Aktuelle Nachrichten

Entwurf des Aktivrentengesetzes kontrovers diskutiert

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 14.11.2025 - 09:00
Die Bundesregierung will mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg bringen. Ihren Gesetzentwurf „zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“ (Aktivrentengesetz, 21/2673) hat der Bundestag erstmals am Freitag, 14. November 2025, beraten. Auf der Tagesordnung stand außerdem ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen“ (21/1620). Beide Vorlagen wurden nach der einstündigen Debatte dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Verdienst von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten wollen, steuerlich zu begünstigen: Bis zu 2.000 Euro im Monat sollen demnach steuerfrei dazu verdient werden können. Das soll, nach den bisherigen Plänen, aber nicht für Selbständige oder Beamte gelten. Das Ziel der Bundesregierung: Das Problem des Fachkräftemangels in den Griff zu kriegen. Ob das mit der Aktivrente gelingen kann, daran gibt es jedoch noch erhebliche Zweifel – auch außerhalb des Parlaments. Diesen Zweifeln zu begegnen, war deshalb ein Hauptanliegen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und der Redner und Rednerinnen der Regierungsfraktionen. Union: Wie versuchen es wenigstens! So wandte sich etwa Fritz Güntzler (CDU/CSU) direkt an die Kritiker außerhalb des Parlaments, an die „Volkswirtschaftler“, und erwiderte ihnen: „Lassen Sie es uns doch erstmal versuchen.“ Er verteidigte die Begrenzung auf abhängig Beschäftigte, denn „wir wollten jetzt etwas ändern, schnell reagieren“. Eine Lösung für Alle, hätte zu lange gedauert, sei aber in der Zukunft auch nicht ausgeschlossen, denn in zwei Jahren werde das Gesetz evaluiert, sagte er. SPD: Aktivrente allein löst nicht das Problem Frauke Heiligenstadt (SPD) stellte klar, dass die Koalition sehr wohl wisse, dass mit der Aktivrente allein das Fachkräfteproblem nicht gelöst werde. Deshalb arbeite sie auch mit Hochdruck daran, das Arbeitskräftepotenzial von Frauen und Migranten stärker zu heben. Die Abgeordneten von Union und SPD bemühten sich, zu betonen, dass die Aktivrente nur ein Baustein von vielen ist, mit dem die Koalition die Rente reformieren und das wirtschaftliche Wachstum ankurbeln wolle. Minister: Wir dürfen keinen Generationenkonflikt herbeireden Auch Bundesfinanzminister Klingbeil spannte den großen Bogen: „Wir sehen die Bedürfnisse und Rechte derjenigen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben.“ Haltelinie, Betriebsrente und Aktivrente seien noch nicht das Ende. Die Rentenkommission werde für die Zukunft auch die Frage nach Lösungen beantworten, die „keinen Generationenkonflikt“ erzeugen. Aber: „Wir dürfen diesen Generationskonflikt jetzt auch nicht herbeireden!“, warnte der Minister und versprach: „Wir werden dafür sorgen, dass auch den Rentnern der Zukunft eine auskömmliche Rente garantiert wird.