Aktuelle Nachrichten
Auswirkungen von Kurzzeitvermietungen auf Wohnungsmieten
Tourismus/Anhörung In einer Anhörung des Ausschusses für Tourismus am Mittwoch gab es unterschiedliche Auffassungen, ob Kurzzeitvermietungen zu höheren Mieten auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt führen.
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Wirtschaftsausschuss beschließt Freihandelsgesetze
Wirtschaft und Energie/Ausschuss Gesetze für Investitionsabkommen mit Vietnam und Singapur zur Ergänzung der EU-Freihandelsabkommen erhalten grünes Licht im Ausschuss für Wirtschaft und Energie
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Wahlvorschläge für Beirat der Stiftung Datenschutz
Recht und Verbraucherschutz/Wahlvorschlag Die Fraktionen haben Wahlvorschläge für den Beirat der Stiftung Datenschutz vorgelegt. Die Wahl hat der Bundestag für Donnerstag auf die Tagesordnung gesetzt.
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Grüne legen Wirtschaftsplan vor
Wirtschaft und Energie/Antrag Die Grünen plädieren in einem Antrag für den Ausbau erneuerbarer Energie und die Beschleunigung der Elektrifizierung.
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Private Aussagen der Ministerin von Meinungsfreiheit gedeckt
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Private Äußerungen von Entwicklungsministerin Reem Alabai Radovan zum Fall Frauke Brosius-Gersdorf sind nach Auskunft der Bundesregierung durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
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Linke fragt nach Zukunft des Patrick-Henry-Village
Verteidigung/KleineAnfrage Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach einer möglichen militärischen Nutzung der ehemaligen US-amerikanische Wohnsiedlung Patrick-Henry-Village in Heidelberg.
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- Bundespräsident reist zu Staatsbesuch nach Spanien
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Elke Büdenbender reisen vom 26. bis 28. November 2025 auf Einladung von König Felipe VI. zu einem Staatsbesuch ins Königreich Spanien.
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Grünen-Antrag zur Wärmewende
Wirtschaft und Energie/Antrag Die Grünen fordern in einem Antrag, die EU-Gebäuderichtlinie zur Verbesserung der Energieeffizienz sozialverträglich umzusetzen.
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AfD legt Maßnahmen gegen Abwanderung der Industrie vor
Wirtschaft und Energie/Antrag Die AfD dringt mit einem Antrag auf Maßnahmen gegen Deindustrialisierung, ein Ende des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und den Wiedereinstieg in die Kernkraft.
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AfD fragt nach Gewährung der Erschwerniszulage
Verteidigung/KleineAnfrage Die AfD erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach möglichen Ungleichbehandlung bei der Gewährung von Zulagen für Soldaten der Bundeswehr gemäß der Erschwerniszulagenverordnung.
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Ausschuss beschließt Abkommen mit Chile
Wirtschaft und Energie/Ausschuss Ein umfassendes Handelsabkommen mit Chile soll EU-Ausfuhren von Zöllen befreien und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen ermöglichen.
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AfD-Antrag zur Versorgung mit kritischen Rohstoffen
Wirtschaft und Energie/Antrag Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag auf, Maßnahmen und Strategien zur Versorgung mit kritischen Rohstoffen zu entwickeln.
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Expertenanhörung zu Medizinischen Versorgungszentren
Gesundheit/Anhörung Gesundheitsexperten haben sich mit Vorschlägen der Grünen-Fraktion für Änderungen an den gesetzlichen Regelungen für Medizinische Versorgungszentren befasst.
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Experten diskutieren über Gefahren durch Desinformation
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Anhörung Experten warnen in einer Anhörung des Menschenrechtsausschusses mehrheitlich vor anhaltender Einflussnahme und vor Desinformationskampagnen durch autoritäre Staaten.
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Sachverständige begrüßen Stärkung der Amtsgerichte
Recht und Verbraucherschutz/Anhörung In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch begrüßen die Sachverständigen die geplante Stärkung der Amtsgerichte. Kritik gab es an den Details.
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UNRWA-Chef warnt vor Hungersnot in Gaza
Menschenrechte/Ausschuss Der Chef des Palästinenser-Hilfswerks UNRWA, Philippe Lazzarini, hat am Mittwoch im Menschenrechtsausschuss vor einer weiteren Verschlechterung der humanitären Lage in Gaza gewarnt.
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Externer Rechtsrat ersetzt keine Fachanwaltsfortbildung
Der BGH bleibt streng: Wer als Fachanwalt seine jährliche Fortbildung versäumt, kann das nicht durch berufliche Beratungsgespräche oder Besserung in späteren Jahren retten. Eine individuelle berufliche Beratung durch Externe ersetze keine Fortbildung.
