Aktuelle Nachrichten

Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign

Der Bundestag befasst sich am Mittwoch, 15. April 2026, mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“ ( 21/5141). Nach der ersten Lesung soll die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren. Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung. Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten Daher sollen mit dem vorgelegten Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die bestehenden europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz - harmonisiert werden. Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Die Umsetzung erfolge dabei bürokratiearm unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. (hau/01.04.2026)

Debatte über Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an Universitäten

Der Bundestag berät am Mittwoch, 15. April 2026, einen von der AfD-Fraktion angekündigten Antrag mit dem Titel „Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen – Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern“. Für die Debatte sind 30 Minuten eingeplant. Anschließend soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026)

Erste Lesung zur Änderung des Behindertengleich­stellungsgesetzes

Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern. Den Gesetzentwurf „zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)“ (21/5140) dazu berät der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, in erster Lesung. Eine Stunde ist für die Debatte vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Arbeit und Soziales sein. Teil der Debatte sind auch zwei Oppositionsanträge. Der Antrag der AfD-Fraktion „Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden“ (21/3668) sowie der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierte Antrag mit dem Titel „Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen“ sollen ebenfalls dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf sieht vor, das bewährte Regelungskonzept der „angemessenen Vorkehrungen“ auch im privaten Bereich anzuwenden. „Das heißt, private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten“, schreibt die Regierung. Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setze das Regelungskonzept damit auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten. Dies trage auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten. Konkret sollen hierfür die verschiedenen Benachteiligungsgründe des Paragrafen 7 BGG, die bereits jetzt für die öffentliche Hand gelten, auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Menschen mit Behinderungen könnten so ihre Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe effektiv durchsetzen. Gleichzeitig würden Unternehmen vor Überforderung geschützt, „denn sie müssen nur dann angemessene Vorkehrungen bereitstellen, wenn dies für sie keine unverhältnismäßige Belastung darstellt“. Es würden keine neuen Barrierefreiheitsstandards normiert und keine Berichts- und Dokumentationspflichten eingeführt. Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache Zudem ist die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit geplant. Ziel sei es, die Behörden auf Bundesebene zu beraten, damit sie mehr öffentliche und politische Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass benachteiligte Personen Beseitigung oder Unterlassung der Benachteiligung verlangen können. Gegen öffentliche Stellen nach Paragraf 12 sollen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Künftig sollen neben Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken auch alle Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Außerdem sollen die Behörden die Pflicht haben, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen. Schärfere Pflicht zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit Schließlich wird auch die Pflicht des Bundes zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit verschärft. Bauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen von Bauaufgaben des Bundes entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Der Bund solle vorhandene Barrieren in für den Publikumsverkehr öffentlich zugänglichen Gebäudeteilen der Bestandsbauten bis 2035 abbauen. Das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen will die Bundesregierung mit dem Entwurf stärken. Dazu soll die frühzeitige Beteiligung der beauftragten Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben normiert werden, „soweit die Vorhaben Fragen der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren“. Antrag der AfD-Fraktion Die AfD fordert in ihrem Antrag den leichteren Zugang zu Assistenzhunden durch den Abbau bürokratischer Hürden. Konkret verlangt sie einen Gesetzentwurf, der die aktuellen Regelungen durch ein nach niederländischem Vorbild ausgestaltetes, vereinfachtes Prüfungs- und Anerkennungsverfahren ersetzt. Ferner soll eine Übergangsregelung normiert werden, der zufolge ab Juli 2024 durchgeführte Prüfungen von Assistenzhunden nach niederländischem Vorbild entsprechend den Inhalten der Assistenzhundeverordnung (AHundV) aus nicht zugelassenen Ausbildungsstätten für die Dauer von zwölf Monaten anerkannt werden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung soll für Betroffene mit nachweislichem Verfahrensstillstand ein Härtefallfonds sowie ein Gebührenmoratorium einrichtet werden. (che/hau/01.04.2026)

Forderung nach einer Digitalsteuer wird beraten

„Big Tech fair besteuern – Digitalsteuer jetzt“ fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem von ihr angekündigten Antrag, der am Donnerstag, 16. April 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Nach einstündiger Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026)

