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Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen umstritten

Die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von 20 auf 50 Beschäftigte ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 2. März 2026, deutlich. Die Reform der Sicherheitsbeauftragten wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024 / 2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA“ (21/3204) durch eine Anpassung des Paragrafen 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. PSA steht für Persönliche Schutzausrüstung. Der Regierungsentwurf sieht Änderungen des Gasgerätedurchführungsgesetzes und des PSA-Durchführungsgesetzes vor. Arbeitgeber begrüßen höheren Schwellenwert Die Anhebung des Schwellenwertes auf Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten wird von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitsgeberverbände (BDA) begrüßt. BDA-Vertreter Sebastian Riebe kritisierte jedoch die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf, der die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten vorsieht, „wenn unter Zugrundelegung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht“. Statt weniger müssten dann sogar Hunderttausende Sicherheitsbeauftragte zusätzlich bestellt werden, weil künftig auch Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten unter die Vorgaben zu Sicherheitsbeauftragten fallen sollen, kritisierte Riebe. Zudem sei nicht rechtssicher geklärt, was eine besondere Gefährdung sei. Der BDA-Vertreter forderte eine Anhebung der Schwelle auf 50 Beschäftigte „ohne Wenn und Aber“. DGB hält die Reform für unnötig Aus Sicht von Gewerkschaftsvertretern ist die gesamte Reform unnötig. Sebastian Schneider vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) warf der Bundesregierung vor, populistische Forderungen nach „Bürokratieabbau“ aufzugreifen, ohne die Risiken und betrieblichen Realitäten ausreichend zu berücksichtigen. Gerade bei der Reduktion von Sicherheitsbeauftragten würden bestehende Schutzstrukturen geschwächt statt modernisiert. Das Ziel, Arbeitsschutzregelungen effizienter zu gestalten, werde nicht dadurch erreicht, dass einzelne, praxisbewährte Regelungen gestrichen werden. Dies gelte insbesondere dann, wenn es für Maßnahmen wie die Streichung der Sicherheitsbeauftragten „keine geeignete Datengrundlage über die betriebliche Realität gibt“. "Aus der Sicht des Arbeitsschutzes nicht gerechtfertigt" Dirk Neumann von der IG Metall nannte die beabsichtigte Anhebung des Schwellenwerts auf 50 Beschäftigte in Verbindung mit einer Reduzierung auf nur noch einen Sicherheitsbeauftragten in Betrieben mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten „aus der Perspektive des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht gerechtfertigt“. Dessen ungeachtet würde aus seiner Sicht ein solcher Schritt weder zu spürbar weniger Bürokratie in den Betrieben noch zu einer signifikanten Entlastung der Wirtschaft führen. Insbesondere die finanzielle Belastung durch die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist nach Einschätzung des IG-Metall-Vertreters für einzelne Arbeitgeber allenfalls gering. Vielmehr müssten Arbeitgeber ohne Sicherheitsbeauftragte ihrer Pflicht zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz selbstverständlich unverändert nachkommen, was mutmaßlich eher zu einer finanziellen Mehrbelastung führen dürfte, sagte er. Die von der BDA so stark kritisierte Formulierung im Änderungsantrag hält Neumann für sinnvoll, um die Quote der Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen vollständigen Gefährdungsbeurteilungen gerade in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen. Es bleibe jedoch weitgehend unklar, wie und anhand welcher Kriterien und Beurteilungsmaßstäbe eine solche Norm in der betrieblichen Praxis umgesetzt und zudem sachgemäß überwacht werden könnte. Berufsgenossenschaft: Bisherigen Schwellenwert beibehalten Hans-Jürgen Wellnhofer von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sprach sich ebenfalls für eine Beibehaltung des bisherigen Schwellenwerts von bis zu 20 Beschäftigten aus. Wie schon die Gewerkschaftsvertreter bewertet auch er die Sicherheitsbeauftragten als wichtige Bestandteile der Arbeitsschutzorganisation. Gerade in der Bauwirtschaft bestünden durch ständig wechselnde, ortsveränderliche Tätigkeiten und durch die Notwendigkeit der dem Baufortschritt folgenden Arbeitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten „ein deutlich höheres Unfallrisiko als an stationären Arbeitsplätzen“. Bezüglich der im Änderungsantrag als künftiges Kriterium für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten definierten „besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit“ forderte er eine Konkretisierung dieses Begriffs in der Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), um „Klarheit und Rechtssicherheit herzustellen“. "Regelung branchenspezifisch und nicht pauschal umsetzen" Eine solche Konkretisierung hält auch Isabel Rothe von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für nötig. Damit könne man die Regelung branchenspezifisch und nicht pauschal „einer operativen Umsetzung zuführen“. Insgesamt gilt es aus ihrer Sicht, Regelungen und Instrumente des betrieblichen Arbeitsschutzes entsprechend den im Arbeitsschutzgesetz verankerten Grundprinzipien der Unternehmerverantwortung, der ganzheitlichen und differenzierten Gefährdungsbeurteilung, sowie der Etablierung der geeigneten Arbeitsschutzorganisation „maßgeschneidert auf die jeweiligen betrieblichen Gestaltungsaufgaben auszurichten“. Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage und zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes sei weiter zu stärken und Betriebe müssten bei der Umsetzung zielgerichtet unterstützt werden, forderte sie. Plädoyer für die Eigenverantwortung des Unternehmers Thomas Bürkle, Inhaber eines mittelständischen Elektrohandwerksbetriebes und seit Juli 2025 Präsident der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), sagte, in seinem Betrieb gebe es das Unternehmermodell nach der DGUV-Vorschrift 2. Dieses ermöglicht es dem Unternehmer, wesentliche Aufgaben im Arbeitsschutz eigenverantwortlich zu übernehmen, wofür er ein Basisseminar und regelmäßige Fortbildungen absolvieren muss. „Wir haften ohnehin als Unternehmer“, erläuterte er. In seinem Betrieb mit unter 50 Mitarbeitern gebe es flache Hierarchien. „Wir sind aktiv dabei, erleben dann, was passiert und können direkt eingreifen“, sagte er. Bürkle plädierte für die Eigenverantwortung des Unternehmers und betonte die Wichtigkeit, die Mitarbeiter mitzunehmen: „Das ist das Entscheidende.“ Er forderte Online-Schulungen für Mitarbeiter. Außerdem müsse das Thema eine stärkere Rolle bei der Berufsausbildung spielen. (hau/02.03.2026)

