Aktuelle Nachrichten

Essential Corporate News – Week ending 14 November 2025

Norton Rose Fulbright - Fr, 14.11.2025 - 11:51
On 13 November 2025, the Financial Reporting Council (FRC) published its Annual Review of Corporate Governance Reporting. This analyses reporting trends and practices among 100 UK-listed companies against the 2018 UK Corporate Governance Code (Code).

Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher geregelt

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 14.11.2025 - 11:20
Der Bundestag hat am Freitag, 14. November 2025, nach halbstündiger Aussprache den einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz, 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/2774) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke Zuvor war in zweiter Beratung ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke (21/2788) abgelehnt worden. Zugestimmt hatten neben der Linken nur die Grünen. CDU/CSU, AfD und SPD lehnten den Änderungsantrag ab. Keine Mehrheit fand in dritter Beratung auch ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2789) zu dem Gesetzentwurf. Neben den Grünen stimmte nur Die Linke dafür, Union, AfD und SPD lehnten ihn ab. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschloss das Parlament eine Entschließung zu dem Gesetz. Dagegen stimmten die AfD und Die Linke. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (21/1847) werden Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023 / 2225 in deutsches Recht umgesetzt. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten erhalten, für die nur begrenzte Entgelte zu entrichten sind. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis spätestens 20. November 2025 umzusetzen. Vorgesehen ist, dass die Länder die Verfügbarkeit unabhängiger Schuldnerberatungsdienste sicherstellen. Diese Dienste sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher „grundsätzlich kostenlos“ sein. Die Erhebung eines begrenzten Entgelts ist demnach möglich, sofern es höchstens die Betriebskosten deckt und keine unangemessene Belastung für die Verbraucher darstellt. Vorgesehen sind zudem jährliche Berichtspflichten der Länder an das Bundesministerium der Justiz sowie des Ministeriums an die Europäische Kommission über die Zahl der vorhandenen Beratungsstellen. In Deutschland gibt es laut Bundesregierung rund 1.380 Schuldnerberatungsstellen. Verlässliche Daten zu deren geografischer Verteilung, Ausstattung oder Wartezeiten lägen jedoch nicht vor, „auf deren Grundlage sich die Notwendigkeit oder der Umfang eines Ausbaus der Beratungskapazitäten prognostizieren ließe“. Daher lasse sich der finanzielle Mehraufwand auf Seiten der Länder nicht im Vorhinein quantifizieren. Änderungen im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss hatte am 12. November auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD noch zwei Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Zum einen wird im Schuldnerberatungsdienstegesetz festgeschrieben, dass die Dienste für Verbraucher „kostenlos angeboten werden“. Ein „begrenztes“ Entgelt ist demnach nur in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ zulässig. Ursprünglich hatte der Entwurf vorgesehen, dass die Beratung „grundsätzlich kostenlos“ anzubieten ist und die Möglichkeit für ein „begrenztes Entgelt“ eingeräumt. Dies war in den parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf sowohl von Abgeordneten als auch von Sachverständigen kritisiert worden. Zum anderen wird durch die Änderungen nun ausführlicher im Normtext dargelegt, wer Schuldnerberatungsdienste im Sinne des Gesetzes erbringen darf. Dazu wird definiert, was unter einem unabhängigen professionellen Anbieter zu verstehen ist. Auch diese Forderung war im parlamentarischen Verfahren erhoben worden. Entschließung verabschiedet Die Bundesregierung wird in der verabschiedeten Entschließung aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern einen Vorschlag zu entwickeln, der dazu führt, eine auskömmliche Finanzierung und damit die Zukunftsfähigkeit der Schuldnerberatung in Deutschland – auch im Hinblick auf die Kostenfreiheit – zu sichern. Die Entwicklung dieses Vorschlags soll eine Prüfung der verpflichtenden Beteiligung privater Gläubiger an der Finanzierung der