volatilen Sicherheitslage wichtig. „Die EU zeigt damit, dass sie willens und in der Lage ist, Verantwortung zu übernehmen. Sie sendet damit auch ein positives Signal transatlantischer Lastenteilung.“ Das Einsatzgebiet von Eunavfor Aspides umfasst den Angaben zufolge die Meerenge Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf sowie den darüber liegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolge nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat. Zusatzausgaben von rund 18,9 Millionen Euro Zu den Aufgaben der Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten soll der Schutz von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe und die Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet gehören, außerdem die Sicherstellung der Er- und Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung sowie Abstimmung, Kooperation, Informationsaustausch und logistische Unterstützung mit internationalen Verbündeten und Partnern. Außerdem sollen Information über verdächtige Aktivitäten im Zusammenhang mit kritischen Unterseeinfrastrukturen erhoben und ausgetauscht werden. Als völkerrechtliche Grundlagen führt die Bundesregierung unter anderem eine Reihe von Resolutionen des Sicherheitsrates, zuletzt Resolution 2826 (2026), und das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen an, des Weiteren das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt sowie das Selbstverteidigungsrecht zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Schiffe und Besatzungen. Das Mandat ist befristet bis Ende Oktober 2027. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Regierung für diesen Zeitraum auf insgesamt rund 18,9 Millionen Euro. (ahe/hau/02.10.2026)
„Organisierte Kriminalität systematisch zerschlagen“ lautet der Titel eines von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Antrags, der am Mittwoch, 7. Oktober 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Er soll nach 30-minütiger Debatte dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/28.09.2026)
Die Bundesregierung setzt sich für die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (Unmiss) im Rahmen der Mission der Vereinten Nationen ein. Ihren Antrag (21/8293(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) berät der Bundestag am Mittwoch, 7. Oktober 2026, erstmals. Nach einer 30-minütigen Aussprache soll der Antrag an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Auswärtige Ausschuss sein. Antrag der Bundesregierung Die Bundeswehr soll ihren Einsatz im Rahmen von Unmiss um ein weiteres Jahr fortsetzen. Wie die Bundesregierung schreibt, sollen unverändert bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, die „Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben“ übernehmen und bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen helfen sollen. Der Einsatz erfolge auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) und folgender Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Aufgabe der UN-Mission in Südsudan ist laut Antrag der Schutz von Zivilpersonen, die Beobachtung der Menschenrechtslage, die Absicherung der bereitgestellten humanitären Hilfe und die Unterstützung bei der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Das Mandat ist bis Ende Oktober 2027 befristet. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 900.000 Euro. Das derzeitige Mandat endet am 31. Oktober 2026. (ahe/hau/01.10.2026)
Einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deutsche Erinnerungskultur neu ausrichten – Gedenkstättenkonzeption des Bundes durch eine Bundeskonzeption national bedeutsamer Gedenkstätten, Denkmäler und Erinnerungsorte ersetzen“ (21/7636(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert der Bundestag am Mittwoch, 7. Oktober 2026. Für die Aussprache sind 30 Minuten eingeplant. Anschließend soll der Antrag den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden. Federführend dabei soll der Ausschuss für Kultur und Medien sein. Antrag der AfD Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll die Gedenkstättenkonzeption des Bundes durch eine Bundeskonzeption national bedeutsamer Gedenkstätten ersetzt werden. In dem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, binnen eines Jahres eine Konzeption vorzulegen, die das nationale historische Erbe Deutschlands sichtbar macht, historische Zusammenhänge vermittelt und das Bewusstsein für die deutsche Geschichte und Staatlichkeit dauerhaft stärkt. Die Konzeption soll „einen historischen Bogen von den Krönungen Ottos des Großen über das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, die Umbrüche der napoleonischen Zeit und die deutsche National- und Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts bis hin zur deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 spannen“, heißt es in der Vorlage. Nach Ansicht der AfD bezieht sich die bisherige Gedenkstättenkonzeption und Erinnerungskultur „fast ausschließlich auf die Tiefpunkte der deutschen Geschichte, die mit den beiden totalitären Diktaturen auf deutschem Boden verbunden waren“. Es sei Zeit, „wieder die vielen guten Seiten der deutschen Geschichte, von Otto dem Großen bis zur Wiedervereinigung, in den Vordergrund zu rücken und diese als positive identitätsstiftende Orientierungspunkte in der Erinnerungskultur zu würdigen“. (aw/hau/28.09.2026)
In September 2026, the Climate Change Authority (Authority) released its 2026 Review (Review) of the Carbon Credits (Carbon Farming Initiative) Act 2011 (Cth) (the Act), which assesses the operation of the Australian Carbon Credit Unit (ACCU) Scheme.
Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung die Entwürfe der Bundesregierung für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 (21/8235(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und für ein Jahressteuergesetz 2027 (21/8283(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die einstündige Aussprache sollen beide Gesetzentwürfe den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden. Federführend ist der Finanzausschuss. Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Mit der Reform sollen insbesondere Familien und Menschen mit geringen und mittleren Einkommen entlastet werden. Vorgesehen sind die Erhöhung des Kindergeldes sowie Verbesserungen beim Grund- und Kinderfreibetrag und beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Der Steuertarif wird im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro Einkommen etwas abgeflacht. Die Maßnahmen sollen ab 2027 greifen und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Ab 2028 kann laut Bundesregierung etwa eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich steuerlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen beträgt circa zehn Milliarden Euro pro Jahr. Die Gegenfinanzierung wird unter anderem durch Veränderung des Reichensteuersatzes ermöglicht. Auf diese Weise lasse sich das Steuersystem gerechter gestalten, heißt es. Gleichzeitig würden Subventionen mit Augenmaß abgebaut und gezielt Arbeitsanreize gesetzt. Kindergeld und Kinderfreibetrag sollen steigen Konkret vorgesehen ist, dass das Kindergeld von 259 Euro auf 267 Euro (2027) und dann auf 272 Euro (2028) je Kind und Monat steigt – der Kinderfreibetrag soll auf 2027 auf 10.056 Euro und 2028 auf 10.236 Euro (2028) steigen. Außerdem erhöht sich der der Grundfreibetrag 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro). Der maximal zulässige Stundenlohn bei (steuerlich begünstigten) Sonn- und Feiertagszuschlägen soll von 50 auf 75 Euro angehoben werden, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1430 Euro steigen. Reduziert wird die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent. Gleichzeitig wird der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro gesenkt. Der einheitliche Pauschsteuersatz bei Mini-Jobs soll von zwei auf fünf Prozent erhöht werden. Entwurf des Jahressteuergesetzes 2027 In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts habe sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben, schreibt die Bundesregierung im Entwurf ihres Jahressteuergesetzes 2027 (21/8283(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dies betreffe vor allem Anpassungen an EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Daneben bestehe ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Vorgesehen ist unter anderem, dass Freibeträge und Ausbildungsfreibeträge für Kinder mit Wohnsitz in der EU/EWR ungekürzt gewährt werden. Ab 2027 sollen die Nachzahlungs- und Erstattungszinsen steigen. Vorgesehen ist auch die Vereinfachung und Digitalisierung der Steuererklärung, insbesondere für Eltern mit Kindern im Ausland. Änderungen ergeben sich auch für Unternehmen – etwa bei der Kapitalertragsteuer. Beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit mindestens 10 Prozent Beteiligung sollen künftig wie unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden. Freistellungsbescheinigungen sollen nach der Transaktion geprüft werden, um missbräuchliche Gestaltungen zu verhindern. Plattformbetreiber sollen künftig mehr Daten melden müssen, um Transparenz und Steueraufkommen zu sichern. (hau/02.10.2026)
Die Steuerpolitik steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 8. Oktober 2026. Im Anschluss an die einstündige Aussprache soll über alle Vorlagen abgestimmt werden. Finanzausschuss empfiehlt Ablehnung Zu den Anträgen mit den Titeln „Kleine und mittlere Einkommen entlasten – Vorschlag für eine umsetzbare und gegenfinanzierte Reform, die zudem Unternehmen entlastet“ (21/6644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Share Deals reformieren, steuerliche Privilegierung von Immobilienkonzernen abschaffen“ (21/6646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Verschonungsbedarfsprüfung ab 26 Millionen Euro in der Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen“ (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gibt es eine Beschlussvorlage des Finanzausschusses (21/7081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in der die Ablehnung empfohlen wird. Beim Antrag „Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen“ (21/6656(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/7070(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ebenfalls die Ablehnung vor – ebenso wie beim Antrag mit dem Titel „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer abschaffen“ (21/4456(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4892(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zum Gesetzentwurf „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung“ (21/4745(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird in der Beschlussvorlage des Finanzausschusses (21/5199(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Ablehnung empfohlen. Beim Gesetzentwurf „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen“ (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautet das Votum des Finanzausschusses (21/7081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ebenfalls Nein. Auch beim Gesetzentwurf „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten“ (21/5752(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) empfiehlt der Finanzausschuss die Ablehnung (21/6112(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Erster Antrag der Grünen Die Grünen wollen kleine und mittlere Einkommen steuerlich gezielt entlasten. Die Bundesregierung wird in dem Antrag (21/6644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird aufgefordert, den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anzuheben. Dadurch würden alle Einkommensteuerzahler entlastet. Außerdem soll der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro erhöht werden, um alle Arbeitnehmenden gezielt zu entlasten und für spürbaren Bürokratieabbau zu sorgen. Zu den weiteren Forderungen gehört eine Senkung der Krankenkassenbeiträge um zwei Prozentpunkte. Das soll für eine Entlastung besonders bei unteren Einkommen sorgen, wo oftmals keine nennenswerte Einkommensteuer gezahlt werde. 20 bis 30 Prozent der unteren Einkommensbezieher würden gar keine Steuern bezahlen, heißt es in dem Antrag. Die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um zwei Prozentpunkte könne eine Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen um rund 300 Euro pro Jahr entlasten. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen würde um rund 800 Euro pro Jahr entlastet. Finanziert werden soll die Senkung durch die Übernahme versicherungsfremder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro durch Steuermittel. Zweiter Antrag der Grünen In dem Antrag (21/6646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die steuerrechtliche Behandlung von „Share Deals“ bei der Grunderwerbsteuer grundlegend reformiert, um die Umgehung von Steuerzahlungen bei großen Immobilienkäufen zu verhindern. Damit soll Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfallen, so dass hierdurch etwa eine Milliarde Euro an Steuermehreinnahmen generiert werden könnten. Die Abgeordneten erläutern, dass Immobilientransaktionen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer unterliegen. Durch sogenannte „Share Deals“ könnten große Immobilienunternehmen die Grunderwerbsteuer umgehen, indem sie nicht die Immobilie selbst kaufen, sondern Anteile an Immobiliengesellschaften. Die grunderwerbsteuerliche Vergünstigung für Erwerber von Immobilien mittels „Share Deals“ koste die Bundesländer rund eine Milliarde Euro jährlich. Bei mehr als einem Drittel aller großen Wohnungstransaktionen zwischen 1999 und 2019 sei wegen „Share Deals“ keine Steuer gezahlt worden. Eine 2021 erfolgte Reform habe daran nicht wirklich etwas geändert. Während Investoren und Immobilienkonzerne durch die Gestaltungsoption bei Unternehmensübernahmen grunderwerbsteuerliche Ausnahmen erhalten würden, zahlten Privatpersonen in der Regel fair die Grunderwerbsteuer, stellen die Abgeordneten fest. Dritter Antrag der Grünen Außerdem wollen die Grünen Steuervorteile bei großen Erbschaften beenden und damit eine Gerechtigkeitslücke schließen. In diesem Antrag (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung abgeschafft wird. Sie soll durch großzügige und flexible Stundungsmöglichkeiten ersetzt werden. Wie die Abgeordneten erläutern, sieht die 2016 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführte Verschonungsbedarfsprüfung für den Erwerb von begünstigtem Vermögen auf Antrag des Erwerbers einen Erlass der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vor, „soweit die Person nachweist, dass sie persönlich nicht dazu in der Lage ist, die Steuer aus ihrem verfügbaren Vermögen zu begleichen“. Dadurch habe der effektive Steuersatz auf Milliardenvermögen im letzten Jahr bei gerade einmal bei rund zwei Prozent gelegen – trotz der theoretisch hohen nominalen Steuersätze im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von bis zu 30 Prozent. „Hohe Erbschaften werden faktisch geringer besteuert als mittelgroße. Milliarden schwere Schenkungen an Kinder und Vermögensübertragungen auf Familienstiftungen können steuerfrei bleiben“, stellt die Fraktion fest. Bei Erbschaften über 26 Millionen Euro sei durch die „Verschonungsbedarfsprüfung“ im Jahr 2024 in 95 Prozent der Fälle die Steuer erlassen worden. Die Sonderregel habe die Bundesländer rund 3,4 Milliarden Euro Mindereinnahmen gekostet. Darüber hinaus verschaffe die Verschonungsbedarfsprüfung Erben gegenüber Gründern einen strukturellen Finanzierungsvorteil, da bestehende Betriebe künstlich abgesichert würden, während unternehmerische Innovationen gehemmt würden. Vierter Antrag der Grünen In diesem Antrag (21/6656(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) geht es um die Bekämpfung der organisierten Steuerhinterziehung durch Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle. Gefordert wird die Schaffung einer spezialisierten Analyse- und Ermittlungseinheit für international organisierte Steuerhinterziehung auf Bundesebene. Dadurch sollen komplexe internationale Tatbestände und Großverfahren effektiver bewältigt werden können. Außerdem sollen Gesetzeslücken bei der Bekämpfung komplexer und internationaler Steuerhinterziehung geschlossen werden. So wird gefordert, die Mindeststrafe bei schwerer Steuerhinterziehung wieder auf ein Jahr Freiheitsstrafe anzuheben. Ein effektives nationales elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer soll auf Grundlage der verpflichtenden-E-Rechnung für Unternehmen eingeführt werden, damit Transaktionsverläufe in Echtzeit geprüft und die heutigen Umsatzsteuermeldungen ersetzt werden können. So könnten gleichzeitig Bürokratie abgebaut und Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden. Unter Berufung auf Schätzungen schreibt die Fraktion, dass dem Staat rund 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung entgehen würden. Allein durch Cum-Cum-Geschäfte belaufe sich der Schaden in Deutschland auf 28,5 Milliarden Euro. Hinzu kämen 7,2 Milliarden Euro aus Cum-Ex-Geschäften, von denen bis heute erst ein minimaler Anteil zurückgefordert worden sei. Zusätzlich würden jedes Jahr schätzungsweise 31,3 Milliarden Euro an Umsatzsteuer verloren gehen. Fünfter Antrag der Grünen Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, „der die de facto Steuerbefreiung bei Erbschaften mit mehr als 300 Wohneinheiten beendet und gesetzlich klarstellt, dass Immobilien, die zum Betriebsvermögen einer Gesellschaft gehören, deren Hauptzweck in der Vermietung von Wohnungen besteht, stets als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist“, heißt es in diesem Antrag (21/4456(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Erster Gesetzentwurf der Grünen Im Gesetzentwurf „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung“ (21/4745(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) kritisieren die Grünen: „Derzeit sind Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind, von der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen befreit.“ Weiter heißt es in der Problembeschreibung zum Gesetzentwurf: „Gesamtwirtschaftlich führt diese Steuervergünstigung zu Verzerrungen zwischen Wirtschaftszweigen, Fehlallokation von Kapital und mindert die Einnahmen der Kommunen, die die Gewerbesteuer als einzige eigene Einnahmequelle haben.“ Um diesen Umstand zu ändern, sehe „der Gesetzentwurf vor, die erweiterte Grundstückskürzung abzuschaffen“. Die Grünen erklären: „Dadurch beteiligen sich alle Kapitalgesellschaften in Zukunft systemkonform am Gemeinwesen und die Einnahmen der Kommunen steigen deutlich.