“ AfD: Extreme steuerliche Ungleichbehandlung Einen eigenen Antrag (21/1620) zu dem Thema hatte die AfD-Fraktion beigesteuert. Darin geht es im Kern auch um einen steuerfreien Hinzuverdienst, der aber nicht für 24.000 Euro wie bei der Aktivrente, sondern nur für 12.000 Euro, dafür aber für alle Senioren, gelten soll. Gerrit Huy (AfD) verteidigte diesen Ansatz als „angemessen und gerecht“, wohingegen die Union völlig verlernt habe, Maß zu halten. Sie kritisierte den „unfassbar hohen Steuerfreibetrag“ und die „extreme steuerliche Ungleichbehandlung von Jung und Alt“ im Aktivrentengesetz. Außerdem könne es dafür sorgen, dass ältere Arbeit jüngere Arbeit in Betrieben verdränge, das dürfe aber nicht das Ergebnis sein, warnte sie. Grüne: Die Fachkräftelücke liegt bei 400.000 Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte Sascha Müller „Lösungen, die nicht nur auf dem Papier gut klingen“. Während die Koalition davon ausgehe, mit der Aktivrente 180.000 Arbeitsplätze zu erhalten, gingen andere Schätzungen nur von einem Potenzial von 30.000 aus. Tatsächlich würden durch den demografischen Wandel aber eine jährlich 400.000 Arbeitskräfte fehlen, rechnete er vor und verwies auf „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ des Entwurfs (mehr dazu im Interview auf Seite 2). Linke: Regierung interessiert sich nicht für Altersarmut Einen großen Bogen spannte auch Sören Pellmann (Die Linke), konzentrierte sich dabei aber vor allem, mehr als andere Redner, auf das Problem der Altersarmut. „Jeder fünfte Redner lebt unterhalb der Armutsquote. Das ist das Ergebnis der Agenda 2010, die die Union nun mit einer Agenda 2030 noch toppen will“, kritisierte er. Das Märchen von der Unbezahlbarkeit des Sozialsystems „ist und bleibt ein Märchen“; Fakt sei, dass der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt seit Jahren stabil sei, so Pellmann. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 Euro im Monat vor. Sie soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit würden laut Bundesregierung Rentnerinnen und Rentner mit bis zu 890 Millionen Euro jährlich entlastet. Mit der Aktivrente werde belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet. Begünstigt sollen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ab Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters sein, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Selbstständige und Beamte werden von der Regelung nicht erfasst. Die Begünstigung soll unabhängig davon sein, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt. Die Steuerfreiheit werde auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben. Somit will die Regierung Fehlanreize vermeiden. Die Regelung soll durch die Steuerfreistellung für Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, zusätzliche finanzielle Anreize schaffen. Die Steuerfreistellung erfolgt durch den Arbeitgeber mit dem Lohnsteuerabzug. Laut Statistischem Bundesamt gibt es knapp 672 000 mehr als geringfügig Beschäftigte im Alter von 65 Jahren und älter. Unter der Annahme, dass 25 Prozent dieser sozialversicherungspflichtig Beschäftigten noch ab dem Regelrenteneintrittsalter von 67 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt oder durch die Aktivrente dazu angeregt wird, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen, wird mit 168.000 "Aktivrentnern" gerechnet. Antrag der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion fordert höhere Steuerfreibeträge für arbeitende Rentner. Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuerrechts vorlegen, „der für Steuerpflichtige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, einen neuen Steuerfreibetrag für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 12.000 Euro jährlich vorsieht“, fordern die Abgeordneten. (che/bal/hau/14.11.2025)

