Aktuelle Nachrichten
Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. April 2026, den Einspruch des Abgeordneten Fabian Fahl (Die Linke) gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf mehrheitlich zurückgewiesen. Der Abgeordnete Fahl hatte den Ordnungsruf in der 69. Plenarsitzung während einer Debatte zur Klimaschutzpolitik von Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz erhalten, nachdem der Abgeordnete in einem Zwischenruf die AfD mit der NSDAP verglichen hatte. Für den Einspruch votierten die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die übrigen Fraktionen des Hauses lehnten ihn ab. (eis/15.04.2026)
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Recognized leaders in the Lexpert Special Edition: Finance and M&A 2026
The 2026 Lexpert Special Edition recognized our lawyers as leaders in the finance and M&A space.
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Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign debattiert
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 15. April 2026, mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“ ( 21/5141) befasst. Nach der ersten Lesung überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren. Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung. Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten Daher sollen mit dem vorgelegten Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die bestehenden europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz - harmonisiert werden. Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Die Umsetzung erfolge dabei bürokratiearm unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. (hau/15.04.2026)
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Norton Rose Fulbright advises Piraeus Bank and Optima bank on financing of four PV parks in Greece
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised Piraeus Bank and Optima bank on the financing of the development of four photovoltaic (PV) solar parks with a total nominal capacity of 83 MWp in the regional unit of Kozani, Greece.
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Experten: Wasserwirtschaft steht vor tiefgreifendem Wandel
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) hat sich am Mittwoch, 15. April 2026, mit dem Thema „Nachhaltige Stadt“ befasst. Schwerpunkt des Fachgesprächs mit den Sachverständigen Prof. Dr.-Ing. Jörg E. Drewes und Prof. Dr. Uli Paetzel war das nachhaltige Wassermanagement. Die Wasserwirtschaft steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Da die bisher angenommene „Stationarität“ hydrologischer Systeme nicht mehr gelte, brauche es innovative Ansätze für ein klimaresilientes und sozial ausgewogenes Wassermanagement in Städten. Zu dieser Einschätzung gelangten Professor Drewes, Co-Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU), und Professor Paetzel, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). "Neue Qualität von Risiken und Unsicherheiten" Instationarität sei das neue Normal, sagte der WBGU-Co-Vorsitzende Drewes. Es gebe vermehrt Extremwetterereignisse in beide Richtungen: „Mal zu viel, mal zu wenig Wasser.“ Es sei davon auszugehen, dass diese Instationarität ein unumkehrbarer Zustand sei. „Wir haben es also mit einer neuen Qualität von Risiken und Unsicherheiten zu tun“, sagte er. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit eines neuen gesellschaftlichen Umgangs mit Risiken, inklusive vorausschauender Planung und der Entwicklung von Alternativstrategien. "Drewes verwies auch auf die enge Kopplung von Wasserquantität und Wasserqualität. „Wenn die Verdünnung fehlt, bekommen wir ein Qualitätsproblem.