Eine Krankenkasse verklagt einen Tierpark – weil eine Ziege in einem Streichelgehege eine Urlauberin zu Fall gebracht haben soll. Vor Gericht geht es auch um die Frage, ob nur Böcke Hörner haben.
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Von Sushi bis Kantinenfraß – eine Umfrage unter britischen Jung-Anwältinnen und Anwälten zeichnet ein buntes Bild der örtlichen Anwaltsverpflegung. Manche Betriebskantinen kommen dabei gut weg, andernorts bevorzugt man aber doch die Imbissbuden um die Ecke.
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Finanzen/Antrag Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass der digitale Euro nicht eingeführt wird, fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag.
Finanzen/Antrag Im Handel, in der Gastronomie und bei Dienstleistungen soll eine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme von Bargeld eingeführt werden, verlangt die AfD in einem Antrag.
Arbeit und Soziales/Antrag Der Bund soll stärker als bisher Leistungen der Rentenversicherung über Steuern finanzieren, wenn diese von ihm veranlasst und nicht "beitragsgedeckt" sind.
Tourismus/Ausschuss Sachverständige kritisieren im Tourismusausschuss eine reformbedürftige Verkehrsinfrastruktur und fehlende Digitalangebote für Geschäftsreisende in Deutschland.
Auswärtiges/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will mit Blick auf den Krieg im Sudan die finanziellen Mittel für humanitäre Hilfe signifikant aufstocken. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Donnerstag.
Obwohl das Arbeitslosengeld II im Jahr 2022 bei 12% Inflation um nicht einmal 1% anstieg, hält das BSG es für verfassungskonform – aber warum? Annalena Mayr erklärt die Hintergründe.
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Die Bundesregierung will den von der Ampel eingeführten verpflichtenden Rechtsbeistand im Rahmen von Asylverfahren abschaffen. Die BRAK äußert deutliche Kritik an den Plänen, das wäre ein “Abbau von Rechtsstaatlichkeit”.
Im Bundestag ist es am Mittwoch, 3. Dezember 2025, in einer Aktuellen Stunde über "linksextreme Gewalt und die Geschehnisse um die Neugründung des AfD-Jugendverbandes in Gießen" zu einer scharfen Kontroverse über die Vorkommnisse vom vergangenen Wochenende in der hessischen Stadt gekommen. In der von der AfD-Fraktion beantragten Debatte beklagte Uwe Schulz (AfD), dass am Samstag "plangemäß gedrillte Lobbygruppen, NGOs und das übliche Demo-Personal in die Stadt" eingefallen seien. Dies sei "Meinungsterror auf Knopfdruck" gewesen. Dieser Samstag sei ein Tag der "linksextremen Machtübernahme in Gießen und der Selbstjustiz" gewesen, fügte Schulz hinzu. Dabei sei es den Einsatzkräften "gerade noch einmal gelungen, das Gewaltmonopol des Staates zu verteidigen". CDU/CSU: Friedlicher Protest von Chaoten überlagert Marc Henrichmann (CDU/CSU) konstatierte, der Protest von 24.000 friedlichen Demonstranten gegen die AfD sei "von 1.000 linksextremistischen Chaoten" überlagert worden, "die offenbar die Stadt in Schutt und Asche legen wollten". Gewalt gegen Polizisten sei "das letzte, was wir brauchen in der Debatte, wenn wir uns gegen den rechten Rand wehren". Zugleich lasse sich sagen, dass "die Extremistenquote auf der Straße zumindest geringer als im Saal" gewesen sei. Grüne: AfD inszeniert sich als Opfer Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD vor, sich als Opfer zu inszenieren und über "angeblich linksextreme Proteste" zu beklagen. Dabei sei die "überwältigende Mehrheit" der Demonstranten friedlich gewesen. Gewalt bei Demonstrationen sei inakzeptabel, doch sei auch richtig, dass die "Bedrohung für die Demokratie" nicht von den Demonstranten vor der Halle ausgegangen sei, sondern von den in der Halle Versammelten. SPD: Es gibt kein allgemeines Recht auf Widerstand Ingo Vogel (SPD) verwies darauf, dass es unerheblich sei, von welcher Seite Gewalt ausgehe. Das Versammlungsrecht