Aktuelle Nachrichten
Abstimmung über einen Einspruch gegen einen Ordnungsruf
Der Bundestag stimmt am Freitag, 28. November 2025, ohne Aussprache über einen Einspruch ab, den der AfD-Abgeordnete Martin Reichardt gegen den ihm in der Plenarsitzung am Mittwoch, 26. November, durch den sitzungsleitenden Präsidenten Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) erteilten Ordnungsruf eingelegt hat. Zur Begründung schreibt Reichardt, er habe lediglich seinem Fraktionskollegen Enrico Komning etwas gesagt und die Sitzungsleitung nicht kritisieren wollen. Im Bundestag lägen offensichtlich veraltete Geschäftsordnungen aus. Die von Nouripour angesprochene Änderung sei in diesen Exemplaren nicht enthalten. Er halte die Auslegung der aktualisierten Geschäftsordnung durch Nouripour bezüglich der Erteilung des Wortes an die SPD-Abgeordnete Frauke Heiligenstadt für falsch, schreibt Reichardt. (vom/27.11.2025)
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Bundesschuld und Allgemeine Finanzverwaltung
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Freitag, 28. November 2025, in zweiter Beratung über die Einzelpläne 32 der Bundesschuld und 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung des Bundeshaushaltes 2026 (21/600, 21/602) ab. Dazu liegen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor (21/2832, 21/2060) vor. Einzelplan der Bundesschuld Im Einzelplan 32 der Bundesschuld sind Ausgaben von 33,65 Milliarden Euro vorgesehen im Vergleich zu 34,08 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Im laufenden Jahr liegen die Ausgaben bei 34,17 Milliarden Euro. Die Einnahmen summieren sich auf 99,36 Milliarden Euro gegenüber 91,23 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. 2025 liegen die planmäßigen Einnahmen bei 83,94 Milliarden Euro. Der Haushaltsausschuss hatte den Regierungsansatz insofern verändert, als er im Wesentlichen die Zinsen für die Kreditaufnahme des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität um 673 Millionen Euro anhob, die Entschädigungen und Kosten aus auslandsbezogenen Gewährleistungen und Umschuldungen sowie Zahlungen zur Abwendung oder Minderung von Schäden um 450 Millionen Euro absenkte. Zugleich verringerte er den Diskont für unverzinsliche Schatzanweisungen und die Zinsen für Bundesanleihen um jeweils 208 Millionen Euro, reduzierte die Zinsen für Bundesobligationen um 149 Millionen Euro und die Zinsen für Bundesschatzanweisungen um 135 Millionen Euro und erhöhte die Zinsen nach dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ um 113 Millionen Euro. Darüber hinaus senkte er die Zinsen für das Kassenmanagement des Bundes um 58 Millionen Euro. Kernbereich des Einzelplans ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Außerdem sind die Einnahmen und Ausgaben aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen des Bundes darin verortet. Mit diesen kann der Bund förderungswürdige oder im staatlichen Interesse liegende Vorhaben, Projekte und Programme unterstützen und finanzielle Verpflichtungen des Bundes gegenüber internationalen Finanzinstitutionen absichern. Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung Die Ausgaben im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung betragen 47,35 Milliarden Euro gegenüber 46,07 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Im laufenden Jahr liegen die Ausgaben bei 46,76 Milliarden Euro. Die Einnahmen sollen sich 2026 auf 403,05 Milliarden Euro belaufen gegenüber 406,86 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. 2025 liegt der Ansatz für die Einnahmen bei 394,9 Milliarden Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre werden mit 15 Milliarden Euro angegeben im Vergleich zu 12,79 Milliarden Euro im Regierungsentwurf und 16,71 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Der Haushaltsausschuss hat den Einzelplan insofern verändert, als er die Unterstützung der Ukraine zur Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung um drei Milliarden Euro anhob und zugleich die Verpflichtungsermächtigungen dafür um 2,15 Milliarden Euro erhöhte. Zudem senkte er den Ansatz für die Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis um 1,04 Milliarden Euro. Die für die Verstärkung von Personalausgaben in der Bundesverwaltung im Regierungsentwurf geplanten 3,55 Milliarden Euro kürzten die Haushälter um 539 Millionen Euro, weitere 355 Millionen Euro kürzten sie bei der Globalen Mehrausgabe (Vorsorge), die im Regierungsentwurf mit 354,86 Millionen Euro veranschlagt war. Die Finanzhilfen nach