Debatte über Wirksamkeit der deutschen Klimaschutzmaßnahmen

Die AfD-Fraktion fordert die „Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen aufgrund ihrer fehlenden Bedeutung im Weltmaßstab“. Einen so betitelten Antrag hat die Fraktion angekündigt. Er wird am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals durch das Parlament beraten. Nach 60-minütiger Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse: Vertrag: Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (21/5070) vor. Die Vorlage soll an den Innausschuss zur Federführung überwiesen werden. Mit dem Vertrag sollen die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf eine „moderne Grundlage“ gestellt werden. Ziel ist es den Angaben zufolge, „durch die Neugestaltung der Regelungen die langfristige Bestandkraft des neuen Vertrags zu sichern sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs zu verbessern“. Die bisherige Festlegung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze bleibt unverändert, wie die Bundesregierung ausführt. Der neue Staatsvertrag ermögliche eine verbindliche Darstellung „des Verlaufs des festen, das heißt unbeweglichen Teils der Staatsgrenze anhand präziser digitaler Daten in Form eines Koordinatenverzeichnisses“. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 27. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. (eis/31.03.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, über mehrere Vorlagen ab: Petitionen: Das Parlament stimmt über 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses ab. Dabei handelt es sich um Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 209 bis 222 (21/5009, 21/5010, 21/5011, 21/5012, 21/5013, 21/5014, 21/5015, 21/5016, 21/5017, 21/5018, 21/5019, 21/5020, 21/5021, 21/5022). Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, die Amtszeit des Bundeskanzlers auf zwei Legislaturperioden beziehungsweise acht Jahre zu begrenzen. Eine Amtszeitbegrenzung fördert aus Sicht des Petenten die politische Vielfalt und verhindert eine „Entfremdung des Bundeskanzlers von der Bevölkerung“. Darüber hinaus entstehe eine erhöhte Rechenschaftspflicht des Kanzlers, da sein politisches Wirken in kürzeren Abständen regelmäßig geprüft werde. Schließlich führe die Begrenzung zu einer dynamischeren Politik, da politische Entscheidungen nicht mehr aufgeschoben werden könnten, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 154551). Ausschuss Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 25. März verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Angesicht der durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, denen die Forderung begegne, vermag der Ausschuss keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen, heißt es in der Vorlage. Die Abgeordneten weisen in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung darauf hin, dass das Grundgesetz (GG) nur für den Bundespräsidenten in Artikel 54 Absatz 2 Satz 2 GG eine Begrenzung der Amtszeit kenne. Eine Amtszeitbegrenzung für den Bundeskanzler würde aus Sicht des Ausschusses einer Verfassungsänderung bedürfen, da die Wahl beziehungsweise Wiederwahl des Kanzlers verfassungsrechtlich an keine solchen Voraussetzungen geknüpft sei. Erwägungen gegen eine Amtszeitbeschränkung Es gebe zudem praktische Erwägungen, die gegen eine Amtszeitbeschränkung sprächen. Eine Begrenzung auf Regierungsjahre berge das Problem in sich, dass das endgültige Ende der Amtszeit in den Zeitraum einer laufenden Legislaturperiode des Bundestages fallen könne, was mit der Praxis des bestehenden parlamentarischen Regierungssystems nur schwer vereinbar wäre. Würde die Anzahl der Amtsperioden des Bundeskanzlers nur auf zwei begrenzt, läge es etwa in der Hand des Koalitionspartners, die Amtszeit eines Bundeskanzlers dauerhaft deutlich vor dem regulären Ablauf der Legislaturperiode per Misstrauensvotum zu beenden und somit einen politischen Konkurrenten nachhaltig und gegebenenfalls bereits frühzeitig aus dem Amt des Bundeskanzlers zu verdrängen. Er könne im Fall der Begrenzung nach einer Neuwahl des Bundestages nicht erneut kandidieren. Die Machtarithmetik innerhalb von Koalitionsregierungen würde daher durch eine entsprechende Regelung „in einer vom Grundgesetz nicht vorgesehen Weise ausgestaltet“, heißt es. Der Ausschuss macht des Weiteren darauf aufmerksam, dass sich die Wahlrechtskommission in ihrem Abschlussbericht mit der Thematik befasst habe und mehrheitlich zum Ergebnis gekommen sei, dass eine Amtszeitbegrenzung zwar, anders als eine Mandatszeitbegrenzung, möglicherweise zu rechtfertigen wäre, „dennoch verfassungsrechtliche Bedenken an einer derartigen Regelung bestehen“. Im Ergebnis habe die Kommission empfohlen, von einer Begrenzung der Amtszeit abzusehen. (hau/eis/30.03.2026)

