Mehr Recycling von Kunststoffabfällen, weniger Müll, auch durch eine verbesserte Recyclingfähigkeit unvermeidbarer Verpackungen und eine stärkere Kreislaufwirtschaft – das sind die Ziele des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, 21/5346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem die Bundesregierung die ab August 2026 bereits geltenden EU-Vorgaben der Verpackungsverordnung (PPWR) in deutsches Recht umsetzen will. Doch während Sachverständige die Zielsetzung begrüßen, stößt die konkrete Ausgestaltung weniger auf Zuspruch, wie eine öffentliche Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 6. Mai 2026, gezeigt hat. Alle von Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke geladenen Experten meldeten Nachbesserungsbedarf an. Das Gesetz bleibe deutlich hinter den Erwartungen zurück, so der Tenor. Die AfD hatte keinen Sachverständigen benannt. "Mitbenutzungsentgelt per Gebührenbescheid festsetzen" Sebastian Lummel vom Deutschen Städte- und Gemeindebund kritisierte neben einem zu hohen Erfüllungsaufwand für Behörden, dass die eigentlich geplante verbindliche Abgabe von fünf Euro je Tonne in Verkehr gebrachtem Verpackungsmaterial im Kabinettsentwurf zu einer „unbestimmten Pflicht“ abgeschwächt worden sei. Vor allem aber verpasse die Bundesregierung mit dem Entwurf die Chance, die „grundsätzliche Schieflage“ im Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) und dualen Systemen zu korrigieren. Über das Entgelt, das letztere für die Mitbenutzung der Sammelstrukturen des örE wie die gemeinsame Sammlung in der blauen Tonne zahlen müssten, gebe es in der Praxis regelmäßig Streit. Kommunen müssten dann in Vorleistung gehen und Kosten auf Gebühren umlegen, die eigentlich die Systeme zu zahlen hätten. Lummel plädierte dafür, den Kommunen zu ermöglichen, Mitbenutzungsentgelt und Nebenentgelte per Gebührenbescheid festzusetzen. "Empfehlungen des Bundesrates folgen" Auch Dr. Frank Wenzel, Fachanwalt für Vergaberecht bei der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll., sprach sich dafür aus, in diesem Punkt „eine seit 35 Jahren erforderliche Reparatur“ vorzunehmen. Er riet konkret dazu, den Empfehlungen des Bundesrates zu folgen und in Paragraf 30 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes eine Regelung einzufügen, die den öeE ein einseitiges Festsetzungsrecht der Mitbenutzungsentgelte für die Sammlung von Papier, Pappe und Kartons einräumt. Darüber hinaus brauche es eine vergleichbare Ergänzung für die Regelung zur Kostenbeteiligung in Paragraf 31 Absatz 2 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes. Dies böte allen Beteiligten Rechtssicherheit, gewährleistete die Zahlung an die Kommunen und verhinderte zudem, „dass der Bürger mitunter doppelt für die Verpackungsentsorgung zahlt“ – einmal an der Ladentheke, einmal gegenüber den Kommunen. "Nicht der große Wurf" Dr. Andreas Bruckschen vom Bundesverband der Entsorgungs- Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) mahnte, dass ohne Kreislaufwirtschaft die Transformation des Industriestandorts Deutschland schwer werde. Es brauche unbedingt eine „gute, klare Regulatorik“. Gemessen an diesem Anspruch sei das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz der Bundesregierung „nicht der große Wurf“, so das Urteil des Sachverständigen. Der Entwurf werfe mehr Fragen auf, als er Antworten gebe: Das gelte etwa für industrielle Verpackungen, die unnötig komplex geregelt würden. Stattdessen fehle die „ökologische Umgestaltung“: Es brauche dafür „Anreizsysteme“, Quoten allein brächten nichts. "Anreize für Investitionen schaffen" Eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft sei auch das Ziel der europäischen und deutschen Kunststoffhersteller, erklärte Dr. Christine Bunte, die den Verband „Plastics Europe“ als Sachverständige vertrat. Deutschland verfüge mit einem einzigartigen Industrienetzwerk über die „ideale Basis", um Kunststoffverpackungen nachhaltiger zu machen. Diese Basis stehe allerdings auf der Kippe: Die Kunststoffherstellung sei in den letzten fünf Jahren um 26 Prozent aufgrund hoher Energiepreise und sinkender Industrieproduktion gesunken, so Bunte. Umso wichtiger sei, dass das