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Modernisierung bei Sicherheitsüberprüfungen unterschiedlich bewertet
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ (21/1926) wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, 3. November 2025, deutlich. Während seitens den Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) die Regelung zur Intensivierung der Internetrecherche im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen, die sich auch auf mitbetroffene Personen erstrecken soll, als „sachgerechte Ausweitung“ bewertet wurde, wird dies von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als „zu weitgehend“ eingeschätzt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf sollen den Angaben zufolge die bei einer Evaluierung „festgestellten punktuellen Verbesserungsbedarfe“ aufgegriffen sowie das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und die Rahmenbedingungen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes an die verschärfte Sicherheitslage angepasst werden. Unter anderem sollen Internetrecherchen künftig bei allen Überprüfungsarten auch zur mitbetroffenen Person möglich sein, „um auf die betroffene Person durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“, wie aus der Begründung hervorgeht. Danach sollen Internetrecherchen künftig umfassend möglich sein und für alle Überprüfungsarten auch soziale Netzwerke mit umfassen, „die ein wesentliches Instrument zur Verbreitung extremistischer Inhalte darstellen“. Höheren Aufwand prognostiziert BfV-Direktorin Cordula Hallmann verwies darauf, dass die Internetrecherche nunmehr als Regelmaßnahme bei allen Überprüfungsarten „und unter Berücksichtigung der mitbetroffenen Personen“ durchzuführen sei. Nach Erfahrungen des BfV aus der Praxis sei die offene Internetrecherche eine effektive Maßnahme und eine zeitgemäße Erkenntnisquelle, um eventuell bestehende Bezüge einer Person zu Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken und zum Extremismus zu erkennen. Allerdings, so Hallmann, werde sich der Aufwand erheblich erhöhen. Selbst bei drastischer Reduzierung der Recherchetiefe und der weitestgehenden Ausschöpfung von Automatisierungspotenzialen, bedürfe es erheblicher Ressourcen, damit es nicht zu einer erheblichen Verlängerung der Überprüfungszeiten komme. "Ehegatten oder Lebenspartner einbeziehen" Luca Manns von der Forschungsstelle Nachrichtendienste an der Universität Köln hält die Regelungen zum Sabotageschutz für begrüßenswert. In Anbetracht der derzeit gehäuft wie beschleunigt auftretenden Radikalisierungen, insbesondere aber der starken Zunahme staatsterroristischer und sabotagebezogener Handlungen durch fremde Mächte, sollten seiner Auffassung nach Sicherheitsrisiken vermieden und ein dem Geheimschutz entsprechendes Schutzniveau für Sabotageüberprüfungen angelegt werden. Dabei, so Manns, spiele auch eine Rolle, dass es mittlerweile namentlich mit Blick auf die Russische Föderation ähnlich wie klassischerweise im Spionagebereich möglich erscheine, „dass auch nötigende Mittel gegenüber dem Betroffenen eingesetzt werden, um diesen zu Sabotagehandlungen zu zwingen.“ Daher könne es nicht mehr nur darum gehen, mögliche bekannte Risiken zu detektieren, die von der zu überprüfenden Person aktiv ausgehen, sondern auch eine mögliche erhöhte Erpressbarkeit zu ermitteln. Zu jenem Zwecke bedürfe es vor allem der angedachten Einbeziehung von Ehegatten oder Lebenspartnern in die Überprüfung – „auch und gerade zu deren eigenem Schutz“. "Gleichstellung der mitbetroffenen Person zu weitgehend" Wenn bei der Internetrecherche die mitbetroffene Person der betroffenen Person gleichgestellt wird, sei das „zu weitgehend“, sagte indes Andreas Hartl, Leitender Beamter bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Es erfolge ein grundrechtsintensiver Eingriff allein aufgrund des Näheverhältnisses zur betroffenen Person. Dies gelte sowohl für den Bereich des Geheim- als auch für den Sabotageschutz. Die bisherige Regelung zur Internetrecherche bei besonderen Anlässen gemäß Paragraf 12 Absatz 5 Satz 2 SÜG für die mitbetroffene Person sei ausreichend, befand Hartl. Die Gleichsetzung des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes mit der erweiterten Sicherheitsüberprüfung