Aktuelle Nachrichten

Entscheidung im Nussknackerstreit: Wo Erzgebirge draufsteht, muss auch Erzgebirge drin sein

beck-aktuell - Fr, 19.09.2025 - 12:15

Der BGH hat entschieden: Nussknacker dürfen nicht einfach mit "im Erzgebirge-Stil" beworben werden. Die Importprodukte nutzten den guten Ruf der Originale aus.



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VG Gießen zum Volksfest: Ein dritter Crêpes-Stand geht noch

LTO Nachrichten - Fr, 19.09.2025 - 12:09

Der Herbst ist da und mit ihm seine Volksfeste. Wegen des 73. Friedberger Herbstmarkts gab es jetzt Streit: Ist kein Platz mehr da für einen dritten Crêpes-Stand, wie die Stadt argumentiert? Oh doch, einer geht noch, so nun das VG Gießen.

Wochenzeitung „Das Parlament“ - SPD-Haushaltssprecher Rudolph erwartet „großen Wurf“ bei Sozialsystemen

Bundestag | Pressemitteilungen - Fr, 19.09.2025 - 12:07
Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 20. September 2025) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung – Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thorsten Rudolph, ist optimistisch, dass der Koalition eine Reform der Sozialsysteme gelingen wird. In einem Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ erklärte Rudolph, er sei zuversichtlich, dass sich die Koalition auf einen „großen Wurf“ für eine kostendämpfende, aber sozial gerechte Reform der sozialen Sicherungssysteme und auch eine höhere Belastung der stärkeren Schultern einigen könne. Die SPD sei bereit, bei den sozialen Sicherungssystemen Reformen vorzunehmen, „die auch dann zu Belastungen führen werden. Anders wird es nicht gehen, damit dieser kostensenkende Effekt eintritt.“ Andererseits müsse unbedingt auf eine sozial gerechte Verteilung der Belastungen geachtet werden. „Erfreulicherweise gibt es hierzu deutliche Signale aus der Union, dass man diese Aufgabe erkannt hat“, sagte Rudolph. Das Interview im Wortlaut Frage: Herr Rudolph, der Bundeshaushalt 2025 ist verabschiedet. Finanzminister Lars Klingbeil hat auf Rekordinvestitionen von 115 Milliarden Euro hingewiesen. Wie bewerten Sie diese Zahl, insbesondere vor dem Hintergrund, dass zum Beispiel die deutsche Bauindustrie in einer Pressekonferenz von Verschiebebahnhöfen zwischen dem Kernhaushalt und dem Sondervermögen Infrastruktur sprach und an diesen Rekordinvestitionen zweifelte? Rudolph: Da werden gerade viele Nebelkerzen geworfen. Investitionen sind im Haushalt und im Sondervermögen sehr klar definiert. Und die Investitionsausgaben steigen tatsächlich auf rund 115 Milliarden Euro und sollen auch in den nächsten Jahren stabil bei knapp 120 Milliarden liegen. Das sind 40 Milliarden mehr als im letzten Jahr und dreimal so viel wie in den Vor-Corona-Jahren. Frage: Also hat die deutsche Bauindustrie eigentlich gar keinen Grund zum Meckern? Rudolph: Die Fragen drehen sich stets um die Zusätzlichkeit der Investitionen, die aus dem Sondervermögen kommen. Und da wurde eine fachlich sehr kluge Definition von Zusätzlichkeit getroffen. Im Rahmen der Grundgesetzänderung durch Union, SPD und Grüne wurde klar festgelegt, dass auf die Mittel im Sondervermögen erst dann zugegriffen werden kann, wenn im Bundeshaushalt zehn Prozent aller Ausgaben für Investitionen bereitgestellt werden. Und zehn Prozent der Ausgaben sind in diesem Bundeshaushalt 45,5 Milliarden Euro. Erst dann darf überhaupt auf das Sondervermögen zugegriffen werden. Ob jetzt ein einzelner Titel im Sondervermögen oder im Kernhaushalt oder im Klima- und Transformationsfonds veranschlagt ist, spielt überhaupt keine Rolle. Wichtig ist, dass erheblich mehr investiert werden kann. Frage: Wie stellen Sie eigentlich sicher, dass die angesprochenen Investitionsmittel tatsächlich effizient dort ankommen, wo sie gebraucht werden? Oder verhindert die oft kritisierte Bürokratie schnelle Investitionen? Rudolph: Geld bereitzustellen ist nicht alles. Man muss den Zusammenhang mit anderen Maßnahmen der Regierung sehen wie Investitionsbooster, Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung. Alle Maßnahmen sollen helfen, dass wir das Geld dann auch wirklich schnell auf die Straße kriegen und für die entsprechenden Zwecke verwenden