Aktuelle Nachrichten

Wahl des Präsidenten des Bundesrechnungshofes

Der Bundestag wählt am Donnerstag, 7. Mai 2026, einen neuen Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Bundesregierung schlägt als Nachfolger des scheidenden Amtsinhabers Kay Scheller den CDU-Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling vor. Der 53-jährioge Jurist aus dem nordrhein-westfälischen Wahlkreis Krefeld I – Neuss II gehört dem Bundestag seit 2009 an. Heveling hatte sich am 15. April in der Sitzung des Haushaltsausschusses als Kandidat für das Amt des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vorgestellt. Scheller war am 30. Juni 2014 vom damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes ernannt worden. Zwölfjährige Amtstzeit Nach dem Gesetz über den Bundesrechnungshof wählen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat jeweils ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Der Bundestag wählt in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Der Bundespräsident ernennt die Gewählten. Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen. am 5. März 2026 hatten Bundestag und Bundesrat die frühere Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, zur Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes gewählt. Sie trat ihr Amt zum 19. März an. (vom/scr/27.04.2027)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse: A20: Die AfD-Fraktion kündigt an, einen Antrag mit dem Titel "Fertigstellung der Autobahn A20 hat Priorität vor Bahn-Neubaustrecke Hamburg-Hannover" vorzulegen. Die Vorlage soll an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden. Freiwilligendienst: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel "‚kulturweit‘ erhalten – Internationalen Freiwilligendienst sichern und stärken" (21/5517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage soll im Auswärtigen Ausschuss federführend beraten werden. (eis/27.04.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, über mehrere Vorlagen ab: Vertrag: Der Bundestag stimmt über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (21/5070(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Der Innenausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (21/5519(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Mit dem Vertrag sollen die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf eine „moderne Grundlage“ gestellt werden. Ziel ist es den Angaben zufolge. „durch die Neugestaltung der Regelungen die langfristige Bestandkraft des neuen Vertrags zu sichern sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs zu verbessern“. Die bisherige Festlegung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze bleibt unverändert, wie die Bundesregierung ausführt. Der neue Staatsvertrag ermögliche eine verbindliche Darstellung „des Verlaufs des festen, das heißt unbeweglichen Teils der Staatsgrenze anhand präziser digitaler Daten in Form eines Koordinatenverzeichnisses“. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 27. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Einsprüche: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages stimmen über die sechste Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (21/5400(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Die Beschlussfassung betrifft 26 Einsprüche, die wegen Unbegründetheit zurückgewiesen werden sollen. Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages. Dieser hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zu entscheiden. Insgesamt sind 1.042 Wahleinsprüche eingegangen. Die Beschlussempfehlungen zu den weiteren Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss jeweils nach dem Abschluss seiner Beratungen vorlegen. Petitionen: Das Parlament stimmt über elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 234 bis 244 (21/5534(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5535(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5536(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5537(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5538(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5539(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5540(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5541(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5542(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5542(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5543(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Erhöhung der Deckungssumme im Einlagensicherungsgesetz gefordert Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, in Paragraf 8 Absatz 1 des Einlagensicherungsgesetzes die Deckungssumme von 100.000 Euro auf 150.000 Euro und in Absatz 2 von 500.000 Euro auf 750.000 Euro zu erhöhen. Die Beträge seien seit längerer Zeit nicht mehr an die Inflation angepasst worden, heißt es in der öffentlichen Eingabe (ID 179235). Die im Gesetz genannten 100.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro hätten inzwischen nicht mehr den gleichen Wert, dessen Erhalt dieses Gesetz einmal dienen sollte. „Eine regelmäßige Anpassung der Beträge an die Kaufkraft ist also geboten“, schreibt der Petent. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 22. April verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Petitionsausschuss sehe keinen parlamentarischen Handlungsbedarf, heißt es. Nationale Regelung „aus europarechtlichen Gründen nicht möglich“ Hinsichtlich der Deckungssumme von 100.000 Euro weist der Petitionsausschuss in der Begründung darauf hin, dass die Höhe der gesetzlich gedeckten Einlagen europarechtlich durch Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme zwingend vorgegeben ist. „Die Mitgliedstaaten dürfen hiervon weder nach unten noch nach oben abweichen“, schreiben die Abgeordneten. Es handle sich um eine Vollharmonisierung. Damit sei eine Erhöhung der Deckungssumme durch eine nationale Regelung in Deutschland „aus europarechtlichen Gründen nicht möglich“. Dem Bundesfinanzministerium zufolge gebe es auf europäischer Ebene derzeit keine Planungen, den Betrag von 100.000 Euro zu erhöhen, heißt es. Zu beachten sei, dass die Absicherung für jedes Kreditinstitut gilt, bei dem eine Einlegerin oder ein Einleger Guthaben hält. Der Petitionsausschuss betont, dass auch dank der Maßnahmen zur Verwirklichung der EU-Bankenunion es für die Einlegerinnen und Einleger deutlich leichter geworden sei, das Geld – abgesichert durch die harmonisierten Vorgaben zur Einlagensicherung – europaweit anzulegen. Damit stehe einem möglichen Kaufkraftverlust auch ein deutlich breiteres Angebot gegenüber, sodass es leichter sei, bei Bedarf die Einlagen aufzuteilen. Konkretisierende Vorgaben zur Schwelle bei den besonderen Einlagen Auch bezüglich der erhöhten Deckungssumme von 500.000 Euro für die in Paragraf 8 Absatz 2 des Einlagensicherungsgesetzes genannten Sonderfälle sei der europäische Regelungsrahmen zu beachten, schreibt der Petitionsausschuss. Zugleich wird darauf verwiesen, dass sich auf europäischer Ebene die Verhandlungen zu einer Reform des Regulierungsrahmens zum Krisenmanagement von Banken und der Einlagensicherung (CMDI) kurz vor dem Abschluss befänden. „Voraussichtlich werden in diesem Rahmen auch konkretisierende Vorgaben zur Schwelle bei den besonderen Einlagen, die einer erhöhten Deckungssumme unterliegen, in die Einlagensicherungsrichtlinie aufgenommen werden“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Vor diesem Hintergrund könne eine mögliche Anpassung dieser Schwelle sinnvoll erst mit Umsetzung des CMDI-Pakets in das deutsche Recht erfolgen. (hau/eis/27.04.2026)

