Aktuelle Nachrichten

Derzeit nicht funktionsfähig: Keine Wiedereinsetzung bei abgelaufener beA-Karte

beck-aktuell - Mi, 26.11.2025 - 14:16

Wer als Anwalt auf eine betriebsbereite beA-Karte setzt, muss deren Gültigkeit im Blick behalten. Der BGH betont erneut: Technische Probleme rechtfertigen eine Ersatzeinreichung nur bei ausreichendem und rechtzeitigem Vortrag zu einer echten Störung – nicht bei eigenen Versäumnissen.



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Kritik an geringeren Ausgaben im Bereich des Auswärtigen Amtes

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 26.11.2025 - 13:30
Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch, 26. November 2025, nach gut eineinhalbstündiger Debatte den Haushalt des Auswärtigen Amtes für 2026 in zweiter Lesung angenommen. Für den entsprechenden Entwurf der Bundesregierung für den Einzelplan 05 des Bundeshaushalts 2026 (21/600, 21/602) in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung (21/2061, 21/2062) stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, mit Nein votierten die Oppositionsfraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die Schlussabstimmung über den gesamten Bundeshaushalt steht am Freitagmittag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Außenminister Dr. Johann David Wadephul (CDU) und das von ihm geleitete Auswärtige Amt können für das kommende Jahr mit Ausgaben von 6,02 Milliarden Euro planen. Das ist ein Minus von 33,8 Millionen Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf und zugleich ein geringer Zuwachs im Vergleich zu 2025 (5,96 Milliarden Euro). In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses wurde der Beitrag an die Vereinten Nationen um 59,9 Millionen Euro gekürzt. Die Beiträge an internationale Organisationen und Einrichtungen verringern sich um 1,78 Millionen Euro auf 267,14 Millionen Euro. Der Regierungsansatz für Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik wurde hingegen auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD um 26 Millionen Euro aufgestockt. AfD: Beiträge für internationale Organisationen kürzen Markus Frohnmaier (AfD) beklagte in der Debatte einen „NGO-Filz“ und eine „linke Günstlingswirtschaft“. Das Auswärtige Amt „betreibe keine Realpolitik im deutschen Interesse“, sondern sei zu einer „woken Weltverbesser-Agentur verkommen“. Frohnmaier forderte Kürzungen bei den Beiträgen für internationale Organisationen wie Europarat, OSZE, Weltklimarat und Vereinte Nationen. „Die Kontrolle über die Außenpolitik muss zurück an die Nationalstaaten.“ Auch die deutschen Hilfen an die Ukraine über mittlerweile 76 Milliarden Euro sei „eine irrwitzige Belastung für unser Land“. Union: Humanitäre Hilfe bleibt ein wichtiger Inge Gräßle (CDU/CSU) betonte, dass der Haushalt des Auswärtigen Amtes ein klares Bekenntnis zu europäischer Einbindung und Multilateralismus sei. So bleibe die humanitäre Hilfe auf dem Niveau des Vorjahres. „Wir sehen international viele Aussteiger aus diesem wichtigen Politikbereich: Deutschland bleibt drinnen, die humanitäre Hilfe ist weiter ein wichtiger Pfeiler unserer auswärtigen Politik.“ Zudem gebe es eine Zusicherung des Finanzministeriums in Notfällen mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. „Wenn es zu Eskalationen kommt, muss neues Geld auf die Linie.“ Grüne kritisieren Kürzungen bei humanitärer Hilfe Jamila Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf neue Unsicherheiten. „Wir haben keine Großmacht, die uns schützt. Die alte Weltordnung ist zerbrochen.“ Die Lehre sei, Abhängigkeiten von den USA zu reduzieren und in Partnerschaften für den Multilateralismus zu investieren. „Fakt ist, das kostet Ressourcen, Personal, Engagement.“ Diese Entschlossenheit lasse die Bundesregierung aber nicht erkennen. Schäfer kritisierte insbesondere die Kürzungen der humanitären Hilfe in Höhe von 900 Millionen Euro gegenüber 2024. Angesichts der Weltlage und mit Blick auf die deutsche Wirtschaftsleistung wäre die Erhöhung auf drei Milliarden Euro „nicht einfach nur großzügig, sondern schlicht notwendig“. SPD: Deutschland bleibt verlässlich Esther Dilcher (SPD) ging mit den Kürzungsvorstellungen der AfD ins Gericht. „Das ist keine Politik, das ist menschenverachtend, das widerspricht auch deutschen Interessen.