können. Dass wir in den nächsten Jahren stabil knapp 120 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, hilft der Industrie, ihre Kapazitäten entsprechend aufzubauen. Frage: Sind die Ausgaben des Bundes für die Verteidigung hoch genug? Der russische Druck ist in den letzten Tagen wieder erheblich gestiegen. Ein Schweigen der Waffen ist nicht in Sicht. Rudolph: Deutschland wird in den nächsten Jahren 850 Milliarden Euro Schulden machen. Wenn man sich vor Augen führt, dass 450 Milliarden davon für die Verteidigung sind, also deutlich mehr als die Hälfte, dann zeigt das, was da passiert: Wir investieren massiv in unsere Bundeswehr, in die Ausrüstung unserer Soldatinnen und Soldaten. Und wir übernehmen damit Verantwortung in Europa als sicherheitspolitischer Anker, im Rahmen der NATO, aber insbesondere auch gegenüber unseren europäischen Partnern. Frage: Ein anderer Punkt ist die Digitalisierung, wo großer Nachholbedarf besteht. Wird im Haushalt genug getan? Rudolph: Ja, wir haben ein neues Digitalisierungsministerium geschaffen, und im Sondervermögen stehen allein für dieses Jahr vier Milliarden Euro für die großen Digitalisierungsprojekte bereit. Maßnahmen sind zum Beispiel ein Bürgerkonto, ein elektronischer Identitätsnachweis sowie die Digitalisierung der Verwaltung. Jetzt sind die Mittel dafür da, um diese großen Digitalisierungsprojekte schnell und gut umzusetzen. Das wird das Land tatsächlich nach vorne bringen. Frage: Die andere Seite ist die Neuverschuldung, die deutlich ansteigt. Finanzminister Klingbeil spricht von einem erheblichen Konsolidierungsbedarf. Wo kann denn noch gespart werden? Rudolph: Da werden zwei Aspekte vermischt. Wir haben einerseits das Sondervermögen, für das wir Schulden für zusätzliche Investitionen aufnehmen können. Und es gibt auf der anderen Seite die Bereichsausnahmen für Verteidigung, sodass bei den Verteidigungsausgaben das finanziert werden kann, was die Bundeswehr benötigt und was finanziert werden muss. In allen übrigen Bereichen gilt weiterhin die Schuldenbremse. Und das ist auch der Grund für den Konsolidierungsbedarf im Haushalt. Das sind im Jahr 2027 30 Milliarden Euro. Und die müssen dann erbracht werden. Frage: Was soll passieren? Rudolph: Am Ende wird es ein Mix an Maßnahmen sein, um die Lücke zu schließen. Wir setzen mit den Haushalten 2025 und 2026 auf Wirtschaftswachstum, was Steuermehreinnahmen bringen wird. Das wird sicherlich ein Hebel sein. Es muss außerdem eine sozial gerechte und kostendämpfende Strukturreform der sozialen Sicherungssysteme geben. Außerdem wird man sich Förderprogramme und Subventionen anschauen müssen. Der Bundesfinanzminister hat einen Brief an seine Kabinettskollegen geschrieben und sie aufgefordert, für den Haushaltsentwurf 2027 Einsparungen von einem Prozent des jeweiligen Haushalts vorzunehmen, was bei 500 Milliarden Gesamtausgaben rund fünf Milliarden Euro Einsparungen bedeuten würde. Ein weiterer Punkt: Es wäre noch das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, die kleineren und mittleren Einkommen zu entlasten. Ich hätte ich eine große Sympathie dafür. Dann muss aber darüber geredet werden, ob nicht beispielsweise bei der Vermögensbesteuerung, bei der Erbschaftsteuer oder bei den extrem hohen Einkommen stärkere Schultern mehr tragen müssen und wir zu einer gerechteren Belastung kommen. Frage: Machen Ihnen in diesem Zusammenhang die Gedanken des CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn und anderer Unionspolitiker zur Erbschaftsteuer Mut? Rudolph: Das ist ein gutes Zeichen. Wir sind bereit, bei den sozialen Sicherungssystemen Reformen vorzunehmen, die auch dann zu Belastungen führen werden. Anders wird es nicht gehen, damit dieser kostensenkende Effekt eintritt. Andererseits muss unbedingt auf eine sozial gerechte Verteilung der Belastungen geachtet werden. Erfreulicherweise gibt es hierzu deutliche Signale aus der Union, dass man diese Aufgabe erkannt hat. Ich bin zuversichtlich, dass wir uns in der Koalition auf einen großen Wurf einigen können: Eine kostendämpfende, aber sozial gerechte Reform der sozialen Sicherungssysteme und auch eine höhere Belastung der stärkeren Schultern.

