Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (21/4785) zu einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvC 4 / 26) angenommen. Der Rechtsausschuss hat darin empfohlen, in dem Streitverfahren Stellung zu nehmen und die Bundestagspräsidentin zu bitten, eine Prozessbevollmächtigte oder einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. In dem Streitverfahren wenden sich die Beschwerdeführerinnen gegen den Bundestagsbeschluss vom 18. Dezember 2025 zur zweiten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen gegen die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 (21/3100). Der Bundestag hatte zwei Einsprüche gegen das festgestellte Wahlergebnis der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW) mit dem Ziel einer Neuauszählung der Stimmen zurückgewiesen. Energydrinks: Die Abgeordneten des Bundestages haben mit der Mehrheit von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke einen Antrag (21/4285) der Grünen zu Energydrinks abgelehnt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, der Empfehlung des Bürgerrats, dem Wunsch der breiten Öffentlichkeit, den wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz folgend eine Altersgrenze für Energydrinks und ähnliche Produkte, wie zum Beispiel Energy Booster, von mindestens 16 Jahren einzuführen. Zudem fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, flankierende Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich einer zielgruppengerechten Aufklärungskampagne, die Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über die Risiken des Konsums von Energydrinks informiert. Es brauche regulative Vorgaben zur Bewerbung von Energydrinks, um den Jugendschutz wirksam sicherzustellen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ernährungsausschusses (21/4591) zugrunde. Petitionen: Das Parlament hat 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 184 bis 197 (21/4504, 21/4505, 21/4506, 21/4507, 21/4508, 21/4509, 21/4510, 21/4511, 21/4512, 21/4513, 21/4514, 21/4515, 21/4516, 21/4517). Aktionsplan zur Vorbeugung und Behandlung von Delir Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach einem Aktionsplan zur Vorbeugung und Behandlung von Delir. Bei Delir, so schreibt der Petent in seiner Eingabe, handle es sich um eine plötzliche Störung des Gehirns, bei der Menschen Schwierigkeiten haben, aufmerksam zu bleiben, wach zu sein oder ihre Umgebung zu verstehen. Delir entwickle sich oft innerhalb weniger Stunden und könne Tage dauern. Betroffen davon seien etwa 20 Prozent der Krankenhauspatienten, insbesondere ältere Menschen, Operierte, Kleinkinder und Intensivpatienten. „Es wird oft übersehen, weil das Delir nicht die notwendige Aufmerksamkeit erfährt“, schrieb der Petent. Gemeinsam mit Fachpersonen, Krankenkassen, Wohlfahrtsverbänden und Betroffenen müsse ein Aktionsplan Delir entwickelt werden, um in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Versorgung Ressourcen zu stärken, Patientensicherheit zu verbessern und Delirien zu verhindern, hieß es in der öffentlichen Petition (ID 176933). Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 4. März verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht vor, die Petition dem Bundesministerium der Gesundheit mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Petition „Anlass zu einem Ersuchen an die Bundesregierung gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen“. Handlungsbedarf in der Pflege und ambulanter Versorgung Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wie auch der Petitionsausschuss selbst teilen ausweislich der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses die Einschätzung des Petenten, wonach es sich bei dem Delir um ein „schweres und in der Regel vermeidbares Krankheitsbild mit erheblichem Schadenspotential“ handelt. Dabei halte das BMG die Leitlinien der Fachgesellschaften und die darüberhinausgehenden dargestellten Ansätze zur Vorbeugung und Behandlung des Delirs für zweckdienlich, heißt es. Diese beträfen im Wesentlichen das Delir bei älteren und demenzerkrankten Menschen. Demgegenüber hält der Petitionsausschuss der Vorlage zufolge ein konzertiertes Vorgehen für notwendig, um dem Krankheitsbild umfassend entgegenzuwirken, „insbesondere auch mit Blick auf andere vom Petenten benannte Betroffene wie Operierte, Kleinkinder und Intensivpatientinnen und -patienten“. Außerdem sehen die Abgeordneten vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Bevölkerung nicht nur Handlungsbedarf in Krankenhäusern, sondern vor allem auch in Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Versorgung. (hau/ste/vom/19.03.2026)
Newsletter abonnieren, Daten abfragen, Schadensersatz kassieren: Sogenannte Hopper verdienen mit der DSGVO Geld. Nun hat der EuGH klargestellt: Schon ein erstes Auskunftsersuchen kann rechtsmissbräuchlich sein.