Mandat für Verlängerung des KFOR-Einsatzes der Bundeswehr

Die Bundesregierung spricht sich für die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) aus. Der dazu vorgelegte Antrag wird am Donnerstag, 7. Mai 2026, 30 Minuten lang debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend soll der Auswärtige Ausschuss sein. Antrag der Bundesregierung Zu den Aufgaben gehören laut Antrag neben einem Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Unterstützung zur „Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo“ die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force als „demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen“. Es sollen insgesamt bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können. Deutschland trage seit 1999 mit der Beteiligung von Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten zur militärischen Absicherung der Friedenslösung in Kosovo bei, heißt es in der Begründung des Antrags. Grundlage für KFOR sei weiterhin die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Sowohl Kosovo als auch Serbien hätten deutlich gemacht, „dass sie die Fortführung der KFOR-Präsenz wünschen“. Perspektivisch sei zentrales Anliegen der Bundesregierung eine umfassende, nachhaltige, rechtsverbindliche Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien. Die Bundesregierung unterstütze dafür den EU-geführten Normalisierungsdialog zwischen beiden Ländern. KFOR „Garant zur Aufrechterhaltung der Sicherheit“ Seit 1. Februar 2025 sei der EU-Diplomat Peter Sørensen EU-Sonderbeauftragter für den Dialog. Die Bundesregierung habe seine Ernennung aktiv unterstützt und begrüßt. Sie setze sich mit Nachdruck dafür ein, dass vereinbarte Abkommen von beiden Seiten umgesetzt werden, insbesondere das im Februar und März 2023 vereinbarte Normalisierungsabkommen inklusive seines Umsetzungsannexes („Ohrid“). Auch angesichts der nur geringen Fortschritte im Normalisierungsdialog bleibe die KFOR bis auf weiteres der entscheidende und von beiden Seiten akzeptierte Garant zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, heißt es in dem Antrag. Neben der Normalisierung der kosovarisch-serbischen Beziehungen blieben die politische, rechtsstaatliche und wirtschaftlich-soziale Stabilisierung sowie die Unterstützung der EU-Annäherung und Integration in euro-atlantische Strukturen Prioritäten des bilateralen Engagements der Bundesregierung in den Beziehungen zu Kosovo. Die Bundesregierung unterstütze den Aufbau und die Stärkung nachhaltiger, demokratisch kontrollierter und ethnisch inklusiver Sicherheitsstrukturen in Kosovo, einschließlich einer starken parlamentarischen und politischen Kontrolle der Sicherheitsorgane. Insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ziele das Engagement Deutschlands, der EU und der NATO auch darauf, „die Resilienz der Länder der Region gegen hybride Destabilisierungsversuche Dritter zu stärken“. (hau/27.04.2026)