dem Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen wurden um 250 Millionen Euro erhöht. Im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums wurden die Hilfen für die Kohleregionen um 56 Millionen Euro und im Geschäftsbereich des Verkehrsministeriums um 44 Millionen Euro gekürzt. Dafür wurde sie im Geschäftsbereich des Forschungsministeriums um 84 Millionen Euro angehoben. Um 99 Millionen Euro gesenkt wurde hingegen der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse. Im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung sind Einnahmen und Ausgaben zusammengefasst, die nicht einem einzelnen Ressort zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen. Darunter fallen vor allem die Einnahmen aus den Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an den Gemeinschaftsteuern. Die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer-, Bruttonationaleinkommmen- und Kunststoff-Eigenmittel der EU werden darin als Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen. Darüber hinaus sind Einnahmen aus dem Verkauf von Beteiligungen und aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes, Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen, der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank und die Erhebungskostenpauschale als Einnahmen veranschlagt. Als Ausgaben sind der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse und Beteiligungen der Bundesrepublik an inter- und supranationalen Einrichtungen enthalten. (vom/17.11.2025)
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Haushaltsgesetz 2026 und Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Freitag, 28. November 2025, in zweiter Beratung über den Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2026 (21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (21/2002, 21/2010, 21/2011, 21/2012, 21/2014, 21/2832, 21/2060, 21/2061, 21/2062, 21/2063) ab. Zuvor wird über Änderungsanträge der AfD-Fraktion (21/2986) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2955) abgestimmt. Die AfD fordert darin, die Zahl der Planstellen beim Bundesrechnungshof 2026 um zwei Prozent zu erhöhen. Die Grünen fordern, auf Stellenkürzungen beim Bundesrechnungshof zu verzichten. Zudem wird über die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/2064), den Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 (21/601, 21/602) zur Kenntnis zu nehmen, entschieden. Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro geplant Insgesamt soll der Bund 2026 524,54 Milliarden Euro ausgeben dürfen. Das sind 21,54 Milliarden Euro mehr als 2025 und ist zugleich ein Plus von 4,4 Prozent im Vergleich zum Regierungsentwurf (520,48 Milliarden Euro). Für Investitionen sind 58,35 Milliarden Euro ausgewiesen (2025: 62,73 Milliarden Euro) – 2,23 Milliarden Euro mehr als im Entwurf geplant. Für die kommenden Haushaltsjahre sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 449,91 Milliarden Euro vorgesehen – ein Plus von 18,93 Milliarden Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf. Die Nettokreditaufnahme soll bei 97,96 Milliarden Euro liegen – rund acht Milliarden Euro höher als von der Bundesregierung geplant. Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben werden mit 387,21 Milliarden Euro veranschlagt (2025: 386,84 Milliarden Euro) und liegen damit 3,38 Milliarden Euro über dem von der Regierung ursprünglich angenommenen Wert. Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Die Bundesregierung plant in den Jahren 2027 bis 2029 Sachinvestitionen und Investitionszuschüsse von „knapp unter 120 Milliarden Euro“ pro Jahr. Das schreibt sie im Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 (21/601). 2026 sollen die Investitionen bei rund 126,7 Milliarden Euro liegen. Die bereinigte Investitionsquote des Kernhaushalts betrage damit im genannten Zeitraum mindestens zehn Prozent der bereinigten Ausgaben, heißt es. Aus dem Kernhaushalt sind für Investitionen im Jahr 2026 56,1 Milliarden Euro, für 2027 48,6 Milliarden Euro, für 2028 46,9 Milliarden Euro und für 2029 46,5 Milliarden Euro vorgesehen. Dazu kommen Ausgaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in Höhe von 48,9 Milliarden Euro 2026, 47,1 Milliarden Euro 2027, 48,4 Milliarden Euro 2028 und 49,2 Milliarden Euro 2029 sowie aus dem Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) Ausgaben von 21,7 Milliarden Euro 2026, 21,7 Milliarden Euro 2027, 23,4 Milliarden Euro 2028 und 23,8 Milliarden Euro 2029. Klima- und Transformationsfonds und Sondervermögen "Bundeswehr" Insgesamt sollen die Ausgaben des KTF