Aktuelle Nachrichten

Fragestunde am 28. Januar

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 28. Januar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/3773), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 25 der insgesamt 69 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 23 Fragen. 19 Fragen stellten Abgeordnete der AfD-Fraktion, zwei Fragen stellte der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. Die meisten Fragen, nämlich 17, richteten sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gefolgt vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung mit neun Fragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie war mit acht Fragen vertreten. Das Bundesministerium für Verkehr und das Bundesministerium des Innern sollten sich zu jeweils sieben Fragen äußern. Mit jeweils fünf Fragen mussten sich das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Bundesministerium der Finanzen auseinandersetzen. Vier Fragen gingen an das Auswärtige Amt, je zwei Fragen an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Recht und Verbraucherschutz. Jeweils eine Frage sollten das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantworten. Was die Abgeordneten wissen wollten Beispielsweise erkundigte sich der brandenburgische Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wie die Bundesregierung die Versorgungssicherheit mit und Preisstabilität von Gas für Industrie und Verbraucher bei derzeit steigenden Gaspreisen, einem „historisch niedrigen Speicherfüllstand“ von 42 Prozent am 18. Januar 2026 und weiterhin witterungsbedingt hohem Gasverbrauch einschätzt. Die baden-württembergische Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) fragte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, welche Maßnahmen es als geeignet ansieht, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Ziel der Prävention psychischer Erkrankungen zu erreichen, und welche konkreten Vorhaben wann genau vorgesehen sind. Der niedersächsische Abgeordnete Rocco Kever (AfD) wollte vom Bundesfinanzministerium wissen, welche jährlichen Ausgaben des öffentlichen Haushalts (Bund, Länder, Kommunen) für seit 2015 zugewanderte Flüchtlinge und Migranten (einschließlich Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigter, Geduldeter und Ukraine-Schutzbedürftiger) die Bundesregierung in Berichten des Bundesfinanzministeriums, Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder Bundestagsdrucksachen ausweist. Der fraktionslose schleswig-holsteinische Abgeordnete Stefan Seidler fragte das Bundesverkehrsministerium, ob im Rahmen der Vorplanungsphase zur Instandsetzung der Eiderbrücke in Tönning (Nordfriesland) an der Bundesstraße 5 auch ein bestandsnaher Ersatzneubau geprüft wird. Falls nein, will Seidler wissen, warum nicht. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/28.01.2026)