“ Schadstoffe, die schwer abbaubar und gesundheitsschädlich seien, dürften daher gar nicht erst in den Gewässern landen, sagte er. Es brauche also eine konsistente Implementierung der Null-Emissions-Strategie. Gleichzeitig würden moderne Verfahren zur Bewertung von Chemikalien, die Rückgewinnung von Ressourcen aus Abwasser sowie flexible, anpassungsfähige Infrastrukturen benötigt. "Wasser in den Städten zurückhalten" Drewes griff auch das Thema Schwammstadt auf. Es gehe dabei um die Stärkung von Puffern in der Landschaft – auf Flächen aller Nutzungsgrade. „Wir müssen das Wasser in den Städten zurückhalten“, sagte er. Wasser müsse stärker als wertvolle Ressource berücksichtigt werden. Das bedeute, bei langfristigen Investitionsentscheidungen – etwa bei der Entwicklung neuer Quartiere – Risiken mitzudenken, „die man dabei vermeiden kann“. Drewes ging auf das Beispiel Kopenhagen ein. Dort habe 2011 ein Starkregen die Stadt unter Wasser gesetzt. Daraufhin sei ein Programm gestartet worden, um die Stadt Kopenhagen komplett umzugestalten. Damit seien immense Investitionen verbunden gewesen, sagte er. Gerechtfertigt habe man diese mit dem Gedanken, dass die Kosten geringer seien als eventuelle zukünftige Schäden, wenn man nichts tue. "Tesla-Ansiedlung in Grünheide war ein Fehler" Wasser, so sagte Uli Paetzel, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, werde das künftige Querschnittsthema für Infrastrukturentwicklungen sein. „Jede Industrieansiedlung wird demnächst auch über das Thema Wasser gelöst werden müssen.“ Das betreffe nicht nur die Themen Wasserversorgung und Wasserentsorgung, sondern auch die Frage, ob es in der Region, wo die Ansiedelung stattfinden soll, überhaupt genug Wasservorräte gibt. Mit Blick darauf sei klar: „Die Ansiedelung von Tesla in Grünheide war ein grandioser Fehler, weil dort eben nicht das ausreichende Wasserdargebot ist“, sagte Paetzel. Die Rechtsgrundlagen für ein sich durch die Klimakrise änderndes Verhältnis zu Wasser seien vorhanden, betonte er. Neben der europäischen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Ökosysteme aktiv zu renaturieren und in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen, gebe es das Verschlechterungsverbot nach dem Wasserhaushaltsgesetz, das einer der wichtigsten Grundsätze der Wasserrahmenrichtlinie sei. Demzufolge dürfe es bei Baumaßnahmen keinen Nettoverlust an Grünflächen geben. Das Problem dabei: Die meisten Kommunen würden diese „wesentlichen Elemente“ weder kennen noch anwenden, sagte Paetzel. "Unklare Zuständigkeiten führen zu Verzettelungen" Auch der Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall wies auf das Grundprinzip der Schwammstadt hin. „Wir wissen, dass es funktioniert. Wir müssen es nur umsetzen“, sagte er. Das Problem liege aber auf der Ebene der Akteure. Unklare Zuständigkeiten führten zu Verzettelungen „und hindern uns auf praktischer Ebene“. Hinbekommen könne man das nur, „wenn wir das Ganze als Gemeinschaftsaufgabe verstehen und neue Formen der Zusammenarbeit mit klarer Trägerschaft und Identifikation hingekommen“, sagte Paetzel. (hau/16.04.2026)
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Nach BVerfG-Beschlüssen: So viel kostet die neue Beamtenbesoldung
Die Bundesregierung muss grundlegende Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung umsetzen. Jetzt liegt ein Entwurf vor, der mit rund sieben Milliarden zusätzlichen Euro für 2026 und 2027 rechnet.
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Experten: Kinderfilme aus Deutschland sind vielfältig, erfolgreich und wichtig
Pumuckl, Die Drei Fragezeichen, Die Schule der Magischen Tiere oder Checker Toby: Kinderfilme aus Deutschland sind vielfältig, erfolgreich und wichtig als Teil der kulturellen Daseinsvorsorge, waren sich die Sachverständigen im Fachgespräch der Kinderkommission zum Thema „Kinderfilm – Bedeutung, Förderung und Sichtbarkeit“ am Mittwoch, 15. April 2026, einig. Aber die die Wertschöpfungskette, von der Produktion qualitativ hochwertiger Filme über deren Vermarktung bis hin zu einer nachbereitenden Filmbildung, die junge Leute im digitalen Zeitalter für einen reflektierten Medienkonsum ertüchtige, bedürfe weiter der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit und finanziellen Unterstützung seitens der Bundespolitik. Die Kinderfilmkultur in Deutschland sei sehr vielseitig und