sei "absolut schützenswert", doch müssten Versammlungen friedlich erfolgen. Wer sich daran nicht halte, müsse mit den Konsequenzen des Staates rechnen. "Es gibt kein allgemeines Recht auf Widerstand und schon gar nicht auf Gewalttätigkeit und Unfrieden bei Versammlungen", fügte Vogel hinzu. Linke: Gießen hat geleuchtet Desiree Becker (Die Linke) betonte demgegenüber, Gießen habe "nicht gebrannt, Gießen hat geleuchtet". Sie kritisierte zugleich, dass es "vor der Halle Wasserwerfer, Pfefferspray und Knüppel" gegen diejenigen gegeben habe, die sich dem organisierten Rechtsradikalismus friedlich widersetzten. Die Polizei habe in Gießen an vielen Stellen nicht deeskaliert, sondern sei "sogar in Demonstrierende hineingerannt". (sto/03.12.2025)
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute Abend in Berlin drei Forscher der Robert Bosch GmbH in Stuttgart, Christoffer Uhr, Kai Weeber und Pierre Andrieu, mit dem Deutschen Zukunftspreis ausgezeichnet, dem Preis des Bundespräsidenten für Technik und Innovation.
Mit der Weiterentwicklung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) haben sich Gesundheitsexperten in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Fachleute skizzierten dabei unterschiedliche Konzepte, um die Struktur- und Finanzierungsprobleme in der Pflege langfristig zu lösen. Sie äußerten sich am Mittwoch, 3. Dezember 2025, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen zu einem Antrag der Linksfraktion (21/2216), in dem ein Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege gefordert wird. "Ausgaben liegen weiterhin über den Einnahmen" Nach Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lag der Mittelbestand der SPV Ende 2024 bei 5,34 Milliarden Euro oder einer Monatsausgabe. Trotz einer erneuten Anhebung des Beitragssatzes Anfang 2025 und trotz einer deutlich reduzierten Zuführung in den Pflegevorsorgefonds lägen die Ausgaben weiterhin über den Einnahmen. Die SPV habe die ersten drei Quartale 2025 mit einem Defizit von 550 Millionen Euro abgeschlossen, das durch ein Darlehen des Bundes ausgeglichen werde, somit dürfte sich der Mittelbestand zum Jahresende ungefähr wieder auf dem Vorjahresniveau befinden. In den nächsten Jahren seien Milliardendefizite zu erwarten, erklärte der Spitzenverband. Nötig seien daher nachhaltige strukturelle Reformen. Zudem müsse die SPV kurzfristig entlastet werden, indem der Bund die Gelder für die Finanzierung von Corona-Maßnahmen an die SPV zurückzahle sowie die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige dauerhaft übernehme. Das würde 2026 eine Entlastung in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro bringen und Spielraum für nachhaltige Strukturreformen schaffen. Eine Sprecherin des AOK-Bundesverbandes erinnerte in der Anhörung daran, dass die vom Bund gewährten Darlehen an die SPV in den nächsten Jahren zurückgezahlt werden müssen. Daher sollte unbedingt Klarheit geschaffen werden, wie die SPV dauerhaft sicher aufgestellt werden könne. Plädoyer für Einführung einer Pflegebürgerversicherung Der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda erklärte, in der stationären Pflege verschiebe sich die Finanzierungsverantwortung durch steigende Eigenanteile zunehmend von der Versichertengemeinschaft hin zu den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und damit auch zu den kommunalen Sozialhilfeträgern. Auch in der ambulanten Pflege stünden Pflegebedürftige vor der Wahl, wegen steigender Kosten entweder auf Leistungen zu verzichten oder sie selbst zu finanzieren. In der Folge gerieten die Finanzierungsfunktion und damit die Legitimation der Pflegeversicherung zunehmend unter Druck. Greß plädierte daher für die Einführung einer Pflegebürgerversicherung, eine sukzessive Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die Verbeitragung von Vermögenseinkommen. Abzulehnen seien private Zusatzversicherungen zur