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, drei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Cannabis: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes zur Nutzhanfliberalisierung (21/2116) vor. Der Entwurf wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimatüberwiesen. Förderprogramm: Ebenfalls von den Grünen vorgelegt wurde ein Antrag mit dem Titel "30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen – LEADER-Programm sichern" (21/4762). Die Vorlage ist an den Landwirtschaftsausschuss zur Federführung überweisen worden. GAP: Die Grünen haben einen Antrag zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 als Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Thema "Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren, Europa zusammenführen" eingebracht. Die Vorlage (21/4763) wurde an den Landwirtschaftsausschuss zur Federführung überwiesen. (eis/19.03.2026)
Die AfD-Fraktion fordert den Wiedereinstieg in die Kernkraft. Der Bundestag hat ihren entsprechenden Antrag (21/4749) am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals eine Stunde lang debattiert. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Im Antrag verweist die AfD auf eine Aussage der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die beim Kernenergiegipfel in Paris am 9. März 2026 die Abkehr von der Atomkraft in Europa als „strategischen Fehler“ bezeichnet und eine „Renaissance der Kernenergie“ angekündigt habe. AfD: Neubau von Kernkraftwerken sinnvoll Dr. Paul Schmidt (AfD) erinnerte in der Debatte daran, dass Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, jüngst gesagt habe, der Kernkraftausstieg sei ein strategischer Fehler gewesen. Bundeskanzler Friedrich Merz habe bereits am 15. Juni 2025 den Kernkraftausstieg ebenfalls als großen Fehler bezeichnet. „Nun sagte er noch, er sei irreversibel. Aber das ist faktisch falsch, und das beweisen wir mit unserem Antrag", so Schmidt. "Wir wollen, dass unsere Kernkraftstandorte überprüft werden, so wie es die CDU CSU im Bundestagswahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen gefordert hat.“ Zudem wolle die AfD die drei zuletzt im April 2023 abgeschalteten Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 „auf jeden Fall wieder in Betrieb nehmen und auch Brokdorf, weil dort noch kaum Rückbau passiert ist“. Auch den Neubau von Kernkraftwerken halte die AfD für sinnvoll. CDU/CSU: Ausstieg aus guten Gründen entschieden Für die CDU/CSU-Fraktion entgegnete Dr. Klaus Wiener, Deutschland habe sich aus guten Gründen entschieden, aus der zivilen Nutzung der Kernenergie auszusteigen. Wer, wie die AfD im Antrag, behaupte, Fukushima habe keine gravierenden Auswirkungen gehabt, blende die erheblichen menschlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen aus. Zudem produziere die bislang verfügbare Kernkrafttechnologie Atommüll, der für extrem lange Zeit gelagert werden müsse. Aber, so Wiener, klar sei es auch in seinen Augen „ein Riesenfehler“ gewesen , die noch vorhandenen Kernkraftwerke 2023 abzuschalten, und das inmitten einer Energiekrise. "Hätten wir die Kernkraftwerke, die wir noch hatten, weiter genutzt, dann hätten wir viele Millionen Tonnen CO einsparen können, und wir wären auf dem Weg zu den Klimazielen schon sehr viel weiter, und damit nicht genug: Wir hätten auch Strom zu Grenzkosten von zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde." Grüne: Risiko, Kosten und dauerhafte Abhängigkeit Harald Ebner (Bündnis90/Die Grünen) empörte, dass der EU- Kommissionspräsidentin zwei Tage vor dem 15. Jahrestag der nuklearen Katastrophe von Fukushima nichts Besseres eingefallen sei als der Wiedereinstieg in die Atomkraft. In der Ukraine und im Iran stünden Atomkraftwerke unter militärischer Bedrohung. "Aber Sie wollen munter wieder rein in die