Wochenzeitung „Das Parlament“ - Sascha Müller (Grüne) hält Steuerbonus bei der Aktivrente für falsch

Bundestag | Pressemitteilungen - Fr, 14.11.2025 - 08:57
Vorab-Meldung zu einem Interview in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 15. November 2025) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung – Der Gesetzentwurf zur Aktivrente „bewegt sich verfassungsrechtlich auf sehr dünnem Boden“, warnt der grüne Finanzpolitiker Sascha Müller. Zum Vorhaben der Bundesregierung, den Verdienst von Rentnern aus einer zusätzlichen abhängigen Beschäftigung bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei zu stellen, sagt er: Es ist schwierig, Steuern nach Kriterien wie Alter oder Beschäftigungsart zu erheben. „Die Frage, ob jemand 40, 50 oder älter als 65 oder 67 ist, darf für die Höhe der Steuern nicht entscheidend sein, auch nicht, ob er abhängig beschäftigt ist oder selbstständig.“ Müller, der Obmann seiner Fraktion im Finanzausschuss ist, spricht sich ferner für eine höhere Kapitalertragsteuer aus. Damit könnten versicherungsfremder Leistungen in der Sozialversicherung aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. „Über die Details reden wir derzeit noch in meiner Fraktion“, verrät Müller. Verbunden werden könne dies mit einem erhöhten Sparerpauschbetrag. Der Entwurf des Aktivrentengesetzes wird in erster Lesung am heutigen Freitag, 14. November 2025, um 9.00 Uhr im Bundestag debattiert. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Herr Müller, die Regierung will mit der Aktivrente Rentnern ermöglichen, 2.000 Euro pro Monat steuerfrei zusätzlich zu ihrer Rente dazu zu verdienen. Ein guter Ansatz? Sascha Müller: Das Ziel teilen wir als Fraktion, nämlich Anreize zu geben, damit Menschen, die schon das Rentenalter erreicht haben, länger arbeiten. Das ist übrigens auch jetzt schon möglich. Viele Ältere wissen gar nicht, dass sie auch beim Bezug einer Rente unbegrenzt dazu verdienen dürfen. Das Parlament: Einigen dürfte aber schlicht zu wenig sein, was netto vom brutto übrig bleibt, um auch im Alter zu arbeiten. Sascha Müller: Wir haben Arbeitskräftemangel, wir haben Fachkräftemangel. Aber leider wird die Wirkung der Aktivrente, wie sie jetzt von der Koalition geplant ist, wohl nicht sehr hoch sein. Eine Feldstudie der Bertelsmann-Stiftung kommt zu dem Schluss, dass gerade mal 30.000 Vollzeit-Arbeitsplätze gewonnen werden, und nicht 168.000, wie die Bundesregierung in ihrer optimistischen Schätzung angibt. Aufgrund des demografischen Wandels verlieren wir pro Jahr 400.000 Erwerbstätige. Die Aktivrente löst das Problem also bei Weitem nicht. Dazu kommt: Der jetzige Gesetzentwurf bewegt sich verfassungsrechtlich auf sehr dünnem Boden. Das Parlament: Weshalb? Sascha Müller: Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat das auf meine Bitte hin herausgearbeitet. Es ist schwierig, Steuern nach Kriterien wie Alter oder Beschäftigungsart zu erheben. Die Frage, ob jemand 40, 50 oder älter als 65 oder 67 ist, darf für die Höhe der Steuern nicht entscheidend sein, auch nicht, ob er abhängig beschäftigt ist oder selbstständig. Das Parlament: Das heißt, man sollte die Selbstständigen mit reinnehmen? Sascha Müller: Das wäre eine Option, macht es aber deutlich teurer. Allerdings bleibt dann immer noch die Diskriminierung nach dem Alter. Unser Vorschlag ist deshalb, nicht an den Steuern anzusetzen, sondern an den Beiträgen, und Beschäftigten im Rentenalter die Beiträge des Arbeitgebers zur Rentenversicherung auszuzahlen. Das wäre verfassungskonform und böte einen echten Anreiz, im Alter weiterzuarbeiten. Insbesondere Rentner mit geringen Einkommen, die ohnehin keine oder relativ geringe Steuern zahlen, würden so profitieren. Und für die Unternehmen ergäbe sich auch in diesem Modell keine Mehrbelastung. Das Parlament: Selbstständige hätten davon nichts. Sascha Müller: Das stimmt - aber unser Vorschlag ist verfassungskonform, weil er an den Beiträgen ansetzt, die zu keinen Leistungen führen, und nicht an den Steuern. Und er konzentriert sich ebenso auf abhängig Beschäftigte, wie jener der Regierung. Das Parlament: Wäre es nicht fairer, allen unabhängig vom Alter und Beschäftigung zu ermöglichen, 2.000 Euro steuer- und abgabenfrei zu verdienen, etwa über eine höhere Minijob-Grenze? Sascha Müller: Wichtiger wäre es doch, Menschen von Minijobs in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bekommen. Steuern und Abgaben sind zudem keine Strafe. Sie sind der Garant für