Finanzierung von Leistungskürzungen. "Leistungen vereinfachen und flexibilisieren" Ganz anderer Ansicht ist der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), der sich jedoch gleichfalls für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung ausspricht. Die SPV verzeichne seit Jahren Milliardendefizite. Die Finanzlage erfordere eine genaue Überprüfung der Leistungen, die passgenau und zielgerichtet sein müssten. Versicherungsfremde Leistungen dürften nicht durch Beitragszahler finanziert werden. Nötig sei eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Leistungen und eine konsequente Ausrichtung des Pflegegrades 1 auf Prävention. Angesichts der strukturellen Defizite sollte zudem die Umlagefinanzierung nicht ausgeweitet, sondern durch eine Stärkung der Eigenverantwortung und Kapitaldeckung ergänzt werden. Warnung vor ausufernden Sozialbeiträgen Der Arbeitgeberverband BDA warnte vor ausufernden Sozialbeiträgen. In den nächsten zehn Jahren müsse laut Studien mit einem Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von knapp 49 Prozent gerechnet werden. Eine solche Steigerung der Abgaben würde die jüngere Generation massiv belasten. Nach Ansicht des BDA muss die SPV umfassend reformiert werden. Der Verband forderte, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren und auch in der SPV wie in der Rente einen Nachhaltigkeitsfaktor einzuführen. Zudem sollte zu Beginn der Pflegebedürftigkeit, gestaffelt nach Pflegegraden, kein Leistungsanspruch aus der SPV bestehen (Karenzzeit). Die Eigenverantwortung der Versicherten sollte ausgebaut werden. Wegen der zusätzlichen Belastung nicht sinnvoll sei eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze oder ein Finanzausgleich zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung. Der Ausbau der SPV zu einer Vollversicherung sei ebenso abzulehnen wie ein sogenannter Sockel-Spitze-Tausch, bei dem die Eigenanteile festgeschrieben würden, erklärte der BDA. Eine Vertreterin des Vereins „Wir pflegen“ machte in der Anhörung deutlich, wie schwierig es für pflegende Angehörige teilweise ist, geeignete ambulante Pflegeangebote zu finden. Oftmals gebe es keine Angebote oder sie seien nicht bedarfsgerecht. Wegen der Zuzahlungen übernähmen zudem viele Familien die Pflege selbst und müssten dann oft bei der eigenen Erwerbstätigkeit zurückstehen. Pflege sei im Übrigen immer noch überwiegend weiblich. Wenn Leistungen eingeschränkt würden, betreffe das zumeist Frauen. Viele pflegende Angehörige berichteten von großer Erschöpfung. Die Vereinssprecherin forderte eine Stärkung der ambulanten Pflege. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert in ihem Antrag (21/2216) den Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege. Der aktuelle Koalitionsvertrag sei der erste seit Bestehen der Pflegeversicherung, der Leistungskürzungen für die Menschen mit Pflegebedarf beinhalte. Insbesondere gebe es einen Prüfauftrag für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wonach Nachhaltigkeitsfaktoren wie die Einführung einer Karenzzeit geprüft werden sollen. Karenzzeit bedeute, dass in einem gewissen Zeitraum nach Feststellung der Pflegebedarfs keine Leistungen gewährt werden sollen. Auch hinter Formulierungen wie „Leistungsumfang“, „Ausdifferenzierung der Leistungsarten“, „Bündelung und Fokussierung der Leistungen“ oder „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ könne der Auftrag an die Arbeitsgruppe verstanden werden, Leistungskürzungen zu empfehlen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, wie etwa eine (Teil-)Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte bei der Zuordnung zu den Pflegegraden. (pk/03.12.2025)
Wer im Einbürgerungsverfahren falsche oder unvollständige Angaben macht, soll künftig zehn Jahre lang gesperrt werden. Auch die Einstufung sicherer Herkunftsländer soll in Zukunft ohne Zustimmung des Bundesrates möglich sein.