Regierung will Klagerecht für Umweltverbände straffen

Die Bundesregierung will das Klagerecht für Umweltverbände straffen und gleichzeitig an internationale und europarechtliche Standards anpassen. Über ihren dazu vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften“ (21/4146) entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, im Anschluss an eine halbstündige Debatte. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird dazu eine Beschlussempfehlung vorlegen. Abgestimmt wird auch über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen“ (21/4266). Zu dieser Vorlage wird es eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz geben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel der Novelle ist es, gerichtliche Verfahren in Umweltangelegenheiten zu beschleunigen, um insbesondere Infrastrukturvorhaben schneller umzusetzen. Für das Klagerecht sind daher künftig strengere Regeln vorgesehen: Laufende Klageverfahren sollen demnach keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Zudem ist die Einführung einer zehnwöchigen Klageerwiderungsfrist geplant, in der Kläger Beweismittel vorlegen können. Auch sollen nur noch Umweltvereinigungen Rechtsbehelfe einlegen dürfen, wenn ein Vorhaben in ihren „sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich“ fällt. Der Entwurf sieht ferner fest definierte Kriterien zur Anerkennung vom Umweltvereinigungen vor. Die Anerkennung soll zeitlich befristet werden. Allerdings könnten künftig auch Stiftungen als Umweltvereinigung anerkannt werden. Europaweit vereinbarte Klagerecht Darüber hinaus ist auch geplant, das europaweit vereinbarte Informations-, Beteiligungs- und Klagerecht von Umweltorganisationen in die Novelle aufzunehmen. Vor allem der Europäische Gerichtshof und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention hatten die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten als unzureichend gerügt. Daneben setze der Entwurf Aufträge des Koalitionsvertrags, Aufträge des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung aus der 20. Legislaturperiode und Entschließungen des Bundestags um, schreibt die Bundesregierung. Gesetzentwurf der AfD Ziel des Gesetzentwurfs der AfD ist es, das Klagerecht nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz künftig auf Organisationen zu beschränken, die nicht durch staatliche Mittel finanziert werden. Zur Begründung führt die Fraktion an, durch die staatliche Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGO) bestehe die Gefahr, „dass sie nicht mehr unabhängig agieren, sondern als verlängerter Arm der Exekutive fungieren“. Dies könne dazu führen, „dass Klagen, die allein dem Schutz von Verbraucher- oder Umweltinteressen dienen sollen, politisch im Sinne der jeweiligen Regierung instrumentalisiert werden, um eine Agenda durchzusetzen, die die Regierung allein mit der Kraft des besseren Arguments nicht durchsetzen könnte“. Der Gesetzentwurf sieht vor, im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz die Voraussetzungen für die Anerkennung klagebefugter Vereinigungen neu zu regeln. Unter anderem soll festgelegt werden, welche Zuwendungen und Spenden diese Vereinigungen annehmen dürfen und welche nicht. Zudem soll ausgeschlossen werden, dass Vereinigungen anerkannt werden, die einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen aus Abmahntätigkeit erzielen. Entsprechende Regelungen sind auch für das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz vorgesehen. (scr/sas/hau/30.03.2026)

Solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden

„Finanzielle Belastungen durch Starkregen und Überflutungen gemeinsam tragen – Bezahlbare und solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden jetzt einführen“ lautet der Titel eines von der Fraktion Die Linke vorgelegten Antrags (21/5030), der am Donnerstag, 16. April 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Im Anschluss an eine halbstündige Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Fraktion Die Linke Die Fraktion Die Linke fordert die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. In ihrem Antrag (21/5030) verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine bezahlbare und solidarische Absicherung gegen Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen und Überflutungen vorsieht. Die Kosten sollen nicht auf Mieter umgelegt werden können. Die Antragsteller begründen ihren Vorschlag mit einer zunehmenden Zahl von Extremwetterereignissen sowie einer bislang unzureichenden Versicherungsdichte. Die Versicherung soll unter anderem durch einen Elementarschaden-Fonds als „solidarischer Schadenspool der beteiligten Versicherungsunternehmen“ ergänzt werden, an dem sich auch Unternehmen mit besonders klimaschädigenden Aktivitäten beteiligen sollen. Darüber hinaus fordert die Fraktion Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Regulierung des Mietmarkts, um die finanzielle Belastung durch eine solche Pflichtversicherung zu begrenzen.(scr/hau/01.04.2026)