Geheimschutz bewertete er als „aus datenschutzrechtlicher Sicht positiv“. Kritisch sehe er jedoch, dass nun eine signifikante Anzahl von Personen einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wird, zu denen bislang gar keine oder nur wenige personenbezogene Daten verarbeitet wurden. Seiner Auffassung nach ist die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung für den Bereich Sabotageschutz oder nur eine eingeschränkte Überprüfung der mitbetroffenen Person angemessen. "Zuverlässigkeitsüberprüfungen anerkennen" Günther Schotten vom Verband für Sicherheit in der Wirtschaft (VSW) sieht durch den Gesetzentwurf zentrale Elemente einer notwendigen Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsrechts aufgegriffen. Gleichzeitig entstünden neue Melde- und Verwaltungspflichten für Unternehmen, „ohne dass die Komplexität der Verfahren insgesamt durch konsequent vereinfachte und verschlankte Prozesse spürbar reduziert wird“. Schotten plädierte dafür, bereits durchgeführte Zuverlässigkeitsüberprüfungen – etwa nach dem Luftverkehrssicherheitsgesetz, dem Waffengesetz oder dem Atomgesetz – „als gleichwertig zur einfachen Sicherheitsüberprüfung anzuerkennen, sofern sie nicht älter als fünf Jahre sind“. Mehrfachprüfungen durch unterschiedliche Behörden bei Bund und Ländern kosteten Zeit, bänden knappe Kapazitäten in den Sicherheitsbehörden und verzögerten verteidigungsrelevante Projekte genau dort, „wo wir dringend Tempo brauchen“. Verfassungstreueprüfung befürwortet Änderungsbedarf an dem Entwurf erkannte auch Gunnar Vielhaack vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW). Ansonsten würden aufgrund der faktischen Gegebenheiten lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen im Sinne des Paragrafen 1 Absatz 4 SÜG personell nicht mehr ausreichend geschützt werden können, warnte er. Dies gelte es im Interesse der nationalen Sicherheit zu vermeiden. Vielhaack wies darauf hin, dass Mitarbeitende selbst ein langfristiges Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen kündigen könnten. Das Überprüfungsverfahren nach dem Geheimschutz dauere aber schon im Regelfall bei einer Sicherheitsüberprüfung drei bis sechs Monate – ein Überprüfungsverfahren nach Sabotageschutz regelmäßig sogar fünf bis acht Monate. „Uns fehlen die notwendigerweise als Ersatz heranzuführenden Mitarbeitenden tendenziell mehrere Monate, nämlich im Zeitraum der Dauer der Überprüfung“, sagte Vielhaack. Er sprach sich für das bei der Bundeswehr geplante Vorgehen aus, wonach die Soldateneinstellungsüberprüfung durch eine unterstützte Verfassungstreueprüfung ersetzt werden soll, um den personellen Aufwuchs der Bundeswehr nicht zu behindern. "Widersinniges Ergebnis" Auf den Widerspruch zum geplanten Vorgehen bei der Bundeswehr wies auch Rechtsanwalt Sebastian Baunack hin. Dies führe zu dem widersinnigen Ergebnis, dass Soldatinnen und Soldaten, die immerhin an der Waffe ausgebildet werden und Zugang zu Kriegswaffen haben, aufgrund einer Überlastung des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) nicht mehr sicherheitsüberprüft werden sollen, hingegen Beschäftigte von privaten Zulieferbetrieben für die Bundeswehr und ihre Angehörigen einer Sicherheitsüberprüfung unterworfen würden. Ein solches Ergebnis sei auch mit Hinblick auf Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz „kaum tragbar“, befand Baunack. Sicherung nach außen und innen Prof. Dr. Hansjörg Huber von der Hochschule Zittau/Görlitz verwies darauf, dass die Sicherheitsdienste trotz Überschneidungen unterschiedliche Zielstellungen verfolgten. BND und BAMAD sicherten nach außen – das BfV nach innen. Vorstellbar ist seiner Auffassung nach einer Überprüfung aller zugänglicher Internetplattformen einschließlich sozialer Netzwerke im Wege einer einfacher Sicherheitsüberprüfungen bei Gefahren von außen. Nach innen hingegen seien die Bürger mit einem hohen Grundrechtsschutz ausgestattet, nicht zuletzt durch Artikel 5 des Grundgesetzes. Aufgrund der hohen Hürde der Grundrechte unterliege die Erweiterung des SÜG für Kontrollen nach innen rechtlichen Vorbehalten, sagte Huber. „Der Gesetzgeber sollte dies ähnlich wie die Behörde bei der Anwendung im Vorfeld mitbedenken und nicht davon ausgehen: ,Ist es falsch, dann werden es die