die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens und sichern die wesentlichen Lebensrisiken ab. Das Parlament: Nur die Älteren länger arbeiten zu lassen, wird das Problem des Fachkräftemangels nicht lösen. Sascha Müller: Eine entscheidende Frage lautet: Wie kriegen wir Zugewanderte schneller in Arbeit? Wir konnten in der Ampel-Koalition leider das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr abschließen, dass der Antrag eines Geflüchteten auf eine Arbeitsgenehmigung nach einer bestimmten Frist automatisch erteilt ist, wenn er nicht vorher ausdrücklich abgelehnt wurde. Ein weiteres Vorhaben, das dann mit der Ampel-Koalition platzte, war die Reform der Steuerklassen. Das Parlament: Mit dieser Reform wollten Sie ans Ehegattensplitting ran. Sascha Müller: Nein, es ging nicht um die endgültige Besteuerung von Ehegatten, sondern um das laufende Nettoeinkommen. Wir wollen Anreize dafür, dass Frauen noch stärker erwerbstätig sind. Dazu gehört übrigens auch eine weitere Verbesserung der Betreuungssituation für Kinder. Ich sage aber auch, dass das Ehegattensplitting grundsätzlich reformiert werden muss. Das Parlament: Da setzt das Grundgesetz Grenzen. Sascha Müller: Ich rede bewusst von einer Reform, nicht der Abschaffung. Es gibt Beispiele aus anderen Ländern. Anstelle des Ehegattensplittings könnte man beispielsweise Ehepartnern, die nicht oder weniger arbeiten, ermöglichen, ihren Freibetrag auf den anderen Partner zu übertragen. Das Parlament: Selbst wenn mehr Ältere, Zuwanderer und Frauen arbeiten, löst das nicht die finanziellen Probleme in der Rentenversicherung. Sascha Müller: Wir müssen gerade Menschen, die noch nicht unmittelbar vor der Rente stehen, ehrlich sagen, dass sie auch den Kapitalmarkt nutzen sollten, um vorzusorgen. Dafür haben wir als Grüne einen öffentlich verwalteten Fonds nach skandinavischem Vorbild vorgeschlagen. Dort sollen Menschen einzahlen können, um im Alter ihren Lebensstandard halten zu können. Die gesetzliche Rente wird zwar die Hauptsäule der Altersvorsorge bleiben, aber die anderen Säulen müssen wir stärken. Damit Arbeitnehmer aber überhaupt zusätzlich vorsorgen können, dürfen sie nicht mit steigenden Beitragssätzen belastet werden. Das Parlament: Sollte es eine Pflicht geben, in diesen Staatsfonds zu investieren? Sascha Müller: Ich bin offen dafür, dass Menschen in einem liberalen Sinn sagen, ich brauche das nicht, ich kann für mich selbst vorsorgen. Eine Opt-out-Regel kann sinnvoll sein. Das Parlament: Halten Sie auch eine finanzielle Förderung solcher mehr oder weniger freiwilligen Beiträge für sinnvoll? Sascha Müller: Das ist ein bei Riester etabliertes System. Ich sehe keinen Grund, das prinzipiell in Frage zu stellen. Aber klar ist, die Riester-Rente braucht eine Generalüberholung. Das Parlament: Wenn Menschen heute privat vorsorgen, etwa über Investmentfonds, dann droht im Alter eine dicke Steuerrechnung auf die Erträge. Sascha Müller: Das stimmt so nicht. Renten - auch wenn diese aus Kapitalanlagen resultieren - werden wie Einkommen versteuert. Da in der Regel die Renten niedriger sind als das Gehalt, ist die Steuer dann im Alter auch niedriger. Das ist das System der nachgelagerten Besteuerung. Und wenn jemand sein Depot nach und nach auflöst, greift die so genannte Abgeltungssteuer auf die Erträge, die im Übrigen mit 25 Prozent wesentlich niedriger ist als die Steuer auf Erwerbsarbeit. Und diese - jetzt wird es etwas technisch - wird dann noch mit der Vorabpauschale verrechnet. Das Parlament: Wie steht Ihre Partei zur ziemlich einhelligen Forderung aus der Wissenschaft, das wir länger arbeiten müssen, damit die Beitragssätze in den Sozialsystemen stabil bleiben? Sascha Müller: Hier geht es ja um die Frage der Kopplung des abschlagsfreien Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. Und da sehen wir, dass sich der Anstieg der Lebenserwartung zuletzt deutlich abgeflacht hat. Von daher ist diese Frage vielleicht gar nicht mehr so virulent. Um die Beiträge stabil zu halten, könnten auch mehr Mittel aus dem Bundeshaushalt zum Ausgleich versicherungsfremder Leistungen fließen. Über die Details reden wir derzeit noch in meiner Fraktion. Zur Gegenfinanzierung wäre beispielsweise eine höhere Besteuerung von Kapitalerträgen bei gleichzeitiger Anhebung des Sparerpauschbetrages denkbar. Das Interview führte Stephan Balling. Sascha Müller ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages und Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Finanzausschuss.