“ Dilcher räumte mit Blick auf humanitärer Großkrisen wie im Sudan ein, dass die Kürzung der humanitären Hilfen nicht gefallen könne. Auch fehlte mehr Geld für Impfprogramme, Krankenversorgung und Ernährungssicherheit. „Während die USA, bislang größter Geber, ihre Hilfen komplett eingestellt haben, bleibt Deutschland aber verlässlich.“ Linke moniert Umgang mit afghanischen Ortskräften Sascha Wagner (Die Linke) kritisierte eine Taktik des Hinhaltens und Verschleppens der Bundesregierung beim Umgang mit afghanischen Ortskräften. „Humanitäre Zusagen werden verzögert, verhindert oder sogar widerrufen.“ Das sei Politik auf dem Rücken von Menschen, die die Bundeswehr im Afghanistaneinsatz unterstützt hätten. Außenminister Wadephul dürfe nicht zulassen, dass Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hier „seine rechtswidrigen Spielchen“ auf Kosten des Geschäftsbereichs des Auswärtigen Amtes auslebe. Minister setzt auf Verhinderung von Fluchtursachen Außenminister Wadephul selbst verteidigte die Hilfen für die Ukraine und wies die AfD-Darstellung eines „Moraltheaters“ zurück. Es gehe hier um grundlegende zivilisatorische Fragen. „Wir haben uns eine internationale Rechts- und Friedensordnung gegeben. Und die verteidigen wir.“ Mit Blick auf die Kürzung der humanitären Hilfe warb Wadephul um mehr Mittel in den künftigen Haushaltsaufstellungen. „Wir haben in der Ukraine, wir haben in Gaza, wir haben im Sudan riesige Aufgaben.“ Es gehe um humanitäre Verantwortung, aber mit der Verhinderung von Fluchtursachen auch um deutsche und europäische Interessen. Weniger Geld für die Friedenssicherung Die Programmausgaben im Kapitel „Sicherung von Frieden und Stabilität“ sollen laut Entwurf um 90,1 Millionen Euro auf 2,5 Milliarden Euro sinken. Für Ausgaben in der Titelgruppe „Humanitäre Hilfe und Krisenprävention“ sieht der Entwurf 1,4 Milliarden Euro vor und liegt damit leicht unter dem Niveau für dieses Jahr. Die in dem Kapitel enthaltenen Ausgaben in der Titelgruppe „Leistungen an die Vereinten Nationen und im internationalen Bereich“ sollen schon laut Regierungsentwurf mit rund 961 Millionen Euro um rund 84 Millionen Euro geringer ausfallen als im laufenden Jahr. Der Mittelansatz in der Titelgruppe „Sicherheit, Stabilität und Abrüstung“ soll von 77,1 auf 73,0 Millionen Euro sinken. Für die Titelgruppe „Globale Partnerschaften“ sind wie im Vorjahr 23,3 Millionen Euro eingeplant. Die Ausgaben im Kapitel „Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen“ (Kapitel 0502) sollen 2026 um rund vier Millionen Euro auf 168,0 Millionen Euro steigen. Für die „Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland“ (Kapitel 0504) sind im Jahr 2026 im Entwurf Ausgaben in Höhe von 969,8 Millionen Euro vorgesehen, 13,1 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Darunter fallen unter anderem die Ausgaben für das deutsche Auslandsschulwesen, die in der entsprechenden Titelgruppe mit 299,4 Millionen Euro veranschlagt sind und damit um knapp zehn Millionen Euro über dem Vorjahresansatz liegen. Goethe-Institut und Deutscher Akademischer Austauschdienst Für die Titelgruppe „Allgemeine Auslandskulturarbeit“ sollen im kommenden Jahr insgesamt 519,1 Millionen Euro (2025: 515,4 Millionen Euro) als institutionelle Förderung ausgereicht werden dürfen. Darunter fallen unter anderem die Zuschüsse an das Goethe-Institut (228,7 Millionen Euro) und den Deutschen Akademischen Austauschdienst (208,0 Millionen Euro) für Betriebe und operative Mittel. Für das Ministerium selbst sind 2,1 Milliarden Euro (plus 96,2 Millionen Euro) veranschlagt, die zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Ministeriums sind auf 253,5 Millionen Euro (plus 56,1 Millionen Euro) taxiert. Für das dem Ministerium nachgeordnete Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten sind 2026 Ausgaben in Höhe von 67,8 Millionen Euro vorgesehen, das sind 15,2 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. (ahe/scr/hau/26.11.2025)

Linke will "lokale Regeln für privates Feuerwerk"

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 26.11.2025 - 13:04
Inneres/Antrag "Lokale Regeln für privates Feuerwerk" lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke.