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Kategorien: Juristische Nachrichten
Experten zeigen sich alarmiert über die Praktiken von Kinder-Influencern
Wie sehr Family-Influencer durch das Posten von Aufnahmen ihrer Kinder deren Wohlergehen gefährden und deren Rechte verletzen, das war Gegenstand eines Fachgesprächs der Kinderkommission (Kiko) am Mittwochabend, 12. November 2025, zum Thema „Sharenting und Kinderinfluencer ‒ Kommerzialisierung von Kindheit (Teil 2)“; anknüpfend an die vorausgegangene Sitzung, die die rechtliche Perspektive des Sharenting beleuchtet hatte und in der ein Rechtsgutachten des Kinderhilfswerks vorgestellt worden war. Vermarktung der Kinder bereits vor der Geburt Family-Influencer betreiben ihr Geschäftsmodell häufig mithilfe von Kinderarbeit und gefährden vielfach das Kindeswohl, sagte Sara Flieder, Aktivistin für Kinderrechte und Social Media Expertin. Oft lasse sich schon anhand weniger Bilder, beispielsweise wenn Kinder im Schlafanzug aufträten, erkennen, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliege. Die Privatsphäre mancher Kinder, bis hin zu intimen Szenen, werde bis ins Detail zur Schau gestellt, ihren Alltag kenne ein Millionenpublikum von vorn bis hinten. Die Vermarktung der Kinder beginne vielfach bereits vor der Geburt, mit dem Posten von Ultraschallbildern. Praktiken mancher Influencer machen Expertin fassungslos „Man weiß einfach alles über diese Kinder“: Wie sie sich frühmorgens zurecht machen, wie ihre Zimmer aussehen, wer ihre Freunde sind, welche Probleme sie haben. Die Kinder würden in den intimsten Momenten fotografiert und gefilmt - vielfach, „ohne dass sie dies wissen oder möchten“. Die Praktiken mancher Influencer machten sie fassungslos, so die Social Media-Expertin. Da lade eine Mama ein Video hoch, das ihr Kind beim Erbrechen vorführe, um im nächsten Video Werbung für Nassstaubsauger zu machen. Für normale Betrachter unschuldige Kinderfotos würden zudem regelmäßig von der Pädophilen-Szene konsumiert und im Darknet in einen sexualisierten Zusammenhang gestellt. Frage man Kinder zum Thema Sharenting, antworteten diese regelmäßig, dass es nicht okay sei, wenn Eltern Bilder von ihnen, zumal von ihrem Zuhause, ungefragt in Social Media zeigen. Würden Facetten ihrer Identität, ja gar Intimität, zur Schau gestellt, empfänden sie das sogar als „totalen Vertrauensverlust“ zwischen ihnen und ihren Eltern. Erschütternd finde sie, dass die meisten Influencer uneinsichtig seien, sagte Flieder. „Es bringt nichts, mit denen zu diskutieren.“ Die auftraggebenden Firmen wiederum würden die Verantwortung auf die Influencer schieben. Wenn es keine Verbote und rechtliche Konsequenzen gebe, werde sich in dem Bereich wenig ändern. „Kinderrechte enden nicht an der Bildschirmkante“ Annemarie Lehmkemper, Petentin einer Petition beim Deutschen Bundestag zum Thema „Missachtung von Kinderrechten“, unterstrich ihre Hauptbotschaft: Kinder sollten im Internet nicht ungefragt und ungeschützt gepostet werden. Die Entwicklungen in den Sozialen Medien führe vor Augen, dass man „Kinder manchmal auch vor den Entscheidungen der eigen Eltern schützen“ muss. Gesellschaft und Politik seien gefragt. In der Petition, die 50 000 Unterschriften erhalten hat, fordere sie, „dass die Gesetze zum Posten von Kindern im Netz überarbeitet und besser reguliert werden“. Durch ihre Aktivitäten auf Social Media sei sie „jeden Tag dort, wo die Problematik sichtbar wird. Ich sehe, was von Kindern gepostet wird, und wie sehr ihre Rechte dort verletzt werden. Was ich dort teilweise beobachte, möchte man sich im Traum nicht vorstellen“, so Lehmkemper. Daher appelliere sie dringend an die Bundesregierung und die Gesellschaft insgesamt: „Kinder müssen im Internet und insbesondere auf Social Media endlich besser geschützt werden. Kinderrechte enden nicht an der Bildschirmkante. Wenn wir sie wirklich schützen wollen, müssen wir ihre Würde auch online bewahren, Tag für Tag, Klick für Klick.