Atomkraft. Das ist das Gegenteil von jedweder Sicherheit. Denn sicher sind bei der Atomkraft nur das Risiko, hohe Kosten und eine dauerhafte Abhängigkeit“, sagte Ebner. Minister: Kernenergie hat drei zentrale Nachteile Carsten Schneider (SPD), Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, sagte, Deutschland komme seit knapp drei Jahren ohne Atomenergie aus: "Kein Blackout, sondern sichere Energieversorgung dank erneuerbarer Energien und Energiewende." Menschen, und Unternehmen wüssten, dass sie sich auf eine saubere und immer unabhängigere Energieversorgung verlassen können. "Sie von der AfD wollen mit diesem Antrag den Atomausstieg rückgängig machen. Sie propagieren also eine Technologie, die drei zentrale Nachteile hat. Sie ist unglaublich teuer, sie funktioniert nur mit öffentlichen Subventionen und sie ist gefährlich. Das als Lösung zu verkaufen, ist doch Realsatire", sagte Schneider. Linke: Wunschdenken und Geschichtsverklärung Was die AfD als Antrag vorgelegt habe, sei kein seriöser Antrag, sondern eine Mischung aus Wunschdenken, Geschichtsverklärung und "glasklarer Desinformation", stellte Mareike Hermeier (Die Linke) fest. Als Beispiel nannte sie unter anderem "die Kostenlüge". "Die AfD und ihre atompolitischen Fans erzählen gerne etwas von drei Cent pro Kilowattstunde. Bei Atomstrom liegt der Mittelwert bereits bei 31,3 Cent pro Kilowattstunde, und die Spanne reicht bis zu 50 Cent", sagte Hermeier. Entsorgungskosten seien da noch nicht eingerechnet: "Das heißt, das AfD-Märchen liegt nicht knapp daneben, sondern um den Faktor zehn." Solarenergie liege bei 4,6 Cent, Windenergie bei 6,3 Cent. Neuer Atomstrom wäre fast siebenmal teurer als erneuerbare Energien, betonte die Linken-Abgeordnete. Antrag der AfD Der als Folge der Havarie der Kernkraftwerke im japanischen Fukushima vor 15 Jahren in Deutschland beschlossene Kernenergieausstieg sei, „wie der Verzicht auf jede neue Technik“, keineswegs irreversibel, betont die Fraktion. Zum heutigen Grad der „versuchten Verunmöglichung der Kernenergie“ hätten vor allem die Bundesregierungen der vergangenen Jahrzehnte unter Führung von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ganz entscheidend beigetragen. Dennoch gebe es noch heute Anlagen und Standorte, die eine volkswirtschaftlich effektive Nutzung der Kernenergie erlaubten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Kernenergieausstieg umgehend rückgängig zu machen. Sie müsse unverzüglich den Stopp des Rückbaus der deutschen Kernkraftwerke (KKW) veranlassen, bestmöglich auf die Wiederinbetriebnahme der drei zuletzt abgeschalteten KKW-Blöcke (Emsland, Neckarwestheim II, Isar 2) und Brokdorf hinwirken und dabei den Zustand der einzelnen Anlagen ständig erfassen, heißt es in dem Antrag. Gleichzeitig müssten die wirtschaftlichen und technischen Bedingungen des Wiederaufbaus der bereits länger stillgelegten Kernkraftwerke geprüft und auf den Wiederaufbau hingewirkt werden. Für die noch vorhandenen Standorte, wo der Rückbau bereits zu weit fortgeschritten ist, muss aus Sicht der AfD-Fraktion mit der entsprechenden dort existierenden Infrastruktur auf die Nutzung geeigneter, bereits verfügbarer und mehrfach gebauter Reaktortypen, wie etwa des Europäischen Druckwasserreaktors EPR beziehungsweise EPR216, des APWR17 sowie des amerikanischen AP100018, die beispielsweise in Frankreich und Finnland betrieben würden, bestmöglich hingearbeitet werden. (mst/hau/19.03.2026)
Global law firm Norton Rose Fulbright today announced the continued strategic expansion of its intellectual property practice with the addition of Stuart Nelson.
Die deutsche Schienenmaut ist in ihrer Berechnung zu unflexibel und daher rechtswidrig. Das hat der EuGH entschieden. Was bedeutet das für den deutschen Schienenverkehr? Werden Tickets jetzt teurer?