AfD beantragt nationales Raumfahrtgesetz

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 26.11.2025 - 13:04
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antrag Bis zum 12. April 2026 soll die Bundesregierung laut AfD-Antrag ein nationales Raumfahrtgesetz vorlegen sowie die angekündigte nationale Weltraumsicherheitsstrategie umsetzen.

Bericht zu verdeckten Überwachungsmaßnahmen des BKA

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 26.11.2025 - 13:04
Inneres/Unterrichtung Als Unterrichtung liegt der "Bericht über die Anwendung verdeckter Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr" durch das Bundeskriminalamt vor.

Human rights due diligence in the Asia Pacific Region: The path from voluntary to mandatory

Norton Rose Fulbright - Mi, 26.11.2025 - 12:46
Human rights due diligence (HRDD) is rapidly gaining ground across the Asia Pacific (APAC), as governments have taken steps to adopt clearer expectations for how companies manage human rights risks in their operations and supply chains.

Kiffen im Englischen Garten wieder erlaubt

beck-aktuell - Mi, 26.11.2025 - 12:39

Das generelle Verbot des Cannabiskonsums im Englischen Garten, Hofgarten und Finanzgarten in München ist unwirksam. Der BayVGH sieht keine ausreichende Grundlage für ein vollständiges Verbot. Ob der Freistaat Rechtsmittel einlegt, ist offen.



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Sicherheits- und Verteidigungsindustrie: Genehmigungsbooster aus Brüssel? 

CMS Hasche Sigle Blog - Mi, 26.11.2025 - 12:13

Seit der Bundeskanzler in Reaktion auf die russische Invasion der Ukraine im Februar 2022 die Zeitenwende ausgerufen hat und die USA mehr Engagement Europas und Deutschlands bei der Tragung der Kosten der Verteidigung der NATO einfordern, steht die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Europas auf der politischen Agenda. Deutschland und seine Bündnispartner sehen sich zunehmend hybriden Angriffen ausgesetzt, die jüngst in dem Eindringen russischer Kampfjets und Drohnen in den Luftraum der NATO gipfelten. Das hat erneut die Dringlichkeit des Aufwuchses der Fähigkeiten der Bundeswehr verdeutlicht.

Damit sind nicht nur die Streitkräfte selbst in der Pflicht. Der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Sie muss innovative Lösungen für eine effektive Verteidigung entwickeln und hinreichende Produktionskapazitäten verfügbar machen, um Ausrüstung und Versorgung der Bundeswehr und des Heimatschutzes sicherzustellen. Ansonsten droht der Mangel an industriellen Kapazitäten zur Achillesferse der neuen Sicherheitspolitik zu werden. 

Rechtliche Rahmenbedingungen: EU in der Pflicht  

Damit geraten auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die SVI operiert, in den Blick. Wesentliche Teile der einschlägigen Regulatorik sind unionsrechtlich vorgeprägt. Demnach kommt der EU hier eine bedeutende Rolle zu, die sie auch einnimmt. So ist eines der zentralen Anliegen des europäischen „Defence White Paper“ die Stärkung der SVI. Mit dem „ReArm Europe Plan“ und dem derzeit in Abstimmung befindlichen „European Defence Industry Programme (EDIP)“ werden bedeutende Schritte unternommen, um vor allem die finanziellen Rahmenbedingungen zu verbessern. Substanzielle Verbesserungen in regulatorischer Hinsicht sollen nun durch einen sogenannten „Defence Readiness Omnibus“ herbeigeführt werden. Dieses ist eingebettet in das politikübergreifende Omnibus-Verfahren, mit dem die Kommission einen weitreichenden Bürokratieabbau anstrebt. 