von 35,7 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf 39,5 Milliarden Euro 2029 steigen. Die Haupteinnahmen stammen dabei mit 27 Milliarden Euro aus der nationalen und europäischen Bepreisung von emittierten Klimagasen. Die Nato-Quote für die Verteidigung soll im kommenden Jahr bei 2,83 Prozent liegen und bis 2029 auf 3,56 Prozent anwachsen. Die Ausgaben für die Bundeswehr im Kernhaushalt steigen demnach von 55 Milliarden Euro auf 144,4 Milliarden Euro (ohne Versorgungsleistungen). Dazu kommen für das Jahr 2026 rund 25,5 Milliarden Euro aus dem 2022 beschlossenen 100 Milliarden Euro schweren Sondervermögen Bundeswehr. Steuersenkungen und Nettokreditaufnahme Die Ausgaben für die innere Sicherheit sollen im Vergleich zum Jahr 2025 um 660 Millionen Euro steigen. Das Deutschlandticket soll fortgeführt werden. Zugleich werden weitere Steuersenkungen angekündigt, etwa die Erhöhung der Pendlerpauschale oder die Senkung der Umsatzsteuer im Bereich der Gastronomie. Die Obergrenze der Schuldenregel im Grundgesetz soll „in jedem Jahr voll ausgeschöpft“ werden. Die Nettokreditaufnahme des Bundes soll 2026 bei 89,9 Milliarden Euro liegen, 2027 bei 88,1 Milliarden Euro, 2028 bei 116,5 Milliarden Euro und 2029 bei 126,9 Milliarden Euro. Dabei geht ein wesentlicher Teil zurück auf die Ausnahmen der Schuldenbremse für die Verteidigungsausgaben. Im Kernhaushalt liegt die Nettokreditaufnahme den Angaben zufolge 2026 bei 35,6 Milliarden Euro und sinkt bis 2029 auf 4,8 Milliarden Euro. Bei den Zinsausgaben des Bundes kalkuliert die Bundesregierung einen Anstieg von 30 Milliarden Euro in den Jahren 2025 und 2026 auf 66,5 Milliarden Euro im Jahr 2029 ein. Haushaltslücke von 34,4 Milliarden Euro 2027 Trotzdem weist der Bericht auf eine Haushaltslücke von 34,4 Milliarden Euro im Jahr 2027 hin. Der „Handlungsbedarf“ werde dann in Jahren 2028 und 2029 auf 64 respektive 74 Milliarden Euro steigen. Größter Anteil im Bundeshaushalt bleibt der Zuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung. Dieser soll von 122,5 Milliarden Euro 2025 auf 154,1 Milliarden Euro 2029 ansteigen. Dabei sind ab 2027 fünf Milliarden Euro pro Jahr für die Mütterrente einkalkuliert. (hau/scr/27.11.2025)
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Schlussabstimmung über den Bundeshaushalt 2026
Die namentliche Schlussabstimmung in dritter Beratung über das Haushaltsgesetz 2026 (21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1) findet am Freitag, 28. November 2025, nach einer 90 Minuten langen Debatte statt. Den Abgeordneten liegen dazu mehrere Beschlussempfehlungen (21/2002, 21/2010, 21/2011, 21/2012, 21/2014, 21/2832, 21/2060, 21/2061, 21/2062) und der Bericht (21/2063) des Haushaltsausschusses vor. Abgestimmt wird auch über Entschließungsanträge von AfD (21/2908), Bündnis 90/Die Grünen (21/2902, 21/2903) und der Linken (21/2094) zum Haushaltsgesetz 2026. Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro geplant Insgesamt soll der Bund 2026 524,54 Milliarden Euro ausgeben dürfen. Das sind 21,54 Milliarden Euro mehr als 2025 und ist zugleich ein Plus von 4,4 Prozent im Vergleich zum Regierungsentwurf (520,48 Milliarden Euro). Für Investitionen sind 58,35 Milliarden Euro ausgewiesen (2025: 62,73 Milliarden Euro) – 2,23 Milliarden Euro mehr als im Entwurf geplant. Für die kommenden Haushaltsjahre sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 449,91 Milliarden Euro vorgesehen – ein Plus von 18,93 Milliarden Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf. Die Nettokreditaufnahme soll bei 97,96 Milliarden Euro liegen – rund acht Milliarden Euro höher als von der Bundesregierung geplant. Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben werden mit 387,21 Milliarden Euro veranschlagt (2025: 386,84 Milliarden Euro) und liegen damit 3,38 Milliarden Euro über dem von der Regierung ursprünglich angenommenen Wert. Entschließungsantrag der AfD Die AfD-Fraktion richtet in ihrem Entschließungsantrag (21/2908) zum Haushaltsgesetz 2026 30 Forderungen an die Bundesregierung. so sollen die Ausgaben im Kernhaushalt verbindlich auf 480,311 Milliarden Euro und die Ausgaben im kreditfinanzierten Sondervermögen Bundeswehr auf 25,51 Milliarden Euro festgesetzt werden, sodass die Gesamtausgaben des Bundes 2026 505,82 Milliarden Euro betragen. Die Gesamteinnahmen sollen dem Entschließungsantrag zufolge 2026 auf mindestens 444,75 Milliarden Euro festgeschrieben werden. Die Nettokreditaufnahme solle im Kernhaushalt auf 35,56 Milliarden Euro und im Bundeswehr-Sondervermögen auf 25,51 