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Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben dem Bundestag ihr sogenanntes "Kraftstoffmaßnahmenpaket" vorgelegt. Der Gesetzentwurf „zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (21/4744, Kraftstoffmaßnahmenpaket) stand am Donnerstag, 19. März 2026, in erster Lesung zur Debatte. Der Gesetzentwurf von Union und SPD (21/4744) gilt als eine Reaktion auf die deutlichen Preissteigerungen an den Tankstellen. Die Koalition plant zum einen, das Kartellrecht verschärfen. Zum anderen soll eine neue Regel auf den Weg gebracht werden, nach der Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen. Es ist vorgesehen, dass die abschließende Beratung in der Woche vom 23. März stattfinden soll. Am 27. März soll der Bundesrat darüber entscheiden. Initiativen der Opposition Das Parlament beriet darüber hinaus eine Reihe von Anträgen der Oppositionsfraktionen zum Thema. So will die AfD-Fraktion "Unternehmen und Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten" (21/4750), Bündnis 90/Die Grünen will "Übergewinne abschöpfen und raus aus der fossilen Kostenfalle" (21/4747) und Die Linke fordert eine "sofortige Entlastung der Bevölkerung" (21/4748). Alle vier Vorlagen wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Strittig abgestimmt wurde die Federführung beim Antrag der Linken (21/4748). Die Koalition setzte sich mit Federführung beim Wirtschaftsausschuss gegen die Oppositionsfraktionen durch, die für eine Federführung beim Finanzausschuss gestimmt hatten. CDU/CSU: Kartellrecht wird nun nachgeschärft In der Debatte betonte Sepp Müller (CDU/CSU), die Koalitionsfraktionen legten nun „erste Maßnahmen“ vor, die gesetzlich geregelt werden sollten. Weitere könnten folgen, sollte der Krieg am Golf weiter andauern. „Wir führen mit dem Spritpreispaket das Österreich-Modell ein“, damit seien Preiserhöhungen an den Tankstellen nur noch einmal am Tag erlaubt. Diese dürften aber mehrfach pro Tag den Preis nach unten reduzieren. In der von den Koalitionsfraktionen eingesetzten Task Force sei deutlich geworden, dass die Mineralölkonzerne die Frage nicht beantwortet hätten, warum sich die Preise an den Tankstellen sofort erhöhten, sobald der Rohölpreis steige, aber, so wörtlich: "Warum sinkt nicht innerhalb von Stunden der Spritpreis an der Tankstelle, wenn der Ölpreis sinkt?" Deswegen werde das Kartellrecht nun nachgeschärft. „Wenn der Markt nicht funktioniert, schärfen wir hier nach“, sagte Müller. Das Kartellamt soll nun die Möglichkeit erhalten, die Preisbildung nicht nur zu hinterfragen, sondern gegebenenfalls auch in die Preisbildung einzuschreiten. „Denn das, was läuft, ist aktuell Preistreiberei durch die Mineralölkonzerne“, so Müller. SPD: Aus Krieg Profit zu schlagen ist unanständig Armand Zorn (SPD) schloss sich der Kritik an den Konzernen an. Er sagte: „Der Alltag der Menschen darf kein Spekulationsmodell sein. Eine faire Marge, ja, das ist in Ordnung. Aber aus Krieg Profit zu schlagen, das ist unanständig.“ Deutschland sei beim Anstieg der Spritpreise „Europameister“. Und Zorn rechnete vor: Am 13. März habe der Anstieg der Benzinpreise ohne Steuern und ohne Abgaben in Deutschland plus 28 Prozent betragen. In Belgien seien es 16 Prozent und in Slowenien zwei Prozent gewesen. Zorn: „Deswegen liegt der Verdacht weiter auf dem Tisch, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht." Wo wirtschaftliche Macht den Wettbewerb ersticke, müsse der Staat handeln. „Und diese Koalition macht das deutlich, indem wir heute ein Maßnahmenpaket auf den Weg bringen“, so Zorn. Ministerin: Koalition gibt eine marktwirtschaftliche Antwort Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (CDU), bremste diese Forderungen und reagierte zurückhaltend auf die Forderung nach weiteren Entlastungen von Verbrauchern und Unternehmen wegen der Preissprünge an Tankstellen. „Wir handeln mit Augenmaß. Was wir 20 Tage nach dem Krieg nicht brauchen, ist Aktionismus", sagte die Ministerin. Was jetzt gebraucht werde, seien gezielte steuernde Eingriffe, die Fairness und Transparenz in den Märkten garantierten. Mit dem Gesetzentwurf werde der Wettbewerb auf den Kraftstoffmärkten gestärkt. "Ja, wir vertrauen auf den Markt, aber wir sind nicht naiv“, sagte Reiche. Die Koalition gebe „eine marktwirtschaftliche Antwort