Als ein Autofahrer mit fast zwei Promille das Parkhaus verlassen wollte, sperrte eine Mitarbeiterin die Schranke. Vor Gericht argumentierte er, dass das keine Trunkenheit "im Verkehr" gewesen sein könne, da man ihn auf Privatgelände eingesperrt habe. Das BayObLG folgte dieser Spitzfindigkeit nicht.
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Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. März 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ (21/4298) beraten und im Anschluss an die Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsauschuss die Federführung übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Entwurfs ist es vor allem, Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen - unter anderem der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz - zu vereinheitlichen und zu modernisieren. Unter anderem soll die bislang nicht gesetzlich geregelte „missbilligende Belehrung“, die von Berufskammern gegenüber ihren Mitgliedern ausgesprochen werden kann, neu gefasst werden. Künftig soll sie durch einen „rechtlichen Hinweis“ ersetzt werden, dessen präventiver Charakter stärker hervorgehoben wird. Außerdem soll geregelt werden, dass für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder von Rechtsanwältinnen und -anwälten einheitlich das Anwaltsgericht zuständig ist und die Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden ist. Vergleichbare Regelungen sollen in den anderen Berufsordnungen untergebracht werden. Der Entwurf enthält darüber hinaus etliche weitere Anpassungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe. So geht es unter anderem um Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien, Änderungen beim Zentralen Vorsorgeregister sowie um Klarstellungen im Rechtsdienstleistungsgesetz. Insgesamt soll es Anpassungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen geben. (scr/hau/25.03.2026)
Nach dem Antisemitismusskandal auf der documenta fordert eine jüdische Frau Schmerzensgeld. Vor Gericht kam es zu keiner Einigung – wie geht es nun weiter?
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Der Irankrieg treibt die
Ölpreise in die Höhe – und die Politik ruft nach einer Übergewinnsteuer. Doch welche Rechtsgrundlage trägt ein solches Instrument auf EU-Ebene? Eine kritische Analyse zeigt, meint Julian Beck: Die EU hat keine taugliche Kompetenzgrundlage zur Hand.
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Milliarden Liter Benzin und Milliarden Kubikmeter Erdgas möchte die Regierung mit ihrem Klimaschutzprogramm einsparen. Doch es gibt erhebliche Zweifel, dass sie damit das Klimaziel für 2030 erreicht.
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Die Kinderchancen-Koordinatorin der Bundesregierung, Mareike Wulf (CDU/CSU), Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, war am Mittwoch, 25. März 2026, zu Gast in der Kinderkommission des Bundestages (Kiko), um sich erstmals nach ihrem Amtsantritt Mitte November 2025, in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Mitgliedern des Gremiums auszutauschen. Sie arbeite dafür, jedem einzelnen Kind Chancen zu eröffnen, erklärte Wulf. „Starke Kinder stärken auch unsere Gesellschaft“, sagte sie. Dazu greife die Bundesregierung vor allem den Familien, den Eltern, unter die Arme, etwa indem man mit dem Instrument der „Frühkindlichen Hilfen“ dem Nachwuchs eine bestmögliche Entwicklung vom ersten Augenblick ermögliche. Großes Dunkelfeld bei sexualisierter Gewalt Bessere Bildung erlaube es Kindern, sich bestmöglich zu entfalten und stärke die Innovationskraft unseres Landes. Genauso viel