Milliarden Euro begrenzt werden, was der alten Schuldenbremse entspreche. Entschließungsanträge der Grünen In ihrem ersten Entschließungsantrag (21/2902) fordern Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung unter anderem auf, im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausschließlich zusätzliche Investitionen auf den Weg zu bringen, eine neue Titelgruppe "Klimawirksame blau-grüne Infrastruktur" einzuführen und die kommunale Handlungsfähigkeit und Lebensqualität zu stärken. Im zweiten Entschließungsantrag (21/2903) werden unter anderem Maßnahmen vorgeschlagen, um Klima, Umwelt, Natur und digitale Transformation zu schützen und zu stärken, soziale Gerechtigkeit, Bildung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stärken, Rente, Gesundheits- und Pflegeversorgung solide zu finanzieren und globale Verantwortung ernsthaft wahrzunehmen. Entschließungsantrag der Linken Die Linke fordert in ihrem Entschließungsantrag (21/2904) ein Zukunftsprogramm für die "arbeitende Klasse" mit Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen, eine "gerechte" Besteuerung großer Vermögen sowie Investitionen in öffentliche, ökologisch nachhaltige Infrastruktur sowie sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau. Verlangt wird ferner der Umbau des Bürgergeldes zu einer sanktionsfreien Mindestsicherung, die Abschaffung der Schuldenbremse und die Wiedererhebung der Vermögensteuer. Die Fraktion will Einkommen ab 16.800 Euro im Jahr besteuern; Einkommen ab 85.000 Euro im Jahr sollen mit 53 Prozent besteuert werden, Einkommen oberhalb von 250.000 Euro im Jahr mit 60 Prozent und Einkommen oberhalb von einer Million Euro im Jahr mit 75 Prozent. (hau/26.11.2025)
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Steel Plow Insurance Limited
Erweiterung des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr in Deutschland
Kategorien: Finanzen
Norton Rose Fulbright advises Aquiline on majority investment in Clearwater Underwriting
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised private equity firm Aquiline Capital Partners (Aquiline) on its majority investment in marine insurance MGA Clearwater Underwriting.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
trodu(.)co und trodu(.)vip: BaFin warnt vor Websites
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den nahezu identischen Websites trodu(.)co und trodu(.)vip. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Kategorien: Finanzen
BGBl. 2025 I Nr. 136
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Hundertfünfundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Eggenfelden) vom 19. Mai 2025
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
BGBl. 2025 I Nr. 135
Einunddreißigste Verordnung zur Änderung der Hundertneunundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken) vom 19. Mai 2025
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
TOP ZP 9 Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit
40. Sitzung vom 14.11.2025, TOP ZP 9: Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
TOP 29 E-Akte in der Justiz, Dolmetscher, Stiftungsregister
40. Sitzung vom 14.11.2025, TOP 29: E-Akte in der Justiz, Dolmetscher, Stiftungsregister
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TOP 15 Änderung des StGB - Fahren ohne Fahrschein
40. Sitzung vom 13.11.2025, TOP 15: Änderung des StGB - Fahren ohne Fahrschein
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COP30 Outcomes
Beyond the standard two weeks of intense negotiations, attendees at COP30 experienced extreme heat, torrential downpours and the venue briefly catching fire on the penultimate day.
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zu701/25 | Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher | 28. November 2025
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701/25 | Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher | 28. November 2025
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716/25 | Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Behandlung von kommunalem Abwasser) | 28. November 2025
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
700/25 | Gesetz zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben | 28. November 2025
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690/25 | Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes | 28. November 2025
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692/25 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 | 28. November 2025
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