Moderate Kritik am Daten-Governance-Gesetz

Der Entwurf für das Daten-Governance-Gesetz (21/3544 ) ist bei Expertinnen und Experten in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung am Mittwoch, 28. Januar 2026, auf moderate Kritik gestoßen. Der Gesetzentwurf dient der Durchführung der EU-Verordnung 2022/868 über europäische Daten-Governance. Diese soll einheitliche Vorschriften schaffen, um die Entwicklung eines digitalen europäischen Binnenmarktes für Daten sowie eine Datengesellschaft und- wirtschaft voranzutreiben. Ob eine gemeinwohlorientierte Daten-Governance entstehe, hänge maßgeblich von der Aufsichtspraxis, der Evaluation und der weiteren politischen Begleitung ab, machte eine Reihe der Sachverständigen deutlich. Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, einen nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen zu schaffen. Die EU-Verordnung erfordere nationale Durchführungsbestimmungen, um Zuständigkeiten festzulegen und Sanktionen zu regeln. Als zuständige Behörden werden die Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie das Statistische Bundesamt festgelegt. Die BNetzA soll unter anderem für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolle datenaltruistischer Organisationen zuständig sein. Das Statistische Bundesamt wird als zentrale Informationsstelle benannt und soll öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten unterstützen. Forderung nach Datenzugangspflichten Die Sachverständige Aline Blankertz von Structural Integrity (auf Vorschlag der Fraktion Die Linke) kritisierte, dass die Verordnung über europäische Daten-Governance ihre Ziele nicht erreiche. Klare Datenzugangsregeln, offene Daten und stärkere Wettbewerbsregeln seien effektiver und sollten parallel verfolgt werden. „Anreize werden nicht genügen, um gerade große Unternehmen zum Datenteilen zu bewegen“, sagte Blankertz weiter. Datenzugangspflichten für Sektoren wie Mobilität oder Akteure seien aus ihrer Sicht ungleich wirksamer. Mit Blick auf die Pläne zum europäischen Digital-Omnibus wäre es wünschenswert gewesen, die Durchsetzung von Data Act und Data Governance Act stärker zu integrieren, betonte sie. David Bomhard von der Aitava Rechtsanwaltsgesellschaf (auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU eingeladen) sagte, nach über zwei Jahren müsse man sagen, das Ziel, die Datenwirtschaft in der EU voranzutreiben, sei nicht erreicht worden. Mehr noch: Die Verordnung habe in vielen Facetten „genau das Gegenteil erreicht.“ Ein Beispiel dafür seien öffentliche Stellen, die oftmals in Betracht zögen, gar keine Daten mehr bereitzustellen, berichtete Bomhard. Im Hinblick auf Datenaltruismus sagte der Sachverständige, es gebe bis heute EU-weit nur drei Unternehmen, die als anerkannte datenaltruistische Organisation registriert seien. Die Verordnung sei daher „weitgehend gescheitert.“ Das für die nationale Umsetzung vorgeschlagene „Minimalpaket“ sei sinnvoll und praktikabel, es fehle allerdings die Querverbindung zum Data-Act-Durchführungsgesetz und die zivilrechtliche Verankerung werde ignoriert. Zudem nutze der Gesetzgeber seine Gestaltungsfreiheit nicht, um Anreize für Datenvermittlungsdienste zu setzen. Stattdessen gebe es „extrem hohe Zwangs- und Bußgelder“, monierte Bomhard. Sarah Rachut vom Institut für Rechtswissenschaften Universität Braunschweig (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sagte, der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei „notwendig, um die Einhaltung der Vorgaben des DGA endlich zu ermöglichen“. Gegen die Benennung der Bundesnetzagentur und des Statistischen Bundesamtes bestünden in ihren Augen keine Bedenken. Auch die ihnen eingeräumten Befugnisse erfüllten die Vorgaben der EU-Verordnung. Der Entwurf sei daher begrüßenswert, allerdings müsse er in einem größeren Kontext bewertet werden: Mit Blick auf die Pläne auf europäischer Ebene, wonach die EU-Verordnung zur Daten Governance im Data Act aufgehen soll, würden entscheidende Defizite nicht adressiert. So bleibe es etwa bei „unnötigen Dopplungen von datenschutzrechtlichen Vorgaben und mangelnden Anreizen für datenaltruistische Tätigkeit“, sagte die Juristin. Entwicklung praxistauglicher Vorgaben Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag (auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU) betonte, man begrüße das Anliegen des Gesetzes, die Weiterverwendung bestimmter geschützter Daten des öffentlichen Sektors zu ermöglichen. Die Landkreise seien in zahlreichen Aufgabenbereichen datenhaltende und datenverarbeitende öffentliche Stellen. Zentral sei daher, dass die nationale Umsetzung „rechtssicher, praxistauglich und mit vertretbarem organisatorischem Aufwand“ ausgestaltet werde, betonte Ritgen. Zu begrüßen sei, dass das Durchführungsgesetz „keinen Automatismus zur Freigabe von Daten“ begründe, so Ritgen weiter. Nun müssten praxistaugliche Vorgaben entwickelt werden, die insbesondere den Umfang der Metadaten, die Aktualisierungsanlässe und angemessene Fristen klar definieren. „Ziel muss eine bürokratiearme Umsetzung sein, die den tatsächlichen Ressourcen der kommunalen Ebene Rechnung trägt“, sagte Ritgen. Martin Schmidt-Kessel von der Universität Bayreuth (auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU) sagte, die Zuständigekeit der Bundesnetzagentur halte er für „derzeit sinnvoll“. Zu begrüßen sei auch, dass die zentrale Informationsstelle beim Statistischen Bundesamt liege. Hingegen sei er bei den zuständigen Stellen im Sinne von Artikel 7 nicht sicher, ob es sinnvoll sei, den Ländern durch eine Monopolisierung die Möglichkeit für eigene Unterstützungsstellen zu nehmen. Generell fehle die Koordination mit der Datenschutzaufsicht, merkte Schmidt-Kessel an. Hinsichtlich der Befugnisse nach Paragraf 7 und 8 handele es sich um „Kopien der unionsrechtlichen Vorlage“, was europarechtlich problematisch sei, merkte Schmidt-Kessel an. Er empfehle daher, die Vorschrift radikal zusammenzustreichen, um Dopplungen zu entfernen. Eine Frage der Rahmenbedingungen Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft (eingeladen Vorschlag der SPD-Fraktion) betonte, dass insbesondere die Datenvermittlungsdienste „beim Aufbau von unternehmensübergreifenden Datenräumen in unterschiedlichen Sektoren entlang von Lieferketten“ eine ganz erhebliche Rolle spielen. Der Erfolg der Regulierung hänge maßgeblich davon ab, attraktive und praktikable Rahmenbedingungen für diese Dienste zu etablieren. Das Thema sei bei der Bundesnetzagentur richtig aufgehoben und die Einbindung des Statistischen Bundesamts sei sinnvoll, sagte Süme. Die Gebührenregelung müsse jedoch verhältnismäßig sein und es müsse aufgepasst werden, dass die Gebühren keine Markteintrittshürden darstellten - insbesondere für KMU und Start-ups, betonte er. Herbert Zech vom Weizenbaum-Institut (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion) sagte, es sei entscheidend, dass die BNetzA und das Statistische Bundesamt über ausreichende personelle Ressourcen und auch datenschutzrechtliche und grundrechtliche Fachkenntnisse verfügten. In puncto Koordinationspflichten bleibe aus seiner Sicht abzuwarten, wie Zielkonflikte praktisch ausgelöst werden sollen. „Zum Datenaltruismus ist festzuhalten, dass der bestehende Rechtsrahmen bislang kaum praktische Wirkung entfaltet“, resümierte Zech. Ohne zusätzliche Rechtssicherheit und ohne tatsächliche Anreize bestehe die Gefahr, dass datenaltruistische Strukturen vor allem regulatorische Pflichten erzeugten, ohne das intendierte Potenzial für Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu realisieren. Daher begrüße er die vorgesehene nationale Evaluierung, sagte Zech. Vorbereitungen zur Anwendung der Verordnung Die Präsidentin des Statistischen Bundesamts, Ruth Brand, betonte, man habe bereits vor über einem Jahr mit dem Aufbau von Informationsangeboten, einer IT-Infrastruktur für den Austausch der Daten und einer Metadatenbank mit einer Übersicht über verfügbare Datenressourcen begonnen. Hier sei viel Vorbereitungsarbeit erforderlich, um Unterstützungsleistungen und Transparenz herzustellen, wenn das Gesetz in Kraft trete. Man versuche daher, ein best practice zu etablieren und tausche sich kontinuierlich mit anderen Behörden auf EU-Ebene aus. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, wies auf die starke Verbindung zum Data Act hin, um das volle Potenzial der vorhandenen Daten zu nutzen. Die Daten seien nicht nur für Forschungszwecke, sondern auch für die KI-Anwendung oder innovative Geschäftsmodelle vielversprechend. Es sei entscheidend, zeitnah mit der Anwendung der Verordnung beginnen zu können, um die neuen Datenintermediäre an den Datenmarkt zu bringen. Bisher gebe es sechs Interessenten für Datenvermittlungsdienste in Deutschland - in der EU seien bereits 27 gemeldet. Bei den datenaltruistischen Organisationen sehe die BNetzA bisher eine potenziell geeignete Organisation, drei seien EU-weit gemeldet, berichtete Müller weiter. (lbr/28.01.2026)

