Aktuelle Nachrichten

Schluss mit 70: Kapitalgesellschaften dürfen Altersgrenze für Geschäftsführer ziehen

beck-aktuell - 16.02.2026

Kapitalgesellschaften dürfen für ihre Geschäftsführer ein Höchstalter von 70 Jahren bestimmen. Darin liegt keine unsachliche Diskriminierung, sagt das OLG Frankfurt a.M.



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Warken plant Gesetz für Gesundheitswesen im Kriegsfall

beck-aktuell - 16.02.2026

Wie soll das Gesundheitssystem im Verteidigungsfall funktionieren? Ministerin Warken plant ein neues Gesetz für Krisen und will Schwachstellen gezielt angehen.



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Philippinen: IStGH-Anhörung zum Fall Duterte beginnt

Click to expand Image Der ehemalige philippinische Präsident Rodrigo Duterte auf einem Bildschirm im Gerichtssaal des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, Niederlande, am 14. März 2025. © 2025 Peter Dejong/AP Photo

(Den Haag, 16. Februar 2026) – Die erste große Anhörung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) im Fall gegen den ehemaligen Präsidenten der Philippinen, Rodrigo Duterte, ist ein entscheidender Schritt, Gerechtigkeit für die Opfer des „Kriegs gegen die Drogen” auf den Philippinen zu schaffen, erklärte Human Rights Watch heute in einem Dokument mit Fragen und Antworten (auf Englisch) zum bevorstehenden Verfahren. 

Vom 23. bis 27. Februar 2026 wird ein Gremium aus drei Richter*innen des IStGH Beweise anhören, um zu entscheiden, ob die Anklage gegen Duterte bestätigt und sein Fall vor Gericht gebracht wird. Die Anhörung ist kein Prozess und dient nicht dazu, Duterte für schuldig oder unschuldig zu erklären. Nach der Anhörung haben die Richter*innen 60 Tage Zeit, um ihre Entscheidung schriftlich zu verkünden.

„Der frühere Präsident Duterte glaubte fälschlicherweise, er sei unantastbar und stünde über dem Gesetz“, sagte Maria Elena Vignoli, Senior International Justice Counsel bei Human Rights Watch. „Der Fall vor dem IStGH spiegelt die Entschlossenheit der Opfer und ihrer Familien wider, trotz aller Widrigkeiten und Gefahren Gerechtigkeit zu erlangen.“

Die philippinische Polizei gibt an, dass zwischen 2016 und 2022 etwa 6.200 Filipinos und Filipinas bei staatlichen Anti-Drogen-Operationen getötet wurden. Menschenrechtsgruppen auf den Philippinen gehen davon aus, dass bis zu 30.000 Menschen im „Krieg gegen die Drogen“ getötet wurden, die meisten davon armutsbetroffene Menschen in städtischen Gebieten. Unter den Getöteten und denjenigen, die unter den schädlichen Folgen von Dutertes Anti-Drogen-Kampagne litten, waren auch viele Kinder.

Die anhaltenden US-Sanktionen gegen den IStGH und die in absentia ergangenen strafrechtlichen Verurteilungen von IStGH-Beamt*innen in Russland sind Ausdruck zunehmender Angriffe auf die globale rechtsstaatliche Ordnung. Die Fortschritte im Fall Duterte bestätigen die Relevanz und Bedeutung des Gerichtshofs für die Gewährleistung von Rechenschaftspflicht bei schweren internationalen Verbrechen, so Human Rights Watch.

Der derzeitige philippinische Präsident Ferdinand Marcos Jr. hat den „Krieg gegen die Drogen“ als staatliche Politik nie abgelehnt oder sich von Dutertes Befehlen und anderen politischen Erklärungen distanziert. Seit dem Amtsantritt von Marcos am 1. Juli 2022 sind laut Berichten mehr als 1.000 Menschen im Rahmen der Anti-Drogen-Kampagne getötet worden.

„Das IStGH-Verfahren gegen Duterte sollte Marcos dazu bewegen, mit der Vergangenheit zu brechen, sich von der blutigen Politik seines Vorgängers zu distanzieren und Gerechtigkeit und rechtsstaatliche Prinzipien zu fördern“, sagte Vignoli. „Er sollte öffentlich das Ende des ‚Kriegs gegen die Drogen‘ verkünden, glaubwürdige Ermittlungen gegen alle Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen anordnen und Schritte unternehmen, um dem IStGH wieder beizutreten.“

Kategorien: Menschenrechte

Gegen Versorgungsengpass: Justizministerium will Anwaltsnotariat zugänglicher machen

beck-aktuell - 16.02.2026

Immer weniger Juristen und Juristinnen bewerben sich für das Anwaltsnotariat. Das Bundesjustizministerium will das ändern, verkürzt dafür Fristen, verlangt weniger Berufserfahrung und weicht die Altersgrenze von 70 Jahren auf.



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Obwohl der Schengen-Kodex das nicht vorsieht: Dobrindt verlängert Grenzkontrollen bis Herbst

LTO Nachrichten - 16.02.2026

Um die Verfahrensregeln einzuhalten, muss der Bundesinnenminister die Grenzkontrollen immer wieder verlängern. Dabei sieht der Schengen-Kodex dauerhafte Kontrollen gar nicht vor. Nicht der einzige Regelbruch in der Migrationspolitik.

