Aktuelle Nachrichten

Etats des Bundespräsidenten, Bundestages und Bundesrates angenommen

Bundestag | Aktuelle Themen - Di, 25.11.2025 - 10:00
Der Bundestag hat zu Beginn der viertägigen abschließenden Beratung des Bundeshaushalts 2026 (21/600, 21/602) am Dienstag, 25. November 2025, in zweiter Beratung ohne Aussprache den Einzelplänen 01 des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes, 02 des Deutschen Bundestages und 03 des Bundesrates zugestimmt. Der Einzelplan 01 wurde bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen, der Einzelplan 02 gegen die Stimmen der AfD-Fraktion. Einstimmig beschlossen wurde hingegen der Einzelplan 03. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor (21/2061, 21/2062). Etat des Bundespräsidenten und Bundespräsidialamtes Der Einzelplan 01 des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes sieht Ausgaben von 67,39 Millionen Euro wie bereits im Regierungsentwurf vor. Für 2025 waren Ausgaben von 58,94 Millionen Euro vorgesehen. Die Einnahmen liegen bei 103.000 Euro wie bereits in diesem Jahr. Etat des Deutschen Bundestages Der Einzelplan 02 des Deutschen Bundestages umfasst nach Abschluss der Beratungen im Haushaltsausschuss (21/2002, 21/2061) 1,28 Milliarden Euro gegenüber 1,25 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Auch im laufenden Jahr stehen dem Bundestag 1,25 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Einnahmen summieren sich wie im Regierungsentwurf auf 2,34 Millionen Euro (2025: 2,21 Millionen Euro). Etat des Bundesrates Für den Bundesrat sind wie im Regierungsentwurf Ausgaben von 40,97 Millionen Euro eingeplant gegenüber 38,52 Millionen Euro im laufenden Jahr. Die Einnahmen betragen wie im Regierungsentwurf 51.000 Euro (2025: 81.000 Euro). (vom/25.11.2025)

147/2025 : 25. November 2025 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-713/23

EuGH Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 09:23
Wojewoda Mazowiecki
Unionsbürgerschaft: Ein Mitgliedstaat ist verpflichtet, die Ehe zweier Unionsbürger gleichen Geschlechts anzuerkennen, die rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat geschlossen wurde, in dem diese von ihrem Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht Gebrauch gemacht haben

BVerwG 5 PB 2.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 07:50
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen

CMS Hasche Sigle Blog - Di, 25.11.2025 - 06:59

Am 13. November 2025 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) (BT-Drs. 21/1930, 21/2670) beschlossen. In Kraft tritt es zum 1. Januar 2026. Ziel des Gesetzes ist es, den Zoll im Rahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu digitalisieren sowie strukturell und technisch zu stärken, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wirksamer bekämpfen zu können.

Durch automatisierte Datenanalyse zur Risikobewertung und Datenabgleich zwischen verschiedenen Behörden soll die FKS effizienter arbeiten können. Mit dem Gesetz erhält die FKS weitere Befugnisse zur Prüfung vor Ort sowie zur digitalen Kontrolle. Der Zoll kann nun noch weitreichender in bestimmten Fällen eigene Ermittlungsverfahren durchführen.

Im Folgenden werden die wesentlichen Auswirkungen für Unternehmen beleuchtet.

Der Branchenkatalog des § 2a Abs. 1 SchwarzArbG, § 28a Abs. 4 SGB IV wurde angepasst.

Der Geltungs- und Anwendungsbereich des Schwarzarbeitsgesetzes und damit auch des Kontrollbereichs der FKS wurde geändert und zum Teil ausgeweitet:

  • Aus dem Branchenkatalog gestrichen wurden die Forstwirtschaft und das Fleischerhandwerk (als Ausnahme zur sonst vom Gesetz umfassten Branche der Fleischwirtschaft).
  • Neu in den Katalog aufgenommen wurden das Friseur- und Kosmetikgewerbe, sowie plattformbasierte Lieferdienste. Diese umfassen alle Plattformbetreiber und ihre Subunternehmer, die die Lieferung von Waren organisieren, wie beispielsweise die bekannten Apps zur Bestellung von Essen, aber auch andere plattformbasierte Kurierdienste.
Die den Arbeitgebern obliegenden Hinweispflichten treten früher ein.