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Inneres/Antwort Gesetzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl von Rückführungen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Im Bauausschuss haben die Koalitionsfraktionen Union und SPD am Mittwoch erklärt, dass sie den Gebäudetyp E schnell einführen wollen. Bauen soll damit billiger werden.
Inneres/Unterrichtung Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium liegt der Bericht über die Durchführung des Artikel-10-Gesetzes sowie zu Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz für 2023 vor.
Eine Krankenkasse verklagt einen Tierpark – weil eine Ziege in einem Streichelgehege eine Urlauberin zu Fall gebracht haben soll. Vor Gericht geht es auch um die Frage, ob nur Böcke Hörner haben.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung ist am Mittwoch, 3. Dezember 2025, zu einer teilöffentlichen Sitzung zusammengekommen. Öffentlich beraten wurde über den deutsch-französischen Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität, über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratieabbau. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung widmet sich den aktuellen netzpolitischen Themen einschließlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur. In dem 30-köpfigen Gremium sollen die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung und Vernetzung fachübergreifend diskutiert und entscheidende Weichen für den digitalen Wandel, die Verwaltungsdigitalisierung und den Bürokratieabbau gestellt werden. (03.12.2025)
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 3. Dezember 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts haben Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/2980) beantwortet, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen 29 der insgesamt 73 Fragen wurden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 27 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 15 Fragen. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, stellte zwei Fragen. Von CDU/CSU- und SPD-Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 19 der 73 Fragen richteten sich an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Bundesministerium des Innern war mit 16 Fragen vertreten, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit 15 Fragen. Sechs Fragen sollte das Bundesfinanzministerium beantworten, fünf Fragen das Bundeskanzleramt. Mit vier Fragen musste sich das Bundesministerium für Verkehr auseinandersetzen, drei Fragen gingen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sollte sich zu zwei Fragen äußern. Je eine Frage ging an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigte sich der thüringische AfD-Abgeordnete Stefan Schröder beim Bundesjustizministerium, wie das Ministerium auf die Warnung des Deutschen Richterbundes reagiert, man müsse die Justiz vor politischem Missbrauch schützen. Schröder fragte weiter, wie das Ministerium vor allem die von Richterbund kritisierte Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft durch die Justizministerien bewertet. Die rheinland-pfälzische Abgeordnete Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) wollte vom Bundesfamilienministerium erfahren, bis wann die Bundesregierung die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen will, das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Im Haushalt 2026 sei dies nicht vorgesehen. Khan fragte, welche konkreten Schritte die Regierung zur Umsetzung plant. Die bayerische Abgeordnete der Linken Nicole Gohlke fragte das Bundesfinanzministerium, ob die Bundesregierung verbindlich beziffern kann, mit welchem konkreten Betrag eine einzelne Schule im Bundesdurchschnitt aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität rechnen kann. Gohlke verwies darauf, dass das Sondervermögen inzwischen für eine Vielzahl unterschiedlicher Bereiche verwendet werden soll, von Frauenhäusern bis zur Verkehrsinfrastruktur, während der Schulsanierungsbedarf laut KfW-Kommunalpanel 2025 allein 67,8 Milliarden Euro betrage. Sie wollte wissen, ob die Regierung sicherstellen wird, dass diese Mittel tatsächlich zweckgebunden für Schulen eingesetzt werden, und wenn ja, wie. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler (SSW) aus Schleswig-Holstein erkundigte sich beim Innenministerium, welche Bau- und Umbaumaßnahmen die Bundespolizei an den deutsch-dänischen Grenzübergängen vornimmt und wie viele unerlaubte Einreisen seit Beginn der Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen am 16. September 2024 an der deutsch-dänischen Grenze festgestellt wurden. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/03.12.2025)
Das niedersächsische Gesetz zur Finanzierung inklusiver Schulen ist verfassungswidrig, weil es bestimmte Schulträger beim Kostenausgleich nicht berücksichtigt, so der StGH Niedersachsen. Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend für eine verfassungsgemäße Neuregelung sorgen.
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