auf die aktuellen Herausforderungen und ganz offensichtlichen Wettbewerbsdefizite“. AfD: Mobilität muss wieder bezahlbar werden Für Leif-Erik Holm (AfD) reichen die Maßnahmen der Regierung nicht aus. Die Verbraucher und Gewerbetreibenden brauchten schnelle Hilfe. Nichts von dem, was vorgeschlagen werde, könne den Spritpreis schnell herunterbringen. „Dabei wäre Abhilfe ganz schnell möglich“, sagte Holm und schlug Steuersenkungen auf Brennstoffe vor. „60 Prozent des Benzinpreises steckt sich der Finanzminister in die Tasche“, sagte Holm. Mobilität müsse wieder bezahlbar werden, und deshalb verlange die AfD-Fraktion, die Energiesteuer auf das EU-Minimum zu reduzieren, die CO2-Abgabe abzuschaffen und die Mehrwertsteuer zu senken. Grüne: Übergewinnsteuer ist bitter nötig Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die aktuelle Lage erinnere an die Situation im Jahr 2022, als bereits einmal wegen eines Krieges die Brennstoffpreise rasant anstiegen und die Ampelregierung Maßnahmen dazu ergriff. Auch damals sei das Kartellrecht angepasst worden, jedoch seien die „Übergewinne“ auch abgeschöpft worden. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) habe die Übergewinnsteuer erhoben. Auch aktuell entstünden durch die hohen Preise Übergewinne, und deswegen sei die Übergewinnsteuer "wie 2022 bitter nötig“. Zudem forderte Beck die Auszahlung des Klimageldes. Die Preise im öffentlichen Personennahverkehr müssten bezahlbar gehalten werden, wozu die dauerhafte Anhebung des Bundeszuschusses für das Deutschlandticket nötig sei. Linke: Übergewinne jetzt besteuern Auch Ines Schwerdtner (Die Linke) forderte die Einführung einer Übergewinnsteuer. „Die Ölpreise steigen, die Spritpreise und Gaspreise steigen, das Heizen wird teurer und am Ende auch der Einkauf im Supermarkt“, sagte sie. Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen wüssten bereits heute nicht mehr, wie sie die Rechnungen an der Tankstelle bezahlen sollen. Der Bundesregierung warf Schwerdtner vor, „die Mineralölkonzerne schon wieder Kasse machen zu lassen“. Es reiche nicht aus, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, das Kartellamt anzurufen und die Mineralölkonzerne zu befragen: „Wir müssen jetzt die Übergewinne besteuern.“ Außerdem verlangte Schwerdtner die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets, damit „Bus und Bahn wieder bezahlbar“ würden und mehr Menschen mobil blieben. Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Konkret plant die Bundesregierung, dass Tankstellen nach österreichischem Vorbild künftig die Preise für die Kraftstoffe E5, E10 und Diesel nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden, heißt es in dem Entwurf. Die neue Regel solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden. Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden. Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Bei auffällig starken Preisanstiegen sollen die Unternehmen darlegen, dass diese tatsächlich durch höhere Kosten entstanden sind. Dadurch soll es für Kartellbehörden deutlich leichter werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (21/4750) die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der für das Szenario einer signifikanten und längerfristigen Verknappung des globalen Öl- und LNG-Angebots ein umfassendes Entlastungspaket aktiviert“. Aufgrund des „Regionalkonflikts zwischen den USA, Israel und dem Iran und der Angriffe des Iran oder seiner verbündeten Milizen auf die kritische Öl- und Gasinfrastruktur im Nahen Osten wie zuletzt in Saudi-Arabien“ sei die globale Energieversorgung „nachhaltig gestört“, was zu steigenden Preisen für Öl und Gas geführt habe. Um weitere Preisanstiege zu vermeiden, solle die Umsatzsteuer zeitlich begrenzt auf Erdgas, Fernwärme sowie auf Benzin, Diesel und Strom auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent reduziert werden. Außerdem sei die Stromsteuer dauerhaft an das EU-rechtliche Minimum für alle Verbrauchergruppen anzupassen. Die nationale CO2-Bepreisung solle sofort abgeschafft werden, und auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung für eine Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) einsetzen, um durch „gezielte marktstützende Eingriffe wie die Ausweitung der Menge an ausgegebenen Zertifikaten eine deutliche Senkung des CO2-Zertifikatepreises