Kinderfilme seien überproportional erfolgreich, sagte Margret Albers vom Förderverein Deutscher Kinderfilm. Kinderfilme würden „erste Kinoerfahrungen“ und damit besondere Gemeinschaftserlebnisse schaffen und seien Teil der „kulturellen Daseinsvorsorge“. Auch im privaten, häuslichen Bereich würden Spielfilme „vor allem gemeinschaftlich gesehen“. "Der Kinderfilm ist auch wirtschaftlich relevant" Diese Filme vermittelten Medienkompetenz und ermöglichten kulturelle Teilhabe. Für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen, „die selbst keine politische und ökonomische Verhandlungsmacht hat“, trügen Gesellschaft und Politik besondere Verantwortung. Der Kinderfilm sei auch wirtschaftlich relevant. Seine Entwicklung, Produktion und Auswertung müsse dabei strukturell mitgedacht werden. Das entscheide sich derzeit etwa bei der Neuaufstellung der Filmförderung des Bundes. Und aktuell auch „bei der Umgestaltung der Investitionsverpflichtung, wo es auch darum geht, den Kinderfilm zu verankern“. Albers appellierte an die Politik, die Belange des Kinderfilms nicht zu vergessen, wenn dieser zwischen verschiedenen Förderinstrumenten unterzugehen drohe. Der Kinderfilm befinde sich immer an einer „Schnittstelle“ und drohe dort „durch den Rost“ zu fallen „zwischen Kultur-, Wirtschafts- und Bildungspolitik“. Fördertechnisch sitze man „manchmal zwischen Baum und Borke“. Zudem gelte es sicherzustellen, dass im kompetitiven Medienmarkt der Kinderfilm auch sein Publikum finde. Entsprechende Sichtbarkeit sei das Ergebnis eines Zusammenspiels von Kinos, Verleih, TV, Streaming, Festivals und Filmbildung. Verbreitung, Vermittlung und Sichtbarkeit des Kinderfilms Beim „Deutschen Kinder Medien Festival Goldener Spatz“, dem größten Festival für deutschsprachige Kindermedien, stünden die „Kinder als Filmpublikum selbst im Mittelpunkt“, erklärte Elisabeth Wenk, Festivalleiterin der Deutschen Kindermedienstiftung Goldener Spatz. Die Hauptpreise des Festivals würden von Kinderjurys vergeben. Diese würden die Filme sichten, auswerten und diskutieren – „mit einem sehr klaren Blick für Qualität und Relevanz. Diese Perspektive nehmen wir als Festival sehr ernst und bringen sie in den Austausch mit der Branche, mit Politik und Öffentlichkeit“. Das Festival verstehe sich als Vermittlungsinstanz zwischen Filmpublikum und Filmschaffenden. Es schaffe Räume, in denen Filme nicht nur gesehen, sondern von der Zielgruppe selbst auch besprochen würden. „Wenn wir den Kinderfilm stärken wollen, müssen wir nicht nur über die Produktion sprechen– also: Wie erhalten wir Qualität für ein sehr neugieriges Publikum von heute –, sondern gezielt über Verbreitung, Vermittlung und Sichtbarkeit. Und da auch investieren. Erst dann wird ein Film ein kulturelles Erlebnis und aus einem Angebot echte Teilhabe.“ Ein Kinderfilm könne noch so gut sein. „Wenn er nicht gezielt entwickelt, nicht sichtbar ausgewertet und nicht aktiv vermittelt wird, erreicht er sein Publikum nicht.“ "Der Kinderfilm ist prekär aufgestellt" Der Kinderfilm sei im Vergleich zum Erwachsenenfilm „in all seinen Bereichen prekär aufgestellt“, sagte Wenk: von der Produktion und dem Verleih über die Sendeplätze bis hin zu Festivals und Filmbildung. Jede Station entscheide darüber, ob ein Film überhaupt eine Chance habe, gesehen zu werden. Kinder hätten kaum Mitsprache als aktives Publikum. Es werde stets über sie geredet. Sie wünsche sich von der Politik, dass sie „auf diejenigen schaut, die für das junge Publikum sprechen und für dieses Publikum Inhalte machen“ wie die Kindermedienstiftung oder der Förderverein Deutscher Kinderfilm, die die Brücke bildeten zwischen den Erwachsenen und den Kindern. Es laufe vieles strukturell sehr gut in der Kinderfilmproduktion in Deutschland, sagte Thomas Hartmann, Leiter des Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrums. Aber das sei keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit vieler Beteiligter. „Für die Interessen von jungen Menschen einzustehen, ist eine Aufgabe, die nie endet.