BVerwG 1 C 7.25 - Urteil - Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Asylersuchens für die Beurteilung des Vorliegens eines Zweitantrags im Sinne des § 71a Abs. 1 Halbs. 1 AsylG

BVerwG Nachrichten - 02.03.2026
Zweitantrag; Folgeantrag, mitgliedstaatsübergreifender; Sekundärmigration; Ablehnung; Bestandskraft; Einstellung; Wiedereröffnung; Frist; Legaldefinition; Antragstellung; Asylersuchen; Zuständigkeitsübergang; Drittstaat, sicherer; Asylverfahren; Abschluss; Rechtsfortbildung, richterliche; Beschleunigung; Missbrauch; Regelungslücke, planwidrige; Zuständigkeit; forum shopping.; (Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

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Oberlandesgericht Hamburg: Prozess gegen "Letzte Verteidigungswelle" beginnt

LTO Nachrichten - 02.03.2026

Teenager, die laut Anklage die "Deutsche Nation" durch Straftaten "verteidigen" wollten: Manche Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle" waren bei ihren Taten erst 14 Jahre alt. Nun richtet der Hanseatische Staatsschutzsenat über sie.

Deutsche Börse-Umsatzstatistik für Februar 2026

Deutsche Börse (PM) - 02.03.2026
An der Deutschen Börse mit ihren Handelsplätzen Xetra und Frankfurt wurde im Februar ein Handelsvolumen von 167,73 Mrd. € erzielt (Vorjahr: 144,88 Mrd. € / Vormonat: 171,49 Mrd. €). Davon entfielen 162,60 Mrd. € auf Deutsche Börse Xetra (Vorjahr: 140,51 Mrd. € / Vormonat: 165,15 Mrd. €), womit der durchschnittliche Xetra-Tagesumsatz bei 8,13 Mrd. € lag (Vorjahr: 7,03 Mrd. € / Vormonat: 7,86 Mrd. €). Am Handelsplatz Deutsche Börse Frankfurt wurden 5,14 Mrd. € umgesetzt (Vorjahr: 4,37 Mrd. € / Vormonat: 6,35 Mrd. €). Nach Wertpapierarten entfielen auf Aktien insgesamt 124,99 Mrd. €. Im Handel mit ETFs/ETCs/ETNs lag der Umsatz bei 40,54 Mrd. €. In Anleihen wurden 0,70 Mrd. € umgesetzt, in Zertifikaten 1,45 Mrd. € und in Fonds 0,05 Mrd. €. Umsatzstärkster DAX-Titel auf Xetra im Februar war SAP SE mit einem Volumen von 12,24 Mrd. €. Bei den MDAX-Werten lag Aurubis AG mit 941,65 Mio. € Umsatz vorn. Im Aktienindex SDAX führte Gerresheimer AG mit 226,09 Mio. €. Im ETF-Segment erzielte iShares Core EURO STOXX 50 UCITS ETF mit 989,72 Mio. € das größte Volumen. Handelsumsätze für Februar 2026 in Mrd. Euro: Xetra Frankfurt Gesamt Aktien 122,35 2,64 124,99 ETFs/ETCs/ETNs 40,25 0,29 40,54 Anleihen - 0,70 0,70 Zertifikate - 1,45 1,45 Fonds - 0,05 0,05 Gesamt Februar ‘26 162,60 5,14 167,73 Gesamt Januar ‘26 165,15 6,35 171,49 Gesamt Februar ‘25 140,51 4,37 144,88 Weitere Einzelheiten sind in der Kassamarktstatistik der Deutschen Börse zu finden. Ein europaweiter Vergleich der Handelsplätze ist in den Statistiken der Federation of European Securities Exchanges (FESE) zu finden. Medienkontakt: Andreas von Brevern +49 69 21114284 media-relations@deutsche-boerse.com Carola Dürer +49 69 21114739 media-relations@deutsche-boerse.com Über die Deutsche Börse Die Deutsche Börse betreibt das Kassamarktgeschäft innerhalb der Deutsche Börse Group. Über die Handelsplätze Deutsche Börse Xetra und Deutsche Börse Frankfurt bietet der Geschäftsbereich institutionellen und privaten Anlegern einen transparenten und verlässlichen Zugang zu einer breiten Auswahl an Anlageklassen an. Das Angebot umfasst Aktien, ETFs, Anleihen, Fonds und strukturierte Produkte für institutionelle und private Anleger. Damit stärkt die Deutsche Börse die Stabilität der Kapitalmärkte in Deutschland und Europa. Sie eröffnet Unternehmen den Zugang zu Kapital, das Wachstum ermöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft fördert.
