Aktuelle Nachrichten

Norton Rose Fulbright named on two winning deals at IJGlobal Investor Awards

Norton Rose Fulbright - Do, 27.11.2025 - 15:58
Global law firm Norton Rose Fulbright has been named on two winning deals at this year’s EMEA IJGlobal Investor Awards 2025.

Häusliche Gewalt: Opfer sollen im Strafprozess besser unterstützt werden

beck-aktuell - Do, 27.11.2025 - 15:50

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass die Opfer schwerer Straftaten im Strafverfahren besser als bisher unterstützt werden. Dazu will das Justizministerium die Regelungen für die psychosoziale Prozessbegleitung fortentwickeln. Besonders im Fokus: die Opfer häuslicher Gewalt.



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Justizetat 2026 beschlossen: Viel Pathos und ein bisschen mehr Geld

beck-aktuell - Do, 27.11.2025 - 15:16

Der Bundestag hat den Etat des Justizministeriums für 2026 verabschiedet. Die Ausgaben steigen demnach auf 1,21 Milliarden Euro, doch das ist eigentlich Nebensache. In der Aussprache geht es wie immer um Grundsätzliches zum Rechtsstaat – und dem, was man darunter versteht.



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Bundestag bewilligt mehr Geld für Bau- und Wohnungswesen

