Aktuelle Nachrichten
205/26(B) | Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance | 8. Mai 2026
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155/26(B) | Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln" | 8. Mai 2026
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226/26(B) | Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union | 8. Mai 2026
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208/26(B) | Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen | 8. Mai 2026
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185/26(B) | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben | 8. Mai 2026
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137/26(B) | Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Bürger-Energiepaket | 8. Mai 2026
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156/26(B) | Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, der Obst-Gemüse-Vermarktungsnormen-Durchführungsverordnung sowie der Milchproduktqualitätsverordnung und weiterer Verordnungen des Milchproduktrechts | 8. Mai 2026
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173/26(B) | Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 | 8. Mai 2026
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142/26(B) | Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement | 8. Mai 2026
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207/26(B) | Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen | 8. Mai 2026
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CMS Innovation Center’s 2025 – 2026 portfolio reset
Established under the Affordable Care Act in 2010, the Center for Medicare and Medicaid Innovation tests innovative payment and service delivery models that reduce costs while maintaining or improving care quality.
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Reckless promises, personal consequences: Ontario Court of Appeal affirms personal liability for officers and directors who participate in corporate fraud
The recent Ontario Court of Appeal decision of CHU de Québec-Université Laval v Tree of Knowledge International Corp affirms that officers and directors may be held personally liable for civil fraud where they have participated in the corporation’s fraud.
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Antrag zur besseren Förderung von Spitzensportlern abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, nach 20-minütiger Aussprache einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundeskaderathletinnen und -athleten finanziell und sozial absichern sowie anschließende Berufsperspektiven ermöglichen“ (21/3616(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. CDU/CSU und SPD stimmten gegen den Antrag, AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/3956(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Antrag der Linken Die Fraktion wollte die Bundesregierung auffordern, im Austausch mit den einschlägigen Verbänden einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der die Einführung einer verbindlichen Mindestsicherung für alle Bundeskaderathleten und Bundeskaderathletinnen (Olympiakader, Paralympicskader, Deaflympics-Kader, Perspektivkader, Nachwuchskader) nach ihrem Schulabschluss festschreibt. Diese Mindestsicherung müsse dafür sorgen, dass alle Bundeskaderathleten und Bundeskaderathletinnen parallel eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren können, dass sie mindestens den Betrag von aktuell 1.800 Euro pro Monat brutto erhalten, sozialversichert sind und Arbeitnehmerrechte wie Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Zudem brauche es eine angemessene Übergangsfrist für die Mindestsicherung nach Ausscheiden aus dem Bundeskader sowie eine Finanzierung der Maßnahmen über den Bundeshaushalt im Rahmen der Sportförderung, heißt es in dem Antrag. (mis/hau/07.05.2026)
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Forderung nach Abschaffung des Solidaritätszuschlags beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Solidaritätszuschlag abschaffen – Bürger und Wirtschaft entlasten“ (21/5763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihre, Antrag die sofortige Streichung des Solidaritätszuschlags. Seit dem Ende des Solidarpakts II am 31. Dezember 2019 fehle dem Solidaritätszuschlag faktisch die Legitimation, weshalb er abgeschafft werden müsse, heißt es in dem Antrag. Bei vollständiger Streichung des Solidaritätszuschlags würde die effektive Steuerbelastung für Unternehmen in Deutschland auf dem Niveau der USA liegen, aber weiterhin deutlich vor dem von Großbritannien, Frankreich und Italien, heißt es in dem Antrag. Konstatiert wird, dass die Streichung des Solidaritätszuschlags auch gutverdienende Arbeitnehmer entlasten würde. Die Abgabenlast auf Löhne und Gehälter in Deutschland bliebe im internationalen Vergleich dennoch hoch und belaste Einkommen stärker als in fast jedem anderen Industrieland. (hau/bal/ eis/07.05.2026)
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SEC proposes amendments to allow optional semiannual reporting by public companies
On May 5, 2026, the Securities and Exchange Commission (SEC) proposed rule and form amendments that would allow (but not require) public companies to elect semiannual reporting on a new Form 10-S, rather than quarterly reports on Form 10‑Q.
