Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Das Gesundheitswesen bleibt zivil – Kriegsprävention statt Militarisierung des Gesundheitswesens" (21/3611) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Antrag der Linken Der Ruf nach Kriegstüchtigkeit habe auch das Gesundheitswesen erreicht, heißt es im Antrag der Linken. Die militärischen Planungen bei einem Nato-Bündnisfall gingen von täglich bis zu 1.000 Verletzten aus, was die Kapazität militärischer Krankenhäuser binnen 48 Stunden übersteigen würde. Seit geraumer Zeit rückten daher zivile Krankenhäuser sowie das Gesundheitssystem insgesamt in den Blickpunkt von Militärstrategen. Die Regierung arbeite bereits an einem Gesundheitssicherstellungsgesetz, das 2026 vorgelegt werden solle. Es solle die Rechtsgrundlage für die umfassende Militarisierung des Gesundheitswesen darstellen. Hinzu komme, dass in gegenwärtigen Konflikten die Gesundheitseinrichtungen zur militärischen Zielscheibe würden. Dies sei ein grober Verstoß gegen die Genfer Konvention. Die bewusste Indienstnahme ziviler medizinischer Einrichtungen für militärische Zwecke könne dieser Entwicklung weiter Vorschub leisten. Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung eine Klarstellung, dass das Gesundheitswesen zivil bleibt. Zivile Gesundheitseinrichtungen dürften nicht unter militärische Befehlsgewalt der Bundeswehr unterstellt werden. Stattdessen sollte eine zivile Kontrollinstanz eingerichtet werden, die unter Beteiligung von Beschäftigten des Gesundheitswesens sowie Akteuren der Zivilgesellschaft über den Eintritt des Notstands und die zu ergreifenden Maßnahmen entscheide. (pk/ste/15.01.2026)
The Government of Canada has launched a 30-day consultation on proposed Foreign Influence Transparency and Accountability Regulations under the Foreign Influence Transparency and Accountability Act (FITAA).
Die Bundesregierung will finanzpolitische Vorgaben der EU zum Investmentfondsmarkt umsetzen. Ihren Gesetzentwurf „zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Fondsrisikobegrenzungsgesetz, 21/3510) hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sogenannte OGAW-Richtlinie) und 2011/61/EU (sogenannte AIFM-Richtlinie) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds “eins zu eins“ in nationales Recht umgesetzt werden. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, „geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen“. Anbietern von geschlossenen Fonds soll es außerdem leichter möglich sein, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten. Stärkung des Clearings in der EU Durch weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs, des Kreditwesengesetzes, des Wertpapierinstitutsgesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes sollen diese Gesetze außerdem an die Verordnung (EU) 2024/2987 (sogenannte EMIR-Verordnung) angepasst und die diese Verordnung begleitende Richtlinie (EU) 2024/2994 umgesetzt werden. Mit diesen EU-Rechtsakten sei der Rechtsrahmen für das sogenannte Clearing durch zentrale Gegenparteien (central counterparties, CCPs) in der EU (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) überarbeitet worden, heißt es. Die Überarbeitung ziele auf eine Verringerung übermäßiger Risikopositionen von EU-Marktteilnehmern gegenüber zentralen Gegenparteien aus Nicht-EU-Staaten sowie auf eine Stärkung des Clearings in der EU ab. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme unter anderem angeregt, im Kapitalanlagegesetzbuch die neuen Regeln zur Stundungswirkung konkreter zu fassen, um Rechtsunklarheit zu vermeiden. Die Bundesregierung will dies prüfen. (hau/bal/15.01.2026)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach 20-minütiger Aussprache einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Inneren Frieden in Deutschland bewahren – Antifa-Verbote umsetzen sowie Linksterrorismus entschlossen bekämpfen" (21/2221) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dazu lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/2592) vor. Antrag der AfD In dem Antrag drang die Fraktion darauf, „die Voraussetzungen für Verbote nach dem Vereinsgesetz in Bezug auf länderübergreifende linksextremistische Gruppierungen, die sich unter der Bezeichnung ,Antifa' oder ,Antifaschistische Aktion' zusammengeschlossen haben beziehungsweise unter dieser Bezeichnung firmieren“, zu prüfen und zeitnah umzusetzen. Dies sollte laut Vorlage insbesondere für gewaltbereite Gruppierungen mit Organisationsstrukturen und einem dahinterstehenden festen Personenkern gelten. Die „angesprochene Gewaltorientierung beinhaltet dabei ausdrücklich auch Angriffe gegen kritische Infrastrukturen Deutschlands“, heißt es in dem Antrag weiter. Auch sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „ihre tatsächlichen Aufklärungsbemühungen von insbesondere gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen und Netzwerken in bundesweiter Koordination mit den Ländern“ intensivieren und durch personelle Umsetzungen innerhalb der Sicherheitsbehörden des Bundes unterstützen. Zudem forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, „sich mit Ungarn und den Niederlanden trilateral zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen linksextremistische Antifa-Bewegungen, einschließlich ihrer Finanzierungsquellen, abzustimmen und dabei alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“. Dabei sollte sie sich dem Antrag zufolge vor allem auf europäischer Ebene für eine Änderung der EU-Terrorrichtlinie einsetzen, „um typischen linksextremistischen Anschlägen besser begegnen zu können“. Des Weiteren solltedie Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, in Zusammenarbeit mit den zuständigen US-Behörden „internationale Verflechtungen deutscher Antifa-Netzwerke und paramilitärische Ausbildungslager im Ausland aufzuspüren und dafür spezielle Arbeitsgruppen in den Sicherheitsbehörden des Bundes einzurichten“. (eis/sto/15.01.2025)