Schuldnerberatung einschließen. Die Prüfung soll auch umfassen, wie es durch Verfahrensverschlankungen, Änderungen im Verbraucherinsolvenzrecht und die Digitalisierung von Schuldnerberatungsprozessen und Verbraucherinsolvenzverfahren zu besseren und schnelleren Ergebnissen und gleichzeitig zu Kosteneinsparungen kommen kann. Dies soll ermöglichen, dass die Länder dadurch frei werdende Mittel der Schuldnerberatung zur Verfügung stellen können. Der Rechtsausschuss des Bundestages erwartet zu den Forderungen der Entschließung einen Bericht bis zum 31. Januar 2027. Änderungs- und Entschließungsantrag Die Linke hatte in ihrem Änderungsantrag (21/2788) unter anderem einen Anspruch auf Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher verlangt. Eine solche Regelung sei erforderlich, um Klarheit über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten zu schaffen. Der Regierungsentwurf verbleibt mit dem dortigen Sicherstellungsauftrag hinter den Anforderungen der Verbraucherkreditrichtlinie, insbesondere der Voraussetzung eines leichten und gleichwertigen Zugangs zurück und erfülle damit auch nicht die Erfordernisse für eine bundeseinheitliche Regelung. Die Grünen hatten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/2789) unter anderem verlangt, von einer Entgelterhebung für Schuldnerberatungsdienste abzusehen und stattdessen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unabhängige Schuldnerberatungsdienste bundeseinheitlich kostenlos für alle Menschen zur Verfügung gestellt werden können. Auch sollte der Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten bundeseinheitlich definiert werden, was Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen betrifft. Bisher teilweise von Beratung ausgeschlossene Gruppen wie Rentnerinnen und Rentner, Studierende, Erwerbstätige oder Kleinselbstständige sollten Zugang erhalten. Stellungnahme des Bundesrates In ihrer Stellungnahme (21/2458) warnt die Länderkammer vor „erheblichen Mehrkosten“ für Länder und Kommunen, die sich aus der Pflicht ergeben könnten, Beratungsangebote künftig für alle Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen. Der Entwurf erweitere den Kreis der Ratsuchenden über die bisherige soziale Schuldnerberatung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch hinaus. Der Bundesrat kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine konkreten Angaben zu den finanziellen Folgen enthalte und fordert den Bund auf, „seine Angaben zu den Mehrausgaben, die den Ländern und Kommunen durch das Bundesgesetz entstehen würden, zu konkretisieren“. Sollten sich daraus relevante Mehrbelastungen ergeben, sei „sicherzustellen, dass die aus der bundesgesetzlichen Verpflichtung von Ländern und Kommunen resultierenden Ausgaben durch den Bund kompensiert werden“. Zudem bittet die Länderkammer um eine Übergangsregelung, um den Ländern mehr Zeit für die Umsetzung zu geben. Darüber hinaus regt der Bundesrat an, private Gläubiger – etwa Banken, Zahlungsdienstleister oder Inkassounternehmen – an der Finanzierung unabhängiger Schuldnerberatungsdienste zu beteiligen. Angesichts der angespannten Haushaltslage sei es „notwendig, eine finanzielle Beteiligung nach dem Veranlasserprinzip für diejenigen zu prüfen, die einerseits durch bestimmte neue Bezahlmodelle (zumindest teilweise) mit zur Verschuldung beitragen und andererseits von der Schuldnerberatung unmittelbar profitieren“. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung lehnt die Forderungen ab. Nach ihrer Gegenäußerung entstünden durch das Gesetz keine wesentlichen Mehrkosten, da die Beratungsstrukturen bereits gut ausgebaut seien. „Nach derzeitigem Kenntnisstand und auf Grundlage der vorhandenen Daten entstehen aus den genannten Gründen keine wesentlichen Mehrausgaben für die Länder und Kommunen“, heißt es darin. Die Bundesregierung verweist zudem auf eine Prognose, nach der eine Zunahme der Beratungsfälle um ein Prozent zum Vergleichsjahr 2024 zu einer Kostensteigerung von deutschlandweit fünf Millionen Euro führen würde. Eine finanzielle Kompensation zugunsten der Länder komme zudem „aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht“. Auch eine Beteiligung privater Gläubiger sei im Rahmen der EU-Verbraucherkreditrichtlinie nicht vorgesehen. (scr/12.11.2025)