“ Filmkultur für Kinder ende nicht, sondern beginne im Kino. Filmbildung sei ein elementarer Bestandteil davon. Sein Haus kümmere sich als Bundesinstitut um die Sichtbarkeit, Analyse und Reflexion von Filmen, beispielsweise mit der Online-Plattform „Kinderfilmwelt“, wo aktuelle Filmproduktionen kindgerecht vorgestellt und mit konkreten Altersempfehlungen versehen werden. Sein Haus trete auch als Veranstalter etwa des Deutschen Jugendfilmpreises auf, das auf die Förderung der kreativen und kritischen Kompetenz der jungen Menschen ziele. "Kinderfilme sichtbar und nutzbar machen" Es gehe darum, Kinderfilme in der Breite sichtbar und nutzbar zu machen, so der Medienpädagoge. Die in den vergangenen 50 Jahren „erfolgreicher Medienbildung“ aufgebauten Strukturen seien jedoch gefährdet. Man befinde sich momentan in einer „Situation, wo man merkt, dass die Strukturen bröckeln“. Das habe wesentlich mit der Finanzierung zu tun. Dabei sei die „Aufstockung und Dynamisierung des Kinder- und Jugendplans eigentlich fest im Koalitionsvertrag“ verankert. Die Bundesregierung sei „aufgefordert, die zentralen Infrastrukturen der Kinder- und Jugendhilfe verlässlich und bedarfsgerecht zu finanzieren“. Stattdessen müsse man ganz akut „auch noch umfassende Kürzungen befürchten“. Hartmann mahnte an, „die Chancen und Potenziale von Filmbildung zu verinnerlichen und die entsprechenden Strukturen nachhaltig abzusichern“. Er schlug vor, jetzt einmal sämtliche medienpolitische Themen, die ein junges Publikum betreffen und die momentan im Raum stehen, „wirkmächtig auf die politische Agenda“ zu setzen. Unterstützung seitens der Politik für den Kinderfilm sei „geboten und wichtig“. Filmbildung stärke die Medienkompetenz und befähige junge Menschen dazu, audiovisuelle Inhalte zu deuten, kritisch einzuordnen und auch Manipulationen zu erkennen. Es gehöre in die aktuelle Jugendmedienschutzdebatte, in der viel über Verbote und Zugangsbeschränkungen gesprochen werde, dass ein zeitgemäßer Schutz auch auf Befähigung und Teilhabe basiere. (ll/16.04.2026)
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Debatte zu möglichen zusätzlichen Gewinnen von Mineralölkonzernen
In einer Debatte am Mittwoch, 15. April 2026, hat sich der Bundestag mit der Forderung befasst, zusätzliche Gewinne für Mineralölkonzerne zu verhindern. In der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangten Aktuellen Stunde ging es angesichts der durch den Irankrieg verursachten Teuerungen auch um mögliche Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger. Grüne: Tempolimit statt Tankrabatt Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Bundesregierung vor, „Fehler der Ampelregierung zu wiederholen“. Im Jahr 2022 habe es als Reaktion auf den Angriff Russlands auf die Ukraine schon einmal einen Tankrabatt gegeben. Von der Maßnahme hätten damals auch Menschen profitiert, die keine staatlichen Unterstützung bräuchten. „In der vergangenen Sitzungswoche hat Tillmann Kuban noch vor einem Tankrabatt gewarnt, um ihn nun einzuführen“, kritisierte Kellner. Der Grünen-Abgeordnete schlug als Entlastungsmaßnahmen ein Tempolimit vor und die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets. Union: Flankierende Maßnahmen im Kartellrecht Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) hielt dagegen: „Der Staat zeigt Handlungsfähigkeit.“ Seit Anfang April sei das Kraftstoffmaßnahmenpaket in Kraft. Als zweite Maßnahme komme nun die Senkung der Energiesteuer, mit der Benzin und Diesel an der Zapfsäule um 17 Cent günstiger werden. „Das sind rund 10 Euro pro Tankfüllung“, rechnete Lenz vor. Die Bundesregierung werde darauf achten, „dass diese Entlastung auch ankommt, dass diese Entlastung weitergegeben wird“. Prof. Dr. Matthias Hiller (CDU/CSU) erläuterte, wie die Regierung die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen wolle. Zum Unterschied des Tankrabatts von 2022 gebe es jetzt „flankierende Maßnahmen im Kartellrecht“. Zusätzlich solle das Kartellamt zukünftig noch besser prüfen können, ob sinkende Rohstoffpreise auch an die Endverbraucher weitergegeben werden. Dies geschehe durch eine bessere Datenerhebung im Kartellrecht und eine Kontrolle entlang der Lieferkette. Der Staat könne nicht jede Krise lösen. „Deswegen ist es richtig, dass er nur dann aktiv wird, wenn besondere Hürden entstehen“, sagte Hiller. AfD fordert Beendigung der CO2-Steuer Steffen Kotré (AfD) kritisierte: „Das Bundeskartellamt ist aktuell nicht in der Lage, in dieser Krisensituation angemessen zu reagieren.