Gerichte schon korrigieren‘“, sagte er. Verfahrenserleichterungen im Beihilferecht Das Vorhaben, mit dem Entwurf im Bundesbeamtengesetz einen Paragrafen zu beihilferechtlichen Verfahrenserleichterungen einzufügen, um „übermäßigen und unwirtschaftlichen manuellen Prüfaufwand in der Beihilfebearbeitung und damit unzumutbare Bearbeitungszeiten zu vermeiden“, wurde von Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender beim Beamtenbund und Tarifunion (DBB), begrüßt. Die Dauer der Bearbeitungszeiten für die Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen seien für die Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in vielen Gebietskörperschaften ein Umstand, der als problematisch und verbesserungswürdig bewertet werde, sagte er. Die Fiktionsregelung, wonach Erstattungen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Prüfung als erstattungsfähig gelten, sofern die Beihilfefestsetzungsstelle nicht innerhalb von vier Wochen über den Beihilfeantrag entschieden hat, sei daher zu befürworten. (hau/03.11.2025)
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TERMINHINWEIS: Bundestagspräsidentin Klöckner eröffnet Ausstellung „Gesetz zum Leben – Wie jüdische Kontingentflüchtlinge in Deutschland ankamen“
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Anordnungs-Versand per beA: Ohne Signatur geht es nicht
Wer eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, muss diese dem Antragsgegner weiterleiten. Schnell und einfach geht das über das besondere elektronische Anwaltspostfach – doch es gibt einen Fallstrick, wie das LG Frankfurt a. M. aufzeigt. Martin W. Huff kennt die Details.
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Generalsanierung der Bahnstrecke Nürnberg-Regensburg
Verkehr/Antwort Die DB InfraGO AG erwartet als Ergebnis der Generalsanierung der Bahnstrecke Nürnberg - Regensburg "eine signifikante Verbesserung des Streckenzustands" - vergleichbar mit dem Effekt bei der Riedbahn.
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Begriff Nichtregierungsorganisation nicht klar definiert
Finanzen/Antwort Die Bundesregierung kann wegen unklarer Begriffsdefinition keine Antwort auf die Frage der AfD nach der Förderung von Nichtregierungsorganistionen in Brandenburg geben.
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Stromversorgung in Deutschland
Wirtschaft und Energie/Antwort Auskunft über Vorhaben zur Entwicklung der Stromversorgung gibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
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Neue Ausschreibung für Sanierung am Helenesee
Finanzen/Antwort Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Linken-Anfrage erläutert, warum eine gestufte Ausschreibung für die Sanierung am Helenesee vorteilhafter ist.
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Nachfrage nach Krediten für Klimaprojekte
Wirtschaft und Energie/Antwort Über Ungebundene Finanzkrediten des Bundes für Klima- und Transformationsprojekte gibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine AfD-Anfrage Auskunft.
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Regierung gegen Entlastung von Containerbaumschulen
Finanzen/Unterrichtung Die Regierung lehnt es ab, dass sogenannte Containerbaumschulen von der Agrardiesel-Regelung profitieren. Dies hatte der Bundesrat in einer Unterrichtung verlangt.
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Folgen des Zoll-Deals zwischen der EU und den USA
Wirtschaft und Energie/Antwort Die Bundesregierung sieht laut Antwort auf eine Grünen-Anfrage keine drohenden Abhängigkeiten durch das EU-USA-Handelsabkommen vom Sommer 2025.
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Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschland
Wirtschaft und Energie/Antwort Die Bundesregierung nimmt in der Antwort auf eine AfD-Anfrage Stellung zum Aus des geplanten Intel-Werks und zur Halbleiterproduktion für Deutschland und Europa.
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Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz: 22.000 mal Erleichterung - und Liebich
Seit genau zwölf Monaten können Menschen ihren Geschlechtseintrag relativ unkompliziert ändern. Was die Queer-Beauftragte der Bundesregierung zur Resonanz sagt – und zum Fall Liebich.
