Das Parlament hat am Freitag, 27. März 2026, über den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Lebenslagen in Deutschland“ diskutiert. Im Anschluss der Debatte wurde die Unterrichtung (21/3250) den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Unterrichtung durch die Bundesregierung In Deutschland sind im Jahr 2024 rund zwei Millionen Männer und rund 1,2 Millionen Frauen von einer hohen Überschuldungsintensität betroffen gewesen. Das sind zusammen rund 4,6 Prozent aller Erwachsenen, wie aus dem Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hervorgeht. „Anzahl und Anteil der überschuldeten Personen sind seit Jahren rückläufig. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der aktuelle Rückgang auch auf eine Verkürzung der Speicherfristen für Restschuldbefreiungen von bisher drei Jahren auf nun sechs Monate zurückzuführen ist. Ohne diesen statistischen Sondereffekt ist die Anzahl der Überschuldungsfälle im Jahr 2023 erstmals seit 2019 wieder leicht angestiegen“, wie die Regierung die Zahlen konkretisiert. Überschuldungsquote der über 60-Jährigen steigt an Weiter heißt es zu diesem Punkt in dem Bericht: „Durch die im Berichtszeitraum stark angestiegene Inflation und gestiegenen Zinsen werden aktuell aber wieder mehr Haushalte finanziell herausgefordert. Überdurchschnittlich betroffen von einer hohen Überschuldung ist die besonders wirtschaftsaktive Gruppe der Personen im Alter von 30 bis 49 Jahren. Familiengründung, Hausbau und berufliche Positionierung bergen finanzielle Risiken. Während sich vor allem junge Menschen (unter 30 Jahre) in den vergangenen zehn Jahren immer weniger überschuldeten, stieg die Überschuldungsquote der über 60-Jährigen im gleichen Zeitraum an, allerdings weiterhin auf unterdurchschnittlichem Niveau.“ Verteilung der Nettovermögen Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, veränderte sich der Anteil des Nettovermögens, das die vermögendsten zehn Prozent der Verteilung besitzen, in den vergangenen Jahren nur leicht. Nach wie vor besitzen die zehn Prozent der vermögendsten Haushalte 54 Prozent des gesamten Nettovermögens. 2010/11 waren es noch 59 Prozent. Der Median der Nettovermögen, also die Grenze zwischen oberer und unterer Hälfte, lag 2023 bei 103.200 Euro. Um zu den vermögendsten zehn Prozent der Haushalte in Deutschland zu gehören, war 2023 ein Nettovermögen von rund 780.000 Euro nötig. (che/hau/27.03.2026)
Schleppende Nachfrage, falsche Modellpolitik, Standortprobleme, Konkurrenz aus China, fallende Gewinne, Arbeitsplatzabbau, und nun auch noch Werkschließungen: Das sind die Schlagzeilen aus der deutschen Automobilindustrie. Hersteller wie Volkswagen (VW), Mercedes-Benz und Porsche, und damit große Teile der deutschen Automobilindustrie, befinden sich in einer tiefgreifenden Krise. Im Bundestag debattierten die Abgeordneten am Freitag, 27. März 2026, über zwei Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (21/4952) und Die Linke (21/3715) zu Vorschlägen, wie die Zukunft der Automobilindustrie in Deutschland aussehen könnte. Beide Anträge wurden anschließend an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Forderungen von Grünen und Linken Die Grünen fordern, staatliche Fördergelder nur noch für reine Elektroautos, also batteriebetriebene oder Brennstoffzellenfahrzeuge, auszugeben. Autos mit fossilen Antriebskomponenten, wie Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und Range-Extender, sollen keine Förderung mehr erhalten. Zudem sollen die Mittel "gezielt" an Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen fließen. Die Grenzen sollen für Haushalte ohne Kinder bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 45.000 Euro sowie für Haushalte mit Kindern bei bis zu 70.000 Euro liegen. Als verbindliche Preisobergrenze für geförderte Fahrzeuge sehen die Grünen 45.000 Euro für Haushalte mit Kindern sowie 35.000 Euro für Haushalte ohne Kinder vor. Außerdem soll der Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos gefördert werden. Die Linken-Fraktion