Unterausschuss „Rüstungs- und Proliferationskontrolle, Nichtverbreitung und internationale Abrüstung“ reist nach Wien

Eine Delegation des Unterausschusses „Rüstungs- und Proliferationskontrolle, Nichtverbreitung und internationale Abrüstung wird vom 18. bis zum 20. Februar 2026 nach Wien reisen. Geplant sind unter anderem Gespräche mit hochrangigen Vertretern der IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation), der CTBTO (Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen), der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) und beim Österreichischen Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten. Weiterhin sind Treffen mit Vertretern von UNODA (United Nations Office for Disarmament Affairs) und des VCDNP (Vienna Center for Disarmament and Non-Proliferation) vorgesehen. Neben dem Vorsitzenden des Unterausschusses und Delegationsleiter Dr. Ralf Stegner (SPD) gehören die Abgeordneten Bastian Ernst (CDU/CSU), Gerold Otten (AfD) und Desiree Becker (die Linke) der Delegation an. Das besondere Interesse der Abgeordneten gilt den Strukturen der multilateralen Rüstungskontrollarchitektur in Zeiten des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine und des internationalen nuklearen Wettrüstens. Inwiefern Rüstungskontrolle mit einer wirksamen Abschreckungs- und Verteidigungsstrategie im Einklang stehen kann und wie in Zeiten der Aufrüstung für souveräne Staaten gemeinsame Regeln auf den Grundlagen des Völkerrechts wirksam gestaltet werden können, darüber will sich die Delegation in Wien informieren.

Living happily ever after: Joint ventures and construction disputes in the UAE and GCC

Norton Rose Fulbright - 16.02.2026
Joint ventures (JVs) are a central feature of construction across the UAE and the wider GCC.

CJEU to decide on SPC Regulation

Norton Rose Fulbright - 16.02.2026
The German Federal Patent Court recently referred a question to the European Court of Justice (CJEU) concerning the interpretation of the term “first authorisation” in Article 3 (d) of the EU Supplementary Protection Certificate Regulation (No. 469/2009) (SPC Regulation).

Immatrikuliert? Dann ist das Bürgergeld weg – selbst ohne aktives Studium

beck-aktuell - 16.02.2026

Wer Bürgergeld empfängt, verliert mit der Einschreibung für ein Studium seinen Anspruch. Wie ernsthaft das Studium betrieben wird, ist irrelevant. Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass immatrikulierte Studenten auch dann vom Bürgergeldbezug ausgeschlossen sind, wenn sie nicht studieren.



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SPD will Social-Media-Verbot für Kinder unter 14

beck-aktuell - 16.02.2026

Das kürzlich eingeführte australische Social-Media-Verbot für Jugendliche ruft Nachahmer rund um den Globus auf den Plan. Jetzt will auch die SPD in Deutschland strengere Regeln für die Jugend.



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Nach dem Kanzleiraum-Urteil: "Werden die Anwaltskammern jetzt Mietverträge verlangen?"

beck-aktuell - 16.02.2026

Ein Berliner Anwalt wollte seine Kanzlei in einem Coworking‑Space führen – mit Briefkasten, Postannahme und buchbaren Besprechungsräumen. Doch für den BGH ist das keine "Kanzlei". Martin W. Huff über Urteilsgründe wie aus den 80er-Jahren – und was sie für die Anwaltschaft bedeuten könnten.



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TERMINHINWEIS: 18. FEBRUAR – FRIST ZUR SONDERAKKREDITIERUNG für Trauerstaatsakt für Bundestagspräsidentin a.D. Rita Süssmuth

Am 24. Februar 2026 richtet der Deutsche Bundestag den Trauerstaatsakt für die verstorbene ehemalige Bundesministerin und langjährige Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth aus. Der Trauerstaatsakt findet im Plenarsaal des Deutschen Bundestages statt. Beginn ist 12 Uhr. Bitte beachten Sie dazu die folgenden Akkreditierungshinweise: SONDERAKKREDITIERUNG ERFRORDERLICH! Pressevertreterinnen und Pressevertreter, die über den Trauerstaatsakt berichten möchten, benötigen am 24. Februar 2026 zum Betreten des Reichstagsgebäudes eine gültige Presseakkreditierung des Deutschen Bundestages UND eine Sonderakkreditierung. Die Sonderakkreditierung ist erforderlich bis zum Ende des Trauerstaatsaktes um ca. 13.30 Uhr. Zur Anmeldung für eine Sonderakkreditierung übermitteln Sie bitte bis spätestens Mittwoch, 18. Februar 2026, 15 Uhr eine E-Mail an akkreditierung@bundestag.de mit folgenden Angaben: Vor- und Nachname Geburtsdatum beauftragendes Medium/Redaktion Funktion (Redaktion oder Kamera/Technik oder Fotograf). Abholung der Sonderakkreditierung ist zwingend notwendig! Die Sonderakkreditierungen können in der Ausweisstelle des Deutschen Bundestages, Wilhelmstraße 65, Raum E 13, 10117 Berlin abgeholt werden: Montag, 23. Februar 2026, 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr Dienstag, 24. Februar 2026, 8 Uhr bis Veranstaltungsbeginn. Pressevertreter, die keine gültige Akkreditierung des Deutschen Bundestages besitzen, finden den Antrag zur Kurzzeitakkreditierung hier: https://www.bundestag.de/resource/blob/190188/5a116aaef16bf2d4779b9b1a5b182f58/akkreditierung.pdf Weitere Informationen, insbesondere zur Heiligen Messe mit ökumenischer Beteiligung in der St. Hedwigs-Kathedrale (Beginn 10 Uhr) sowie zum Zutritt zur Fraktionsebene am 24. Februar finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 11. Februar: https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2026/pm-260211-trauerstaatsakt-1145848