VIa ZR 1446/22, Entscheidung vom 11.11.2025

BGH Nachrichten - Fr, 14.11.2025 - 10:30
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VIa ZR 666/22, Entscheidung vom 11.11.2025

BGH Nachrichten - Fr, 14.11.2025 - 10:30
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IV ZR 109/24, Entscheidung vom 05.11.2025

BGH Nachrichten - Fr, 14.11.2025 - 10:30
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II ZR 147/24, Entscheidung vom 28.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 14.11.2025 - 10:30
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III ZR 147/24, Entscheidung vom 23.10.2025

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XI ZR 187/23, Entscheidung vom 21.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 14.11.2025 - 10:30
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V ZB 28/25, Entscheidung vom 16.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 14.11.2025 - 10:30
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XII ZB 213/25, Entscheidung vom 15.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 14.11.2025 - 10:30
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V ZB 67/24, Entscheidung vom 09.10.2025

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I ZR 159/24, Entscheidung vom 09.10.2025

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5 StR 440/25, Entscheidung vom 09.10.2025

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2 StR 625/24, Entscheidung vom 06.10.2025

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1 StR 60/25, Entscheidung vom 07.08.2025

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I ZB 32/24, Entscheidung vom 20.02.2025

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Einbeziehung von Bundestagsabgeordneten in die Rentenversicherung