Verpackungsrecht–Durchführungsgesetz eine „effiziente Bürokratie, Anreize für Investitionen und Märkte für Verpackungen und Rezyklate schaffe. Positiv beurteilte sie, dass das Gesetz mit Paragraf 42 die Möglichkeit eröffne, ab 2028 chemische Recyclingverfahren im Umfang von fünf Prozent auf die Kunststoffrecyclingquote anzurechnen. Allerdings sei es ein Manko, dass die vorgesehene, technologieoffene Quote von fünf Prozent der lizenzierten Verpackungen keinen verbindlichen Ausbaupfad vorsehe. Mindestens sieben, besser noch zehn Prozent ab 2030 seien sinnvoll, um Investitionsanreize zu setzen. "Möglichkeiten der EU-Verpackungsverordnung nutzen" Dr. Claas Oehlmann vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sprach ebenfalls von einer verpassten Chance, finanzielle Anreize für hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von recycelten Kunststoffen zu schaffen. Das Ausbleiben der bereits seit 2019 vorgesehenen Ökomodulierung entziehe einer „zentralen Transformationsmaßnahme ihre Wirksamkeit“ und führe dazu, dass Unternehmen ihre Entwicklungsaufwendungen nicht kompensieren könnten, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des BDI. Oehlmann drängte im Ausschuss zudem, jede Möglichkeit, die die europäische Verpackungsverordnung biete, zu nutzen und „schlanke Verfahren“ etwa im Bereich der Zulassung für Hersteller und Herstellerorganisationen aufzusetzen. Gesetzliche Lösung für Kostengerechtigkeit gefordert Sybille Vollmer vom Verband Metallverpackungen kritisierte, dass bei den Beteiligungsentgelten der dualen Systeme nicht nach den Kosten der Sammlung, Sortierung und Verwertung der einzelnen Materialien differenziert werde. So zahle etwa die „Weißblechfraktion“ das aufwändige Recycling bestimmter Kunststoffe in Höhe von 60 bis 80 Millionen Euro jährlich mit. „Mittlerweile haben wir einen Betrag in Milliardenhöhe erreicht“, sagte Vollmer. Das sei eine Wettbewerbsverzerrung, die auch nicht über die Ökomodulation im Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz gelöst werde Diese ziele darauf, dass eine Verpackung technisch recyclingfähig sei. Was es aber brauche, sei eine gesetzliche Lösung, die für Kostengerechtigkeit sorge. "Mehrweg erheblich ausbauen" Elena Schrägg von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kritisierte den Gesetzentwurf deutlich: Er sei unzureichend, um die Abfallvermeidungsziele sowie die Mehrwegzielquote für Getränkeverpackungen von 70 Prozent zu erreichen. Um diese zu erreichen, müsse vor allem Mehrweg erheblich ausgebaut werden, so die DUH-Forderung. Mehrweg komme nicht nur eine große Bedeutung bei der Erreichung der EU-Abfallvermeidungsziele zu, er sei auch ein wichtiger Beitrag zu den CO2-Einsparungszielen und nicht zuletzt zur Stärkung der nationalen Ressourcenökonomie, so Schrägg mit Blick auf den Krieg in Iran. Um Mehrweg zu stärken, brauche es aber mehr als die bislang in Paragraf 59 vorgesehene Pflicht zur Finanzierung von Vermeidungsmaßnahmen. Diese werde keine nennenswerte Lenkungswirkung entfalten, so Schrägg, Stattdessen drang sie auf eine „verbindliche und zentral koordinierte Förderung“, ergänzt durch eine Abgabe auf Einweggeschirr in der Gastronomie, Die aktuell geltende Mehrweg-Angebotspflicht sei wirkungslos. Impulse zum Mehrweg-Ausbau vermisst Henriette Schneider vom Verband Pro Mehrweg monierte, dass der Regierungsentwurf nicht genügend Impulse zur Förderung und zum Ausbau von Mehrwegsystemen setze, „obwohl die EU dierse Zielrichtung vorgibt“. Das sei die „zentrale Schäche der Novelle“. Während in anderen Mitgliedstaaten neue und innovative Mehrwegsysteme entstünden, drohe Deutschland, „seine Vorreiterrolle in diesem Bereich zu verlieren“. Bei der nationalen Umsetzung müssten „Spielräume der PPWR zur Förderung bewährter sowie neuer Mehrwegsysteme“ genutzt werden, Österreich und Frankreich täten dies bereits, so Schneider. Es sei bedauerlich, dass der im Referentenentwurf noch vorgesehene Fondsmechanismus gestrichen worden sei. (sas/06.05.2026)
Inneres/Antrag Die AfD-Fraktion dringt in einem Antrag auf "maximale Transparenz" bei der Ausgestaltung der Polizeilichen Kriminalstatistik und dem "Berichtswesen zur Ausländerkriminalität".