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 27.11.2025 - 14:35
Den Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für 2026 hat der Bundestag am Donnerstag, 27. November 2025, nach 90-minütiger Aussprache in zweiter Beratung angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen votierten die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Einzelplan 25 des Bundeshaushalts 2026 (21/600, 21/602) sieht in der vom Haushaltsausschuss beratenen Fassung (21/2061, 21/2062, 21/2063) Ausgaben in Höhe von 7,75 Milliarden Euro (2025: 7,37 Milliarden Euro) vor. Im Vergleich zum Regierungsentwurf (7,6 Milliarden Euro) ist dies ein Zuwachs von 150,13 Millionen Euro für das Ministerium von Bundesministerin Verena Hubertz (SPD). AfD sieht eigene Vorschläge aufgenommen In der Debatte erkannte Thomas Ladzinski (AfD) lobend an, dass Vorschläge auch der AfD bei den Haushaltsberatungen aufgenommen worden seien, wie zum Beispiel die verbesserte Förderung des genossenschaftlichen Wohnens. Aber die Schaffung von selbstgenutztem Wohnungseigentum genieße in der Koalition immer noch noch nicht den Stellenwert, der erforderlich wäre, um auch wohnungspolitisch den sozialen Problemen wie Altersarmut und Kinderarmut etwas entgegenzusetzen. Zur erhöhten Förderung des sozialen Wohnungsbaus und der Städtebaumittel sagte Ladzinski, der Abruf dieser Mittel setze eine Kofinanzierung von Ländern und Gemeinden voraus, die das Geld dafür nicht hätten. Grüne: Schockierend schlechte Bilanz beim Neubau Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete die Lage als nicht einfach: Auf der einen Seite würden immer mehr Menschen verzweifelt eine bezahlbare Wohnung suchen. Gleichzeitig seien in den letzten Jahren Hunderttausende Sozialwohnungen aus der Bindung herausgefallen, und es gebe ein schockierend schlechte Bilanz beim Neubau. Auch in den kommenden Jahren drohe ein Minus beim Neubau. Die Aufstockung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau decke nicht einmal die steigenden Material- und Finanzierungskosten. „Kein Bauboom weit und breit“, konstatierte Paus, die sich für den Umbau von bestehenden Häusern zu Wohnungen aussprach. Auch der Bauturbo werde nicht helfen, schneller preiswerten Wohnraum zu schaffen, erwartet Paus. CDU/CSU: Viele Investitionen werden möglich Mechthilde Wittmann (CDU/CSU) befand, es sei ein hervorragender Haushalt aufgestellt worden, mit dem auch viele Investitionen möglich werden würden. Mit dem gezündeten Bauturbo würden die Planungs- und Genehmigungsprozesse schon vereinfacht und beschleunigt, ehe die neuen Mittel zum Einsatz kommen würden. Es müsse nicht nachgesteuert werden. Sie stellte auch die erhöhte Förderung für junge Familien heraus, die Eigentum bilden wollten. Linke: "Sportmilliarde" völlig unzureichend Sascha Wagner (Die Linke) sagte, Wohnen sei ein Grundrecht. Aber man erlebe jeden Tag, wie dieses Grundrecht ausgehöhlt werde. Der Regierung fehle ein Konzept, um die ständig steigenden Baupreise und Mieten in den Griff zu bekommen. Die von der Koalition gelobte „Sportmilliarde“ sei völlig unzureichend. Pro Sportstätte würden gerade mal 5.000 Euro zur Verfügung stehen, rechnete Wagner vor. Ministerin: Mehr Baukredite, Bauanträge, Bauaufträge 7,7 Milliarden Euro seien eine Rekordsumme in der Geschichte des Bauministeriums. Die würden auch gebraucht, um das wichtigste Ziel zu erreichen, „dass Wohnen für alle wieder bezahlbar wird“, stellte Bauministerin Verena Hubertz (SPD) fest. Man habe ein Ziel: „Wir kämpfen dafür, dass Mieterinnen und Mieter wieder aufatmen können und auch der Traum vom Eigenheim wieder lebt.“ Sie sei „froh und stolz, dass rasend schnell zentrale Vorhaben auf den Weg gebracht worden seien. So würden 800 Millionen Euro für die Förderung des Gebäudestandards EH 55 plus zur Verfügung gestellt. Damit könnten Darlehen bis zu 100.000 Euro mit guten Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Genehmigte Projekte könnten so endlich gebaut werden. Allein mit dieser Maßnahme erwarte man den Bau einer hohen fünfstelligen Zahl von neuen Wohnungen, „und die werden auch dringend gebraucht“. Hubertz gab einen positiven Ausblick: Die Vergabe von Baukrediten ziehe an, die Zahl der Bauanträge steige, und die Bauwirtschaft melde steigende Auftragszahlen. SPD: Mehr Mittel für genossenschaftliches Wohnen Ruppert Stüwe (SPD) wies auf die Erhöhung der Mittel für genossenschaftliches Wohnen hin. Genossenschaftliches Wohnen sei ein entscheidender Faktor für bezahlbares Wohnen und eine Alternative zu Miet- und Wohneigentum. Sozialer Wohnungsbau größter Einzelposten Ein Aufgabenschwerpunkt im Bereich des Bau- und Wohnungswesens ist der soziale Wohnungsbau. Hierbei unterstützt der Bund die Länder mit milliardenschweren Finanzhilfen. Dafür sind Programmmittel in Höhe von vier Milliarden Euro (Verpflichtungsrahmen) eingeplant. 2026 sollen davon 2,65 Milliarden Euro ausgabenwirksam werden. Mit den Mitteln soll die Wohnraumversorgung der Haushalte unterstützt werden, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Als Beitrag des Bundes für die paritätische Finanzierung des Wohngeldes sind Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 2,27 Milliarden Euro vorgesehen. Mit dem Wohngeld sollen einkommensschwächere Haushalte oberhalb der Grundsicherung unterstützt werden, um die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen zu können. Weitere Ausgaben in diesem Kapitel betreffen die Ausfinanzierung des Baukindergeldes (808 Millionen Euro), mit dem laut Bundesregierung ein schnell wirksamer Impuls für die Wohneigentumsbildung von Familien mit Kindern gesetzt wird, und die Wohnungsbauprämie (220 Millionen Euro). Eine Milliarde Euro für die Städtebauförderung Für die Städtebauförderung stehen Programmmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung (Verpflichtungsrahmen). Für die „klassische“ Städtebauförderung, den „Investitionspakt Sportstätten“, für das Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ und das Bundesprogramm „Förderung von innovativen Konzepten zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden“ sind Gesamtausgaben in Höhe von rund 600 Millionen Euro vorgesehen. Mit der Städtebauförderung würden Städte und Gemeinden bei der nachhaltigen Bewältigung des sozialen, wirtschaftlichen, demografischen und ökologischen Wandels unterstützt. Städtebauliche Missstände sollten beseitigt beziehungsweise verhindert werden, erläutert die Bundesregierung. 184 Millionen Euro ausgegeben werden sollen für Baumaßnahmen des Bundes in Berlin und Bonn. Davon sind rund 113 Millionen Euro für Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages in Berlin neu veranschlagt worden. (hle/hau/27.11.2025)

Auch bei Stillstand der Geschäfte: Aufsichtsrat bleibt in der Pflicht

beck-aktuell - Do, 27.11.2025 - 14:27

Selbst wenn eine AG jahrelang keine Geschäfte tätigt, bestehen die Berichtspflichten des Vorstands uneingeschränkt fort. Der Aufsichtsrat müsse die Berichte notfalls einfordern, betonte der BGH. Spontane Plaudereien beim Bäcker seien kein Ersatz.



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Kartellrecht Kompakt #2 – Die Vertikal-GVO 

CMS Hasche Sigle Blog - Do, 27.11.2025 - 14:20

In diesem Teil unserer Blogserie „Kartellrecht Kompakt – Kompaktwissen zu Antitrust, Competition & Trade“ erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die Anwendungsvoraussetzungen der sog. Vertikal-GVO – dem „Herzstück“ des Vertriebskartellrechts.