„Defence Omnibus Package“

Am 17. Juni 2025 hat die Kommission den Entwurf des Vereinfachungspakets vorgelegt. Dieser sieht umfassende Neuerungen vor, die sowohl verteidigungsspezifische als auch allgemeine Regelungsbereiche betreffen. Verteidigungsspezifische Anpassungen sind unter anderem im Vergaberecht sowie für Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU vorgesehen. Darüber hinaus betrifft der Kommissionsentwurf Bereiche wie Finanzierung, Wettbewerbsrecht und Arbeitsschutzrecht, das Chemikalien- und Umweltrecht und den Bereich ESG.  

Im Fokus des Defence Omnibus Package: Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. 

Ein besonderes Hindernis für den Aufwuchs industrieller Kapazitäten stellen langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren dar. Vorhaben der SVI unterfallen wie auch andere Industrievorhaben einem dichten regulatorischen Netz. Eine zentrale Rolle nehmen in der Regel die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ein, deren Verfahren und materieller Prüfgegenstand in hohem Maße auf unionsrechtlichen Vorgaben beruht. Vor diesem Hintergrund enthält der „Defence Readiness Omnibus“ den Vorschlag für eine Verordnung zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für „Projekte zur Verteidigungsbereitschaft″. 

Unter einem Projekt zur Verteidigungsbereitschaft versteht Art. 1 Nr. 1 des Entwurfs „eine Reihe von Tätigkeiten, Investitionen und Maßnahmen zur Verbesserung der Verteidigungsbereitschaft eines Mitgliedstaats oder mehrerer Mitgliedstaaten der EU, unter anderem durch die Entwicklung der Verteidigungsindustrie“. Zur Erreichung des Ziels der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sieht der Entwurf die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle und die Begrenzung der Verfahrensdauer vor. 

Zentrale Anlaufstelle für Genehmigungsverfahren für ein Projekt zur Verteidigungsbereitschaft durch Mitgliedstaaten zu benennen

Nach Art. 2 Abs. 1 des Entwurfs errichtet oder benennt jeder Mitgliedstaat bis drei Monate nach Inkrafttreten der Verordnung eine Behörde als zentrale Anlaufstelle. Diese soll nach Art. 2 Abs. 3 als einziger Ansprechpartner für den Projektträger in dem Genehmigungsverfahren für ein Projekt zur Verteidigungsbereitschaft dienen. Dadurch erhofft sich die Kommission eine Erleichterung und bessere Koordinierung der Verfahren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die erforderlichen fachrechtlichen Genehmigungen künftig durch die zentrale Stelle erteilt würden. Vielmehr lässt der Vorschlag der Kommission die Fachzuständigkeiten unberührt. Bei der zentralen Anlaufstelle wird zwar die Kommunikation mit dem Projektträger gebündelt; hier werden der Antrag gestellt und die endgültige Entscheidung über diesen mitgeteilt. Die Durchführung der einzelnen Schritte des Genehmigungsverfahrens erfolgt weiterhin durch die zuständigen Fachbehörden.

Ob diese Regelung einen nennenswerten Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung leisten kann, darf bezweifelt werden. Das in Deutschland für Vorhaben der SVI meist maßgebliche Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG sieht für Industrieprojekte eine Konzentrationswirkung vor, die Genehmigungen nach anderem Recht (z.B. Baugenehmigungen, Erlaubnisse nach Sprengstoffgesetz, wasserrechtliche Eignungsfeststellungen etc.) einschließt. Die jeweiligen Fachbehörden sind an dem Verfahren zu beteiligen.

Die zentrale Anlaufstelle wird demnach nur in den seltenen Fällen Wirkung entfalten, in denen die Konzentrationswirkung nicht greift, z.B. wenn zusätzlich wasserrechtliche Erlaubnisse oder Planfeststellungen erforderlich sind. In Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sieht § 10a Abs. 2 BImSchG das Verfahren über eine einheitliche Stelle für gewisse Projekte bereits vor. Schon hier hat der Gesetzgeber festgestellt, dass nach deutschem Immissionsschutzrecht wenige Fallgestaltungen verbleiben, in denen die zentrale Stelle relevant ist (BT-Drs. 19/27672, 13). Für diese wenigen Fallgestaltungen bietet sich eine grundsätzliche Harmonisierung der Genehmigungsverfahren, unabhängig von den Bedürfnissen der SVI, an. Diese sollte dann auch für die Fälle, in denen keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist, das teils sehr komplizierte Nebeneinander von Baugenehmigung, wasserrechtlicher Eignungsfeststellung und Erlaubnis nach Betriebssicherheitsverordnung bereinigen. Jedenfalls ist von einer zentralen Stelle allein keine substanzielle Beschleunigung zu erwarten. 