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat am Mittwoch zwei Anträge der Fraktion der AfD-Fraktion abgelehnt.
Petitionen/Ausschuss Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen, bei einer zu entwickelnden neuen Generation von Personalausweisen auf den Aufdruck der Wohnanschrift zu verzichten.
Finanzen/Gesetzentwurf Die Haltefrist bei Kryptowerten im Steuerrecht soll entfallen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss Die Grünen sind im Forschungsausschuss mit einem Antrag zur Modernisierungsagenda gescheitert. Während sich Die Linksfraktion enthielt, lehnten die übrigen Fraktionen die Vorlage ab.
Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem den Vollzug von Immobilienverträgen digitaler gestalten soll.
Finanzen/Antwort Die Bundesregierung listet in der Antwort auf eine AfD-Anfrage Fördergeldempfänger im Rahmen des Programms "Demokratie lesen" in Thüringer Landkreisen auf.
Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat am Mittwoch den Regierungsentwurf "zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz"beschlossen.
Der STAR-Bericht 2025 der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zeichnet ein aktuelles Bild der Wirtschaftlichkeit deutscher Rechtsanwaltskanzleien. Die Zusammenhänge zwischen Kanzleigröße, Umsatz, Kostenstruktur und Mandatsaufkommen zeigen, welche fünf Faktoren die Wirtschaftlichkeit einer Kanzlei am meisten beeinflussen.
1. Kanzleistruktur: Einzelkanzleien dominieren
Einzelkanzleien sind weiterhin das Rückgrat des Marktes. Gleichzeitig gilt, dass mit der Größe einer Kanzlei der Umsatz deutlich steigt. Kurz gesagt: Mehr Berufsträger bedeuten mehr Erlöse, sodass große Einheiten wirtschaftlich klar im Vorteil sind.
2. Kostenstruktur: Personal treibt die KostenIn den Kanzleien liegt der Personalkostenanteil bei rund 52 Prozent des Umsatzes. Einzelkanzleien tragen in Relation gesehen höhere Sachkosten. Insgesamt ist die Kostenstruktur stabil, auch wenn das Personal den größten Anteil ausmacht.
3. Mandate: Wachstum durch Größe und Erfahrung
Ältere Kanzleien bearbeiten im Schnitt deutlich mehr Mandate (544 vs. 217) als jüngere. Die Größe und Dauer der Marktpräsenz zahlen direkt auf das Mandatsvolumen ein.
4. Standort: Mehr Umsatz, nicht automatisch mehr Gewinn
Kanzleien in Großstädten erwirtschaften höhere Umsätze, haben aber auch höhere Kosten. Da jedoch nicht der Umsatz allein entscheidend ist, sondern der Überschuss, können auch ländliche Standorte hier mithalten.
5. Rechtsgebiete: Klare wirtschaftliche Unterschiede
Wirtschaftsnahe Rechtsgebiete generieren mehr Mandate und höhere Erträge; das
Handels- und Gesellschaftsrecht ist besonders profitabel – das Sozialrecht fällt dahinter zurück.
Folglich sind das Mandatsvolumen und die Rentabilität ungleich verteilt.
FazitDer STAR-Bericht 2025 zeigt, dass Einzelkanzleien zahlenmäßig dominieren, der Umsatz mit der Kanzleigröße und Mitarbeiterzahl steigt und Personalkosten der zentrale Kostenfaktor sind. Zudem wächst das Mandatsaufkommen mit dem Alter und der Größe einer Kanzlei und zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten bestehen messbare Unterschiede beim Mandatsvolumen und der Rentabilität.
Mehr dazu unter > STAR 2025 im Überblick: Welche Faktoren Kanzleien wirtschaftlich erfolgreich machen
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Finanzen/Gesetzentwurf Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Senkung der Luftverkehrsteuer vorgelegt.
Bundestagsnachrichten/Bericht Ein Jahr schwarz-rote Bundesregierung, Behindertengleichstellungsgesetz und die elektronische Fußfessel. Das sind einige der wichtigsten Themen auf der Tagesordnung.
Finanzen/Antwort Der Bundestag soll nach Vorstellung der Bundesregierung noch vor der Sommerpause den im Kabinett bereits beschlossenen Entwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG) beschließen können.