Arbeitgeber* müssen weiterhin ihre Arbeitnehmer auf ihre Pflicht hinweisen, den Ausweis mitzuführen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Nach § 2a Abs. 2 SchwarzArbG soll der Hinweis nun aber explizit bereits vor der Erbringung der Dienst- oder Werkleistung erteilt werden. Wie auch bereits bisher ist der Hinweis des Arbeitgebers aufzubewahren und bei der Prüfung durch den Zoll vorzulegen. 

Die FKS kann nun auf automatisierte Datenanalysen zurückgreifen. 

Wie bisher wird die FKS Unternehmen nicht nur stichprobenhaft kontrollieren, sondern auch bei Vorliegen von Risikohinweisen gemäß §§ 2 Abs. 5, 26 SchwarzArbG. Neu ist, dass die FKS nun zur Risikobewertung eine automatisierte Datenanalyse nutzen kann. Diese basiert auch auf einem Datenabgleich mit Informationen und Daten von den Landesfinanzbehörden, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der sonstigen Zollverwaltung, insbesondere mit Datenbanken zu A1-Bescheinigungen und Meldungen nach § 16 MiLoG, § 18 AEntG und § 17b AÜG.

Diese automatisierte Datenanalyse ermöglicht  Risikohinweise für das Auftreten von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Solche Hinweise können beispielsweise durch Auffälligkeiten im Meldeverhalten des Unternehmens entstehen. Dies ähnelt der Idee des Programms KIRA (Künstliche Intelligenz für risikoorientierte Arbeitgeberprüfungen) der Deutschen Rentenversicherung Bund, welches ebenfalls automatisiert Anzeichen für Scheinselbstständigkeit und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung analysiert. Auch die FKS darf für ihre Datenanalyse Künstliche Intelligenz (selbstlernende Systeme) einsetzen. Allerdings sind automatisierte Systeme, die eigenständig Gefährlichkeitsaussagen über einzelne Personen treffen können, unzulässig. 

Zudem kann die FKS weiterhin neben den Ergebnissen der Datenanalyse auch branchenspezifische Kenntnisse, Erfahrungen aus vorherigen Verfahren oder Hinweise aus der Bevölkerung oder von anderen Behörden (wie der Ausländerbehörde) in die Risikobewertung einfließen lassen. Ob eine Kontrolle durchgeführt wird, liegt weiterhin im Ermessen der Behörde. Darüber hinaus soll eine hinreichende Anzahl von Unternehmen ohne vorliegende Risikohinweise geprüft werden (§ 2 Abs. 5 SchwarzArbG-E). 

Die Prüfungsbefugnisse vor Ort wurden ausgeweitet.

Die Prüfungsbefugnisse der FKS vor Ort werden insgesamt ausgeweitet und auf elektronisch gespeicherte Informationen und Daten angepasst, §§ 3 Abs. 1, 4 SchwarzArbG:

  • Zur Durchführung ihrer Prüfung darf die Behörde (weiterhin) unangekündigt die Geschäftsräume und Grundstücke des Arbeitgebers, des Auftraggebers von Dienst- oder Werkleistungen, des Entleihers sowie des Selbstständigen (Prüfungsbeteiligte) betreten.
  • Neben tatsächlichen Unterlagen in Papierform darf die FKS Einsicht in Daten nehmen, von denen anzunehmen ist, dass aus diesen Informationen über tatsächliche oder vorgespiegelte Beschäftigung hervorgehen.
  • Somit darf die Behörde bei der Prüfung vor Ort auch elektronische Daten auf Computern und anderen Geräten sichten. Von den Prüfungsbeteiligten kann die FKS Kopien (digital oder in Papierform) von Unterlagen oder Daten verlangen.
  • Die FKS erhält Zugriff auf persönliche Daten aus dem polizeilichen Informationsverbund und darf selbst vor Ort den Ausweis prüfen und Fingerabdrücke nehmen, um die Identität einer Person festzustellen.
Elektronische Einsichtnahme auf Daten- und Datenbanken 

Über die Prüfung vor Ort hinaus kann die FKS nun auch verlangen, dass Prüfungsbeteiligte und deren Mitarbeiter Unterlagen wie Auskünfte über Beschäftigungsverhältnisse elektronisch an die Amtsstelle übersenden, beispielsweise per E-Mail (§§ 3 Abs. 1a, 4 Abs. 1b SchwarzArbG).