“ Gravierender Interessenkonflikt bei Influencer-Eltern Was auf Social Media auf den ersten Blick aussieht wie ein harmloser Einblick in den Familienalltag, sei „längst zu einem professionellen Geschäftsfeld geworden, das ganze Familien ernähren kann“, sagte Sophie Pohle vom Deutschen Kinderhilfswerk e.V. Inhalte mit Kindern gehörten zu den beliebtesten Formaten auf Social Media. Beispielhaft nannte sie eine Mutter, mit 2,3 Millionen Followern, die ihre Kinder im Bad, bei der Abendroutine, beim Duschen, im Bett, zeigt, dabei ganz nebenbei ein Beauty-Produkt bewirbt und in kurzer Zeit darunter 55 000 Likes und über 200 Kommentare erhält. Hinter den perfekt gedrehten Szenen steckten Redaktionspläne, ein enormer zeitlicher Aufwand und Werbeverträge. Es gehe den Influencern darum, Reichweite zu erzielen und dadurch Geld zu verdienen. „Samstag ist Drehtag, aber eigentlich würde sie auch gerne ihre Freunde treffen“, habe ein elfjähriges Mädchen kürzlich in einer Reportage preisgegeben. „Was uns als Familien-Content verkauft wird, bedeutet in zahlreichen Fällen nichts anderes als Kinderarbeit.“ Eltern würden zu Unternehmern und Arbeitgebern. Damit entstehe ein gravierender Interessenkonflikt mit dem Schutzauftrag des Elternseins. Schutzauftrag des Staates Die wirtschaftlichen Interessen der Eltern stünden „in krassem Gegensatz zu den Rechten der Kinder, die natürlich der Kompass sein müssten“. Pohle zählte auf: Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Beteiligung und auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und Gewalt. In der Praxis müsse man aber feststellen: Kinderrechte werden bewusst oder unbewusst missachtet, wenn Eltern selbst Produzenten auf Social Media sind und damit auch die Arbeitgeber ihrer eigenen Kinder. Im Rahmen des Sharenting gepostete Fotos und Filme von Kindern, die von Alltagsszenen über Intimitäten, Berichte und Bilder über Krankheiten und Verletzungen, entwürdigende Situationen, emotionale oder körperliche Ausnahmezustände bis hin zu ganzen digitalen Biografien von Kindheiten reichten, stellten einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre dar und gehörten verboten. Erzielten Influencer im Kontext von Werbeverträgen und mithilfe der Vermarktung des Alltags ihrer Kinder Reichweite würden die Kinder Teil eines Geschäftsmodells. „Da greift der Schutzauftrag des Staates eigentlich eindeutig. Kinder dürfen nicht wirtschaftlich instrumentalisiert werden“, erklärte Pohle. Kinderhilfswerk sieht Reformbedarf auf gesetzlicher Ebene Kinder würden im Rahmen von Influencer-Content „meist ohne eigene Zustimmung Teil öffentlicher, wirtschaftlicher Prozesse, ohne ausreichenden Schutz und ohne ein Verständnis davon zu haben, was für weitreichende Konsequenzen die Verbreitung ihrer Daten im Internet haben“ könne. Es bestehe Reformbedarf auf gesetzlicher Ebene. Handlungsbedarf und Anwendung auf den digitalen Raum sieht das Kinderhilfswerk beim Jugendarbeitsschutzgesetz, das Kinder zwar bei der Arbeit an Filmsets für Kinofilme schütze, jedoch nicht vor der Handy-Kamera im Kinderzimmer. Die Tätigkeit von Family- oder Kinderinfluencern erfolge bislang „mindestens in einer rechtlichen Grauzone“, so Pohle. Das Rechtsgutachten des Kinderhilfswerkes schlage ein abgestuftes „altersdifferenziertes beteiligungsorientiertes Einwilligungskonzept“, ein klares Veröffentlichungsverbot von Content mit Kindern unter sieben Jahren sowie eine verbindliche medienpädagogische Begleitung von Eltern und Kindern vor. Auch Plattformen und Unternehmen, die massiv von der Vermarktung kindlicher Inhalte profitieren, gelte es in die Verantwortung zu nehmen. Die Verletzungen der Kinderrechte im Bereich des Family Influencing seien „so gravierend, dass es jetzt klare gesetzliche Regelungen und Durchsetzungsmechanismen braucht, die verhindern, dass ein ganzer Wirtschaftszweig blüht, weil Kinderrechte verletzt werden“. Erhebliche Herausforderungen für die Kripo Vor erhebliche Herausforderungen stellen das Sharenting und die zunehmenden Aktivitäten von Kinderinfluencern auch die Kriminalitätsbekämpfung und -prävention, erläuterte Martin Ostwinkel, Referent bei Blackstone 432 und Kriminaloberkommissar bei der Kriminalpolizei in München. „Die potenziellen Risiken und Gefahren für die digitalen Persönlichkeitsrechte und die körperliche und seelische Unversehrtheit der Kinder rechtfertigen unsere dringende Warnung und unseren präventiven Handlungsbedarf. Kinderbilder- und videos gehören nicht unkontrolliert ins Netz.