“ Zweiter Gesetzentwurf der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will mit diesem Gesetzentwurf (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die bisher mögliche steuerfreie Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden nach zehnjähriger Haltedauer abschaffen. Mit Aufhebung der Haltefrist würden Gewinne aus Immobilienveräußerungen unabhängig von der Dauer des Haltens bei Veräußerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. In der Begründung heißt es, die bisher geltende vollständige Steuerfreiheit von Immobilienveräußerungsgewinnen nach zehn Jahren führe zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Privilegierung von Kapital in Form von Grund und Boden gegenüber anderen Anlageformen. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder anderen Kapitalanlagen würden dauerhaft der Abgeltungsteuer unterliegen. Wer hingegen in Immobilien investiere, könne nach zehn Jahren vollständig steuerfrei veräußern. Weiter schreibt die Fraktion, dass die Immobilienmärkte in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Wertsteigerungen verzeichnet hätten. „Die hieraus resultierenden Veräußerungsgewinne bleiben nach Ablauf der Frist vollständig der Besteuerung entzogen. Dies stellt eine Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage dar, die fiskalisch nicht länger hinnehmbar ist, zumal der Staat gleichzeitig erhebliche Investitionen in Wohnungsbau, Infrastruktur und städtische Entwicklung tätigt, die zum Wertzuwachs der Immobilien beiträgt“, argumentiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Durch die Gesetzesänderung werden steuerliche Mehreinnahmen von rund sechs Milliarden Euro erwartet. Dritter Gesetzentwurf der Grünen Die Haltefrist bei Kryptowerten im Steuerrecht soll entfallen. Das sieht ein weiterer Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (21/5752(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten wollen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Krypotwerten unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuern. Antrag der Linken Schließlich wird auch über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (21/5824(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgestimmt. Dazu wird eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses erwartet. Von der Bundesregierung fordert die Fraktion einen Gesetzentwurf, der unter anderem „den Melderahmen für Kryptowerte (CARF) zeitnah und vollumfänglich in nationales Recht überführt und einen automatisierten Datenaustausch zwischen Krypto-Handelsplattformen und den Finanzbehörden ermöglicht“. (bal/hle/hau/02.10.2026)
Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in einer zweistündigen Vereinbarten Debatte mit dem Thema „Nachhaltigkeit und Zukunftsfragen“. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/28.09.2026)
Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, über zwei Anträge mit den Titeln „24 Maßnahmen zur Bekämpfung von linksextremer Gewalt und Terror – Jetzt gemeinsam handeln zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat" und „Sachbeschädigungen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) in der polizeilichen Kriminalstatistik gesondert abbilden“, die die AfD-Fraktion angekündigt hat. Die Anträge sollen im Anschluss an die einstündige Aussprache dem Innenausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden. (hau/28.09.2026)
Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 8. Oktober 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse: Doppelbesteuerungsabkommen I: An den Finanzausschuss überwiesen werden soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Protokoll vom 9. Juni 2026 zur Änderung des Abkommens vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (21/8244(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Regierung erläutert, beruht das Protokoll auf den Arbeiten zum Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Der Inhalt des Übereinkommens soll in Doppelbesteuerungsabkommen umgesetzt werden. Die Regierung hebt hervor, dass nicht nur Doppelbesteuerungen, sondern auch Nicht- oder Niedrigbesteuerungen durch Steuerverkürzung oder -umgehung vermieden werden sollen. Doppelbesteuerungsabkommen II: Ebenfalls im Finanzausschuss beraten werden soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 19. Mai 2026 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (21/8245(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Deutschland und die Ukraine haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Wie die Regierung erläutert, stellen Doppelbesteuerungen bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen dar. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen sollen derartige steuerliche Hindernisse besser abgebaut werden. Außerdem sollen die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine gestärkt werden. Das Abkommen ersetzt das 1995 geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern. Finanzausgleichsgesetz: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 (FAG-Änderungsgesetz 2026, 21/8237(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Dadurch sollen Änderungen an der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern vorgenommen werden. Wie in dem Entwurf erläutert wird, hatte der Bund vor dem Hintergrund eines erhöhten Flüchtlingsaufkommens den Ländern und Kommunen zugesagt, sie durch finanzielle Entlastungen im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zu unterstützen. Die Abrechnung ergab, dass der Bund 250 Millionen Euro mehr vom Umsatzsteuerfestbetrag erhält und der Anteil der Länder entsprechend sinkt. Angesichts der Anforderungen an den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) der Länder durch die Covid-19-Pandemie hatten sich Bund und Länder auf einen „Pakt für den ÖGD“ verständigt. Aufgrund der vom Bund gemachten Zusagen sollen die Länder 750 Millionen Euro durch eine Erhöhung des Umsatzsteuerfestbetrages erhalten, während der Anteil des Bundes entsprechend sinkt. Dadurch ergeben sich für den Bund für das Jahr 2026 insgesamt Umsatzsteuermindereinnahmen in Höhe von 500 Millionen Euro. „Hierfür besteht im Bundeshaushalt 2026 Vorsorge“, schreibt die Regierung in dem Gesetzentwurf. Hochschulrecht: An den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung geht zur federführenden Beratung der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Hochschulrechts und des Rechts der Graduiertenförderung des Bundes (21/8280(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Flugsicherung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Neuregelung des Rechts des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (21/8234(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll federführend im Verkehrsausschuss weiterberaten werden. Mit dem neuen Paragrafen 3 Absatz 1 werde ein weiteres Aufsichtsmittel für das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung eingeführt, das sogenannte Warnungsgeld, heißt es in der Vorlage. „Damit wird eine Vorgabe des europäischen