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TOP 8 Konsensbasiertes Sexualstrafrecht
74. Sitzung vom 23.04.2026, TOP 8: Konsensbasiertes Sexualstrafrecht
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Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien
„Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien verhindern – Sauberes Wasser darf kein Luxus sein“ (21/5761(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Ewigkeitschemikalien in Lebensmitteln verbieten" (21/5762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Antrag der Grünen Die Abgeordneten der Grünen wollen die Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien - sogenannten PFAS verhindern. PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, die extrem stabil sind und biologisch kaum abbaubar sind. Sie reichern sich in Umwelt, Trinkwasser, Tieren und Menschen an. Wegen ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften werden sie in Produkten wie beschichteten Pfannen, Funktionstextilien, Löschschaum und Verpackungen genutzt. „PFAS sind ein zunehmendes Problem für unsere Umwelt und eine Gefahr für unsere Gesundheit“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (21/5761(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). PFAS seien schon jetzt in Gewässern, im Grundwasser, im Meer, in Lebensmitteln, in Tieren und im menschlichen Körper nachweisbar. Dies gelte insbesondere für Trifluoressigsäure (TFA), das häufiger nachgewiesen werde als jedes andere PFAS. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzuweisen, alle Pflanzenschutzmittel vom Markt zu nehmen, die zu TFA zerfallen oder aufgrund ihrer chemischen Struktur sehr wahrscheinlich zu TFA zerfallen. Zudem solle die Bundesregierung klarstellen, dass die Einleitung von PFAS in Gewässer nicht genehmigungsfähig nach Paragraf 57 Wasserhaushaltsgesetz ist und dass die Herstellung und Verwendung von mit PFAS behandelten Papieren zu verboten wird. Zudem solle die 2023 begonnene wissenschaftliche Bewertung eines Gruppenverbots im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung (REACH) unterstützt werden, damit nicht tausende Substanzen einzeln intensiv geprüft werden müssten, sondern extrem persistente PFAS ohne viel Bürokratie und Tierversuche schnell verboten werden könnten. Antrag der Linksfraktion Die Fraktion Die Linke will sogenannte Ewigkeitschemikalien in Lebensmitteln verbieten und hat dazu einen Antrag vorgelegt (21/5762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ewigkeitschemikalien, bekannt als PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), seien eine Gruppe von über 10.000 künstlich hergestellten Verbindungen, die extrem stabil und in der Natur kaum abbaubar sind. Sie reicherten sich in Umwelt, Tieren und Menschen an, was langfristig gesundheitsschädlich sei. Aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften kommen sie in Produkten wie beschichteten Pfannen, Funktionstextilien, Löschschäumen und Lebensmittelverpackungen vor, zum Beispiel in To-Go-Bechern, Pizzakartons und Antihaftpfannen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die landwirtschaftliche Nutzung PFAS-kontaminierter Böden oberhalb wissenschaftlich abgeleiteter Grenzwerte untersagt und betroffene Betriebe vollständig entschädigt. Darüber hinaus fordern sie einen von der PFAS herstellenden Industrie finanzierten Entschädigungsfonds, der betroffenen Landwirtschaftsbetrieben und kommunalen Wasserversorgern unbürokratisch zugutekommt, und der sämtliche Kosten für Sanierung, Wasseraufbereitung, Nachrüstung kommunaler Wasserwerke und laufendes Monitoring vollständig den Verursachern anlastet. Außerdem solle im Grundgesetz das Recht auf sauberes, bezahlbares Trinkwasser als Grundrecht festgeschrieben werden - in Anknüpfung an die Resolution der Vereinten Nationen über das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Versorgung (UN-Resolution 64 / 292). (mis/hau/07.05.2026)
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Grüne fordern Erhalt des Achtstundentages
Arbeit und Soziales/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag, eine "moderne Arbeitszeitpolitik" dürfe nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen.