Digitales und Staatsmodernisierung/Antwort Die Prüfung des Vorschlages 105101 aus der Verbändeabfrage hat ergeben, dass die Rahmenbedingungen für Verfahrensverbesserungen durch untergesetzliche Maßnahmen geschaffen werden können.
Digitales und Staatsmodernisierung/KleineAnfrage Nach dem Umfang und der Verteilung der Kontakte von Vertretern von Bundesministerien mit Fraktionen, Arbeitskreisen sowie Bundestagsabgeordneten erkundigt sich die AfD in einer Kleinen Anfrage.
Finanzen/Ausschuss Der Finanzausschuss hat am Mittwoch eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen.
74. Sitzung vom 23.04.2026, TOP ZP 4, 5: Kommunales Vetorecht gegen Zuweisung von Asylbewerbern
Recht und Verbraucherschutz/Antrag Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen - Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken" vorgelegt.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat am Mittwoch, 6. Mai 2026, ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Der 34. Tätigkeitsbericht sei kompakter, und es seien nur noch wenige Exemplare gedruckt worden, sagte Specht-Riemenschneider und verwies auf die digitale Ausgabe, die auf der Internetseite der BfDI zum Download bereitsteht. Die Bundestagspräsidentin begrüßte die digitale Lösung und verband dies mit ihrem Anliegen eines "ermöglichenden, nicht verhindernden Datenschutzes". Der Bericht für das Jahr 2025 macht deutlich, vor welchen Aufgaben Datenschutzaufsicht steht: Sie muss Orientierung geben, wirksam kontrollieren und neue technologische Entwicklungen einordnen. 11.824 Eingaben im Jahr 2025 „Datenschutz ist Vertrauensanker in einer Zeit, in der Vertrauen zunehmend verloren geht. Nicht Datenschutz hemmt Innovation, sondern Rechtsunsicherheit. Es ist die Aufgabe von Gesetzgeber und Aufsicht gleichermaßen, diese Rechtsunsicherheit zu minimieren“, so Specht-Riemenschneider in einer Pressemitteilung zum 34. Tätigkeitsbericht. „Wir zeigen, welche Datenverarbeitungen unter welchen Voraussetzungen möglich sind, statt nur zu sagen, was nicht geht. Gleichzeitig schreiten wir dort effektiv ein, wo Datenschutzrecht verletzt wird.“ Die BfDI habe 2025 insgesamt 11.824 Eingaben verzeichnet, darunter Beschwerden und Anfragen. Das seien rund 36 Prozent mehr als im Vorjahr und rund 52 Prozent mehr als 2023 gewesen. Die Zahl der Beschwerden habe sich innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt. Dieser Anstieg zeige, dass immer mehr Menschen von ihren Rechten Gebrauch machen und erwarten, dass Datenschutzaufsicht ihnen dabei hilft, ihre Rechte gegenüber Unternehmen, Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen durchzusetzen. ReguLab als eigene Datenschutz-Sandbox 2025 habe ihre Behörde mehrere neue Formate vorangebracht, mit denen sie frühzeitig mehr Rechtsklarheit schaffen und Datenschutz praxisnäher vermitteln will, schreibt Specht-Riemenschneider. Dazu gehörten das ReguLab als BfDI-eigene Datenschutz-Sandbox, das Datenbarometer mit repräsentativen Bevölkerungsbefragungen und der Strategic-Foresight-Prozess, aktuell konkret zu Neurodaten. Ein weiterer Schwerpunkt sei 2025 der Umgang mit Künstlicher Intelligenz gewesen. Mit ihrer KI-Handreichung habe die BfDI aufgezeigt, wie KI-Tools datenschutzkonform in der Bundesverwaltung eingesetzt werden können. „Wer Datenschutzrecht einhalten will, sollte dazu befähigt werden. Unsere neuen Formate schaffen Orientierung für Verwaltung, Forschung und digitale Innovationsprojekte und helfen uns zugleich, Regierung und Gesetzgeber evidenzbasierter zu beraten“, so Specht-Riemenschneider. „Die Arbeit mit externen Fachleuten aus unterschiedlichen Forschungsbereichen sowie mit erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern hat uns 2025 wichtige Impulse gegeben.