Kategorien: Finanzen

Thomson Reuters übernimmt KI-Startup Noetica und baut Legal Tech Geschäft aus

Legal Tech Verzeichnis - 02.03.2026

Der Informations- und Technologiekonzern Thomson Reuters verstärkt seine Aktivitäten im Bereich Künstliche Intelligenz und übernimmt das US-Startup Noetica. Mit dem Zukauf will das Unternehmen seine Lösungen für Juristen und Transaktionsteams um spezialisierte KI-Funktionen erweitern.

Noetica wurde 2022 in New York gegründet und entwickelt eine KI-basierte Plattform zur Analyse von Daten aus Unternehmens­transaktionen. Die Software strukturiert große Mengen an Deal- und Vertragsdaten und macht daraus verwertbare Marktinformationen. Dadurch können Anwälte und Finanzexperten etwa Vertragsklauseln, Marktstandards oder Risiken schneller auswerten und vergleichen.

Die Technologie des Startups soll künftig in die KI-Plattform „CoCounsel“ von Thomson Reuters integriert werden. Anwälte sollen damit während Vertragsverhandlungen schneller Einblicke in marktübliche Vertragsbedingungen erhalten und bei der Analyse sowie beim Entwurf von Dokumenten unterstützt werden. Auch umfassendere Datenanalysen entlang des gesamten Deal-Prozesses sind geplant.

Mit der Übernahme setzt Thomson Reuters verstärkt auf sogenannte vertikale KI-Lösungen. Dabei handelt es sich um spezialisierte Anwendungen, die auf bestimmte Branchen und Arbeitsabläufe zugeschnitten sind und auf umfangreiche Fachdaten zurückgreifen. Ziel ist es, professionellen Nutzern präzisere und praxisnahe Ergebnisse zu liefern als generische KI-Anwendungen.

Neben der Technologie übernimmt Thomson Reuters auch das Team von Noetica, zu dem KI-Forscher, Datenwissenschaftler sowie Fachleute aus Recht und Finanzwesen gehören. Der Venture-Capital-Arm des Konzerns war bereits zuvor an dem Startup beteiligt. Ein Kaufpreis für die Übernahme wurde nicht bekannt gegeben.

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Blindengeld: Kein Anspruch bei psychogener Blindheit

beck-aktuell - 02.03.2026

Wer an einer psychogenen Blindheit leidet, die organisch nicht begründbar ist, kann kein Blindengeld beanspruchen. Einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sieht das OVG Münster darin nicht.



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Singapore High Court upholds tribunal's termination of arbitration for impossibility due to international sanctions imposed on claimant

Norton Rose Fulbright - 02.03.2026
In DRL v DRK [2026] SGHC 32, the Singapore High Court upheld a SIAC tribunal's decision to terminate an arbitration for impossibility under article 32(2)(c) of the UNCITRAL Model Law, due to the imposition of international sanctions on the claimant.