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 14.11.2025 - 10:00
Der Bundestag hat am Freitag, 14. November 2025, erstmals über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Bundestagsabgeordnete vollumfänglich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen" (21/2708) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung übernimmt die Federführung. Die Linke hatte sie beim Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt, konnte sich bei der Abstimmung aber nicht gegen die Mehrheit der anderen Fraktionen durchsetzen. Linke: Schluss mit dem Zwei-Klassen-System Ihre Fraktion fordere seit Jahren echte Rentengerechtigkeit, sagte Sarah Vollath (Die Linke) zu Beginn der Debatte. Deshalb müssten aus ihrer Sicht auch Abgeordnete mit ihrer vollen Diät in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. „Schluss mit dem Zwei-Klassen-System“, forderte Vollath. „Schluss mit den Abgeordnetenprivilegien.“ Es sei schamlos, sich im Bundestag ein komfortables Alterskissen zu basteln, „während draußen Millionen Rentner Pfandflaschen sammeln müssen, um zu überleben“. Das sei kein Sozialstaat, „das ist Heuchelei“, befand Vollath. Mit Blick auf die steigende Altersarmut trotz 45 Jahren Beitragszahlung sagte die Linken-Abgeordnete, müssten Abgeordnete selbst in das System einzahlen, „würden hier im Parlament vielleicht mal einige spüren, was sie mit ihren Kürzungen und Rentenreformen eigentlich anrichten“. Union: Eine die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung Der Antrag sei „alter Wein in anderen Schläuchen“, entgegnete Ansgar Heveling (CDU/CSU). Er stimme fast wortgleich mit einer Linken-Initiative aus der 19. Wahlperiode überein. Die Forderung, Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung mit einzubeziehen, klinge auf den ersten Blick nach Gleichheit und Gerechtigkeit, räumte Heveling ein. Auf den zweiten Blick zeige sich jedoch, dass sie den besonderen verfassungsrechtlichen Status des Abgeordnetenmandats verkenne und in der Konsequenz zu neuen Ungerechtigkeiten führen würde, befand der Unionsabgeordnete. Laut Grundgesetz hätten Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Diese Entschädigung betreffe nicht nur die Zeit als aktive Abgeordnete, „sondern auch die Zeit der Versorgung nach dem Mandat“, sagte Heveling. AfD: Am Ende steht die Einheitsrente Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) erinnerte daran, dass auch ihre Fraktion schon einen Antrag mit dem Ziel der Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung vorgelegt habe. Dieser sei jedoch niedergemacht worden, obgleich es doch auch bei der SPD und Teilen der Union Sympathien für diese Zielstellung gebe. Die Bürger hätten aber die Nase voll von „parteitaktischen Reinheitsgeboten“, sagte Schielke-Ziesing. Den Antrag der Linksfraktion bewertete sie als den „üblichen sozialistischen Käse“. Darin finde sich nicht nur die Forderung nach einer Verdopplung der Beitragsbemessungsgrenze für alle. Die Linksfraktion wolle auch noch höhere Renten kürzen. „Mit anderen Worten: Erst wenn alle gleich arm sind, sind Sie zufrieden.“ Am Ende dessen stehe dann die Einheitsrente, sagte die AfD-Abgeordnete. SPD: Rentensystem vom Kopf auf die Füße stellen Er glaube nicht, dass diese Debatte dem Bundestag besonders guttut, sagte Jens Peick (SPD). „Stützen wirklich 630 Beitragszahler mehr das System“, fragte er. Viel wichtiger sei es, das gesamte Rentensystem „vom Kopf auf die Füße zu stellen“. Aus Sicht der SPD ist ein Rentensystem fairer und gerechter, wenn Alle einzahlen, betonte Peick. Aktuell sei es aber so, dass Beamte eine Pension erhielten, Abgeordnete eine Altersentschädigung und viele Selbstständige aktuell gar keine Versicherungspflicht hätten. „Das wollen wir ändern“, sagte er. Daher, so der SPD-Abgeordnete weiter, habe Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zu Recht gefordert: „Wir wollen eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen.“ Das Gleiche wolle die SPD für die Krankenversicherung. „Wir nennen das Bürgerversicherung“, sagte Peick. Grüne: Die Union schürt Unsicherheit und Angst Die Union schüre derzeit mit Aussagen über unsichere Renten und der Forderung nach einer längeren Lebensarbeitszeit Unsicherheit und Angst „insbesondere bei kleinen und mittleren Einkommen“, sagte Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen). Gleichzeitig verweigere sie sich der Einbeziehung großer Vermögen und großer Kapitaleinkünfte in die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. Das sei nichts anderes als „Klassenkampf von oben“, befand der Grünen-Abgeordnete. Die Diskussion um die Verbreiterung der Einnahmebasis der gesetzlichen Rentenversicherung sei richtig. Sämtliche Berufsgruppen müssten dabei in den Blick genommen werden. „Dazu gehören auch, aber längst nicht nur, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages“, sagte Limburg. Antrag der Linken Die Fraktion fordert in ihrem Antrag, dass der Bundestag eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einrichtet, um von der kommenden Wahlperiode an die Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. Spätestens ab Frühjahr 2029 sollen die Abgeordneten auf ihre Abgeordnetenentschädigung ("Diäten") Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe des halben Beitragssatzes zahlen. Die verbleibende Hälfte, der sogenannte Arbeitgeberanteil, solle vom Bundestag für die Abgeordneten an die jeweiligen Rentenversicherungsträger abgeführt werden. Aus Gründen des Vertrauensschutzes solle sichergestellt werden, dass bis zum Ende der laufenden Wahlperiode erworbene Ansprüche auf Altersentschädigung unverändert erhalten bleiben. Zugleich will die Fraktion den Abgeordneten ab der kommenden Wahlperiode ermöglichen, über den Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen (VBLU) nach denselben Regeln Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung zu erwerben, "die heute schon für ihre persönlichen Mitarbeitenden gelten". Einführung einer Beitragsäquivalenzgrenze Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung bis zum 1. Januar 2028 schrittweise zu verdoppeln und ab dem 1. Juli 2026 eine "Beitragsäquivalenzgrenze" in der gesetzlichen Rentenversicherung einzuführen. Durch diese sollen Rentenansprüche über dem Entgeltpunktewert, der dem einer doppelten Standardrente entspricht (90 Entgeltpunkte), ab dieser Grenze "im höchsten verfassungsmäßig zulässigen Maße dauerhaft und unbefristet abgeflacht" werden. Zur Ermittlung der Entgeltpunkte oberhalb der Beitragsäquivalenzgrenze solle ein neuer Zugangsfaktor eingeführt werden, der bei Rentenbeginn alle Entgeltpunkte, die in der Summe 90 überschreiten, halbiert und so darauf berechnete Renten abflacht. Ausgleich durch betriebliche Altersversorgung Die Fraktion verweist darauf, dass die höchstmögliche Altersversorgung für einfache Abgeordnete aktuell auf 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung, also derzeit 7.691,75 Euro brutto, begrenzt ist und erst nach 26 Jahren Zugehörigkeit zum Bundestag erreicht wird. Den Abgeordneten würde ihre Altersversorgung durch die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung um bis zu 73,6 Prozent gekürzt werden, schreibt die Fraktion. Die Möglichkeit, freiwillig Ansprüche über die betriebliche Altersversorgung ihrer persönlichen Mitarbeitenden zu denselben Konditionen erwerben zu können, würde für "einen gewissen Ausgleich" sorgen, schreiben die Abgeordneten. Allerdings würden die Abgeordneten dazu auch weitere Beiträge aus ihrer Abgeordnetenentschädigung leisten müssen. Im Ergebnis würden die Abgeordneten zu denselben oder sehr ähnlichen Bedingungen Alterssicherungsansprüche erwerben "wie viele Millionen ihrer Wählerinnen und Wähler", heißt es in dem Antrag. (hau/vom/14.11.2025)