Dokumente zum Atomausstieg: Anfrage des Untersuchungsausschusses war bestimmt genug

beck-aktuell - Fr, 19.09.2025 - 12:01

Wie präzise das Herausgabeverlangen eines Untersuchungsausschusses sein muss, um dem Bestimmtheitsgebot zu entsprechen, hat der BGH konkretisiert. Im Streit um Unterlagen zum Atomausstieg lehnte er den Antrag einer Umweltorganisation ab.



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„Jeder Tag sollte ein Kindertag sein.“ Kinderkommission zum Weltkindertag am 20. September 2025

Bundestag | Pressemitteilungen - Fr, 19.09.2025 - 11:37
Der 20. September ist der „Weltkindertag“. Jedes Jahr wird an diesem Tag dazu aufgerufen, die Rechte und Interessen aller Kinder in Politik und Gesellschaft stärker in den Focus zu rücken. Das diesjährige Motto lautet: „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“. Für die Kinderkommission im Deutschen Bundestag erklärt hierzu deren Vorsitzender Michael Hose: „Kinder und Jugendliche sollten ihre Rechte kennen, denn nur wenn sie wissen, wie sie sich aktiv einbringen können, verstehen sie, wie Demokratie funktioniert. Die Meinung frei zu äußern, an Diskussionen teilzunehmen und sich für Themen zu engagieren, fördert nicht nur das politische Verständnis, sondern stärkt auch die Rolle in der Gesellschaft. Dies kann beispielsweise durch Mitbestimmung in der Schule, Teilnahme an Jugendparlamenten oder durch freiwilliges Engagement in sozialen Projekten geschehen. Das ist der Baustein für Demokratie. Andererseits liegt es in der Verantwortung der Erwachsenen, Kinder und Jugendliche zu stärken und ihre Rechte zu wahren. Auch die Politik ist gefordert die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen noch stärker zu berücksichtigen, ihre Bedürfnisse ernst zu nehmen und sie in politische Prozesse einzubeziehen. Jedes Kind ist ein Gewinn. Weshalb jeder Tag ein Kindertag sein sollte.“ In Deutschland wird nicht nur am 20. September sondern auch am 1. Juni ein Kindertag begangen. In der Bundesrepublik wird seit 1954 der von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ gefeiert; die damalige DDR beging am 1. Juni den „Internationalen Kindertag“. So werden seit der Wiedervereinigung an zwei Tagen die Rechte, Bedürfnisse und Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen.

Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH erfolglos: Spiel, Satz und Sieg für Becker gegen Pocher

LTO Nachrichten - Fr, 19.09.2025 - 11:01

Seit Jahren dauert der Rechtsstreit zwischen der Ex-Tennislegende und dem Comedian an. Nun heißt der Sieger: Boris Becker. Der Bundesgerichtshof wies Oliver Pochers Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein OLG-Urteil zurück.

#66: Genozid-Vorwurf gegen Israel, Existenzminimum in Gefahr, elitäre Großkanzleien, neuer Job für Susanne Baer

beck-aktuell - Fr, 19.09.2025 - 10:34

Großkanzleien sind elitär, das ist nichts Neues. Doch dabei geht es nicht nur um Noten, sondern auch um soziale Herkunft, behauptet eine Studie – was steckt dahinter? Außerdem: Die Union will beim Bürgergeld sparen, aber darf sie das überhaupt? Und was denkt man in Israel über den Völkermord-Vorwurf?



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Pocher scheitert mit Beschwerde: Becker setzt sich durch

beck-aktuell - Fr, 19.09.2025 - 10:30

Boris Becker gewinnt seinen seit Jahren dauernden Rechtsstreit gegen Oliver Pocher endgültig. Was das Urteil für beide bedeutet.



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Schiedsklauseln in Investitionsschutzverträgen: Verfassungsbeschwerden unzulässig

beck-aktuell - Fr, 19.09.2025 - 10:13

Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen BGH-Beschlüsse zur Frage der Wirksamkeit von Schiedsklauseln in Investitionsschutzverträgen für unzulässig erachtet. Der BGH hatte unter anderem die Unzulässigkeit eines Intra-EU-ICSID-Schiedsverfahren auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags festgestellt.



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Allianz Direct Versicherungs-AG

Erweiterung des Geschäftsbetriebs einer Niederlassung
Kategorien: Finanzen

VIa ZR 1411/22, Entscheidung vom 17.09.2025

BGH Nachrichten - Fr, 19.09.2025 - 09:30

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6 StR 259/25, Entscheidung vom 21.08.2025

BGH Nachrichten - Fr, 19.09.2025 - 09:30

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

6 StR 157/25, Entscheidung vom 21.08.2025

BGH Nachrichten - Fr, 19.09.2025 - 09:30

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