“ Er plädierte für die Beendigung der CO2-Steuer und dafür, die Mehrwertsteuer zu senken, den verbliebenen Rest der Energiesteuer auf Benzin zu streichen. Außerdem forderte er, die EU-Sanktionen gegen Russland sofort zu beenden. „In einer außergewöhnlichen Krise muss die Bundesregierung reagieren, und ist entsprechend berechtigt, unabhängig von der EU eigenständige Maßnahmen zu ergreifen“, sagte Kotré. SPD: Müssen über Markteingriffe reden Die Rednerinnen von SPD und Die Linke forderten die Einführung einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne. Für Frauke Heiligenstadt (SPD) ist der geplante Tankrabatt eine „schnelle und spürbare Entlastung“ bei Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen, jedoch brauche es mehr. „Mobilität ist keine Luxusfrage“, sagte sie. Die Erfahrung aus dem Jahr 2022 habe außerdem gezeigt, dass eine solche Entlastung „sehr wohl bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen kann“. Eine Untersuchung des Ifo-Instituts habe gezeigt, dass die Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin tatsächlich weitergegeben wurde. Aber ebenso klar sei auch, eine Steuersenkung allein reiche nicht. „Wir müssen auch über Markteingriffe reden“, sagte Heiligenstadt. Entsprechend der europäischen Beschlusslage solle eine Übergewinnsteuer eingeführt werden. Das sei im Einklang mit der europäischen Rechtsverfassung „rechtlich nicht nur möglich, sondern auch nötig“, sagte die Sozialdemokratin. Linke: Mineralölkonzerne machen riesige Gewinne Janine Wissler (Die Linke) unterstützte diese Idee. „Die Mineralölkonzerne machen riesige Gewinne“, so Wissler, deshalb sei eine Übergewinnsteuer nötig. Berechnungen von Greenpeace hätten gezeigt, dass die Konzerne derzeit pro Tag 21 Millionen Euro Gewinn erzielten. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (beide CDU) würden zusehen, wie sich die Mineralölkonzerne weiter „bereichern, und das auch ungestört fortsetzen können“. (nki/15.04.2026)
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Bundesgesellschaft könnte Finanzierungskosten senken
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Eine Bundeswohnungsbaugesellschaft könnte die Finanzierungskosten senken und damit das Bauen verbilligen, erklärte Bauministerin Verena Hubertz am Mittwoch im Bauausschuss.
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Bundesregierung erhöht Zusage für Regenwaldfonds nicht
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung hat nicht vor, die deutsche Zusage in Höhe von einer Milliarde Euro für den Regenwaldfonds TFFF zu erhöhen.
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AfD gegen Sondersteuer auf Krisengewinne von Energiefirmen
Finanzen/Antrag Die AfD-Fraktion wendet sich in einem Antrag gegen die Einführung einer nationalen oder sektorspezifischen Übergewinnsteuer.
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Arbeitsbedingungen von Datenarbeitern beschäftigen Ausschuss
Digitales und Staatsmodernisierung/Anhörung Mit den Arbeitsbedingungen und der Bedeutung der Menschen hinter der KI hat sich der Digitalausschuss am Mittwochmittag in einem Fachgespräch befasst.
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Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Marokko
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung verweist in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage zur Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Marokko auf das Transparenzportal des Bundesentwicklungsministeriums.
