Aktuelle Nachrichten
alpenalliance(.)com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website
Zentrale deutsche Anlaufstelle für EU-Polizei
Eine zentrale Kontaktstelle soll den Informationsaustausch europäischer Polizeibehörden erleichtern. Deutschland setzt eine entsprechende EU-Richtlinie allerdings erst mit Verspätung um.
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"Beinahe-Kollision" am Bahnübergang: Kein Arbeitsunfall ohne Unfall
Ein Fahrdienstleiter nimmt an einem Bahnübergang einen unter der Schranke eingeklemmten Pkw wahr und erwartet eine Kollision. Daraus resultierende psychische Beschwerden macht er als Arbeitsunfall geltend. Das LSG Sachsen-Anhalt stellt klar: Für einen Unfall genügt weder eine subjektive Gefahrenvorstellung noch ein bloßes Beinahe-Geschehen.
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AfD für weniger Bürokratie bei Assistenzhunden
Zahl der an Silvester eingesetzten Bundespolizisten
Gewaltdelikte mit Messern als Tatmittel
Arbeitsschutz in Betrieben
Bekämpfung Organisierter Kriminalität
SG Osnabrück zur Künstlersozialversicherung: Schaufensterdekorieren ist keine Kunst
Über Kunst lässt sich bekanntlich nicht streiten. Doch was Kunst ist, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Ob ein Schaufensterdekorateur Künstler ist und sein Auftraggeber daher Beiträge zur KSV leisten muss, entschied das SG Osnabrück.
petrobas(.)ch: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website und warnt vor angeblichen Festgeldangeboten
Two-five-management(.)com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin
bb-consults(.)com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbräuche hin
White Rock Financial Consultancy Limited: BaFin warnt von Angeboten auf der Website whiterock-financial(.)eu
BaFin warnt vor Kreditangeboten auf der Webseite kollatzfinanzen(.)com
Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Angeboten von der E-Mail-Adresse bancosantander.es-kundenservice[at]outlook(.)com
stratberghills(.)com: BaFin warnt vor Website
BaFin warnt vor der Website skyvault(.)ltd
Kein Computerbetrug durch Pay-TV-Cardsharing: BGH verneint Vermögensschaden beim Bezahlsender Sky
Wer Programminhalte von Sky oder DAZN unbefugt über ein sogenanntes Cardsharing-Netzwerk streamt, verursacht beim Pay-TV-Anbieter keinen Vermögensschaden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.