“ Ostwinkel hob vor allem die „pädokriminelle Nutzung scheinbar harmloser, süßer Kinderbilder“ im Darknet hervor. „Das BKA warnt vor dem Missbrauch solcher scheinbar harmlosen Bilder. Laut Vereinten Nationen und FBI finden sich pro Sekunde 2,25 Millionen Pädokriminelle im Netz.“ Bis zu 50 Prozent der Bilder, die sich diese Leute teilen, stammten, durch künstliche Intelligenz manipuliert, von bekleideten Kindern, die nach der Bearbeitung nackte oder leicht bekleidete Kinder darstellen, „die dann gezielt für missbräuchliche Zwecke verwendet werden“. Solche „Deepnudes“ von Minderjährigen stellten „ein schnell wachsendes Problem“ dar. Deren Herstellung, Verbreitung oder auch nur Besitz erfülle in Deutschland bereits heute den Straftatbestand der Kinderpornografie. Mobbing, Grooming und Identitätsdiebstahl Ermittler von Kinderpronografie hätten „festgestellt, dass ein alarmierender Anteil der Bilder und Videos, die in pädokriminellen Netzwerken zirkulieren, ihren Ursprung in frei zugänglichen oder nur eingeschränkt geschützten Social Media-Plattformen von Eltern“ habe - also genau in dem Bereich, in dem Sharenting stattfinde. Kinder würden in Influencer-Familien „massiv unter Druck gesetzt“. Für den wirtschaftlichen Erfolg würden Aufnahmen gemacht, die später zur Bloßstellung oder zum Mobbing genutzt würden, wenn verletzende oder intime Situationen gezeigt werden. „Das wird später zu massiver sozialer Ausgrenzung und Cybermobbing führen“, wisse er durch seine ständigen Gespräche an Schulen. Hinzu komme, dass die Preisgäbe hochsensibler Daten wie Name, Geburtsdatum, Schule, Wohnadresse und Routinen die Gefahr von Identitätsdiebstahl oder der gezielten Ansprache durch Fremde im Bereich des sogenannten Grooming erhöhe. Sind Daten und Bilder einmal veröffentlicht, „ist der digitale Fußabdruck des Kindes für immer manifestiert“, warnte der Kriminaloberkommissar. Auch Äußerungen Minderjähriger zu politischen Themen oder sexuellen Einstellungen blieben „im Netz für immer bestehen und können für diese Kinder in Zukunft zu großen Problemen führen“. Gesetzliche Regelung mit Informationspflicht gefordert Mediensucht, psychische Belastungen oder eine gestörte Entwicklung der Selbstwahrnehmung seien die Folgen des Zwangs, permanent Content liefern zu müssen, der auf Influencer-Kindern laste. Die Natürlichkeit des Familienlebens gehe verloren und werde durch eine ständige Inszenierung ersetzt. „Die klare Grenze zwischen Privatem und öffentlicher Geschäftstätigkeit verwischt vollständig - zulasten des Kindes.“ „Reine Medienkompetenz“ reiche leider nicht mehr aus, sagte Ostwinkel. „Es bedarf einer gesetzlichen Regelung.“ Verpflichtende Elterninformationsabende und Hebammenschulungen seien „absolut hilfreich und notwendig“. Entsprechend der bußgeldbewährten Schulpflicht brauche es eine „Pflicht für die Eltern, sich über diese wichtigen Themen, die die Kinder betreffen, zu informieren“. Vorstellbar sei auch eine Präventionskampagne zur besten Sendezeit, damit komme der Staat seiner Informationspflicht nach und erziele eine hohe Reichweite. (ll/13.11.2025)
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Aussprache über mögliche Urheberrechtsverletzungen