“ Vor-Ort-Kontrollen und schriftliche Kontrollen Neben der Beratung bleibe konsequente Kontrolle ein Kernauftrag der BfDI. Im Jahr 2025 habe die Behörde 80 Vor-Ort-Kontrollen sowie 40 schriftliche Kontrollen durchgeführt. Insgesamt habe sie 129 aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergriffen. Ein vielbeachtetes Beispiel sei das Verfahren gegen die Vodafone GmbH gewesen. Die BfDI habe zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro verhängt, unter anderem wegen unzureichender Kontrolle von Partneragenturen und Sicherheitsmängeln bei Authentifizierungsprozessen. Die BfDI habe 2025 zentrale Digitalprojekte der Bundesregierung konstruktiv-kritisch begleitet, darunter die EUDI-Wallet und die Deutschland-App. „Gute Verwaltungsdigitalisierung gelingt dort, wo sie Menschen den Alltag erleichtert und gleichzeitig Grundrechte gewahrt bleiben“, ordnet die BfDI die aktuellen Vorgänge in der Verwaltungsdigitalisierung ein. „Bei der EUDI-Wallet kommt es insbesondere darauf an, dass datensparsame Verfahren wie Zero-Knowledge-Nachweise ermöglicht werden. So muss etwa bei einem Altersnachweis nicht das gesamte Identitätsprofil offengelegt werden. Auch für eine grundrechtsschonende Altersverifikation im Netz kann eine entsprechend ausgestaltete Wallet ein sinnvoller Baustein sein.“ Verfahren, bei denen das Alter über biometrische Analysen geschätzt wird, sieht die BfDI dagegen kritisch. Elektronische Patientenakte und ReguLab Ein weiterer Schwerpunkt habe 2025 auf Gesundheitsdaten gelegen. Bei der elektronischen Patientenakte (ePA) sieht die BfDI Potenzial für bessere, grundrechtskonforme Versorgung und Forschung, wenn Datenschutz, Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit zusammengedacht werden. Das BfDI-Datenbarometer zeige, dass viele Bürgerinnen und Bürger der ePA offen gegenüberstehen, zugleich aber noch Informationsbedarf bestehe. Viele gesetzlich Versicherte wüssten nicht, dass für sie bereits eine ePA angelegt wurde, sofern sie nicht widersprochen haben. Auch mit dem ReguLab setze die BfDI im Gesundheitsbereich an: Im ersten Durchgang gehe es um die Frage, wie Krankenkassen grundrechtsschonend von der Regelung des Paragrafen 25b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) für die Prävention von Gesundheitsrisiken Gebrauch machen können. Ziel sei, Datenschutzfragen zu klären, bevor entsprechende Angebote in der Praxis starten. Entwicklungen im Sicherheitsbereich Besorgt blickt die BfDI nach eigenen Angaben auf Entwicklungen im Sicherheitsbereich. Dazu zählten Debatten über IP-Adressenspeicherung, digitale Ermittlungsbefugnisse, die sogenannte Chatkontrolle und vor allem die geplante Reform der Aufsicht über die Nachrichtendienste. Eine Verlagerung der Datenschutzaufsicht über die Nachrichtendienste zum Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) würde aus Sicht der BfDI weder Aufwand reduzieren noch Kontrolle verbessern. Beim UKRat müsste datenschutzrechtliche Expertise parallel aufgebaut werden, die bei der BfDI bereits vorhanden ist, schreibt Specht-Riemenschneider weieter. Zudem ginge der Gesamtblick der BfDI auf die Datenverarbeitungen der Sicherheitsbehörden des Bundes verloren, beispielsweise auf Datenflüsse zwischen Nachrichtendiensten und Polizeien. Einfacher und kostengünstiger wäre es aus ihrer Sicht, "klare gesetzliche Regeln" für einen konkreten fachlichen Austausch zwischen BfDI und UKRat zu schaffen, auch um Doppelkontrollen effektiv zu vermeiden. Informationsfreiheit als Demokratie- und Vertrauensthema Auch die Informationsfreiheit bleibt aus Sicht der BfDI ein zentrales Demokratie- und Vertrauensthema. 2025 habe die BfDI die Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC) in Berlin ausgerichtet. Dabei sei mit dem European Network for Transparency and Right to Information (ENTRI) ein neues europäisches Netzwerk für Transparenz und Informationsfreiheit gegründet worden, bei dem die BfDI den Vorsitz übernommen habe. Zum 20-jährigen Bestehen des Informationsfreiheitsgesetzes werbe die BfDI dafür, den Zugang zu amtlichen Informationen nicht zu schwächen, sondern in das digitale Zeitalter weiterzuentwickeln. (vom/06.05.2026)