Neben der einfachen E-Mail darf die FKS von den Prüfungsbeteiligten auch die „elektronische Einsichtnahme und Übermittlung“ im Sinne der §§ 3 Abs. 1b, 4 Abs. 1b, 5a SchwarzArbG verlangen. Das heißt, die Behörde kann die Prüfungsbeteiligten zu verschiedenen Arten der Datenübertragung verpflichten, beispielsweise über Clouddienste. Auch darf die FKS den Zugriff auf bestimmte Systeme verlangen, wie z.B. verwendete Zeiterfassungs- oder Buchhaltungssysteme des geprüften Unternehmens. Dafür soll der Behörde ein kostenfreier Zugang auf die IT-Infrastruktur eingerichtet werden, sodass beispielsweise per Nutzung von Zugangsdaten von der Amtsstelle aus auf die Daten einer externen Cloud des Unternehmens zugegriffen werden kann. Dabei muss ermöglicht werden, dass die FKS-Bediensteten die dortigen Daten maschinell auswerten können, damit die Prüfung beschleunigt werden kann. 

Sanktionen: Neu ist der Straftatbestand des § 9 SchwarzArbG

Wer eine Ordnungswidrigkeit nach § 8 Abs. 4 SchwarzArbG begeht (mithin einen falschen Beleg ausstellt oder in Verkehr bringt und dadurch Schwarzarbeit ermöglicht) und dabei gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei dem Verdacht der Begehung dieser Straftat kann nun auch eine Telefonüberwachung nach dem Maßstab des § 100a StPO angeordnet werden.

Der Zoll kann nun selbstständig Ermittlungsverfahren bezüglich § 266a StGB (Beitragsvorenthaltung) und § 263 StGB (Sozialleistungsbetrug) führen, ohne dass es einer Erlaubnis der Staatsanwaltschaft bedarf . Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren jedoch jederzeit an sich ziehen und die FKS das Verfahren abgeben. 

Fazit: SchwarzArbMoDiG – Modernisierte Schwarzarbeitsbekämpfung ab 2026

Das neue Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung stärkt die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erheblich und erweitert insbesondere die Möglichkeiten zur digitalen Prüfung – ohne dass es hierfür eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses bedarf. Unternehmen sind verpflichtet, der FKS nicht nur Zugang zu physischen Dokumenten zu gewähren, sondern auch elektronische Daten zu übermitteln und den Zugriff auf IT-Systeme zu ermöglichen. Zudem werden die Zuständigkeiten und Befugnisse des Zolls auf weitere Branchen ausgeweitet.

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Der Beitrag Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen erschien zuerst auf CMS Blog.

Black Friday: Is your electronic marketing playing by the rules?

Norton Rose Fulbright - Di, 25.11.2025 - 06:06
Australian regulators are turning up the heat this Black Friday.

Anhörung zur Neufestsetzung eines Positionslimits für German Power Future (Base) Kontrakte und German Power Option (Base) Kontrakte

Anhörung zur Neufestsetzung eines Positionslimits für German Power Future (Base) Kontrakte und German Power Option (Base) Kontrakte, §§ 54 Abs. 1 u. Abs. 5, 56 Abs. 1 Satz 2 WpHG i.V.m. Art. 16 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1302 der Kommission vom 20. April 2022 - Frist: 12. Dezember 2025
Kategorien: Finanzen

Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen

Buzer Nachrichten - Mo, 24.11.2025 - 23:00
25.11.2025 Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen
V. v. 19.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 277

ändert
- Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV)
- Anzeigenverordnung (AnzV)

BGH zu Wohnungseinbruchsdiebstahl: Auch eine Gartenlaube kann eine Wohnung sein

LTO Nachrichten - Mo, 24.11.2025 - 18:40

Ein Einbrecher räumt mehrere Gartenlauben leer und richtet sich in einer davon kurz ein. Der BGH bestätigt: Auch eine Laube kann strafrechtlich eine Wohnung sein – Kleingartenordnung und Winterpause ändern daran nichts.

Video gaming and cybersecurity: Navigating legal and technological challenges

Norton Rose Fulbright - Mo, 24.11.2025 - 18:31
In the past decade the video gaming industry has grown immensely. This, in combination with a number of unique factors, makes the video gaming industry a very interesting target for cyber criminals.