On January 19, 2026, new federal lobbying guidance will come into effect.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (21/2996, 21/3488) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/3634) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Vorlage umfasst die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie auf Bundesebene, die Vorgaben zum Informationsaustausch mit EU-Staaten und sogenannten Schengen-assoziierten Staaten zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten trifft. Schwerpunkt der Richtlinie ist laut Bundesregierung, dass jeder Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle für den in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Informationsaustausch einrichten oder benennen muss. Die Richtlinie war bis zum 12. Dezember vergangenen Jahres umzusetzen, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Am 30. Januar 2025 habe die Europäische Kommission „aufgrund unterbliebener Notifizierung der Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet“. Mit dem Gesetzentwurf komme Deutschland seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen nach. Zentrale Kontaktstelle im Sinne der Richtlinie sei das Bundeskriminalamt (BKA). (sto/hau/15.01.2026)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den „Film- und Kinostandort Deutschland stärken“. Einen so betitelten Antrag (21/2808) hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Stärkung der Filmkultur durch verlässliche Förderung, gesetzliche Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste und steuerliche Anreize" (21/3608) erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Kultur und Medien. Antrag der Grünen Die Bundesregierung habe den Ankündigungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die Stärkung des Filmstandorts Deutschland bislang keine ausreichenden Taten folgen lassen, obwohl es höchste Zeit zum Handeln sei, schreiben die Abgeordneten. Der deutsche Film brauche jetzt Verlässlichkeit, Struktur und Mut zur Veränderung. Nur mit einem modernen Steueranreizmodell, einer verbindlichen Investitionsverpflichtung und einer nachhaltigen Kino-Infrastruktur könne Deutschland seinen Filmstandort sichern und die kreative Kraft dieser Branche für die Zukunft bewahren. Investitionsverpflichtung für Streaming-Anbieter Die Grünen fordern die Einführung eines Steueranreizmodells in Höhe von 30 Prozent der anerkannten Herstellungskosten in Form einer steuerlichen Filmförderzulage, um langfristige Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Produktionen zu gewährleisten. Verlangt wird zudem eine Investitionsverpflichtung für Streaming-Anbieter in Höhe von 20 Prozent der Nettoumsätze in Deutschland. Dabei solle die Filmabgabe sowie weitere Leistungen an Filmfördereinrichtungen von Bund und Ländern auf die Investitionsverpflichtung angerechnet werden. Weiterhin soll die Investitionsverpflichtung nach den Vorstellungen der Grünen mit einer Rechteklausel verbunden werden, wodurch die Rechte bei anrechenbaren Investitionen nach fünf Jahren an die unabhängigen Produzenten zurückfallen wollen. Antrag der Linken Die Linksfraktion drängt auf verschiedene gesetzliche Regelungen für eine verstärkte Filmförderung. In einem Antrag (21/3608) fordert sie die Bundesregierung auf, Gesetzentwürfe sowohl zur Einführung einer Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste als auch zur Einführung eines steuerlichen Anreizmodells für Filmproduktionen vorzulegen. Die Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste soll nach dem Willen der Linksfraktion bei mindestens 20 Prozent der in Deutschland erzielten Nettoumsätze ansetzen, die Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „in angemessener Weise“ berücksichtigen und private Anbieter „fair in die Pflicht“ nehmen. Über Regelungen zum Rechterückbehalt sollen zudem unabhängige Produzenten gestärkt werden. Ebenso sollen im Gesetz Transparenz-, Berichts- und Kontrollpflichten sowie eine unabhängige Aufsichtsinstanz mit Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterfüllung der Investitionsverpflichtung verankert werden. Die steuerliche Filmförderung soll nach den Vorstellungen der Fraktion bei 30 Prozent der Herstellungskosten liegen. Voraussetzung für die Förderung soll die Einhaltung aller tarifvertraglichen Regelungen sein. Darüber hinaus fordert die Linksfraktion eine Novellierung des Filmförderungsgesetzes, um Maßnahmen zur Stärkung der Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit zu implementieren. (aw/hau/15.01.2026)
Beim Fleischkauf soll bald auch ein amtliches Siegel über die Bedingungen in den Ställen informieren - nun aber zehn Monate später.
Die Koalition will die zweite Verschiebung für Änderungen nutzen.