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Anhörung zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen
Ärzte, Juristen und kirchliche Krankenhausträger haben sich am Mittwoch, 15. April 2026, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses mit der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen befasst und sind dabei zu teils gegensätzlichen Einschätzungen gekommen. Ärztinnen machten darauf aufmerksam, dass Frauen, die eine Schwangerschaft legal abbrechen wollen, oft nicht wüssten, an wen sie sich wenden sollen. Die Experten äußerten sich während der Anhörung zu einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler (21/3909) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten, die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage möglich ist. Ferner solle insbesondere für unterversorgte Bereiche telemedizinische Betreuung oder Beratung ermöglicht werden. Außerdem sollte das Thema Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend verankert werden. Verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag Der Gynäkologe Prof. Dr. Joachim Volz vom Klinikum Lippstadt kritisierte die Rechtslage und den maßgeblichen Einfluss konfessioneller Krankenhausträger in diesen Fällen. Es bestehe ein verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag zur Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen, dieser sei jedoch unter den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht durchsetzbar. Katholische Krankenhausträger untersagten grundsätzlich Abbrüche in ihren Einrichtungen. In Städten wie Münster gebe es zudem keinen niedergelassenen Gynäkologen, der Abbrüche im Rahmen der gesetzlichen Regelungen anbiete. Viele Ärzte verzichteten aus rechtlicher Unsicherheit, Angst vor Strafverfolgung oder aufgrund moralischer Überforderung auf das Angebot von Abbrüchen. Die Rechtslage führe zu einer erheblichen Belastung betroffener Frauen. Auch der Deutsche Juristinnenbund verwies auf die problematische Versorgungslage. Die Ausgestaltung und Umsetzung des verfassungsrechtlichen Versorgungsauftrags durch die Bundesländer sei defizitär, weil eine umfassende Bedarfsplanung fehle. Die Versorgungssituation sei dabei nachweislich problematisch und verschärfe sich zusehends. Hinzu komme, dass Verwaltungsauflagen für Ärzte hohe Hürden für Abbrüche setzten und dadurch faktisch prohibitiv wirkten. Hier drohten weitere Versorgungsengpässe. Hilfestellung für betroffene Frauen Die Gynäkologin Prof. Dr. Mandy Mangler vom Vivantes Klinikum in Berlin sagte in der Anhörung, die Lage sei regional sehr unterschiedlich, aber viele Gynäkologen und Kliniken böten keine Abbrüche an. Es gebe daher in der Praxis Versorgungslücken. Frauen wüssten im Bedarfsfall oft nicht, wohin sie sich wenden sollten und hätten Sorge, stigmatisiert und weggeschickt zu werden. Es sei daher wichtig, Strukturen zu schaffen, um betroffenen Frauen zu helfen, auch mit Informationen. Mehr Hilfestellung für betroffene Frauen forderte auch die Gesundheitswissenschaftlerin Prof. Dr. Daphne Hahn von der Hochschule Fulda, die von erheblichen Zugangsbarrieren zu Angeboten für Schwangerschaftsabbrüche sprach. Zu den Barrieren gehörten Schwierigkeiten, eine Einrichtung zu finden, die Wege zur Einrichtung, Zeitdruck durch längere Wartezeiten, Informationsbarrieren sowie die Kosten für den Abbruch. Regional seien die Zugänge zur Versorgung sehr unterschiedlich. Gebiete mit geringem Versorgungsgrad lägen in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Besonders betroffen von der ungünstigen Versorgungslage seien in Armut lebende Frauen, Jugendliche, Frauen mit Sprachbarrieren, Frauen im ländlichen Raum und Frauen mit Gewalterfahrung. Flächendeckendes Netz an Versorgungsstrukturen Zu einer anderen Einschätzung kam die Ärztin für Frauenheilkunde Prof. Dr. Stephanie Wallwiener von der Universitätsklinikum Halle (Saale). Deutschland verfüge über ein flächendeckendes Netz an ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen für Abbrüche. Zwar gebe es regional unterschiedlich viele Angebote, von einer strukturellen Unterversorgung könne aber nicht gesprochen werden. Die Versorgung sei grundsätzlich gewährleistet. Die regionale Verteilung und Organisation könne jedoch verbessert werden. Kristijan Aufiero von Profemina, einer Beratungsorganisation für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, erklärte, der einseitige Ausbau einer Infrastruktur für Abbrüche entspreche nicht den artikulierten Bedürfnissen und Wünschen betroffener Frauen. Die Erfahrung aus Tausenden von Beratungen zeige, dass sich die überwältigende Mehrheit dieser Frauen keine Abtreibung wünsche, sondern die