Augenmerk müsse darauf gerichtet werden, Kinder vor Gewalt und gesundheitlichen Risiken, etwa im Internet, zu schützen. Der Kinderschutz habe für sie als Beauftragte höchste Priorität. Die Kinderkommission habe mit ihren öffentlichen Fachgesprächen der vergangenen Monate dazu beigetragen, die Gesellschaft für diese Themen zu sensibilisieren. Die Bundesregierung werde diese Themen und Ergebnisse aufgreifen. Gerade im Bereich der sexualisierten Gewalt gebe es bei der Aufklärung ein großes Dunkelfeld. Häufig kämen die Täter aus dem Umfeld der Kinder und die Furcht der Opfer vor der strafrechtlichen Aufarbeitung ihres Falls sei größer als die Angst vor Tat und Täter. Viele Vergehen würden nicht zur Anzeige gebracht. Das sei kein gutes Zeichen für den Rechtsstaat. Eine optimale Zusammenarbeit aller beteiligten Fachkräfte, von Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Medizinern, könne helfen. Sharenting und Family Influencing Kürzlich aufgegriffen habe das Familienministerium die Stellungnahme der Kiko zum Thema „Sharenting und Family Influencing“. Damit habe die Kiko einen wichtigen Beitrag geleistet, um mehr Aufmerksamkeit zu schaffen. Altersgrenzen, Jugendarbeitsschutz, Persönlichkeitsrechte - Man schaue sich gerade die komplexe Rechtslage an und brauche zu dem Thema noch mehr Forschung, sagte Wulf. Einige der reichenweitenstarken Family Influencer hätten die Einladung der Kinderkommission zum Gespräch leider nicht angenommen, seien aber weiterhin für einen Austausch willkommen, sagte der Vorsitzende des Gremiums, Michael Hose (CDU/CSU). „Wir würden gerne mit denen ins Gespräch kommen.“ Das Anliegen der Kiko sei, im Sinne der Kinder und Familien Rechtssicherheit zu schaffen beziehungsweise bestehende Vorschriften durchzusetzen. Außerdem wolle man gerne auf positive Beispiele des Influencing verweisen, die es durchaus gebe. Rechtliche Situation von Pflegeeltern Wie sich die Situation von sogenannten „Careleavern“, also Kindern und Jugendlichen, die, getrennt von ihren Eltern, in einem Heim oder bei Pflegeeltern aufwachsen, verbessern lasse, darum ging es im weiteren Verlauf des Fachgesprächs. Auch dazu habe die Kiko wichtige Debattenbeiträge geliefert, so Wulf. Eine Verbesserung der Rechtslage erfordere jedoch auch hier die Zusammenarbeit mehrerer Ressorts. Nicht alles werde zudem auf Bundesebene geregelt. Kinderkommission und Kinderchancen-Koordinatorin waren sich einig, dass Pflegeeltern rechtlich besser gestellt werden müssen, um das Kindeswohl zu stärken. Pflegefamilien seien außerdem für die klammen Kommunen die bessere Lösung als teure Heimplätze. Es sei nur fair, Pflegeeltern für ihre Leistung dann Rentenpunkte gutzuschreiben, fand Truels Reichardt (SPD), Mitglied der Kiko. „Die Elterngeldreform ist auf dem Weg“, sagte Wulf zum Thema Leistungen. Zustand der mentalen Gesundheit von Kindern Auch am Schnittpunkt zum Erwachsenenleben, wo die Hilfen plötzlich aufhörten, brauche es mehr Hilfe, fanden die Teilnehmer des Fachgesprächs. In der Diskussion ist ein eigener Rechtsstatus als „Careleaver“. Helfen könnten bereits Ombudsstellen, ergänzte Hose. Betroffene brauchten einfach jemanden, an den sie sich wenden können. Da es vielen jungen Leuten nicht zuzumuten sei, etwa für die Bafög-Beantragung bei ihren Eltern die nötigen Unterlagen einzufordern, setze sie sich mit einem eigenen Antrag im Familienausschuss dafür ein, dass Jugendliche über 18 ihren Antrag künftig formlos stellen können, sagte Angela Rudzka (AfD). Schließlich bewegte die Parlamentarier noch der schlechte Zustand der mentalen Gesundheit von Kindern. Die