Vergewaltigungsdrogen im Strafrecht: Der Kampf gegen die Tropfen

beck-aktuell - Mo, 24.11.2025 - 18:18

Das Bundesjustizministerium will den Einsatz von K.O.-Tropfen bei Gewalt- und Sexualdelikten härter bestrafen. Grund dafür ist ein BGH-Urteil, das man mit einem Gesetz korrigieren möchte. Aber wie sinnvoll ist das Vorhaben?



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Nicht an die eigene Preisbindung gehalten: Energielieferant muss zahlen

beck-aktuell - Mo, 24.11.2025 - 17:47

Ein Strom- und Gaslieferant erhöht seine Preise. Blöd für ihn: Zuvor hatte er mit einer Kundin vertraglich vereinbart, dass die Preise zwölf Monate konstant bleiben. Das AG München stellt eine Schadensersatzpflicht des Unternehmens fest.



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Sammelanderkonten: Zu­kunft für 2026 gesichert

beck-aktuell - Mo, 24.11.2025 - 17:22

Anwältinnen und Anwälte können bezüglich ihrer Sammelanderkonten aufatmen. Die BRAK hat einen Kompromiss ausgehandelt, der den Erhalt der Konten zumindest bis Ende 2026 sichert. Auch darüber hinaus besteht Hoffnung.



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Ontario Court of Appeal narrows summons powers of securities commission investigators in <em>Binance Holdings</em>

Norton Rose Fulbright - Mo, 24.11.2025 - 17:21
In November 2025, the Ontario Court of Appeal released a decision quashing a summons issued by an investigator appointed by the Ontario Securities Commission, holding that the summons was unconstitutionally overbroad.

Regelschmerzen im Staatsexamen: djb startet Umfrage zu Zyklus und Prüfungsstress

beck-aktuell - Mo, 24.11.2025 - 17:06

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) befragt derzeit menstruierende Examenskandidatinnen zu ihren Erfahrungen rund um Zyklus und Prüfungsstress. Man wolle eine Datengrundlage schaffen, weil das Thema Menstruationsbeschwerden in der juristischen Ausbildung bislang weitgehend ausgeblendet wird.



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US-Senatorin Slotkin: Trump missbraucht Justizministerium

beck-aktuell - Mo, 24.11.2025 - 16:40

US-Präsident Trump stört sich an einem Video der Demokraten – und droht etwa mit dem Tod für "aufständisches Verhalten". Das Justizministerium schaltet sich ein. Eine Senatorin sieht hier ein Muster.



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Rule of Law Index 2025: Rechtsstaatlichkeit geht weltweit zurück – Deutschland auf Platz 6

beck-aktuell - Mo, 24.11.2025 - 16:36

Der Rechtsstaat befindet sich weltweit in der Krise – das zeigt der aktuelle Rule of Law Index des World Justice Projects. Deutschland belegt Platz 6 – und ist damit um eine Stelle nach unten gerutscht.



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Einbruch im Schrebergarten: Was wie eine Wohnung aussieht, ist eine Wohnung

beck-aktuell - Mo, 24.11.2025 - 16:18

Die Welt der Kleingärten mag detailliert durchgeregelt sein, das hat aber nicht unbedingt Konsequenzen für das Strafrecht. Nach einem Beschluss des BGH war ein Wohnungseinbruchdiebstahl möglich, obwohl die Kleingartenverordnung die betroffene Laube nicht als Wohnung vorgesehen hatte.



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Verdecktes Wettbewerbsverbot: Anwältin muss ehemalige Arbeitgeberin nicht entschädigen

beck-aktuell - Mo, 24.11.2025 - 16:07

Das LAG Köln hat einer arbeitsvertraglichen Mandantenübernahmeklausel die Wirksamkeit abgesprochen: 20% Abgabe vom Gesamtumsatz ohne Karenzentschädigung – das war nach Ansicht des Gerichts zu viel des Guten. Die Regelung umgehe das gesetzliche System des Wettbewerbsverbots nach der Kündigung.



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Umsetzungsstand der Bahnprojekte des Bedarfsplans Schiene

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 24.11.2025 - 15:58
Verkehr/KleineAnfrage Nach dem aktuellen Umsetzungsstand der Bahnprojekte des Bedarfsplans Schiene erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage.

Nahverkehrskonzept "i2030" in Berlin und Brandenburg

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 24.11.2025 - 15:58
Verkehr/KleineAnfrage Die Grünen erkundigen sich in einer Kleinen Anfrage nach dem Stand der Umsetzung des Nahverkehrskonzepts "i2030" in Berlin und Brandenburg.