verlangt eine massive staatliche Förderung, um "die Autoindustrie nicht den Märkten oder Konzerninteressen zu überlassen". Dazu solle ein staatlicher Transformationsfonds von mindestens 20 Milliarden Euro jährlich eingerichtet werden. Gefördert werden sollen nur jene Unternehmen, "die ausschließlich zivile Produktionszwecke verfolgen". Förderungen für militärische Produktion oder Rüstungskonversion lehnen die Linken dagegen ab. Außerdem soll ein "öffentlicher Schutzschirm" Gelder bereitstellen, um Arbeitnehmern in insolvenzbedrohten Unternehmen Zeit für Qualifizierung und Umstellung auf sozial-ökologisch nachhaltige Wertschöpfungsfelder zu verschaffen. Gesellschaftliche Dimension der Branchen-Transformation Agnes Conrad (Die Linke) begründete den Antrag ihrer Fraktion damit, dass der Bundesregierung "eine strategische Linie" zum Umbau der Automobilindustrie fehle. Die Transformation der Automobilindustrie sei keine rein betriebswirtschaftliche Aufgabe, sondern eine gesellschaftliche, unterstrich Conrad. Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen) betonte: "Wir wollen, dass Deutschland der Standort der Autoindustrie bleibt." Deshalb seien Innovationen genauso notwendig wie bezahlbare, attraktive Autos und gute Arbeitsplätze. Die Elektrifizierung der Mobilität sei der richtige Weg, und dazu machten die Grünen Angebote. Union, AfD und SPD weisen Vorschläge zurück Tilman Kuban (CDU/CSU) nannte den Antrag der Linken "links-grüne Planwirtschaft", das Papier sei voller Verbote und Vorgaben für die Automobilhersteller. Die Übernahme eines VW-Werks durch die Rüstungsindustrie, wie nun in Osnabrück geplant, sei zu begrüßen, weil "damit gut bezahlte Industriearbeitsplätze erhalten bleiben", so Kuban. "Die Existenzkrise der deutschen Automobilindustrie ist keine Überraschung, sondern das direkte Ergebnis des Verbrennerverbots", sagte Marc Bernhard (AfD). Die Bundesregierungen der vergangenen Jahre seien dafür verantwortlich, dass Automobilhersteller wie BMW und Audi ihre Produktion ins Ausland verlagerten und dort weiter Autos mir Verbrennermotoren herstellten und verkauften. Dunja Kreiser (SPD) zeigte sich überzeugt, dass "in Deutschland weiterhin Autos produziert werden". Die Branche befinde sich mitten in der Transformation. In ihrem Wahlkreis befinde sich das VW-Werk Salzgitter, dort werde gerade eine Batteriezellenfabrik gebaut, um jene Fahrzeuge herzustellen, die die Kunden nachfragten. (nki/27.03.2026)
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 27. März 2026, die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Damit soll das bisherige Riester-Sparen ersetzt werden. Auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/4996) stimmte das Parlament dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion Die Linke lehnte ab, während sich die AfD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Dazu lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/4997) vor. Kernpunkt der Reform ist die Schaffung eines Altersvorsorgedepots, in dem die Bürger mit Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETF) für das Alter sparen sollen. Angebote soll es nicht nur von privaten Finanzfirmen geben, sondern es ist auch ein staatliches Angebot geplant. Außerdem wird die Förderung für Geringverdiener erhöht, ein Kostendeckel für die Anbieter von Finanzprodukten eingeführt und der Kreis der Begünstigten auf Selbstständige ausgeweitet. SPD nennt Standarddepot einen "Meilenstein" Michael Thews (SPD) sprach von einem guten Tag für die Sparer, „die privat vorsorgen und ihre Renten stärken“. Das bisherige Riester-System habe Schwächen gehabt und zu wenig Rendite gebracht. Jetzt werde mit dem Altersvorsorgedepot die dritte Säule der Altersvorsorge modernisiert. Ein „historischer Meilenstein“ sei das neue öffentlich verwaltete Standarddepot. Das werde ein Benchmark sein, an dem sich alle anderen Anbieter orientieren müssten, insbesondere bei den Kosten. Hohe Abschlusskosten würden die Erträge auffressen. Mit dem Kostendeckel habe man jetzt einen wichtigen Schritt unternommen. Man mache die Reform für Menschen mit kleinem und mittleren Einkommen. Die Förderung sei verbessert worden. AfD warnt vor Interessenkonflikten Christian Douglas (AfD) begrüßte die erhöhte Kinderzulage und den neu geschaffenen Zugang für Selbstständige. Bei der Begrenzung der Maximalkosten habe man sich eine niedrigere Obergrenze gewünscht: „Es soll schließlich nicht ein Konjunkturprogramm für Vertriebler werden, sondern Sparern zugute kommen.