Kiko habe dazu Fachleute und auch Kinder und Jugendliche selbst befragt. Der Familienausschuss, zu dem die Kiko gehört, werde sich mit dem Thema befassen. Alle Experten hätten betont, dass man neben der Hilfe für Erkrankte der Prävention größeres Augenmerk schenken müsse. Rund um die Uhr konfrontiert mit verstörenden Inhalten Die Bundesregierung habe durch den Koalitionsvertrag den Auftrag, eine „Strategie mentale Gesundheit“ zu erarbeiten, sagte die Staatsministerin. Die jüngste Generation fühle sich, und sei auch tatsächlich, schlichtweg belasteter als frühere Generationen. Die Kinder erführen heute durch das Internet und die sozialen Medien quasi rund um die Uhr und „ungefiltert, was so alles Schlimmes passiert“, seien „mit verstörenden Inhalten konfrontiert“. Um dem zu begegnen, habe Familienministerin Karin Prien im Herbst die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingerichtet. Außerdem setze man auf den „Digital Fairness Act“ der EU. „Wir müssen als Gesellschaft beantworten, wie wir mit digitalen Inhalten umgehen wollen“, sagte Wulf. Es müsse um die Frage einer sicheren Altersverifizierung gehen und dann: „wo die Schutzzonen sind. Wo sagen wir als Gesellschaft: Da ziehen wir eine Grenze, damit sollen die jungen Leute nicht konfrontiert werden.“ Mit den Plattformbetreibern ins Gespräch kommen Beispielsweise dort, wo Algorithmen aktiv seien, die auf Sucht ausgelegt sind. Dazu müsse man jetzt auch mit den Plattformbetreibern ins Gespräch kommen. Für die Krise der mentalen Gesundheit sei die Mediennutzung ein Hauptfaktor. Um Abhilfe zu schaffen, helfe eigentlich alles: von der Einhegung der Mediennutzung und Vermittlung von Medienkompetenz über Sport bis hin zu einer Stärkung der Gesellschaftsdienste. Dort könnten die jungen Menschen sich dann als selbstwirksam erfahren statt nur als passive, den Dingen ausgelieferte Konsumenten. Aktuell litten gerade Angebote der Sozialarbeit wie analoge Treffpunkte unter einer finanziell angespannten Situation, gab Nyke Slawik (Bündnis 90/Die Grünen) zu bedenken und bemängelte, dass das Programm der „Mental health Coaches“ eingestellt wurde. Es habe sich um ein Projekt des Bundes gehandelt, entgegnete Wulf. Man wolle und könne nicht Aufgaben der Bundesländer übernehmen, werde das jetzt auswerten und auf den Ergebnissen aufbauen. Der Bund wolle aber dabei helfen, das System der Kinder- und Jugendhilfe zu ertüchtigen und beispielsweise inklusive Strukturen an Schulen stärken, statt dass sich die Hilfsangebote in einer Weise auf die Behandlung von Einzelfällen fokussieren wie dies bisher geschehen sei. Man gehe das Problem, dass man sehr viele Individualansprüche formuliert habe, im Zuge der Reform des Sozialgesetzbuches 8 in dieser Wahlperiode an. Diejenigen jedoch, für die Prävention zu spät komme, bräuchten nach wie vor eine Psychotherapie, ergänzte Mareike Hermeier (Die Linke). Da sende die Ankündigung, die Honorare von Therapeuten zu kürzen, ein fatales gesellschaftliches Signal und gefährde ganz konkret die Versorgungssicherheit. (ll/26.03.2026)
Arbeit und Soziales/Antwort Die Bundesregierung zieht eine positive Bilanz beim Kampf gegen Rassismus in den vergangenen Jahren und verweist auf Erfolge verschiedener Maßnahmen.
Arbeit und Soziales/Antwort Die Bundesregierung kann Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Eingliederungshilfe nicht beantworten und verweist auf die Kompetenz der Länder in diesem Zusammenhang.
Finanzen/Antrag Nach der erfolgten Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie auch für Getränke gelten, fordert die AfD in einem Antrag.