Soziale Ausrichtung des EU-Haushalts

Das Parlament berät am Donnerstag, 7. Mai 2026, einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Soziales Europa – Zusammenhalt im EU-Haushalt sichern“ (21/5394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Er soll nach einer halbstündigen Aussprache an die mitberatenden Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sein. Antrag der Linken Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich in Verhandlungen auf EU-Ebene und in Gesprächen mit anderen Mitgliedstaaten für ein verbindliches Budget für den Europäischen Sozialfonds auszusprechen und zu fordern, „dass das Budget eigenständig verwaltet, von Agrar- und sonstigen Kohäsionsmitteln getrennt und zweckgebunden für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte verwendet wird“. Diese dürfe das inflationsangepasste Budget des Europäischen Sozialfonds (ESF+) der laufenden Förderperiode nicht unterschreiten, heißt es. Die Fraktion spricht sich zudem für eine Förderungslogik aus, die strukturschwache und besonders vom Strukturwandel betroffene Regionen, sowie ländliche Räume weiterhin gezielt unterstützt. „Beruhen Förderkategorien auf zu grobflächigen Durchschnittswerten, drohen einzelne Regionen, insbesondere Ostdeutschland, in strukturelle Entwicklungslücken zu fallen“, schreiben die Abgeordneten. Abzulehnen sei die Umwidmung von Mitteln für Soziales, sowie regionaler und ländlicher Entwicklung zugunsten militärischer Ausgaben. Sofern an der vorgeschlagenen Verwaltungsstruktur der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) festgehalten wird, sollen laut Antrag die darin enthaltenen Mittel „ausschließlich zivilen Zwecken zugutekommen“. (hau/27.04.2026)

Bundeswehreinsatz in Bosnien und Herzegowina

Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der durch die Europäische Union geführten Operation Eufor Althea in Bosnien und Herzegowina beteiligen. Das sieht ein Antrag der Bundesregierung (21/5512) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals berät. Im Anschluss an die 30-minütige Debatte soll der Antrag in die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Auswärtige Ausschuss die Federführung übernehmen. Antrag der Bundesregierung Das im Juni 2025 durch den Bundestag beschlossene Mandat läuft am 30. Juni 2026 ab. Es sieht den Einsatz von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten vor. Zu den vorgesehenen Aufgaben gehören die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. Zentrale Aufgabe von Eufor Althea ist laut Bundesregierung die Unterstützung der weiterhin andauernden und bisher erfolgreichen Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens von 1995. Seither hätten keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden. Innenpolitisch sei das Land aber weiterhin von Spannungen geprägt. „Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) höhlen zusehends die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus“, schreibt die Bundesregierung. Erschwerend komme hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet seien, das aufgrund zahlreicher Vetomöglichkeiten auf gesamtstaatlicher und Entitätsebene die politische Handlungs- und Gestaltungskraft stark einschränke. Geringe Resilienz staatlicher Institutionen Dazu komme die „Blockadeanfälligkeit“, die geringe Resilienz staatlicher Institutionen und eine „mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik“ sowie daraus folgend eine Anfälligkeit für Destabilisierungsversuche von außen. „Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordert neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage“, argumentiert die Bundesregierung. Die Operation Eufor Althea leiste durch Zusicherung und Abschreckung eine wichtige Rolle für die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2027. Rechtliche Grundlagen sind mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2757 (2024), die Gemeinsame Aktion des Rates der EU (Joint Action) von 2004 sowie die Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 16,1 Millionen Euro. (hau/27.04.2026)

Forderung nach Abschaffung des Solidaritätszuschlags wird beraten

Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Solidaritätszuschlag abschaffen – Bürger und Wirtschaft entlasten“, den die AfD-Fraktion angekündigt hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache soll der Antrag dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/27.04.2026)

Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien

„Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien verhindern – Sauberes Wasser darf kein Luxus sein“ lautet der Titel eines von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Antrags, der am Donnerstag, 7. Mai 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Er soll nach halbstündiger Debatte dem federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/27.04.2026)

