Aktuelle Nachrichten
21/4861: Kleine Anfrage Mögliche Gefährdung der maritimen Sicherheit Deutschlands durch den Rückgang der Anzahl deutscher Seeleute und die Schwächung der Handelsflotte unter deutscher Flagge (PDF)
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21/4871: Unterrichtung über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente (Eingangszeitraum: 14. bis 27. Februar 2026) (PDF)
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21/4850: Beschlussempfehlung Zeitplan des Deutschen Bundestages für das Jahr 2027 (PDF)
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21/4865: Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 26. Februar bis 12. März 2026) (PDF)
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21/4821: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/775 - Verbesserung der Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken durch
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21/4820: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1743 - Regelmäßig und zeitnah Zahlen über Infektionskrankheiten be
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21/4792: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/4466 - Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reform
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Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen
Der Bundestag hat am Freitag, 20. März 2026, den Einspruch des Abgeordneten Martin Reichardt (AfD) gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf mehrheitlich zurückgewiesen. Reichardt hatte den Ordnungsruf tags zuvor in der Plenarsitzung während der Debatte "Internationaler Frauentag" nach mehrfacher Mahnung wegen wiederholter Störung des Sitzungsablaufes von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erhalten. Für den Einspruch votierte die Fraktion der AfD, die übrigen Fraktionen des Hauses lehnten ihn ab. (ste/20.03.2026)
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Unterschiedliche Reaktionen auf Kraftstoffpreisgesetz
Wirtschaft und Energie/Anhörung Sachverständige haben in einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses am Freitag gefordert, den Tankstellen Preiserhöhungen in den Abendstunden und nicht wie geplant mittags zu erlauben.
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Unerlaubt eingereiste Menschen in Baden-Württemberg
Inneres/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage danach, wie viele unerlaubt eingereiste Menschen in den Jahren 2023 bis 2025 durch die Bundespolizei in Baden-Württemberg aufgegriffen wurden.
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Aufsichtsmitteilung Nr. 02/2026 (WA): Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 12.02.2026 (Rs. C-864/24) auf die Auslegung von § 34 WpHG und § 30 WpÜG
Diese Aufsichtsmitteilung gilt bis bis zu einer europarechtskonformen Änderung des § 34 Abs. 1 und 2 WpHG.
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EuGH-Urteil (Rs. C-864/24): BaFin berücksichtigt Urteil bei der Auslegung von § 34 WpHG; keine Änderung bei der Auslegung von § 30 WpÜG
Die Finanzaufsicht BaFin äußert sich in einer Aufsichtsmitteilung zu dem EuGH-Urteil vom 12. Februar 2026 (Rs. C-864/24). Darin stellt sie die Auswirkungen des Urteils auf ihre Verwaltungspraxis dar.
Kategorien: Finanzen
Si oder No zur Justizreform? Umfragekönigin Meloni im Praxistest
Schon Berlusconi beschwerte sich über "rote Roben", die vermeintlich linken Richter. Nun treibt Italiens rechte Ministerpräsidentin den Umbau der Justiz voran. Aber im Hintergrund wirkt noch jemand.
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Regierung verteidigt Zugang zu Integrationskursen
Inneres/Antwort Die Regierung verteidigt in einer Antwort auf eine Linken-Anfrage die Änderungen beim Zugang zu Integrationskursen.
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Verbleib vietnamesischer Auszubildender in Berlin
Inneres/Antwort Um den Verbleib vietnamesischer Auszubildender in Berlin geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage.
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Angaben zu wohnungslosen jungen Menschen
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antwort In der Bundesrepublik waren Ende Januar 2025 137.125 Menschen unter 18 Jahren ohne Wohnung, das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Linken-Anfrage hervor.