Lösung der Probleme und Ursachen ihres Dilemmas. Kompetente Information, professionelle Beratung und tatkräftige Hilfe seien das wirksamste Mittel zur Lösung von Schwangerschaftskonflikten. Weigerungsrecht für Krankenhausträger Erhebliche Bedenken gegen den Antrag machte der Deutsche Caritasverband geltend. Laut dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sei niemand verpflichtet, an einem Abbruch mitzuwirken. Das Weigerungsrecht bestehe auch für Krankenhausträger. Das Recht eines katholischen Krankenhauses, sich zu weigern, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, die nicht wegen einer medizinischen Notlage erforderlich sind, resultiere aus den Glaubenssätzen der Kirche. Der Versorgungsauftrag kirchlicher Krankenhäuser dürfe nicht von ihrer Bereitschaft zu Abbrüchen abhängig gemacht werden, denn der Schwangerschaftsabbruch stelle keine Heilbehandlung dar. Frage der ambulanten Planung Christoph Radbruch vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) stellte klar, dass es in Deutschland keine gemischt-konfessionellen Krankenhäuser gebe. Entweder seien Krankenhäuser katholisch oder evangelisch, ökumenische Kliniken gebe es nicht. Eine pauschale Verpflichtung für Krankenhäuser, Abbrüche anzubieten, greife zu kurz, betonte er, denn Abbrüche würden in erster Linie ambulant ausgeführt. Es gebe nur rund 3.000 Fälle im Jahr, die stationär versorgt werden, vor allem hochkomplexe Fälle, die bei Maximalversorgern oder Spezialkliniken am besten aufgehoben seien. Es gehe in dieser Frage also nicht um die Krankenhausplanung, sondern um die ambulante Planung. (pk/15.04.2026)
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Finanzlage der Kommunen so dramatisch wie noch nie
Die Finanzlage der Städte und Gemeinden ist so dramatisch wie nie. Dr. Kay Ruge, Hauptgeschäftsführer des Deutsches Landkreistages, sagte am Mittwoch, 15. April 2026, in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen: „Wir sind im ungebremsten Fall.“ Die Investitionen würden einbrechen. 2024 seien noch 44 Milliarden Euro investiert worden, 2028 würden noch 26,5 Milliarden Euro erwartet. Die fünf Milliarden Euro pro Jahr aus dem Sonderprogramm des Bundes würden verpuffen. Parallel dazu gebe es eine dramatische Steigerung der Verschuldung. „Wir sind am Ende aller Rücklagen“, sagte Ruge. Die Ursachen lägen nicht an den Einnahmen. Die würden weiter steigen. Doch die Ausgaben würden stärker steigen, besonders im sozialen Bereich. Ruge forderte in dem von der Ausschussvorsitzenden Caren Lay (Die Linke) geleiteten Fachgespräch ein Notprogramm für Städte und Gemeinden, das die Defizite ausgleiche, „damit wir wieder investitionsfähig sind“. Einen solchen Einbruch der kommunalen Finanzen in Deutschland habe man noch nie erlebt, berichtete Prof. Dr. René Geißler, Technische Hochschule Wildau, einer der Autoren des kommunalen Finanzreports der Bertelsmann Stiftung. Die Krise sei größer als frühere Krisen und treffe alle, auch wirtschaftsstarke Regionen. Und man sehe keine automatische Besserung. Geißler nannte drei große Ursachen: die Inflation, ein von großzügigen Tarifabschlüssen flankierter starker Personalzuwachs in den Kommunen und den Leistungskatalog im Sozialbereich. „Die Krise ist da, sie wächst“, sagte Geißler. Wirkliche Lösungen gebe es kaum. Die Ursachen seien strukturell. Es kämen jetzt noch wirtschaftliche Schwierigkeiten hinzu. Ein reiner Finanztransfer vom Bund zu den Kommunen werde die Probleme nicht lösen. "Kommunen leben von der Substanz" Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW-Bankengruppe, bestätigte die Angaben und nannte die finanzielle Lage der Kommunen „sehr prekär“. Das Defizit sei Ende letzten Jahres auf 32 Milliarden Euro gestiegen, nach 25 Milliarden ein Jahr zuvor. Der Schuldenstand sei auf den Rekordwert von 196 Milliarden Euro gestiegen. Es sei daher kein Zufall, dass die Investitionen der Kommunen zurückgegangen seien. Die Kommunen würden von der Substanz leben. Das sei aus volkswirtschaftlicher Sicht sehr problematisch. Denn eine funktionierende kommunale Infrastruktur sei notwendige Voraussetzung für Wachstum. Ein größerer Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer müsse Teil einer Lösung sein, forderte Schumacher. Guido Halfter, Bürgermeister der Gemeinde Bissendorf und Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, sagte, es gehe jetzt um die „Funktionsfähigkeit des Staates vor Ort“. Vor allem die Sozialkosten in der Eingliederungs- sowie der Kinder- und Jugendhilfe würden dynamisch wachsen. Die Entwicklung könne vor Ort nicht gesteuert werden. Die kommunale Selbstverwaltung werde ausgehöhlt und stehe vor einem „Kipppunkt“. "Kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem" In Nordrhein-Westfalen könne kaum noch eine Handvoll Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen, stellte Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, fest. Man habe kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Dies liege besonders an den Sozialausgaben, die sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt hätten und mittlerweile 38 Prozent der Ausgaben ausmachen würden. Bund und Länder als Besteller von Leistungen müssten auch für eine ausreichende Finanzierung sorgen, forderte Schuchardt. Die Infrastruktur verfalle in weiten Teilen, und die Funktionsfähigkeit des Staates sei nicht mehr gesichert, erklärte Peter Bohlmann, Landrat des Kreises Verden und Vertreter des Deutschen Landkreistages. Wenn Erhaltungsinvestitionen nicht mehr möglich seien, sei das Vermögensvernichtung. Zu den Angaben des Bundes zur Entlastung der Kommunen sagte er, es handele sich nicht um Entlastungen, sondern um die Finanzierung von Leistungen, die vom Bund zuvor beschlossen worden seien. Die vom Bund beschlossenen Maßnahmen hätten überdies zu Personalausweitungen geführt. Bohlmann schilderte, dass der Personalbestand im Sozialamt seiner Landkreisverwaltung seit 2020 von 80 auf 120 gestiegen sei. Gründe seien das Bundesteilhabegesetz und das „Wohngeld-Plus“. (hle/15.04.2026)
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Fragestunde am 15. April
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch. 15. April 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/5250), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 26 der insgesamt 69 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 25 Fragen und den Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 18 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, gefolgt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesministerium für Verkehr mit jeweils neun Fragen. Das Bundesministerium des Innern war mit acht Fragen vertreten, das Auswärtige Amt mit sechs Fragen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sollte vier Fragen beantworten. Mit je drei Fragen mussten sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium der Finanzen auseinandersetzen. Zwei Fragen gingen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, je eine Frage an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, an das Bundeskanzleramt, an das Bundesministerium der Verteidigung, an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Was die Abgeordneten wissen wollten Beispielsweise erkundigte sich der baden-württembergische Abgeordnete Matthias Gastel (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesverkehrsministerium, welche Ziele die Bundesregierung bei der angekündigten Reform des Eisenbahnbundesamtes verfolgt. Der rheinland-pfälzische Abgeordnete Bernd Schattner (AfD) fragte das Bundesumweltministerium, wie die Bundesregierung die nukleare Sicherheit in Deutschland sicherstellen möchte. Die sächsische Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) wollte vom Bundesfinanzministerium wissen, in wie vielen bundeseigenen Wohnungen mit Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten der anteilige Wärmeverbrauch berechnet wird statt mit Wassermengenzähler zu messen. Sie fragte zudem, wie viele davon in Bonn oder Berlin liegen. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/15.04.2026)
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AfD fordert Kopftuchverbot für unter 14-Jährige
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag ein Verbot des Tragens von Kopftüchern in öffentlichen Schulen für Mädchen unter 14 Jahren.
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AfD: Regierung soll auf gendergerechte Sprache verzichten
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Die AfD verlangt von der Bundesregierung einen kompletten Verzicht auf das Gendern in all ihren Äußerungen, auch Doppelbenennungen sollen laut einem Antrag der Fraktion ein Ende haben.
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Löhne in der Pflegebranche
Arbeit und Soziales/Antwort Das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von vollzeitbeschäftigten Pflegekräften hat 2024 bei rund 4.100 Euro gelegen, wie die Regierung in einer Antwort ausführt.
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AfD fordert Ausbau von Miniatomkraftwerken
Wirtschaft und Energie/Antrag Die AfD-Fraktion will auf nationaler und internationaler Ebene den Ausbau und die Erforschung kleiner, modularer Reaktoren voranbringen. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Donnerstag.
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