ProReal Deutschland 7 GmbH: Drohender teilweiser Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage

BaFin – Maßnahmen der BaFin - Fr, 14.11.2025 - 08:00
Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Deutschland 7 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 des Vermögensanlagengesetzes bekannt.
Kategorien: Finanzen

ProReal Deutschland 7 GmbH: Drohender teilweiser Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage

Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Deutschland 7 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 des Vermögensanlagengesetzes bekannt.
Kategorien: Finanzen

Etat 2026 des Bundes mit Aus­ga­ben von 524,54 Milliarden Euro beschlossen

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 14.11.2025 - 07:22
Der Haushaltsausschuss hat am frühen Freitagmorgen, 14. November 2025, den Bundeshaushalt 2026 (21/600, 21/602) beschlossen. Der Beschluss fiel in der über 15 Stunden dauernden Bereinigungssitzung, die am Donnerstag um 14 Uhr begonnen hatte. Für die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Nach dem Beschluss sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro geplant. Das ist ein Plus von 4,07 Milliarden Euro gegenüber dem Regierungsentwurf. Für 2025 liegt der Soll-Ansatz bei 502,55 Milliarden Euro. Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe entgegen. Die Steuereinnahmen werden mit 387,21 Milliarden Euro veranschlagt, das sind 3,38 Milliarden Euro mehr als im Entwurf. Die sonstigen Einnahmen werden mit 39,36 Milliarden Euro angegeben, das sind 7,42 Milliarden Euro weniger als im Entwurf. Nettokreditaufnahme von 97,97 Milliarden Euro Die Nettokreditaufnahme soll bei 97,97 Milliarden Euro liegen. Sie liegt um 8,10 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Ein Teil der Nettokreditaufnahme, nämlich 57,57 Milliarden Euro, unterliegt der sogenannten Bereichsausnahme für verteidigungs- und bestimmte sicherheitsbezogene Ausgaben. Die für die Schuldenregel des Grundgesetzes relevante Kreditaufnahme liegt bei 40,39 Milliarden Euro und damit genau an der Obergrenze der nach dem Grundgesetz im kommenden Jahr möglichen Kreditaufnahme. Die im Haushalt 2026 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Haushaltsjahre liegen bei 449,91 Milliarden Euro. Das sind 18,94 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf. 1.500 Änderungsanträge Dem Ausschuss lagen zur Bereinigungssitzung über 1.500 Änderungsanträge vor. Mit zahlreichen Änderungen vollzog der Haushaltsausschuss die neuen Zuschnitte und Zuständigkeiten der Ministerien nach, die im Haushalt 2025 sowie im Regierungsentwurf 2026 noch nicht vollständig berücksichtigt waren. Dies führte zur Umsetzung zahlreicher Titel zwischen den Einzelplänen. So ist für das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung nun ein Ausgabeansatz von 1,36 Milliarden Euro hinterlegt. Der mit Abstand größte Etat im Haushalt ist der Einzelplan für Arbeit und Soziales. Die für 2026 geplanten Ausgaben in diesem Bereich liegen mit 197,34 Milliarden Euro um 66,09 Millionen Euro unter dem Ansatz im Regierungsentwurf. 2025 sind die Ausgaben in diesem Einzelplan mit 190,34 Milliarden Euro veranschlagt. Gut 82 Milliarden Euro für Verteidigung Der Etat des Bundesministeriums für Verteidigung beließen die Haushälter mit 82,69 Milliarden Euro in der Summe fast unverändert gegenüber dem Entwurf. Gegenüber dem laufenden Jahr steigt er aber deutlich, die Ausgaben für 2025 sind mit 62,3 Milliarden Euro veranschlagt. Drittgrößter Etat im Bundeshaushalt 2026 ist der Verkehrsetat mit einem Ausgabevolumen von 27,90 Milliarden Euro. Das sind 318,31 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf und begründet sich zum Teil durch die Umsetzung von Titeln in das neue Digitalressort. Für 2025 sind Ausgaben von 38,29 Milliarden Euro vorgesehen. Einzeletats ohne Änderungen im Haushaltsausschuss Der Haushaltsausschuss beschloss in den parlamentarischen Beratungen für sämtliche Etats der Ministerien Änderungen. Keine Änderungen im parlamentarischen Verfahren gab es hingegen bei den Einzelplänen des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts, des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesrechnungshofs, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie des Unabhängigen Kontrollrats. Den Ausgabeansatz für den Bundestag erhöhten die Abgeordneten um 22,86 Millionen Euro auf 1,28 Milliarden Euro (2025: 1,25 Milliarden Euro). Für den Einzelplan des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 5,00 Milliarden Euro vorgesehen, das sind 100,42 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (2025: 4,04 Milliarden Euro). Verabschiedung im Bundestag am 28. November Mit dem Beschluss des Haushaltsplans hat der Ausschuss auch die Wirtschaftspläne für die Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ und „Bundeswehr“ sowie für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verabschiedet. Aus diesen sollen im nächsten Jahr jeweils ein zweistelliger Milliardenbetrag verausgabt werden. Die abschließende Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Haushaltsgesetzes 2026 (21/600, 21/602) in der vom Haushaltsausschuss geplanten Fassung ist ab dem 25. November geplant. Dazu liegt auch der Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 (21/601) vor. Am Freitag, 28. November, soll nach viertägiger Beratung der Einzelpläne über den Gesamtetat 2026 in dritter Lesung namentlich abgestimmt werden. (scr/vom/14.11.2025)

Haushaltsausschuss beschließt Haushalt 2026

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 14.11.2025 - 07:02
Haushalt/Ausschuss Nach einer 15-stündigen Bereinigungssitzung hat der Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen den Haushalt für das Jahr 2026 beschlossen. Es wird mit Ausgaben von 524,54 Milliarden Euro geplant.

Tarifwerk GVP/DGB: Vergütung von Wegezeiten und Übernahme von Übernachtungskosten

CMS Hasche Sigle Blog - Fr, 14.11.2025 - 06:56

Der MTV BAP/DGB enthält Regelungen dazu, dass das Zeitarbeitsunternehmen nach Maßgabe näher festgelegter Voraussetzungen verpflichtet ist, dem externen Mitarbeiter Wegezeiten von der Niederlassung/Geschäftsstelle zum Kunden als Arbeitszeit zu vergüten und Übernachtungskosten zu übernehmen (dort: §§ 8.3 und 8.4). Eine inhaltliche Entsprechung im Tarifwerk iGZ/DGB fehlt. In der Protokollnotiz zum ERTV iGZ/DGB ist lediglich vorgesehen, dass ein Regelwerk über Fahrt- und Reisekosten zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam erstellt wird (dort: Ziff. 2). Dazu ist es aber nicht (mehr) gekommen.