Die kartellrechtliche Prüfung einer vertikalen Vereinbarung – also z.B. eines Vertriebs- oder einen Liefervertrags – führt in der Regel zwangsläufig zur Prüfung der sog. Vertikal-GVO, der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen und dem zentralen Regelwerk des Vertriebskartellrechts.

Recap: Freistellung vom Kartellverbot

Wie in unserem Beitrag Kartellrecht Kompakt #1 ausgeführt, können wettbewerbsbeschränkende und gegen das Kartellverbot verstoßende Vereinbarungen auch objektive Effizienzgewinne generieren, die die Wettbewerbsbeschränkung ausgleichen. Unter weiteren Voraussetzungen können die Vereinbarungen dann vom Kartellverbot „freigestellt“ sein, so dass sie (für den Zeitraum, in dem die Freistellungsvoraussetzungen vorliegen) nicht verboten und zulässig sind.

Eine Freistellung kann einmal im Wege der Gruppenfreistellung über sog. Gruppenfreistellungsverordnungen (GVOen) erfolgen oder im Wege der Einzelfreistellung unter den Voraussetzungen des Art. 101 Abs. 3 AEUV/§ 2 Abs. 1 GWB. In der Praxis prüft man zunächst die Voraussetzungen der GVOen, weil sie in ihren Voraussetzungen klarer (pauschaler – für eine „Gruppe von Vereinbarungen“) gefasst sind und in der Regel einfacher geprüft werden können als die Einzelfreistellung. Entgegen der gesetzlichen Systematik hat sich in der Praxis daher etabliert, im Regelfall zunächst die Voraussetzungen einer GVO zu prüfen.

Schirmfreistellung nach der Vertikal-GVO

Für vertikale Vereinbarungen greift im Regelfall die Vertikal-GVO. Sie führt zu einer sog. Schirmfreistellung, d.h. sie stellt – wie ein schützender „Regenschirm“ – sämtliche Arten vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen frei. Wichtige Auslegungshilfe für die Vertikal-GVO und vertikale Vereinbarungen sind die sog. Vertikal-Leitlinien der Europäischen Kommission.

Vier Tatbestandsvoraussetzungen

Die Vertikal-GVO hat im Wesentlichen vier Tatbestandsvoraussetzungen:

  1. Eröffnung des Anwendungsbereichs
  2. Nicht-Überschreiten der doppelten Marktanteilsschwelle,
  3. Fehlen von Kernbeschränkungen, 
  4. Nicht-Vorliegen einer nichtfreigestellten Beschränkung.
Eröffnung des Anwendungsbereichs, Art. 2 Vertikal-GVO

Für die Anwendbarkeit der Vertikal-GVO muss eine vertikale Vereinbarung vorliegen, also eine Vereinbarung zwischen Unternehmen, die (i) für die Zwecke der Vereinbarung auf einer anderen Stufe der Produktions- oder Vertriebskette tätig sind (Hersteller-Großhändler, Großhändler-Einzelhändler…) und die (ii) die Bedingungen betrifft, zu denen die beteiligten Unternehmen Waren oder Dienstleistungen beziehen, verkaufen oder weiterverkaufen dürfen.

Typische Fallgruppen vertikaler Vereinbarungen

Typische Fallgruppen vertikaler Vereinbarungen sind:

  • Preis- und Konditionenbindungen,
  • Alleinbezug bzw. Gesamtbedarfsdeckung,
  • Wettbewerbsverbote (auch durch Mengenvorgaben),
  • Alleinvertriebsvereinbarungen (der Lieferant verpflichtet sich, die Vertragsprodukte zu Zwecken des Weiterverkaufs in einem bestimmten Gebiet oder an bestimmte Kunden nur an einen Händler zu verkaufen),
  • Alleinbelieferungsvereinbarungen (der Lieferant verpflichtet sich, die Vertragsprodukte nur an einen Abnehmer zu verkaufen),
  • Agenturvertrieb,
  • Selektiver Vertrieb,
  • Franchising, oder
  • Kopplungsbindungen.
Sonderfall Dualer Vertrieb (Dual Distribution)

Vereinbarungen zwischen (potenziellen) Wettbewerbern unterfallen grundsätzlich nicht der Vertikal-GVO. Es kann aber vorkommen, dass die beteiligten Unternehmen neben ihrer Vertikalbeziehung auch (potenzielle) Wettbewerber sind. Art. 2 Abs. 4 S. 2 Vertikal-GVO behandelt diese praktisch zunehmend relevanten Fälle des sog. Dualen Vertriebs (Dual Distribution). Nicht-wechselseitige Vertikalvereinbarungen zwischen Wettbewerbern fallen danach v.a dann in den Anwendungsbereich der Vertikal-GVO, wenn 

  • der Anbieter auf der vorgelagerten Stufe als Hersteller, Importeur oder Großhändler und zugleich auf der nachgelagerten Stufe als Importeur, Großhändler oder Einzelhändler von Waren, und
  • der Abnehmer dagegen auf nachgelagerter Stufe Importeur, Großhändler oder Einzelhändler ist, jedoch kein Wettbewerber auf der vorgelagerten Stufe.