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Deutsche Börse Photography Foundation startet neues Curatorial Fellowship
Die Deutsche Börse Photography Foundation gibt die Ausschreibung eines neu geschaffenen zweijährigen kuratorischen Fellowship bekannt. Diese Initiative fördert Kurator*innen mit mehrjähriger Berufserfahrung und bietet ihnen die Chance, ihre forschungsorientierte Ausstellungspraxis auszubauen. Sie erhalten die Gelegenheit, gemeinsam mit der Stiftung an einem Ausstellungsprojekt zu arbeiten und Vorschläge für Neuerwerbungen für deren Sammlung zeitgenössischer Fotografie einzubringen. Die Art Collection Deutsche Börse umfasst über 2.400 Werke von rund 170 internationalen Künstler*innen, die von der Mitte des 20. Jahrhunderts bis in die Gegenwart reichen und ein breites Spektrum an Bildsprachen und künstlerischen Ansätzen aufweisen. Das Fellowship unterstreicht das Engagement der Stiftung, die kuratorische Praxis zu unterstützen und den internationalen Austausch zur zeitgenössischen Fotografie mit Expert*innen zu fördern. Gleichzeitig verfolgt es das Ziel, die Vielfalt der in der eigenen Sammlung vertretenen künstlerischen Positionen in Bezug auf Repräsentation und Internationalität weiter auszubauen.
Im Rahmen der Zusammenarbeit, die im Frühjahr 2026 beginnt und mit der Realisierung der Ausstellung im Frühjahr 2028 ihren Abschluss findet, wird der*die ausgewählte Fellow sich umfassend mit der bestehenden Sammlung beschäftigen, Narrative und Themen identifizieren und ein detailliertes Ausstellungskonzept entwickeln. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Programms ist es, neue künstlerische Positionen für Ankäufe vorzuschlagen, die sowohl die geplante Ausstellung als auch die bestehende Sammlung mit neuen Perspektiven ergänzen, bereichern und stärken. Die gemeinsam mit der Photography Foundation kuratierte thematische Ausstellung wird in deren Räumlichkeiten in Eschborn bei Frankfurt und in einer weiteren Fotoinstitution in Europa gezeigt. Durch den kollaborativen Ansatz und die Kombination von bereits vorhandenen und neu erworbenen Werken soll die Ausstellung ein neues Licht auf die Sammlung werfen und zeigen, wie diese sich anhand der Fotografie mit ästhetischen, gesellschaftlichen, sozialen und politischen Themen auseinandersetzt.
„Wir freuen uns sehr über den Start dieser neuen Initiative, die unser Engagement für zeitgenössische Fotografie strategisch erweitert, indem sie die kuratorische Praxis zu einem zentralen Pfeiler unseres Förderprogramms macht. Diese Ausschreibung soll einen dynamischen Austausch fördern und unsere Auseinandersetzung mit dem Medium bereichern. Ich bin sehr gespannt auf die neuen Narrative, die diese Zusammenarbeit in unsere Sammlung einbringen wird, und auf die daraus resultierende Ausstellung, die wir gemeinsam mit dem*der ausgewählten Kurator*in entwickeln”, sagt Anne-Marie Beckmann, Direktorin der Deutsche Börse Photography Foundation.
Die Deutsche Börse Photography Foundation engagiert sich umfangreich für die Förderung der zeitgenössischen Fotografie, indem sie eine Vielzahl künstlerischer Positionen ausstellt und ihre Sammlung kontinuierlich erweitert, dabei Nachwuchstalente unterstützt und den akademischen Dialog fördert. Dieses Engagement wird durch zahlreiche Formate umgesetzt, darunter Stipendien, Preise oder die Präsentation von Werken junger Künstler*innen sowie verschiedene Auszeichnungen und Veranstaltungen, die den Austausch von Ideen und neuen Sichtweisen zur Fotografie fördern. Mit der Einführung dieses neuen Fellowship etabliert die Stiftung kuratorische Praktiken als essenziellen Bestandteil ihres Förderprogramms. Aufbauend auf der erfolgreichen Zusammenarbeit mit Mariama Attah als Associate Curator in den Jahren 2023/2024 und bestehenden Initiativen wie der Förderung des Formats „Guest Room“ der Plattform Der Greif, bietet das neue Programm Kurator*innen eine interessante Gelegenheit ihre kuratorische Praxis in der Auseinandersetzung mit einer bedeutenden Sammlung zeitgenössischer Fotografie weiterzuentwickeln.