Weiterlesen
Ein Mann hatte gegen Feuerwehrgebühren geklagt, nachdem sich seine Biotonne mit entsorgter Kaminasche entzündet hatte. Das VG Gießen sah den Brand als grob fahrlässig verursacht an. Dass der Mann seine Glut schon lange so entsorge, ändere daran nichts.
Weiterlesen
Seit November sitzt der mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines in deutscher Untersuchungshaft. Warum seine Haftbeschwerde in Karlsruhe keinen Erfolg hatte.
Weiterlesen
EuGH-Generalanwalt Rantos sieht die Online‑Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Werke nicht als öffentliche Wiedergabe an, wenn wirksames Geo‑Blocking greift. Was das am Ende für die Manuskripte von Anne Frank bedeutet, ist offen.
Weiterlesen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resistenz kritischer Infrastrukturen in Deutschland – Lehren aus dem Stromausfall in Berlin ziehen" (21/3596) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt auf eine Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resistenz kritischer Infrastrukturen in Deutschland. In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „die Sicherheitsanforderungen für Energie-, Wasser-, Kommunikations- und Gesundheitsinfrastrukturen zu überprüfen und anzupassen, physische Schutzmaßnahmen gegen Sabotageakte sowie digitale Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe auszubauen und die Betreiber kritischer Infrastrukturen zu verpflichten, regelmäßig Risiko-und Resistenzanalysen durchzuführen“. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge die Vorsorge für großflächige und langanhaltende Stromausfälle verbessern, indem sie bundesweit einheitliche Mindeststandards für Notstromversorgung – insbesondere für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Leitstellen und Wasserwerke – festlegt; den Ausbau dezentraler Notstromkapazitäten und Inselnetze fördert und Notfallpläne für längerfristige Stromausfälle regelmäßig überprüfen und beüben lässt. Ferner sollen nach dem Willen der Fraktion Katastrophenschutzstrukturen finanziell und personell gestärkt und die finanzielle Ausstattung des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe des Bundes dauerhaft erhöht werden. "Gewinnung ehrenamtlicher Einsatzkräfte ausbauen" Zugleich plädiert die Fraktion dafür, die technische Ausstattung von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk zu modernisieren und Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung ehrenamtlicher Einsatzkräfte auszubauen. Des Weiteren setzt sie sich in der Vorlage unter anderem dafür ein, die dezentrale Ausstattung, Infrastruktur und Stabilität sicherzustellen und die „strategische Notfallvorsorge mit dem weiteren Ausbau dezentraler Notfallreserven (Trinkwasser, Medikamente, Lebensmittel, Energie, Notstrom)“ zu stärken. In der Begründung schreiben die Abgeordneten, dass der Stromausfall in Berlin Anfang Januar 2026 auf dramatische Weise offengelegt habe, „wie unzureichend Deutschland auf schwerwiegende Krisenlagen vorbereitet ist“. Besonders besorgniserregend sei, dass nach bisherigen Erkenntnissen ein linksextremistischer Anschlag auf kritische Energieinfrastruktur ursächlich gewesen sei und zu weitreichenden Versorgungsstörungen geführt habe. Dies verdeutliche nicht nur die sicherheitspolitische Bedrohung durch extremistische Gewalt, sondern auch das „Versagen staatlicher Vorsorge- und Schutzmechanismen“. Das Ereignis zeige deutlich auf, dass der Katastrophenschutz in Deutschland zu lange vernachlässigt worden sei. (sto/eis/15.01.2026)
Vom 18. bis zum 20. Januar 2026 reist eine Delegation des Europaausschusses des Deutschen Bundestages zu politischen Gesprächen nach Zypern. Im Mittelpunkt des Interesses stehen die Schwerpunktthemen des zypriotischen EU-Ratsvorsitzes, der am 1. Januar 2026 begonnen hat. Neben dem Austausch mit Mitgliedern des EU-Ausschusses des Parlamentes und der Regierung der Republik Zypern über aktuelle Fragen der Europapolitik stehen folgende Themen auf dem Programm: ein Besuch des Komitees zu vermissten Personen in Zypern (CMP) und des bi-kommunalen Projektes "Imagine", das vom Auswärtigen Amt gefördert wird, sowie ein Gespräch über die Zypernfrage mit der Leitung der Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern (UNFICYP). An der Reise unter Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Johannes Schraps (SPD) nehmen die Abgeordneten Dr. David Preisendanz, Alexander Radwan (beide CDU/CSU), Pierre Lamely (AfD), Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen) und Janina Böttger (Die Linke) teil.
Auch das weniger prominente Umfeld von Christina Block ist nicht vor der Öffentlichkeit gefeit. Das zeigt ein Urteil des LG Berlin II im Fall des "Familienanwalts", der ebenfalls angeklagt ist. Bild.de durfte ihn namentlich nennen.
Weiterlesen
In this edition of Tax Insights, we highlight six of these developments, chosen for their potential impact on our clients’ business including four recent cases.
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt