Aktuelle Nachrichten

11.04.2106 - Oberlandesgericht Düsseldorf: Strafverfahren gegen Frank S.: Terminhinweise und Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens

Im Strafverfahren gegen Frank S. ist das Akkreditierungsverfahren abgeschlossen. Alle akkreditierten Medienorgane erhalten einen Sitzplatz.

Für die Hauptverhandlung am 15. April 2016, Beginn: 10:30 Uhr, ist zunächst die Verlesung der Anklage vorgesehen. Die Zeugenaussagen der Tatopfer, so auch von Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, sind für Freitag, den 29. April 2016 ab 9:30 Uhr vorgesehen. Akkreditierte Pressevertreter erhalten zeitnah per Email eine Übersicht mit Terminhinweisen, der alle beabsichtigten Vernehmungen von Zeugen und Sachverständigen zu entnehmen sind.

Zum Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens im Einzelnen:

Aufgrund des Akkreditierungsverfahrens erhalten folgende Medienorgane/Journalisten jeweils einen Sitzplatz:

Gruppe 1: Nachrichtenagenturen mit Sitz im Inland

a) AFP

b) epd

c) dpa

d) Reuters

Gruppe 2: Medienorgane mit Sitz im Ausland

Keine Akkreditierungen eingegangen

Gruppe 3: öffentlich-rechtliche Fernsehsender

a) WDR

b) ZDF

Gruppe 4: öffentlich-rechtliche Hörfunksender

WDR

Gruppe 5: private Fernsehsender mit Sitz im Inland

a) RTL West

b) Sat1

Gruppe 6: private Hörfunksender mit Sitz in Inland

a) Radio Köln

b) NRW Lokalradios/Antenne Düsseldorf

Gruppe 7: Tageszeitungen mit Verlagshauptsitz in Köln

a) Kölnische Rundschau

b) Express Köln

c) Kölner Stadtanzeiger

Gruppe 8: sonstige Printmedien mit Sitz im Inland:

a) Bild

b) Der Spiegel

c) Der Tagesspiegel

d) Die Welt/Welt am Sonntag

e) Die Zeit

f) Frankfurter Allgemeine Zeitung

g) General-Anzeiger Bonn

h) Junge Freiheit Berlin

i) Neue Ruhr Zeitung

j) Rheinische Post

k) Süddeutsche Zeitung

l) taz

m) WAZ

Außerhalb dieser Kontingente erhalten jeweils einen Sitzplatz:

a) Focus Online

b) N24

c) NRW Direkt

d) Reuters TV

e) RP Online

f) Ruhrbarone.de

g) Spiegel Online

h) Westdeutsche Zeitung

i) Tagesschau

j) sowie vier freie Journalisten (werden am 11.04.2016 telefonisch informiert).

Von den insgesamt 68 für Medienvertreter zur Verfügung stehenden Sitzplätzen sind somit für die vorstehenden Medienorgane/Journalisten 40 fest reserviert. Die Medienorgane können den für sie reservierten Sitzplatz mit einer entsprechend akkreditierten Person besetzen. Aus diesem Kontingent nicht in Anspruch genommene sowie die weiteren für Medienvertreter reservierten 28 Sitzplätze werden zu Beginn eines jeden Sitzungstages zunächst an akkreditierte, dann an nicht akkreditierte Medienvertreter vergeben. Sodann noch verbleibende Sitzplätze werden dem Kontingent für sonstige Zuhörer zugeschlagen. Die Sitzplatzvergabe erfolgt innerhalb dieser Gruppen jeweils in der Reihenfolge des Eintreffens im Prozessgebäude.

2. Akkreditierungsunterlagen

Die Akkreditierungsunterlagen (Akkreditierungsausweise, Sitzplatzkarten und Poolausweise) für Personen, die am Akkreditierungsverfahren teilgenommen haben, können vom 12.04.2016 bis 14.04.2016 jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts (Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf, Räume A 19 - 21) unter Vorlage eines Lichtbildausweises abgeholt werden. Dieser ist auch für den Zutritt zum Prozessgebäude zwingend erforderlich. Soweit die Abholung für nicht persönlich erscheinende Personen erfolgen soll, bedarf dies einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht bzw. Legitimation des Abholenden.