“ Douglas kritisierte das staatliche Angebot wegen drohender Interessenkonflikte. Gebraucht würden eindeutige Regeln, weil sonst die Gefahr bestehe, dass der Fonds bei der nächsten Finanzkrise wie damals in Griechenland in Anleihen von Pleitestaaten investieren werde. Die deutschen Sparer würden damit die hohen Risiken und Schulden anderer Länder übernehmen. Außerdem drohe eine ideologische Mittelverwendung, wie bereits im Antrag der Grünen deutlich werde, wonach nicht in fossile Geschäftsmodelle investiert werden dürfe. CDU/CSU: Kostengünstig, einfacher, renditestärker 40 Prozent der Arbeitnehmer hätten keine Zusatzvorsorge, erinnerte Fritz Güntzler (CDU/CSU). Und daher sei es wichtig, dieses Angebot zu schaffen. Riester habe wegen zu komplexer Förderung, zu hoher Kosten und einer viel zu niedrigen Rendite nicht funktioniert. Jetzt werde es ein effizientes ergänzendes Angebot geben mit der Möglichkeit der Beteiligung am Kapitalmarkt. Der deutsche Aktienindex DAX habe über 50 Jahre 8,6 Prozent jährliche Rendite erzielt. „Wir schaffen ein Produkt, das kostengünstig, flexibler, einfacher, unbürokratischer und renditestärker ist“, würdigte Güntzler. Er zeigte sich erfreut, dass Selbstständige einbezogen werden würden und damit die Vorsorge für alle Bürger möglich werde. Die Schaffung eines öffentlichen Trägers beim Standarddepot stärke den Wettbewerb. Grüne werben für automatischen Zugang Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) lobte, dass ein öffentliches Standarddepot eingeführt werde. Das sei eine langjährige Forderung der Grünen gewesen. Insgesamt bleibe aber das unübersichtliche Produktwirrwarr bestehen. Mit der Reform hätten aber immer noch nicht alle Menschen Zugang, da sie selbst aktiv werden müssten, sagte Schmidt. Die Förderung allein reiche als Anreiz nicht: Wenn man alle Menschen erreichen wolle, müsse ein automatischer Zugang wie in anderen Ländern gewählt werden. Linke will gesetzliche Rente stärken Sarah Vollath (Die Linke) erinnerte daran, dass die gesetzliche Rente geschwächt und Rentner in Altersarmut geschickt worden seien. Diesem „Irrsinn“ müsse ein Ende gesetzt werden. Die private Vorsorge sei gescheitert. Mit der jetzigen Reform würden Versicherungsgesellschaften weiter abkassieren, „und jetzt können sich auch noch die Fondsgesellschaften freuen“. Erwerbsminderung und Todesfall würden nicht mehr abgesichert, kritisierte Vollath. Der einzige Weg für eine gute Absicherung für alle sei die gesetzliche Rente für alle. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen. Es soll eine breite Bevölkerungsschicht motivieren, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren. Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, würden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst, heißt es. Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase solle auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot „ohne Garantie“ zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann. Größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase soll erhalten bleiben, macht die Regierung deutlich. Hierbei solle die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigen und deshalb größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen. Änderungen im Finanzausschuss Der federführende Finanzausschuss hatte die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. März 2026, auf Antrag der Koalitionsfraktionen Union und SPD noch in entscheidenden Punkten geändert. Die bisher geplante feste Zulage in Cent pro Euro Sparleistung wird durch