Angriffe und Repressionen: Bericht zeigt massiven Druck auf Anwaltschaft im Iran

beck-aktuell - 28.01.2026

Ein Bericht zweier Menschenrechtsorganisationen zeigt, wie das iranische Regime unabhängigen Anwältinnen und Anwälten ihre Arbeit erschwert – manche mussten gar mit ihrem Leben bezahlen. Besonders schwer haben es Frauen, doch am Abbau des Rechtsstaats leiden am Ende alle.



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Grüne fordern mehr politischen Druck auf Irans Führung

Auswärtiges/Antrag Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, mehr Druck gegenüber der politischen und geistlichen Führung im Iran aufzubauen. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Freitag.

AfD beantragt Subsidiaritätsrügen

Finanzen/Antrag Die AfD-Fraktion hat zwei Anträge für Subsidiaritätsrügen gegenüber der EU gestellt

Reiche sieht erste konjunkturelle Erholungen

Wirtschaft und Energie/Ausschuss Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) legt dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie den Jahreswirtschaftsbericht 2026 vor.

Anschlag auf Stromversorgung im Berliner Südwesten

Inneres/KleineAnfrage Den Anschlag vom 3. Januar 2026 auf die Stromversorgung eines Teils des Berliner Bezirks Steglitz-Zehlendorf thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage.

Grünes Licht für CO2-Export und Offshore-CCS

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss Der Umweltausschuss hat grünes Licht für den Export und die Speicherung von CO2 im Meeresuntergrund gegeben. Er votierte für die Annahme von zwei entsprechenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung.

Asylanträge von pakistanischen Flüchtlingen

Inneres/KleineAnfrage Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage danach, wie viele Asylanträge es seit 2010 von Menschen aus Pakistan gegeben hat.

Hohe Beiträge zur Berufshaftpflicht bei Hebammen

Gesundheit/Antwort Für freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe werden die hohen Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung nach Angaben der Bundesregierung finanziell aufgefangen.