zu erwirken oder alternativ den Emissionsrechtehandel vollständig abzuschaffen“. Antrag der Grünen Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (21/4747) die Einführung einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne sowie weitere Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher vor hohen Energiekosten. Die Antragsteller argumentieren, dass der neue Krieg im Nahen Osten erneut zeige, „wie teuer fossile Abhängigkeit ist“. Öl- und Gaspreisschocks sorgten für steigende Preise, verschärften Ungleichheit und belasteten den Wirtschaftsstandort. „Energiepreisschocks sind Verteilungskonflikte“, schreiben die Grünen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, wie im Jahr 2022 – nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine – eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne einzuführen. Damals hätten sich die Konzerne mit erhöhten Krisenaufschlägen bei ihren Profiten auf Kosten der Bevölkerung bereichert. Bereits durch die Ankündigung der Abschöpfung von Übergewinnen könne eine dämpfende Wirkung auf die aktuellen überschießenden Preiserhöhungen erwartet werden, heißt es in dem Antrag. Außerdem soll die Stromsteuer für alle auf das europäisch mögliche Minimum von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt und ein Solarbonus aufgesetzt werden, mit dem Haushalte und Betriebe von bis zu 600 Stunden im Jahr kostenlosen Solarstrom „unbürokratisch profitieren können“. Um Mobilität bezahlbar und für alle Verbraucher möglich zu machen, fordern die Grünen die dauerhafte Anhebung des Bundeszuschusses für ein Deutschlandticket und die Einführung der kostenlosen Mitnahme von Kindern und Jugendlichen für alle Personen. Außerdem sollen Lösungen für ein Sozialticket erarbeitet werden, um „Menschen mit weniger finanziellen Mitteln auf Dauer bezahlbare Mobilität zu ermöglichen“. Antrag der Linken Nach Ansicht der Linken ist es nicht akzeptabel, dass Energiekonzerne mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran und der dadurch verursachten Energiekrise hohe Gewinne erzielen, „während die Bevölkerung und verschiedenste Industriezweige den Preis dafür zahlen“. In ihrem Antrag (21/4748) fordert die Fraktion von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor (Öl, Gas und Kohle) nach Vorbild des EU-Energiekrisenbeitragsgesetzes von 2022 vorzulegen und sich auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der G7-Staaten für die Einführung eines internationalen Preisdeckels auf Mineralöl sowie mineralölbasierte Kraftstoffe einzusetzen. Außerdem solle das 9-Euro-Ticket wieder eingeführt werden statt des aktuell geltenden 63-Euro-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für Menschen mit geringem oder keinem eigenen Einkommen (Schüler, Studierende, Auszubildende, Senioren) fordert die Linke ein „Null-Euro-Ticket“. Volljährigen Personen „mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland“ solle ein einmaliges, einkommensteuerpflichtiges und daher progressiv wirkendes Energiekrisengeld in Höhe von 150 Euro ausgezahlt werden. Um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen, verlangt die Fraktion die Einführung eines allgemeinen Tempolimits mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern auf deutschen Autobahnen sowie ein Klimaschutzprogramm 2026, „das den Ausbau von erneuerbaren Energien, Elektromobilität, Wärmepumpen sowie von Energienetzen und des ÖPNV maßgeblich vorantreibt“. (nki/ste/19.03.2026)
Zur Nutzung des Schienennetzes der Deutschen Bahn müssen Verkehrsunternehmen Entgelte zahlen. Die Berechnung ist für den Nahverkehr genau geregelt. Diese starre Methode verstößt gegen EU-Recht, so der EuGH. Tickets könnten bald teurer werden.
Das VG Oldenburg hat entschieden, dass die Gemeinde Wangerland strandnahe Parkplätze kostenpflichtig machen darf. Die Gebühren schränkten den freien Strandzugang nicht ein und stellten keine unzulässige "Strandgebühr durch die Hintertür" dar.
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Im Prozess um die große illegale Internetplattform "Crimenetwork" hat das LG Gießen den Betreiber zu 7 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt – unter anderem wegen des "gemeinschaftlichen bandenmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge".
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