eine prozentuale Förderung ersetzt. So soll die Zulage 50 Prozent der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 360 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge und 25 Prozent der im Beitragsjahr in einer Höhe von 360,01 Euro bis zu einer Höhe von 1.800 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge betragen. Damit erhöhe sich insgesamt die maximale Grundzulage auf 540 Euro. Eine Änderung gibt es auch bei der Zulage für Sparer mit Kindern, die bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr 100 Prozent beträgt. Davon profitieren besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeiträgen. Standarddepot-Angebot öffentlicher Träger War das Angebot von Altersvorsorgedepots bisher privaten Unternehmen vorbehalten, so wird die Bundesregierung durch die Änderung „ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen“. Das Angebot des öffentlichen Trägers soll als Alternative zu den privat angebotenen Produkten allen Zulageberechtigten zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Begrenzung der Effektivkosten beim Standarddepot auf ein Prozent festgelegt. Bisher vorgesehen waren 1,5 Prozent. Damit werde das Zielbild eines kostengünstigen, attraktiven Angebots bekräftigt und der Verbraucherschutz weiter gestärkt, so die Begründung. Einbeziehung von Selbstständigen Mit den Änderungen erhalten künftig auch die bisher aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung nicht förderberechtigten selbstständig Erwerbstätigen die Möglichkeit, die neue Altersvorsorge zu nutzen. Mit der Förderung sollten Selbstständige motiviert werden, zusätzlich zur Basisabsicherung eine ergänzende private Altersvorsorge aufzubauen, zumal ihnen die betriebliche Altersversorgung als steuerlich geförderte Form der zusätzlichen Altersvorsorge nicht zur Verfügung stehe, heißt es in dem im Finanzausschuss beschlossenen Änderungsantrag der Koalition. Auch Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen. Abgelehnte Oppositionsanträge Auf der Tagesordnung des Bundestages standen zudem zwei Oppositionsanträge zur Altersvorsorge, die das Parlament jedoch auf Grundlage von Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses (21/4996) mehrheitlich zurückwies. Gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt wurde ein Grünen-Antrag mit dem Titel „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestark“ (21/3617). Dem AfD-Antrag „Private Altersvorsorge modernisieren – ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen“ (21/2830) stimmte nur die antragstellende Fraktion zu. Alle anderen Fraktionen waren dagegen. Antrag der AfD In ihrem abgelehnten Antrag forderte die AfD einen ETF-Sparplan für die Rente. Das regelmäßige Ansparen in börsengehandelte Indexfonds habe sich als breit gestreute, flexible und kostengünstige Lösung etabliert, so die Begründung. Die Fraktion forderte unter anderem, das Sparen in UCITS-regulierten ETFs und Fonds (Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds) als zertifizierbare Form der privaten Altersvorsorge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zuzulassen und die Einrichtung von geschützten Altersvorsorge-Depots mit Sperrvermerken zu regeln, um Pfändungsschutz, Verwertungsausschluss und Nichtbeleihbarkeit sicherzustellen. Außerdem soll die Einrichtung staatlich verwalteter Fonds oder im besonderen Maße staatlich regulierter Fonds als zusätzliche Anlageoption für das ETF-/ Fondssparen für die private Altersvorsorge geprüft werden. Antrag der Grünen Einen „Bürgerfonds als öffentlich verwaltetes, kostengünstiges, renditestarkes und nachhaltiges Standardprodukt für die private Altersvorsorge“ forderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem abgelehnten Antrag. In diesen Fonds sollten nach den Vorstellungen der Abgeordneten abhängig Beschäftigte automatisch einzahlen, „wenn sie nicht aktiv widersprechen“. Wer widerspricht, sollte in private Konkurrenzangebote einzahlen können. Die Antragsteller nannten das schwedische Modell als Vorbild. (hle/27.03.2026)