Beispiel: Ein Hersteller ist zugleich Einzelhändler, vertreibt also seine Produkte auch selbst (etwa in eigenen Flagship-Stores) und gleichzeitig über unabhängige Händler. Es besteht folglich ein Wettbewerbsverhältnis auf Einzelhandelsebene – aber nicht auf der vorgelagerten Herstellungsebene. 

Zu beachten ist in Fällen des Dualen Vertriebs weiter, dass auch der Informationsaustausch zwischen Anbieter und Abnehmer nur unter zusätzlichen Voraussetzungen zulässig ist (Art. 2 Abs. 5 Vertikal-GVO).

Nicht-Überschreiten der doppelten Marktanteilsschwelle, Art. 3 Vertikal-GVO

Art. 3 Vertikal-GVO sieht eine doppelten Marktanteilsschwelle vor. Doppelt, weil sowohl Anbieter als auch Abnehmer jeweils unterhalb der Schwelle liegen müssen. So darf der Marktanteil des Anbieters auf dem Angebotsmarkt und der Marktanteil des Abnehmers auf dem Bezugsmarkt jeweils 30 % nicht überschreiten (Art. 3 Abs. 1 Vertikal-GVO). Ausgangspunkt jeder Marktanteilskalkulation (oder -schätzung) ist die Marktabgrenzung, also die mitunter komplexe Frage nach den jeweils relevanten sachlichen und räumlichen Märkten. 

Fehlen von Kernbeschränkungen, Art. 4 Vertikal-GVO

Die Vereinbarung darf keine sog. Kernbeschränkung (hardcore restriction) enthalten, die in Art. 4 Vertikal-GVO abschließend aufgezählt sind. Es gilt das Alles oder Nichts-Prinzip: Wenn die Vereinbarung eine Kernbeschränkung enthält, profitiert die Vereinbarung insgesamt nicht mehr von der Vertikal-GVO. Kernbeschränkungen sind grundsätzlich schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen und bergen ein entsprechend erhöhtes Bußgeldrisiko.

Vertikale Preisbindung (RPM = Resale Price Maintenance)

Art. 4 lit. a) Vertikal-GVO verbietet die sog. vertikale Preisbindung (RPM = Resale Price Maintenance). Der Abnehmer muss in der Festsetzung seines Weiterverkaufspreis frei bleiben. Fest- oder Mindestpreise sind unzulässig, unverbindliche Preisempfehlungen und Höchstpreise zulässig – wenn sie sich nicht wegen Anreizen (Boni bei Einhaltung der UVP) oder Druck (Kündigung bei Nichteinhaltung der UVP) wie Fest- oder Mindestpreise auswirken.

Gebiets- und Kundengruppenbeschränkungen

Art. 4 lit. b)-d) Vertikal-GVO enthält Gebiets- und Kundengruppenbeschränkungen zulasten des Abnehmers, jeweils gesondert für die Vertriebssysteme Alleinvertrieb, Selektivvertrieb und freier Vertrieb. Je nach Vertriebssystem sind bestimmte Gebiets- und Kundengruppenbeschränkungen aber zulässig. Vereinfacht gesagt gilt im Grundsatz:

  • Der passive Vertrieb (= der Kunde spricht den Händler an) darf grundsätzlich nicht beschränkt werden, der aktive Vertrieb darf unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich bei Einrichtung eines Alleinvertriebssystems oder bei einem Selbstvorbehalt des Gebiets oder der Kunden durch den Anbieter) beschränkt werden.
  • Ein sog. Sprunglieferungsverbot (kein direkter passiver wie aktiver Vertrieb an Endkunden durch Großhändler) ist zulässig.
  • Eine Standortklausel, also die Beschränkung des Niederlassungsorts des Abnehmers, ist zulässig.
  • Die dem selektiven Vertrieb inhärenten Kundenbeschränkungen sind zulässig, d.h. es darf der (passive wie aktive) Vertrieb an nicht-autorisierte Händler (Systemaußenseiter, Graumarkthändler) untersagt werden. Umgekehrt müssen in einem selektiven Vertriebssystem zudem Querlieferung zwischen den autorisierten Mitgliedern des Systems möglich bleiben. Indirekte Beschränkungen, wie Mindestbezugsmengen beim Hersteller, sind insoweit sorgfältig zu prüfen. Auch dürfen die autorisierten Einzelhändler des selektiven Vertriebssystems nicht im passiven wie aktiven Vertrieb an Endverbraucher beschränkt werden.
Beschränkung der wirksamen Nutzung des Internets