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Kosten freiwilliger Ausreisen
Inneres/Antwort Um Kosten freiwilliger Ausreisen geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
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Forderung nach Reform der Genfer Flüchtlingskonvention
Die AfD-Fraktion dringt auf eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention und will Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen geschützt sehen. Über einen entsprechenden Antrag (21/4760) hat das Bundestagsplenum am Freitag, 20. März 2026, erstmals beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe die Federführung. Antrag der AfD Wie die AfD-Abgeordneten in ihrem Antrag schreiben, erleichtere die regionale Aufnahme „insbesondere nachweislich die spätere freiwillige Rückkehr, wenn die Fluchtgründe wieder entfallen“. Die Antragsteller halten Hilfe vor Ort und in Nachbarregionen für „effizienter, sicherer und kulturkompatibler [...] als ungesteuerte Massenmigration über Kontinente hinweg“. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich auf Ebene der Vereinten Nationen und bei deren Flüchtlingshilfswerk UNHCR für eine Reform der Genfer Flüchtlingskonvention einzusetzen, „mit dem Ziel, eine geografische Priorisierung einzuführen, nach der Kriegsflüchtlinge vorrangig in Nachbarregionen ihrer Herkunftsländer aufzunehmen sind“. Dabei sollten „kulturelle, religiöse und sprachliche Nähe“ als Kriterien für die Erstaufnahme berücksichtigt und verstärkt die Mittel für Gesundheit, Bildung und Arbeitsmarktzugang in Erstaufnahmestaaten erhöht werden. Außerdem solle die Bundesregierung auf EU-Ebene auf den systematischen Aufbau und die finanzielle Ausstattung von Aufnahmekapazitäten in angrenzenden Staaten von Krisenregionen hinwirken. (ahe/20.03.2026)
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VINCORION SE neu im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
Seit heute notiert die VINCORION SE (ISIN: DE000VNC0014) im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Der erste Preis der Aktie betrug 19,30 Euro. Der aktuelle Aktienkurs ist auf der Webseite der Deutschen Börse abrufbar.
BNP PARIBAS, J.P. Morgan und Joh. Berenberg, Gossler & Co. fungierten als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. COMMERZBANK, in Kooperation mit ODDO BHF, und UniCredit sind zusätzliche Joint Bookrunners. Designated Sponsor im Xetra-Handel ist Joh. Berenberg, Gossler & Co. Spezialist am Handelsplatz Frankfurt ist die Baader Bank.
Nach eigenen Angaben ist die VINCORION SE ein führender Entwickler und Hersteller von Energie- und Mechatroniklösungen für Verteidigungsplattformen und fortschrittliche Luftfahrtsysteme mit Fokus auf innovative Energiesysteme. Das Unternehmen aus Wedel bei Hamburg hat rund 900 Vollzeitbeschäftigte an Standorten in Deutschland und den USA und erwirtschaftete 2025 rund 240 Mio.€ Umsatz.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Primärmarktstatistik.
Medienkontakt:
Andreas von Brevern
+49 69 2114284
media-relations@deutsche-boerse.com
Carola Dürer
+49 69 21114739
media-relations@deutsche-boerse.com
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Umsetzung von EU-Vorgaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz
Die Bundesregierung will die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) in Deutschland umsetzen und dafür insbesondere die Zuständigkeiten der Behörden sowie Aufsichts- und Bußgeldregelungen festlegen. Dafür hat sie den Gesetzentwurf für ein KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (21/4594) vorgelegt, über den der Bundestag am Freitag, 20. März 2026, erstmals beraten hat. Nach der Debatte im Plenum überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Digitalausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Umsetzungsgesetz soll die Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 geregelt werden, die seit August 2024 in Kraft ist. Zur Umsetzung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union national zuständige Behörden, etwa für Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen, festlegen. Zentrale Rolle soll dabei nach Darstellung der Bundesregierung die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernehmen. Sie werde als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung benannt, soweit diese Aufgabe nicht anderen Fachbehörden zugewiesen sei. Zudem solle dort ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet werden, das einerseits die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden sowie Expertise bündeln und andererseits als Ansprechpartner für europäische Institutionen fungieren soll. Auch eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer zur Überwachung bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme soll bei der Bundesnetzagentur eingerichtet werden. Darüber hinaus solle