Keine Angaben zu Projekten in Belarus, Nicaragua und Myanmar

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu bestimmten, vom Entwicklungsministerium namentlich nicht deklarierten Projekten in Belarus, Nicaragua und Myanmar.

Anhörung zur Bejagung des Wolfes

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat für den 23. Februar 2026 eine öffentliche Anhörung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen.

BGH bestätigt LG: Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen im Ermittlungsverfahren strafbar

LTO Nachrichten - 28.01.2026

§ 353d Nr. StGB verbietet es, etwa Gerichtsbeschlüsse vor Abschluss eines Verfahrens zu veröffentlichen. Der Journalist Arne Semsrott hat deshalb bewusst eine Verurteilung provoziert, die der BGH nun bestätigte. Jetzt kann Semsrott zum BVerfG.

Norton Rose Fulbright advises on three winning deals at the Aviation 100 Global Leaders Awards 2026

Norton Rose Fulbright - 28.01.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright’s aviation team has been recognised for its work advising on three award‑winning transactions at the Aviation 100 Global Leaders Awards 2026, organised annually by Airline Economics to celebrate excellence across the aviation finance and leasing industry.

Dieselskandal: Hat Porsche Anleger ausreichend informiert? EuGH soll Zurechnungsfragen klären

beck-aktuell - 28.01.2026
Hat Porsche Anleger im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ordnungsgemäß über alle für den Börsenkurs relevanten Vorgänge informiert? Und welche Kenntnisse sind der Holding zuzurechnen? Der EuGH soll Stellung nehmen.

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Gespräch mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist am Mittwoch, 28. Januar 2026, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem ein Gespräch mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR). Aufgabe der 14 Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist es, sich für den hohen Stellenwert der Menschenrechte weltweit einzusetzen. (28.01.2026)

Verbände begrüßen Entwurf zur Anerkennung ausländi­scher Berufsqualifikationen

Fachverbände begrüßen im Grundsatz und in der Intention das von der Bundesregierung geplante vereinfachte Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Dies könne zur Entlastung des deutschen Gesundheitssystems beitragen und sei Ausdruck einer dringend erforderlichen Willkommenskultur, erklärten die Verbände. Allerdings werden einzelne Regelungen hinterfragt. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 28. Januar 2026, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (21/3207) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Kenntnisprüfung als Regelfall Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, unterstützt würden alle Bemühungen, das Anerkennungsverfahren unter Wahrung der Patientensicherheit für Antragsteller und Behörden zu beschleunigen. Zur Feststellung der Qualifikation der Bewerber sei eine bundesweit vergleichbare Prüfung auf hohem Niveau, bei Erhalt der Alternative einer dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung, zielführend. Der Gesetzentwurf beinhalte zwar die Kenntnisprüfung als Regelfall, die konkrete Ausgestaltung solle aber erst später in der Approbationsordnung festgelegt werden. Eine abschließende Beurteilung des Verfahrens sei somit nicht möglich. Auf diese Einschränkung verwies auch die Bundesapothekerkammer (BAK), die daher von einer Einschätzung unter Vorbehalt sprach. Die Kenntnisprüfung als Regelfall sei grundsätzlich zu begrüßen, jedoch stelle sich die Frage, ob es nicht mindestens einen Plausibilitätscheck geben müsse, bevor jemand zur Kenntnisprüfung zugelassen werde. Überdies müssten die Antragsteller keine praktische Ausbildung gemäß Approbationsordnung von mindestens sechs Monaten nachweisen, dies wäre jedoch ernsthaft zu diskutieren. Kritisch bewertete die BAK die Regelung zum partiellen Berufszugang. Es sei nicht ersichtlich, welche Fallgestaltungen überhaupt denkbar wären, bei denen ein partieller Berufszugang infrage käme. Priorität für Patientensicherheit Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) forderten wie andere Sachverständige auch höchste Priorität für die Patientensicherheit. Da es in der Zahnmedizin nahezu keine gleichwertigen ausländischen Grundausbildungen gebe, sei es zwar sachgerecht, auf die Kenntnisprüfung zu setzen und auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten. Jedoch dürften Vereinfachungen nicht dazu führen, dass Menschen ohne hinreichende Prüfung der Unterlagen in die Kenntnisprüfung geschickt werden. Auch müssten die deutschen Sprachkenntnisse zuerst geprüft werden, weil die Kenntnisprüfung in deutscher Sprache abzulegen sei. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) schlug vor, eine zentrale Stelle einzurichten, wo länderübergreifend eine einheitliche Gleichwertigkeitsprüfung beziehungsweise Kompetenzprüfung stattfinden könnte. Der DHV warnte vor einer Gefährdung der Sicherheit von Mutter und Kind, wenn berufsfremde Personen (auch partiell) die vorbehaltenen Tätigkeiten von Hebammen übernehmen dürften. Zudem sei unklar, welche Tätigkeiten bei einer Hebamme partiell vergeben werden könnten, da der Beruf einen ganzheitlichen Blick auf Mutter und Kind beinhalte. Anteil ausländischer Ärzte Eine Sprecherin der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) wies in der Anhörung daraufhin, dass bereits rund ein Drittel der Ärzte in Kliniken ausländischer Herkunft seien. Dies gehe mit einem Aufwand in der Einarbeitung einher, aus der Praxis komme aber die Rückmeldung, dass sich der Aufwand lohne, weil die Mitarbeiter für die Patientenversorgung und für das kollegiale Miteinander eine Bereicherung seien. Eine Vertreterin der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) machte deutlich, dass die beruflichen Leistungen ausländischer Mitarbeiter in den Heilberufen stärker gewürdigt werden müssten. Diese Anerkennung sei wichtig, damit die Fachkräfte langfristig in Deutschland blieben. Die Qualifikation dieser Menschen sollte daher wertgeschätzt und die Mitarbeiter als Bereicherung angesehen werden. Ähnlich äußerten sich andere Sachverständige, die darauf hinwiesen, dass der Integrationsprozess über die Fachprüfungen hinaus weiter begleitet werden sollte. Register für Approbationen In der Anhörung ging es auch um bisweilen fehlende Unterlagen bei ausländischen Bewerbern, was eine Einschätzung ihrer Qualifikation erschwert. Ein Sprecher der Bundesärztekammer wandte sich energisch dagegen, die Qualifikation ausländischer Bewerber pauschal infrage zu stellen. Er räumte aber ein, dass eine zentrale Sammlung und Koordination relevanter Informationen sinnvoll wäre. Die Dokumente seien auf zu viele Behörden verteilt. So bestehe unabhängig von der Staatsangehörigkeit immer ein Risiko, dass Informationen verloren gingen, etwa beim Wechsel des Bundeslandes. Daher setzte sich die BÄK für ein Approbationsregister ein. (pk/28.01.2026)