Rechts umgesetzt, wonach die Mitgliedstaaten für den Fall von Verstößen gegen bestimmte Verordnungen Sanktionen festzulegen haben“, schreibt die Bundesregierung. Das Warnungsgeld sei von einem Bußgeld im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten zu unterscheiden, wird ausgeführt. Es setze kein Verschulden voraus. Das Warnungsgeld als Teil der Aufsicht stehe neben den Ordnungswidrigkeitsverfahren. „Ein Warnungsgeld kann das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in seiner Funktion als Behörde, die die Aufsicht über die europarechtskonforme Ausübung der Flugsicherungsdienste und der Flugverkehrsmanagementdienste führt, immer dann verhängen, wenn seine Anordnungen nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig befolgt werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Begriff der Anordnung sei dabei weit zu verstehen und umfasse alle Arten von Vorgaben, die das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Rahmen der Aufsicht gegenüber Personen oder Organisationen erlassen kann, „unabhängig davon, ob es sich bei dieser Vorgabe im konkreten Fall rechtlich um eine fachaufsichtliche Weisung oder um einen Verwaltungsakt handelt“. Verhängt werde das Warnungsgeld dann in der Form eines Verwaltungsaktes. Ungeborenes Leben: Ein Entwurf der Bundesregierung für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ (21/8243(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll dem Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung überwiesen werden. Darin erläutert die Regierung: Die gesetzlich festgelegte Mindestsumme, die der Bund an die Stiftung zahlt, sei seit 1993 unverändert geblieben, obwohl die Lebenshaltungskosten seither erheblich gestiegen seien. „Daher wurde unter anderem von den zentralen Einrichtungen in den Bundesländern, die dort das Vergabeverfahren organisieren und auch Anträge auf Stiftungsmittel bearbeiten und die Hilfeleistungen auszahlen, wiederholt eine Erhöhung dieser Einlage gefordert, um die Entlastungswirkung der Stiftungshilfen abzusichern und zu verbessern. Da der Gesetzestext seit der Gründung der Bundesstiftung im Jahr 1984 nahezu unverändert geblieben ist, sind die verwendeten Personenbezeichnungen nicht geschlechtsneutral und müssen entsprechend angepasst werden.“ Die neuen Regelungen sehen eine Erhöhung der Bundeseinlage in zwei Stufen vor: eine Erhöhung auf 101 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2027 und eine Erhöhung auf 105 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2032. Damit könnten die Hilfeleistungen für schwangere Frauen in einer finanziellen Notlage erhöht werden und so besser den tatsächlichen Bedarf abdecken. Weiterhin soll das Stiftungsvermögen neu als Verbrauchsvermögen definiert und damit insbesondere in den ersten fünf Jahren ab dem Haushaltsjahr 2027 eine weitere Unterstützung des Stiftungszwecks ermöglicht werden. Durch weitere Änderungen soll der Gesetzestext vollständig geschlechtsneutral formuliert und die Zuständigkeiten für die Bundesstiftung entsprechend richtig dargestellt werden. Durch die Erhöhung der Bundeseinlage entstehen für den Bund - ausgehend von der Bundeszuweisung im Jahr 2026 in Höhe von 96.033 000 Euro - ab dem Haushaltsjahr 2027 Mehrausgaben in Höhe von knapp fünf Millionen Euro sowie ab dem Haushaltsjahr 2032 weitere Mehrausgaben in Höhe von vier Millionen Euro jährlich. Der entstehende Mehrbedarf durch die erste Erhöhung auf 101 Millionen Euro ab dem 1. Januar 2027 wird im Einzelplan 17 des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegenfinanziert. Flucht, Vertreibung, Versöhnung: Im Innenausschuss soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung weiterberaten werden. ERP-Sondervermögen: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027, 21/8233(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) geht zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Mittelstandes und Start-ups will die Bundesregierung im Jahr 2027 mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital in Höhe von 11,86 Milliarden Euro unterstützen.nDer Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027 sieht vor, dass Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von fast zwölf Milliarden Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt werden. Das Fördervolumen der ERP-Kreditprogramme steigt um 600 Millionen Euro im Vergleich zu 2026. Ein Schwerpunkt soll auf der Stärkung der Innovations- und Digitalisierungsfinanzierung liegen, damit sollen vor allem mittelständische Unternehmen mit zukunftsorientierten Technologien wie beispielsweise künstliche Intelligenz unterstützt werden. Zudem werden für die Beteiligungs-, Wagniskapital- und Mezzanin-Finanzierung Mittel zur Verfügung gestellt. Dazu zählen vor allem die Finanzierungen über den High-Tech-Gründerfonds und die Programme in Kooperation mit dem Europäischen Investitionsfonds. Planungs- und Genehmigungsverfahren: Ebenfalls im Ausschuss für Wirtschaft und Energie soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit (21/8285(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) weiterberaten werden. Mit dem sogenannten Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Betreiber und Investoren von Kraftwerken und Stromspeichern, die Zuschläge nach dem Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz) erhalten, sowie Wasserkraftwerke, die als Energiespeicher (Pumpspeicherkraftwerke) dienen, verkürzt werden. Der Ausbau erneuerbarer Energien führe zu einem höheren Bedarf an gesicherter Leistung und Flexibilität im Stromsystem, so die Bundesregierung. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Monitoringbericht vom September 2025 empfehle den Ausbau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten und die Erhöhung von Flexibilitäten durch den Zubau von Stromspeichern, heißt es in dem Entwurf. Die bisherigen Planungs- und Genehmigungsverfahren, vor allem für Pumpspeicherkraftwerke und Infrastruktur für Offshore-Windenergie, seien sehr langwierig und komplex, was zu erheblichen Verzögerungen und Projektabbrüchen geführt habe. Konkret sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine elektronische Durchführung der Zulassungsverfahren und Fristvorgaben für Kraftwerke und Stromspeicher, Gas-, Wasserstoff-, Biomethan- und Biogasanlagen vor. Kraftwerke und bestimmte bauliche Maßnahmen in Hafengebieten für Offshore-Anbindungsleitungen werden bis 2031 als im überragenden öffentlichen Interesse liegend eingestuft, was zu einer schnelleren Bearbeitung bei Behörden und Gerichten führen soll. Doppelverfahren sollen durch die Bündelung aller erforderlichen Zulassungen bei einer Behörde (One-Stop-Shop) vermieden