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, Gewalt und andere Formen schwerwiegender Übergriffe an Schulen systematisch zu erfassen, zu untersuchen und durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
Das Kabinett hat den Entwurf für ein Recht auf Reparatur beschlossen. Hersteller sollen Geräte über Jahre hinweg reparieren müssen und Ersatzteile zu angemessenen Preisen bereitstellen. Verbraucher erhalten zusätzliche Gewährleistungsrechte – und sollen sich seltener für eine Neuanschaffung entscheiden müssen.
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Mit der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat sich der Bundestag am Mittwoch, 25. März 2026, in einer Aktuellen Stunde befasst. Fraktionsübergreifend forderten die Abgeordneten mehr Schutz für Frauen und mehr Einsatz gegen analoge und digitale Gewalt. Die Aktuelle Stunde mit dem Titel „Jegliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen bekämpfen – Staatliche Aufgabe und gesellschaftliche Verantwortung“ fand auf Verlangen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD statt. Hubig: Digitale Gewalt darf kein Geschäftsmodell sein Für die Bundesregierung sprachen Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) und Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). Hubig umriss die Pläne der Bundesregierung zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Sie kündigte an, dass sich Bundestag und Bundesrat demnächst mit dem bereits fertigen Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz befassen könnten. Sie verwies zudem auf den am Morgen vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung sowie auf die geplante Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat. Die Ministerin bezeichnete den digitalen Bereich als einen Nährboden, der Gewalt ermögliche und fördere. „Digitale Gewalt darf kein Geschäftsmodell sein. Deshalb müssen wir natürlich auch die Plattformbetreiber mit in die Verantwortung nehmen“, sagte die Sozialdemokratin. „Die Technik ist neu, aber das Motiv dahinter ist uralt. Es ist Macht, Erniedrigung, Kontrolle“, sagte Hubig. Prien: Gesetzgeber muss immer schneller reagieren Ähnlich äußerte sich Bundesfamilienministerin Prien: „Ob ein Mann eine Frau schlägt oder ob er Deepfake-Pornos einer Frau erstellt und im Netz verbreitet – beides ist Gewalt.“ Der Gesetzgeber müsse bei dieser rasanten technologischen Entwicklung immer schneller reagieren, und das falle „uns schwer mit den Verfahren, so wie wir sie miteinander kennen“. Zudem hob sie das Dunkelfeld sexualisierter und partnerschaftlicher Gewalt hervor und betonte, es brauche nicht nur ein zeitgemäßes Strafrecht, das den technologischen Entwicklungen standhalte. „Wir brauchen auch ein gesellschaftliches Klima und auch Institutionen, in denen sich die Opfer trauen, Taten auch wirklich anzuzeigen“, sagte die Christdemokratin. Prien forderte – wie auch Rednerinnen der CDU/CSU-Fraktion – die Speicherung von IP-Adressen, um Täter im digitalen Raum besser verfolgen zu können. Unterschiedliche Auffassung zu den Gewaltursachen Für die AfD-Fraktion kritisierte Kerstin Przygodda die Bundesregierung und insbesondere die CDU scharf. Es sei die CDU-geführte Bundesregierung gewesen, die mit „ihrer Politik der offenen Grenzen“ die Schuld an der steigenden Zahl der Gewalt gegen Frauen trage. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte Katharina Dröge, Gesetze allein seien nicht ausreichend. Die Gesellschaft müsse „zu einer anderen Kultur kommen, einer Kultur, wo die sexualisierten Kommentare, wo die blöden Witze am Rand nicht mehr einfach akzeptiert werden.“ Sie verdeutlichte: „Es sind keine Einzelfälle, sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist System, sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist strukturell in unserer Gesellschaft verankert“. „Die eigene Wohnung ist der gefährlichste Ort für eine Frau" Ähnlich äußerte sich für die Fraktion Die Linke Kathrin Gebel. „Frauen werden täglich misshandelt. Wir brauchen keine Einzelmaßnahmen, sondern ein Konzept.