die Behörde als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle dienen. Bürgerinnen und Bürger könnten dort Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die KI-Vorschriften einreichen, die dann an die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet würden, heißt es im Entwurf weiter. Maßnahmen zur Innovationsförderung Neben Aufsicht und Koordinierung sind laut Gesetzentwurf auch Maßnahmen zur Innovationsförderung vorgesehen. So solle die Bundesnetzagentur Informationsangebote bereitstellen, Beratungsleistungen organisieren und mindestens ein sogenanntes KI-Reallabor einrichten und betreiben, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Ziel sei es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups den Zugang zu KI-Innovationen zu erleichtern. Darüber hinaus enthält der Entwurf Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern. Verstöße gegen bestimmte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gegenüber den zuständigen Behörden oder notifizierenden Stellen sollen dem Entwurf zufolge mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können, heißt es darin weiter. Der Bundesverwaltung entsteht laut Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund vier Millionen Euro, heißt es in der Vorlage. Der jährliche Erfüllungsaufwand betrage rund 15,9 Mio. Euro. Bei den Ländern entstehe demnach ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 33,1 Mio. Euro sowie „geringfügiger Umstellungsaufwand“. Minister: Deutschland und Europa als Taktgeber Digitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) eröffnete die Debatte und betonte, dass Deutschland und Europa beim Thema KI Taktgeber sein müssten. „Wie wir uns dazu aufstellen, betrifft jeden Einzelnen in diesem Land“, sagte er. KI sei eine Chance für unser Land, die neben Offenheit und Begeisterung für Technologie auch Verantwortung verlange. „Wir müssen selbst bauen, selbst gestalten“ und nicht von der Seitenlinie zuschauen, betonte Wildberger. „Wir haben alles, was es dazu braucht.“ Nötig dafür sei „schlaue Regulierung“, denn gut gemachte EU-Regeln könnten ein Standortfaktor sein. Das Motto des Gesetzentwurfs der Bundesregierung laute Rechtsklarheit für Unternehmen, klare Strukturen und klare Kompetenzen. Doppelstrukturen würden vermieden und man baue auf bewährte Fachkompetenz bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Unternehmen behielten zudem ihre bekannten Ansprechpartner, weil die bereits zuständigen Marktüberwachungsbehörden auch zuständig seien, betonte der Minister. Zudem erhalte die BnetzA nicht nur einen koordinierenden, sondern auch einen innovationspolitischen Auftrag, sagte er etwa mit Blick auf das geplante Reallabor. Union wirbt für "konsequente Innovation" Unterstützung für diesen Ansatz kam von Marvin Schulz (CDU(CSU), der sagte, KI berge nur eine große Gefahr: nämlich sie anderen zu überlassen. KI dürfe nicht für ‚Kein Interesse‘, sondern müsse für ‚konsequente Innovation‘ stehen. Die BNetzA müsse sich daher als Möglichmacher verstehen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werde man zudem darauf achten, wo bestehende Hürden abgebaut werden können, kündigte Schulz an. AfD kritisiert "Planlosigkeit" Scharfe Kritik am Gesetzentwurf kam von Robin Jünger (AfD), der der Bundesregierung „verpasste Chancen“ und „leere Versprechen“ vorwarf und von „Planlosigkeit in Gesetzesform“ sprach. Er plädierte, den Entwurf an die EU-Kommission zurückzuüberweisen. Unter anderem habe es die Bundesregierung verpasst, schlanke und unternehmensfreundliche Strukturen zu schaffen, sagte Jünger und verwies auf das Tempo bei KI-Innovationen in den USA und China. So sei nicht die KI das Risiko für Deutschland, sondern die Art und Weise der Bundesregierung, Politik zu machen, warf Jünger Schwarz-Rot vor. Skandalös seien auch die neu entstehenden Behördenstrukturen mit neuen Planstellen und entstehenden Kosten, kritisierte Jünger weiter. SPD: Ausgleich zwischen Nutzen und Risiken Dr. Carolin Wagner (SPD) betonte hingegen, dass es verlässliche Regeln für den Einsatz und die Nutzung von KI brauche. Der AI Act schaffe einen Ausgleich zwischen Nutzen und Risiken, sagte die Digitalpolitikerin. Nötig sei ein KI-Einsatz, der Werte, Datenschutz, Transparenz und Ethik respektiere und das sei eben „keine Entscheidung zwischen Innovation und Regulierung“, betonte Wagner. Die Bürgerinnen und Bürger befürworteten zudem die Prüfung von KI-Systemen über unabhängige Stellen, sagte sie weiter. Mit Blick auf den digitalen Omnibus auf EU-Ebene sagte Wagner, dieser gehe in einigen Bereichen, etwa in Bezug auf die Regulierung pornografischer KI-Tools, in die richtige Richtung. Hier seien klare Regeln, Verbote und harte Strafen für das Ausüben digitaler Gewalt notwendig. Grüne warnen vor "Flickenteppich" Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) sprach