werden. Außerdem werden Behörden zeitliche Grenzen gesetzt, innerhalb derer sie Anträge bearbeiten. So ist geplant, dass für die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen sieben Monate, einmalig verlängerbar um drei Monate, vorgesehen sind, und für Planfeststellungsbeschlüssen für Pumpspeicherkraftwerke 24 Monate, verlängerbar um zwölf Monate, gelten sollen. Bestehende oder geplante Kraftwerkstandorte sollen für einen erweiterten Ausbau neuer Kraftwerke und Stromspeicher ohne erneute Bebauungsplanung genutzt werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf die „Stärkung des heimischen Ausbaus von Konverterplattformen“ vor. Bauliche Maßnahmen einschließlich des Gewässerausbaus in einem Hafengebiet, zur Herstellung oder zum Transport von Konverter-, Sammel- oder Umspannplattformen für Offshore-Anbindungsleitungen sollen im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Durch diese Anpassung will der Gesetzgeber vermeiden, dass „langwierige Genehmigungsverfahren für bauliche Maßnahmen in einem Hafengebiet zu einem Hemmnis für den Ausbau der Offshore-Windenergie werden“. Ferner sind auch die im Stammgesetz enthaltene Rechtswegverkürzung und die Erleichterung bei Rechtsbehelfen anwendbar, heißt es in dem Entwurf. Blutspenden: Ein von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel "Gerichtete Blutspenden möglich machen – Patientenautonomie stärken" soll an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Pflegeversicherung: Ebenfalls im Gesundheitsausschuss federführend beraten werden soll ein weiterer Antrag mit dem Titel "Pflege finanzieren, nicht Familien belasten – Pflegeversicherung strukturell reformieren und Haushaltsprioritäten korrigieren", den die AfD-Fraktion angekündigt hat. Regelaltersgrenze: Der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Regelaltersgrenze von 67 Jahren sichern und abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren einführen (21/2165(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden. Die AfD-Fraktion lehnt eine Anhebung der Regelaltersgrenze über das 67. Lebensjahr hinaus ab und fordert außerdem eine abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren. Sie kritisiert, dass Forderungen nach einer noch längeren Erwerbstätigkeit und einer Streichung der Rente für „besonders langjährig Versicherte“ weder im Sinne einer übergreifenden Generationengerechtigkeit noch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht moralisch zu rechtfertigen seien. „Die Idee der Solidargemeinschaft wird überspannt, wenn die Leistung von denen abverlangt wird, die diese bereits erbracht haben, teilweise mit 45 Jahren an Beitrags- und Steuerzahlungen, um mittelbar die Sozialleistungsansprüche derjenigen zu befriedigen, die keine oder nur geringe Vorleistungen erbracht haben und sich selbst helfen könnten,“ schreiben die Abgeordneten weiter. Sie fordern von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem eine neue abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte einführt („Abschlagsfreie Rente 45“), wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben und eine Wartezeit von 45 Jahren, davon 40 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine Beschäftigung, freiwilligen Beiträgen beziehungsweise Kindererziehungszeiten belegt ist. Der zweite Baustein solle eine weitere neue abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte sein („Abschlagsfreie Rente 45 Plus“), wenn die Wartezeit von 45 Jahren vollständig durch Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder Tätigkeit, freiwilligen Beiträgen beziehungsweise Kindererziehungszeiten belegt ist. Die bisherige Regelung zur abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte solle für eine angemessene Übergangszeit aus Vertrauensschutzgründen bestehen bleiben. Rentner: Ebenfalls an den Ausschuss für Arbeit und Soziales geht ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Bürokratische Hürden abbauen und Selbstbestimmung stärken – Attraktives Arbeitsplatzangebot für Rentner schaffen" (21/957(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die 'Fraktion verweist zur Begründung ihrer Initiative auf den Fachkräftemangel und das Interesse vieler Rentner, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten zu können. Die bestehenden arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen würden den Interessen von Beschäftigten und auch der Arbeitgeberseite nicht immer gerecht, seien vielfach zu kompliziert, kritisieren die Abgeordneten. Sie verlangen von der Bundesregierung deshalb den Abbau bürokratischer Hindernisse unter anderem bei der Verwendung von Wertguthaben aus Zeitwertkonten und bei den sogenannten Hinausschiebevereinbarungen, mit denen der Renteneintritt nach hinten verschoben werden kann. Ferner verlangt die Fraktion Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz und eine Prüfung der Regelungen für den Kündigungsschutz. Garantiefonds Hochschule: Ein Antrag mit dem Titel "Garantiefonds Hochschule erhalten, Bildungsintegration dauerhaft sichern", den die Fraktion Die Linke angekündigt hat, soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden. (vom/02.10.2026)
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 8. Oktober 2026, über mehrere Vorlagen ab: Informationsaustausch I: Abgestimmt wird über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 22. Juni 2021 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden (21/7193(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Steuerehrlichkeit zu fördern.. Dazu soll die internationale Zusammenarbeit intensiviert und der zwischenstaatliche automatische Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten ausgebaut werden. Mit der Mehrseitigen Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien, bestimmte Informationen über mittels digitaler Plattformen erzielte Einkünfte regelmäßig zu erheben und den anderen Vertragsstaaten automatisch zu übermitteln. Solche Informationen werden bereits heute unter EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Auf der Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung werde der Informationsaustausch auch in diesem Bereich auf Nicht-EU-Staaten erweitert, erläutert die Bundesregierung. Informationsaustausch II: Ebenfalls abgestimmt wird über den Gesetzentwurf der Bundesregierung Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (21/7194(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mit dem Gesetzentwurf soll der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten ausgeweitet werden. Die Zusatzvereinbarung erweitert den bestehenden automatischen Austausch unter anderem auf Informationen über neue digitale