Bundestag beteiligt sich an der Gedenkkampagne #WeRemember

Der Deutsche Bundestag beteiligt sich in diesem Jahr erneut an der internationalen Gedenkkampagne „#WeRemember“ des Jüdischen Weltkongresses und der Unesco, der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Jedes Jahr zum 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, rufen die beiden Organisationen dazu auf, an der digitalen Erinnerungsaktion in den sozialen Medien teilzunehmen. Im Anschluss an die Gedenkstunde des Bundestages für die Opfer des Nationalsozialismus am Mittwoch, 28. Januar 2026, versammelten sich unter anderem auch die diesjährige Gedenkrednerin Tova Friedman, Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesratspräsident Dr. Andreas Bovenschulte und Bundesverfassungsgerichtspräsident Prof. Dr. Stephan Harbarth hinter dem Schriftzug. Schriftzug vor dem Reichstagsgebäude Ziel der Kampagne ist es, das Andenken an die sechs Millionen jüdischen Opfer des Nationalsozialismus zu wahren und durch das Posten von Fotos mit dem „#WeRemember“-Schriftzug im Internet ein Zeichen gegen Antisemitismus, Hass und Fremdenfeindlichkeit zu setzen. Bis Sonntag, 1. Februar 2026, steht am Westportal auf den Treppen des Reichstagsgebäudes der elf Meter lange, beleuchtete „#WeRemember“-Schriftzug und macht so die Beteiligung des Parlaments nach außen sichtbar. An der Aktion, an der der Bundestag nach Beschluss des Bundestagspräsidiums dauerhaft teilnimmt, beteiligen sich auch andere nationale Parlamente und das Europäische Parlament. Die Teilnahme an der Kampagne steht im Zeichen des Engagements des Bundestages für das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. (ste/28.01.2026)

16. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt

Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat sich am Mittwoch, 28. Januar 2026, in öffentlicher Sitzung unter anderem mit dem Stand der Vorbereitung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in Mailand und Cortina d'Ampezzo befasst. Die 14 Mitglieder des Ausschusses beschäftigen sich unter anderem mit Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport sowie mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, Integration und Wirtschaft. Darüber hinaus befassen sie sich mit dem Ehrenamt in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger hierzulande engagieren sich in großem Umfang freiwillig und unentgeltlich für gesellschaftliche Belange. (28.01.2026)