in Bezug auf die nationale Umsetzung von „einem Flickenteppich“ und warnte vor einer Architektur, die zu Verlangsamung und Komplizierung führe. Es gebe „tausend Stoßrichtungen in der Bundesregierung, aber keine gemeinsame Mission“, kritisierte Brantner. Die Unternehmen bräuchten jedoch eine pragmatische Regulierung und es brauche den Staat als klugen Ankerkunden. Die KI-Verordnung sei „kein Bürokratiemonster“, sondern die „erste Verteidigungslinie“, die es zu erhalten gelte. Am Ende gehe es um Macht und darum, nach welchen Werten KI programmiert werde. Dieser Machtkampf gegen Akteure wie Peter Thiel, Elon Musk oder Sam Altman müsse gewonnen werden. Es brauche eine KI, die auf Menschenwürde basiere. Diese sei die Zukunft und nicht etwa die zweitbeste Lösung. Linke fordert Transparenz über Trainingsdaten Scharfe Kritik und weitergehende Forderungen kamen von Sonja Lemke (Die Linke). Ihre Fraktion hatte eigene Anträge zum Thema vorgelegt (21/4758, 21/4759), die ebenfalls zur weiteren Beratung an den Digitalausschuss überwiesen wurden. Die KI-Verordnung sei ein wichtiger Schritt, um die enormen gesellschaftlichen Auswirkungen von KI-Systemen abzumildern, aber erst der Anfang, betonte Lemke. Die Verschiebung bestimmter Teile der Verordnung, etwa Hochrisiko-KI-Systeme betreffend, nannte sie falsch. Sie kritisierte, dass die Verordnung nicht hinreichend vor Überwachung schütze. Nötig sei etwa ein Nachschärfen in puncto biometrische Fernidentifizierung. Zudem bleibe die Verordnung „zahnlos“, wenn sie nicht durchgesetzt werden könne, sagte Lemke. Dafür brauche es Transparenz über die Algorithmen und Trainingsdaten, damit gesellschaftliche Ungleichheiten nicht weiter verstärkt würden. Weiter verwies sie auf die für Urheber entstehenden Probleme sowie auf „enorme ökologische Folgekosten“ hin, etwa durch den steigenden Stromverbrauch. Erster Antrag der Linken Mit ihrem ersten Antrag (21/4758) will Die Linke erreichen, dass die Regelungen der KI-Verordnung auf europäischer Ebene nicht gelockert werden. Insbesondere sollen im Rahmen des KI-Omnibus und des Digital-Omnibus auch in die Datenschutzgrundverordnung keine Ausnahmen zugunsten von KI-Anwendungen aufgenommen werden. Im Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung weiter auf, sich für eine Verschärfung der KI-Verordnung einzusetzen, um sicherzustellen, dass „bei allen in Verkehr gebrachten KI-Anwendungen Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten“ hergestellt werde und die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in den Trainingsdaten für generative KI-Anwendungen nur mit entsprechender Erlaubnis und angemessener Vergütung stattfinde, etwa indem Opt-in als Grundsatz eingeführt werde. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, bundesrechtliche Handlungsbedarfe zum Schutz vor KI-basierter Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeit von Kreativen nicht ohne Zustimmung und Vergütung durch das Trainieren generativer KI angeeignet wird. Hierzu sollen nach dem Willen der Fraktion sowohl urheberrechtliche Anpassungen einschließlich einer wirksamen Rechtsdurchsetzung durch Transparenzregeln und Verbandsklagerechte als auch zweckgebundene Abgaben durch KI-Anbieter in den Blick genommen werden. Für die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde für die Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland solle die Bundesregierung zudem einen entsprechenden Stellenaufwuchs vorsehen, so die Fraktion weiter. Zweiter Antrag der Linken In ihrem zweiten Antrag wendet sich Die Linke gegen den Einsatz automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie Algorithmen-gesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum (21/4759). Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, von den in Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 26 Absatz 10 der KI-Verordnung vorgesehenen Klauseln Gebrauch zu machen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein konsequentes Verbot des Einsatzes automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie algorithmen-gesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum umfasst. Weiter fordern die Abgeordneten die Regierung auf, sich bei den Verhandlungen zur Änderung der KI-Verordnung im Rahmen des Digital-Omnibusses für ein EU-weites Moratorium für den Einsatz von KI-Systemen zur automatisierten Erkennung biometrischer Merkmale (in Echtzeit sowie retrograd) in öffentlich zugänglichen Räumen einzusetzen. Zudem solle die Bundesregierung prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Inverkehrbringen und der Gebrauch von digitalen Tools wie PimEyes, ClearviewAI, ProFaceFinder, TrustPics oder FaceCheck.ID zur biometrischen Identifizierung konsequent geahndet und unterbunden werden kann. (lbr/hau/20.03.2026)
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