Sollte es einzelnen Pressevertretern nicht möglich sein, die Akkreditierungsunterlagen im genannten Zeitraum abzuholen oder abholen zu lassen, können diese auch am 15.04.2016 am Prozessgebäude abgeholt werden.

3. Poolführerschaft

Die Poolführerschaft für Aufnahmen im Sitzungssaal wird für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten vom Westdeutschen Rundfunk, für die privaten Fernsehsender von RTL West übernommen. Andere akkreditierte Kamerateams erhalten hiervon unabhängig Zutritt zum Foyer des Prozessgebäudes.

Für Fotoaufnahmen im Sitzungssaal erhalten alle für Fotoaufnahmen akkreditierten Medienorgane Zutritt für jeweils einen Fotografen.

Düsseldorf, 11.04.2016

Andreas Vitek

Pressedezernent

Cecilienallee 3

40474 Düsseldorf

Telefon: 0211 4971-411

Fax: 0211 4971-641

E-Mail: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de

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04.12.2105 - Arbeitsgericht Krefeld: Kaum Probleme mit dem Mindestlohngesetz am Niederrhein

Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts Krefeld


Bei dem Arbeitsgericht Krefeld hat am 03.12.2015 die jährliche Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter stattgefunden.


Das Arbeitsgericht entscheidet Rechtsstreitigkeiten in einer Kammerbesetzung mit einem Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, die von ihren jeweiligen Berufsverbänden (Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden) vorgeschlagen werden. Bei dem Arbeitsgericht Krefeld, das neben dem Gebiet der Stadt Krefeld auch für den gesamten Kreis Viersen zuständig ist, sind 127 ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig. Diese kamen am 03.12.2015 wieder in großer Zahl zusammen, um sich über die aktuelle Situation des Gerichts und arbeitsrechtliche Entwicklungen zu informieren.

 

Thema der diesjährigen Tagung als war das zum 01.01.2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz, wonach jeder Arbeitnehmer einen gesetzlich unabdingbaren Anspruch auf eine Vergütung von mindestens 8,50 Euro pro Arbeitsstunde hat. Zur Diskussion der Auswirkungen und der Bedeutung des neuen Gesetzes für den Bereich des Arbeitsgerichts Krefeld hatte der Direktor des Arbeitsgerichts, Olaf Klein, die Vertreter der örtlichen Verbände, Herrn Ralf Köpke vom DGB Krefeld, Herrn Dr. Ralf Sibben von der Unternehmerschaft Niederrhein und Herrn Marc Peters von der Kreishandwerkerschaft eingeladen. Dabei stellte sich heraus, dass das Thema Mindestlohn jedenfalls am Niederrhein weit weniger spektakulär ist als es im Vorfeld der Einführung des neuen Gesetzes im letzten Jahr bundesweit in Politik und Medien diskutiert worden ist. Sowohl Herr Dr. Sibben als auch Herr Peters kritisierten zwar aus Sicht der Arbeitgeber, dass hier erneut ein Gesetz mit vielen fachlichen Mängeln und einem hohen Bürokratieaufwand geschaffen worden sei, das für viel Rechtsunsicherheit gesorgt habe. Insbesondere die Bereitschaft von Unternehmen, die für eine Berufswahlentscheidung gerade junger Menschen wichtigen Praktika in hoher Zahl zur Verfügung zu stellen, sei spürbar gesunken, da die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr sicher seien. Herr Köpke entgegnete dem, dass das Mindestlohngesetz, für das Gewerkschaften seit vielen Jahren gekämpft hätten, schon lange überfällig gewesen sei. Immerhin seien in Deutschland 3,6 Millionen Beschäftigte hiervon betroffen. Die Akzeptanzwerte des Gesetzes in der Bevölkerung seien überaus hoch und der bürokratische Aufwand der Unternehmen bei seiner Umsetzung sei durchaus überschaubar.

 

Einigkeit bestand bei allen Diskussionsteilnehmern, dass das Mindestlohngesetz jedenfalls am Niederrhein bislang keine großen Probleme verursacht. Der Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld, Olaf Klein, erklärte, die Fälle, in denen das Mindestlohngesetz in gerichtlichen Verfahren eine Rolle spiele, könnten bislang an einer Hand abgezählt werden. Herr Dr. Sibben und Herr Peters verwiesen darauf, dass die von ihnen vertretenen, tarifgebundenen Unternehmen ohnehin Löhne zahlten, die durchweg weit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Auch bei den ihnen bekannten Prüfungen durch die Zollverwaltung sei es in den Verbandsunternehmen bislang kaum und in keinem Fall zu größeren Beanstandungen gekommen. Herr Köpke bestätigte, dass dem DGB für den hiesigen Bereich ebenfalls nur wenige Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bekannt seien. Wenn solche auffielen, dann handele es sich meist um Versuche, das Gesetz - vor allem im Bereich der Minijobs (450,- Euro - Jobs) - zu umgehen.

 

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung:

pressestelle@arbg-krefeld.nrw.de

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23.10.2105 - Arbeitsgericht Solingen: Verlegung der Terminstunde des Kammertermins am 27.10.2015 im Verfahren ArbG Solingen, 3 Ca 530/15

Im Verfahren 3 Ca 530/15 ist die Terminstunde des Kammertermins am 27.10.2015 von 13.00 Uhr auf 14.00 Uhr verlegt worden. Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung vom 14.07.2015 ("Fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der wegen sexuellen Missbrauchs geklagt hatte“) Bezug genommen.

Arbeitsgericht Solingen, 3 Ca 530/15

Kategorien: Pressemitteilungen

14.09.2105 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Anspruch eines Profifußballspielers auf Differenzvergütung? - Vergleich

Die Parteien haben sich im Termin verständigt und das Verfahren durch Abschluss eines Vergleichs erledigt.

Arbeitsgericht Duisburg, 4 Ca 2167/14, Urteil vom 04.02.2015

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 9 Sa 422/15

Kategorien: Pressemitteilungen

Young Professionals Networking Breakfast

Norton Rose Fulbright - 04.06.2026
Join us and other young professionals for an informal networking breakfast. This event is an opportunity for disputes solicitors and barristers (up to and including senior associate level) to drop in, catch up and network with peers over coffee and breakfast. 

Hot topics in aviation disputes

Norton Rose Fulbright - 03.06.2026
Join us for key insights on emerging legal challenges and trends shaping air transport and operational risk.

JV Disputes in Energy and Natural Resources Workshop

Norton Rose Fulbright - 03.06.2026
Practical strategies for resolving conflicts and enhancing performance in high-value sector partnerships.

Summary injustice? Discussing the use of summary determination procedures in international arbitration.

Norton Rose Fulbright - 03.06.2026
Join us in hearing from a panel of experienced, expert counsel and arbitrators who will discuss the benefits and risks of summary determination provisions in international arbitration rules.

Financial crime: Key takeaways from recent developments and enforcement

Norton Rose Fulbright - 19.05.2026
Financial crime remains high on the regulatory agenda, with developments and enforcement activity across money laundering, fraud and market abuse. In this webinar, members of our financial services team discuss the key recent developments for firms to be aware of, as well as lessons learned from recent enforcement in this area.

Gesetz zu Schuldner­beratungs­diensten im Vermittlungsausschuss

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 0 Sek.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 13. Mai 2026, beschlossen, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (21/1847(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2458(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2774(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5883(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Einberufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen. Das geht aus einer Unterrichtung (21/5930(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Der Bundestag hatte das Gesetz am 14. November 2025 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet. Der Bundesrat jedoch hatte in seiner Sitzung am 8. Mai 2026 beschlossen, dem zustimmungspflichtigen Gesetz nicht zuzustimmen. Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie Mit dem Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (21/1847(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023 / 2225 in deutsches Recht umgesetzt. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten erhalten, für die nur begrenzte Entgelte zu entrichten sind. Die Richtlinie hat die Mitgliedstaaten verpflichtet, die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis spätestens 20. November 2025 umzusetzen. Vorgesehen ist, dass die Länder die Verfügbarkeit unabhängiger Schuldnerberatungsdienste sicherstellen. Diese Dienste sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher „grundsätzlich kostenlos“ sein. Die Erhebung eines begrenzten Entgelts ist demnach möglich, sofern es höchstens die Betriebskosten deckt und keine unangemessene Belastung für die Verbraucher darstellt. Vorgesehen sind zudem jährliche Berichtspflichten der Länder an das Bundesministerium der Justiz sowie des Ministeriums an die Europäische Kommission über die Zahl der vorhandenen Beratungsstellen. Gremium von Bundestag und Bundesrat Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen. (eis/15.05.2026)

- Bundespräsident Steinmeier kondoliert zum Tod von Albrecht Weinberg

Bundespräsident | Pressemitteilungen - letztes Update vor 29 Minuten 43 Sekunden
"Als Überlebender der Shoah hat Albrecht Weinberg unserem Land Versöhnung geschenkt." Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zum Tod von Albrecht Weinberg kondoliert.

- Der Ehrentag 2026 in der Nachbarschaft: Mitmach-Aktionen in allen Bundesländern 

Bundespräsident | Pressemitteilungen - letztes Update vor 29 Minuten 43 Sekunden
Unter dem Motto "Für dich. Für uns. Für alle." laden Initiativen, Vereine, Verbände und Nachbarschaften auf dem Land und in den Städten dazu ein, gemeinsam mit anzupacken und sich für die Gemeinschaft zu engagieren – ob für ein paar Stunden oder einen ganzen Tag. Der Aktionszeitraum des Ehrentags erstreckt sich vom 16. bis zum 31. Mai 2026, mit dem Schwerpunkt am Wochenende um den 23. Mai, dem Geburtstag des Grundgesetzes. 

- Ehrentag 2026: Bundespräsident reist zu Mitmach-Aktionen in ganz Deutschland

Bundespräsident | Pressemitteilungen - letztes Update vor 29 Minuten 43 Sekunden
Zum ersten deutschlandweiten Ehrentag anlässlich des Geburtstags unseres Grundgesetzes besucht Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vom 18. bis 30. Mai zahlreiche Mitmach-Aktionen in ganz Deutschland.

Aussagekraft von Patentanmeldungen

Bundestag | Aktuelles vom Rechtsausschuss - letztes Update vor 49 Minuten 43 Sekunden
Recht und Verbraucherschutz/Antwort Die Zahl von Patentanmeldungen allein reicht nicht aus, um Rückschlüsse auf die Innovationskraft einer Volkswirtschaft zu ziehen, heißt es in einer Regierungsantwort.

Bundesregierung will Halterhaftung bei E-Scootern einführen

Bundestag | Aktuelles vom Rechtsausschuss - letztes Update vor 49 Minuten 43 Sekunden
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung will es Geschädigten von Unfällen mit E-Rollern erleichtern, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, und deshalb unter anderem eine Halterhaftung einführen.

Bundesrat stimmt "Schuldnerberatungsdienstegesetz" nicht zu

Bundestag | Aktuelles vom Rechtsausschuss - letztes Update vor 49 Minuten 43 Sekunden
Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung Der Bundesrat hat dem vom Bundestag im Herbst 2025 beschlossenen "Schuldnerberatungsdienstegesetz" laut einer Unterrichtung die erforderliche Zustimmung versagt.