Begrenzte Verfahrensdauer 

Eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren könnte jedoch aus Art. 5 Abs. 1 des Entwurfs folgen. Dieser sieht vor, dass Genehmigungsverfahren für Projekte zur Verteidigungsbereitschaft einschließlich der Erteilung der einschlägigen Genehmigung 60 Tage nicht überschreiten dürfen. Dabei erfasst der Begriff des Genehmigungsverfahrens „alle einschlägigen Genehmigungen“. Erfolgt eine Entscheidung nicht innerhalb der Frist, so ordnet Art. 5 Abs. 8 eine Genehmigungsfiktion an. 

Die Kombination aus radikal verkürzter Verfahrensdauer und Genehmigungsfiktion markiert einen ambitionierten Vorstoß. Nach dem Entwurf bestätigt die zentrale Anlaufstelle spätestens 15 Tage nach Eingang des Antrags die Vollständigkeit der Unterlagen. Ist der Antrag nicht vollständig, so fordert sie den Vorhabenträger zur Vervollständigung auf. In solchen Bereichen, die nicht Gegenstand der ersten Aufforderung waren, darf die Anlaufstelle keine Nachreichungen mehr verlangen. Das Datum, zu dem die Anlaufstelle die Vollständigkeit des Antrags bestätigt, gilt schließlich als Beginn des Genehmigungsverfahrens; ab hier läuft die 60-tägige Frist. 

Eine substanzielle Verringerung des Aufwands, vor allem in der frühen Planungsphase, ist durch dieses Verfahren nicht zu erwarten. Die Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen nimmt in der Regel einen bedeutenden Teil des Planungsprozesses ein. Der Entwurf sieht jedoch keine materiellen Erleichterungen in dieser Hinsicht vor. Vielmehr greifen die vorgeschlagenen Regelungen erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Unterlagen weitgehend vorliegen. Hinzu kommt, dass gerade bei komplexen Genehmigungsverfahren sich immer wieder die Frage stellt, ob die vorgelegten Antragsunterlagen, zu denen auch naturwissenschaftliche Gutachten etwa zum Lärm- oder zum Artenschutz gehören, ausreichend sind. Die Vollständigkeit der Unterlagen binnen 15 Tagen zu prüfen, wird für die zentrale Stelle eine Herausforderung darstellen; zumal vor dem Hintergrund, dass sie einmal nicht bemängelte Unvollständigkeiten im späteren Verlauf des Verfahrens nicht mehr geltend machen darf. Es stellt sich die Frage, wie zu verfahren sein wird, wenn den Fachbehörden Antragsunterlagen fehlen, die sie gewöhnlich der Entscheidung zugrunde legen müssten. Dies ist nicht zuletzt problematisch, wenn Belange Dritter oder des Naturschutzes durch das Vorhaben berührt werden. Die Belange stehen nicht zur Disposition der Behörden und können von Nachbarn bzw. Naturschutzverbänden beanstandet werden. Es fragt sich auch, wie mit Gutachten die zwar vorhanden, aber lückenhaft oder mangelhaft sind, umzugehen wäre. Die im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgesehene Erörterung in einem Termin wäre in diesem Zeitrahmen wohl kaum realisierbar und müsste daher entfallen oder etwa durch eine Online-Beteiligung ersetzt werden.

Anpassungen erforderlich  

Der Vorstoß der Kommission ist allgemein zu begrüßen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind ungeachtet einzelner Bedenken grundsätzlich sinnvoll und können punktuell zur Beschleunigung beitragen. 

Es ist jedoch zu erwarten, dass die Mitgliedstaaten im laufenden Abstimmungsverfahren auf inhaltliche Präzisierungen drängen werden. So ist die Definition von Projekten zur Verteidigungsbereitschaft derart umfassend ausgestaltet, dass eine praktische Handhabung entlang der Lieferkette Herausforderungen mit sich bringen wird. Dies gilt insbesondere für Dual-use-Güter. Indem die Kommission sich der Verordnung als Instrument bedient, unterstreicht sie zwar die Bedeutung der Angelegenheit, es stellt sich aber die Frage, wie die sodann unmittelbar geltenden Regelungen zur zentralen Anlaufstelle und begrenzten Verfahrensdauer im föderalen deutschen System Anwendung finden sollen. 