#74: ChatGPT klaut Liedtexte, Wirecard-Aktionäre verlieren, Sitzblockade bleibt strafbar, NRW streicht Arbeitsgerichte

beck-aktuell - Fr, 14.11.2025 - 09:55

Die Entscheidung dieser Woche kam aus München, wo das Landgericht OpenAI verurteilte, weil ChatGPT Liedtexte von Herbert Grönemeyer und anderen abspeichere. Außerdem müssen sich Wirecard-Aktionäre in der Gläubigerreihe hinten anstellen und das BVerfG liefert frischen Examensstoff.



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Abgesetzt: Debatte über Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 14.11.2025 - 09:10
Von der Tagesordnung des Plenums abgesetzt hat der Bundestag die ursprünglich für Freitag, 14. November 2025, geplante Debatte zu einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen – Einsatz von Jugendoffizieren beenden – Zivilschutz fördern“ (21/1597). Geplant war, die Vorlage im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu überweisen. Antrag der Linken Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, den Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen nicht mehr zu genehmigen und bestehende Kooperationsvereinbarungen mit einzelnen Bundesländern aufzukündigen. Anfragen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zur Unterstützung der ergänzenden politischen Bildung und zur Auseinandersetzung mit Herausforderungen der heutigen Zeit und der Zukunft sollten nur mit entsprechenden zivilen Akteuren oder andere Organisationen des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe abgedeckt werden, heißt es. Des Weiteren fordert die Linksfraktion, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das gesetzliche Mindestalter für die Anwerbung, Rekrutierung und die Einstellung zum Dienst bei der Bundeswehr auf 18 Jahre festzulegen und bis zum Inkrafttreten dieser Regelung die Ausbildung Minderjähriger im Umgang mit Waffen „sofort zu beenden“. „Militarisierung der Erziehung“ wird abgelehnt Sowohl Gewerkschaften als auch Elternvertreter lehnten eine Militarisierung der Erziehung ab, heißt es in dem Antrag. Der Widerstand speise sich unter anderem aus der Haltung, dass sich begründet durch die Verantwortung Deutschlands für zwei verheerende Weltkriege des 20. Jahrhunderts und die Konsequenzen aus dem Faschismus die Bundesrepublik Deutschland nach 1945 dazu verpflichtet habe, „dem Frieden der Welt zu dienen“. Aus dieser im Grundgesetz verankerten Verpflichtung Deutschlands zum Frieden leitet sich ein Friedensgebot ab, schreiben die Abgeordneten. Zudem werde von unterschiedlichen Stellen in Zweifel gezogen, wie stark durch dieses Vordringen der Bundeswehr in den Schulbereich in die Gewissensfreiheit der Schüler eingegriffen wird. (hau/14.11.2025)