Finanzprodukte, Derivate, die sich auf Kryptowerte beziehen, und Beteiligungen an Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren. Religionsfreiheit: Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum dritten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Berichtszeitraum 2020 bis 2022 (20/9580(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/1541(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 73). Impfschäden: Der Bundestag entscheidet über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Covid-19-Impfschäden ernst nehmen und deren medizinische Behandlung sicherstellen" (21/774(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu hat der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung angekündigt. In dem Antrag wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, eine bundesweite Post-Vac-Hotline einzurichten und zu betreiben, die als zentrale Anlaufstelle für Betroffene dient, mit medizinisch geschultem Personal besetzt ist und Beschwerten erfasst. Die Hotline solle regelmäßig evaluiert, ihre Wirksamkeit überprüft und eine enge Zusammenarbeit mit spezialisierten medizinischen Einrichtungen sichergestellt werden, um die Betroffenen bestmöglich zu versorgen. Zudem solle ein flächendeckendes Netzwerk spezialisierter Ambulanzen aufgebaut werden, damit Betroffene nicht weiter durch überlastete Einrichtungen abgewiesen werden. Darüber hinaus will die Fraktion, dass eine Stiftung für Impfgeschädigte geschaffen wird, die unbürokratische Hilfen bereitstellt und vom Bund finanziert wird, "um so für die Betroffenen zermürbende Entschädigungsprozesse zu vermeiden". Antibiotika: Abgestimmt wird auch über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Verbesserung der Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken durch Fluorchinolon-Antibiotika und Stärkung der Hilfe für Betroffene" (21/775(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/4821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion schreibt, die durch fluorchinolonhaltige Antibiotika verursachten gesundheitlichen Schäden stellten ein ernstzunehmendes Risiko für zahlreiche Patienten dar. Trotz regulatorischer Maßnahmen bestehe weiterhin Bedarf an Verbesserung der Verschreibungspraxis, intensiveren Forschungsanstrengungen und besseren Unterstützungsmaßnahmen, um die negativen Auswirkungen dieser Medikamente zu minimieren. Mit den hier beantragten Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Risiken von Fluorchinolon-Antibiotika weiter minimiert, Betroffene besser versorgt und Forschungslücken geschlossen werden. Vorgeschlagen wird unter anderem ein Förderprogramm, um spezialisierte medizinische Zentren für Betroffene an Universitätskliniken und spezialisierten Fachkliniken zu etablieren. Diese Zentren sollten interdisziplinäre Beratung, Diagnostik und Therapie anbieten, über eine gesicherte Finanzierung verfügen. eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene darstellen und die Forschung bündeln. Aus dem Bundeshaushalt sollten laut Fraktion Mittel für Forschungsprojekte bereitgestellt werden, die sich mit der Entwicklung von Heilungsmöglichkeiten oder lindernden Therapieansätzen beschäftigen. Infektionskrankheiten: Entschieden wird ebenso über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Regelmäßig und zeitnah Zahlen über Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden bereitstellen" (21/1743(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch dazu hat der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (21/4820(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nach Ansicht der Fraktion sollten regelmäßig Zahlen über Infektionskrankheiten bei Asylbewerbern bereitgestellt werden. 2023 sei über kritische hygienische Bedingungen und das Wiederauftreten fast ausgerotteter Krankheiten in Deutschland wie Skabies (Krätze), Tuberkulose, Diphtherie und Masern berichtet worden. Diese Vorfälle hätten vor allem Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende sowie Einrichtungen mit ukrainischen Flüchtlingen betroffen, heißt es in dem Antrag. Das Robert-Koch-Institut müsse daher die eingestellten Berichte über meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden in Deutschland wieder aufnehmen und über nicht meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden regelmäßig berichten. Wahlprüfung: Abgestimmt wird über die Neunte Beschlussempfehlung mit Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (21/8200(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Vier Einsprüche sollen wegen Unzulässigkeit und 97 Einsprüche wegen Unbegründetheit zurückgewiesen werden. Streitverfahren: Der Bundestag entscheidet ferner über eine noch nicht vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Aktenzeichen BvR 1851 / 25. Dabei geht es um die Verfassungsbeschwerde des Deutsche Umwelthilfe unter anderem gegen den Beweisbeschluss DUH-1 des Vorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vom 12. September 2024. Petitionen: Das Parlament stimmt über 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 317 bis 329 (21/8167(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8168(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8169(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8170(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8171(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8172(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8173(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8174(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8175(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8176(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8177(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8178(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8179(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Verbesserte Arbeitsbedingungen für Hebammen Darunter befindet sich auch eine Petition in der gefordert wird, die Versorgung von schwangeren Frauen und die Arbeitsbedingungen für Hebammen zu verbessern. Viele Frauen erlebten die Geburtshilfe in Deutschland als „traumatisch, alleingelassen und bevormundet“, schreibt die Petentin. Ein Drittel aller Frauen erleide während der Geburt ein Trauma und fühle sich vernachlässigt. Zudem habe die Weltgesundheitsorganisation bestätigte, dass Deutschland mit 31,8 Prozent eine überdurchschnittlich hohe Kaiserschnittrate habe. „Die Missstände in der Geburtshilfe dürften nicht weiter ignoriert werden“, betont die Petentin. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 23. September verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Hebammen leisten „wichtigen und unverzichtbaren Beitrag“ Die Personalsituation der Hebammen sowie die flächendeckende Versorgung von Schwangeren, Müttern und Neugeborenen seien dem Petitionsausschuss ein wichtiges Anliegen, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Hebammen leisteten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag, wenn es darum geht, Familien und Kinder rund um die Geburt zu betreuen. Vor diesem Hintergrund habe das BMG in der Vergangenheit bereits intensiv daran gearbeitet, die Situation der Hebammen zu verbessern, schreiben die Abgeordneten. Zur Verbesserung der Versorgung von Schwangeren in der stationären Geburtshilfe und zur Entlastung von Hebammen sei daher ein dreijähriges Hebammenstellen-Förderprogramm für die Jahre 2021 bis 2023 aufgelegt worden. Zielsetzung dieses Programms sei die gezielte Förderung von Festanstellungen von Hebammen in Krankenhäusern über die Finanzierung von entsprechenden Neueinstellungen oder einer Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen angestellter Hebammen gewesen. Was die Tätigkeit freiberuflicher Hebammen angeht, seien im zum 1. November 2025 in Kraft getretenen Hebammenhilfevertrag Veränderungen am Vergütungssystem enthalten, die die Eins-zu-Eins-Betreuung durch einen Vergütungszuschlag honorieren und fördern sollen. Qualitätssicherung in der Geburtshilfe Hinsichtlich der Absicherung der Versorgungsqualität stellten hochwertige medizinische Leitlinien, die in der Regel interdisziplinär unter Beteiligung diverser Fachgesellschaften erarbeitet werden und den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der in der Praxis bewährten Verfahren wiedergeben, einen wichtigen Baustein dar und böten Orientierung für die Leistungserbringer, heißt es in der Vorlage. Somit sei der Gesetzgeber im Bereich der Qualitätssicherung in der Geburtshilfe bereits umfangreich tätig gewesen. Im aktuellen Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode hätten CDU/CSU und SPD vereinbart, den Zugang zur Versorgung in der Geburts- und Hebammenhilfe flächendeckend zu sichern, heißt es weiter. Der Petitionsausschuss hält das vorgetragene Anliegen für überlegenswert und empfiehlt, die Petition dem Bundesministerium für Gesundheit zu überweisen, „um auf das Anliegen aufmerksam zu machen“, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/vom/02.10.2026)
Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, über die von der Bundesregierung angekündigte Unterrichtung der Bundesregierung für Ostdeutschland 2026. Der Bericht mit dem Titel "In Bewegung bleiben" wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland, Elisabeth Kaiser (SPD), vorgestellt. Darin werden 36 Jahre nach der Deutschen Einheit die unterschiedlichen Lebensperspektiven der Menschen in Deutschland thematisiert. Es wird betrachtet, wie Ost- und Westdeutsche auf ihre Aufstiegschancen blicken und ein Schwerpunkt auf die soziale Mobilität gelegt. Im Anschluss wird der Bericht an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. (eis/02.10.2026)
Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, über drei von der Fraktion Die Linke angekündigte Anträge zur Rentenpolitik. Der Antrag mit dem Titel „Keine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze“ soll ebenso wie der Antrag „Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten“ und der Antrag „Altersteilzeit weiterhin ab 55 Jahren und im Blockmodell ermöglichen“ sollen nach der halbstündigen Aussprache dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. (hau/28.09.2026)
Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, erstmals einen Gesetzentwurf „für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“, den die Bundesregierung angekündigt hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache soll der Entwurf dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung „Die Digitalisierung in unserem Gesundheitswesen und der Pflege ist eine Voraussetzung für eine moderne, effiziente und zukunftsfeste Versorgung in Deutschland“, schreibt die Bundesregierung. Um einen Beitrag für die Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland zu leisten, soll der Medikationsplan grundsätzlich digital und einheitlich strukturiert in der elektronischen Patientenakte (ePA) geführt und von den behandelnden Ärzten sowie den Apotheken laufend aktualisiert werden. Die ePA werde an die europäischen Anforderungen angepasst, um Versicherten auch im europäischen Ausland den Zugang zu ihren Gesundheitsdaten zu ermöglichen, heißt es. In den kommenden Jahren sollen neben Patientenkurzakten beispielsweise auch E-Rezepte, Arzt- und Entlassbriefe, Befundberichte aus bildgebender Diagnostik und Laborbefunde grenzüberschreitend austauschbar sein. Ausbau der elektronischen Patientenakte Verpflichtend soll zügig die digitale Impfübersicht mit Erinnerung an bevorstehende Schutzimpfungen umgesetzt werden. Außerdem sollen Krankenkassen mehr Innovationsmöglichkeiten beim Ausbau der ePA erhalten und sie kassenindividuell um zusätzliche Anwendungen ergänzen dürfen. In dem Gesetzentwurf geht es auch um digitale Elemente zur Vorbereitung des Primärversorgungssystems. So soll die E-Überweisung schrittweise bis zum 1. September 2029 eingeführt werden. Mit der E-Überweisung würden Versicherte künftig von unnötigem Papieraufwand entlastet, denn Überweisungsscheine müssen dann nicht mehr ausgedruckt, abgeholt oder mitgebracht werden. Auch für die Praxen bedeute die E-Überweisung weniger Bürokratie und Verwaltungsaufwand, heißt es. (hau/28.09.2026)
Six Dentons Rodyk Senior Partners have been recognised in the inaugural Doyle’s Guide 2026 Singapore Corporate and M&A rankings, with one receiving recognition across two practice areas.
South Korea: In September 2026, Dentons Lee published the second issue of its Insurance & Reinsurance Newsletter.
The Supreme Court of British Columbia’s August 25, 2026 reasons in KingSett Mortgage Corporation v. Lumina Eclipse Limited Partnership are some of the most illuminating statements about developer disclosure obligations in years.
Dentons advised long-standing client Evolution Equity Partners as lead investor in Island’s US$400 million Series F financing round, valuing the company at US$6.4 billion. The financing marks a milestone for Island as it enters its next phase of growth.
United States: For the first time, New York employees will have a statutory right to inspect their own personnel files—and employers face an aggressive compliance timeline. On September 9, 2026, Governor Kathy Hochul signed Senate Bill 3460, adding Section 210-b to the New York Labor Law. The law takes effect November 8, 2026, giving employers barely two months to prepare.