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Gesetz zur Digitalisierung von Notariaten beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ (21/3735(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/5806(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD und die Linksfraktion enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5807(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/5808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden. Die Bundesregierung nimmt mit ihrem Entwurf vor allem den Prozess des Vollzugs von Immobilienverträgen in den Blick. Jährlich würden über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet, heißt es dazu. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dies verzögere den Vollzug und verursache einen deutlichen Mehraufwand, heißt es weiter. Von der bereits bestehenden freiwilligen Möglichkeit für Notarinnen und Notare und den beteiligten Stellen, sich digital auszutauschen, werde derzeit „nahezu kein Gebrauch“ gemacht. Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse. Dieselben Probleme sieht die Bundesregierung zudem in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten. Ebenso als Problem schätzt die Bundesregierung die Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare ein. Auch bei dieser Kommunikation ist demnach die Papierform und der postalische Weg aktuell die Norm. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs will die Bundesregierung daher nun die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“ Detailregelungen auf dem Verordnungsweg Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungsweg geregelt werden. Damit bundesweit ein einheitlicher Datenstandard etabliert wird, soll der Bund per Verordnung die Einzelheiten zur Datenübermittlung, zu den Dateiformaten, zum Inhalt der übermittelten Dateien sowie zur Störungsvorsorge festlegen. Die Länder sollen hinsichtlich der Übermittlung durch Gerichte sowie hinsichtlich des Austauschs zwischen Notarinnen und Notaren und Verwaltungsbehörden die Verordnungskompetenz erhalten und in diesen Verordnungen auch den Zeitpunkt der Einführung bestimmen können. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die Elster-Infrastruktur genutzt werden. Änderungen im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss hatte am 6. Mai auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Sie betreffen vor allem die elektronische Kommunikation zwischen Notaren und Behörden. Die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit der Länder, die verpflichtende elektronische Kommunikation bereits vor dem 1. Januar 2027 für einzelne Behörden oder Bereiche einzuführen, wurde gestrichen. Stattdessen wird die elektronische Kommunikation bundesweit einheitlich zum 1. Januar 2027 eingeführt. Zur Begründung wird auf die Gefahr einer „Zersplitterung der Rechtslage“ verwiesen. „Für Rechtsanwender wäre die stetige Kontrolle, ob für eine bestimmte Behörde schon vorab die elektronische Kommunikation angeordnet wurde, mit erheblichem Aufwand verbunden“, heißt es dazu. Eine im Regierungsentwurf vorgesehene notarielle Hinweis- und Vermerkpflicht wurde dagegen gestrichen. Diese hätte sich auf Mitteilungspflichten gegenüber Gutachterausschüssen bezogen. Begründet wurde dies mit einem „erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Notarinnen und Notare“ bei einem nur geringen zu erwartenden Nutzen. Neu eingeführt wird außerdem ein elektronisches Abfrageverfahren für Steueridentifikationsnummern. Notare können diese künftig über die Bundesnotarkammer beim Bundeszentralamt für Steuern elektronisch abfragen, wenn ihnen die Nummern nicht bereits vorliegen. Dies betrifft steuerliche Anzeigen bei Immobiliengeschäften sowie in Erbschafts- und Schenkungsfällen. Abgelehnter Entschließungsantrag der AfD Die AfD-Fraktion hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/5808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit es Notaren gestattet ist, das besondere elektronische Notarpostfach auch für die Kommunikation mit den Finanzverwaltungen als elektronischen Kommunikationsweg zu nutzen. Hilfsweise sollte dafür gesorgt werden, dass das Steuerportal "Elster" mit einer "medienbruchfreien Schnittstelle für die besonderen elektronischen Notarpostfächer" versehen wird und umgekehrt. (scr/hau/07.05.2026)
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Zukunft des Wissenschaftsstandorts Deutschland erörtert
„Wissenschaftsstandort Deutschland stärken – Exzellenzstrategie evaluieren und reformieren – Den Bürokratieabbau jetzt umsetzen“, lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/5760(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine Evaluation und Überarbeitung der Exzellenzstrategie bis Ende 2026. Hierbei solle unter anderem geprüft werden, wie die Kosten für Bürokratie reduziert und das Antragsverfahren verschlankt werden könne. Außerdem fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung ein Konzept, wie auch „kleinere und fachlich hoch spezialisierte Hochschulen von dem Wettbewerb im Rahmen der Exzellenzstrategie profitieren können“. Mit der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern wird seit 2016 Spitzenforschung an deutschen Universitäten gefördert und international wettbewerbsfähiger gemacht. (des/hau/07.05.2026)
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