“ Sie kritisierte das Parlament dafür, einen Antrag ihrer Fraktion abgelehnt zu haben, der bereits im Januar die Umsetzung des sogenannten spanischen Modells gefordert hatte. Für die CDU/CSU-Fraktion forderte Julia Klöckner: „Die aktuelle Wucht der Aufmerksamkeit wünsche ich mir aber auch bei allen anderen Fällen von Gewalt gegen Frauen.“ Die Christdemokratin verwies in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Diskussion über eine mutmaßliche Vergewaltigung in einem Jugendzentrum in Berlin Neukölln. Für die SPD-Fraktion problematisierte Sonja Eichwede ebenfalls die geringen Anzeigenquoten bei häuslicher Gewalt und bei digitaler Gewalt. „Die eigene Wohnung ist der gefährlichste Ort für eine Frau in unserem Land“, so die Sozialdemokratin. Doch auch im digitalen Raum würden Frauen ständig Gewalt erfahren. „Wir müssen Strafverfolgung besser sicherstellen, wir müssen Auskunftsansprüche schaffen, wir müssen Accountsperrungen möglich machen.“ Das digitale Gewaltschutzgesetz sei im strafrechtlichen wie im zivilrechtlichen Sinne zwingend, sagte die Abgeordnete. (jd/25.03.2026)
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die AfD wendet sich in einem Antrag gegen verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen.
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung Die geplante Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes trifft bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo, wie eine Anhörung im Umweltausschuss am Mittwoch gezeigt hat.
Das Bundeskabinett ist sich beim Gesetzentwurf zum sogenannten Recht auf Reparatur einig. Nun muss der Bundestag das Gesetz bis Ende Juli beschließen. Das Gesetz setzt dann die Vorgaben aus einer EU-Richtlinie um.
Sozialverbände begrüßen den Vorstoß der Grünen-Fraktion, die Patientenrechte zu stärken. Im Vergleich etwa zu Ärzten seien Patienten bei Behandlungsfehlern meist in der schwächeren Position, argumentierten die Verbände in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Antrag (21/3796) der Fraktion. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 25. März 2026, in der Anhörung und in schriftlichen Stellungnahmen. Sozialverband sieht "strukturelle Beweisnot" Der Sozialverband Deutschland (SoVD) erklärte, im Arzthaftungsprozess befänden sich Patienten regelmäßig in einer strukturell unterlegenen Position. Ihnen fehle medizinisches Fachwissen und Einblick in den Behandlungsverlauf, während die Behandelnden über umfassendes Wissen und Dokumentation verfügten. Gerade beim Nachweis der Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Schaden bestehe häufig eine strukturelle Beweisnot. Nötig sei daher eine Korrektur hin zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden. Ähnlich argumentierte die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe, die eine substanzielle Stärkung der Patientenrechte in einem immer komplexer werdenden Gesundheitswesen fordert. Es sei dringend erforderlich, die Regelungen des Behandlungsvertrages an andere Vertragsarten anzupassen, zumal das Arzt-Patienten-Verhältnis durch eine hohe Vulnerabilität der Patientenseite gekennzeichnet sei. Der Arzt habe einen enormen Wissens- und Informationsvorsprung, der sogar eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität von Fehler und Schaden rechtfertigen würde. Ein Vertreter der BAG sprach in der Anhörung von einem „Hürdenlauf“ der Betroffenen, denen im Prozessverlauf nicht selten „die Luft“ ausgehe. Komplexität der Verfahren in der Praxis Die Bundesärztekammer (BÄK) äußerte sich hingegen skeptisch zu dem Antrag. Beim Thema Patientenrechte liege der Fokus schnell bei der Frage der Arzthaftung. Eine nachträgliche Entschädigung könne jedoch keinen Fehler rückgängig machen. Priorität sollte daher sein, dass möglichst wenig Fehler passieren. Daher stünden Änderungen in den Rahmenbedingungen für die bestmögliche Prävention, etwa eine adäquate Personalausstattung und IT-Infrastruktur, der Abbau von Bürokratie oder die Finanzierung von Dolmetscherkosten. Dies würde Kapazitäten bei Ärzten schaffen. Die Forderungen im Antrag führten größtenteils nicht zu einer Verbesserung für Patienten und erschienen teils deklaratorisch. Mehrere Rechtsexperten erläuterten in der Anhörung die Komplexität solcher Verfahren in der Praxis. Der Medizinrechtler