§ 7.3 Abs. 1 MTV GVP/DGB übernimmt im Wesentlichen die bisherigen Bestimmungen des MTV BAP/DGB zur Wegezeit.

Wichtig ist, dass die Wegezeit, sofern diese mehr als 1 Stunde und 15 Minuten beträgt und tatsächlich aufgewendet worden ist, zwar mit der tariflichen Grundvergütung zzgl. eines etwaigen Erfahrungs- und Branchenzuschlags bezahlt wird, dass diese aber nicht als Arbeitszeit im AZK erfasst werden muss (vgl. § 7.3 S. 1 MTV GVP/DGB: „außerhalb der Arbeitszeit“).

Begrenzend sieht § 7.3 Abs. 2 und 3 MTV GVP/DGB vor, dass Anspruchsvoraussetzung für die Vergütung der Wegezeit ist, dass der Arbeitnehmer den Anspruch in Textform spätestens am Ende des Monats gegenüber dem Zeitarbeitsunternehmen geltend macht. Für den laufenden Einsatz muss der Arbeitnehmer die erhöhten Wegezeiten und deren Regelmäßigkeit einmalig melden und im Nachgang nur, wenn es zu Veränderungen kommt. Diese Regelungen waren im MTV BAP/DGB noch nicht vorgesehen und sind folglich auch für die bisherigen BAP-Anwender neu.

Bei den Übernachtungskosten übernimmt § 7.4 MTV GVP/DGB die bisherige Bestimmung aus dem MTV BAP/DGB (dort: § 8.4). Beträgt der zeitliche Aufwand für die Wegezeit nach § 7.3 MTV GVP/DGB mehr als 2 Stunden, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Übernahme von Übernachtungskosten nach folgender Maßgabe: das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt grundsätzlich die Organisation der Unterbringung und die Kosten in voller Höhe. Bei erforderlicher Eigenorganisation einer Unterkunft durch den Arbeitnehmer werden die Kosten nach vorheriger Genehmigung und Vorlage einer entsprechenden Quittung/Rechnung vom Arbeitgeber übernommen bzw. erstattet. Alternativ kann eine Übernachtungspauschale in Höhe der steuerlichen Sätze vereinbart werden.

ACHTUNG: Bei der Wegezeit tritt eine wesentliche Änderung für die bisherigen BAP-Anwender ein, da zu deren Bestimmung nicht mehr auf die Zeit von der Niederlassung/Geschäftsstelle, sondern vom Wohnort des Zeitarbeitnehmers zum Einsatzort abzustellen ist. Dieser Umstand kann bei der Bestimmung der Dauer der (ggf. vergütungspflichtigen) Wegezeit zu Änderungen führen und sollte von dem Zeitarbeitsunternehmen entsprechend geprüft werden. Die aufzuwendende Wegezeit ist von (vormals) 1,5 Stunden auf (zukünftig) 1 Stunde und 15 Minuten zugunsten der Zeitarbeitnehmer abgesenkt worden.

Für bisherige iGZ-Anwender sind die Regelungen zur Wegezeit und zur Übernahme der Übernachtungskosten neu. Ggf. mit den Zeitarbeitnehmern (freiwillig) dazu getroffenen Vereinbarungen sind zu überprüfen und – sofern erforderlich – mit den neuen tariflichen Vorgaben zu synchronisieren, zumindest wenn zu Lasten des Zeitarbeitnehmers von diesen abgewichen wird. Hat der jeweilige iGZ-Anwender bislang keine Wegezeiten vergütet oder Übernachtungskosten übernommen, kann sich dieser Umstand zukünftig kostentreibend auswirken, da nun tariflich verortete Ansprüche des Zeitarbeitnehmers entstehen können, so dass – nach entsprechender Prüfung – Verhandlungen mit dem Kunden über einen wirtschaftlichen Ausgleich bzw. eine Erstattung erforderlich werden könnten.

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Ausschuss beschließt Schuldnerberatungsdienstegesetz

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes "über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher" beschossen.