Der von der AfD erhobene Vorwurf, Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) habe in seiner früheren Funktion als Verleger eines Online-Magazins gegen Urheberrecht verstoßen, führte am Mittwoch, 12. November 2025, zu einer scharfen Kontroverse über geistiges Eigentum. Die Abgeordneten diskutierten dazu in der von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Mögliche Urheberrechtsverletzungen und Interessenskonflikte des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien“. AfD fordert Untersuchungsausschuss Dr. Götz Frömming (AfD) warf zu Beginn der Debatte dem Kulturstaatsminister vor, in seiner Zeit als Verleger des Online-Magazins The European zahlreiche Texte von bekannten Persönlichkeiten ohne deren Zustimmung veröffentlicht zu haben. Das Verhältnis des Ministers zum Urheberrecht ließe sich beschreiben, „wie das eines Taschendiebes zum Privateigentum“. Viel problematischer ist aus Sicht des AfD-Abgeordneten jedoch die bestehende Verquickung von Funktionen. So habe der Kulturstaatsminister dem Bundestag verschwiegen, dass er nach wie vor große Anteile an der Weimer Media Group GmbH besitze – dem Verlag, in dem auch das Online-Magazin erscheine. Da das Medienhaus somit enge Kontakte zur Politik pflege, brauche es dringend einen Untersuchungsausschuss. Union: Die AfD demaskiert sich damit selbst Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU) warf der AfD vor, die Vorwürfe gegen den Kulturstaatsminister konstruiert zu haben. „Die Weimer Media Group hat sich ausführlich zu der ganzen Angelegenheit geäußert und trotzdem versucht, die AfD zu skandalisieren, wo kein Skandal ist.“ Das einzig Gute daran sei, dass sich die AfD damit selbst demaskiere. Die CDU-Abgeordnete warf der AfD ein „gestörtes Verhältnis“ zur Presse- und Medienfreiheit vor und führte eine Vielzahl von Urteilen gegen AfD-Abgeordnete wegen Manipulation und Urheberrechtsverletzungen an. Grüne werfen AfD Diskreditierung vor Für Awet Tesfaiesus (Bündnis 90/Die Grünen) ist klar, dass es der AfD bei dieser Diskussion vor allem um eins gehe: Diskreditierung demokratischer Institutionen und dem "Dienen fremder Herren“. Die AfD würde nach eigenen Angaben politische Informationen an die USA weitergeben, um europäische Vorhaben zu unterlaufen. Damit habe die AfD jedes Recht verloren, moralische Maßstäbe zu predigen. Mit Blick auf das Urheberrecht mahnte die Grünen-Politikerin an, „hier nicht stehen bleiben“ zu dürfen. Künstliche Intelligenz fordere die Politik heraus, das Urheberrecht neu zu denken. Dabei müssten Fragen der Fairness, der kulturellen Vielfalt und der Demokratie eine wichtige Rolle spielen. SPD: Das ist erbärmlich Um sicherzustellen, dass politische Entscheidungen nicht von persönlichen Interessen geleitet sind, sei es legitim und wichtig, Fragen zu Geschäftspraktiken und Compliancefragen zu stellen. „Doch darum geht es Ihnen ja gar nicht“, sagte Martin Rabanus (SPD) an die AfD gewandt. „Sie haben ja gar kein Aufklärungsinteresse.“ Vielmehr gehe es der AfD darum, den Kulturstaatsminister und dessen Amt zu diskreditieren. Dass die AfD trotz mehrfacher Aufhebung der Immunität von AfD-Politkern mit „gehobenen Zeigefinger und moralinsaurer Stimme“ andere Politiker anklagt, sei „durchsichtig und erbärmlich“. Linke fordert „lückenlose Aufklärung“ David Schliesing (Die Linke) warf der AfD vor, ihre „obsessive Hassliebe“ gegen den Kulturstaatsminister im Wochentakt auszuleben. Mit dieser „Kampagnenstrategie“ dürfe die AfD nicht durchkommen. Es dabei bewenden lassen funktioniere allerdings auch nicht, da der Minister seit Wochen nichts unternommen hätte, um die Vorwürfe der Urheberrechtsverletzungen glaubhaft aufzuklären. „Reden von Politikerinnen zu veröffentlichen ist sicher kein Vergehen, wenn auch im Fall von Frau Weidel generell ein Fehler.“ Anders sehe es aber bei systematischen Urheberrechtsverletzungen aus, diese seien keine Kavaliersdelikte. „Klar ist: An einer lückenlosen Aufklärung führt kein Weg vorbei.“ (mtt/12.11.2025)
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Fehlzeiten sind Grund genug: Lehrer muss nach drei Jahren Krankheit zum Amtsarzt
Mehrere Jahre war er dienstunfähig erkrankt, dann wurde ein Lehrer zum Amtsarzt bestellt. Seine Beschwerde wegen vermeintlicher Rechts- und Verfahrensmängel hat das OVG Münster zurückgewiesen: Die Anordnung sei rechtlich einwandfrei.
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