Art. 4 lit. e) Vertikal-GVO enthält eine besondere Gebiets- und Kundengruppenbeschränkung und verbietet die Beschränkung der wirksamen Nutzung des Internets. Anwendungsfälle können physische Verkaufsanforderungen (z.B. die Anwesenheit von Fachpersonal oder das Erfordernis eines face-to-face custom fitting der Ware), das Erfordernis einer Zustimmung des Internetvertriebs durch den Anbieter oder Beschränkungen bei der Kooperation mit Preisvergleichsdiensten oder Online-Suchmaschinen-Werbe-Service (z.B. Google Ads) sein.

Beschränkungen von Ersatzteillieferungen

Art. 4 lit. f) Vertikal-GVO ist die einzige Kernbeschränkung, die den Anbieter schützt, und betrifft Beschränkungen von Ersatzteillieferungen. 

Nicht-Vorliegen einer nichtfreigestellten Beschränkung, Art. 5 Vertikal-GVO

Die relevante Klausel der Vereinbarung darf schließlich keine sog. graue Klausel i.S.d. Art. 5 Vertikal-GVO sein. Hierbei geht es primär um Wettbewerbsverbote. Wettbewerbsverbot meint vereinfacht die (über Rabattanreize auch faktisch mögliche) Verpflichtung des Abnehmers, keine Wettbewerbsprodukte zu beziehen. 

Wettbewerbsverbote dürfen nicht für unbestimmte Dauer oder für eine Dauer von mehr als fünf Jahren gelten. Das bedeutet allerdings nur, dass der Abnehmer die Möglichkeit haben muss, den Anbieter nach fünf Jahren effektiv wechseln, also zum Ablauf der fünf Jahre kündigen zu können. 

Anders als bei den Kernbeschränkungen, gilt bei grauen Klauseln nicht das Alles oder Nichts-Prinzip. Vielmehr profitiert die Vereinbarung weiterhin von der Gruppenfreistellung, mit Ausnahme eben der Klausel, die nach Art. 5 Vertikal-GVO nicht freigestellt ist. 

In unserem CMS-Blog halten wir Sie in unserer Blog-Serie „Kartellrecht Kompakt“ fortlaufend mit aktuellen Beiträgen zu diesen Themen auf dem Laufenden. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge benachrichtigt.

Der Beitrag Kartellrecht Kompakt #2 – Die Vertikal-GVO  erschien zuerst auf CMS Blog.

Betriebsräte begünstigt: Mitverantwortlicher Geschäftsführer muss gehen

beck-aktuell - Do, 27.11.2025 - 14:11

In einem städtischen Betrieb waren Mitglieder des Betriebsrats grundlos höhergruppiert worden. Die Stadt feuerte deswegen einen Geschäftsführer, der zwar nicht für das Personalwesen zuständig war, die Höhergruppierungen aber abgenickt hatte. Zu Recht, so das OLG Frankfurt am Main.



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Solvanta Invest: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum angeblichen Erwerb von Aktien der Omni Shell Ltd.

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten der Solvanta Invest. Die Gesellschaft bietet unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an; sie hat keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch liegt der für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren erforderliche Wertpapierprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nicht vor. Konkret wirbt die Gesellschaft bei Anlegerinnen und Anlegern damit, auf ihre Vermittlung hin Aktien der Omni Shell Ltd. erwerben zu können.
Kategorien: Finanzen

Kind studiert und studiert: Mit 26 Jahren ist Schluss mit dem Steuerfreibetrag

beck-aktuell - Do, 27.11.2025 - 13:36

EU-Beamte können für ihre volljährigen Kinder einen Steuerfreibetrag beanspruchen, wenn diese sich noch in Ausbildung befinden. Blöd nur, wenn die Kinder einfach nicht fertig werden wollen. Denn der Anspruch erlischt jedenfalls, sobald der Nachwuchs das 26. Lebensjahr vollendet.