Der „Open Call“ ist jetzt online und läuft bis zum 31. Dezember 2025. Das Fellowship kann von einem frei wählbaren Ort ausgeübt werden, es beinhaltet einen regelmäßigen Online-Austausch und Besuche vor Ort in Frankfurt/Eschborn. Interessierte Kurator*innen finden weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren, zum gesuchten Profil, Umfang des Fellowship, den Leistungen und den Bewerbungsvoraussetzungen auf der Website der Foundation oder hier.
Anmerkungen für die Redaktion:
Die Art Collection Deutsche Börse ist online auf der Website der Deutsche Börse Photography Foundation vollständig zugänglich.
Das zugehörige Pressebild können Sie in Druckqualität hier herunterladen.
Kontakt für die Medien:
media.foundation@deutsche-boerse.com
Tel. +49 69 21117014
Über die Deutsche Börse Photography Foundation
Die Deutsche Börse Photography Foundation ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Frankfurt am Main, die sich dem Sammeln, Ausstellen und Fördern von zeitgenössischer Fotografie widmet. Sie verantwortet die Weiterentwicklung und Präsentation der Art Collection Deutsche Börse, die mittlerweile über 2.400 fotografische Arbeiten von rund 170 Künstler*innen aus 38 Nationen umfasst. Auf ihren Ausstellungsflächen in Eschborn bei Frankfurt am Main zeigt sie mehrere Ausstellungen pro Jahr, die öffentlich zugänglich sind. Die Unterstützung junger Künstler*innen ist der Stiftung ein besonderes Anliegen, sie fördert sie auf vielfältige Weise: mit Auszeichnungen, Stipendien oder durch die Beteiligung am Talent-Programm des Fotografiemuseum Amsterdam Foam. Gemeinsam mit der Photographers’ Gallery in London vergibt sie jährlich den renommierten Deutsche Börse Photography Foundation Prize. Des Weiteren unterstützt die Stiftung Ausstellungsprojekte internationaler Museen und Institutionen sowie den Ausbau von Plattformen für den wissenschaftlichen Dialog über das Medium Fotografie.
www.deutscheboersephotographyfoundation.org
Über die Art Collection Deutsche Börse
Die Art Collection Deutsche Börse zählt zu den international bedeutendsten Sammlungen zeitgenössischer Fotografie. Sie wurde 1999 ins Leben gerufen und umfasst mittlerweile über 2.400 Werke von rund 170 Künstler*innen aus 38 Nationen. Die Art Collection widmet sich den zentralen Themen der Fotografie ab der Mitte des 20. Jahrhunderts. Die in der Sammlung vertretenen Bildsprachen und fotografischen Ansätze sind dabei so vielfältig wie die Herkunft, das Alter oder das künstlerische Selbstverständnis der Fotograf*innen und reichen von dokumentarischen bis zu konzeptionellen Ansätzen. Jede Position bietet einen eigenen Blickwinkel auf das zentrale Thema der Art Collection, die „conditio humana“, das Ausloten der Bedingungen des menschlichen Daseins und seiner Verortung in der Welt.
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Anschlag geplant? Haftbefehl für 22-jährigen Syrer in Berlin
Der 22-jährige Syrer, der einen Anschlag in Berlin geplant haben soll, sitzt nun in Untersuchungshaft. Ein Haftrichter des AG Tiergarten in Berlin erließ nach einer Vorführung Haftbefehl gegen den Mann, wie die Strafverfolgungsbehörden am Abend mitteilten.
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Kategorien: Juristische Nachrichten
I ZB 1/25, Entscheidung vom 22.10.2025
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Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
VII ZA 5/25, Entscheidung vom 15.10.2025
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XII ZB 193/25, Entscheidung vom 01.10.2025
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3 StR 150/25, Entscheidung vom 30.09.2025
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4 StR 422/25, Entscheidung vom 24.09.2025
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2 StR 182/25, Entscheidung vom 24.09.2025
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