Verbot des Kinderkopftuchs in Schulen gefordert

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Mädchen schützen – Tragen des Kinderkopftuchs in öffentlichen vorschulischen und schulischen Einrichtungen verbieten“ angekündigt, den das Parlament am Donnerstag, 16. April 2026, erstmalig berät. Nach 30-minütiger Aussprache soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag zur weiteren Beratung dem Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden. (hau/30.03.2026)

Debatte über Einsatz kleiner Reaktoren

„Small Modular Reactors ermöglichen – Rechenzentren fördern, Wärme- und Stromversorgung sichern“, lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals im Bundestag beraten werden soll. Im Anschluss der Debatte soll die Vorlage an den Ausschuss für Energie zu federführenden Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026)

Tierschutz und Forschung: Wirksamer Schutz von Versuchstieren

Der Bundestag berät am Donnerstag, 16. April 2026, einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Antrag mit dem Titel „Tierschutz und Forschung Hand in Hand – Versuchstiere wirksam schützen“. Für die Aussprache sind 30 Minuten eingeplant. Anschließend soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem bei den weiteren Beratungen federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen werden. (hau/30.03.2026)

Kürzungen in der Entwick­lungszusammen­arbeit

Die Linksfraktion will „Rekordkürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit stoppen, Milliardärsmacht begrenzen, globale Gerechtigkeit durch Umverteilung stärken“. Ein so betitelter Antrag soll am Donnerstag, 16. April 2026, durch das Parlament debattiert werden. 20 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen. Im Anschluss soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026)

Key new highlights of the Law on E-commerce 2025

Dentons Insights - 30.03.2026

Vietnam: In the context of the rapid growth of digital consumption demand, e-commerce has developed swiftly and become an important driver of the economic growth. However, the current legal framework on e-commerce is primarily regulated by decrees, resulting in fragmented regulations and a lack of a systematic legal framework. Several new business models with complex issues arising from the digital economy have not been fully regulated, creating legal gray areas, and requiring a unified, consistent, and comprehensive legal framework to govern this sector. In response to this situation, on 10 December 2025, the National Assembly officially adopted the Law on E-Commerce 2025, which will take effect on 1 July 2026, marking the first time Vietnam has had a specialized law comprehensively regulating E-commerce activities.

Next chapter in Australia’s Regulation of Payment Service Providers

Dentons Insights - 30.03.2026

Australia: Treasury has now released the complete Tranche 1 exposure draft for Australia’s payments licensing reforms, marking the next steps towards a significant expansion in the scope of regulated payment activities. The reforms move to an activity-based framework that will capture a broader range of payment functions and business models, including many that have historically operated outside the licensing regime. This release also helps reshape the scope of the initial Tranche 1a release, by providing further detail and certainty around the exemptions that will apply. With consultation closing on 9 April 2026 and implementation expected to follow, businesses involved in the movement of funds should begin assessing the impact now.

2026 US Autonomous Vehicles Guide: Navigating the Legal and Regulatory Landscape

Dentons Insights - 30.03.2026

Dentons’ 2026 US Autonomous Vehicles Guide provides a practical overview of the legal and regulatory landscape shaping autonomous vehicle testing, deployment, and commercialization across the United States.

Québec Budget 2026-2027: Record investments in infrastructure

Dentons Insights - 30.03.2026

On March 18, 2026, the Government of Québec tabled its 2026-2027 budget, titled "A Responsible Budget with Targeted Measures for Quebecers.

Website Accessibility Compliance Under the Americans with Disabilities Act: The Latest Guidance for State and Local Government Entities

Dentons Insights - 30.03.2026

United States: The Department of Justice (“DOJ”) recently implemented a rule requiring all state and local government entities to meet technical website and mobile application accessibility standards to ensure that all content is accessible by individuals with disabilities.

Whistleblowing: why motive is not the test for public interest

Dentons Insights - 30.03.2026

United Kingdom: A recent decision is a useful reminder that, in whistleblowing claims, a disclosure can qualify for protection even where the worker has a personal motive.