Jörg Heynemann sagte, im Haftungsprozess könne der Sachverhalt oft nicht gut ermittelt werden. Viel hänge von der subjektiven Sichtweise der Gutachter ab. Zudem fänden Gerichte in der Praxis oft keine geeigneten Sachverständigen, daher zögen sich Verfahren in die Länge. Eine Beweismaßreduktion auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit wäre seiner Ansicht nach grundsätzlich sinnvoll, soweit dies den Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden für den Patienten begründe. Es sei schon eine riesige Hürde, den Behandlungsfehler zu beweisen. An der Frage der Kausalität scheitern nach seinen Angaben 70 bis 80 Prozent der Fälle mit einfachen Behandlungsfehlern. Experte: Gefahr der Defensivmedizin Nach Ansicht des Medizinrechtsexperten Prof. Dr. Christian Katzenmeier von der Universität Köln wäre die Beweismaßreduktion der falsche Weg. Das Beweismaß der überwiegenden Wahrscheinlichkeit würde zu einer großen Unsicherheit in der richterlichen Feststellung führen. Es sei zu befürchten, dass eine Verpflichtung des Arztes zum Ersatz von Schäden, die er nicht sicher, sondern nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit verursacht habe, zu einer Ausuferung der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen führe. Das Resultat einer Beweismaßreduzierung im Arzthaftungsprozess wäre eine weitere Haftungsverschärfung und Schadenverlagerung auf die Behandlungsseite, für die jede Rechtfertigung fehle. Schon heute drohe die Gefahr einer Defensivmedizin. Der Bogen dürfe nicht überspannt werden. (pk/25.03.2026)
Wie können Frauen sowohl im digitalen Raum als auch in der analogen Welt vor Gewalt geschützt werden? Die Antworten des Kanzlers stoßen im Bundestag nicht nur auf Zustimmung.
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Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 25. März 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4849), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 29 der insgesamt 68 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 27 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit zwölf Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Verkehr, gefolgt vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das 13 Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium des Innern war mit elf Fragen vertreten. Sieben Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen, fünf Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vier Fragen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit je drei Fragen mussten sich das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auseinandersetzen. Bei zwei Fragen war das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, bei einer Frage das Bundesministerium für Gesundheit gefordert. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte der niedersächsische Abgeordnete Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) das Auswärtige Amt, ob die Bundesregierung bereits eine Bewertung darüber getroffen hat, den Angriff seit 28. Februar 2026 durch die USA und Israel auf den Iran als völkerrechtswidrig einzustufen. Wenn ja, wollte Limburg wissen, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum sie eine solche Bewertung noch nicht getroffen hat. Der rheinland-pfälzische Abgeordnete Bernd Schattner (AfD) erkundigte sich beim Bundesumweltministerium, wie die Bundesregierung die nukleare Sicherheit in Deutschland sicherstellen möchte. Der brandenburgische Abgeordnete Christian Görke (Die Linke) wollte vom Bundesfinanzministerium wissen, wie dessen Zeitplan für eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen aussieht. Zudem fragte Görke, ob es dafür einer europäischen Regelung bedarf oder ob der Bund die rechtliche Kompetenz hat, eine solche Steuer auch ohne EU-Regelung eigenständig zu beschließen. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/25.03.2026)
Krankenkassen dürfen Hinweisgeber bei Verdacht auf Sozialleistungsmissbrauch grundsätzlich anonym halten. Einen Anspruch auf Offenlegung bejaht das LSG Niedersachsen-Bremen nur bei klaren Hinweisen auf eine bewusste Falschbeschuldigung.
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