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Fokus Bilanzkontrolle 2026: Lageberichterstattung im sich ändernden makroökonomischen Umfeld

Die Finanzaufsicht BaFin wird in den Lageberichten zu den Jahres- und Konzernabschlüssen 2025 schwerpunktmäßig prüfen, wie Unternehmen auf die Folgen von makroökonomischen Veränderungen eingehen.
Kategorien: Finanzen

Höheres Darlehen für die Pflegeversicherung im Gesundheitsetat 2026

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 27.11.2025 - 12:50
Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am Donnerstag, 27. November 2025, den Etat des Bundesministeriums für Gesundheit für das Jahr 2026 in zweiter Beratung angenommen. Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses (21/2061) sind im kommenden Jahr im Einzelplan 15 Ausgaben in Höhe von 21,77 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber dem Regierungsentwurf (21/600, 21/602) ist das ein Aufwuchs von 1,69 Milliarden Euro. 2025 beträgt das Soll 19,28 Milliarden Euro. Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) wird 2026 mit zusätzlichen 1,7 Milliarden Euro gestützt. Im Gesundheitsetat stehen damit insgesamt 3,2 Milliarden für ein überjähriges Darlehen an den Ausgleichsfonds der SPV zur Verfügung. Mit dem erhöhten Ansatz soll laut Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD die Liquidität gesichert sowie der Beitragssatz für 2026 stabilisiert werden. In der Schlussberatung zu dem Einzeletat verwiesen Redner auf die nach wie vor prekäre Finanzlage in der Gesetzlichen Kranken- und Sozialen Pflegeversicherung (GKV/SPV), die strukturelle Reformen notwendig mache. Die Opposition warf der Bundesregierung vor, nicht mit der nötigen Entschlossenheit an grundlegende Reformen heranzugehen und damit das Vertrauen in die Gesundheitsversorgung aufs Spiel zu setzen. Ministerin: Es wird Einschnitte geben müssen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wies die Vorhaltungen, die unter anderem von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kamen, als "wohlfeil" zurück. Die Beiträge in der GKV und SPV müssten stabilisiert werden. In der Pflege werde das Defizit mit einem Darlehen ausgeglichen. In der GKV sei das geplante Sparpaket allerdings vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überwiesen worden. Dadurch gehe entscheidende Zeit verloren. Es sei ein fatales Signal, wenn schon ein kleines Sparpaket auf solchen Widerstand stoße, rügte die Ministerin. Warken sagte mit Blick auf die einberufenen Fachkommissionen für langfristige Strukturreformen in der GKV und SPV, das Ziel sei ein stabiles Fundament für die Versicherungen. Dabei gebe es in den Kommissionen keine Denkverbote. Sie kündigte an: "Es wird Einschnitte geben müssen." Wenn das jetzige Gesundheitssystem erhalten bleiben solle, müsse es grundlegend verändert werden. Sie sprach von komplexen Strukturreformen mit großen Chancen und nannte die Primärarztversorgung und die Notfallversorgung. Warken forderte: "Lassen Sie uns die Herausforderungen gemeinsam angehen." Nach Angaben der Ministerin konnten in den Haushaltsberatungen noch einige aus ihrer Sicht wichtige Verbesserungen erreicht werden, darunter mehr Mittel für die Prävention. "Hier liegt ein großes Potenzial brach, das wir in Deutschland heben wollen." Es gehe um Gesundheitskompetenz, Kindergesundheit, gesundes Altern, Suizidprävention sowie Drogen- und Suchtprävention. Zudem werde mehr Geld für mögliche Bedrohungslagen eingeplant. Dies sei angesichts der zunehmend angespannten Sicherheitslage ein Gebot der Stunde, um die Resilienz im Gesundheitswesen zu stärken. AfD warnt vor Folgen der Krankenhausreform Die AfD-Fraktion warf der Bundesregierung eine völlig verfehlte Gesundheitspolitik vor. Martin Sichert (AfD) warnte insbesondere vor den Folgen der geplanten Krankenhausreform. Wenn bei den Kliniken wie geplant 1,8 Milliarden Euro eingespart würden, sei mit weiteren Schließungen zu rechnen. Die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum sei ohnehin teilweise katastrophal. Und nun treibe die Regierung die Krankenhäuser reihenweise in die Insolvenz. Wenn Patienten mit Herzinfarkt oder Schlaganfall lange Wege zu Kliniken fahren müssten, sei das lebensgefährlich. Sichert warnte die Bundesregierung nachdrücklich davor, Gesundheitspolitik gegen den Willen der Bevölkerung zu machen. Eine aktuelle Umfrage aus Sachsen-Anhalt zeige, dass Gesundheit das wichtigste Thema für Wahlentscheidungen der Bürger sei. In Anspielung auf eine kontroverse Debatte über Medikamente für hochaltrige Menschen warf Sichert der Union vor, den Senioren wichtige Arzneimittel verwehren zu wollen. Das sei menschenverachtend. Grüne kritisieren Umgang mit Kassenfinanzen Dr. med. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass die Krankenversicherung ein großes Versprechen zugunsten einer umfassenden Versorgung an die Bürger beinhalte. Mit dem Geld müsse solide, seriös und vertrauenswürdig umgegangen werden. Wie die Bundesregierung in den vergangenen Monaten mit den Kassenfinanzen umgegangen sei, habe jedoch mit Solidität nichts zu tun und sei alles andere als vertrauenerweckend. Piechotta mahnte, die Menschen hätten schon genug Sorgen, sie sollten sich nicht noch Sorgen machen müssen um die Kranken- und Pflegeversicherung. Sie kritisierte, dass Krankenhäusern zuerst vier Milliarden an Soforthilfen zugebilligt worden seien, um dann wieder 1,8 Milliarden Euro von den Kliniken zurückzufordern. Zudem werde Geld aus Sondervermögen zweckentfremdet. Dass die Einigung der Koalition auf das im Haushalt aufgestockte Darlehen für die Pflege so spät zustande gekommen ist, wertete die Grünen-Politikerin als schlechtes Zeichen für den Zustand der Koalition. Jedes weitere Jahr ohne grundlegende Reform werde die Defizite in GKV und SPV größer und den Spielraum kleiner machen. Linke für allgemeine Bürgerversicherung Tamara Mazzi (Die Linke) forderte eine Abkehr von dem aus ihrer Sicht bestehenden Zweiklassensystem in der Gesundheitsversorgung. Während Privatpatienten schnell an Arzttermine kämen und weitere Vorzüge genössen, müssten gesetzlich Versicherte lange auf Termine warten und würden deswegen manchmal sogar zu spät behandelt. Das sei eine Form der Diskriminierung von GKV-Patienten. Sobald nicht genug Geld zur Verfügung stehe, werde erwogen, Leistungen zu kürzen. Sie forderte die Einführung einer allgemeinen Bürgerversicherung, in die alle gesellschaftlichen Gruppen einzahlen. Dann müsse niemand mehr Angst haben vor Beitragssteigerungen. SPD wollen "entschiedene strukturelle Reformen" Dr. Lina Seitzl (SPD) räumte ein, die Zukunft von GKV und SPV verlange der Koalition derzeit viel ab. Gebraucht würden jetzt "entschiedene strukturelle Reformen". Im Einzelplan 15 sei es gleichwohl gelungen, trotz knapper Kassen finanzielle Spielräume effizient zu nutzen. Sie nannte als Beispiel Mittel in Höhe von 11,5 Millionen Euro für ein Forschungsprogramm zur Frauengesundheit. Das sei ein echter Meilenstein. Frauen würden im Gesundheitssystem quasi übersehen, weil die Diagnostik auf männlichen Normwerten basiere. Dies sei ein Skandal und führe am Ende zu einer schlechteren Behandlung für Frauen. Zudem seien Frauen häufiger von postinfektiösen Erkrankungen betroffen, darunter die neurologische Erkrankung ME/CFS. Schätzungsweise litten in Deutschland 650.000 Menschen unter ME/CFS und seien aufgrund schwerer Symptome im Leben stark eingeschränkt. Um die Forschung in dem Bereich zu fördern, würden nunmehr über einen Zeitraum von zehn Jahren insgesamt 500 Millionen Euro bereitgestellt. Die Patienten bräuchten darüber hinaus aber auch ganz konkrete Hilfen. Union: Menschen warten auf Reformen Wie viele andere Redner, forderte auch Simone Borchardt (CDU/CSU) entschlossene Reformen. Das Gesundheitssystem stehe an vielen Stellen unter Druck. "Was wir brauchen, sind richtige Reformen und nicht nur ein paar Stellschrauben." Dabei sei es wichtig, nicht nur über Zahlen zu sprechen, sondern auch über Ziele. Es gehe darum, finanzielle und personelle Ressourcen im Gesundheitssystem zu heben. Deutschland leiste sich zwar das zweitteuerste Gesundheitssystem der Erde, weise aber zugleich die zweitschlechteste Lebenserwartung in Europa auf. Sie fügte hinzu: "Wenn wir es jetzt nicht hinbekommen, brauchen wir gar nicht mehr anzufangen." Es seien alle in der Verantwortung, auch die Länder. Borchardt betonte, es gebe schon lange kein Erkenntnisproblem mehr, aber es mangele an Mut zur Umsetzung. "Wir brauchen eine große Willenserklärung für unser Gesundheitssystem." Das Ausgabenwachstum sei nur dann zu rechtfertigen, wenn Fehlanreize beseitigt würden und der Nutzen erkennbar werde. Ihrer Ansicht nach beinhaltet das Gesundheitssystem ein großes Potenzial. Durch neue Strukturen und Prävention könnten Milliarden Euro eingespart werden, ohne Leistungen zu begrenzen. Dazu müsse das System endlich effizienter werden. "Die Menschen warten auf Reformen in diesem Land. Lassen Sie uns