Bessere Förderung von Spitzensportlern

Die Fraktion Die Linke will „Bundeskaderathletinnen und -athleten finanziell und sozial absichern sowie anschließende Berufsperspektiven ermöglichen“. Ein so betitelter Antrag (21/3616) steht am Donnerstag, 7. Mai 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages und soll nach einer halbstündigen Aussprache abgestimmt werden. In seiner Beschlussempfehlung votiert der Haushaltsausschuss für die Ablehnung (21/3956). Antrag der Linksfraktion Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, im Austausch mit den einschlägigen Verbänden einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der die Einführung einer verbindlichen Mindestsicherung für alle Bundeskaderathleten und Bundeskaderathletinnen (Olympiakader, Paralympicskader, Deaflympics-Kader, Perspektivkader, Nachwuchskader) nach ihrem Schulabschluss festschreibt. Diese Mindestsicherung müsse dafür sorgen, dass alle Bundeskaderathleten und Bundeskaderathletinnen parallel eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren können, dass sie mindestens den Betrag von aktuell 1.800 Euro pro Monat brutto erhalten, sozialversichert sind und Arbeitnehmerrechte wie Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Zudem brauche es eine angemessene Übergangsfrist für die Mindestsicherung nach Ausscheiden aus dem Bundeskader sowie eine Finanzierung der Maßnahmen über den Bundeshaushalt im Rahmen der Sportförderung, heißt es in dem Antrag. (mis/hau/27.04.2026)

Gesetzentwurf zur Senkung der Luftverkehrsteuer wird beraten

Die Luftverkehrsteuer soll gesenkt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ angekündigt, den der Bundestag am Freitag, 8. Mai 2026, erstmals berät. Für die erste Lesung sind 60 Minuten eingeplant. Anschließend soll der Entwurf dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sei als Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen unter Finanzierungsvorbehalt vereinbart, die zum 1. Mai 2024 erfolgte Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zurücknehmen zu wollen, heißt es in dem Entwurf. Dies werde durch die Absenkung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zum 1. Juli 2026 „auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024“ umgesetzt. (hau/27.04.2026)

Mining in Mongolia: 10 things to know

Norton Rose Fulbright - 24.04.2026
Mongolia is one of the world’s most mineral‑rich jurisdictions, with mining contributing approximately a quarter of the country’s GDP and close to 90 percent of its exports.

Kernaussagen laut LG Köln "sämtlich unwahr": Nius hat Ramadan-Skandal erfunden

LTO Nachrichten - 24.04.2026

Die rechtspopulistische Nachrichtenseite Nius berichtete über ein angebliches "Fastenbrechen für Bürgergeldempfänger" in einer Behördenkantine. Dagegen klagte die Pächterin erfolgreich auf Unterlassung. Das LG Köln findet deutliche Worte.

Mining in Uzbekistan: 10 things to know

Norton Rose Fulbright - 24.04.2026
As Uzbekistan accelerates its economic transformation, mining is emerging as a central engine of growth. Increasing the exploration and extraction of rare minerals and, in particular, key reserves of gold, silver, copper and uranium, is a strategic priority for the government of Uzbekistan.

Essential Corporate News: Week ending 24 April 2026

Norton Rose Fulbright - 24.04.2026
On 23 April 2026, the draft Register of Overseas Entities (Protection and Trusts) and Limited Liability Partnerships (Application of Company Law) (Amendment) Regulations 2026 (Regulations) were laid before Parliament, together with a draft Explanatory Memorandum. The draft Regulations amend provisions governing public access to information on the register of overseas entities (ROE) at Companies House and make certain other changes.

Commercial division update: Invalidating releases based on fraud in the inducement

Norton Rose Fulbright - 24.04.2026
This column addresses recent Commercial Division and appellate authority that clarifies exactly when fraud in the inducement can defeat a release, and when it cannot.

Mögliche Parteienunterwanderung durch Islamisten

Inneres/KleineAnfrage "Mögliche Gefahr der Parteienunterwanderung durch Islamisten" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.

Linke will Diätenerhöhung in diesem Jahr aussetzen

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Gesetzentwurf Die Linke hat einen Gesetzentwurf vorgelegt mit dem Ziel, das Anpassungsverfahren für die Abgeordnetenentschädigung, das eine Erhöhung um 4,2 Prozent zum 1. Juli vorsieht, in diesem Jahr auszusetzen.

AfD fragt nach Finanzströmen bei Schleuserkriminalität

Inneres/KleineAnfrage "Finanzströme, Profiteure und Vermögensabschöpfung bei der Schleuserkriminalität" sind Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.

Bundestagspräsidentin informiert über zehn Parteispenden

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung Bundestagspräsidentin Julia Klöckner informiert in einer Unterrichtung über zehn im Februar 2026 gemeldete Parteispenden, die im Einzelfall 35.000 Euro übersteigen.

Fragen zu fehlerhaften Heilmittelverordnungen

Gesundheit/KleineAnfrage Mit der Arbeit der Heilmittelerbringer befasst sich die Grünen-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.