Rein verfahrensrechtlicher Ansatz greift zu kurz 

Darüber hinaus greift die Initiative insofern zu kurz, als dass sie den wesentlichen Treiber langer Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht hinreichend adressiert. Diese werden nämlich vor allem durch überaus strenge materielle Anforderungen, insbesondere des Umweltrechts, gehemmt. Allein durch eine Deckelung der Verfahrensdauer werden die vielfältigen materiellen Anforderungen sowie der Untersuchungsaufwand für den Vorhabenträger oder der Prüfungsaufwand für die Behörde nicht verringert. Bei gleichbleibenden materiellen Standards und deutlich verkürzter Verfahrensdauer ist eine Überlastung der Behörden vorprogrammiert. Dies kann zu einer Verdrängung anderer Verfahren führen, deren beschleunigte Bearbeitung z.B. aus Belangen der Wirtschaft oder des Klimaschutzes ebenfalls unerlässlich ist. Die Verstopfung der Genehmigungspipeline in anderen Bereichen wäre die Folge. 

Ausnahmen von der UVP-Pflicht 

Nur, wenn es gelingt, auch den Mut zu einem Verzicht auf materielle Regelungen zu fassen, kann ein Bürokratieabbau nachhaltig gelingen. Dabei stellt sich die unliebsame Frage, ob der Schutz der Umwelt absolut ist. Wenn man sich vor Augen führt, welchen unsäglichen Schaden Krieg für die Umwelt zwangsläufig mit sich bringt, sei die gewagte These erlaubt, dass auch die Verhinderung von Krieg durch effektive Abschreckung als Teil des Umweltschutzes verstanden werden muss. 

Dass auch die Europäische Kommission in diese Richtung denkt, lässt die Mitteilung erkennen, die sie dem „Defence-Omnibus“ vorangestellt hat. Darin stellt sie klar, dass diverse unionsrechtliche Ausnahmetatbestände so auszulegen sind, dass Projekte zur Verteidigungsbereitschaft hierunter fallen. Das soll vor allem für Umweltverträglichkeitsprüfungen gelten. Dass eine Ausnahme von der UVP-Pflicht zu einer signifikanten Beschleunigung beitragen kann, hat unter anderem das LNG-Beschleunigungsgesetz gezeigt. Es ist zu begrüßen, dass dieser Ansatz nun auch für die SVI geöffnet wird, wenngleich wesentliche Fragen offenbleiben.

„alles ist ohne den Frieden nichts“ 

Willy Brandt stellte 1981 fest, dass Frieden nicht alles, ohne Frieden aber alles nichts sei. Zwar scheint sich in Europa die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass eine starke SVI für die Sicherung des Friedens auf dem Kontinent unabdingbar ist. Mitunter werden die hieraus folgenden Schlüsse aber noch nicht mit letzter Konsequenz gezogen. 

Die Einführung einer maximalen Verfahrensdauer reicht angesichts des bestehenden Handlungsdrucks nicht aus. Die wesentlichen Treiber überlanger Verfahren müssen mit einem Blick für pragmatische Lösungen angegangen werden, entweder insgesamt oder über Ausnahmen oder Privilegierungen für Vorhaben der SVI. Es braucht auch im europäischen Recht den Mut zum teilweisen Verzicht auf materielle Vorgaben und Beschränkung von Rechtsbehelfen auf wesentliche Belange. Hierzu machen wir uns in einem weiteren Blogbeitrag Gedanken. Umweltschutz ist richtig und wichtig, dessen langfristige und damit nachhaltige Wirksamkeit hängt aber angesichts der gegenwärtigen Bedrohungslage entscheidend von einer Sicherung des Friedens ab.

Der Beitrag Sicherheits- und Verteidigungsindustrie: Genehmigungsbooster aus Brüssel?  erschien zuerst auf CMS Blog.

Brasiliens Ex-Präsident tritt Haftstrafe an

beck-aktuell - Mi, 26.11.2025 - 12:02
Jair Bolsonaro muss ins Gefängnis. Der Ex-Präsident lebte zunächst in Hausarrest, versuchte aber seine Fußfessel zu manipulieren. Das Urteil gegen ihn ist mittlerweile rechtskräftig – zum Unmut seines Anwalts.

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