das endlich angehen." Zuschuss an den Gesundheitsfonds Der größte Teil der Ausgaben im Bereich Gesundheit entfällt stets auf die Zuwendungen des Bundes an den Gesundheitsfonds. Für die pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben werden seit der gesetzlichen Festschreibung im Jahr 2017 jedes Jahr 14,5 Milliarden Euro veranschlagt. Mit dem Geld werden versicherungsfremde Leistungen finanziert, beispielsweise die beitragsfreie Familienmitversicherung oder Leistungen für Schwangerschaft und Mutterschaft. Hinzu kommen laut dem Regierungsentwurf für den Einzelplan 15 im Jahr 2026 wie schon 2025 Ausgaben für Investitionen in Form eines überjährigen Darlehens an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2,3 Milliarden Euro. Somit summieren sich die Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für 2026 auf 16,8 Milliarden Euro. Mehr Geld für die Pflege Deutlich aufgestockt werden sollten auch nach Regierungsplanungen die Ausgaben im Kapitel Pflegevorsorge, wo rund 1,58 Milliarden Euro veranschlagt waren im Vergleich zu rund 581 Millionen Euro für 2025. Das überjährige Darlehen an den Ausgleichsfonds der Sozialen Pflegeversicherung ist in Höhe von 1,5 Milliarden Euro vorgesehen, 2025 waren es 500 Millionen Euro. Durch die vom Haushaltsausschuss veranlasse Mittelaufstockung stehen nun für 2026 3,2 Milliarden Euro für ein überjähriges Darlehen an den Ausgleichsfonds zur Verfügung. Der Bund beteiligt sich außerdem mit 57,7 Millionen Euro an der Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge (2025: 58 Millionen Euro). Die Mittel für die Entschädigung von Hepatitis-C-Opfern in der früheren DDR werden auf rund 3,5 Millionen Euro aufgestockt (2025: rund 3,3 Millionen). Die Leistungen des Bundes zur Unterstützung der durch Blutprodukte HIV-infizierten Personen sollen bei rund 9,9 Millionen Euro liegen (2025: rund 9,8 Millionen Euro). Rund 238 Millionen Euro eingespart werden sollen im Kapitel Prävention und Gesundheitsverbände mit Gesamtausgaben in Höhe von rund 721 Millionen Euro (2025: rund 959 Millionen Euro). Für die Finanzierung der Pandemiebereitschaftsverträge sollen 2026 erneut rund 336 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Beschaffung von Covid-Impfstoffen Weiter deutlich reduziert werden die Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-Cov-2 mit rund 59 Millionen Euro (2025: rund 427 Millionen). Der Titel dient den Angaben zufolge der Abwicklung bestehender Verträge. Die Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus werden ebenfalls deutlich auf 5,4 Millionen Euro verringert (2025: 60 Millionen Euro). Für Modellprojekte zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid stehen 2026 erneut 15 Millionen Euro zur Verfügung. Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst steht mit rund 52 Millionen Euro im Etat (2025: rund 53 Millionen Euro). Für die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung stehen dem Entwurf zufolge rund 24,4 Millionen Euro zur Verfügung (2025: rund 26,4 Millionen Euro). Deutlich aufgestockt werden die Zuschüsse zur Erhöhung der Cybersicherheit für Einrichtungen der Gesundheitsversorgung auf rund 189 Millionen Euro (2025: zwei Millionen Euro). Anreize zur Medikamentenherstellung in Deutschland Das Kapitel Forschungsvorhaben und -einrichtungen weist Gesamtausgaben in Höhe von rund 163 Millionen Euro aus (2025: rund 173 Millionen). Für Forschung, Untersuchungen und Ähnliches sind rund 41,5 Millionen Euro eingestellt (2025: rund 43 Millionen Euro). Als Anreiz für die Ansiedlung und den Erhalt von Wirkstoffherstellungsstätten in Deutschland sind erneut Mittel in Höhe von rund 16,7 Millionen Euro vorgesehen. Die Gelder für Projekte zur Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen im Gesundheitswesen werden auf rund 6,6 Millionen Euro gekürzt (2025: rund 16,5 Millionen Euro). Für das internationale Gesundheitswesen stehen rund 122 Millionen Euro zur Verfügung (2025: rund 132 Millionen Euro), darunter rund 55,9 Millionen Euro für die Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit (2025: rund 59 Millionen Euro). Beiträge an internationale Organisationen, darunter die Weltgesundheitsorganisation (WHO), werden mit rund 39,3 Millionen Euro ausgewiesen im Vergleich zu rund 36,3 Millionen Euro 2025. Zur Finanzierung des Betriebs des WHO Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence in Berlin werden 20 Millionen Euro veranschlagt nach 30 Millionen Euro 2025. (pk/hau/27.11.2025)